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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0141/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

05.05.2021
Dez. III / FB 61/300

Sichere Querungsmöglichkeit auf der Hochstraße
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
16.06.2021
17.06.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungsbeschluss für einen Fußgängerüberweg (FGÜ) zu
fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er fasst den
Planungsbeschluss für einen Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Hochstraße.

Vorlage FB 61/0141/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.05.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0141/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.05.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
xx

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 61/0141/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.05.2021

Seite: 3/7

x

nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 61/0141/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.05.2021

Seite: 4/7

Erläuterungen:
1. Anlass
Während des Stadtspaziergangs Brand im Rahmen der Woche der Mobilität 2019 haben Mitglieder
der Bezirksvertretung Aachen-Brand um die Prüfung einer Querungshilfe in der Hochstraße gebeten.
Anschließend hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 20.10.2019 die
Errichtung einer Querungsmöglichkeit auf der Hochstraße im Bereich zwischen St. Donatus und dem
Marktplatz beantragt
Nicht nur zu Stoßzeiten besteht großer die Querungsbedarf von Fußgänger*innen in diesem Bereich
der Hochstraße, z.B. vor oder nach Gottesdiensten. Vielmehr sei diese Querung eine logische
Wegeverbindung zwischen Markt, Kirche, Kindergarten und Pfarrheim. Die Verwaltung wurde
dementsprechend beauftragt, zu prüfen, ob zwischen der Kreuzung Trierer Straße und Rollefstraße
eine zusätzliche Querungshilfe für den Fußverkehr eingerichtet werden kann.
2. Heutige Situation
Die Hochstraße liegt im Zentrum des Stadtteils Aachen-Brand. Sie ist im Trennprinzip ausgebaut und
6,00 m breit. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Hochstraße wird im 15Minuten-Takt von den Linien 5 und 45 der ASEAG befahren. Der Knoten Trierer Straße / Hochstraße
ist signaltechnisch geregelt.
Welche Art von Querungshilfe vorgesehen werden kann, ist von den Verkehrsstärken der Kfz und
Fußgänger*innen abhängig (vgl. Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und Richtlinien für
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)).
Daher wurde im Sommer 2020 eine Verkehrserhebung durchgeführt. Vom 15.08.2020 bis 17.08.2020
wurde auf der Hochstraße auf Höhe der beidseitig abgesenkten Gehwege vor der St.-Donatus-Kirche
eine Verkehrszählung durchgeführt. Am Samstag, den 15.08.2020 wurde im Zeitraum von 7:00 bis
20:00 Uhr gezählt, da an diesem Tag Wochenmarkt auf dem Brander Marktplatz war. Am Sonntag,
den 16.08.2020 wurde zwischen 9:00 und 14:00 Uhr gezählt, um die Besucher der Gottesdienste um
10:00 und 11:30 Uhr zu erfassen. Montag, der 17.08.2020 war ein Schultag, daher wurde an diesem
Tag von 7:00 bis 14:00 Uhr gezählt. Es wurden die querenden Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
sowie die Kfz-Verkehrsbelastung der Hochstraße erfasst. Am Samstag, den 15.08.2020 wurden
maximal 130 Fußgängerquerungen in einer Stunde registriert (10:45 bis 11:45 Uhr). Zeitgleich
befuhren 527 Kfz diesen Abschnitt der Hochstraße. In der Kfz-Spitzenstunde (11:00 bis 12:00 Uhr)
wurden 540 Kfz und 113 Fußgängerquerungen gezählt.
3. Planung
Im Rahmen des Planungsprozesses wurden verschiedene Varianten geprüft, da gemäß den
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) bei der vorliegenden Kombination von
Querungen durch zu Fuß Gehende und Kfz- sowie Fahrrad-Belastung mehrere Optionen in Betracht
kommen.

