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Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) an der Hugo-Junkers-Realschule

Entscheidungsvorlage

FB 45/0091/WP17

Offizielles Datum: 23. März 2015

Dateien

Beratungen

Entscheidung
24. März 2015
Kenntnisnahme
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss (SchulA/05/WP.17)
4.1. Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) an der Hugo-Junkers-Realschule
ungeändert beschlossen
Öffentlicher Tagesordnungspunkt