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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0170/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

27.05.2021
Dez. III / FB 61/300

Überprüfung der Verkehrssicherheit im Bereich Herrenbergstraße;
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 23.11.2020
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
30.06.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag gilt damit als behandelt.

Vorlage FB 61/0170/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.05.2021

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0170/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.05.2021

Seite: 2/6

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 61/0170/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.05.2021

Seite: 3/6

Erläuterungen:
Anlass
Die Verwaltung wird per politischem Antrag "Überprüfung der Verkehrssicherheit im Bereich
Herrenbergstraße" vom 23.11.2020 seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beauftragt, die
Verkehrssicherheit für Fuß- und Radverkehr im Bereich Herrenbergstraße zu überprüfen und
Vorschläge für eine kostengünstige und sichere Verkehrsführung zu unterbreiten (s. Anlage 1).
Analyse
Status Quo (s. Anlage 2 und 3):
Die Herrenbergstraße liegt im Stadtteil Aachen-Eilendorf, Ortsteil Nirm, eingebettet in eine Tempo 30Zone.
Abschnitt 1 (Schuttenhofweg bis Am Tunnel) ist ca. 380 m lang und wird von Kfz-, Rad- und
Fußverkehr sowie der ASEAG (Linie 7) genutzt. Über die Straße Am Tunnel wendet die ASEAG über
eine Wendeschleife und fährt über denselben Abschnitt die Herrenbergstraße zurück. Die ASEAG
verkehrt hier werktags zwischen 9 und 18 Uhr stündlich. In diesem Abschnitt verfügt die
Herrenbergstraße aktuell über einen Fahrbahnquerschnitt von 5,30 m bis 7,25 m. Anlagen für den
Fußverkehr sind baulich undifferenziert und nur in Teilen mit Breiten von ca. 2,50 m bis 3,00 m
vorhanden. Diese werden teilweise durch längsparkende Kfz genutzt. Die Straße weist v.a. in den
Randbereichen im Abschnitt der Häuser Nr. 30 bis 48 keine homogene, ebene Oberfläche auf.
Zahlreiche Risse und bereits ausgeführte Ausbesserungsarbeiten sind erkennbar.
Abschnitt 2 (Haus Nr. 37 bis Prunkweg) ist ca. 250 m lang und wird v.a. von Rad und Fußverkehr im
Freizeitverkehr genutzt. Mangels expliziter Ziele auf dem Prunkweg verkehrt hier wenig Kfz-Verkehr.
Verkehrsbelastung
Bei der Vorortüberprüfung konnte keine auffällige bzw. hohe Verkehrsbelastung wahrgenommen
werden. Auch wirkt sich der stündlich verkehrende Linienbetrieb der Linie 7 nicht negativ auf die
Gesamtverkehrssituation aus, sondern stellt ein zum Umfeld verträgliches ÖPNV-Angebot an den
Ortsteil Nirm dar.
Allgemeine Verkehrsgeschwindigkeit
Die in Abschnitten vergleichsweise schmale Fahrbahn führt dazu, dass sich entgegenkommende
Verkehre langsam begegnen müssen. Ein akuter Handlungsbedarf zur Eindämmung überhöhter
Geschwindigkeiten konnte im Rahmen der Beobachtung nicht festgestellt werden.
Stichprobenartige Geschwindigkeitsmessungen könnten durchgeführt werden, um das Bild zu
komplettieren.
Fußverkehr
Das Parkverhalten der Anwohnenden führt dazu, dass der Fußverkehr die Fahrbahnrandbereiche
bzw. die in Teilen vorhandenen Gehwege nicht nutzen kann.
Hier sollten die Anwohnenden hinsichtlich einer Änderung ihres Parkverhaltens sensibilisiert werden.
Radverkehr
Da es sich um eine Tempo 30-Zone handelt, ist die zulässige Differenzgeschwindigkeit zwischen den
Fahrverkehren (Rad / Kfz / Großfahrzeuge) niedrig und erfordert per se keine zusätzlichen Elemente
zur Sicherung des Radverkehrs.
Vorlage FB 61/0170/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.05.2021

