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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0150/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

26.05.2021
Dez. III / FB 61/700

Erneuerung der Straße Hasbach
Ausführungsbeschluss
Ziele:

Klimarelevanz
negativ

Beratungsfolge:
Datum
09.06.2021
17.06.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den
Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Straße Hasbach gemäß beigefügter
Ausführungsvariante „Verwaltung“ zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Straße Hasbach
gemäß Ausführungsvariante „Verwaltung“.

Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

Seite: 1/13

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x
PSP-Element 5-120102-400-01800-300-1 "Hasbach"
Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021*

Fortgeschrie
bener
Ansatz 2021

Ansatz

Fortgeschrieb
ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.072.960,05

1.072.960,05

0

0

0

0

Ergebnis

1.072.960,05

1.072.960,05

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

PSP-Element 4-120102-411-3 "Hasbach"
konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021**

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

20.000

20.000

0

0

0

0

Abschreibungen

30.000

30.000

0

0

0

0

Ergebnis

50.000

50.000

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*davon 1.032.960,05€ aus Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren
** davon 50.000€ aus Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

Seite: 3/13

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
X

nicht
nicht bekannt

Erläuterung zur Klimarelevanz
Die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung der Straße Hasbach sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als
geringfügig negativ zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau teilweise neuer Materialien
entstehen beispielsweise unvermeidbare CO2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch durch den Einsatz
recycelter Materialien in der Tragschicht. Ebenso ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2 Emissionen durch die Erneuerung/ Anpassung der Straßenbeleuchtung zu erwarten. Insgesamt wird auf eine
ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet. Darüber hinaus entstehen
mit der Erneuerung in der Straße Hasbach bessere Ausgangsbedingungen für zu Fuß Gehende dank
verbreiterter Gehwege und taktiler Leitelemente. Auch der ÖPNV wird gestärkt, da die zuletzt für den Bus
gesperrte Fahrbahn wieder freigegeben werden kann, um eine bessere räumliche Erschließung des Bereichs des
oberen Sperberwegs zu erreichen.

Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

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Erläuterungen:
Anlass
Die Straße Hasbach in Aachen-Walheim aus dem Baujahr 1962 bedarf nach fast 60 Jahren
öffentlicher Nutzung einer grundhaften Erneuerung auf ihrer Gesamtlänge von rund 500 m. Einerseits
ist eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes dringend erforderlich, um den Anforderungen an einen
modernen, öffentlichen Verkehrsraum hinsichtlich Aufenthaltsqualität und Funktionalität gerecht zu
werden. Andererseits befinden sich die Fahrbahn sowie ihre Nebenanlagen mit Rissen, Aufbrüchen
und Absackungen in einem baulich schlechten Zustand. Das Bodengutachten vom 20.10.2016 belegt
den optischen Eindruck: Im Bereich zwischen der Einmündung Prämienstraße / Walheimer Straße
und Hausnummer 10 des Hasbachs liegt die vorhandene Asphaltdecke heute auf nicht ausreichend
verdichteten sandigen Auffüllung und gewachsenem Boden. Im Bereich von der Einmündung AlbertEinstein-Straße bis etwa Hasbach 10 weist das Bodengutachten dagegen unter der vorhandenen
Tragschicht einen gewachsenen „Lehm“ als unterlagerndes Erdplanum aus, der als mäßig belastbar
und setzungsempfindlich einzuordnen ist.
Beide Untergründe sind nicht für einen Regelaufbau gemäß den „Richtlinien für die Standardisierung
des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) geeignet. Eine von der Interessengemeinschaft
Hasbach geforderte einfache Deckenerneuerung ist aufgrund dieses nicht dauerhaft tragfähigen
Unterbaus nicht zielführend und könnte zudem nicht den Anforderungen an einen modernen,
öffentlichen Verkehrsraum gerecht werden.
Heutige verkehrliche Situation
Die Straße Hasbach mündet im Norden in die Albert-Einstein-Straße und im Süden in die
Prämienstraße / Walheimer Straße. Bei Bau-km 0+185 schließt die Straße Sperberweg an.
Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt rund 6,00 m, die beiden Gehwege haben jeweils eine Breite ≤
1,50 m.
Seit März 2019 ist die Straße aufgrund des schlechten baulichen Zustandes für den
Durchgangsverkehr einschließlich Linienverkehr gesperrt.
Die Straße Hasbach wird von einer Buslinie befahren, die aufgrund des Fahrbahnzustandes
übergangsweise und bis zum Ende des hier beschriebenen Umbaus befristet über die Schmithofer
Straße und Buchenstraße zur Prämienstraße geführt wird.
In der Straße Hasbach wird beidseitig Fahrbahnrandparken praktiziert – die Parkplätze sind nicht
markiert.
Planung zur Verkehrsraumaufteilung
Ziel der Überplanung ist eine Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Eine
angemessene und sichere Abwicklung des Fußgängerverkehrs und die gestalterische Aufwertung des
Straßenraumes sind ebenso zu beachten wie das Vorhalten von ausreichend vielen öffentlichen
Parkplätzen und die Abwicklung des Linienverkehrs.
Zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität der Anwohner*innen wird das Parken
alternierend angeordnet, was dafür sorgen soll, dass auch nach der Erneuerung der Straße Hasbach
die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten wird.
Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

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2 ausgearbeitete Varianten
Im Folgenden werden zwei Varianten vorgestellt, die sich im Wesentlichen durch verschiedene
Querschnittsaufteilungen unterscheiden:
Zum einen die Variante „Verwaltung“ mit einem nördlich liegenden, verbreiterten Gehweg –
resultierend hieraus wird die Fahrbahnbreite reduziert.
Zum anderen die im Bürger*innenforum vom 19.02.2019 geforderte Variante „Anlieger“ in der die
Querschnittsauf-teilung identisch mit der im Bestand vorliegenden Situation ist („alt = neu“).
Beide Varianten umfassen die Planung der Straßenerneuerung Hasbach sowie die daraus
resultierenden Anpassungen der Einmündungsbereiche Prämienstraße und Sperberweg. Die
Einmündung Albert-Einstein-Straße wurde bereits im Zuge dessen Erneuerung angepasst und wird
daher im Bestand optimiert und bei dieser Baumaßnahme berücksichtigt.
Im Hinblick auf die im Bestand deutlich zu schmalen Gehwege empfehlen die „Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) als Grundmaße für die Verkehrsräume des Fußgängerverkehrs
inklusive der Sicherheitsräume bei Berücksichtigung von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung
eine Breite von 2,50 m. Diese Empfehlung ist bei Berücksichtigung des gewünschten
Separationsprinzips und unter Erhaltung der Funktionalität des öffentlichen Verkehrsraumes aufgrund
der örtlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar. Als einen an die Örtlichkeit angepassten Kompromiss
sieht die Variante „Verwaltung“ daher vor, zumindest einen Gehweg auf ein Mindestmaß von ca. 2,00
m zu verbreitern. Aufgrund der bestehenden Bushaltestelle „Sperberweg“ im nördlichen Gehweg
wurde die Verbreiterung des nördlichen Gehweges präferiert. Der südliche Gehweg würde wie im
Bestand mit einer Breite von 1, 50 m wiederhergestellt.
Die hieraus resultierende Reduzierung der Fahrbahnbreite hat zur Folge, dass sich in der Variante
„Verwaltung“ gegenüber dem Bestand (gleichzusetzen mit der Variante „Anlieger“) auch beim Ansatz
von eingeschränkten Bewegungsspielräumen keine Lkws begegnen können. Folgerichtig wurde das
durch die Anwohner angeregte Verbot der Einfahrt von Kraftfahrzeugen über 3,5 t mittels
Verkehrszeichen 253 an der Einmündung Prämienstraße eingeplant und zwischenzeitlich umgesetzt.
Nach Abschluss der Erneuerungsarbeiten würde diese Beschilderung um das Zusatzzeichen VZ
1026-32 „Linienverkehr frei“ ergänzt.
Bei Umsetzung der Variante „Verwaltung“ ist auf Höhe parkender Fahrzeuge kein Begegnungsverkehr
möglich.
Auch bei der Variante „Anlieger“ ist lediglich die Begegnung Pkw – Fahrrad möglich. Der im
Bürger*innenforum vorgetragene Begegnungsfall Lkw bzw. Bus – Fahrrad bei gleichzeitigem
Fahrbahnrandparken ist unter Berücksichtigung des Platzbedarfes gemäß Richtlinien nicht möglich,
auch wenn dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer die mögliche Passage aufgrund der
bestehenden Breite aktuell suggeriert wird.
Insgesamt ist in beiden Varianten ein vorausschauendes und rücksichtsvolles Agieren aller
Verkehrsteilnehmer erforderlich.

Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

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Die folgende Matrix zeigt eine Übersicht, welche Fahrbahnbreiten in den Richtlinien für den jeweiligen
Begegnungsfall vorgesehen sind und welche Begegnungen somit nach der Umsetzung der jeweiligen
Variante möglich sein werden:
Notwendige Fahrbahnbreite nach

Variante „Verwaltung“,

Variante „Anlieger“ = Bestand,

RASt 06 für den Begegnungsfall

Fahrbahnbreite b = 5,55 m

Fahrbahnbreite b = 6,00 m

ohne Pkw-Fahrbahnrandparken
Pkw – Fahrrad = 4,00 m (3,80 m)

+

+

Pkw – Pkw

= 4,75 m (4,10 m)

+

+

Lkw – Fahrrad = 4,80 m (4,70 m)

+

+

Lkw –Pkw

= 5,55 m (5,00 m)

+

+

Lkw – Lkw

= 6,35 m (5,90 m)

–

– (+)

Parken - Pkw – Fahrrad= 6,00 m (5,80 m)

–

+

Parken - Pkw – Pkw

= 6,75 m (6,10 m)

–

–

Parken - Lkw – Fahrrad = 6,80 m (6,70 m)

–

–

Parken - Lkw –Pkw

= 7,55 m (7,00 m)

–

–

Parken - Lkw – Lkw

= 8,35 m (7,90 m)

–

–

mit Pkw-Fahrbahnrandparken

Erläuterung:
Das Klammermaß gilt für Begegnungen mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen.
+ = Begegnungsfall ist möglich
– = Begegnungsfall ist ohne Pkw-Fahrbahnrandparken gar nicht möglich /
Begegnungsfall ist mit Pkw-Fahrbahnrandparken außerhalb der Ausweichstellen nicht möglich

Die Abschnitte ohne Fahrbahnrandparken sollen das Begegnen und Passieren gewährleisten und
sind auf einer entsprechenden Länge freigehalten.
Die Trennung von Fahrbahn und Nebenanlagen erfolgt durch Hochborde und Rampensteine.
Maßgebend für die Planung sind die Gehweg-Hinterkanten bzw. die Garagenzufahrten der
Privatgrundstücke. Die Höhenlage orientiert sich weitestgehend am Bestand, die Querneigungen der
Gehwege werden optimiert - diese sollen 2,5 % nicht überschreiten. In Abschnitten, in denen der
Einbau von Rampensteinen aufgrund der Höhenlage problematisch ist, wird der klassische Rundbord
eingesetzt.
Infolge der Anpassungen der Eckausrundungen in der Einmündung Sperberweg wird die dortige
Bordsteinabsenkung entfernt – die bestehenden Rundborde werden durch Hochborde ersetzt. Die
neue Querung wird näher an die Straße Hasbach verlegt und barrierefrei ausgeführt.
ÖPNV
Wie bereits im Planungsbeschluss vom Juli 2016 erläutert, wird die Straße Hasbach im
Einrichtungsverkehr von der Albert-Einstein-Straße in Richtung Walheimer Straße durch Linienbusse
erschlossen.
Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

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Gemäß Fahrplan 2019 / 20 handelt es sich montags bis freitags um 30 Busse der Linie 11, samstags
sind es 13 Fahrten, sonn- und feiertags finden keine Fahrten statt. Die derzeitige provisorische
Linienführung (vgl. Abschnitt "Heutige Situation") über Schmithofer Straße - Buchenstraße und
Prämienstraße (Endhaltestelle "Walheim Hasbach") hat zur Folge, dass die Pausenzeit nun in der
Prämienstraße anstatt in der Straße Hasbach verbracht wird.
In der Bürger*inneninformation vom 21.09.2016 und wiederholt während der digitalen
Anlieger*inneninformation vom April 2021 gab es mehrere Eingaben gegen eine Linienführung in der
Straße Hasbach. Hauptargumente waren die geringfügige Nutzung, die verstärkten Straßenschäden
und die schwierige Kurvensituation Albert-Einstein-Straße / Hasbach. Es wurde angeregt, alternative
Linienwege zu prüfen.
Die Verwaltung und die ASEAG haben die Sachverhalte geprüft:
Die zukünftige Nutzung der Straße Hasbach durch den ÖPNV wird weiterhin befürwortet, da ein
Nichtbedienen der Haltestelle „Sperberweg“ in der Straße Hasbach bedeuten würde, dass die im
Nahverkehrsplan geforderte Raumerschließung nicht mehr für alle Bereiche in Walheim erfüllt wird. In
der digitalen Anlieger*inneninformation wurde wiederholt dargestellt, dass der Bereich des oberen
Sperberwegs erhebliche Qualitätsverluste in der Erschließung erfahren würde. Das Argument der
Anwohner*innen, bei der Haltestelle „Sperberweg“ handele es sich aufgrund der betriebsbedingten
Überlagezeiten um eine reine Ausstiegshaltestelle, ist nachvollziehbar. An dem Argument der im
Nahverkehrsplan festgelegten Raumerschließung ändert dies jedoch nichts und auch für
mobilitätseingeschränkte Menschen kann die Haltestelle „Sperberweg“ trotz der anschließenden
Wartezeit die Möglichkeit einer selbstbestimmten Mobilität ermöglichen.
Beim Abbiegen aus der Albert-Einstein-Straße in den Hasbach schwenkt der Bus aufgrund der
geometrischen Verhältnisse zwangsläufig über den dortigen Gehweg auf der Nordseite. Die
Schleppkurvenprüfungen ergaben, dass die Situation schon vor dem Umbau der Albert-EinsteinStraße ähnlich war. Das Überschwenken ist an vielen Stellen im Stadtgebiet mit Linienverkehr gelebte
Praxis. Laut Unfallstatistik der Polizei sind keine Unfälle zu verzeichnen.
Vor Bekanntwerden der Umbaupläne gab es außerdem keine Beschwerden zur Ein- bzw. Durchfahrt
der Busse in die Straße Hasbach.
Wenn die aktuell aufgrund des Straßenzustandes gefahrene Wende über die Schmithofer Straße
dauerhaft erfolgen würde, kann die im Jahr 2017 / 2018 barrierefrei ausgebaute Haltestelle in der
Albert-Einstein-Straße nicht mehr genutzt werden und es müsste ein neuer Haltestellenstandort in der
Schmithofer Straße zwischen Minikreisverkehr und Einmündung „Auf der Kier“ gefunden und
barrierefrei ausgebaut werden. Aufgrund der anschließenden Rechtskurve und den damit
verbundenen Sichtverhältnissen sowie den zusätzlich vorhandenen Zufahrten ist dies aus
Sicherheitsgründen sehr ungünstig.
Darüber hinaus kann bei einer Befahrung der Straße Hasbach die betrieblich notwendige Überlagezeit
von derzeit 2 x 14 Minuten pro Stunde an der Haltestelle „Hasbach“ in der Straße Hasbach mit sehr
geringer Beeinträchtigung für den Individualverkehr verbracht werden. Hierzu sieht die Variante
Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

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„Verwaltung“ auf Anregung der Bürger*innen eine Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche auf
7,50 m vor, so dass neben wartenden Bussen der Begegnungsfall Pkw – Pkw ermöglicht wird.
Die derzeitig als Pausenhaltestelle genutzte Haltestelle „Hasbach“ in der Prämienstraße unmittelbar
hinter dem Knotenpunkt Hasbach / Prämienstraße ist für längere Standzeiten schlecht geeignet: Die
Sicht für den fließenden Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Jakob-Büchel-Haus / Schleidener Straße wird
durch einen stehenden Bus stark beeinträchtigt, so dass ein sicheres Überholen des stehenden
Busses kaum möglich ist. Außerdem wird diese Haltestelle von der Linie 16 aus Richtung Schmithof
(/Buchenstraße) stündlich bedient. Die vorhandene Haltestellenlänge reicht für einen zweiten Bus
nicht aus. Bei einer solchen Linienführung müsste daher die Haltestelle „Hasbach“ in der
Prämienstraße umgebaut werden.
Wie bereits während der Baumaßnahme Albert-Einstein-Straße müsste bei einer dauerhaften Wende
über Schmithofer Straße im Einmündungsbereich Schmithofer Straße / Buchenstraße in Fahrtrichtung
Prämienstraße auf der linken Seite auf ca. 30 m Länge ein Haltverbot nach Zeichen 283 eingerichtet
werden, damit für den Busverkehr ein Rechtsabbiegen in die Buchenstraße möglich ist.
Aus den oben genannten Gründen sprechen sich die Verwaltung und die ASEAG für eine
Linienführung durch die Straße Hasbach aus.
Baumbilanz
Im öffentlichen Verkehrsraum der Straße Hasbach existieren weder im Bestand Bäume, noch sieht
eine der beiden Varianten Neupflanzungen von Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum vor.
Parkraumbilanz
Zurzeit befinden sich ca. 48 Parkmöglichkeiten in der Straße Hasbach von denen unter realen
Bedingungen max. 36 Parkplätze gleichzeitig genutzt werden können. Unabhängig von der
auszuführenden Variante werden aufgrund der Notwendigkeit von Ausweichstellen zukünftig ca. 25
Parkplätze zu Verfügung stehen, die entweder mittels Halteverbotszonenbeschilderung oder mittels
Markierung ausgewiesen werden sollen. Die alternierende Anordnung der Parkplätze dient der
Dämpfung des Geschwindigkeitsniveaus und hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Parkplätze.
Barrierefreiheit
An den drei Einmündungsbereichen Albert-Einstein-Straße, Sperberweg und Prämienstraße /
Walheimer Straße sind zur Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Personengruppen
Bordsteinabsenkungen entsprechend dem Aachener Standard vorgesehen.
Für Blinde und Sehbehinderte ist die Anordnung einer Leitlinie aus kontrastierenden Rippenplatten
vorgesehen. In der Vorzugsvariante „Verwaltung“ wird die Anordnung lediglich eines taktilen
Leitstreifens in dem ca. 2,00 m breiten, nördlichen Gehweg berücksichtigt. In der Variante „Anlieger“
ist aufgrund der nicht ausreichenden Gehwegbreiten keine taktile Führung vorgehsehen.
Da nach Auffassung der Kommission Barrierefreies Bauen jedoch nur bei einer Wahlmöglichkeit der
Gehweg-Seite durch den Sehbehinderten eine echte Barrierefreiheit vorliegt, fordert diese die Anlage
eines taktilen Leitelementes in beiden Gehwegen. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, durch die
Anordnung eines Leitelementes in dem nur ca. 1,50 m breiten, südlichen Gehweg den
Sehbehinderten eine falsche Sicherheit zu suggerieren, da nach Abzug der Sicherheitsräume die
Vorgabe der RASt 06 für den bedarfsgerechten Raum für Mobilitätsbehinderte deutlich unterschritten
Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

