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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 20/0091/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

15.02.2022
Herr Clahsen

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des
Finanzausschusses vom 08.02.2022: öffentlicher Teil
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
22.03.2022

Gremium
Finanzausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 08.02.2022 (öffentlicher Teil).

Vorlage FB 20/0091/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.03.2022

Seite: 1/2

Anlage:
Niederschrift der Finanzausschusssitzung vom 08.02.2022 (öffentlicher Teil).

Vorlage FB 20/0091/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.03.2022

Seite: 2/2

Die Oberbürgermeisterin

Niederschrift
Sitzung des Finanzausschusses
24. Februar 2022
Sitzungstermin:

Dienstag, 08.02.2022

Sitzungsbeginn:

17:00 Uhr

Sitzungsende:

17:56 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rates, Rathaus

Anwesende:
Ratsherr Boris Linden
Ratsherr Hermann Josef Pilgram
Ratsherr Harald Baal
Ratsherr Hans Leo Deumens
Ratsherr Achim Ferrari

Vertretung für: Ratsherr Jöran
Stettner

Ratsfrau Ulla Griepentrog

Vertretung für: Ratsherr Kaj Neumann

Ratsherr Wilhelm Helg
Ratsherr Holger Kiemes
Ratsherr Tjark Zimmer
Herr Daniel Casper
FA/13/WP18

Ausdruck vom: 24.02.2022
Seite: 1/13

Frau Sabine Göddenhenrich-Schirk
Frau Doris Kurschilgen
Frau Claudia Plum
Herr Markus Plum
Frau Juliane Schlierkamp
Herr Stefan Auler

Abwesende:
Ratsherr Kaj Neumann

- entschuldigt -

Ratsherr Jöran Stettner

- entschuldigt -

Herr Dr. Richard Sinning

- entschuldigt -

Frau Janine Eichberg

- entschuldigt -

Herr Ludger Eickholt

- entschuldigt -

Herr Rolf Kitt

- entschuldigt -

Herr Joachim Moselage

- entschuldigt -

Herr Dr. Andreas Nositschka

- entschuldigt -

Frau Katja Pustowka

- entschuldigt -

Ratsherr Matthias Achilles

- entschuldigt -

Ratsherr Markus Mohr

- entschuldigt -

von der Verwaltung:
Frau Grehling (Dezernat II)
Herr Kind (FB 20)
Herr Hermanns (FB 22)
Herr Schoel (FB 20)
Herr Jonek (Dezernat II)

als Schriftführer:
Herr Clahsen (FB 20)

FA/13/WP18

Ausdruck vom: 24.02.2022
Seite: 2/13

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung

2

Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

3

Haushaltsplanberatungen 2022
Vorlage: FB 20/0088/WP18

FA/13/WP18

Ausdruck vom: 24.02.2022
Seite: 3/13

Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1

Eröffnung der Sitzung

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden eröffnet die Sitzung. Anträge auf Änderung der Tagesordnung
liegen nicht vor. Die Tagesordnung sei überschaubar, aber gehaltvoll. Sie beinhalte die bündelnde
Beratung des Haushaltsplans als Empfehlungsgrundlage für die Entscheidung des Rates. Die Fraktionen
hätten entsprechende Beschlussvorschläge erarbeitet, über die Einzelabstimmungen im vorgesehenen
Tagesordnungspunkt erfolgen könnten.

zu 2

Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

Zur aktuellen Lage des Haushalts berichtet Frau Grehling von im Plan liegenden Steuererträgen. So
weise das Soll der Gewerbesteuer derzeit einen Stand von knapp über 200 Mio. Euro auf. Diese
positive Entwicklung sei in vielen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen festzustellen, weshalb
negative Auswirkungen auf die GFG-Zahlungen nach gegenwärtigem Stand nicht zu befürchten
seien.

