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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0169/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

09.06.2021
Dez. III / FB 61/300

Erneuerung von Bushaltestellen 2021;
hier: Erläuterungen zur Barrierefreiheit
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
17.06.2021

Gremium
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Vorlage FB 61/0169/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.06.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0169/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.06.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

X
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Vorlage FB 61/0169/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.06.2021

Seite: 3/7

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
X

nicht bekannt

Es handelt sich lediglich um eine Klarstellung zur Vorlage „Erneuerung von Bushaltestellen 2021“ vom
20.05.2021. Daher hat diese Vorlage keine Klimarelevanz.

Vorlage FB 61/0169/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.06.2021

Seite: 4/7

Erläuterungen:
Anlass
In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 20.05.2021 wurde die Vorlage „Erneuerung von
Bushaltestellen 2021“ beraten und nach Diskussion einstimmig mit dem Zusatz beschlossen: „Die
Verwaltung wird zudem kurzfristig beauftragt, zeitnah eine Bewertung der Barrierefreiheit der
erneuerten Haltestellen vorzulegen. Falls diese nicht gegeben ist sollen Maßnahmen aufgezeigt
werden, wie diese im Sinne des PBefG eingerichtet werden kann.“
Erläuterungen
Die Erneuerung der Fahrbahn in Fließbeton ist in 2021 an folgenden Bushaltestellen vorgesehen:
1. „Siegel“ stadtauswärts, Monschauer Straße
2. „Fuchserde“ stadtauswärts, Kornelimünsterweg
3. „Schönauer Friede“ stadtauswärts, Roermonder Straße (Richterich)
Diese Erneuerung erfolgt aus dem Programm „Erneuerung von Bushaltestellen“ heraus. Es wurde
aufgelegt, da aufgrund hoher Radlasten und großer Schubkräfte bei Brems- und Anfahrvorgängen der
Linienbusse diese die Fahrbahnflächen im Bereich von Bushaltestellen in besonderen Maßen
beanspruchen. Dadurch entstehen häufig Fahrbahnschäden an den Haltestellen, z.B. tiefe Spurrillen.
Es ist daher eine fortlaufende Sanierung von betroffenen Fahrbahnflächen erforderlich. Solche
Maßnahmen werden nach Dringlichkeit mit Hilfe des PSP-Elements „Erneuerung von Bushaltestellen“
umgesetzt. Hierfür stehen jährlich Mittel in Höhe von 100.000 EUR im Haushalt zur Verfügung. Der
Fokus des Programms liegt auf der schnellen Behebung bautechnischer Defizite im Fahrbahnbereich
und beinhaltet meistens keine darüber hinausgehende Ausbauplanung zur Herstellung vollständiger
Barrierefreiheit.
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) werden weitreichende Anforderungen an die Barrierefreiheit
im ÖPNV formuliert: "Im Rahmen der Nahverkehrsplanung ist bis zum 01.01.2022 das Ziel der
vollständigen Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV zu erreichen". Unter "vollständiger
Barrierefreiheit" werden hier in Anlehnung an die Bestimmungen des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes alle Vorkehrungen verstanden, die
behinderten und mobilitätseingeschränkten Personen die selbstbestimmte Nutzung des ÖPNV
ermöglichen.
Bei der barrierefreien Gestaltung von Haltestellen sind die baulichen Anlagen für alle gemäß den
Qualitätsanforderungen im aktuellen Nahverkehrsplan, 2. Fortschreibung 2015, auszubauen (z.B.
ausreichender Bordsteinhöhe von 16 cm, zulässige Quer- und Längsneigung, Material und
Ausstattung). Die Umsetzung des „Zwei-Sinne-Prinzips“ (Ansprache von mindestens zwei der drei
Sinne Hören, Sehen und Tasten) ist konsequent einzuhalten. Gemäß Gesetz kann von diesen
Standards im Nahverkehrsplan in konkret benannten und begründeten Ausnahmen abgewichen
werden, z.B. bei geringer Nutzung oder in einer Umgebung, in der der barrierefreie Ausbau nicht
zielführend ist.
Vorlage FB 61/0169/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.06.2021

Seite: 5/7

Sachstand
1. „Siegel“ stadtauswärts, Monschauer Straße:
Die Haltestelle ist derzeit nicht barrierefrei ausgebaut: Die vorhandene Bordsteinhöhe beträgt 11 cm.
Es sind kein Bussonderbordstein und keine taktilen Leitelemente vorhanden. Hinter der Wartefläche
verläuft ein getrennter Rad- und Gehweg. Die Fahrbahnfläche in Haltestellenbereich weist deutliche
bauliche Mängel auf, die zu erheblichen Einbußen beim Fahrkomfort für die Fahrgäste führt.
Die Dringlichkeit zum barrierefreien Ausbau dieser Haltestelle wurde auf eine mittlere Dringlichkeit
eingestuft.
Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme, die der Mobilitätsausschuss in seiner letzten Sitzung
beschloss, ist lediglich geplant, die Fahrbahnoberfläche aus Verbund-Betonpflaster gegen Beton
auszutauschen. Bei einem komplett barrierefreien Ausbau mit Bussonderbordstein müssten für die
Höhenanpassung ein größerer Teil der Nebenanlagen aufgenommen und neu angelegt werden.
Grundsätzlich wären dann die vorhandenen Maße des Rad- und Gehweges sowie die Breite der
Wartefläche zu überprüfen und sehr wahrscheinlich anzupassen. Diese Planungsüberlegungen, die
sich zumindest in diesem Kreuzungsast auf die gesamte Führung von MIV, ÖPNV, Rad- und
Fußverkehr auswirken kann, bedürfen einen längeren Planungsprozess und sind daher bei der
barrierefreien Ausbauplanung für den barrierefreien Ausbau vorgesehen. Gemäß Priorisierung und
aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen wird die Verwaltung diese Planung erst in ca. 5
Jahren starten können. Der Komplett-Ausbau soll dann zur Förderung (90 % der Baukosten)
angemeldet werden.
Der nun vorgesehene Umbau der Fahrbahnoberfläche im Haltstellenbereich ist allerdings aus Sicht
des Fahrgastes und der ASEAG so vorteilhaft, dass er vorgezogen erfolgt. Mit der barrierefreien
Überplanung wird angestrebt, diese Fahrbahnoberfläche erhalten zu können.
2. „Fuchserde“ stadtauswärts, Kornelimünsterweg:
An der Haltestelle „Fuchserde“ soll hinter der derzeitigen Endhaltestelle der Linie 33 eine weitere
Haltestellenposition für die Linie 21 angelegt werden. Heute endet jede zweite Fahrt der Linie 21 in
Lintert und jede zweite Fahrt bereits an der Haltestelle „Vinzenzplatz“ in der Karl-Marx-Allee. Diese
letztgenannten Fahrten sollen - sobald die neue Haltestelle zur Verfügung steht - bis zur Haltestelle
„Fuchserde“ verlängert werden und die vorhandene Wendeanlage dort genutzt werden. Dadurch wird
die Erschließung des Wohngebietes Fuchserde verbessert, wie im Zielkonzept 2018 des
Nahverkehrsplanes vorgesehen.
Es ist geplant, die Haltefläche in Beton anzulegen und ein Busbord einzubauen. Ein leeres Baumfeld
wird entfernt. Taktile Leitelemente sollen erst zusammen mit dem barrierefreien Ausbau der
vorhandenen Haltestelle „Fuchserde“ der Linie 33 eingebaut werden, weil auch hier für den komplett
barrierefreien Ausbau ein größerer Teil der Nebenanlagen neu angelegt werden müssten. Hierfür wird
derzeit die Ausbauplanung für den Finanzierungantrag erarbeitet. Die Umsetzung wird frühestens in
2022, nach Bewilligung des oben genannten Förderantrages, erfolgen.
3. „Schönauer Friede“ stadtauswärts, Roermonder Straße (Richterich):
Es ist ein Fahrgastunterstand aber kein Bussonderbord und keine taktilen Leitelemente vorhanden.
Die Bordsteinhöhe beträgt 15 cm. Es handelt sich um eine Haltestelle der mittleren Dringlichkeit in
Vorlage FB 61/0169/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.06.2021

Seite: 6/7

Bezug auf die Barrierefreiheit und mit großem Sanierungsbedarf hinsichtlich der Fahrbahnschäden. In
der Haltestelle sind tiefe Spurrillen vorhanden.
Im Rahmen der Erneuerung der Haltestelle wird daher die Asphalt-Fahrbahn in der Haltestelle durch
Fließbeton ersetzt. Der weitere barrierefreie Ausbau kann zu 90 % gefördert werden und soll
entsprechend der Priorisierung (mittlere Dringlichkeit) abgearbeitet werden. Gemäß Priorisierung und
aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen wird die Verwaltung diese Planung erst in ca. 5
Jahren starten können. Mit der barrierefreien Überplanung wird angestrebt, diese Fahrbahnoberfläche
ganz oder weitgehend erhalten zu können.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung hat die Vorgehensweise und das Ausbauprogramm zur Herstellung der
Barrierefreiheit an Bushaltestellen im aktuellen Nahverkehrsplan dargestellt. Nach den Sommerferien
wird im Mobilitätsausschuss über den Sachstand des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen
ausführlich berichtet.

Anlage/n:
Anlage 1: Fotos

Vorlage FB 61/0169/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.06.2021

Seite: 7/7

Anlage 1: Fotos

Haltestelle Siegel (Monschauer Straße, Fahrtrichtung Oberforstbach)

Seite 1

Anlage 1: Fotos

Haltestelle Fuchserde (Kornelimünsterweg, Fahrtrichtung Lintert)

Seite 2

Anlage 1: Fotos

Haltestelle Schönauer Friede (Roermonder Straße, Fahrtrichtung Kohlscheid)

Seite 3