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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 20/0045/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

25.06.2021
FB 20

School & Fun – Tickets / Erstattungen der Stadt Aachen
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
01.07.2021

Gremium
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung der beschlossenen
Erstattungsleistung in Bezug auf die School & Fun – Tickets zur Kenntnis und beschließt die
Umsetzung in der dargelegten Form und im dargelegten Umfang.

Vorlage FB 20/0045/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.07.2021

Seite: 1/8

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

PSP-Element: 4-012001-913-3 „Allgemeine Erstattungsleistungen ASEAG“

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

700.000*2

700.000*2

0

0

0

0

1.850.000*

1.850.000**

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine

- Verschlechterung

ausreichende Deckung
vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* Davon Mehraufwendungen als zusätzlichen Zuschuss an die ASEAG zur hälftigen Erstattung der
Kosten für das School & Fun - Ticket i.H.v. 700.000 Euro.
*² Corona-bedingte Isolierung des Mehraufwandes für die hälftige Erstattung der Kosten für das
School & Fun - Ticket.
Vorlage FB 20/0045/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.07.2021

Seite: 2/8

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 20/0045/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.07.2021

Seite: 3/8

nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 20/0045/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.07.2021

Seite: 4/8

Erläuterungen:
Grundsatzbeschluss
Im Mobilitätsausschuss vom 20.05.2021 wurden, unter Bezugnahme auf die Haushaltsplanberatungen
zum Haushaltsplan 2021 und dessen Verabschiedung, die verschiedenen Maßnahmen zur
Tarifgestaltung bzw. zur anteiligen Erstattung von Fahrpreisen besprochen. Während die
Tarifgestaltungsmaßnahmen, bedingt durch die gegebene Zuständigkeit des AVV und die
Beschlusslagen der Zweckverbandsversammlung, nicht wie gewünscht umzusetzen sind, ist dies
zumindest bei den Erstattungsmaßnahmen der School & Fun – Tickets anders. Im Haushaltsplan der
Stadt Aachen 2021 wurde für die hälftige Erstattung der School & Fun – Tickets ein Betrag in Höhe
von 700.000 € eingestellt.
Adressatenkreis und Erstattungszeitraum/-höhe
Die Abwicklung der Erstattung des School & Fun – Tickets kann nur über die ASEAG erfolgen, die
auch alleine über die erforderlichen Datensätze verfügt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann sie
diese Daten der Stadt Aachen nicht zur weiteren Umsetzung und damit zur unmittelbaren Erstattung
zur Verfügung stellen.
Die ASEAG hat – stichtagsbezogen – ihre Daten zum School & Fun – Ticket ausgewertet und kommt
dabei zu folgenden Abonnent*innengruppen mit
-

Wohnsitz innerhalb Aachens mit Schulbesuch innerhalb und

-

Wohnsitz innerhalb Aachens mit Schulbesuch außerhalb Aachens.

Daraus lässt sich folgende Zusammenstellung herleiten:

Schulbesuch

Gesamt

innerhalb

außerhalb

Gesamtabonnent*Innen:

8.935

919

9.854

Gesamtbegünstigte*:

8.496

907

9.403

davon Selbstzahler*Innen à 30,30 €/Monat:

4.369

183

4.552

davon Anspruchsberechtigte:

4.127

724

4.851

davon 1. Kind, Eigenanteil à 12 €/Monat:

3.413

631

4.044

davon 2. Kind, Eigenanteil à 6 €/Monat:

714

93

807

*durch die Erstattungsleistung nicht begünstigt wird das 3. Kind von grundsätzlich
Anspruchsberechtigten, da für dieses ohnehin kein Eigenbeitrag zu erbringen war.

Vorlage FB 20/0045/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.07.2021

Seite: 5/8

Dem Wunsch zur hälftigen Erstattung der geleisteten Abo-Zahlungen entsprechend kann das
Schuljahr 2020/2021 ausgewählt werden, sodass
-

es vollumfänglich in den mit Covid-19 Einschränkungen belasteten Zeitraum fällt und

-

von der ASEAG die Abonnentinnen und Abonnenten ausgewählt werden können, die für das
Schuljahr auch das Abo bezogen haben; es handelt sich dem Grundsatz nach um ein
Jahresabo.