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wird. Aus diesem Grund wird auf die Ausführung eines taktilen Leitstreifens im südlichen Gehweg in
der Variante „Verwaltung“ verzichtet.
Die Bushaltestelle Sperberweg wird ebenfalls entsprechend dem Aachener Standard mit taktilen
Leitelementen für sehbehinderte Personen ausgestattet.
Die Anwohner*innen hingegen sehen keinen Bedarf für diese Einrichtungen und wünschen aus
Kostengründen keine Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit, so dass auf diese in der
Variante „Anlieger“ komplett verzichtet wird. (siehe hierzu auch Abschnitt Finanzierung).
Aus Sicht der Verwaltung stellt eine Ausführung ohne Barrierefreiheit jedoch keine Option dar.
Ausbauelemente
Für die öffentlichen Verkehrsflächen wird Standard-Material vorgeschlagen, das sich bereits an
anderen vergleichbaren Stellen in der Stadt Aachen bewährt hat.
In Anlehnung an die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO
12) erhält die Straße Hasbach folgenden frostsicheren Aufbau der Belastungsklasse Bk 3,2:
3,5 cm Splitt-Mastix-Asphalt SMA 11 S
6,5 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS
12,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TS
43,0 cm Frostschutzschicht
65,0 cm Gesamtaufbau
Die parallel zur Fahrbahn verlaufenden Gehwege werden standardmäßig wie folgt aufgebaut:
8,0 cm Betonplatten 30/30 (grau) / Betonsteinpflaster 10/20 (grau) in Zufahrten
4,0 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm
15,0 cm hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) 0/45 mm
13,0 cm Frostschutzschicht 0/45 mm
40,0 cm Gesamtaufbau
Für die Variante „Anlieger“ wird alternativ der Gehwegaufbau in Asphaltbauweise nach den
„Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) vorgesehen:
2,0 cm Asphaltbeton AC 8 DL
8,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TL
30,0 cm Frostschutzschicht
40,0 cm Gesamtaufbau
Die Asphaltbauweise im Gehweg wurde im Bürgerforum als alternativer Aufbau genannt, um dem
Wunsch der Anlieger*innen auf eine mögliche Kosteneinsparungen entgegenzukommen. Gegen
diesen Aufbau spricht zum einen das Abweichen vom städtischen Ausbaustandard und zum anderen
der händische Einbau des Asphalts aufgrund der Vielzahl an Einbauten wie Beleuchtungsmasten,
Schieberkappen usw., die höchst wahrscheinlich einen wirtschaftlichen Einsatz eines kleinen Fertigers
nicht ermöglichen. Sofern der Ausführungsbeschluss festlegt, taktile Leitelemente in einem oder
beiden Gehwegen einzubauen, wird die neue Asphaltdecke nach Fertigstellung wieder aufgetrennt
werden müssen, um den Asphaltaufbau durch die 30 cm breiten taktilen Leitelemente auszutauschen.
Die hierfür notwendige Schnitte für den Einsatz der taktilen Leitelemente - wie auch jeder zukünftige
Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

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Eingriff - hat weitere, deutlicher sichtbare Schnitte / Nähte zur Folge, die den Aufbau dauerhaft
schwächen. Die Verwaltung kann daher nur von diesem Vorgehen abraten, da hiermit höhere
Unterhaltungsaufwendungen entstehen.
Das vorliegende Bodengutachten beschreibt – wie bereits eingangs erwähnt - zwei unterschiedliche
Straßenunterbau-Typen im Bestand, für die unterschiedliche Maßnahmen empfohlen werden:
Für den Straßenunterbau “Auffüllung“ (Typ 1) wird eine intensive Nachverdichtung bzw. ein rund 0,80
m tiefer Ausbau mit folgendem, lagenweise verdichtetem Wiedereinbau des (vorhandenen)
Oberbaumaterials empfohlen, sofern sich der festgestellte Aufbau über die gesamte Fahrbahnbreite
erstreckt.
Für den Straßenunterbau “Lehm“ (Typ 2) wird der Austausch des Oberbaus in Verbindung mit einer
zusätzlichen rd. 25 cm starken Bodenverbesserung aus Naturstein- oder Recycling-Schotter auf
Geotextil zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Erdplanums empfohlen.
Entwässerung
Auf der rd. 500 m langen Straße Hasbach ist beidseitig der Fahrbahn eine einzeilige
Entwässerungsrinne vorgesehen, über die das anfallende Oberflächenwasser in die Straßenabläufe
geleitet und mittels der Anschlussleitungen der städtischen Kanalisation zugeführt wird. In beiden
Varianten werden die bestehenden Straßenabläufe ersetzt (da technisch abgängig) und die Standorte
der Straßenabläufe an die neuen Einmündungs- und Zufahrtbereiche angepasst. Die
Anschlussleitungen der neu gesetzten Straßenabläufe werden an die bestehenden Leitungen
angeschlossen, sofern diese noch intakt sind.
Beleuchtung
Im Ausbaubereich wird unabhängig von der zur Ausführung kommenden Variante zur Optimierung der
Beleuchtung ein vorhandener Beleuchtungsmast versetzt und zwei Beleuchtungsmaste ergänzt.
Die Kommission Barrierefreies Bauen wünscht bei einer nur einseitigen taktilen Führung im nördlichen
Gehweg, die vorhandenen Beleuchtungsmasten komplett auf die nördliche Seite zu verlegen, damit
Blinde, die die südliche Seite nutzen, sich hilfsweise an der Hinterkante des Gehwegs orientieren
können, ohne dabei auf die als störend empfundenen Masten zu treffen.
Die Verwaltung empfiehlt, diesem Wunsch bei Entscheidung für die Variante „Verwaltung“ durch den
Ausführungsbeschluss zu entsprechen. Die Beleuchtungsplanung würde dann durch die Regionetz
überarbeitet und entsprechend angepasst werden. Die Kosten hierfür sind im Budget für Beleuchtung
bereits berücksichtigt.
Archäologie
Im Bestand der Straße Hasbach wurden bislang noch keine Untersuchungen zu Bodendenkmälern
durchgeführt. Auf Basis der derzeit verfügbaren Unterlagen wurde durch die zuständige Abteilung
Denkmalpflege und Archäologie die Prognose mitgeteilt, dass keine Konflikte mit den öffentlichen
Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen sind.

Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

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Umsetzung
Nach der Beschlussfassung erfolgt die Vorbereitung der Vergabe der Straßenbauarbeiten. Die
Ausschreibung und Vergabe kann daraufhin erfolgen. Mit einem Beginn der Straßenbauarbeiten ist
demnach ab Herbst/Winter 2021 zu rechnen.
Finanzierung
Variante „Verwaltung“
Die Herstellungskosten der Variante „Verwaltung“ betragen nach aktueller Kostenberechnung rd.
1.011.000,- €.
Sollte sich der Mobilitätsausschuss der Forderung der Kommission barrierefreies Bauen anschließen
und der Ausführungsbeschluss um die Herstellung des taktilen Leitelementes auch im südlichen,
schmalen Gehweg ergänzt werden, erhöhen sich die Herstellungskosten um 16.000,- € auf
1.027.000,- €.
Variante „Anlieger“
Die Gesamtkosten der Variante „Anlieger“ (alt = neu) betragen nach aktueller Kostenberechnung bei
einer Ausführung der Gehwege in Asphalt rd. 965.000,- €, ggf. zzgl. 57.000,- € für taktile Leitelemente
im nördlichen Gehweg und weitere 45.000,- € für taktile Leitelemente im südlichen Gehweg.
Falls aufgrund der Qualitätsstandards der Stadt Aachen die Oberflächenausführung mit
Gehwegplatten beschlossen wird, ergeben sich folgende Kosten:
Die Herstellungskosten der Variante „Anlieger“ betragen mit plattierten Gehwegen nach aktueller
Kostenberechnung rd. 998.000,- €, ggf. zzgl. 21.000 € für taktile Leitelemente im nördlichen Gehweg
und weitere 16.000 € für taktile Leitelemente im südlichen Gehweg. Eine detaillierte
Kostengegenüberstellung ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Mittel für den Ausbau der Straße Hasbach stehen bei PSP-Element 5-120102-400-01800-300-1 / 4120102-411-3 „Hasbach“ in entsprechender Höhe zur Verfügung.
Leistungen Dritter (KAG-Beiträge)
Der Ausbau der Straße Hasbach löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG für die Teileinrichtungen
Fahrbahn und Gehweg aus. Die Einstufung erfolgt als Haupterschließungsstraße.
Die betroffenen Eigentümer wurden per Post angeschrieben und durch eine digitale
Anlieger*inneninformation im April 2021 über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten informiert. In
Abhängigkeit von der auszuführenden Variante und der jeweiligen Grundstücksgröße und
Geschoßflächenzahl liegen die KAG-Beitragshöhen unter Zugrundelegung der prognostizierten
Ausbaukosten bei ca. 4.800,- € bis ca. 23.300,- € (siehe hierzu: Anlage 5).
Bürger*innendialog
Neben der Bürger*inneninformation vom 21.09.2016 und dem Bürger*innenforum vom 19.02.2019
wurde erneut aufgrund eines Antrags der CDU-Fraktion vom 28.01.2020 sowie der Neufassung des
Kommunalabgabengesetzes im April 2021 eine digitale Anlieger*inneninformation durchgeführt. Im
Ergebnis decken sich die hieraus hervorgegangenen Kritikpunkte und Wünsche der Anlieger*innen
mit denen aus den zuvor genannten Veranstaltungen. Zu den Einwänden, die überwiegend in
Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

Seite: 12/13

Textform eingegangen sind, wurde durch die Verwaltung ebenso in Textform Stellung genommen. Die
Präsentation als PDF-Datei sowie eine Zusammenfassung der eingegangenen Fragen und Antworten
liegt der Vorlage mit Anlage 5 und 6 bei.
Fazit
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund des technischen Zustandes der Straße Hasbach deren
grundlegende Erneuerung.
In Anbetracht der Entwicklung der Bevölkerung empfiehlt sie, zumindest einen der beiden Gehwege
als Kompromiss hinsichtlich der beengten Verhältnisse vor Ort zu verbreitern, barrierefrei auszubauen
und mit einem taktilen Leitelement auszustatten. Um auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der
Mobilität reagieren zu können und auch weiterhin eine möglichst große Flächenabdeckung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung, die Straße
Hasbach weiterhin für den Linienbetrieb der ASEAG zu nutzen und die Haltestelle „Sperberweg“ zu
bedienen.
Diese Voraussetzungen begründen einen Ausführungsbeschluss zur Erneuerung der Straße Hasbach
gemäß der Variante „Verwaltung“.

Anlage/n:
Anlage 1 - ÖPNV-Erschließung
Anlage 2 - Kostengegenüberstellung der Varianten „Verwaltung“ und „Anlieger“
Anlage 3 - Protokoll der Bürgerinformation vom 21.09.2016
Anlage 4 - Niederschrift des Bürgerforums vom 19.02.2019
Anlage 5 - Digitale Anlieger*inneninformation mit Sprechertext als PDF-Datei
Anlage 6 - Protokoll der digitalen Anlieger*inneninformation vom April 2021
Lageplan 1_Verwaltung
Lageplan 2_Verwaltung
Lageplan 3_Verwaltung
Straßenquerschnitt A-A Verwaltung
Straßenquerschnitt B-B Verwaltung
Lageplan 1_Anlieger
Lageplan 2_Anlieger
Lageplan 3_Anlieger
Straßenquerschnitt A-A Anlieger
Straßenquerschnitt B-B Anlieger
Umplanung Anschlussbereich Albert-Einstein-Straße

Vorlage FB 61/0150/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.05.2021

Seite: 13/13

Hasbach – Erneuerung – Anlage 1
ÖPNV-Erschließung Hasbach, Walheim

Erschließungsradien (r = 300 m) bei der aktuell vorgesehenen Linienführung der Linie 11:

Bemerkung: Seit März 2019 ist die Straße Hasbach aufgrund des desolaten Zustandes für
Durchgangsverkehre inkl. Linienverkehr gesperrt.

1/2

Hasbach – Erneuerung – Anlage 1
ÖPNV-Erschließung Hasbach, Walheim

Derzeitige Linienführung der Linie 11 aufgrund des Durchfahrverbotes mit Erschließungsradien
(r = 300 m):

2/2

Hasbach - Erneuerung - Anlage 2
Kostengegenüberstellung der Varianten "Verwaltung" und "Anlieger"
Stand: 03/2021, Er

Variante "Verwaltung"

Variante "Anlieger" - Asphalt

Variante "Anlieger" - Platten

Fahrbahn:

Fahrbahn:

Fahrbahn:

Gehweg:

- Oberfläche asphaltiert
- ca. 5,55 m breit
- Oberfläche plattiert
- nördlich ca. 2,00 m breit, mit takt. Leitelement
- südlich ca. 1,50 m breit, ohne takt. Leitelement

Gehweg:

- Oberfläche asphaltiert
- ca. 6,00 m breit
- Oberfläche asphaltiert
- nördlich ca. 1,50 m breit, ohne takt. Leitelement
- südlich ca. 1,50 m breit, ohne takt. Leitelement

Gehweg:

- Oberfläche asphaltiert
- ca. 6,00 m breit
- Oberfläche plattiert
- nördlich ca. 1,50 m breit, ohne takt. Leitelement
- südlich ca. 1,50 m breit, ohne takt. Leitelement

externe Leistungen
(teilweise Mittel gebunden oder bereits ausgezahlt)

120.000,00 €

externe Leistungen
(teilweise Mittel gebunden oder bereits ausgezahlt)

120.000,00 €

externe Leistungen
(teilweise Mittel gebunden oder bereits ausgezahlt)

120.000,00 €

Herstellungskosten ohne takt. Leitelemente

990.000,00 €

Herstellungskosten Variante "Anlieger" - Asphalt

965.000,00 €

Herstellungskosten Variante "Anlieger" - Platten

998.000,00 €

Zulage für takt. Leitelemente im nördlichen Gehweg
Herstellungskosten Variante "Verwaltung"

21.000,00 €
1.011.000,00 €

Zulage für takt. Leitelemente im nördlichen Gehweg

57.000,00 €
1.022.000,00 €

Zulage für takt. Leitelemente im nördlichen Gehweg

21.000,00 €
1.019.000,00 €

Zulage für takt. Leitelemente im südlichen Gehweg

16.000,00 €
1.027.000,00 €

Zulage für takt. Leitelemente im südlichen Gehweg

45.000,00 €
1.067.000,00 €

Zulage für takt. Leitelemente im südlichen Gehweg

16.000,00 €
1.035.000,00 €

Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um aufgerundete Bruttokosten.

Fachbereich 61
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
FB 61/300
Protokoll:

Bürgerinformation Hasbach am 21.09.2016,
Beginn 19:00 Uhr, Ende 20:55 Uhr

Teilnehmer:

Frau Poth, Herr Müller, Frau Liljegren, Tobias Smith (alle FB 61), Herr Daniels (BA 4)
ca. 55 Bürger/innen

Begrüßung
Herr Müller begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, stellt die zuständigen Mitarbeiter vor und erläutert
den Ablauf der Veranstaltung.
Ziel der Veranstaltung ist die Informationsweitergabe sowie eine Diskussion zum Sammeln von Anregungen und
Wünschen der Bürgerinnen und Bürger. Diese sollen - soweit bautechnisch realisierbar, rechtlich zulässig und
finanzierbar - in die Ausführungsplanung einfließen.
Nach der Auswertung und Prüfung der Diskussion in der Bürgerinformation und anderer Bürgereingaben steht die
weitere Erarbeitung der Ausführungsplanung an. Anschließend wird eine Vorlage zur Beschlussfassung, die das
Protokoll der Bürgerinformation beinhaltet, erstellt und sowohl in die Bezirksvertretung AachenKornelimünster/Walheim sowie in den Mobilitätsausschuss eingebracht.
Vorstellung der Planung
Herr Müller stellt die Planung anhand einer entsprechenden Präsentation vor. Anlass der Planung sind
bautechnische Mängel. Die Fahrbahn weist in Teilen tiefe Spurrillen auf und ist in einem schlechten Zustand. Wenn
der Linienverkehr aufrechterhalten werden soll, muss der Umbau zeitnah erfolgen. Die notwendige Erneuerung soll
genutzt werden, um funktionale Mängel zu beseitigen. Die Gehwege sind im Bestand deutlich schmaler als die
nach den Richtlinien geforderte Mindestbreite von 2,5 m und genügen somit den Ansprüchen für einen sicheren
und komfortablen Fußgängerverkehr nicht. Ziel der Planung ist es, die Verbesserung der Bedingungen für
möglichst alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Als Leitbild gilt: Sicherheit vor Komfort. Besonders zu benennen
sind angemessene und sichere Gehwege, Verkehrsberuhigungselemente zur Einhaltung von Tempo-30 sowie
Vorhalten von Parkständen in ausreichender Anzahl.
Im Zuge der Baumaßnahme wird die STAWAG die Wasserleitungen sowie Hausanschlüsse erneuern.
Basierend auf diesen Grundlagen wurde eine Planung erarbeitet. Die Baukosten werden im Rahmen der
Vorplanung über die Fläche ermittelt und betragen nach überschlägiger Schätzung ca. 800.000 €. Für die Anlieger
besteht nach Aussage der Bauverwaltung eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW. Zur Höhe
der genauen Beiträge kann derzeit leider noch keine exakte Aussage getroffen werden, da diese von den
tatsächlichen Kosten und den jeweiligen Grundstücksgegebenheiten sind.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 06.07.2016 einstimmig die
Vorplanung zugestimmt. Der Mobilitätsausschuss hat am 25.08.2016 die Verwaltung mit der Ausführungsplanung
gemäß der vorgelegten Vorplanung sowie mit der Durchführung dieser Bürgerinformationsveranstaltung unter
Berücksichtigung der Bewohner im Sperberweg beauftragt. Dabei sollen die Ergebnisse der Bürgerinformation in
die Ausführungsplanung mit einfließen.
Die Bauarbeiten sollen in 2017 in Abstimmung mit dem Umbau der Albert-Einstein-Straße und der Schleidener
Straße durchgeführt werden.