Vorlage FB 61/0141/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.05.2021

Seite: 5/7

Laut den R-FGÜ 2001 wird bei Verkehrsstärken zwischen 450 und 600 Kfz/h und Querungen von 100
bis 150 Fußgänger*innen in der Spitzenstunde ein Fußgängerüberweg (FGÜ) empfohlen. Gemäß der
Verkehrszählung von Sommer 2020 wird die notwendige Fußgängerverkehrsstärke für die Einrichtung
eines FGÜ erreicht. Gemäß der RASt 06 sollten nicht zu viele Querungsstellen auf einer kurzen
Strecke geplant werden. Es wird davon ausgegangen, dass die in 100 m bzw. 135 m Entfernung
liegenden Querungsstellen an der Trierer Straße und der Rollefstraße unter Berücksichtigung der
verkehrlichen Randbedingungen der Hochstraße weit genug entfernt liegen und es zu keinen
nennenswerten Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses kommen wird.
Daher wird ein FGÜ an der beantragten Stelle der Hochstraße geplant. Für Fußgänger*innen wird
beim Queren der Hochstraße sowohl der Komfort als auch die Sicherheit durch die Anlage des FGÜ
verbessert. Daher sind in der Abwägung auch event. kleinere Fahrzeitverluste des Buslinienverkehrs
in Kauf zu nehmen.
Beidseitig der Querungsstelle sind taktile Elemente vorgesehen. Die weitere Detailplanung erfolgt mit
der Ausführungsplanung.
Geprüfte und verworfene Varianten
Es wurden weitere Querungshilfen geprüft, die in der Zusammenschau und Abwägung von der
Verwaltung nicht empfohlen werden. U.a. wurde die Anlage einer Mittelinsel untersucht. Hierdurch
müssten ca. 4 Parkplätze entfallen und ggf. Bäume entfernt werden. Aufgrund des zu geringen
Nutzens im Verhältnis zu einem deutlich erhöhten Änderungsaufwand wurde diese Variante
verworfen.
Alternativ wurde eine bauliche Einengung geprüft. Für den Linienbusverkehr wäre eine bauliche
Einengung auf der Kirchenseite sinnvoll, weil dieser die Hochstraße nur in Richtung Niederforstbach
befährt und dann an der Engstelle Vorrang vor dem Gegenverkehr hätte. Dennoch wurde die
Einengung zugunsten des FGÜ verworfen, weil Engstellen den Begegnungsverkehr unabhängig vom
Fußgängeraufkommen beeinträchtigen und Verkehrseinrichtungen an baulichen Engstellen oft
beschädigt werden.
Als letzte Variante wurde eine Aufpflasterung über die gesamte Fahrbahnbreite untersucht. Da hier
jedoch ebenfalls sowohl der Buslinien- als auch der Kfz-Verkehr jederzeit beeinträchtigt werden
würde, wurde auch diese Variante verworfen.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Anlage eines FGÜ wird von den verkehrslenkenden Dienststellen der Stadt Aachen sowie der
Polizei und der ASEAG aus den oben genannten Gründen empfohlen.
5. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Umbau und die Markierungsarbeiten und ggf. notwendige Verbesserungen der
Beleuchtung belaufen sich überschlägig auf ca. 25.000 €.

Vorlage FB 61/0141/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.05.2021

Seite: 6/7

Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der
zukünftigen Haushaltsplanung.
Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem
Ausführungsbeschluss vorbehalten.

Anlage/n:
1.

Antrag der SPD-Fraktion vom 20.10.2019

2.

Fotos Bestand

3.

Lageplan FGÜ

Vorlage FB 61/0141/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.05.2021

Seite: 7/7

Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Aachen-Brand
Fraktion r.lei SPD in der ße2irlcs','6rtretmig Brnnri
Lonjn/ Wtjllm.inn ' Scnrouf5tr.32 b • 52078 Aachen

An den Bezirksbürgermelster
des Stadtbezirks Aachen-Brand
Herrn Peter Tlllmanns
über das Bezirksamt
Paul-Küpper-Platz
S2078 Aachen

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Aachen, den 20,10,2019

Antrag
Querungshilfe in der Hochstraße zwischen St. Donatus und Markt

Sehr geehrter Herr Tillmanns,
die Fraktion der SPD in der BV beantragt eine Querungshilfe auf der Hochstraße zwischen Kirche und
Marktplatz.
Begründung:
Nicht nur vor oder nach Gottesdiensten wird die Hochstraße in Höhe der Kirche St. Donatus sehr
häufig von Fußgängern gequert. Es ist vielmehr eine logische Wegeverbindung zwischen Markt und
Kirche, Kindergarten und Pfarrhelm.
Der Verkehr hat ln der letzten 2elt auf der Hochstraße nicht zuletzt wegen des großen Neubaugebie­
tes „Tuchmacherviertel" sehr zugenommen. Tempo 30 Ist nur werktags im Bereich des Kindergartens
vorgeschrieben. Es ist zu beobachten, dass oft die Fahrzeuge, die von der Hochstraße in die Trierer
Straße einbiegen wollen bei grün oft stark beschleunigen, um die Grünphase noch zu erwischen.
Um eine gefahrlose Querung der Hochstraße in dem bczeichneten Bereich zu ermöglichen, sollte die
Verwaltung der Bezirksvertretung Vorschläge für eine Querungshilfe machen,
Mit freundlichen Grüßen

l-lNIm.inii, FraktioniSprechei

Mai 2021