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Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) an der Luise-Hensel-Schule

Entscheidungsvorlage

FB 45/0078/WP17

Offizielles Datum: 9. März 2015

Dateien

Beratungen

24. März 2015
Kenntnisnahme
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss (SchulA/05/WP.17)
4. Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) an der Luise-Hensel-Schule
ungeändert beschlossen
Öffentlicher Tagesordnungspunkt
Entscheidung