Allen Abonnentinnen und Abonnenten mit Wohnsitz in Aachen, unabhängig davon ob diese eine
städtische Schule, Privatschule oder Berufskolleg innerhalb oder außerhalb der Stadt Aachen
besuchen, soll insgesamt die Hälfte des Abo-Preises für das letzte Covid-19 betroffene Schuljahr
(2020/2021), wie gewünscht und kommuniziert, erstattet werden. Mit den Abo-Zahlen der ASEAG
ergeben sich insgesamt folgende Gesamt-Abo-Zahlungen der vorgenannten Nutzer*Innen:
Selbstzahler*Innen:

4.552 à 30,30 €/monatlich x 12 Monate = 1.655.107 €

Anspruchsberechtigte 1. Kind: 4.044 à 12,00 €/monatlich x 12 Monate =
Anspruchsberechtigte 2. Kind:

807 à 6,00 €/monatlich x 12 Monate =

Insgesamt

582.336 €
58.104 €

= 2.295.547 €

Demnach würde sich der zu erstattende Betrag der Stadt Aachen auf 1.147.774 € (hälftige
Gesamtkosten) belaufen. Dieser Betrag würde ebenfalls hälftig aufwandswirksam den Jahren 2020
und 2021 zugerechnet. Damit würden im Jahr 2021 rd. 574 T€ von den auch im Haushaltsplan
etatisierten Mitteln in Höhe von 700.000 € anfallen. Da die hälftige Erstattung der Tickets in Folge der
tatsächlich vorliegenden Covid-19-bedingten Nichtinanspruchnahme des Abos einzustufen ist – was
auch für das Jahr 2021 bereits in der Haushaltsplanung so berücksichtigt wurde – werden die Mittel
nach NKF-CIG isoliert. Dies gilt auch hinsichtlich des dem Jahr 2020 zuzuordnenden Mehraufwandes.
Nicht einbezogen in die o.a. Berechnung sind alle Schüler*Innen mit Wohnsitz außerhalb der Stadt
Aachen, die eine Schule innerhalb der Stadt Aachen besuchen. Würden diese einbezogen, würde
dies weitere 3.053 Abonnentinnen und Abonnenten bzw. 2.933 Begünstigte betreffen. Insgesamt
wären hiervon Gesamt-Abo-Zahlungen in Höhe von rund 539.330 € erfasst und ein weiterer
Erstattungsbetrag von rund 269.665 € würde anfallen.
Die Verwaltung schlägt allerdings vor, die Erstattungen aus Mitteln des städtischen Haushalts auf die
Einwohner*Innen der Stadt Aachen zu begrenzen. Hier erscheint die corona-bedingte Zuordnung
unproblematisch möglich. Eine weitergehende Erstattung erschiene allein vertretbar, wenn der
darüber hinaus zu erfassende Begünstigtenkreis, außerhalb des originären städtischen
Zuständigkeitsbereiches in Relation zur Gesamtzahl des betroffenen Personenkreises lediglich von
untergeordneter Größe wäre. Tatsächlich liegt die durchschnittliche Quote bei 25,47% über alle
Schulformen hinweg - einschließlich der Berufskollegs. In einzelnen Bereichen liegt der relevante
Prozentsatz allerdings deutlich höher, beispielhaft im Bereich der Privatschulen bei bis zu 47,79%.
Angesicht dieser Größenordnung kann nicht von einem “zu vernachlässigenden Annex“ gesprochen
werden.
Vorlage FB 20/0045/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.07.2021

