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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und
Fördermittelmanagement
FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
E 49 - Kulturbetrieb
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst

Vorlage-Nr:

FB 61/0151/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

25.05.2021
Dez. III / FB 61/500

Theaterplatz i. R. Innenstadtkonzept 2022;
hier: Auslobung und Start des Planungswettbewerbs
Ziele:

Klimarelevanz
nicht eindeutig

Beratungsfolge:
Datum
09.06.2021
10.06.2021
17.06.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Entscheidung
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss stimmt dem als Anlage beigefügten Auslobungstext zu und beauftragt die
Verwaltung, den Planungswettbewerb auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen zu beginnen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Vorlage FB 61/0151/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.01.2022

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0151/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.01.2022

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Vorlage FB 61/0151/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.01.2022

Seite: 3/5

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
X

nicht bekannt

Begründung
Bei den im Rahmen der Vorlage beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um die Beauftragung
von Planungsleistungen, deren Bedeutung für den Klimaschutz / die Klimafolgenanpassung nicht
bekannt ist bzw. nicht ermittelt werden kann.

Vorlage FB 61/0151/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.01.2022

Seite: 4/5

Erläuterungen:
Anlass und politische Beratungen
Im Rahmen der Vorlage „Reallabor und nächste Schritte“ wurde am 2. Dezember 2020 in der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie am 10. Dezember 2020 im Planungsausschuss über die
Auswertung des Reallabors Theaterplatz, den Verkehrsversuch im Rahmen der Europäischen
Mobilitätswoche (EMW) 2020 sowie über den weiteren Planungsprozess der Umgestaltung berichtet.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nahm den Bericht zur Kenntnis und der Planungsausschuss
beauftragte die Verwaltung einstimmig damit, die Auslobung des Verfahrens vorzubereiten sowie das
Vergabeverfahren für das Projektsteuerungsbüro zu beginnen. Nachfolgend wurde im
Mobilitätsausschuss am 21.Januar 2021 über die
o. g. Themen berichtet sowie im Vorfeld der Sitzung ein Austausch von Seiten der Verwaltung zu
Verkehrsthemen mit den Fraktionen angeboten.
Im darauf folgenden Mobilitätsausschuss am 18.02.2021 wurden die Rahmenbedingungen für die
zukünftige Verkehrsführung einstimmig beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, den
Teilnahmewettbewerb für das Planungsverfahren sowie die digitale Bürgerbeteiligung vorzubereiten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nahm diesen Bericht am 03.03.2021 und der Planungsausschuss
am 04.03.2021 zur Kenntnis.
In seiner Sitzung vom 15.04.2021 hat der Planungsausschuss die Verwaltung damit beauftragt, die
anstehenden Dialogveranstaltungen durchzuführen, die Vergabe der Kommunikationsstrategie
vorzubereiten und den Teilnahmewettbewerb auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen zu beginnen.
Der Mobilitätsausschuss nahm diesen Bericht am 22.04.2021 zur Kenntnis. Da eine Behandlung der
Vorlage in der Sitzung der BV Aachen-Mitte am 05.05. nicht wie ursprünglich vorgesehen möglich
war, soll die Vorlage in der darauffolgenden Sitzung am 09.06.2021 zur Kenntnisnahme vorgestellt
werden.
In dieser Vorlage wird die Auslobung des Planungswettbewerbs vorgestellt (siehe Anlage); darüber
hinaus werden die anstehenden Termine zum Start und Ablauf des Planungswettbewerbs benannt.
Termine Planungswettbewerb
30.04.2021

– Bekanntmachung

30.04.2021 - 01.06.2021

– Bewerbungszeitraum

17.06.2021

– Auswahl der Teilnehmer*innen

18.06.2021

– Versand der Auslobung

bis 25.06.2021

– Schriftliche Rückfragen

02.07.2021

– Preisrichtervorbesprechung und Auftaktkolloquium

10.09.2021

– Abgabe der Wettbewerbspläne

28.10.2021

– Preisgerichtssitzung

Anlage/n:
Entwurf der Auslobung vom 21.05.2021
Vorlage FB 61/0151/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.01.2022

Seite: 5/5

Theaterplatz +

Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Umgestaltung Theaterplatz
mit Kapuzinergraben und Theaterstraße bis
Borngasse
Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen, Verkehrsplaner*innen und Ingenieur*innen
nach RPW 2013
mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
und nachgeschaltetem VgV-Verhandlungsverfahren

Auslobung
Entwurfsstand: 21. Mai 2021

Planungsraum (Grafik: Stadt Aachen)

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Stadt Aachen I FB 61/500

Theaterplatz +

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Stadt Aachen I FB 61/500

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Impressum
Ausloberschaft
Stadt Aachen
vertreten durch die Oberbürgermeisterin
in 52058 Aachen
diese vertreten durch Stadtbaurätin Frauke Burgdorff
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Abt. Stadterneuerung und Stadtgestaltung
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Ansprechpartner:
Philip Spahr
Telefon: 0241-432 6159
E-Mail: Philip.Spahr@mail.aachen.de

Regionetz GmbH
Regionetz GmbH
Lombardenstraße 12-22
52070 Aachen
Telefon: 0241 41368-2930
Fax: 0241 41368-2999
info(at)regionetz.de

Wettbewerbsbetreuung
scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh
Friedenstraße 18
44139 Dortmund
Telefon: 0231 – 18 99 87 10
E-Mail: theaterplatz@scheuvens-wachten.de
www.scheuvens-wachten.de
Ansprechpartner: Martin Ritscherle, Susann Hollbach, Mona Steinhauer

Redaktion und Gestaltung



61/500 – Stadterneuerung und Stadtgestaltung
scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh

Bild- und Kartenmaterial




61/500 – Stadterneuerung und Stadtgestaltung
scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh
weitere