Bürgerinformation Hasbach, Seite 1 von 9

Anregungen / Wünsche der Bürgerinnen und Bürger / Diskussion
Zu Kosten und Beiträgen:
Frage: In welcher Höhe kommen Kosten auf uns Anwohner zu? Welche Parameter fließen mit ein?
Antwort: Für die Anlieger besteht nach Aussage der Bauverwaltung eine Beitragspflicht nach § 8
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW). Dies wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern angezweifelt.
Eine Aufklärung wird in der Bezirksvertretung folgen. Eine Aussage zur Höhe der Beiträge hierzu kann derzeit nicht
gemacht werden. Diese sind von mehreren Faktoren abhängig, z.B. von der Fläche der erschlossenen
Grundstücke und deren jeweiligen Ausnutzbarkeit, von der Straßenart sowie von den umlagefähigen Kosten. Die
Höhe ist daher sehr individuell. In der Anlage zum Protokoll sind weitere Hinweise aufgeführt. Bei weiteren Fragen
kann die Bauverwaltung (Frau Schreiber, Tel. 432 6023 oder Herrn Hansen, Tel. 432 6020) kontaktiert werden.
Frage: Wie hoch wäre der maximale Anteil der Kostenbeteiligung für die Anwohner?
Antwort/Hinweis: Durch die Bauverwaltung wurde im Nachgang der Veranstaltung mitgeteilt, dass bei einer
Haupterschließungsstraße die Anteile der Beitragspflichtigen je nach abrechenbarer Teileinrichtung zwischen 60
und 80 % liegen, im Falle Hasbach bei 60 %.
Bemerkung: Die Straße Hasbach wurde nie saniert, daher kann man uns jetzt an den Kosten nicht beteiligen.
Darüber hinaus sei eine Verbreiterung des Gehweges nicht abrechnungsfähig.
Antwort: Die Straße „Hasbach“ ist letztmalig durch die ehemalige Gemeinde Walheim ausgebaut worden. Die
bestimmungsgemäße Nutzungsdauer der Straße ist mithin abgelaufen. Daher ist es unerheblich, ob die Straße in
der Vergangenheit regelmäßig ordnungsgemäß unterhalten wurde. Allein aufgrund des Alters und der
Verschlissenheit der Straße löst die Straßenbaumaßnahme eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Im
Rahmen einer Straßenerneuerung trifft es nicht zu, dass die Verbreiterung des Gehweges nicht abrechnungsfähig
ist.
Anmerkung: Dies wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern angezweifelt. Es wird eine Sammelklage
angekündigt.
Frage: Können die Anwohner für die "Verbesserung für die Verkehrsteilnehmer" zur Zahlung herangezogen
werden?
Antwort: Wenn - wie hier - die bestimmungsgemäße Nutzungsdauer einer Straße abgelaufen ist, ist es unerheblich,
ob es sich bei der Straßenbaumaßnahme lediglich um eine Erneuerung oder um eine Verbesserung im Sinne des
KAG NW handelt. Die Straßenbaumaßnahme löst in jedem Fall eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus.
Frage: Der Bus hat die Straße kaputtgefahren. Muss die ASEAG nicht einen finanziellen Beitrag leisten?
Antwort: Nein, hierfür gibt es keine Handhabe. Im Übrigen ist der Busverkehr nicht die alleinige Ursache für die
vorliegenden Straßenschäden.
Frage: Löst der Busverkehr andere Beiträge aus?
Antwort: Nein. Die Nutzung der Straße unterliegt dem Allgemeingebrauch, hierzu zählt auch die Nutzung durch
Busse und Schwerlastverkehr. Diesem Umstand wird insoweit Rechnung getragen als die Beitragspflichtigen nur
einen Teil der umlagefähigen Kosten zu tragen haben. Die übrigen Kosten gehen zu Lasten der Stadt bzw. der
Allgemeinheit.
Frage: Wann werden wir Anwohner über die Kosten informiert?
Antwort: Hierfür ist das Vorliegen einer Ausbauplanung notwendig. Damit kann eine grobe Ermittlung durchgeführt
werden. Weitere Informationen können dann bei der Bauverwaltung (siehe oben) abgefragt werden.
Frage: Wann ist mit einem Kostenbescheid zu rechnen und wann wird der Betrag fällig?
Antwort: Der jeweilige Kostenbescheid kann erst ergehen, wenn die sachliche Beitragspflicht entstanden ist, d.h.,
wenn die Straßenbaumaßnahme abgeschlossen ist und alle Unternehmerrechnungen vorliegen. Der
Straßenbaubeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe (Zustellung) des Bescheides fällig. In Härtefällen können
Zahlungserleichterungen gewährt werden.

Bürgerinformation Hasbach, Seite 2 von 9

Bemerkung: Für den Umbau der Albert-Einstein-Straße, der noch in diesem Jahr beginnt, sind die Beiträge den
Anwohnerinnen und Anwohnern immer noch nicht bekannt. Wie kann das sein?
Antwort: Der Neuausbau der Albert-Einstein-Straße erfolgt in zwei Abschnitten. Derzeit liegen der Bauverwaltung
nur die Kosten des 1.BA vor. Vor diesem Hintergrund ist auch noch rechtlich zu prüfen, ob die Albert-EinsteinStraße insgesamt oder in zwei Abschnitten abgerechnet wird. Die Bauverwaltung geht davon aus, dass im Laufe
des 1. Halbjahres 2017 eine konkretere Aussage bezüglich der zu erwartenden Beitragsforderungen erfolgen kann.
Frage: Warum nimmt die Bauverwaltung nicht an der Veranstaltung teil?
Antwort: Die Bauverwaltung hat an der Bürgerinformation nicht teilgenommen, weil zum jetzigen Zeitpunkt noch
keine seriösen Aussagen über die Höhe der zu erwartenden Beiträge getroffen werden können.
Zur Planung:
Frage: Muss Hasbach erneuert werden? Reicht es nicht aus, die Straße zu reparieren?
Antwort: Die Straße ist nicht mehr zu reparieren, da kein Profil mehr vorhanden ist.
Frage: Welches Profil wird für den Straßenaufbau gewählt? Wird dies vom Linienverkehr abhängig sein?
Antwort: Es handelt sich um eine Erneuerung im Bestand, wo man an den Randhöhen gebunden ist. Es erfolgt ein
zeitgemäßer Straßenaufbau nach der entsprechenden Bauklasse. Die Bordsteine werden mit Rückenstützen
gesetzt.
Frage: Muss der Gehweg auf der Nordseite verbreitert werden? Die Notwendigkeit wird nicht geteilt.
Antwort: Gemäß den Vorgaben für Gehwege nach den Richtlinien (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) bzw.
dem städtischen Standard soll die Gehwegbreite nach Möglichkeit 2,5 m, mindestens jedoch 2,0 m, betragen.
Dieses Maß ergibt sich aus den Anforderungen der ausreichenden Gehwegbreite bei einer Begegnung zweier
Fußgänger einschließlich Sicherheitsabstände zur Fahrbahn bzw. Häuserwand. Sicherheit geht immer vor Komfort!
Frage: Müssen die Gehwege tatsächlich verbreitet werden? Die Richtlinien werden ja in der Planung trotzdem nicht
eingehalten?
Antwort: Es stimmt, dass 2,50 m breite Gehwege nicht möglich sind. Planungsziel muss jedoch sein, möglichst viel
für die Sicherheit zu tun. Dies wird mit breiteren Gehwegen geleistet.
Anregung: Eventuell könnte man den Grundstücksbesitzern zusätzliche Fläche abkaufen, um breitere Gehwege zu
realisieren?
Antwort: Über die gesamte Länge der Straße wird ein Ankauf nicht möglich sein. Bei der Planung Albert-EinsteinStraße wurde dies in Einzelfällen gemacht, um erhebliche Missstände zu beheben.
Frage: Welchen Nutzen haben wir Anlieger auf der Südseite (hier: Hasbach 7) von einem verbreiterten Gehweg?
Für uns sehen wir eher Nachteile!
Antwort: Eine Verbreiterung des Gehwegs auf beiden Seiten ist wegen der vorhandenen Verkehrsflächen nicht
möglich. Die Nordseite wurde u.a. deshalb gewählt, weil sich die beiden Bushaltestellen auf dieser Seite befinden.
Frage: Die Anzahl der Radfahrenden ist gestiegen. Kann man sie nicht mit einem Radweg besser schützen?
Antwort: In Tempo-30-Zonen (wie Hasbach) sind Radverkehrsanlagen rechtlich nicht möglich und auch nicht
erforderlich. Der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.
Bemerkung: Die meisten Busse fahren viel zu schnell durch den Hasbach. Hier muss etwas gemacht werden!
Antwort: Die wurde im Nachgang geprüft. Bei einer Geschwindigkeitsmessung über vier Tage im Juni 2015 (Höhe
Haus-Nr. 9) betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit 36 km/h. Aus den Daten kann auch die
Durchschnittsgeschwindigkeit alleine für Lkw/Busse ausgewertet werden. Diese fahren im Durchschnitt 31 km/h
und somit generell etwas langsamer als Pkw. Überhöhte Geschwindigkeiten in dieser Fahrzeugklasse treten laut
Messung nur vereinzelt auf.
Bemerkung: Die Busse machen die Straße kaputt und wir müssen hierfür bezahlen, das kann nicht sein.
Frage: Die Straßendecke ist anscheinend für Busse nicht geeignet. Wieso sollen die Anwohner hierfür bezahlen?

Bürgerinformation Hasbach, Seite 3 von 9

Antwort: Fahrten schwerer Fahrzeuge erhöhen die Straßenbelastung deutlich. Das Alter der Straße und der damit
einhergehende Zustand macht eine Erneuerung in jedem Fall erforderlich. Siehe auch Antworten zu Kosten und
Beiträgen.
Frage: Gelenkbusse sind überdimensioniert für diese Straße. Können hier nicht Sammelfahrten mit kleineren
Fahrzeugen durchgeführt werden und ein Umstieg in die großen Busse auf der Schleidener Straße erfolgen?
Antwort: Im aktuellen Nahverkehrsplan 2015 der Stadt Aachen sind keine Linienwegänderungen die Straße
Hasbach betreffend vorgesehen. Hasbach stellt ein Linienende dar, wo die meisten Fahrgäste bereits ausgestiegen
sind und der Bus im Ort wendet.
Anmerkung: Ein Sammelverkehr, wie oben vorgeschlagen, ist nicht wirtschaftlich darstellbar und wird von vielen
Fahrgästen aufgrund des erforderlichen Umstiegs erfahrungsgemäß nicht gut angenommen.
Hinweis: Es wurden 33 Linienbusfahrten an einem Tag gezählt und beobachtet, rd. die Hälfte davon fahren zu
schnell. Das Rechts-vor-links an den Einmündungen wird von den Fahrern nicht berücksichtigt.
Antwort: Die Beschwerde wird an die ASEAG weitergegeben.
Hinweis: Beim Ausstieg an der Bushaltestelle "Albert-Einstein-Straße" ist man meist der letzte Fahrgast im Bus.
Antwort: Am Ende des Linienweges ist es so. Die Schleife über Hasbach dient sowohl der Erschließung als auch
dem Wenden. Die Möglichkeit des Wendens innerhalb Walheim muss gegeben sein, sonst könnten Fahrten über
die Prämienstraße mit Endhaltestelle in Walheim nicht erfolgen.
Hinweis: Die Busse könnten auch über die Schmithofer Straße - Buchenstraße fahren und wenden. Busse sind
aufgrund ihrer Größe im Hasbach nicht angemessen.
Antwort: Die Anregung wird aufgenommen und geprüft.
Frage: Gibt es eine Alternative zur Buslinienführung durch Hasbach?
Antwort: Siehe Anregung oben, die Thematik wird mit der ASEAG erörtert.
Frage: Warum gibt es mehrere Haltestellen "Hasbach"?
Antwort: Im Hasbach halten die Linien 11 und 65 zum Aussteigen (Linienende). Betrieblich sind Standzeiten bis zu
21 Minuten auf der Linie 11 hier eingeplant (Fahrerpause). An der Haltestelle "Hasbach" in der Prämienstraße
halten die Linien 11, 41 und 46 aus/in Richtung Schmithof. Auch die Busse aus dem Hasbach fahren nach der
Pause die Haltestelle "Hasbach" in der Prämienstraße an, um Fahrgäste zusteigen zu lassen.
Frage: Wie viele Fahrgäste steigen an den Haltestellen ein und aus?
Antwort: An der Haltestelle "Sperberweg" wurden an einem Tag 12 Fahrgäste gezählt. An der Haltestelle "Hasbach"
liegen Zählwerte der ASEAG für unterschiedliche Tage vor: In die Busse, die durch Hasbach geführt werden,
steigen demnach werktäglich zwischen 12 und 70 Fahrgäste ein und zwischen 2 und 45 Fahrgäste aus.
Frage: Gibt es an der Endhaltestelle sanitäre Anlagen für den Busfahrer? Dies wird erwünscht.
Antwort: Die Anregung wird an die ASEAG weitergegeben.
Bemerkung: Es kommt vor, dass zwei Busse gleichzeitig an der Endhaltestelle "Hasbach" stehen und die Sicht
verdecken. Wird dies berücksichtigt?
Antwort: Dies kann in der Hauptverkehrszeit vereinzelt vorkommen, wenn aufgrund der Nachfrage zusätzliche
Verstärkerfahrten durchgeführt werden. Im restlichen Tagesverlauf ist es betrieblich nicht vorgesehen und kommt
höchstens bei großen Verspätungen vor.
Frage: Reicht die Fahrbahnbreite an der Haltestelle "Hasbach" in der Planung aus (in der Planung wird die
Fahrbahn enger gefasst/schmaler)?
Antwort: In der Planung ist im Bereich der Bushaltestelle "Hasbach" eine Fahrbahnbreite von 6,00 - 6,50 m
vorgesehen. Bei dieser Breite ist nach wie vor ein Überholen des Busses möglich. Eine Begegnung des KfzVerkehrs in Höhe des Busses ist nicht vorgesehen.
Frage: Wurden die Kurvenradien und die Bedürfnisse der Busse bei der Planung der Albert-Einstein-Straße an den
Einmündungen Senkestraße und Hasbach berücksichtigt?
Bürgerinformation Hasbach, Seite 4 von 9

Antwort: Die Planung wurde mit der ASEAG abgestimmt und die erforderlichen Schleppkurven zugrunde gelegt.
Frage: Wo sind verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Planung vorgesehen? Es sind anscheinend keine
vorhanden?
Antwort: Das alternierende Parken in der Fahrbahn soll zur Verkehrsberuhigung beitragen und die gefahrenen
Geschwindigkeiten absenken. Heute wird meist einseitig geparkt und ein schnelleres Fahren dadurch ermöglicht.
Frage: Wenn 17 Parkmöglichkeiten entfallen, wo sollen wir denn Parken?
Antwort: Die bis zu 48 Parkmöglichkeiten werden heute nicht vollständig genutzt. Die Parkraumauslastung wurde
zu verschiedenen Zeiten geprüft. Nachts besteht ein höherer Bedarf als tagsüber. Es wurde festgestellt, dass die
privaten Stellplätze auf dem Grundstück nicht immer genutzt werden.
Frage: Sind die Parkplätze, so wie sie eingezeichnet sind, fest geplant oder können noch Änderungen
vorgenommen werden? Vor Haus-Nr. 3 ist die Zufahrtssituation eine andere als im Plan dargestellt. Die Zufahrt
wird blockiert.
Antwort: Bei der weiteren Planung wurde dies schon berücksichtigt; die Parkstände werden in diesem Bereich
anders angeordnet.
Frage: Wie werden die Parkbuchten gebaut?
Antwort: Die Parkstände werden durch Markierungen auf der Fahrbahn dargestellt.
Hinweis: Die beiden Parkstände in der Kurve an den Haus-Nr. 34-36 sehen wir als kritisch an: In der Kurve in
Fahrtrichtung Walheimer Straße muss auf der anderen, linken, Straßenseite gefahren werden. Dies führt aufgrund
der eingeschränkten Sichtverhältnisse zu unnötiger Gefährdung.
Antwort: Angestrebt wird generell ein langsames fahren. Die Anregung wird für die weitere Planung aufgenommen.
Frage: Lkw fahren immer wieder schnell und rücksichtslos durch Hasbach, auch über den Gehweg. Könnte die
Straße nicht komplett für Lkw gesperrt werden?
Antwort: Dies wurde mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde diskutiert. Die Grundlage wurde nicht
gesehen. Das Anliegen wird erneut geprüft.
Anregung: Es könnte eine Einbahnstraße bis zum Sperberweg eingerichtet werden, um Durchgangsverkehre zu
reduzieren.
Antwort: Die Anregung wird geprüft.
Anregung: Die Regelung als Einbahnstraße würde zur Verkehrsberuhigung beitragen.
Antwort: Planungsidee ist aufgrund der geringen Verkehrsstärke bisher, zunächst auf eine Einbahnstraßenregelung
zu verzichten. Es bleibt auf jeden Fall eine Option, die heute mehrfach gewünscht wurde.
Bemerkung: Die Regelung als Einbahnstraße könnte aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs zu höheren
Geschwindigkeiten verleiten und ist daher bedenklich.
Antwort: Ja, das ist ein Nachteil der mitbedacht werden muss.
Frage: Das Tempo-30 wird häufig nicht eingehalten. An der Walheimer Straße (Tempo-30-Zone) werden immer
wieder Spiegel abgefahren. Können nicht zusätzliche Hinweise in Form von Markierungen auf der Straße oder eine
Geschwindigkeitsanzeige eingerichtet werden?
Antwort: Die Anregung wird aufgenommen. Aus Erfahrung lässt sich sagen, dass viele Menschen trotzdem zu
schnell fahren.
Anregung: Begegnungsverkehre könnten mittels Einengungen punktuell verhindert werden. Dies funktioniert z.B. in
der Albert-Einstein-Straße in Höhe der Schule sehr gut und trägt zur Geschwindigkeitssenkung bei.
Antwort: Die Anregung wird aufgenommen.
Anregung: Man erkennt in der Straße nicht, dass es sich um einen Schulweg handelt. Dies ist in Oberforstbach
besser geregelt.
Anmerkung: Schüler und Schülerinnen würden von breiteren und somit sicheren Gehwegen profitieren.
Bürgerinformation Hasbach, Seite 5 von 9