Seite: 6/8

Vor diesem Hintergrund wird die differenzierte Erstattung wie dargelegt – allein gebunden an das
Wohnortprinzip – ungeachtet bestehender Schulträgerschaft vorgeschlagen.
Zu beachten ist, dass den Zahlen noch eine vorläufige Stichtagsbetrachtung der ASEAG zu Grunde
liegt und es bei der Betrachtung des Gesamtzeitraums noch zu Zu- bzw. Abgängen kommen kann, die
die Gesamtzahl des Erstattungsbetrags leicht verändern. Es werden hierbei alle Schüler*Innen der
Grundschulen, der Berufskollegs sowie des Sekundarbereichs I und II begünstigt.
Umsetzung
Die ASEAG wird die stichtagsbezogene Auswertung kurzfristig durch eine zeitintervallbezogene
Auswertung ersetzen. Wurde z.B. im Betrachtungszeitraum das Ticket für weniger als 12 Monate
bezogen, so erfolgt auch nur eine zeitanteilige Rückerstattung.
Da die ASEAG der Stadt Aachen aus datenschutzrechtlichen Gründen die erforderlichen Grunddaten
ihrer Abonnentinnen und Abonnenten nicht zur Verfügung stellen kann, wird sie eine Excel-Liste mit
folgenden Inhalten zur Verfügung stellen
-

Kundennummer,

-

Tarifprodukt,

-

Erstattungszeitraum und

-

Zahlbetrag.

Auf Basis der zur Verfügung gestellten Excel-Liste mit mehreren tausend Datensätzen überweist die
Stadt Aachen je Kundennummer den ausgewiesenen Betrag an die ASEAG. Durch dieses Verfahren
werden der Stadt keine Daten übermittelt, die den Rückschluss auf Personen oder Haushalte
ermöglichen. Für die Aufteilung des Gesamtbetrags auf tausende durchzuführende Einzelbuchungen
wurde bereits durch die regio iT für den Buchungslauf eine gesonderte Programmierung zur
Übernahme der Excel-Daten der ASEAG in das Buchungssystem der Stadt erstellt. Entsprechende
Vorarbeiten und Abstimmungen seitens des Fachbereichs 22 (Steuern und Kasse) sind bereits erfolgt.
Die Überweisung des städtischen Erstattungsbetrags in einer Summe an die ASEAG wäre für die
ASEAG nicht ohne erheblichen Mehraufwand den jeweiligen Kundenkonten zuzuordnen, eine
Erstattung damit auch nicht kurzfristig möglich.
Nach erfolgten Einzelüberweisungen durch die Stadt auf die Kundenkonten bei der ASEAG
verrechnet die ASEAG die eingegangenen Zahlungen aufgrund der automatisierten Verarbeitung mit
-

ggfls. offenen Forderungen aus der Vergangenheit und/oder

-

ggfls. laufenden Forderungen, die für den nächsten Monat bereits im System hinterlegt sind.

Eine Auszahlung der Erstattungsleistung kann im Falle offener Forderungen nicht erfolgen, das Geld
kommt den Betroffenen allerdings auch durch eine Verrechnung zu Gute, da die offenen Forderungen
ausgeglichen oder zumindest reduziert werden.
Die danach noch verbleibenden Guthaben werden an diese im Rahmen eines Erstattungslaufs von
der ASEAG auf das für die Kundinnen und Kunden hinterlegte Konto ausbezahlt.
Das Verfahren wird im Vorfeld aktiv von Stadt und ASEAG an die Kundinnen und Kunden
kommuniziert werden (müssen), da, z.B. im Falle von Verrechnungen, ohnehin viele Anfragen die
Vorlage FB 20/0045/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.07.2021

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ASEAG erreichen werden. Die ASEAG wird die Information vorab über ihre Website sowie ihre social
media Kanäle weitergeben. Darüber hinaus wird im Wege eines Serienbriefes ein
Informationsschreiben von der ASEAG an alle betroffenen Abo-Kundinnen und -Kunden versandt. Die
Stadt Aachen wird ihrerseits die Information auf ihrer Website sowie ihre social media Kanäle
verbreiten.

Vorlage FB 20/0045/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.07.2021

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