Seite: 4/6

Ruhender Verkehr
Die Situation des ruhenden Verkehrs ist vergleichsweise ungeordnet und wirkt sich negativ auf eine
klare Führung des Fußverkehrs aus. Sie wird durch die parkenden Fahrzeuge der Anwohnenden
verursacht.
Die Anwohnenden sollten im Sinne des Fußverkehrs durch kommunikative Maßnahmen für ein
geordneteres Parkverhalten, v.a. unter Einbeziehung der privaten Auffahrten der Garagen,
sensibilisiert werden.
Gesamteindruck bzgl. der Verkehrssicherheit
Aufgrund der niedrigen Verkehrsbelastung und des eher ländlichen Charakters lassen die in Teilen
fehlenden Gehwegflächen keinen akuten Handlungsbedarf aus Gründen der Verkehrssicherheit
erkennen. Ggf. könnten die Fahrbahnrandflächen und die in Teilen vorhandenen Gehwegflächen vom
ruhenden Kfz-Verkehr befreit werden.
Eine straßenverkehrsrechtliche Beschilderung würde dies unterstützen, erfordert jedoch auch eine
Beobachtung/Ahndung seitens des Ordnungsamtes, um wirksam zu sein.
Die flickenhaften Ausbesserungen und Risse in der Fahrbahnoberfläche tragen zu einem
unstrukturierten Gesamteindruck bei. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass sich dieser negativ auf die
Verkehrssicherheit auswirkt.
Die Idee, durch Markierungen am Fahrbahnrand den ruhenden Verkehr zu ordnen und auf bestimmte
Bereiche zu beschränken, um so die Freihaltung der Fahrbahnrandbereiche für den Fußverkehr zu
unterstützen, wurde nach Rücksprache mit E18 verworfen. Der aktuelle Zustand der
Fahrbahnoberfläche lässt das Aufbringen einer Markierung nicht zu. Sie wäre weder stabil noch
dauerhaft aufzubringen.
Eine einfache Sanierung der Straße ist nach Einschätzung von E18 nicht möglich, da die strukturellen
Schäden eher einen Vollausbau erfordern. Dieser wäre nach Auskunft von FB61/700 aufgrund der
aktuell umfangreichen Agenda für das gesamte Stadtgebiet Aachen nicht vor dem Jahr 2025 möglich.
Unter ästhetischen/gestalterischen Gesichtspunkten ist der Wunsch nach einer klaren Gliederung des
Straßenraums und einer Verbesserung der Fahrbahnoberfläche durchaus nachvollziehbar. Eine
Verbesserung des Gesamteindrucks lässt sich nach ersten Einschätzungen aufgrund des baulichen
Zustandes jedoch nicht durch kleinmaßstäbliche Maßnahmen erzielen, sondern erfordert in
Abschnitten eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche und eine klare Zuweisung der Nutzung für die
Verkehrsteilnehmenden auf ganzer Breite.
Fazit
Es ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Radverkehr wird im
Mischverkehr sicher geführt. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit
werden nicht als erforderlich erachtet.
Die Straßenraumquerschnitte sind in einzelnen Abschnitten so beengt, dass die bauliche Anlage von
Gehwegen erhebliche Eingriffe in die Böschungsbereiche bzw. umfangreiche bauliche Maßnahmen
erfordern würde. Gemäß den Beobachtungen vor Ort ist die Frequenz des Fuß- bzw. motorisierten
Verkehrs vergleichsweise gering. Daher stehen Aufwand/Kosten eines baulichen Eingriffs nicht in
einem ausgewogenen Verhältnis zur Erforderlichkeit und werden daher nicht empfohlen.

Vorlage FB 61/0170/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.05.2021

Seite: 5/6

Aufgrund des aktuellen Zustandes der Fahrbahnoberfläche werden auch Markierungen zur Ordnung
des ruhenden Verkehrs aus bautechnischen Gründen weder als dauerhaft stabil noch als zielführend
eingeschätzt.

Anlage/n:
Anlage 1: Antrag der GRÜNEN-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 23.11.2020
Anlage 2: Lageplan Herrenbergstraße
Anlage 3: Bestandsfotos und Schnitte Herrenbergstraße

Vorlage FB 61/0170/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.05.2021

Seite: 6/6

Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
c/o Silke Bergs
Maarwinkel 48
52080 Aachen
gruene.bv.eilendorf@gruene-aachen.de

BÜNDNIS 90
DK GRÜNEN

GRÜNF Fraktion EiLendorf c./o Silke Beras Maarwinkel 48 52080 Aachen

Frau
Bezirksbürgermeisterin
Elke Eschweiler
Bezirksamt
Fleinrich-Thomas-Platz
52080 Aachen
nachrichtlich
Herrn Bezirksamtsleiter Martin Freude
Aachen, 23.11.2020

Antrag an die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

Sehr geehrte Frau Eschweiler,
die Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf stellt folgenden Antrag:

Überprüfung der Verkehrssicherheit im Bereich Herrenbergstraße
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger*innen und
Radfahrende im Bereich Herrenbergstraße zu überprüfen und einen oder mehrere kostengünstige
Vorschläge für eine sichere Verkehrsführung zu unterbreiten.