Hinweis: Der Telekommunikationskasten an der Einmündung Albert-Einstein-Straße / Hasbach stellt ein
Sichthindernis dar.
Antwort: Die Konkurrenzansprüche für die öffentlichen Flächen steigen stetig. Bei der Aufstellung eines solchen
Kästchens werden die Sichtverhältnisse beachtet. Die Anregung wird geprüft.
Hinweis: Für den Abschnitt Haus-Nr. 13 wird in der Planung nichts besser, Autos werden nach wie vor zu schnell
fahren. Ein zusätzlicher Verschwenk wird gewünscht.
Antwort: Die Anregung wird aufgenommen.
Anmerkung: Die Einmündung Albert-Einstein-Straße / Hasbach wird nach dem Umbau der Albert-Einstein-Straße
noch enger und somit kritischer. Könnte man Fläche abkaufen um die Situation zu entschärfen?
Antwort: Für das Abbiegen der Busse gibt es keine Verschlechterung, die Schleppkurven der Busse wurden
geprüft. Auf beiden Seiten grenzen Bebauung den Querschnitt ein, so dass eine Erweiterung der Fahrbahn ohne
Verschmälerung der heute schon engen Gehwege nicht möglich ist.
Anmerkung: Die Darstellung für Hasbach 11 weicht vom Bestandsplan zur Planung ab.
Antwort: Die Anregung wird geprüft.
Zu Belangen der STAWAG:
Frage: Wird vorher von der STAWAG geprüft, in wie weit Maßnahmen an Kabeln und Rohren erfolgen müssen?
Antwort: Ja, die STAWAG wurde in einem standardisierten Verfahren beteiligt und hat ihre Anliegen mitgeteilt. Die
Wasserleitung soll erneuert werden, darüber hinaus verschiedene Hausanschlüsse und Schieber. Dies wird im
Bauablauf integriert.
Bemerkung: Die STAWAG wusste von dieser Planung nichts.
Antwort: Dies trifft nicht zu, siehe Antwort oben.
Frage: Kann die Erneuerung der Wasserleitung vorgezogen werden? Hier besteht dringlicher Bedarf nach drei
Wasserrohrbrüchen in den letzten Wochen.
Antwort: Dies ist grundsätzlich möglich. Die Situation wird mit der STAWAG diskutiert.
Bemerkung: Die Wasserrohrleitungen stammen aus den 50er Jahren. Neue Rohre muss erste Priorität haben!
Antwort: Die Anregung wird an die STAWAG weitergegeben.
Bemerkung: Es handelt sich bei den Wasserrohren um Eternit-Leitungen, die asbesthaltig sind, und die Stadt fühlt
sich nicht zuständig.
Antwort: Zuständig für die Leitungen ist die STAWAG. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem
Versorgungsunternehmen.
Hinweis: Die STAWAG ist als Leitungsträger gehört worden und ihre Planvorhaben wurden hier dargestellt. Nach
Abschluss aller Baumaßnahmen wird es eine 5-jährige Aufbruchsperre für die Straße geben. Sollte man
Anpassungswünsche z.B. für die hauseigene Zufahrt haben, sollte man jetzt die Stadt hierzu kontaktieren.
Weitere Fragen und Anmerkungen:
Einwand: Schlaglöcher in der Straße Hasbach wurden nie repariert.
Einwand: In der Straße wurde immer nur geflickt anstatt die Straße ordentlich zu reparieren.
Einwand: Die Stadt hat seit 1974 nichts zur Reparatur der Straße getan.
Antwort: Der Hasbach wird, wie jede andere Straße auch, regelmäßig kontrolliert. Wenn Schäden wie Schlaglöcher
festgestellt werden, werden diese auch schnellstmöglich behoben. Beim Hasbach ist weniger die Anzahl der
geflickten Schlaglöcher entscheidend, als vielmehr der wegsackende Unterbau, der dazu führt, dass die Straße
insgesamt strukturell geschädigt ist und daher erneuert werden muss. Laut Zustandserfassung 2015/2016 wird die
Fahrbahn durchweg mit Werten um die 3,5 bewertet (Neu: 1,0, schlechtmöglich: 5,0), also schlecht. Die

Bürgerinformation Hasbach, Seite 6 von 9

Gebrauchstauglichkeit ist eingeschränkt, gar dauerhaft gefährdet und gefährlich, der Unterhaltungsaufwand steigt
stetig.
Frage: Warum wurden die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer nicht über die Straßenerneuerung informiert?
Antwort: Die Verwaltung weist auf die Informationsveranstaltungen für Baumaßnahmen immer durch
Pressemitteilungen hin. Zusätzlich werden alle direkt betroffenen, anliegenden Bewohnerinnen und Bewohner
durch eine Postwurfsendung informiert. Eine zusätzliche Information der ggf. nicht im Haus wohnenden Eigentümer
müsste aufwendig ermittelt werden und erfolgt daher nicht.
Frage: Welche Einflussmöglichkeiten haben die Bürgerinnen und Bürger auf die Planung und wann sollte man
seine Wünsche einbringen?
Antwort: Die Anwohner und Anwohnerinnen können im Zuge der Bürgerinformation ihre Anregungen einbringen.
Diese fließen in die weitere Planung mit ein.
Weiteres Vorgehen
Hinweise, Anregungen und Meinungen konnten der Stadt schriftlich oder per Mail bis zum 07.10.2016 mitgeteilt
werden. Anschließend erfolgt eine Prüfung, ob einzelne Punkte der Planung eventuell aufgrund der Anregungen
der Bürgerinnen und Bürger noch geändert werden sollen und die Planung wird entsprechend angepasst. Dabei
müssen die geltenden Gesetze und Richtlinien beachtet werden und jeweils eine Abwägung aller Belange erfolgen.
Das Protokoll der Bürgerinformation wird nach Fertigstellung auf der städtischen Internetseite zur Verfügung
gestellt. Ein Ingenieurbüro ist mit der Erstellung der Ausführungsplanung beauftragt und wird von der Abteilung
Straßenplanung und Straßenbau betreut.
Nach Fertigstellung und Abstimmung der Ausführungsplanung wird die Planung unter Kenntnis der Ergebnisse der
Bürgerinformation in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim erörtert und im Mobilitätsausschuss
der Baubeschluss gefasst.
Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit weiteren Baumaßnahmen in Walheim (Albert-Einstein-Straße 1. und 2.
Bauabschnitt, Schleidener Straße 2. Bauabschnitt). Auch ist zu beachten, dass Zu- und Abfahrten zu den Häusern
im Sperberweg zu jeder Zeit über Hasbach möglich sein müssen, da keine weiteren Ein- und Ausfahrmöglichkeiten
für Pkw im Straßennetz vorhanden sind.
Schriftliche Eingaben
Es wurden auch schriftliche Stellungnahmen während der Zeit der Planausstellung im Bezirksamt AachenKornelimünster/Walheim abgegeben. Außerdem wurden Stellungnahmen per Post und per Email eingereicht.
1.
Anregungen:
- Ich sehe einen deutlich höheren Bedarf an Parkplätzen als in der Neuerung angedacht.
- Des Weiteren ist aus meiner Sicht die Notwendigkeit einer Bushaltestelle nicht gegeben. Die Busse fahren zu
schnell und belasten die Straße übermäßig.
- Die Idee einer Einbahnstraße halte ich für gut.
- Die Bürgersteige sollen ihre Breite behalten, eine Verbreiterung ist aus meiner Sicht nicht möglich.
Antwort: Die Punkte wurden in der Bürgerinformationsveranstaltung benannt, siehe Antworten im Protokoll weiter
oben.
Frage: Wurden Alternativen geprüft um Kosten zu reduzieren?
Antwort: Zu einer Erneuerung der Straße gibt es keine Alternative. Bei der Erstellung der Planung wurden
verschiedene Planungselemente in Erwägung gezogen; das Ergebnis ist die vorliegende Planung.
2.
Anregung: Parkmöglichkeiten sollten markiert werden, insbesondere ist der Kurvenbereich jetzt oft zu eng
zugeparkt.
Antwort: Die Planung sieht die Markierung von Parkständen vor.
Frage: Kann die Bushaltestelle in Hasbach nicht aufgelöst werden?
Bürgerinformation Hasbach, Seite 7 von 9

Antwort: In der Straße Hasbach befinden sich zwei Bushaltestellen am Ende des Linienweges. Die Haltestelle
"Sperberweg" dient als Ausstiegshaltestelle für Anwohnerinnen und Anwohner während die Haltestelle "Hasbach"
die Endhaltestelle darstellt. Diese Haltestelle stellt die betrieblich günstigste Pausenhaltestelle dar, weil sie
aufgrund der geringen Kfz-Belastung in der Straße keine Probleme für den fließenden Verkehr darstellt.
3.
Anregung: Den Bereich der Haltestelle "Hasbach" verbreitern, da dort die Busse pausieren und somit die Straße
verschmälern bis in den Kurvenbereich.
Antwort: Siehe Antworten im Protokoll weiter oben.
Anregung: Im Einfahrtsbereich Hasbach 31 wäre ein abgesenkter Bordstein schön (Richtung Haus-Nr. 29), da noch
ein Stellplatz in Planung ist.
Antwort: Dies wird bei der Planung berücksichtigt.
4.
Anregung: Die Verengung der jetzt schon schmalen Straße halte ich für falsch. Es bedeutet zusätzliche
umbaubedingte Ausgaben. Dies ist nicht nötig!
Antwort: Es wird auf die Vorgabe "Sicherheit geht vor Leistungsfähigkeit und Komfort" aus der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung hingewiesen, die zur geplanten Verbreiterung des Gehwegs
führt.
Anregung: Ich halte es für unsinnig, dass die langen Gelenkbusse sich durch die schmale Straße schlängeln und
man als Pkw-Fahrer nach Nischen suchen muss, um den Bus durchzulassen. Meiner Meinung nach wäre es
sinnvoller, kleinere Busse durch solche Straßen fahren zu lassen, die Zubringer sein könnten für die Hauptstrecken
in Richtung Aachen. Große Busse auf kleineren Nebenstraßen verursachen Straßenschäden und verhindern einen
ruhigen Verkehrsfluss.
Antwort: Siehe Antworten im Protokoll weiter oben.
5.
Anregung: Ich hege die Hoffnung, dass durch die Verschmälerung und die alternierenden Parkbuchten die
Fahrzeuge die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einhalten, besonders auch die Busse. Da anscheinend nicht jeder
Fahrer bewusst ist, welche Höchstgeschwindigkeit er in Hasbach fahren darf, wäre es schön, die Straße mit 30 zu
markieren (Boden).
Antwort: Die Absenkung der gefahrenen Geschwindigkeiten ist Ziel der Planung und soll mit der vorgestellten
Planung erreicht werden.
6.
Frage: Nach mehreren Wasserrohrbrüchen im Hasbach: Wird die Wasserleitung unter der Straße erneuert?
Antwort: Ja.
Anregungen:
- 30 km/h werden nachweislich nicht eingehalten. Manchmal muss man um sein Leben fürchten, wenn Pkw mit 60
km/h den Berg hinaufrasen und dann noch den (abgesenkten) Bürgersteig mitbenutzen. Belgien z.B. arbeitet da
hervorragend: auf der Straße 30 km/h-Piktogramme (das ist ja das Mindeste, was man machen kann) und
Leitwerke, die die Geschwindigkeit anzeigen (mit grünem oder rotem Gesicht).
- Ihre Kollegen haben die Parkmöglichkeiten nicht um 19 Uhr oder so gesehen. Meiner Meinung nach sind zu
wenige eingeplant.
- Erstaunlich finden wir, dass überlegt wird, wieviel die Bürger an Kosten übernehmen sollen. Das ist ja in vielerlei
Hinsicht völlig daneben. Alleine die Tatsache, dass der Bus die Straße ruiniert hat, spricht für sich.
Antwort: Siehe Antworten im Protokoll weiter oben.
7.
Anregungen: Folgende Maßnahmen werden zur Einsparung von Kosten bei der Reparatur der Straße Hasbach
vorgeschlagen:
- Statt Parktaschen zur Verkehrsberuhigung einfach Halteverbotszonen mit Schildern auf beiden Seiten der Straße
versetzt einrichten. Diese Maßnahme könnte sofort erfolgen!
Bürgerinformation Hasbach, Seite 8 von 9

- Ebenfalls schlage ich vor, zur Verhinderung von weiteren Straßenschäden, den Hasbach bereits sofort für Lkw
von der Seite Walheimer Straße in Richtung Albert-Einstein-Straße für den Lastwagenverkehr zu sperren!
- Zur Vermeidung von Straßenschäden und weiteren Zerstörung der alten Eternitwasserleitung (Asbest), zur
Vermeidung von Gefährdung der Gesundheit der Anwohner durch Asbestspähne bei Rohrbruch (wie bereits in
meiner Badewanne festgestellt) und zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung keine schweren Gelenkbusse
mehr fahren zu lassen (Verkehrssicherungspflicht!).
Antwort: Die Verwaltung prüft, ob Sofort-Maßnahmen erforderlich sind. Die Straßenerneuerung ist aufgrund des
Straßenzustandes notwendig.
8.
Anregung: Wir brauchen auf dem Hasbach keine 2 m breiten Bürgersteige, hier ist noch nie was passiert. Wir
brauchen nur eine neue Wasserleitung und eine neue Abwasserleitung, dann eine neue Teerdecke und alles ist
wieder perfekt. Wir bitten sie, die Straße ordnungsgemäß zu reparieren und nicht zu erneuern.
Antwort: Eine Sanierung/Reparatur der Straße ist nicht mehr möglich, siehe Antworten im Protokoll weiter oben.
9.
Anregung: Es ist jetzt schon gefährlich als Autofahrer aus dem Sperberweg kommend nach links in Richtung
Albert-Einstein-Straße abzubiegen. Das liegt an den gegenüber der Einmündung des Sperberweges in die Straße
Hasbach parkenden Autos. Dadurch ist nur eine Fahrbahn frei, ein Einbiegen aus Platzgründen unmöglich, wenn
gleichzeitig von links aus Richtung Albert-Einstein-Straße ein Fahrzeug kommt. Dieses Fahrzeug muss die
Fahrbahn frei machen und deshalb die Vorfahrt missachten. Autofahrer, die die Situation kennen, fahren direkt
durch. Dadurch wirkt die Rechts-vor-links-Regelung auch nicht geschwindigkeitssenkend. Deshalb wünsche ich
mir, dass die Parkplätze aus dem Einmündungsbereich verlegt werden.
Antwort: Die Anregung wird geprüft.
Telefonische Eingabe
Anregung: Begegnungen im Kurvenbereich wäre mit dieser Planung ungünstig: schon heute kommt es zu heiklen
Begegnungssituationen, da der Bereich schlecht einsehbar ist. Man sollte überlegen, die Straße in eine
Einbahnstraße umzuwandeln.
Antwort: Siehe Antworten im Protokoll weiter oben.