Es sei jedoch auch über Risiken zu informieren: Das Gesetz zur Anpassung der Beamten-Alimentation
könnte nach vorliegender Berechnung Auswirkungen auf den Haushalt in einer Größenordnung von
rund 1,5 bis 1,8 Mio. Euro jährlich haben. Die immanenten Tariferhöhungen für Beamte seien bereits
Bestandteil des Haushalts. Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamten-Alimentation beinhalte
jedoch deutlich weitergehende Leistungen. Insgesamt würde sich mit der Übernahme der
Tariferhöhungen, der Übernahme des Gesetzes in Bezug auf Corona-Sonderzahlungen sowie dem
Gesetz zur Anpassung der Beamten-Alimentation eine Belastung der kommunalen Familie in NRW in
Höhe von rund 800 Mio. Euro in 2022 ergeben. Die Tariferhöhungen und auch die CoronaSonderzahlungen seien Bestandteil des Haushaltsplans. Die Sonderzahlungen - 300 Mio. Euro könnten gegen Corona gebucht werden. Hinsichtlich der Restbelastung, die jährlich wiederkehrend zu
verzeichnen wäre, weist sie darauf hin, dass die kommunale Familie in der Vergangenheit weit heftiger
über geringere Beträge bzw. dem entsprechenden Ausgleich für die kommunale Familie durch das Land
gestritten habe. Auch wenn die Leistungen aufgrund dieses Gesetzesentwurfs unbestritten hilfreich sein
könnten im Sinne des Personalgewinnungskonzepts, müsse sie dennoch auf dieses hohe Risikoportal
hinweisen. Und dieses Risikoportal könnte sich natürlich noch erhöhen mit Blick auf die bald wieder
anstehenden Tarifverhandlungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Abhängig von der Landtagswahl NRW und der Frage, wann mit den für die Haushaltsplanung
unabdingbaren Veröffentlichungen bezüglich der Arbeitskreisrechnung zum GFG oder den
FA/13/WP18

Ausdruck vom: 24.02.2022
Seite: 5/13

Orientierungsdaten zu rechnen sei, strebe die Verwaltung die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs
2023 in der Ratssitzung am 28.09.2022 an. Somit könnte im Idealfall auch eine Verabschiedung des
endgültigen Haushalts noch im Jahre 2022 erfolgen. Dieser ehrgeizige Zeitplan stehe und falle jedoch
mit dem Zeitpunkt der genannten Veröffentlichungen.

zu 3

Haushaltsplanberatungen 2022
Vorlage: FB 20/0088/WP18

Zur Erläuterung und vor dem Hintergrund der ausgelegten Beschlussvorschläge der Fraktionen führt Frau
Grehling zunächst aus, welche Faktoren die 2. Veränderungsnachweisung im Wesentlichen prägen.

Sie erinnert an den Auftrag aus dem Kinder- und Jugendausschuss, zu prüfen, ob eine über im
Ausschuss beschlossenen corona-bedingten Verzicht auf Kita-Elternbeiträge für die Einkommensstufe
bis 40.000 Euro für den Zeitraum 01.08. bis 31.12.2022 hinausgehende Hilfestellung vor dem Hintergrund
der auslaufenden Elternbeitragssatzung möglich sei. Das Ergebnis der Prüfung sei die Möglichkeit eines
hälftigen Beitragserlass der Einkommensstufe 40.000 bis 54.000 Euro für den genannten Zeitraum bei
gleichzeitiger Abgrenzung des Beitragserlasses für den Zeitraum aufgrund der Corona-Pandemie.

Die Hilfestellung der Stadt Aachen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, zum Beispiel
durch den Verzicht auf Stundungen oder die Erhebung von Stundungszinsen, sei im Finanzausschuss
bereits zum Ausdruck gebracht worden. Die derzeitige Situation lasse auch eine Begründbarkeit des
Erlasses von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie rechtfertigen, befristet bis zum
30.06.2022. Dies entspräche einen Gebührenverzicht in Höhe von rund 300.000 Euro für das Jahr 2022,
ebenfalls verbunden mit der Möglichkeit der Isolierung des corona-bedingten Schadens gemäß NKF-CIG
im städtischen Haushalt.

Hinzuweisen sei ferner auf eine Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung
beziehungsweise den entsprechenden Beschluss im Personal- und Verwaltungsausschusses bezüglich
der Stelleneinrichtung für IT-Unterstützung an Schulen. Dieser Beschluss werde selbstverständlich
umgesetzt. Jedoch solle dies haushaltskonform geschehen, in dem die entsprechenden Mittel bei den
Sachkosten eingeplant werden. Hintergrund sei, dass somit sichergestellt werden könne, dass eine
mögliche Verlagerung des Ansatzes - nach erfolgter Grundsatzentscheidung über die Frage, ob die ITUnterstützung durch eigenes Personal oder durch einen Dienstleister erfolge - gemäß der
Haushaltssatzung vorgenommen werden könne. Eine Deckung von Sach- durch Personalkosten sei
hingegen nicht mit der Haushaltssatzung in Einklang zu bringen. Das entsprechende Produktblatt 030302
sei mit einem Sperrvermerk versehen worden. Eine Freigabe der Mittel könne bei entsprechender

FA/13/WP18

Ausdruck vom: 24.02.2022
Seite: 6/13

Entscheidung über die tatsächliche Mittelverwendung durch die beiden betroffenen Fachausschüsse
erfolgen.