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Stadt Aachen I FB 61/500

Theaterplatz +

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Stadt Aachen I FB 61/500

Theaterplatz +

Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Inhalt
Impressum .......................................................................................................................................... 3
Inhalt ................................................................................................................................................... 5
Wettbewerbstermine ........................................................................................................................... 7
Teil A - Rahmenbedingungen .............................................................................................................. 8
1. Anlass und Zielsetzung ............................................................................................................. 9
2. Planungsraum ......................................................................................................................... 10
3. Stadträumliche Lage und Identität .......................................................................................... 11
4. Historische Entwicklung .......................................................................................................... 14
5. Theater Aachen....................................................................................................................... 17
6. Denkmale und Archäologie ..................................................................................................... 19
7. Nutzungsstruktur ..................................................................................................................... 22
8. Freiraumstruktur und Vegetation ............................................................................................ 23
9. Erschließung, Mobilität und ruhender Verkehr ....................................................................... 24
10. Topographie und Technische Infrastruktur ............................................................................. 32
11. Planbar, Reallabor & Bürger*innen-Dialog ............................................................................. 33
Teil B - Aufgabe .................................................................................................................................. 40
1. Übergeordnete Zielsetzungen ................................................................................................. 41
2. Nutzung und Ausstattung ........................................................................................................ 42
3. Oberflächengestaltung und Materialität ................................................................................. 44
4. Grünstrukturen und Klimaanpassung ..................................................................................... 44
5. Erschließung, Mobilität und ruhender Verkehr ....................................................................... 45
6. Technische Infrastruktur / Zukunftsgewandter Umgang mit Niederschlagswasser ................ 53
7. Paubachkanal / Wasser sichtbar machen .............................................................................. 54
8. Wirtschaftlichkeit in Bau und Unterhaltung ............................................................................. 55
Teil C - Verfahren ................................................................................................................................ 57
1. Ausloberschaft ........................................................................................................................ 58
2. Wettbewerb ............................................................................................................................. 59
3. Akteure .................................................................................................................................... 62
4. Preisgericht ............................................................................................................................. 63
5. Wettbewerbsunterlagen .......................................................................................................... 64
6. Leistungen .............................................................................................................................. 66
7. Abschluss des Wettbewerbs ................................................................................................... 69

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Stadt Aachen I FB 61/500

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Wettbewerbstermine
Öffentlichkeitsbeteiligung

16. April 2021

Bekanntmachung

30. April 2021

Bewerbungszeitraum

30. April - 01. Juni 2021

Versand der Auslobung

18. Juni 2021

Schriftliche Rückfragen

bis zum 25. Juni 2021

Rückfragen bitte ausschließlich per Email an
scheuvens + wachten plus
theaterplatz@scheuvens-wachten.de

Preisrichtervorbesprechung und Rückfragenkolloquium

2. Juli 2021

Allen Teilnehmern wird dringend empfohlen,
am Rückfragenkolloquium teilzunehmen.
Adresse
Uhrzeit

Abgabe der Wettbewerbspläne

10. September 2021

Abgabe ausschließlich an
scheuvens + wachten plus
Friedenstraße 18, 44139 Dortmund

(Datum Poststempel)

Preisgerichtssitzung

28. Oktober 2021

Pressekonferenz

vrs. 29. Oktober 2021

Ausstellung

vrs. November 2021

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Teil A – Rahmenbedingungen

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

1 Anlass und Zielsetzung
Die Aachener Innenstadt ist für die Gesamtentwicklung Aachens von besonderer Bedeutung. Die
repräsentative Rolle der Innenstadt für Bewohner*innen und Besucher*innen und ihre Funktion als Ort
des Arbeitens, des Handels, des Wohnens und der Freizeit erfordern eine kontinuierliche
Weiterentwicklung.
Der Theaterplatz ist mit dem ihn begleitenden Kapuzinergraben ein entscheidender Stadtbaustein in
der Innenstadt. Er flankiert die historische Altstadt, er ist Anfangs- und Endpunkt des Boulevards
Theaterstraße, er gibt dem Theater und den Anliegenden ihren Auftritt, über ihn werden vielfältige
Wegebeziehungen gestaltet.
Der Theaterplatz ist das Gegenteil einer Nische – er ist eine Bühne für das Zusammenleben in der
Stadt.
Die Umgestaltung des Theaterplatzes bietet eine hervorragende Chance, diese besonderen
Funktionen zu stärken und gleichzeitig Antworten auf die aktuellen Herausforderungen zu finden,
denen sich die Innenstadt stellen muss: Die Folgen des Klimawandels bewältigen, die Verkehrswende
aktiv gestalten, die Kultur als Motor der Innenstadtentwicklung stärken, Raum für den Zusammenhalt
der Gesellschaft anbieten.
Der erste, wichtige Schritt auf dem Weg zu einer großen Veränderung ist bereits gemacht. Die Politik
hat am 18. Februar 2021 einstimmig entschieden, den Platz und den Kapuzinergraben vom
Durchgangsverkehr zu befreien. Diese Entscheidung bietet die Möglichkeit, den öffentlichen Raum
aufzuwerten und durch eine Neuaufteilung des Stadtraums zusätzliche Aufenthaltsflächen für seine
Nutzer*innen zurück zu gewinnen.
Trotzdem wird der Theaterplatz kein verkehrsfreier Raum werden. Er wird von – in Zukunft vor allem
elektrifizierten – Bussen begleitet, die Anlieferung der Gewerbetreibenden und die Erreichbarkeit der
Ärzte und Labore will organisiert werden.
Die gleichzeitige Berücksichtigung von Aspekten der Stadtgestaltung und einer zukunftsgerichteten
Mobilität ist dabei Herausforderung und Chance gleichermaßen.
Der Umbau des Platzes ist ein wichtiges Ziel im Innenstadtkonzept Aachen 2022, das die Steuerung
und Weiterentwicklung der Innenstadt zum Ziel hat. Damit kann die Maßnahme mit weitreichender
Unterstützung durch Land und Bund realisiert werden.

Theaterplatz (Foto Stadt Aachen)

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

2 Planungsraum

Hartmannstraße

Der Planungsraum ist mehr als 16.000 qm groß und umfasst den Theaterplatz mit seinen seitlichen
Umfahrten, den Kapuzinergraben von der Ecke Alexianergraben / Franzstraße bis zur Kreuzung
Wirichsbongardstraße / Hartmannstraße sowie die Theaterstraße bis zur Kreuzung mit der Borngasse.
Im Nordwesten knüpft der Planungsraum mit dem Elisenbrunnen und Elisengarten an belebte
öffentliche Räume der Altstadt an; im Südosten wird der sog. „Grabenring“ mit dem Alexianergraben
fortgesetzt. Über eine Passage ist der Theaterplatz fußläufig mit dem Kapuziner Karree verbunden. Im
Südosten wird die Theaterstraße als prägnanter städtischer Boulevard bis zur Kreuzung Normaluhr
fortgeführt.

Elisengarten

Elisenbrunnen
Kapuzinergraben
Theaterplatz

Wirichsbongardstraße

Theaterstraße

Kapuziner
Karree

N
Quelle: Stadt Aachen
Planungsraum (Grafik - Stadt Aachen – FB 61/500)

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

3 Stadträumliche Lage und Identität

Stadträumliche Lage und Einbindung (Grafik - Stadt Aachen – FB 61/500)
Der Theaterplatz liegt am Kapuzinergraben im südöstlichen Teil der Aachener Altstadt und stellt über
die Theaterstraße die Verbindung zu den Stadtbezirken Burtscheid und Frankenberger Viertel her.
Der Platz befindet sich in guter Nachbarschaft zu weiteren prägnanten öffentlichen Räumen.
In unmittelbarer Nähe liegt nördlich der Elisenbrunnen, ein urbaner, wuseliger und verkehrlich
geprägter Treffpunkt für Aachener*innen und Tourist*innen. Direkt daran angrenzend befindet sich der
Elisengarten, der nach seiner Umgestaltung mit attraktiven Grünflächen zu Aufenthalt und Erholung
einlädt. Nordwestlich davon bilden der Münsterplatz und der Katschhof, die an Dom und Rathaus
gelegenen repräsentativen Plätze Aachens, den Kern der Altstadt.
Über ein engmaschiges Wegenetz ist der Planungsraum auch mit den südöstlich angrenzenden
Quartieren verbunden. Über die besonders attraktiven Premiumfußwege werden die Verbindungen
zum Frankenberger Park (Premiumfußweg 3) und über das Kapuziner Karree zum Aachener
Hauptbahnhof (Premiumfußweg 4) hergestellt.
Der Stadtraum um den Theaterplatz hat das Potenzial, sich im Gefüge der öffentlichen Räume
mit einem eigenständigen Charakter zu positionieren. Mit dem Theater in seinem Zentrum kann
er zur Stadtbühne für Aachen werden, zu einer eleganten, belebten, urbanen Adresse, an der
sich die Bürger*innen und Besucher*innen treffen, flanieren und ausgehen.