Anlage: Weitere Ausführungen zum KAG

Bürgerinformation Hasbach, Seite 9 von 9

Auszug

Seite 1 von 3

Auszug - Erneuerung der Straße Hasbach - Gemeinsamer
Tagesordnungsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 07.01.2019
Sitzung:

Öffentliche Sondersitzung des Bürgerforums

TOP:

Ö4

Gremium:

Bürgerforum

Beschlussart: geändert beschlossen

Datum:

Di, 19.02.2019

Status:

öffentlich

Zeit:

18:00 - 20:25

Anlass:

öffentliche Sitzung

Raum:

Foyer der städt. Gemeinschaftsgrundschule Walheim

Ort:

GGS Aachen-Walheim, Kirchberg 14, 52076 Aachen

Vorlage:

FB 01/0526/WP17 Erneuerung der Straße Hasbach - Gemeinsamer
Tagesordnungsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 07.01.2019

Status:

öffentlich

Vorlage-Art:

Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Kenntnisnahme

Federführend: Fachbereich Verwaltungsleitung

Frau Lürken und Herr Bausch erläutern für die antragstellenden Fraktionen den gemeinsamen Antrag zur
Tagesordnung. Ihnen ist wichtig, auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in wichtigen Belangen zuzugehen und mit
diesen in den Dialog zu gelangen.
Zu Beginn der Diskussion verliest ein Anwohner für die Interessengemeinschaft Hasbach eine Vorbehaltserklärung:
„Die IG Hasbach hat zum 23.11.2018 (Ergänzung am 14.01.2019) einen Antrag auf Aussetzung der Maßnahme
Hasbach bis zum Erlass eines neuen Gesetzes in NRW gestellt. Die Begründung ist den beiden Anträgen zu
entnehmen. Bisher ist keine abschließende Antwort auf unsere Anträge erfolgt. Daher sehen wir den heutigen Termin
als verfrüht an.
Wir erklären hiermit, dass wir nur mit dem Schritt einer Sanierung unserer Straße einverstanden sind, nicht aber mit
dem Neu-Ausbau des Hasbach.
Wir beantragen,
1.
den Vorbehalt in das Protokoll aufzunehmen und
2.
uns das Protokoll zukommen zu lassen.“
Seitens des zuständigen Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen erläutern die Herren Ophey und Breit
anhand einer Präsentation den Sachstand zur Erneuerung der Straße Hasbach. Die Präsentation wird mit der
Niederschrift in Allris zur Verfügung gestellt.
Anschließend beantwortet Herr Ophey verschiedene Fragen aus dem Besucherkreis, insbesondere zu nachfolgenden
Themen:
Reduktion der Parkflächen
geplante Gehwegverbreiterung
Bushaltestelle Sperberweg als ausschließliche Ausstiegshaltestelle
Spurrillen durch Busverkehr
finanzielle Beteiligung der Aseag an der Straßenbaumaßnahme.
Darüber hinaus geht Herr Ophey auf nachfolgende Aspekte aus dem Kreise der Besucher ein:
Verkehrsgefährdung beim Busverkehr durch Fahrbahnverengung
Gefährdung durch ausschwenkenden Bus über Gehweg im Einmündungsbereich Ecke Albert-Einstein-Straße,
welcher auch für viele Kinder Schulweg ist
unterlassende Straßensanierung in der Vergangenheit
Einplanung der zukünftigen Glasfaserverkabelung
Notwendigkeit einer Straßenerneuerung statt –sanierung.

http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=91793

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Herr Ophey erläutert, dass die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Gehwegbreiten grundsätzlich eingehalten
werden müssen. Seitens der Anwohner*innen gewünschte Kürzungen in der Gehwegbreite können zu anderweitigen
Planungsergebnissen führen, welche einen gesonderten Beschluss des entscheidungsbefugten Ausschusses
benötigen. Hierbei sind jedoch auch die Grundsätze für barrierefreies Bauen zu berücksichtigen.
Ab März 2019 wird der Hasbach aus Gründen der Verkehrssicherheit für den Buslinienverkehr bis auf weiteres
gesperrt.
Herr Ophey betont, dass eine Sanierung keine ausreichende Maßnahme für eine Straße mit der bisherigen
Nutzungsdauer (ca. 60 Jahre) des Hasbach darstellt. Es kann zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit nur eine
Erneuerung des Hasbach durchgeführt werden. Dies trifft auch zu, obwohl der Hasbach bislang über Jahrzehnte
gänzlich verkehrssicher gewesen ist.
Herr Blaumann von der ASEAG erläutert die Nahverkehrsplanung und die zu berücksichtigenden betriebstechnischen
Zwänge, die den grundsätzlichen Buslinienverkehr in Walheim begründen und erklärt die Umstände, während der
Ausbauphase Albert-Einstein-Straße.
Es folgt eine intensive Diskussionen über verschiedene Haltestellen im Bereich der benannten Straßen sowie über die
grundsätzliche Nutzung des Hasbach für den Buslinienverkehr. Die Anwohner*innen fordern eine anderweitige
Linienführung der Aseag, welche nicht durch die Straße Hasbach verläuft. Die Straße sei für einen Buslinienverkehr –
vor allem hinsichtlich der neuen geplanten Fahrbahnbreite – zu schmal, was zu multiplen Gefahrenkonstellationen und
–situationen führt. Man geht davon aus, dass die Nutzung durch den Busverkehr zu den erheblichen Straßenschäden
geführt hat. Ebenso erschließt sich die Notwendigkeit der Haltestellen im Hasbach nicht, da dies reine
Austiegshaltestellen sind und meist nicht einmal als solche genutzt werden.
Frau Lürken und Herr Bausch bitten die Verwaltung, die Anregungen und Vorschläge der Bürger*innen in erneute
Planungen einzubeziehen und dem Mobilitätsausschuss darzulegen. Gleichfalls wird um genaue Darstellung der
Notwendigkeit eines Straßenausbaus gebeten.
Herr Mueller bittet die Anzahl der Busse, welche durch den Hasbach fahren, zu benennen. Herr Blaumann beantwortet
die Frage umgehend. Täglich fahren montags bis freitags jeweils 37 Busse durch den Hasbach.
Frau Vallot bittet die notwendige Glasfaserverkabelung im Hasbach mit in die Planungen einzubeziehen. Es sollen die
entsprechenden Vorrichtungen hierfür beim Bau berücksichtigt werden.
Herr Larosch, Leiter der Bauverwaltung, erläutert mittels einer Präsentation die Beteiligung an den Kostenbeiträgen
durch die Eigentümer*innen der Straße Hasbach einschließlich der gesetzlichen Grundlagen nach dem derzeit gültigen
Kommunalabgabengesetz NRW. Bis zu einer gesetzlichen Änderung kann nur die aktuelle Gesetzeslage grundlegend
hierfür sein. Die Präsentation wird mit der Niederschrift in Allris zur Verfügung gestellt.
Generell würde derzeit durch die Kämmerei geprüft, ob für alle Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen im
Stadtgebiet Aachen Mehrkosten infolge eine höheren Belastungsklasse aufgrund des ÖPNV zwar baulich umgesetzt,
aber bei der KAG-Ermittlung nicht angerechnet werden. Nach dieser Prüfung muss eine Abstimmung mit den
politischen Gremien erfolgen.
Auf Nachfragen teilt Herr Larosch mit, dass die Beitragspflicht nicht mit Bescheiderteilung, sondern mit Abnahme der
Baumaßnahme eintritt.
Eine Delegation von Anwohnern aus dem Grauenhofer Weg erklärt, dass keine Anregungen der Anwohner*innen für
den dortigen Straßenausbau berücksichtigt wurde und dass sich die Aseag nicht an die Baukosten beteiligt hat. Hierzu,
sowie zu einer gleichlautenden vorherigen Wortmeldung, erklärt Herr Larosch, dass die öffentliche finanzielle
Beteiligung aufgrund der Belastung durch den Busverkehr im Anteil der Stadt Aachen enthalten ist.
Ein Anwohner aus dem Hasbach sieht ebenfalls die Anregungen der Anwohner*innen aus der
Bürgerinformationsveranstaltung kaum berücksichtigt.
Ein Sprecher der IG Hasbach vertritt die Auffassung, dass die Albert-Einstein-Straße „luxeriös“ ausgebaut wurde und
regt für den Hasbach einen Ausbau im Bestand und somit eine günstigere Variante an.

http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=91793

21.03.2019

Auszug

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Herr Larosch begegnet, dass in Aachen Standards für den Straßenausbau bestehen, die zur Vermeidung von
Zweiklassen-Ausbauten der Straßen eingehalten werden sollen.
Eine Anwohnerin weist darauf hin, dass man im ländlichen Bereich Aachens durchaus von diesem Standard abweichen
und Gehwege asphaltieren könnte.
Herr Ophey betont, dass die Planung zur Erneuerung des Hasbach eine Standardvariante darstellt und
kostenerhöhende Maßnahmen nicht vorgesehen sind. Lediglich eine Gehwegverbreiterung sowie die Verwendung von
Asphalt könnten geringfügig die Baukosten mindern.
Herr Bausch fasst zusammen, dass es nun einige Punkte erläutert wurden, welche die Verwaltung nochmal prüfen
sollte. Die finanzielle Beteiligung sollte für den Bürger nachvollziehbar, verbindlich und verlässlich sein. An den
Finanzierungsregeln der zu zahlenden Beiträge muss zwingend etwas verbessert werden. Herr B. fragt weiterhin nach,
ob man bei Verbreiterung des Gehwegs auch die Hausanschlüsse bzw. Straßenabläufe verändern muss. Dies wird
seitens Herrn Ophey verneint.
Weiterhin wird seitens des Gremiums darum gebeten, dass hinsichtlich der zu sanierenden und neu auszubauenden
Straßen im Stadtgebiet eine höhere Transparenz geschaffen werden soll. Ebenso wird angeregt, dass durch die
Bauverwaltung früher als derzeit praktiziert, belastbare Aussagen zu den KAG-Beiträgen an die betroffenen
Eigentümer*innen erteilt werden sollen.
Abschließend überreicht ein Sprecher der IG Hasbach dem Bürgerforum eine Unterschriftenliste mit verschiedenen
Forderungen zum Straßenausbau Hasbach.
Frau Lürken schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung anzunehmen und noch um die Beteiligung der
Bezirksvertretung zu ergänzen.
Frau Vorsitzende Dr. Lassay lässt sodann über nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschluss:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt, dass die im Bürgerforum erläuterten Anregungen und Vorschläge zur Ausführungsplanung im
Mobilitätsausschuss und in der zuständigen Bezirksvertretung vorgestellt und diskutiert werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12
Ablehnung: 1

http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=91793

21.03.2019

Folie 1
Herzlich willkommen zur digitalen Anliegerinformation zur Erneuerung der
Straße Hasbach.
Mein Name ist Christina Hoffmann.
Ich arbeite bei der Stadt Aachen als Teamleiterin im Bereich
Straßenneubau und begleite Sie durch diese ca. 20-minütige Präsentation.
Die Straße „Hasbach“ in Aachen Walheim ist aufgrund ihrer bereits
absolvierten Nutzungsdauer von nahezu 60 Jahren erneuerungsbedürftig.
In der nun folgenden Präsentation möchten wir Ihnen den aktuellen
Planungs- und Projektstand erläutern und auf bereits an uns
herangetragene Kritikpunkte eingehen.
Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne per Post, per E-Mail
oder telefonisch an uns wenden.
Die Kontaktdaten werden zum Ende der Präsentation bekannt gegeben
und sind online unter www.aachen.de/hasbach zu finden.

1

Folie 2
Anlass dieser erneuten Anliegerinformation ist ein Antrag der CDU
Fraktion vom 28.01.2020 sowie die Neufassung des
Kommunalabgabengesetzes - kurz „KAG“ -, welche eine
Anliegerversammlung einfordert, sobald durch eine
Straßenbaumaßnahme anliegende Grundstückseigentümer von einer
Beitragspflicht zum Straßenumbau betroffen sind.
Die Coronapandemie lässt momentan eine Präsensveranstaltung nicht
zu, so dass wir uns dazu entschlossen haben, den Weg der digitalen
Information zu wählen, wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
Im weiteren Verlauf möchten wir Ihnen zunächst den aktuellen
Planungsstand anhand von zwei entwickelten, möglichen
Ausführungsvarianten vorstellen.
Diese beiden Varianten bilden unter anderem die Grundlage für einen
anstehenden Ausführungsbeschluss in naher Zukunft.
Im Anschluss daran geben wir Ihnen eine kurze Information zu den Kosten
der Baumaßnahme und zu dem Thema Ausbaubeiträge nach dem
Kommunalabgabengesetz.
Zum Schluss möchten wir Ihnen eine mögliche Optimierung der
Einmündung Albert Einstein Straße vorstellen und die weitere
Vorgehensweise erläutern.

2

Folie 3
Der hier zu sehende Zeitstrahl gibt einen Überblick über die in der
Vergangenheit stattgefundenen Planungsschritte. Wie Sie sehen, haben
die Planungen zur Erneuerung der Straße Hasbach bereits vor einigen
Jahren begonnen.
Nach der Festsetzung des Planungsbeschlusses im Jahr 2016 und der
anschließend veranstalteten Bürgerinformation mehrten sich die Sorgen
und Kritikpunkte aus der Anliegerschaft, die während des Bürgerforums im
Februar 2019 nochmals eindringlich dargelegt wurden.
Die eingebrachten Forderungen seitens der Anliegerschaft wurden im
weiteren Verlauf durch die Verwaltung geprüft und in der fortlaufenden
Planung berücksichtigt.
Es wurden mehrere Ausführungsvarianten untersucht, um den Interessen
aller Beteiligten gerecht zu werden.
Die Ergebnisse der Variantenplanung sollten bereits im März des
vergangenen Jahres in einer Anliegerversammlung präsentiert werden.
Diese Veranstaltung musste jedoch aufgrund der Coronapandemie
abgesagt werden.
Nun wird sie hiermit ersatzweise in digitaler Form durchgeführt.

3

Folie 4
Zunächst möchten wir Ihnen vorstellen, auf welchen Grundlagen die
Planungen beruhen:
Die Grundlagen der Planung bilden
der Planungsbeschluss aus dem Jahr 2016,
die aktuellen Normen und Richtlinien und
der allgemeine Ausbaustandard der Stadt Aachen.
Weiterhin ein Bodengutachten aus dem Jahr 2016, das als wesentliches
Ergebnis die unzureichende Tragfähigkeit des Unterbaus attestiert.
Und schließlich die Hinweise und Kritikpunkte der Anlieger und Eigentümer
aus den vergangenen Veranstaltungen.
Diese wurden, soweit bautechnisch realisierbar, rechtlich zulässig und
finanzierbar in der aktuellen Planung berücksichtigt.
In den nachfolgenden Folien werden wir explizit auf diese Punkte
eingehen.

4

Folie 5
Als wesentliche Kritikpunkte haben sich aus den bereits durchgeführten
Bürgerveranstaltungen folgende Punkte herauskristallisiert:
-

Eine geforderte Rücknahme des Linienverkehrs in der Straße
Hasbach.
Eine optimierte Parkraumgestaltung mit möglichst vielen
Parkmöglichkeiten.
Die Kritik, es werde ein unverhältnismäßig hoher Ausbaustandard
umgesetzt.

5

Folie 6
Beginnen wir mit dem Kritikpunkt „Rücknahme des Linienverkehrs“:
Eine Untersuchung der Aachener Vehrkehrsgesellschaft - kurz „ASEAG“ hat ergeben, dass eine Rücknahme des Linienverkehrs in der Straße
Hasbach zu einer unzureichenden Raumerschließung gemäß dem
Nahverkehrsplan führen würde.
Auf der rechts zu sehenden Abbildung ist das beim Wegfall des
Haltepunktes nicht erschlossene Einzugsgebiet durch den rot gefüllten
Bereich zu erkennen.
Die Einrichtung neuer alternativer Haltestellenpunkte im
Untersuchungsgebiet ist aufgrund unzureichender Sichtverhältnisse im
Bereich der untersuchten Standorte im Straßenraum ungünstig.
Des Weiteren wäre beispielsweise die barrierefrei ausgebaute Haltestelle
„Albert-Einstein-Straße“ ohne die Verbindung durch den Hasbach nicht
mehr nutzbar.
Aufgrund der sich aus der Untersuchung dargestellten Ergebnisse ist eine
Rücknahme des Linienverkehrs in der Straße Hasbach aus Sicht der
ASEAG und der Stadt Aachen nicht möglich.

6

Folie 7
Kommen wir nun zum Kritikpunkt „Parkraumgestaltung und Parkdruck“:
Die aktuelle Planung sieht 10 Abschnitte vor, in denen zukünftig geparkt
werden kann.
Das Parken erfolgt wechselseitig unter Berücksichtigung der
Haltestellenzonen, der Grundstückszufahrten sowie Bereichen in denen
Begegnungsverkehr ermöglicht werden soll.
Die alternierend angeordneten Parkbereiche haben zudem eine
verkehrsberuhigende Wirkung.
Insgesamt stehen 26 Parkplätze zur Verfügung, was unter den gegebenen
Voraussetzungen der maximal möglichen Anzahl an Parkplätzen
entspricht.
Es entfallen damit ca. 10 Parkmöglichkeiten gegenüber dem aktuellen
Zustand zugunsten der Räume in denen ein Begegnungsverkehr
ermöglicht werden soll und der Einhaltung der gültigen Richtlinien.

7

Folie 8
Ein weiterer Kritikpunkt in der Vergangenheit war ein unverhältnismäßig
hoher Ausbaustandard:
Im Nachgang zum Bürgerforum, das im Februar 2019 stattfand, wurden
daher verschiedene Ausführungsvarianten entwickelt und verglichen.
Es haben sich zwei Varianten herauskristallisiert, die im Folgenden
erläutert werden:
Die Variante „Verwaltung“ orientiert sich dabei am üblichen
Ausbaustandard der Stadt Aachen, der versucht, alle allgemeinen
öffentlichen Interessen in einer Abwägung zu würdigen. Gemeint sind
Ansprüche wie Barrierefreiheit, Gestaltung, Sicherheit, Kosteneffizienz,
Unterhaltungsbedarf und weitere.
Bei der Variante „Anlieger“ steht eine Kostenminimierung aufgrund der
Beibehaltung des Bestandsquerschnitts und einer kostengünstigeren
Ausführung der Gehwege in Asphaltbauweise im Vordergrund.
Diese Variante entspricht sozusagen alt = neu.
Auf den beiden folgenden Folien werden die Varianten anhand einer
Querschnittsdarstellung noch einmal erläutert.
Dabei wird explizit auf die Unterschiede bei der Gestaltung der Gehwege
eingegangen, hier umkreist.

