Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) an der Hugo-Junkers-Realschule
Entscheidungsvorlage
FB 45/0091/WP17
Offizielles Datum: 23. März 2015
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