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Kapuzinergraben (Foto: Stadt Aachen)

Theaterplatz (Foto: Stadt Aachen)

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Theaterplatz – Nördliche Umfahrt (Foto: Stadt Aachen)

Theaterstraße bis Borngasse (Foto: Stadt Aachen)

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

4 Historische Entwicklung
Entwicklung des Aachener Stadtraums
Die Entwicklung des Aachener Stadtraums und seiner städtebaulichen Strukturen wurde durch
vielfältige Einflüsse geprägt und ist bis heute im Wandel.
Die nachfolgenden Ausführungen geben nur kurz die Einflüsse wesentlicher Epochen wieder.
Eine ausführliche Untersuchung zur Entwicklung des Aachener Stadtraums wurde durch Gerhard
Curdes publiziert (vgl. „Die Entwicklung des Aachener Stadtraums v. Gerhard Curdes“:
https://issuu.com/mondragone/docs/aachener_stadtraum).
Ausgehend von der ursprünglichen Besiedlung im Bereich der Burtscheider Thermalquellen durch die
Kelten und Römer, wurde Aachen zur römischen Zeit als Heilbad für das Militär ausgebaut. Basierend
auf einem an wichtigen Überlandverbindungen ausgerichteten Achsenkreuz entstanden die
rasterartigen Strukturen eines römischen Stadtgrundrisses.
In der karolingischen Zeit erfuhr Aachen mit dem Bau der Kaiserpfalz eine besondere Bedeutung und
wurde machtpolitisches Zentrum des fränkischen Reiches. Um die Ausrichtung des Oktogons in OstWest-Richtung zu erreichen, wurde in dieser Zeit das Straßenraster um ca. 38 Grad im Verhältnis zum
Raster des römischen Reiches gedreht.
Im Mittelalter entstanden die beiden ringförmigen Festungsmauern, die den Aachener Stadtgrundriss
bis heute prägen und seine Erschließungsstruktur bestimmen.
Bis heute sind Überreste dieser Stadtmauern zu finden, so auch im Bereich des Betrachtungsraums
am Theaterplatz, der unmittelbar an die historische Barbarossamauer angrenzt.

Aachen – Stadtplan von Steenwijck - 1582
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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Entwicklung von Theaterplatz und Theaterstraße
Im Bereich des Kapuzinergrabens wurden ab dem 16. Jahrhundert zahlreiche Kloster und Kirchen
gebaut, so auch das Kapuzinerkloster im Bereich des heutigen Theaterplatzes. Um das Jahr 1801
wurde der Kapuzinergraben zum Kapuzinerboulevard, der als begrünter Flanierbereich gestaltet
wurde.
Im Zeitraum von 1822-25 wurde auf dem Gelände des ehemaligen Kapuzinerklosters das Theater
Aachen auf Grundlage der Planung von J.P. Cremer und K.F. Schinkel geplant.
Ursprünglich als baumbestandenes Rondell gestaltet , wird die Mitte des historischen Theaterplatzes
ab dem Beginn des 20. Jahrhunderts von einer Denkmalanlage geprägt, die Kaiser Wilhelm I. zu
Pferde zeigt.
Im Zuge des Neubaus kam es ab dem Jahr 1826 auch zur Planung der Theaterstraße, die als
Sichtachse und repräsentativer Flanierraum die Verbindung mit dem Burtscheider Kurbezirk im Osten
herstellen sollte und als erste Straße den mittelalterlichen Stadtgrundriss durchbrach.
Die Planung sah eine Gliederung des Straßenraums in drei Abschnitte vor, die auch heute noch
ablesbar ist.
Eine Bestandsaufnahme zur historischen Entwicklung der Theaterstraße wurde im Rahmen einer
Konzeptentwicklung durch das Planungsbüro 3D Architekten und Stadtplaner in Zusammenarbeit mit
Scape Landschaftsarchitekten erarbeitet (siehe Auszug in der Anlage).

Theaterplatz 1912 - Historische Ansicht

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Rappard-Plan v. 1865 - Auszug

Theaterstraße – Historische Ansicht

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

5 Theater Aachen
Das Theater Aachen (ehemals Stadttheater Aachen) wurde im Mai 1825 eröffnet und steht in der
Nachfolge des ehemaligen Alten Komödienhauses am Katschhof, das 1751 von Johann Joseph
Couven als erstes öffentliches Theater Aachens errichtet wurde.
Die Kultureinrichtung ist als Zweispartenhaus mit Schauspiel und Musiktheater sowie dem seit 1920
angegliederten Sinfonieorchester ausgelegt. Für seine Aufführungen stehen neben der „Großen
Bühne“ mit mehr als 700 Sitzplätzen, die „kleine Kammer“ mit ca. 160 Sitzplätzen sowie das
Spiegelfoyer für Kammerkonzerte zur Verfügung. Als weitere Bühne für neue Theaterformen mit
einem jungen Publikum hat sich das so genannte „Mörgens“ im Jakobsviertel mit ca. 100 Sitzplätzen
etabliert.