8

Folie 9
Hier die Variante „Verwaltung“ im Detail:
Bei dieser Variante ist ein Ausbau der Gehwege mit Betonplatten bzw.
Betonpflaster im Bereich von Grundstückszufahrten vorgesehen.
Der nördliche ca. 1,80 m breite Gehweg, hier auf der linken Seite des
dargestellten Querschnittes, soll zusätzlich mit taktilen Leitelementen
ausgestattet werden.
Dies entspricht dem üblichen Ausbaustandard der Stadt Aachen.
Der ca. 1,50 m breite südliche Gehweg, hier auf der rechten Seite
dargestellt, soll ohne taktilen Leitstreifen hergestellt werden.
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise komplett neu aufgebaut.
Der Aufbau in seiner Gesamtstärke von 60 cm in der Fahrbahn und 40 cm
im Gehwegbereich ist in der Aufstellung unterhalb des Querschnittes zu
sehen.
Dieser sogenannte „Vollausbau“ der Straße wird notwendig, da der
bestehende Unterbau der heutigen Straße für die aktuellen Ansprüche an
Belastbarkeit und Dauerhaftigkeit unzureichend ist.
Aus ihm resultiert auch der aktuelle schlechte Straßenzustand in
Kombination mit der schon über 60 jährigen Nutzung.

9

Folie 10
Nun sehen Sie die sogenannte Variante „Anlieger“:
Die aktuelle Breite der Gehwege wird bei dieser Variante beibehalten,
sodass beide Seiten weiterhin eine Breite von nur ca.1,50 m aufweisen.
Wie bereits erwähnt, orientiert sich die Breite der Gehwege und die
Materialwahl bei der Variante „Anlieger“ am Bestand und versucht, die
Kosten durch eine Asphaltbauweise auch im Gehwegbereich zu
reduzieren.
Ein Einbau von taktilen Elementen ist bei dieser Variante auf beiden Seiten
nicht vorgesehen, weil in so schmalen Gehwegen keinerlei Mindestbreiten
zur barrierrefreien Nutzung durch sehbehinderte oder blinde Menschen
eingehalten werden können.
Zudem lägen dennoch eingebaute Leitlinien in der Fahrspur von
Rollatoren, Kinderwagen oder Rollstühlen, was Menschen, die diese
nutzen möchten, stark behindert.
Die Entscheidung darüber, welche der beiden Varianten ausgeführt
werden soll, obliegt der Poltik.
Mit deren Ausführungsbeschluss soll letztendlich entschieden werden,
welche Variante zum Tragen kommt und ob taktile Elemente realisiert
werden sollen.

10

Folie 11
Im Folgenden werden die Herstellungskosten der verschiedenen Varianten
aufgezeigt und miteinander verglichen.
Zum besseren Verständnis hier noch einmal eine stichpunktartige
Zusammenfassung:
Bei beiden Varianten ist eine Ausführung der Fahrbahn in Asphaltbauweise
vorgesehen.
Die Fahrbahnen unterscheiden sich in ihrer Breite:
Nämlich ca. 5,50 m Fahrbahnbreite bei der Variante Verwaltung und ca.
6,00 m bei der Variante Anlieger.
Bei der Gestaltung des Gehweges soll bei der Variante Verwaltung der
nördliche Gehweg mit Betonsteinen plattiert bzw. in den Bereichen der
Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster ausgestattet werden.
Dem gegenüber steht die Variante Anlieger. Hier sollen die Gehwege
asphaltiert werden.
Die Varianten unterscheiden sich in der Gehwegbreite sowie hinsichtlich
des Einsatzes von taktilen Leitelementen bei der Variante Verwaltung.

11

Kommen wir nun zur Kostengegenüberstellung:
Diese beruht zunächst auf den gleichbleibenden Kosten für externe
Leistungen.
Dies sind beispielsweise Planungsleistungen sowie Kosten für ein
Bodengutachten oder die Bauüberwachung.
Hinzu kommen die Kosten für die Bauausführung. Hier als Baukosten zu
sehen.
Diese variieren, je nach gewählter Ausführungsvariante.
In der Summe ergeben sich für die Variante Verwaltung Herstellungskosten
von 990.000 Euro. Für die Variante Anlieger 965.000 Euro.
Die Gegenüberstellung der Herstellungskosten der Varianten, zunächst
ohne die Berücksichtigung taktiler Einbauelemente, zeigt ein Kostendelta
von 2,6 %.

11

Folie 12
Kommt der Einbau von taktilen Leitelementen hinzu, erhöhen sich die
Gesamtkosten auf 1.011.000 Euro.
Der Kostenunterschied zwischen der Variante Verwaltung und Variante
Anlieger beträgt hierbei rund 4,8 %.
Ein „verhältnismäßig hoher Ausbaustandard“ ist schlussfolgernd nach
Auffassung der Verwaltung aufgrund der Kostengegenüberstellung dieser
Varianten nicht zu erkennen.

12

Folie 13
Eine abschließende Betrachtung einer Variante „Anlieger“ mit dem Einbau
von taktilen Elementen in den Asphaltgehwegen erweist sich aufgrund des
hohen technischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten als
nicht wirtschaftlich.

13

Folie 14 (KAG)
Auf den nun folgenden Folien, die sich insbesondere an die betroffenen
Eigentümer richten, erhalten sie Informationen zu den Ausbaubeiträgen
nach dem Kommunalabgabengesetz, kurz KAG:
Die Erneuerung der Verkehrsfläche löst eine Beitragspflicht nach § 8
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen aus.
Bei der Straße Hasbach handelt es sich gemäß der städtischen Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG um eine
Haupterschließungsstraße.
Der Anteil der Beitragspflichtigen an den beitragsfähigen Aufwendungen
beträgt
60 % für die Fahrbahn und 75 % für den Gehweg.

14

Folie 15 (KAG)
Die hier zu sehende Tabelle zeigt eine vorläufige Ermittlung der zu
erwartenden Ausbaubeiträge anhand einiger Beispiele.
Bezugsgröße für den Beitrag ist die Grundstücksfläche und die Zahl der
Vollgeschosse.
Die vorhandenen Vollgeschosse werden mit einem unterschiedlichen
Faktor berücksichtigt, mit der die Grundstücksfläche vervielfacht wird.
Der vorläufig ermittelte Beitragssatz, auf Basis der aktuellen Planungen
und der aktuellen marktüblichen Durchschnittspreise, beträgt ca. 15,60
€/m² Grundstücksfläche bei der Variante Verwaltung bzw. ca. 15,40 €/m²
Grundstücksfläche bei der Variante Anlieger mit Berücksichtigung der
Vollgeschosse.
Die zu erwartenden Beitragsbelastungen liegen beispielsweise für ein
Grundstück mit 250 m² und der Geschosszahl 1 bei rund 5.000 €, bei einer
Grundstücksgröße von 1.000 m² und einer Geschosszahl von 2 bei rund
23.000 €.

15

Folie 16 (KAG)
Wann werden die Straßenausbaubeiträge durch die Stadt Aachen
erhoben?
Die Ermittlung der zu zahlenden Beiträge erfolgt erst nach Abschluss und
Abnahme aller Baumaßnahmen.
Die Erhebung der Beiträge durch entsprechende Beitragsbescheide erfolgt
aufgrund von Verjährungsfristen innerhalb von 4 Jahren nach Abnahme
der Baumaßnahme.

16

Folie 17(KAG)
Entlastung der Beitragspflichtigen
Derzeit können für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen, die bis zum
31.12.2024 technisch abgenommen werden, durch die Kommunen
Landesfördermittel beantragt werden.
Hiernach würde sich derzeit eine 50%ige Entlastung der
Beitragspflichtigen bei Genehmigung des Antrags ergeben.
Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Ob die derzeitig befristet geltende Förderregelung durch das Land
verlängert wird, steht noch aus.
Gemäß § 8a KAG sind Billigkeitsmaßnahmen und vereinfachte
Möglichkeiten zu Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen möglich.
Ansprechpartner bei Fragen zu KAG Beiträgen sind:
Herr Andy Jansen, Telefon 0241 / 432 6041, Email:
andy.jansen@mail.aachen.de
oder
Frau Beate Rumrich, Telefon 0241 / 432 6028, Email:
beate.rumrich@mail.aachen.de

17

Folie 18
Kommen wir nun zum Abschluss der Präsentation:
Im Zuge der Maßnahme „Erneuerung der Straße Hasbach“ ist es möglich,
die Einmündung „Albert-Einstein-Straße Ecke Hasbach“ zu optimieren. Die
zur Verkehrsberuhigung angedachte schmale Fahrbahnbreite führt hier
ohne die Möglichkeit des Begegnungsverkehrs zu einer ungünstigen
Situation beim Abbiegen in die Straße Hasbach.
Die als ungünstig empfundene Aufteilung des Straßenraums kann im
Bereich Albert-Einstein-Straße durch den Rückbau des aufgeweiteten
Gehwegbereiches verbessert werden.
Hierdurch wird auf einer Länge von ca. 20 m wieder der
Begegnungsverkehr ermöglicht.
Da es sich hierbei um eine reine Umbaumaßnahme handelt, werden die
Kosten zu 100% von der Stadt Aachen zu tragen sein. Eine
Anliegerbeitragspflicht besteht hierfür also nicht.

18

Folie 19
Zum Schluss möchten wir Ihnen noch einen kleinen Ausblick auf die
weitere Vorgehensweise geben:
Im Anschluss an diese digitale Anliegerinformation haben Sie die
Gelegenheit, bis zum 16. April Ihre Fragen und Anregungen oder auch
Kritik an den beiden Varianten zu äußern. Gerne schriftlich unter den
gleich angegeben Adressen.
Ihre Stellungnahmen werden im Anschluss ausgewertet und fließen ggf. in
die weitere Ausführungsplanung und in die politische Vorlage zum
Ausführungsbeschluss mit ein.
Im Anschluss wird durch die Politik ein Ausführungsbeschluss erwirkt.
Danach erfolgt die Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen
Bauleistungen, so dass voraussichtlich mit einem Baubeginn im Herbst
2021 gerechnet werden kann.

19

Folie 20
Wie bereits erwähnt können Sie Ihre Fragen, Anregungen oder auch Kritik
an uns stellen.
per Post an die Adresse:
Stadt Aachen
FB61/710
Lagerhausstraße 20
52058 Aachen
per Mail an:
straßenbau@mail.aachen.de

oder telefonisch an Herrn Erben, der die Projekleitung Hasbach
übernimmt:
Tel.: 0241 432 6810
Weitere Infos erhalten Sie ebenfalls unter:
www.aachen.de/hasbach

20

Folie 21
Wir bedanken uns für Ihr Interesse.

21

Fachbereich 61
Stadtentwicklung, -planung
und Mobilitätsinfrastruktur
FB 61/700
07.05.2021
Protokoll: Digitale Anliegerinformation zur Erneuerung der Straße Hasbach vom April 2021
Aufgrund eines Antrags der CDU Fraktion vom 28.01.2020 sowie die Neufassung des
Kommunalabgabengesetzes wurde im April 2021 eine digitale Anliegerinformation mithilfe einer im Internet
veröffentlichten Präsentation zur Maßnahme: „Erneuerung der Straße Hasbach“ durchgeführt. Die betroffenen
Anlieger und Eigentümer hatten die Möglichkeit im Anschluss Ihre Fragen und Anmerkungen telefonisch oder in
Textform darzulegen. Die Verwaltung hat zu den eingehenden Fragen und Anmerkungen ebenso telefonisch
bzw. in Textform Stellung genommen.
Im Folgenden sind die eingegangenen Fragen / Anmerkungen und die dazugehörigen Antworten
zusammengefasst.
Frage:
Die beiden Vorlagen (Verwaltung I, Anwohner II) sind nicht weiter bearbeitet worden. Wir sehen in der
Verwaltungsvorlage keine Berücksichtigung unserer Bedenken, obwohl genug Zeit zur Bearbeitung gewesen
wäre. Die Auslagerung unserer Einwürfe in die Variante II ist aus unserer Sicht ein geschickter Schachzug. So
wird suggeriert, die Bedenken der Bürger würden doch berücksichtigt. Sollte die Variante II jedoch von der Politik
abgelehnt werden, sind unsere Bedenken und Vorstellungen komplett obsolet. Wozu dann eine
Bürgerbefragung?
Antwort:
Der Planungsprozess bis zum aktuellen Stand wurde in der Präsentation ausführlich erläutert. Die Verwaltung hat
unter Berücksichtigung der Vorgabe durch die Politik, einer bestmöglichen Berücksichtigung der Einwände der
Anliegerschaft und der Kostenreduzierung eine zweite Variante entwickelt.
Diese Variante entspricht weder in Gänze den Vorgaben zur Wahrung des allgemeinen öffentlichen Interesses,
noch den Vorgaben durch die technischen Regelwerke sowie dem üblichen Ausbaustandard der Stadt Aachen.
Bereits die Variante „Verwaltung“ stellt in technischer Hinsicht mit Bezug auf die Regelwerke einen Kompromiss
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten dar.
Es liegt vordergründig in unserem Interesse als Verwaltung Bürgernah zu agieren.
Unsere Handlungsspielräume sind jedoch durch die allgemeinen technischen Vorgaben im öffentlichen
Straßenraum, die Wahrung aller öffentlichen Interessen und die Belange aller an dem Prozess beteiligten

1

begrenzt. Unser Vorgehen mag für Sie als Anlieger einseitig erscheinen, die insgesamt genannten Gründe lassen
aber aus unserer Sicht kein anderes Vorgehen zu.
Letztlich liegt die Entscheidungsfindung in diesem Falle bei den politischen Gremien.
Anmerkung:
Die jetzige Lösung, wie unsere Straße funktioniert, ist einigermaßen optimal - sie kann nur "verschlimmbessert"
werden. Wer weiß besser als der Bürger, was gut für ihn ist? Nicht ein Verwaltungsbeamter aus der Ferne seiner
Amtsstube.
Antwort:
An der Planung zur Erneuerung der Straße Hasbach arbeiten ausgebildete, erfahrene Ingenieure und Techniker.
Die Art und Weise im öffentlichen Raum Straßen zu bauen und zu gestalten hat sich in den letzten Jahrzenten in
vielerlei Hinsicht entwickelt. Anerkannte Regeln der Technik, angepasste Verkehrskonzepte und politische
Rahmensetzungen bilden die Leitplanken für unser Handeln. Die Wahrung aller öffentlichen Interessen, auch die
der Anliegerschaft, steht hier bei der Planung im Vordergrund.
Anmerkung:
Bedenken der Anwohner bezogen auf die Einmündung der Albert-Einstein-Straße sind frühzeitig geäußert
worden. Jetzt muss die Einmündung mit zusätzlichen Kosten für den Steuerzahler verändert werden.
Antwort:
Ungünstige verkehrstechnische Situationen lassen sich manchmal nicht im Vorfeld abschließend beurteilen.
Vielfach wird eine nicht optimale Ausgangssituation vor Ort auch durch ein nicht vorausschauendes Verhalten
mancher Verkehrsteilnehmender zusätzlich verschärft. Im Zuge der geplanten Maßnahme „Hasbach“ stellt die
Anpassungsoption durch geringe Eingriffe in den Bestand eine kostengünstige Möglichkeit dar, die
Einmündungssituation Albert Einstein-Straße zu verbessern.
Anmerkung:
Ein ähnliches Problem wird sich ergeben, wenn die Bürgersteige verbreitert werden. Dann können einige
Anwohner aus ihrer Ausfahrt womöglich nicht mehr oder nur unter großen Schwierigkeiten herauskommen.
Die Folge wird sein, dass die betr. Anwohner ihr Auto auch auf der Straße parken werden und das, wo 10
Parkplätze gestrichen werden sollen.
Antwort:
Die Variante „Verwaltung“ stellt einen Kompromiss zwischen aktuellen Regelwerken und der Anpassung an die
örtlichen Gegebenheiten dar. Lediglich der nördliche Gehweg soll verbreitert werden. Die Grundstückszufahrten
wurden bei der Planung durch Schleppkurvenberechnungen berücksichtigt.
2

Frage:
Der vorgesehene Schilderwald an den Parkbuchten kann nur als Schildbürgerstreich gewertet werden. Wieso
reichen nicht einfache Markierungen? Das soll eine moderne Straße werden?
Antwort:
Wir nehmen Ihren Einwand, der uns mehrfach dargelegt wurde, zum Anlass, die Markierungs- und
Beschilderungsplanung entsprechend zu überprüfen.
Anmerkung:
Die taktile Gehhilfe ist angeblich vorgeschrieben. Unser Einwurf: Vorschriften haben Spielräume. Im Übrigen geht
es dabei um eine Kann Bestimmung. Es muss also nicht gemacht werden. Zudem ist es gemäß Ihrer eigenen
Vorgabe eh nicht in der gesamten Straße möglich.
Antwort:
Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Straßenraums gehört zum Ausbaustandard der Stadt Aachen und ist
ebenso von der Kommission Barrierefreies Bauen gewünscht und gefordert. Auch hier liegt die Entscheidung
letztlich in der Hand der Politik.
Anmerkung:
Und nun zum leidigen Thema mit dem Bus. Die ASEAG besteht auf der Lösung, durch den Hasbach zu fahren.
Unser Einwurf: Es geht doch jetzt auch seit über einem Jahr ohne die Durchfahrt durch den Hasbach. Und es hat
bisher auch keine Beschwerden von Anwohnern der betroffenen Straßen gegeben.
Antwort:
Die jetzige Linienführung kann in Abstimmung mit der ASEAG nur als temporäre Lösung fungieren. Das Thema
wurde ausführlich seitens der Stadt Aachen und der ASEAG erörtert und überprüft. Die Wegnahme des
Linienverkehrs ist wie dargestellt keine Option.
Hierzu eine aktuelle Stellungnahme der ASEAG:
Die Erschließungsqualität beschreibt nicht ausschließlich die Qualität bezogen auf Einstiegshaltestellen.
Insbesondere unter Berücksichtigung der Topographie ist es für Fahrgäste angenehmer aus dem Ort „auf den
Berg“ gebracht zu werden und unnötige Fußwege zu vermeiden. Bisher liegen uns keine Beschwerden darüber
vor, dass Fahrgäste aus dem beschriebenen Grund der Pause am Sperberweg nicht einsteigen.
Es ist durchaus denkbar, im Anschluss an die an der Haltestelle Hasbach verbrachte Überlage erneut eine
Schleife über die Haltestellen „Albert-Einstein-Straße“ und „Sperberweg“ zu fahren, um einen Einstieg ohne
Wartezeit zu ermöglichen. Dies bedeutet aber eine Verdopplung der über die Straße Hasbach durchgeführten
Fahrten. Sollte die Straße Hasbach nicht mehr vom ÖPNV befahren werden, ist eine Wendefahrt über die
3

Schmithofer Straße notwendig. Die Busse biegen also nach der Haltestelle „Prämienstraße“ nach links in die
Schmithofer Straße ab. In dieser Fahrbeziehung kann keiner der drei existierenden Haltestellen „Albert-EinsteinStraße“ angefahren werden, da im Bereich der Schmithofer Straße kein barrierefreier Ausbau einer Haltestelle
möglich ist. Wird diese Wendefahrt in umgekehrter Richtung durchgeführt ist zwar ein Ausstieg an der heutigen
Haltestelle „Albert-Einstein-Straße“ möglich, aber kein Zustieg mehr, da Busse dann zukünftig von der
Schmithofer Straße direkt rechts zur Haltestelle „Prämienstraße“ fahren würden. Die Erschließungsqualität würde
dadurch noch weiter beeinträchtigt werden.
Aus Gründen der Verkehrsberuhigung ist ein schmaler Straßenraum sinnvoll um die Fahrgeschwindigkeiten zu
reduzieren. Um den Begegnungsverkehr Bus/Bus in solchen Straßen auszuschließen, wird die Straße Hasbach
vom ÖPNV nur in eine Richtung befahren. Bei der ersten Bürgerinformationsveranstaltung bzw. dem
Bürgerforum gab es während der Diskussion zum Linienverkehr auch den Standpunkt einer Anwohnerin, dass
die Haltestelle benötigt und genutzt wird. Es wird aber aufgrund eines hohen MIV-Anteils selbstverständlich
immer mehr Stimmen gegen, als für den ÖPNV geben. Der ÖPNV gehört zur Daseinsvorsorge für alle
Bürgerinnen und Bürger und nicht nur für die Teilnehmenden einer Bürgerinformation oder die direkten Anwohner
einer bestimmten Straße.

