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Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) an der Hugo-Junkers-Realschule

Entscheidungsvorlage

FB 45/0091/WP17

Offizielles Datum: 23. März 2015

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