Architektur
Das Theater Aachen wurde von 1822- 1825 nach Plänen von J.P. Cremer sowie unter Mitwirkung von
Karl Friedrich Schinkel als Leiter der preußischen Oberbaudeputation in Berlin, errichtet.
Der ursprüngliche Bau hatte auf Schinkels Wunsch hin eine allseitig straff gegliederte Tempelfassade.
Die damalige rückwärtige Gebäudefassade ist als „zweite Vorderseite“ zu verstehen und wurde
entsprechend sorgfältig zur Theaterstraße hin konzipiert und ausgerichtet.
Im Jahr 1901 wurde das Gebäude durch Heinrich Seeling sowohl verlängert als auch erhöht.
Im Zuge des 2. Weltkriegs kam es 1943 zur Zerstörung des Stadttheaters, wobei jedoch der Portikus
und das Foyer erhalten blieben.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude im heutigen Zustand wiederaufgebaut. Die
Gestaltung der rückwärtigen Fassade fiel hierbei weniger repräsentativ aus. Auf Grund seiner großen
Bedeutung für die Stadt steht das klassizistische Gebäude heute unter Denkmalschutz.
Der Haupteingang des Theaters ist vom Theatervorplatz aus über eine Treppenanlage zugänglich.
Über den Portikus und einen Windfang wird das Foyer des Gebäudes erreicht. An den beiden Seiten
des Foyers befinden sich jeweils Erschließungsbereiche. Vom Foyer aus wird über ein Kulturcafé der
Zuschauer*innenraum und damit der Hauptteil des Theaters erreicht. Der große Bühnenbereich
verfügt im rückwärtigen Bereich über einen eigenen Versorgungstrakt mit dienenden Räumlichkeiten,
wie der Requisite, einer Kantine und eigenen Eingängen und Erschließungskernen zu beiden Seiten.
Aktuell fehlt dem Theater eine Hinterbühne, weshalb Bühnenrequisiten in zwei LKW- Anhängern
gelagert werden müssen, die jeweils quer an der Rückseite des Gebäudes stehen und je nach
Programm wechseln. Grundsätzlich ist aus Sicht des Theaters ein Anbau für die Hinterbühne statt des
Behelfs mit Anhängern wünschenswert. Eine Berücksichtigung im Planungswettbewerb ist aufgrund
der zeitlichen Perspektive jedoch nicht möglich; eine Prüfung der Machbarkeit müsste unter
Beachtung der Belange des Denkmalschutzes sowie städtebaulicher und verkehrlicher Aspekte
erfolgen.
Das Theater Aachen verfügt über zahlreiche Seiteneingänge, die teilweise selten genutzt werden. Die
Beschäftigten des Theaters nutzen häufig den hinteren Seiteneingang (Pforte) auf der nördlichen
Platzseite.
Der barrierefreie Zugang in das Theater ist zurzeit nur über einen Seiteneingang auf der südlichen
Theaterseite möglich und bietet keinen Zugang zum Foyer, sondern ermöglicht das Erreichen der
Ränge über einen Fahrstuhl.

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Stadttheater – Grundriss und Umgebung (Stadt Aachen)

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

6 Denkmale und Archäologie
Die Stadt Aachen ist stolz auf ihre Tradition als Europäische Stadt, auf ihr historisches Erbe, auf ihren
Flair, die Kulturangebote und gewachsene Kulturlandschaft.
Die Unverwechselbarkeit des Stadtbildes basiert wesentlich auf dem historischen Stadtgrundriss und
dem vielfältigen Gebäudebestand aus unterschiedlichen Zeiten.
Neben dem klassizistischen Theaterbau gibt es rund um den Theaterplatz und entlang der
Theaterstraße zahlreiche Gebäude, die denkmalgeschützt sind. Für den Bereich des Theaterplatzes
und den Kapuzinergraben gilt die Denkmalschutzsatzung des Denkmalbereiches „Innenstadt“, der
sich bis zum Beginn der Theaterstraße erstreckt (siehe Anlage).

Übersicht Denkmale (Stadt Aachen)

Baudenkmale
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Das Stadttheater, Theaterplatz 1
Theaterplatz 7
Theaterplatz 10-12
Theaterplatz 14
Theaterplatz 15-16
Theaterstraße 9
Gebäudeteile des Kapuziner Karrees / Alter Posthof
Kapuzinergraben 12/14

Bodendenkmale
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Kapuzinergraben 16, Teile der mittelalterlichen Stadtbefestigung „Barbarossamauer“

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Archäologie
Das Plangebiet liegt zum Teil im Bereich der älteren Aachener Stadtbefestigung des 13./14.
Jahrhunderts. Gegenüber dem Theater lag die ehemalige Heppionsmühle, von der aus über einen
speziellen Damm der Paukanal stadtauswärts geführt wurde. Bei früheren Bodeneingriffen wurden im
hier zu betrachtenden Areal diverse weitere Kanäle von der Römerzeit bis in die Neuzeit gefunden.
Von besonderer Bedeutung sind neben den Resten der ehemaligen Stadtumwehrung im Bereich
Kapuzinergraben, die ehemaligen Klosteranlagen der Christenserinnen, Kapuziner und Tertiarer, zu
denen neben Kirchen diverse Konventsgebäude gehörten. Weiter westlich fanden sich auch ein Teich
und diverse Planierschichten aus der Römerzeit.
Dementsprechend werden im Plangebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit archäologisch bedeutsame
Funde und Befunde (Bodendenkmäler) vermutet.

Reiterdenkmal - Der fröhliche Hengst
Im Oktober 1901 wurde auf dem Theaterplatz zur Ehre des Kaisers Wilhelm I. ein Denkmal errichtet,
das den Kaiser auf einem Pferd darstellte. Die Aufstellung des Denkmals wurde damals auf 42 Jahre
beschränkt und nach Ablauf der Zeit eingelagert. Als es während des Krieges im Jahr 1943 zu
Materialknappheit kam, wurde das Denkmal jedoch eingeschmolzen.

Kaiser- Wilhelm-Denkmal (Historisches Foto)
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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Im Jahr 1960 erhielt der Künstler Gerhard Marcks den Auftrag, ein neues Denkmal zu gestalten, das
die Stadt Aachen als Reiterstadt repräsentiert. Nach längerer Entstehungszeit und Standortsuche
wurde das Denkmal „Der fröhliche Hengst“ im Juli 1963 auf dem Theaterplatz vor dem Theaterportal
aufgestellt und dient den Aachener*innen seitdem als Identifikationspunkt.
Die 2,5m hohe Bronzeplastik zeigt ein wieherndes Pferd und steht auf einem 3,5m hohen mit
Steinplatten verkleideten Sockel, der unter der Platzoberfläche auf einem massiven Betonfundament
gründet und sich entsprechend schwer verrücken lässt.

Reiterdenkmal (Foto Stadt Aachen)

Bahnschienen
Die Straßenbahn Aachen bildete von 1880 bis 1974 das Rückgrat des öffentlichen
Personennahverkehrs im Stadtgebiet von Aachen und seinem Umland. Die ursprünglich als
Pferdebahn erbauten Strecken wurden ab Juli 1895 stufenweise auf elektrischen Betrieb umgestellt.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Streckennetz aus wirtschaftlichen Gründen schrittweise durch die
ASEAG stillgelegt und durch den Omnibusverkehr ersetzt.
Rund um das Theatergebäude befinden sich weiterhin historische Bahnschienen im Boden, die im
Rahmen der Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen mit Asphalt überdeckt wurden.
Fotografien von Plänen mit der Lage der Schienen sind in der Anlage zu finden.
Von Seiten der Denkmalpflege werden die Bahnschienen als Identität stiftendes Element bewertet; sie
stehen allerdings nicht unter Denkmalschutz.