Anmerkung:
Laut Protokoll zur Bürgerinformation vom 21.09.2016 „16-09-21_Protokoll_Buergerinformation_Hasbach.pdf“
Seite 5 haben wir heute im Hasbach bis zu 48 Parkmöglichkeiten. In ihrer aktuellen Präsentation „DigitaleAnliegerinfo-mit-Sprechertext.pdf“ bleiben nach der Erneuerung der Straße laut Folie 7 der Präsentation noch 26
Parkplätze übrig damit fallen 45% der Parkflächen weg. Dabei sei darauf hingewiesen, dass der in Folie 7
erwähnter Wegfall von 10 Parkplätzen ein Rechenfehler Ihrerseits sein muss.
Antwort:
Bei der Bürgerinformation von 2016 ist in der Tat die Rede von 48 möglichen Parkplätzen.
Aktuell ist der Parkraum im Hasbach nicht reglementiert, so dass man bei Betrachtung aller theoretisch
möglichen Parkflächen auf eine Zahl von 48 kommen kann.
In der Praxis ist z.B. gleichzeitiges Parken auf beiden Seiten nicht möglich und ein entsprechendes
vorausschauendes Parken ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erforderlich. Bei dieser zusätzlichen
Betrachtungsweise sind aktuell und unter Realbedingungen gleichzeitig ca. 36 Parkmöglichkeiten gegeben. In
der Planung für die Erneuerung der Straße Hasbach sind nicht nur Grundstückszufahrten zu berücksichtigen,
sondern ebenso die Linienbussituation, sowie Bereiche in denen aufgrund der Schleppkurvenbetrachtung
(Kurvenradien der größtmöglich zugelassenen Kraftfahrzeuge) keine Parkmöglichkeit gegeben werden kann.
Wie in der Präsentation erläutert verbleiben nach aktuellem Stand hiernach 26 mögliche Parkplätze.

4

Anmerkung:
Die Verwaltung schlägt zwei Varianten vor. Eine im Vergleich zum 19.02.19, dem Termin des Bürgerforums
unveränderte Variante „Verwaltung“ und eine Variante „Anlieger“ in der lediglich auf den Belag und Breite der
Bürgersteige eingegangen wurde, nicht aber auf die anderen Punkte. Die Verwaltung macht mit dieser Variante
auch gleich einen Vorschlag, den sie selber ablehnt. Dies kann nicht im Sinne eines Kompromisses mit dem
Bürger sein. Die Verwaltung sollte als Dienstleister einen gemeinsamen kompromissfähigen Vorschlag erstellen
und nicht wie hier schon durch die Wortwahl „Variante Verwaltung“ und „Variante Anlieger“ Fronten schaffen.
Antwort:
Die Verwaltung hat unter Berücksichtigung der Vorgabe durch die Politik, einer bestmöglichen Berücksichtigung
der Einwände der Anliegerschaft und der Kostenreduzierung eine zweite Variante entwickelt.
Diese Variante entspricht weder in Gänze den Vorgaben zur Wahrung des allgemeinen öffentlichen Interesses,
noch den Vorgaben durch die technischen Regelwerke sowie dem üblichen Ausbaustandard der Stadt Aachen.
Bereits die Variante „Verwaltung“ stellt in technischer Hinsicht mit Bezug auf die Regelwerke einen Kompromiss
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten dar.
Die Wahl der Bezeichnung soll hierbei keinerlei Fronten bilden sondern die Stellung der Verwaltung zu dieser
Variante gegenüber der Politik zum Ausdruck bringen. Wie in der Anliegerinformation erwähnt entscheiden
letztlich die politischen Gremien über die auszuführende Variante.

Anmerkung:
Die „wesentlichen Kritikpunkte aus den Bürgerveranstaltungen“ fassen Sie selber auf Folie 5 im Dokument
„Digitale-Anliegerinfo-mit-Sprechertext.pdf“ zusammen:
1. „geforderte Rücknahme des Linienverkehrs“
2. „Parkraumgestaltung und Parkdruck“
3. „unverhältnismäßig hoher Ausbaustandard“
Den ersten beiden Kritikpunkten schließen wir uns voll und ganz an und haben dies oben bereits ausgeführt.
Dem dritten Kritikpunkt möchten wir uns nicht mit den Worten „unverhältnismäßig“ aber mit der Kritik an der
Änderung des Straßenzuschnitts wie oben erläutert anschließen.
Wir sehen keinen dieser von uns Bürgern vorgebrachten Kritikpunkte als von Ihnen berücksichtigt an.
Antwort:
Es liegt vordergründig in unserem Interesse als Verwaltung Bürgernah zu agieren.
Unsere Handlungsspielräume sind jedoch durch die allgemeinen technischen Vorgaben im öffentlichen
Straßenraum, die Wahrung aller öffentlichen Interessen und die Belange aller an dem Prozess beteiligten

5

begrenzt. Unser Vorgehen mag für Sie als Anlieger einseitig erscheinen, die insgesamt genannten Gründe lassen
aber aus unserer Sicht kein anderes Vorgehen zu.
Letztlich liegt die Entscheidungsfindung in diesem Fall in der Hand der politischen Gremien.
Frage:
Was unternimmt die Stadt Aachen, um die Kosten des Projektes Hasbach für die Anlieger zu reduzieren?
Antwort:
Die Erneuerung der Straße Hasbach erfolgt auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik und
konform zu den Standards für eine zeitgemäße Ausstattung und Querschnittsaufteilung bei Anliegen- und
Wohnstraßen in Aachen. Das bedeutet, dass ein wirtschaftlicher und zweckgemäßer Ausbau stattfindet.
Kostendämpfend wirkt sich die Tatsache aus, dass die Regionetz zuletzt Leitungsarbeiten durchführte,
weswegen beim nun folgenden Straßenausbau in gewissem Umfang Erneuerungskosten der Unterkonstruktion
entfallen. Zudem stellte die Regionetz damasls nur einen provisorischen Oberflächenverschluss her, somit wird
eine Ausgleichszahlung erhoben, die die später abzurechnenden Anliegerbeiträge reduziert.

Frage:
Wie hoch schätzt die Stadt Aachen den geldwerten Vorteil für den einzelnen Anlieger ein, ggfls. angegeben in
Quadratmeter Grundstücksfläche/Wohnfläche? Auf welche Unterlagen/Belege stützt sich diese Einschätzung?
Antwort:
Die Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur kann durchaus positive Effekte auf die Wertsteigerung einer
Immobilie haben. Der Immobilienwert richtet sich jedoch nach einer Vielzahl an Faktoren, so dass hierzu aus
monetärer Sicht keine fundierten Aussagen gemacht werden können.
Frage:
Wie gestaltet sich bei der Umsetzung privat angelegter Stellplätze die dafür nötige Absenkung der Bordsteine? Ist
diese auf einfache Absprache mit der Stadt Aachen hin möglich? Ist ein Antragsverfahren vorgesehen? Mit
welchen Kosten ist eine zusätzliche Absenkung der Bordsteinhöhe im Bereich privater Stellplätze verbunden?
Antwort:
Die Gestaltung von Zufahrten richtet sich in der aktuellen Planung nach den Bestandszufahrten. Die Absenkung
von Bordsteinkanten bzw. der Einbau von Rampensteinen ist nach den örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.
Zusätzliche Absenkungen bedürfen einem Gestattungsvertrag dem eine Prüfung und Genehmigung durch die
entsprechende Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen (FB 61/400) vorausgeht. Es wird eine

6

Verwaltungsgebühr in Höhe von aktuell 100,- € erhoben. Die Baukosten wären in diesem Fall über die
Maßnahme gedeckt.
Frage:
Ist das Projekt für die Erreichung der Ziele notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich oder ist es mehr als
ausreichend und über das Ziel hinausgehend und damit nicht zulässig?
Antwort:
Ziel des Projektes ist die Widerherstellung der Verkehrssicherheit und die Bereitstellung eines zeitgemäßen
Straßenverkehrsraums in der Straße Hasbach. Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht können diese Ziele nur
mit einer Erneuerung der Straße Hasbach im Vollausbau erreicht werden. Es werden keinerlei Arbeiten
durchgeführt, die nicht notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich wären.
Frage:
Welche Kosten würde eine einfache Erneuerung der obersten Straßendecke verursachen?
Wie lange wird die Haltbarkeit dieser Maßnahme eingeschätzt?
Wie lange wird die Haltbarkeit des vor von Ihnen vorgeschlagenen Variante 1 eingeschätzt?
Antwort:
Die Schadensbilder in der Straßenoberfläche des Hasbachs zeigen, dass der Untergrund nicht mehr ausreichend
tragfähig ist. Das ist nicht unüblich, denn die Straße ist in inzwischen fast 60 Jahre im Betrieb. Regelkonform
aufgebaute Wohn- bzw. Anliegerstraßen wie der Hasbach erreichen konstruktionsbedingt mit 50 Jahren das
Ende der üblichen Nutzungsdauer. Nach dieser Nutzungsdauer kann eine Erneuerung der obersten
Straßendecke keine Verbesserung der Situation mehr bewirken, denn diese ist nicht in der Lage, die
Tragfähigkeit der Gesamtkonstruktion wiederherzustellen. Das ist nur mit einem Austausch sämtlicher Schichten
im Untergrund möglich. Aus diesem Grund haben wir keine Kalkulation für eine Deckschichterneuerung
vorliegen. Sie wäre nicht zweckmäßig. Ihre Haltbarkeit würde sich auf wenige Jahre (max. 3-5) beschränken und
wäre somit auch nicht wirtschaftlich. Hinzu kommt, dass mit ihr keine Verbesserung der Barrierefreiheit
herzustellen ist. Ein zeitgemäßer Straßenraum sollte aber diesen Anspruch erfüllen, insofern ist die
Gesamterneuerung im Hasbach auch notwendig.
Frage:
Wie hoch ist der Betrag, der im Sinne von Synergieeffekten seitens der Betreiber der Versorgungsleitungen
übernommen wird?
Sinken dadurch die Kosten des Projektes Erneuerung der Straße Hasbach? Wenn ja, um welchen Betrag sinken
die Kosten?

7

Bei gesunkenen Kosten: Wer profitiert davon: die Kostenträger des Projektes: die Stadt Aachen zu 40%, die
Anlieger zu 60%? Oder kommt die Senkung der Kosten allein der Stadt Aachen zugute, indem die
Kostenübernahme seitens der Versorgungsunternehmen allein der Stadt Aachen zugerechnet wird?
Antwort:
Die Versorgungsträgerleitungen wurden bereits durch die Regionetz im Zuge einer Baumaßnahme erneuert. Die
Kosten hierfür trug die Regionetz. Die monetäre Gesamtsumme des Synergieeffektes ist noch zu ermitteln. Sie
reduziert die abrechnungsfähigen Kosten und wirkt sich daher positiv auf die KAG-Beiträge aus.
Frage:
Wie hoch sind die mittlerweile bereits bekannten Kostensteigerungen?
Wie hoch werden damit die aufgrund der bereits jetzt bekannten Kostensteigerungen die umlagefähigen Kosten
des Projektes sein?
Antwort:
Die in der Präsentation benannten Kosten für die Erneuerung im Hasbach basieren auf aktuellen
Kostenansätzen, die wir regelmäßig auf Basis durchgeführter Projekte aktualisieren. Die insbesondere in 2019
und 2020 zu beobachtenden erheblichen Kostensteigerungen im Bausektor wurden also bereits berücksichtigt. In
letzter Zeit zeigte sich bei ähnlichen Bauprojekten allerdings auch eine Konsolidierung der Angebotspreise. Wie
sich dies in der Zukunft gestalten wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Sowohl
Preissteigerungen, als auch Preisminderungen im Bereich von bis zu 20% sind hier durchaus möglich.
Frage:
Aus Landesfördermitteln ist eine 50%-ige Entlastung der Beitragspflichtigen bei technischer Abnahme der
Maßnahme bis 31.12.2024 vorgesehen. Eine Verlängerung der Förderung darüber hinaus ist unklar.
Stellt die Stadt Aachen sicher, und wenn ja, wie, dass diese bedeutsame Entlastung der Anlieger eintritt?
Antwort:
Es handelt sich hierbei, wie erwähnt, um eine innerhalb der gesetzten Frist zu beantragende Landesförderung.
Wir sind bemüht die Baumaßnahme entsprechend der gesetzten Frist durchzuführen. Eine Sicherstellung der
Fördermittel kann durch die Stadt Aachen aber nicht garantiert werden.
Frage:
Wie würde die Stadt Aachen die Maßnahme planen/umsetzen, wenn sie den gesamten Kostenaufwand alleine
tragen müsste?

8

Antwort:
Wie oben bereits erwähnt, ist die Erneuerung in der vorgestellten Form notwendig, zweckmäßig und
wirtschaftlich. Diesen Grundsätzen ist die Stadt verpflichtet, insofern würde die Maßnahme im selben Umfang
durchgeführt.
Gez.: M. Erben

9

14
2

33
2.22 .74
262

12185001
D 262.45
S 258.65

ch
a
b
Has

892

12187002
D 263.09
S 260.40

12187002
D 263.09
S 260.40

05
88.0 .16
263

14
0

lle
este
halt
Bus

12187003
D 263.87
S 261.04

ahrt
Einf

0+100

R=40 0+085.518
R=25

Gr

ahrt
Einf

ahrt
Einf

5
142

4
142

lle
ste
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a
h
Bus

13
8

Ver
keh
rss
pieg
el

38
ahrt
Einf

35

893

35
2.22 .49
262

31
2.22 .50
262

t
ahr
Einf

ort
Carp

37

2
175

ETRS89/UTM
Höhenbezug: DHHN92 HST 160 Normalhöhennull

Lagebezug:

Die Katastergrundlage wurde dem amtl. Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Städteregion
Aachen entnommen. Die Grundstücksgrenzen sind hierbei örtlich nicht untersucht worden.

0
146
12187004
D 265.16
S 262.33

Straßenerneuerung
Hasbach

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur

Die Oberbürgermeisterin

2.1

Dr. Silke Roder

Abteilung 61/700

Isabel Strehle

Fachbereich 61

Frauke Burgdorff

Dezernat III

November 2017

bearbeitet:
gezeichnet:

Plan Nr:

5.0 m

M. = 1 : 250

Lageplan 1_Verwaltung

Erneuerung

MA:

B4:

Beraten und beschlossen:

30

38

136

36

150
0+

12187001
D 262.92
S 259.81

Die Lage der Versorgungsleitungen sind den beigefügten Planunterlagen
6_Lageplan_1-3_Versorgungsleitungen zu entnehmen. Die Versorgungsleitungen sind nachrichtlich aus der Grundlage der Stadt Aachen übernommen. Die genaue Lage und Höhe ist örtlich zu prüfen.

age
Gar

2
.44
146
0 0+
25
R= ∞
R=

age
Gar

5
.49
013
0 0+
R=1 ∞
R=

age
Gar
ahrt
Einf

0
.25
142
0+
∞
R= 200
R=

g
We
35
2.2
12
0 0+
20
R= 40
R=

t
ahr
Einf

R=-12
0+018.948
R=10

e
ß
a
tr
s
n
ie
m
ä
Pr

2
146
age
Gar

age
Gar

32
ahrt
Einf

3
219

ahrt
Einf

1
146
ahrt
Einf

34
08
1.00 .01
265
04
88.0 6
.1
265

ahrt
Einf
ppe
Tre

age
Gar

age
Gar

3
154

2
154

4
219

18
6.0
5 0+07
2
=
R
R=∞

50
0+0

59
43.2
0+0
R=∞ 12
R=-

d
kran
Par

30
2.22 .59
262

lle
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halt
s
u
B

Gr

72
1.03 .48
262

1
12

Spe
rber
weg

Gara
ge
Gara
ge

4

32

Gara
ge

1065

30

18

20

Gara
ge

Einfa
hrt

Gara
ge

16

2891

Die Oberbürgermeisterin

1900

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur

FG

1943

2208

12187002
D 263.09
S 260.40

2

22

Straßenerneuerung
Hasbach
Erneuerung

Lageplan 2_Verwaltung

1461

M. = 1 : 250

5.0 m

Einfa
hrt

1.5%

2.5%

2.5%

12187004
D 265.16
S 262.33

FG

28

2892

%
2.5

2585

2584

24

%
2.5

Einfa
hrt

Plan Nr:

26

Gara
ge

2.2

bearbeitet:
gezeichnet:

14

November 2017

Garag
e

88.00
265.1 4
6

1.9%

Dr. Silke Roder
Einfa
hrt

2.5%

1.0%

1.3%

Einfa
hrt

1.7%

Einfa
hrt

Garag
e

Trep
pe

890

R=-1000 0+311.956
R=∞

Gara
ge

R=∞ 0+301.733
R=-429

891

Gara
ge

Gara
ge

15

0+350

21

0+300

0+250

R=-429
R=-170 0+248.732

R=-170
R=∞ 0+234.732

0+200

R=∞
R=-420 0+229.847

19

Gara
ge

R=-70 0+345.421
R=∞
R=∞ 0+344.011
R=-1000

17

Garag
e

Isabel Strehle
1.028
Abteilung 61/700
2
271.3
0

Einfa
hrt

Einfah
rt

23

12187036
D 271.04
S 268.56

Einfa
hrt

Gara
ge
Trep
pe

Fachbereich 61

1.5%

2.5%

2.0%

2.5%

12187007
D 268.16
S 266.20

Carpo
rt

2.5%

2.5%

1.5%

Bushaltestelle

88.00
269.1 2
9
Einfa
hrt

27

2150

2.4%

29

12187008
D 269.44
S 267.51

Stell
platz

3142

2.5%

1.0%
Einfa
hrt

Trep
pe

Die Lage der Versorgungsleitungen sind den beigefügten Planunterlagen
6_Lageplan_1-3_Versorgungsleitungen zu entnehmen. Die Versorgungsleitungen sind nachrichtlich
aus der Grundlage der Stadt
1545 Aachen übernom1544
men. Die genaue Lage und Höhe ist örtlich zu prüfen.