Nicht Teil der Veränderungsnachweisung sei eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an den
Tierpark. Von Seiten der Fraktion Die Linke sei ein entsprechender Beschlussvorschlag bereits im Zuge
der Beratungen der 1. Veränderungsnachweisung eingebracht worden. Insbesondere vor dem
Hintergrund fehlender Anträge oder Begründungen sei der Vorschlag mehrheitlich abgelehnt worden.
Frau Grehling habe aber, wie zugesichert, Kontakt zum Tierpark aufgenommen, um zu erörtern, ob eine
Erhöhung des Zuschusses analog zum Jahr 2021 erforderlich sei. Im Ergebnis sei man dahin verblieben,
dass ein erhöhter Zuschuss von Seiten der Stadt Aachen nach derzeitigem Stand nicht zu erbringen sei.
Dies sei insbesondere dem außerordentlichen ehrenamtlichen Engagement geschuldet, für das der
Tierpark sehr dankbar sei. Letztlich hätten eine große Spendenbereitschaft sowie Kooperationen mit
anderen Institutionen zu einer soliden wirtschaftlichen Situation des Tierparks beigetragen. Sollte sich an
dieser etwas ändern, sei vereinbart, dass der Tierpark sich bei der Stadt Aachen melden würde, um eine
unterjährige Bereitstellung von erforderlicher Hilfestellung zu beantragen. Hinsichtlich der von Ratsherrn
Deumens bei der letzten Sitzung geäußerten Befürchtung des starken Anstiegs von Eintrittsgeldern gibt
Frau Grehling die Auskunft, dass sich dieser tatsächlich in einem sehr moderaten, dem üblichen
turnusmäßigen, Rahmen bewege. Auch würde der Tierpark weiterhin am Aachen-Pass teilnehmen.

Hinsichtlich des Antrags auf die Instandsetzung der Klangbrücke sei darauf zu verweisen, dass die
dafür erforderlichen Mittel, einschließlich der Folgekosten, über den Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs
finanziert werden können. Aus diesem Grunde bestünde kein weiterer haushalterischer Handlungsbedarf.

Schließlich informiert Frau Grehling über einen nicht entscheidungsrelevanten Formelfehler bei den
versandten Unterlagen hinsichtlich der Übersicht der Ergebnisplanung - nicht in der Ergebnisplanung mit der Folge einer kleinen Differenz gegenüber der - letztlich relevanten - tabellarischen Darstellung der
Entwicklung des Eigenkapitals. Für die Unterlagen der Ratssitzung werde der Fehler noch behoben.

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden bedankt sich für die Erläuterungen und bittet vor der
Einzelabstimmung über die vorgelegten Beschlussvorschläge um Nachfragen oder Wortmeldungen zu
den soeben vorgetragenen Informationen.

Ratsherr Deumens möchte zum Ausdruck bringen, dass es gut gewesen sei, in der letzten Sitzung des
Ausschusses die Erhöhung des Zuschusses an den Tierpark beantragt zu haben, da die Erkundungen
von Frau Grehling erfreuliche Erkenntnisse hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation des Tierparks und
der nur geringen Steigerungen der Eintrittspreise erbracht hätten. Bezüglich der Ausführungen zur
Instandsetzung Klangbrücke möchte er zur Sicherheit nachfragen, ob es zutreffend sei, dass der
FA/13/WP18

Ausdruck vom: 24.02.2022
Seite: 7/13

Kulturbetrieb zugesichert habe, die erforderlichen Mittel aus dem eigenen Wirtschaftsplan aufbringen zu
können und dies auch tun werde.

Dies wird von Frau Grehling bestätigt.

Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) möchte ihren Dank an Frau Grehling und ihr Team für die
Arbeit im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplans zum Ausdruck bringen. Es könnten
große Bemühungen und Erfolge bei der Berücksichtigung der von den Fraktionen als wichtig
angesehenen Themen konstatiert werden. Sie verweist auf den gemeinsamen Beschlussvorschlag der
Fraktionen Grüne und CDU, der die Empfehlung des Beschlusses der vorgelegten
Veränderungsnachweisungen unter Berücksichtigung der Änderung eines Produktblatts sowie der
Zweckbestimmung von Mitteln für das Projekt „Stadtglühen 2022“ vorsehe. Mit dem Haushalt sei man
insgesamt sehr zufrieden. Zukunftsaufgaben, wie zum Beispiel der Klimaschutz, seien im Haushalt
finanziell hinterlegt. Des Weiteren seien auch Teile von Anträgen anderer Fraktionen berücksichtigt
worden. Darüber hinaus seien erfreulicherweise weitere Maßnahmen wie die zunehmende Digitalisierung
von Schulen oder die Hilfestellung von Familien bezüglich der Elternbeiträge ebenfalls enthalten. Im
Sozialbereich seien die Möglichkeiten der Abmilderung der Corona-Folgen im Haushalt abgebildet
worden. Man teile zudem die Ansicht der Verwaltung auf Verzicht der Sondernutzungsgebühren für
Außengastronomie für das erste Halbjahr, verbunden mit der Hoffnung auf eine Besserung der
pandemischen Lage spätestens in der zweiten Jahreshälfte. Insgesamt sei man mit dem Haushaltsplan
sehr zufrieden und würde diesen in der vorliegenden Form gerne beschließen.

Ratsherr Baal dankt vorab für die als sehr kollegial empfundene Zusammenarbeit. Der Dank gelte
allerdings auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen. Die Debatten in den
Fachausschüssen hätten sich durch eine konstruktive und faire Atmosphäre ausgezeichnet, auch wenn
die eingebrachten Anträge sich inhaltlich unterschieden hätten. Es könne festgestellt werden, dass nur
noch sehr wenige Änderungswünsche übriggeblieben seien, die in der heutigen Sitzung noch als
Vorschläge einbracht worden seien. Den Haushalt 2022 einschließlich der Mittelfristplanung könne man
als sehr ausgewogen bezeichnen, daher werde dieser gerne so mitgetragen.

Herr Casper (sachk. Bürger) dankt ebenfalls für die Erarbeitung der Unterlagen. Es sei erfreulich, dass
der hälftige Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie berücksichtigt worden sei.
Jedoch möchte die SPD-Fraktion gerne den Verzicht auf das gesamte Jahr erweitern, da die CoronaLage nach wie vor unklar sei und den Gastronomen so die erforderliche Hilfestellung geleistet werden
könne. Des Weiteren möchte man gerne beantragen, die Beibehaltung der Absenkung der KitaElternbeiträge auch im Jahr 2023 anzuwenden, um Belastungen für Familien durch die Corona-Pandemie
abfedern zu können.
FA/13/WP18

Ausdruck vom: 24.02.2022
Seite: 8/13

Ratsherr Deumens schließt sich dem Dank an die Verwaltung für die Aufstellung des Haushalts an. Eine
genauere Analyse finde nächste Woche in der Ratssitzung statt. Er sei erstaunt über die Aussage von
Frau Göddenhenrich-Schirk, dass die Anträge anderer Fraktionen oft Berücksichtigung gefunden hätten.
Er habe einen anderen Eindruck gewonnen. Angesicht der Corona-Pandemie aber auch der Steigerung
der Lebenshaltungs- und Energiekosten würden aus Sicht seiner Fraktion wesentliche Inhalte fehlen.
Daher lehne man den Haushaltsplan ab.

Auch von Seiten des Ratsherrn Helg wird der Verwaltung für die Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfs
sowie den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für die Beratungen in den Fachausschüssen
und Bezirksvertretungen gedankt. Auch er habe die Atmosphäre in den Verhandlungen als gut
empfunden. Gleichzeitig sei aus Sicht seiner Fraktion bedauernswert, dass sich, anders als im Vorjahr,
eine Mehrheit gefunden habe, ohne die anderen vier Fraktionen in die Überlegungen miteinzubeziehen.
Bei den Beratungen für den Haushalt 2021 habe man es als sehr angenehm empfunden, bei den
Beratungen mitzuwirken und eigene Anträge durchsetzen zu können. Er pflichte Ratsherrn Deumens bei,
dass die Anträge der kleineren Fraktionen im Wesentlichen abgelehnt worden seien. Der Haushalt sei
daher nicht zustimmungswürdig. Weitere Ausführungen würden in der Ratssitzung nächste Woche
folgen.

Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) betont, dass sie sehr wohl der Meinung sei, dass Anträge
anderer Fraktionen berücksichtigt worden seien. Sie verweist hierbei auf die Sondernutzungsgebühren
für Außengastronomie sowie die Kita-Elternbeiträge oder die IT-Unterstützung an Schulen. Auch bei der
Thematik „Klangbrücke“ habe man sich darum gekümmert, dass die Finanzierung sichergestellt sei. In
diversen Fachausschüssen seien zudem einstimmige Beschlüsse zu den Haushaltsplanberatungen
getroffen worden.

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden schlägt im Weiteren vor, über die einzelnen
Beschlussvorschläge der Fraktionen abstimmen zu lassen und schließlich einen Beschluss gemäß der
Sitzungsvorlage zu treffen.

Zunächst richtet er die Frage an Ratsherrn Deumens, ob vor dem Hintergrund der Ausführungen der
Verwaltung zur Maßnahme „Instandsetzung Klangbrücke“, am vorgelegten Antrag der Fraktion Die
Linke festgehalten werde.
Ratsherr Deumens erläutert, dass der Antrag aufgrund der Finanzierungszusage zurückgezogen werde.
Seine Fraktion werde beobachten, ob die vorgesehene Instandsetzung im Jahr 2022 auch durchgeführt
werde.

FA/13/WP18

Ausdruck vom: 24.02.2022
Seite: 9/13

Es folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Fraktion DIE Zukunft:
Ratsherr Zimmer erläutert, dass die Mittel für Modell- und Planungskosten aus Sicht seiner Fraktion von
20.000 Euro auf 40.000 Euro erhöht werden sollten. Hintergrund sei das Erfordernis einer besseren
Information der Bürgerinnen und Bürger über Projekte mit entsprechenden Modellierungen. Dafür sei der
bisher eingestellte Haushaltsansatz nicht auskömmlich.
Des Weiteren beantrage man die Aufnahme von Mitteln in Höhe von 70.000 Euro für ein Streetart
Festival. Hierbei handele es sich um eine Vereinbarung aus dem Haushalt des Vorjahres, welche noch
nicht umgesetzt worden sei und sich im Haushalt 2022 nicht wiederfinden lasse.

Zu den Modell- und Planungskosten entgegnet Ratsherr Baal, dass es weder von Seiten des
Planungsausschusses noch von Seiten der Finanzverwaltung Hinweise geben würde, dass die
eingeplanten Mittel nicht ausreichend seien. Es werde darüber hinaus der Weg bevorzugt, dass
derjenige, der ein Vorhaben habe, auch die Aufgabe zugeordnet bekomme, ein Modell zu erstellen. Es
sei somit nicht vorgesehen, dass die Stadt den Bauträgern die Kosten für die Modellerstellung abnehmen
solle. Somit könne diesbezüglich kein Handlungsbedarf erkannt werden. Dem Antrag könne man folglich
nicht zustimmen.

Ratsherr Pilgram führt zum Streetart Festival aus, dass die Verwaltung im Betriebsausschuss Kultur in
einem mündlichen Bericht sehr überzeugend dargelegt habe, welcher Vorbereitungszeit es bedarf, ein
solches Event wie ursprünglich geplant auszurichten. Zudem sei wohl die Einschätzung, die Kosten
gegen Corona buchen zu können, aufgrund der Langfristigkeit der Planung falsch gewesen. Für die
nächste Sitzung des Betriebsausschusses sei von Seiten der Fraktion Die Zukunft ein
Tagesordnungspunkt beantragt worden. Hierzu sei ein Vorschlag erarbeitet worden, ein Festival in
kleinerem Rahmen durchführen zu lassen mit einem Kostenrahmen von schätzungsweise 25.000 Euro,
voraussichtlich finanziert aus den KAStE-Mitteln. Es bestehe also die Hoffnung, ein derartiges Event
stattfinden zu lassen. Als Veranstaltungsort solle die Baustelle Neues Kurhaus mit der temporären
Umzäunung dienen. Hier sei genug Fläche vorhanden, um auch ein spezielles Rahmenprogramm
anbieten zu können. Aus dem Grund könne man den vorgelegten Antrag zur Einplanung von
Haushaltsmitteln ablehnen.

Ratsherr Zimmer erläutert, dass der Ratsantrag, welcher in der anstehenden Sitzung des
Betriebsausschusses behandelt werde, im Wesentlich beinhalte, dass die Kunstwerke dauerhaft im
Stadtbild verbleiben sollten.

Auf Wunsch des Gremiums lässt der Ausschussvorsitzende Herr Linden im Folgenden einzeln über die
beiden von der Fraktion DIE Zukunft eingebrachten Änderungsvorschläge abstimmen.