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

7 Nutzungsstruktur
Der Planungsraum ist durch eine vielfältige innerstädtische Nutzungsmischung geprägt. Rund um das
ortsbildprägende Stadttheater mit seiner überregionalen Ausstrahlung als Kulturstätte finden sich
Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandel, Dienstleistungen wie Banken und Ärzte, Bildungs- und
Freizeiteinrichtungen sowie städtische Einrichtungen wieder. Diese Nutzungsvielfalt belebt den
öffentlichen Raum und wirkt anziehend. Die Obergeschosse zahlreicher Gebäude werden darüber
hinaus zum Wohnen genutzt.
Die verschiedenen Teilbereiche haben unterschiedliche Qualitäten und Schwerpunkte. Der nördliche
Bereich des Theaterplatzes ist am stärksten frequentiert, durch offene Erdgeschosszonen geprägt und
mit beliebten Gastronomiebetrieben, einem Biosupermarkt, vielfältigem Einzelhandel, Ärztehäusern
und der städtischen „Planbar“ Anziehungspunkt für viele Besucher*innen.
Der südliche Platzbereich ist deutlich schwächer frequentiert, was auch an der mangelnden baulichen
Offenheit und Transparenz der Erdgeschosszonen liegt. Der offen gestaltete Eingangsbereich der
Hochschule für Musik und Tanz (HfMT) sowie der Zugang zur Kantine im südöstlichen Platzbereich
sorgen jedoch auch hier für belebte Ecken. Mit dem Durchgang zum Kapuziner Karree ist zudem der
Anschluss an einen weiteren stark frequentierten Ort mit einem breiten Angebot an Nutzungen und
Aufenthaltsmöglichkeiten gegeben.
Der Kapuzinergraben ist auf seiner südöstlichen Seite stark durch das Gebäude der „Alten
Hauptpost“, dem heutigen Kapuziner Karree, geprägt. Auf der nordwestlichen Seite entsteht auf Höhe
des Theaters ein Hotel (Motel One), das voraussichtlich bis Sommer 2021 fertiggestellt und eine neue
attraktive Adresse für Gäste und Tourist*innen in Aachen sein wird. Darüber hinaus finden sich in den
Erdgeschossen der weiteren Gebäude im Kapuzinergraben vielfältige Nutzungen mit dem
Schwerpunkt des Einzelhandels.
Die Theaterstraße bis zur Borngasse ist neben der HfMT Standort verschiedener
Dienstleistungsbetriebe und Institutionen, wie Banken und Arztpraxen sowie der Industrie- und
Handelskammer (IHK).

Erdgeschossnutzungen am Theaterplatz (Grafik Stadt Aachen)

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

8 Freiraumstruktur und Vegetation
Freiflächen
Der Theaterplatz ist ein überwiegend versiegelter Freiraum mit nur kleinflächigen Grünstrukturen. In
seinem aktuellen Zustand ist der Platz von schmalen Gehwegen, vor allem in den Seitenbereichen
des Theaters, und breiten Verkehrs- und Parkflächen geprägt. Der Theaterplatz selbst wird durch die
breiten Straßen deutlich von den Erdgeschossnutzungen der Randbebauung getrennt, sodass dies zu
einer spürbaren Dominanz des MIVs und einer geringen Qualität für den Fußverkehr führt. Im
Abschnitt der Theaterstraße bis zur Borngasse und vor dem alten Posthof im Kapuzinergraben ist dies
am deutlichsten, da der Gehweg im Verhältnis zur Fahrbahnbreite um ein Vielfaches schmaler ist. In
den Eckbereichen des Theaterplatzes, zum Beispiel an der Hochschule für Musik und Tanz, stehen
breitere Freiflächen zur Verfügung, welche im aktuellen Zustand wenig genutzt werden. Lediglich ein
Hochbeet, das seit der EMW 2020 vor dem Eingangsbereich der HfMT platziert wurde, strukturiert
diesen Eckbereich und lädt zum Verweilen ein, ohne dabei die Bewegungsströme zu unterbrechen.

Baumstruktur und Begrünung
Im Bereich des Theaterplatzes gibt es derzeitig nur kleinflächige Grünstrukturen. Auf dem
Theatervorplatz befindet sich beispielsweise ein Rosenbeet. Im Zuge des Reallabors ist die nördliche
Theaterumfahrt im März 2020 mit Hochbeeten in verschiedenen Formen und Bambus-Pflanzbehältern
temporär begrünt worden (s. Abb. S. 13). An den umlaufenden Fahrbahnen des Theaterplatzes sind
im Bestand nur wenige Baumstandorte vorhanden. Auf der nordwestlichen Seite des
Kapuzinergrabens befindet sich eine fast durchgängige Baumreihe, die auf der gegenüberliegenden
Seite abschnittsweise zu einer Allee ergänzt wird. In der Theaterstraße gibt es im Bestand nur Bäume
innerhalb des Bereichs zwischen Borngasse und Bahnhofstraße (außerhalb des Planungsgebiets).
Die vorhandenen Bäume haben eine akzeptable bis gute Vitalität, aufgrund der Standortbedingungen
aber nicht durchgängig ein altersgerechtes Wuchsbild. Insgesamt ist die Ausgangslage bei den
Grünstrukturen des Theaterplatzes als defizitär zu bezeichnen.

Baumallee Theaterstraße (Foto Stadt Aachen)

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

9 Erschließung, Mobilität und ruhender Verkehr
Der Theaterplatz ist aktuell, wie weitere Teile der Aachener Innenstadt, ein stark durch den
autogerechten Stadtumbau der 1960er bis 1980er Jahre geprägter Stadtraum.
Seit einigen Jahren findet vor dem Hintergrund des Klimawandels ein gesellschaftlich und politisch
getragener Paradigmenwechsel statt, der weg von der autogerechten Stadt hin zu mehr
Aufenthaltsqualität in den innerstädtischen öffentlichen Räumen führen soll.
Im Rahmen dieser Mobilitätswende wurden am Theaterplatz in den letzten Jahren die verkehrlichen
Voraussetzungen für die dauerhafte Umgestaltung mit Unterstützung durch die Politik vorbereitet.
Während der Europäischen Mobilitätswoche (EMW) 2019 wurde zunächst der Bereich des nördlichen
Theaterplatzes für den Autoverkehr beschränkt, um neue Aufenthaltsmöglichkeiten unter Mitwirkung
zahlreicher Initiativen aus der Aachener Bürgerschaft zu erproben. Aufgrund der positiven
Erfahrungen wurde dieser Verkehrsversuch im Rahmen der EMW 2020 auf den gesamten
Planungsraum ausgeweitet. Auf diese Weise konnten wertvolle Erkenntnisse für die zukünftige
Verkehrsführung gesammelt und die Aneignung weiterer Aufenthaltsräume durch die Bürger*innen
ermöglicht werden.
Die dauerhafte Umgestaltung des Theaterplatzes bietet nun die Chance, einen Stadtplatz des 21.
Jahrhunderts mit hoher Aufenthaltsqualität und der stadtverträglichen Einbindung einer
zukunftsfähigen Mobilität zu entwickeln.