Hasbach

1.028
3
267.6
2

2.5%

1.0%

2.0%

2872

Gara
ge

Gara
ge

Stell
platz

Einfa
hrt

2.0%

Einfa
hrt

12187006
D 266.95
S 264.04

2.5%

31

Gara
ge

2.0%

33

Einfa
hrt

R=-42
0
R=∞ 0+192
.378

R=∞
R=250 0+178.0
02

12187005
D 266.40
S 262.95

Stell
platz

Einfah
rt

2.0%

3.5%

Einfa
hrt

Frauke Burgdorff
Carpo
rt

2.5%

2.0%

2.0%

2.5%

Einfa
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Einfa
hrt

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1.0%

2.5%

2.0%

2.5%

Einfa
hrt

0.0%

Trep
pe

Dezernat III

Zuga
ng

1.5%

2.0%

88.00
266.5 3
0

Die Katastergrundlage wurde dem amtl. Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Städteregion
Aachen entnommen. Die Grundstücksgrenzen sind hierbei örtlich nicht untersucht worden.
Lagebezug:

ETRS89/UTM

Beraten und beschlossen:
B4:
MA:

1525

Höhenbezug: DHHN92 HST 160 Normalhöhennull

Einfa
hrt

16

26
06

106
4

26
07

26
10

26
09

26
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63
9
Ein
fah
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26
05

22
08

Alb
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106
5

25

Ga
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e

Ga
rag
e

313
0

BL

6

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8

8a

10

Ga
rag
e

Ga
rag
e

62
8

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur

Straßenerneuerung
Hasbach

28
10

23

10 a

Ga
rag
e

Ga
rag
e

Die Oberbürgermeisterin

Erneuerung

Lageplan 3_Verwaltung

14

Ein
fah
rt

2.5%

1.8
%

Dezernat III

3.7%

1.0
27 001
4.0
0

2.5%

12187033
D 273.57
S 270.95

21

Fachbereich 61

1.0
27 117
3.7
3

Isabel Strehle
Abteilung 61/700

R=-7

18

23
0+507.8

R=-7
0+506.500
R=∞

R=∞
0+504.486
R=-28

0+500

Ga
rag
e

R
=
2
8
R=∞ 0+49
7.174
R=∞
R=40 0+497
.034

0+400

Dr. Silke Roder

218
7

28
18
16

30
70
12187002
D 263.09
S 260.40

Sichtfelder der übergeordneten
Straße > 20.0 m
R=40
R=61 0+492.934

30
69

November 2017

2.0
27 122
3.8
3

0+450

R=∞ 0+402.906
R=-1000

30
67

bearbeitet:
gezeichnet:

0.8%

7

1
R=61
0+480.674
R=∞

Ga
rag
e

0.5%

0.8%

5

R=∞ 0+463.750
R=1000

7a

Ga
rag
e

R=1000 0+457.676
R=∞

Ga
rag
e

107
2

2.3

Frauke Burgdorff
Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

Ga
rag
e

Plan Nr:

2.5%

2.0%

1.0%

2.5%

9

Ca
rpo
rt

5a

318
0
102
3

2.0%

2.0%

1.6%

1.3%

1.0%

2.0%

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

2.5%

2.5%

1.5%

0.5%

1.5%

30
68

Ein
fah
rt

11

Ga
rag
e

Ga
rag
e

Die Lage der Versorgungsleitungen sind den beigefügten Planunterlagen
152
6_Lageplan_1-3_Versorgungsleitungen
zu entnehmen. Die Versorgungs5
leitungen sind nachrichtlich aus der Grundlage der Stadt Aachen übernommen. Die genaue Lage und Höhe ist örtlich zu prüfen.1874

88
27 .001
3.6
9

5.0 m

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

3

R=-1000 0+390.184
R=∞

0+350

R=∞ 0+365.428
R=-70

13

2.1%

Ga
rag
e

24
97

30
66

Ein
fah
rt

187
5

15

Ein
fah
rt

0.8%

1.0%

Ga
rag
e

Ga
rag
e

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

2.2%

Ein
fah
rt

2.5%

Tr
epp
e

2.5%

1.0
27 282
1.3
0

2.4%

Ein
fah
rt

12187038
D 274.03
S 271.98

Ein
fah
rt

2.2%

2.0%

0.8%

0.0%

2.0%

2.5%

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

2.5%

2.0%

1.0%

Hasba
ch

12187037
D 272.44
S 270.25

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

2.5%

12187036
D 271.04
S 268.56

Ga
rag
e

M. = 1 : 250

12

Die Katastergrundlage wurde dem amtl. Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Städteregion
Aachen entnommen. Die Grundstücksgrenzen sind hierbei örtlich nicht untersucht worden.
Lagebezug:

ETRS89/UTM

Höhenbezug: DHHN92 HST 160 Normalhöhennull

Beraten und beschlossen:
B4:
MA:

Die Oberbürgermeisterin

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur

Straßenerneuerung
Hasbach
Erneuerung

Straßenquerschnitt A-A
Verwaltung
M. = 1 : 25

0.50 m
Plan Nr:

3.1

bearbeitet:
gezeichnet:

November 2017
Dezernat III

Frauke Burgdorff
Fachbereich 61

Isabel Strehle
Abteilung 61/700

Dr. Silke Roder

Beraten und beschlossen:
B4:
MA:

Die Oberbürgermeisterin

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur

Straßenerneuerung
Hasbach
Erneuerung

Straßenquerschnitt B-B
Verwaltung
M. = 1 : 25

0.50 m
Plan Nr:

3.2

bearbeitet:
gezeichnet:

November 2017
Dezernat III

Frauke Burgdorff
Fachbereich 61

Isabel Strehle
Abteilung 61/700

Dr. Silke Roder

Beraten und beschlossen:
B4:
MA:

136

14
0

14
2

33
2.22 .74
262

age
Gar

12185001
D 262.45
S 258.65

lle
este
halt
Bus

12187002
D 263.09
S 260.40

Ver
keh
rss
pieg
el

38
ahrt
Einf

35

ahrt
Einf

ahrt
Einf

03
70
18 3.87
2
1 26 .04
D 261
S

37

05
88.0 .16
263

2
175

893

Gr

ahrt
Einf

4
142

35
2.22 .49
262

31
2.22 .50
262

ahrt
Einf

t
ahr
Einf

ort
Carp

t
ahr
Einf

5
142

ETRS89/UTM
Höhenbezug: DHHN92 HST 160 Normalhöhennull

0
146

Lagebezug:

04
870
121 65.16
D 2 62.33
S2

Die Katastergrundlage wurde dem amtl. Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Städteregion
Aachen entnommen. Die Grundstücksgrenzen sind hierbei örtlich nicht untersucht worden.

age
Gar

lle
ste
lte
a
h
Bus

13
8

12187001
D 262.92
S 259.81

36
Straßenerneuerung
Hasbach

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur

Die Oberbürgermeisterin

2.1

Dr. Silke Roder

Abteilung 61/700

Isabel Strehle

Fachbereich 61

Frauke Burgdorff

Dezernat III

November 2017

bearbeitet:
gezeichnet:

Plan Nr:

5.0 m

M. = 1 : 250

Lageplan 1_Anlieger

Erneuerung

MA:

B4:

Beraten und beschlossen:

30

38

age
Gar

2
146
age
Gar

age
Gar

32
ahrt
Einf

3
219

ahrt
Einf

1
146
ahrt
Einf

34
08
1.00 .01
265
04
88.0 6
.1
265

ahrt
Einf
ppe
Tre

age
Gar

age
Gar

3
154

g
We

2
154

4
219

892

d
kran
Par

30
2.22 .59
262

lle
este
halt
s
u
B

Gr

72
1.03 .48
262

1
12

Spe
rber
weg

Gara
ge
Gara
ge

4

32

Gara
ge

1065

30

18

20

Gara
ge

Einfa
hrt

Gara
ge

16

2891

Die Oberbürgermeisterin

1900

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur

FG

1943

2208

12187002
D 263.09
S 260.40

2

22

Straßenerneuerung
Hasbach
Erneuerung

Lageplan 2_Anlieger

1461

M. = 1 : 250

5.0 m

Einfa
hrt
Einfa
hrt

12187004
D 265.16
S 262.33

28

2892

FG

2585

2584

24

Plan Nr:

26

Gara
ge

2.2

bearbeitet:
gezeichnet:

14

November 2017

Garag
e

88.00
265.1 4
6
Trep
pe
Einfa
hrt
Einfa
hrt

Einfa
hrt

Stell
platz

Stell
platz

Einfa
hrt

Einfah
rt

12187008
D 269.44
S 267.51

Stell
platz

Fachbereich 61

12187036
D 271.04
S 268.56

Isabel Strehle
1.028
Abteilung 61/700
2
271.3
0

Bushaltestelle

12187006
D 266.95
S 264.04

Dr. Silke Roder

2872

Einfa
hrt

31

Einfa
hrt
Einfa
hrt

Garag
e

Trep
pe

Einfa
hrt

Einfa
hrt
Einfa
hrt

27

12187007
D 268.16
S 266.20

Carpo
rt

Einfa
hrt

Einfah
rt

17

Gara
ge

19

21

23

891

Garag
e

Gara
ge

0+300

0+250

0+200

Trep
pe

890

Gara
ge

15

Gara
ge

0+350

Trep
pe

2150

Einfa
hrt

88.00
269.1 2
9

29

Gara
ge

3142

Hasbach

1.028
3
267.6
2
Gara
ge

Die Lage der Versorgungsleitungen sind den beigefügten Planunterlagen
6_Lageplan_1-3_Versorgungsleitungen zu entnehmen. Die Versorgungsleitungen sind nachrichtlich
aus der Grundlage der Stadt
1545 Aachen übernom1544
men. Die genaue Lage und Höhe ist örtlich zu prüfen.

Frauke Burgdorff
Carpo
rt

Einfa
hrt

33
Gara
ge

Zuga
ng

Gara
ge

Zede
r
StU=
KrD=

Einfa
hrt

12187005
D 266.40
S 262.95

Dezernat III

Zuga
ng

88.00
266.5 3
0

Gara
ge

Die Katastergrundlage wurde dem amtl. Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Städteregion
Aachen entnommen. Die Grundstücksgrenzen sind hierbei örtlich nicht untersucht worden.
Lagebezug:

ETRS89/UTM

Beraten und beschlossen:
B4:
MA:

1525

Höhenbezug: DHHN92 HST 160 Normalhöhennull

Einfa
hrt

16

26
06

106
4

26
07

26
10

26
09

26
08

63
9
Ein
fah
rt

26
05

22
08

Alb
ertEins
tein
-St
raß
e

106
5

25

Ga
rag
e

Ga
rag
e

10

313
0

BL

6

6a

8

8a

Ga
rag
e

Ga
rag
e

23

10 a

Ga
rag
e

Ga
rag
e

Die Oberbürgermeisterin

62
8

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur

Straßenerneuerung
Hasbach

28
10

Erneuerung

Lageplan 3_Anlieger

14

Ein
fah
rt

M. = 1 : 250

12

12187036
D 271.04
S 268.56

12187037
D 272.44
S 270.25

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

88
27 .001
3.6
9

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

Sichtfelder der übergeordneten
Straße > 20.0 m

Ein
fah
rt

187
5

15

Ga
rag
e

Ga
rag
e

3

9

11

Ga
rag
e

7a

Ga
rag
e

Ca
rpo
rt

5a

Ga
rag
e

Ga
rag
e

7

Dr. Silke Roder

218
7

28
18
16

102
3

12187002
D 263.09
S 260.40

Isabel Strehle
Abteilung 61/700

0+450

0+400

0+350

30
70

318
0

12187033
D 273.57
S 270.95

Fachbereich 61

30
67
30
69

Ga
rag
e

107
2

Ga
rag
e

5

13

Die Lage der Versorgungsleitungen sind den beigefügten Planunterlagen
152
6_Lageplan_1-3_Versorgungsleitungen
zu entnehmen. Die Versorgungs5
leitungen sind nachrichtlich aus der Grundlage der Stadt Aachen übernommen. Die genaue Lage und Höhe ist örtlich zu prüfen.1874

1

1.0
27 117
3.7
3

18

Ga
rag
e

Ga
rag
e

Frauke Burgdorff
Ein
fah
rt

0+500

Ga
rag
e

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

Dezernat III
1.0
27 001
4.0
0

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

2.3

November 2017

30
68

21

Tr
epp
e

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

1.0
27 282
1.3
0

Plan Nr:

2.0
27 122
3.8
3

30
66

24
97

Ein
fah
rt

5.0 m

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

bearbeitet:
gezeichnet:

Hasba
ch
Ein
fah
rt

12187038
D 274.03
S 271.98

Ein
fah
rt

Die Katastergrundlage wurde dem amtl. Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Städteregion
Aachen entnommen. Die Grundstücksgrenzen sind hierbei örtlich nicht untersucht worden.
Lagebezug:

ETRS89/UTM

Höhenbezug: DHHN92 HST 160 Normalhöhennull

Beraten und beschlossen:
B4:
MA:

Der Oberbürgermeister

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur

Straßenerneuerung
Hasbach
Erneuerung

Straßenquerschnitt A-A
Anlieger
M. = 1 : 25

0.50 m
Plan Nr:

3.1

bearbeitet:
gezeichnet:

November 2017
Dezernat III

Frauke Burgdorff
Fachbereich 61

Isabel Strehle
Abteilung 61/700

Dr. Silke Roder

Beraten und beschlossen:
B4:
MA:

Der Oberbürgermeister

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur

Straßenerneuerung
Hasbach
Erneuerung

Straßenquerschnitt B-B
Anlieger
M. = 1 : 25

0.50 m
Plan Nr:

3.2

bearbeitet:
gezeichnet:

November 2017
Dezernat III

Frauke Burgdorff
Fachbereich 61

Isabel Strehle
Abteilung 61/700

Dr. Silke Roder

Beraten und beschlossen:
B4:
MA:

Alb
ertEins
tein
-St
raß
e

26
10

63
9
Ein
fah
rt

25

Ga
rag
e

313
0

BL

Vorabzug
Der Oberbürgermeister

62
8

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Straßenerneuerung
Hasbach

23

28
10

Erneuerung
Umplanung Anschlussbereich
Albert-Einstein-Straße

M. = 1 : 250
12187038
D 274.03
S 271.98

Ein
fah
rt

5.0 m

Ein
fah
rt

Ein
fah
rt

Plan Nr:

2.3

bearbeitet:
gezeichnet:

27
3,6
9

273,4
0

1

273
,17

0+450

272
,30
272
,34

27
2,0
8

272
,26
272
27
,06
2,0
1

27
2,0
5

27
1,85

272,30

271
,83

Bake
12187002
D 263.09
S 260.40

28
18

vorh.
q (2.5
%)
272
,
272 21
,09
272
,04

218
7

Dr. Silke Roder

16

30
70

272
,25

2.0
%

271
,9
271 3
,81

30
69

273
,1
272 1
vor
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h. A
und
b
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u
set
272
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,95
272
272 en
,7
,6
9 2
272 3
72,9
,85
9
273
272
,03
,89

30
67

272
,
272 82
,70
272
,66

272
,84

Ga
rag
e

18

0+500

107
2

Ga
rag
e

Uwe Müller
Abteilung 61/700

273
,27
273
,23

21

3
Ca
rpo
rt

12187033
D 273.57
S 270.95

Fachbereich 61

1.0
27 117
3.7
3

273
,79

Ein
fah
rt

273
,63
273
,61
273
,73

Ein
fah
rt

Frauke Burgdorff

273
,30

Ein
fah
rt

273
,35

Ein
fah
rt

30
68

Dezernat III
1.0
27 001
4.0
0

273
,09

30
66

Ein
fah
rt

November 2017

2.0
27 122
3.8
3

Die Katastergrundlage wurde dem amtl. Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Städteregion
Aachen entnommen. Die Grundstücksgrenzen sind hierbei örtlich nicht untersucht worden.
Lagebezug:

ETRS89/UTM

Höhenbezug: DHHN92 HST 160 Normalhöhennull

Beraten und beschlossen:
B4:
MA: