Benutzungsgebühren für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder durch ortsfremde Kinder (190,- € Regelung)
Kenntnisnahme
A 51/0022/WP15
Offizielles Datum: 9. Februar 2005
Eingereicht von FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
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