Anbindung an den Planungsraum

Anbindung des Planungsraum (Stadt Aachen - FB 61/500)
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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
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Der Theaterplatz ist über den Kapuzinergraben an den Kernbereich der historischen Altstadt
angebunden. Die Verbindung mit dem Außenring und den Ausfallstraßen zu den Außenbezirken
erfolgt über die Theaterstraße. Der an den Theaterplatz anschließende erste Teil der Theaterstraße
bis zur Borngasse soll zukünftig für den durchfahrenden Autoverkehr beschränkt werden. Eine
Umfahrung des Planungsraums ist dann über die Franzstraße und die Borngasse möglich, die
zukünftig mehr Verbindungsfunktion für die Erschließung des Gesamtbereichs hinsichtlich der KFZVerkehre übernimmt.

Zukünftige Verkehrsführung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV)
Während der Europäischen Mobilitätswoche 2019 wurde die einseitige Sperrung der nördlichen
Umfahrt des Theaterplatzes für den MIV erprobt und aufgrund der positiven Erfahrungen im Anschluss
dauerhaft umgesetzt.
Die im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche 2020 erfolgte Beschränkung der Zufahrten für den
MIV-Durchgangsverkehr von den Knotenpunkten Kapuzinergraben/Franzstraße bis
Theaterstraße/Borngasse führte zu einer zusätzlichen verkehrlichen Entlastung und ermöglichte die
Ausweitung von Aufenthaltsflächen auch im Bereich der südlichen Theaterplatzumfahrt. In dieser
Woche standen am Theaterplatz nur zwei Fahrspuren zur Verfügung - eine auf der Nordseite für den
Verkehr (Busse und zugelassene Anlieger- und Lieferverkehre) in Richtung Kapuzinergraben und eine
auf der Südseite für den Verkehr (Busse und zugelassene Anlieger- und Lieferverkehre) in Richtung
Theaterstraße. Eine Umfahrung des Planungsraums für den MIV war über die Franzstraße und die
Borngasse möglich.
Die Auswertung des Verkehrsversuchs sowie der im Beteiligungsprozess gewonnenen Erkenntnisse
(vgl. auch Vorlage PLA 10.12.2020 https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22425) hat
gezeigt, dass die Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch eine Umlenkung des MIV machbar ist
und wurde mit weiteren verkehrlichen Zielsetzungen auch für die dauerhafte Umsetzung beschlossen
(vgl. auch Vorlage MoA 18.02.2021- https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22846).
Hinweise zum Umgang mit den Auswirkungen der veränderten Verkehrsführung und notwendigen
Anpassungen der Erschließungsstruktur werden im Kapitel „Planungsaufgabe“ gegeben.

Lärmemissionen
Im September 2020 wurden Untersuchungen zur Lärmbelastung im Planungsraum durchgeführt
(Vergleich Situation mit Durchgangsverkehr sowie Situation ohne Durchgangsverkehr; siehe Anlage).
Durch die Umleitung des Verkehrs während der EMW 2020 konnte die vorher sehr hohe
Lärmbelastung von bis zu 80 dB(A) deutlich reduziert werden. Je nach Teilbereich betrug die
Lärmminderung 5-9 dB(A). Jedoch ist festzuhalten, dass die Lärmbelastung durch den ÖPNV immer
noch erheblich war. Zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken sollten laut Umweltbundesamt und
WHO Zielwerte von 65 dB(A) tags für städtische Aufenthaltsbereiche nicht überschritten werden.
Die zukünftige Lärmbelastung der verschiedenen Teilbereiche hängt daher auch vom Verlauf der
zukünftigen Führung des Busverkehrs ab. Durch die zunehmende Elektrifizierung der Busflotte der
ASEAG ist perspektivisch eine weitergehende Lärmreduzierung zu erwarten.

Lichtsignalanlagen
Im Plangebiet rund um den Theaterplatz befinden sich drei Knotenpunkte, die mit Lichtsignalanlagen
(LSA) ausgestattet sind.

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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

An der Kreuzung der Alexianergraben/Franzstraße/Kapuzinergraben/Kleinmarschierstraße gibt es
heute drei starke Richtungen. Verkehrlich spielt die Kleinmarschierstraße eine untergeordnete Rolle.
Zu beachten sind insbesondere die starken Linksabbiegefahrbeziehungen von der Franzstraße in den
Alexiandergraben und vom Kapzuzinergraben in die Franzstraße. Über alle vier Einmündungen gibt
es starke Fußgängerströme, die zu Wartezeiten für die einbiegenden Verkehrsströme sorgen.
Insbesondere der Rechtsabbieger vom Alexianergraben in die Franzstraße muss auf bevorrechtigte
Fußgänger Acht geben.
Auch an der Kreuzung Borngasse/Theaterstraße wird der Verkehr über eine LSA gesteuert. Hier sind
im Bestand vor allem die geradeausfahrenden Ströme auf der Theaterstraße stark. Auch hier müssen
die abbiegenden Ströme auf die bevorrechtigten Fußgänger Acht geben.
Außerdem befindet sich eine LSA an der Kreuzung Kapuzinergraben/Theaterplatz. Zurzeit wird der
Fußverkehr entlang des Kapuzinergrabens lediglich an der Südseite des Theaterplatzes durch eine
LSA geregelt; an der Nordseite ist die LSA aufgrund des stark reduzierten MIV-Verkehrs abgeschaltet.
Die Querung funktioniert an dieser Stelle ohne größere Probleme. Von zentraler Bedeutung für die
LSA ist der Linksabbieger vom Kapuzinergraben zur Südseite des Theaterplatzes. Hier müssen alle
vom Elisenbrunnen kommenden Busse zur Theaterstraße nach links abbiegen.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Liniennetzplan (ASEAG)
Im unteren Bereich der Theaterstraße befinden sich die beiden Haltestellen „Theater“ im betrachteten
Planungsgebiet. Die Haltestelle auf der nördlichen Seite der Theaterstraße steht für den Busverkehr
in Fahrtrichtung Aachener Bushof und die Haltestelle auf der südlichen Seite im Bereich der IHK für
die Fahrtrichtung Normaluhr zur Verfügung. Beide Haltestellen haben keinen Fahrgastunterstand mit
Sitzplätzen und Überdachung.
Im Rahmen der EMW 2020 wurde die Haltestelle vor der IHK in den Bereich der Reisebushaltestelle
an der HfMT verlegt (siehe Planung EMW 2020 in der Anlage) und positiv angenommen.
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Montags bis freitags fahren in der Zeit von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr regelmäßig Busse in einem
Abstand von ca. 5 bis 15 Minuten. Die sechs Linien fahren in einem Takt von ca. 15 bis 30 Minuten
die Haltestelle „Theater“ an. Insgesamt wird der Theaterplatz stadteinwärts von 162 und stadtauswärts
von 160 Bussen im Zeitraum von 7 bis 19 Uhr befahren.
Der Kapuzinergraben wird im gleichen Zeitraum im Abschnitt Franzstraße bis Friedrich-Wilhelm-Platz
von zahlreichen Bussen in einem engen Takt von unter 5 Minuten befahren. Im Planungsbereich
befindet sich die ca. 40 m lange Haltestelle „Alter Posthof“ auf dem Kapuzinergraben für die
stadteinwärtige Fahrtrichtung, die von 437 Bussen im Zeitraum von 7 bis 19 Uhr angefahren wird. In
der Gegenrichtung befinden sich die Haltestellen aufgrund der hier gesplitteten Aufteilung der
Linienwege sowohl unmittelbar anschließend in der Franzstraße als auch im Alexianergraben.
Die ASEAG nutzt das Theater ca. 44 Mal am Tag als Wendemöglichkeit für an der Haltestelle
„Elisenbrunnen“ endende und/oder beginnende Fahrten. Die Wende um das Theater wird – mangels
kostengünstiger Alternativen - daher aus betrieblichen Gründen dringend benötigt. Auch bei
Baumaßnahmen oder Veranstaltungen ergeben sich durch die Wendemöglichkeit Vorteile, um die
negativen Auswirkungen auf den Betriebsablauf der ASEAG zu reduzieren.