FA/13/WP18

Ausdruck vom: 24.02.2022
Seite: 10/13

Der „Antrag Modell- und Planungskosten“ der Fraktion DIE Zukunft wird vom Finanzausschuss
mehrheitlich abgelehnt.

Der „Antrag Streetart Festival“ der Fraktion DIE Zukunft wird vom Finanzausschuss ebenfalls
mehrheitlich abgelehnt.

Es folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Fraktion SPD:
Zur Erläuterung und ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Casper führt Ratsherr Linden aus, dass
beim Erlass der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie der Vorschlag sei, die bei der
Veränderungsnachweisung bereits eingearbeiteten Auswirkungen des halbjährigen Verzichts auf das
ganze Jahr zu erweitern. Bei der Absenkung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege seien die
Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2022 bereits in der Veränderungsnachweisung enthalten. Der
Beschlussvorschlag der SPD sehe die Erweiterung der Regelungen für das Jahr 2023 vor.

Ratsherr Baal möchte vor der Abstimmung über den Beschlussvorschlag erläutern, aus welchen Gründen
seine Fraktion den Anträgen der SPD nicht folgen könne. Bei den Sondernutzungsgebühren für
Außengastronomie sei festgestellt worden, dass lediglich der Erlass auf Gebühren für die erste
Jahreshälfte gegen Corona gebucht werden könne. Ein darüberhinausgehender Verzicht hätte direkte
Belastungen für die Ergebnisplanung zu Folge, die der Haushalt nicht verkraften könne. Im
Hauptausschuss habe man darüber debattiert und sei sich einig gewesen, dass gegenwärtig alle Zeichen
dafürstünden, dass ab dem 1. Juli keine Einschränkungen mehr für die Außengastronomie zu befürchten
seien. Bezüglich der von allen Seiten gewünschten Innenstadtbelebung seien beispielsweise
Wochenmarktkonzepte ausgearbeitet worden. Eine einseitige Hilfestellung der Gastronomen mit einem
weiteren Gebührenverzicht könne nicht als ausgewogen bezeichnet werden. Sollte sich die Lage jedoch
anders als gegenwärtig erwartbar darstellen, sei man gerne bereit bei ausreichendem Vorlauf über eine
zusätzliche Hilfestellung zu sprechen.

Ratsfrau Griepentrog erläutert hinsichtlich der Maßnahme Absenkung der Elternbeiträge in den
Kindertagesstätten, dass es eine Einigkeit darüber gebe, das Thema Elternbeiträge im laufenden Jahr
grundsätzlich anzupacken. Die bereits vor einigen Jahren gebildeten relevanten Einkommensstufen
müssten dabei grundsätzlich hinterfragt werden. Aus diesem Grunde sei dem Vorschlag der SPDFraktion auf Ausweitung des Verzichts bzw. der Absenkung der Beiträge auch für das Jahr 2023 nicht
zuzustimmen.

Der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion wird vom Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt.

FA/13/WP18

Ausdruck vom: 24.02.2022
Seite: 11/13

Es erfolgt die Abstimmung über den gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne und
CDU.

Dem Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne und CDU wird mehrheitlich zugestimmt.

Auf Basis der einzelnen Abstimmungen über die Beschlussvorschläge der Fraktionen wird folgender
bündelnder Beschluss zu den Haushaltsplanberatungen 2022 getroffen.

Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen die
Haushaltssatzung 2022 unter Einbeziehung:
1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem
Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2022,
2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen:
2.1 die Einschränkung, dass abweichend von der 2. Veränderungsnachweisung das im
Hauptausschuss beschlossene Produktblatt zu Produkt 010205 - Strategie und
Bürger*innendialog Bestandteil des Haushaltsplans werden soll,
2.2 die Konkretisierung der Zweckbestimmung eines Teilbetrags in Höhe von 350.000 Euro - aus
den vorsorglich in Ansatz gebrachten Corona-Mitteln in Höhe von 400.000 Euro - des unter PSPElement 1-040101-900-7 geführten Zuschusses an den Kulturbetrieb der Stadt Aachen von
Förderung der freien Kultur (KAStE) auf Stadtglühen 2022; die verbleibenden 50.000 Euro
unterliegen weiterhin der Corona-Zweckbindung,
3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der
Personalkostenaufteilung
zu beschließen.

FA/13/WP18

Ausdruck vom: 24.02.2022
Seite: 12/13