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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 61/0040/WP18
öffentlich
28.12.2020
Dez. III / FB 61/300

Schönrathstraße zw. Altstraße und Hasencleverstraße - Änderung
der Parkordnung
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

13.01.2021

Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst
den Beschluss, das Parken in der Schönrathstraße zwischen Altstraße und Hasencleverstraße gemäß
Variante 2 (Anlage 5) neu zuordnen.

Vorlage FB 61/0040/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.12.2020

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekoste

Folgekost

n (alt)

en (neu)

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Vorlage FB 61/0040/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.12.2020

Seite: 2/6

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Vorlage FB 61/0040/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.12.2020

Seite: 3/6

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O

vollständig

O

überwiegend (50% - 99%)

O

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

O

nicht bekannt

Begründung:
Auf einem Straßenabschnitt von 150 m soll das Parken neu geordnet werden, sodass künftig nur
noch einseitig am Fahrbahnrand geparkt wird. Durch die Reduktion der Parkplätze um 13 auf 26 in der
Vorzugsvariante wird der Park-Such-Verkehr zwar kurzfristig ansteigen, längerfristig wird dadurch
aber die Strategie unterstützt, vom KfZ auf umwelt- und klimafreundlichere Verkehrsmittel
umzusteigen. Eine Quantifizierung der Effekte ist nicht möglich, wir gehen aber davon aus, dass die
im Zusammenhang mit dieser Maßnahme stehenden Effekte als gering zu bewerten sind.

Vorlage FB 61/0040/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.12.2020

Seite: 4/6

Erläuterungen:
Anlass:
Durch den starken Besucherandrang im Tierpark bei schönem Wetter und durch den
Verlagerungseffekt des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel ist der Parkdruck im Viertel
zwischen Bahnhof Rothe Erde und Adenauerallee meistens sehr hoch.
Eine Folge ist, dass zum Parken alle freien Flächen ausgeschöpft werden. Ebenso werden in
schmalen Fahrbahnen Kraftfahrzeuge nicht mehr am Fahrbahnrand abgestellt sondern aufgeschultert
auf dem Gehweg. Dadurch werden die Gehwege stark eingeengt und Fußgängern steht häufig kein
ausreichender Platz mehr zur Verfügung.
Für die Schönrathstraße zwischen Altstraße und Hasencleverstraße (Anlage 1) wurden derartige
Probleme aus der Bürgerschaft gemeldet, durch die Verwaltung geprüft und eine Änderung der
Parkordnung in zwei Varianten ausgearbeitet.
Bestand:
Die Schönrathstraße ist eine Wohnstraße und liegt südlich der Innenstadt zwischen Triererstraße und
dem Tierpark. Sie ist in eine Tempo 30-Zone eingebettet und Bestandteil der Schulwegpläne der Stadt
Aachen. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe ein Seniorenheim.
Aufgrund des hohen temporären Parkdrucks durch Besucher*innen in diesem Quartier ist schon vor
Jahren das rund um den Tierpark praktizierte aufgeschulterte Parken legalisiert worden, da es auch
mit Politesseneinsatz nicht abzustellen war. Auf dem 150 m langen Abschnitt der Schönrathstraße
zwischen Altstraße und Hasencleverstraße wurde das aufgeschulterte Parken nicht angeordnet und
Kraftfahrzeuge, die heute aufgeschultert parken werden durch das Ordnungsamt verwarnt.
Die Fahrbahn in diesem Bereich verfügt über eine Breite von ca. 6,10 m. Die Gehwege auf der
nördlichen Straßenseite haben eine Breite von 2,90 m – 3,00 m, die sich rechnerisch bei einer 1,00 m
Gehwegmitnutzung durch abgestellte Kfz auf 1,90 m – 2,00 m reduziert. Auf der südlichen
Straßenseite haben die Gehwege eine Breite von 2,50 m – 2,85 m, hier reduziert sich die
Gehwegbreite auf 1,50 m – 1,85 m. In der Praxis zeigt sich jedoch eine deutlich größere
Gehwegmitnutzung durch parkende Kfz (Anlage 2).
Von der ca. 6,10 m breiten Fahrbahn verbleiben sowohl beim beidseitigen aufgeschulterten Parken
mit 1,00 m Fahrbahnnutzung als auch beim einseitigen Fahrbahnrandparken je ca. 4,10 m
Restfahrbahn, was seit Jahren im Begegnungsverkehr mit Linienbussen (Linie 16 im 30 Minutentakt)
auf diesem kurzen Straßenstück funktioniert. Derzeit stehen beidseitig 39 aufgeschulterte
Parkmöglichkeiten zur Verfügung (Anlage 3).
Planungen:
Variante 1 (Anlage 4)
Bei der Neuordnung der Parkplätze in Variante 1 werden die Parkplätze auf der nördlichen
Straßenseite am Fahrbahnrand angeordnet. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf der südlichen
Straßenseite wird mittels VZ 283 (absolutes Halteverbot) untersagt. Es verbleiben 23 von 39
Parkplätzen.
Vorlage FB 61/0040/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.12.2020

Seite: 5/6

Variante 2 (Anlage 5):
Bei der Planungsvariante 2 werden die Parkplätze einseitig auf der südlichen Straßenseite am
Fahrbahnrand angeordnet. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf der nördlichen Straßenseite wird
mittels VZ 283 (absolutes Halteverbot) untersagt. Es verbleiben 26 von 39 Parkständen.
Die ASEAG spricht sich für das südliche Fahrbahnrandparken aus, damit die nördliche Haltestelle von
den Bussen am Fahrbahnrand hindernisfrei angefahren werden kann.
Kosten
Durch die Neuordnung entstehen keine anrechenbaren Kosten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Abwägung der erforderlichen Parkplätze für die Anwohner*innen und dem Grundsatzbeschluss,
das Gehwegparken wenn möglich zurückzunehmen, besonders wenn Restgehwegbreiten verbleiben,
die einen Begegnungsverkehr von Fußgänger*innen, die Benutzung von Rollatoren und Rollstühlen
nicht mehr gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung das einseitige Fahrbahnrandparken auf der
südlichen Seite (Variante 2, Anlage 5). Dabei bleibt die größte mögliche Anzahl an Parkständen
erhalten.

Anlage/n:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Fotos
Anlage 3: Bestand
Anlage 4: Variante 1, nördliches Parken
Anlage 5: Variante 2, südliches Parken

Vorlage FB 61/0040/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 28.12.2020

Seite: 6/6

Anlage 1

Lageplan zur Schönrathstraße

1: 10000

© Stadt Aachen, © StädteRegion Aachen, © Land NRW, © OpenStreetMap Contributors

Anlage 2

Schönrathstraße zwischen Altstraße und Hasencleverstraße

Schönrathstraße (südliche Straßenseite)

Schönrathstraße (nördliche Straßenseite)

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5