Parkhäuser im Umfeld
In nächster Umgebung des Theaterplatzes gibt es zwei Parkhäuser.
Das im Bereich des Kapuziner Karrees / Cineplex liegende COLOGNE Parkhaus verfügt über ca. 250
Stellplätze. In Richtung Innenstadt liegt das APAG Galeria Kaufhof/City Parkhaus, das über ca. 1.000
Parkplätze verfügt. Beide Parkhäuser dienen in mindestens großem Umfang der Unterbringung von
notwendigen Stellplätzen; im Cityparkhaus sind auch Stellplätze für Wohnungen gesichert.
Die Parkhäuser können innerhalb von vier Minuten zu Fuß erreicht werden. Darüber hinaus befinden
sich das City Center Parkhaus und das Parkhaus in der Matthiashofstraße in fußläufig guter
Erreichbarkeit.

Karte Parkhäuser im Umfeld (Stadt Aachen – FB 61/300)

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Parken am Theaterplatz
Der Planungsbereich ist aktuell Bestandteil der Parkraumbewirtschaftung, die mit
Bewohnerparkausweis oder Kurzzeitparktarifierung (maximal 1 Stunde) belegt ist. Der Planungsraum
ist dabei mehreren Bewohnerparkzonen zugeordnet.
Im Bereich der südlichen Seite des Theaterplatzes gibt es zurzeit 8 Parkplätze, davon sind zwei mit
Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge ausgestattet. Im Bereich des Kapuzinergrabens befinden sich
18 weitere Parkplätze, die vor allem auf der nördlichen Straßenseite angeordnet und während der
Geschäftszeiten zum Teil als Liefer- und Ladeplätze ausgewiesen sind.
Im Planungsraum gibt es darüber hinaus einige Anwohnerparkplätze und insgesamt vier
Behindertenparkplätze im Bereich der HfMT. Diese weisen aufgrund ihrer teilweise nicht erfüllten
Anforderungen an die Barrierefreiheit (Bordsteine) - Defizite auf.

Parken im Planungsraum (Stadt Aachen)

Liefern und Laden
Im Bestand existieren zwei Zonen zum Liefern und Laden auf der Nordseite des Theaterplatzes. Zwei
weitere befinden sich auf dem Kapuzinergraben in Richtung Alexianergraben. Diese sind zwischen
7:00 und 18:00 Uhr als Liefer- und Ladezonen ausgewiesen. In der restlichen Zeit stehen auf der
nördlichen Straßenseite 15 Parkstände zum Liefern und Laden zur Verfügung – die 3 Parkstände auf
der südlichen Straßenseite im Übergang zur Wirichsbongardstraße sind nur zwischen 8:00 und 18:00
als solche ausgewiesen.
Im Planungsraum gibt es zahlreiche Arztpraxen, die regelmäßig für das Holen und Bringen von
Patient*innen erreicht werden müssen. Besonders häufig werden die Adressen Theaterplatz 9, 13 und

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17 auf der nördlichen Seite und Theaterplatz 6 auf der südlichen Seite sowie die Theaterstraße 61
frequentiert. Zum Teil müssen die Patient*innen zu den Praxisräumen begleitet werden, so dass ein
kurzer Halt erforderlich ist.

Taxis
Im Bereich des südlichen Theaterplatzes gibt es einen Taxistand mit mehreren Haltemöglichkeiten,
der von der Taxivereinigung T.A.A.V. (5 Taxis) sowie von Alfataxi (1 Taxi) genutzt wird.
Während der EMW 2020 wurde der Taxistand in den Kapuzinergraben verlagert, um den
Planungsraum zu bedienen.

Reisebusse
Die gegenüber der HfMT liegende Reisebushaltestelle ist eine von aktuell drei zur Verfügung
stehenden Kurzzeithaltestellen (Parkdauer max. 2h) in Aachen. Hier parken zum Beispiel Reisebusse,
die Besucher*innen zum Aachener Weihnachtsmarkt bringen. Die Koordination des Reisebusverkehrs
liegt in Verantwortung des aachen tourist service e.v. (ats).

Radverkehr
Der Radverkehr wird aktuell auf beiden Seiten über den Theaterplatz geführt. Auf der nördlichen
Umfahrt wird die Mitnutzung der Busspur gewährleistet und auf der südlichen Umfahrt kann die Spur
für den MIV mitgenutzt werden. In der Zufahrt zur Borngasse schließt sich bis zur Lichtsignalanlage
(LSA) ein breiter Radfahrstreifen an, der von Bussen mitgenutzt werden kann. Auf dem
Kapuzinergraben wird der geradeaus fahrende Radverkehr aus Richtung Alexianergraben kommend
über einen Schutzstreifen in Mittellage geführt, um den in den Theaterplatz abbiegenden MIV-Strom
überholen zu können. Die aktuelle Radwegeführung in diesem Bereich ist wegen der Spurwechsel
von Radfahrer*innen und Bussen konfliktbehaftet. Im übrigen Verlauf des Kapuzinergrabens wird der
Radverkehr zusammen mit dem MIV geführt.
Die Theaterstraße und der Theaterplatz verbinden den Alleenring auf direktem Wege mit dem
Grabenring (s. Abb. S. 24). Perspektivisch soll der Grabenring und damit der Kapuzinergraben zu
einem Verteilerring für den Radverkehr ertüchtigt werden (vgl. Vorlage). Zusätzlich können die
Theaterstraße und die Borngasse genutzt werden, um die geplanten Radvorrangrouten in Richtung
Eilendorf und Brand zu erreichen. Diese beginnen im unmittelbaren Umfeld des Planungsraumes in
der Wirichsbongardstraße.
Es ist nur eine geringe Anzahl von Fahrradbügeln vorhanden und im Bestand dezentral verteilt,
überdachte oder abschließbare Abstellmöglichkeiten sind nicht vorhanden.