Begründung:
Die Herrenbergstraße befindet sich in einem schlechten Ausbauzustand. Es ist kein durchgängiger
Gehweg vorhanden, vorhandene Gehwegstücke sind in einem schlechten Zustand und werden von
PKW als Parkraum genutzt. Fußgänger*innen, Radfahrende, der Autoverkehr und die Busse der Linie
7 teilen sich aktuell den Raum auf der stark ansteigenden Straße. Diese wird von Autofahrenden als
Alternativstrecke nach Verlautenheide genutzt, aber auch von vielen Fahrradfahrenden, da sie
weniger steil als die Kalkbergstraße ist.
Durch die Errichtung mehrerer Mehrfamilienhäuser im Bereich der unteren Herrenbergstraße - unter
anderem einem 12-Parteien-Haus an der Einmündung „Am Tunnel“ - steigt die Zahl der
Anwohnerinnen deutlich an, es ziehen verstärkt Familien mit Kindern dorthin. Parallel dazu nimmt der
Verkehr stetig zu.

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Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
c/o Silke Bergs
Maarwinkel 48
52080 Aachen
gruene.bv.eilendorf@gruene-aachen.de

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN

Müh

Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Situation zu prüfen und einen Vorschlag für eine sichere
Verkehrsführung zu erstellen. Dabei sollen die Wünsche der Anwohnerinnen ebenso
Berücksichtigung finden wie die Belange des Klimaschutzes.

Anlage: Bilder des Ausbauzustands

Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
c/o Silke Bergs
Maarwinkel 48
52080 Aachen
gruene.bv.eilendorf@gruene-aachen.de

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
EMmmmmmnm

Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
c/o Silke Bergs
Maarwinkel 48
52080 Aachen
gruene.bv.eilendorf@gruene-aachen.de

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN

Herrenbergstraße

A

bs
c

hn

itt

2

Lage

Abschnitt 1

Tempo 30-Zone mit Linienverkehr ASEAG Linie 7, ca. 380m
Tempo 30-Zone, ca. 250m
Fachbereich 61 - Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur | Team 310

Stand 04.05.2021

Herrenbergstraße
Bestand
Fahrtrichtung West-Ost (Richtung Prunkweg)

Abschnitt 1: zwischen Haus Nr. 2 und 30

Fahrbahn

6.70

3.00
9.70

Fachbereich 61 - Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur | Team 310

Stand 16.02.2021

Herrenbergstraße
Bestand
Fahrtrichtung West-Ost (Richtung Prunkweg)

Abschnitt 1: zwischen Haus Nr. 2 und 30

Fahrbahn

5.30

Fachbereich 61 - Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur | Team 310

Stand 16.02.2021

Herrenbergstraße
Bestand
Fahrtrichtung West-Ost (Richtung Prunkweg)

Abschnitt 1: zwischen Haus Nr. 30 und 48

Fahrbahn

2.55

7.25
9.80

Fachbereich 61 - Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur | Team 310

Stand 16.02.2021

Herrenbergstraße
Bestand
Fahrtrichtung West-Ost (Richtung Prunkweg)

Abschnitt 2: zwischen Haus Nr. 37 bis Prunkweg

Fahrbahn

2.10

4.65

0.70

9.80

Fachbereich 61 - Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur | Team 310

Stand 16.02.2021

Herrenbergstraße
Bestand
Fahrtrichtung West-Ost (Richtung Prunkweg)

Abschnitt 2: zwischen Haus Nr. 37 bis Prunkweg

Fahrbahn

4.80

Fachbereich 61 - Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur | Team 310

Stand 16.02.2021

Herrenbergstraße
Bestand
Fahrtrichtung West-Ost (Richtung Prunkweg)

Abschnitt 2: zwischen Haus Nr. 37 bis Prunkweg

Fahrbahn

5.30

Fachbereich 61 - Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur | Team 310

Stand 16.02.2021