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Holzgraben ab einschl. Hsnr. 6 u. 11, Büchel von Peterstraße bis Mefferdatisstraße, Dahmengraben und Bädersteig

Abrechnung der als Fußgängergeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

Entscheidungsvorlage

B 03/0013/WP16

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