Fußwege
Im aktuellen Zustand weisen die Fußwege des Theaterplatzes keine hinreichende Qualität auf. Es gibt
Konflikte mit anderen Anforderungen wie Haltestellen und Fahrbahnen, auf Grund derer zu Fuß
gehende häufig Umwege und Beeinträchtigungen auf sich nehmen müssen. Querungen werden so
häufig zu einem Problem und können auch, zum Beispiel im rückwärtigen Bereich des Theaters,
gefährlich werden. Am südlichen Theaterplatz im Bereich des Kapuzinergrabens und an der
Borngasse gibt es jeweils Signalanlagen, die den Verkehr regeln. Im Bereich des südlichen
Theaterplatzes wird der Platz an der Signalanlage häufig knapp, da viele Personen diesen Bereich zu
Fuß erschließen und zur Straßenquerung nutzen müssen. Auf dem nördlichen Theaterplatz konnte
durch die Verkehrsberuhigung bereits eine Querung wegfallen, wodurch die Fußgängerströme
entzerrt werden. Die seitlichen Bereiche der Theaterstraße im Teilstück bis zur Borngasse

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entsprechen aufgrund der geringeren Gehwegbreiten und der fehlenden Bäume nicht dem Bild eines
Boulevards, das die Theaterstraße in ihrer Fortsetzung zum Teil aufweist.
Die Fußwege im Bereich des Theaterplatzes sind in ihrem aktuellen Zustand sehr schmal und erfüllen
nicht nur aus diesem Grund an vielen Stellen nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN
18040 Teil 3. Des Weiteren gibt es Konflikte in Bezug auf Höhenunterschiede, Stufen oder
Hindernisse, die keine ausreichende Kontrastierung vorweisen. Darüber hinaus werden einige
Bereiche, vor allem an den Hauswänden, zugestellt und beeinträchtigen somit die Orientierung
sehbehinderter Menschen, die die innere Leitlinie nicht mehr auffinden können.

Premiumfußwege
Die Premiumfußwege sind Teil des Innenstadtkonzepts der Stadt Aachen, um die Grünbereiche im
Umfeld der Innenstadt zu vernetzen. 10 Wege führen dabei vom Zentrum aus in die umliegenden
Grünräume und Parks. Diese Wege werden für Fußgänger*innen aufgewertet und müssen bestimmte
Anforderungen in Breite, Attraktivität etc. erfüllen.
Durch den Planungsraum verläuft der Premiumfußweg 4, welcher von der Innenstadt aus über den
Theaterplatz und durch das Kapuziner Karree in Richtung Hauptbahnhof und Burtscheid führt (s.
Karte auf Seite 11). In seinem aktuellen Zustand erfüllen die Fußwege am Theaterplatz jedoch nicht
die Anforderungen des Premiumfußwege-Konzepts (ergänzende Präsentation - siehe Anlage).

Konzept Premiumfußwege (Stadt Aachen)

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10 Topografie und technische Infrastruktur
Topographie
Der Theaterplatz weist einschließlich seiner seitlichen Bereiche keine nennenswerte Topografie auf.
ausgehend vom Knotenpunkt Alexianergraben/Franzstraße fällt der Kapuzinergraben in Richtung der
Kreuzung mit der Hartmannstraße um ca. 1% ab.
Im Bereich der Theaterstraße steigt das Gelände bis zur Kreuzung mit der Borngasse um ca. 2% an.
Die Höhenpunkte können der Vermessergrundlage entnommen werden (siehe Anlage).

Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
Die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur wird zu großen Teilen durch die Regionetz GmbH betrieben. Im
Planungsraum befinden sich deren Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen als Teil der
Versorgungsinfrastruktur. Die Lage der Versorgungsleitungen ist auf den Plänen in der Anlage
dargestellt.
Pläne mit der Lage der Schmutz- und Regenwasserleitungen werden ebenfalls in der Anlage
bereitgestellt.
Die Hausanschlüsse im Plangebiet werden durch ein von der Regionetz GmbH beauftragtes KanalTV-Untersuchungsunternehmen aktuell untersucht/ befahren, um deren Zustand festzustellen.
Notwendige Sanierungsmaßnahmen sollten im Rahmen der Umbauarbeiten durchgeführt werden.
Weitere Versorgungsleitungen für Telekommunikationszwecke sind im Plangebiet vorhanden.
Übersichtspläne werden aktuell bei den TKG-Unternehmen angefragt.
Historische Kanalisation
Im Bereich des Kapuzinergrabens befindet sich das historische Gewölbe des Paubachkanals. die
Lage und Dimensionierung des Kanals ist den Plangrundlagen in der Anlage zu entnehmen.

Technische Infrastruktur des Theaters
Sprühflutlöschanlage / Löschwassertank
Die derzeitige Sprühflutlöschanlage im Theatergebäude entspricht nicht den aktuellen Vorschriften im
Hinblick auf die Betriebssicherheit, Gebäudesicherheit und den Trinkwasserschutz. Demnach sollte es
eine klare Trennung zwischen Löschwasser und Trinkwasser geben. Darüber hinaus müssen im
Brandfall die notwendigen Kapazitäten an Löschwasser zur Verfügung gestellt werden können, ohne
die Versorgungssicherheit der Umgebung zu beeinträchtigen. Aus diesen Gründen ist die Erneuerung
der Anlage unter Einbeziehung eines angemessen groß dimensionierten Erdtanks für die Bevorratung
von Löschwassser notwendig.
Versorgungsleitungen
Aktuell wird die Wasserversorgung des Theaters durch mehrere quer zum Theaterplatz verlaufende
Wasserleitungen sichergestellt. Der im historischen Kontext entstandene Verlauf der Leitungen
entspricht nicht den aktuellen Anforderungen im Hinblick auf die Betriebssicherheit,
Gebäudesicherheit und den Trinkwasserschutz und soll daher im Rahmen der Umbaumaßnahme
erneuert werden.

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Beleuchtung
Die Straßenbeleuchtung ist derzeitig rein technisch ausgeführt; im Einsatz sind konventionelle
Kofferleuchten.
Im Bereich des Kapuzinergrabens befinden sich 12m hohe Mastleuchten mit Ausleger und in der
Theaterstraße (bis Borngasse) 12m hohe Mastleuchten ohne Ausleger.
In den seitlichen Bereichen des Theaterplatzes wurden 8m hohe Standard-Mastleuchten positioniert.
Der Theatervorplatz ist aufgrund einer fehlenden separaten Beleuchtung in Teilen schlecht
ausgeleuchtet.

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11 Planbar, Reallabor & Bürger*innen-Dialog
Die Planbar
Im Jahr 2019 wurde die sogenannte Planbar in der Theaterstraße 7 durch die Stadtverwaltung
Aachen eröffnet. Als Bürger*innen-Büro und Begegnungsraum können sich die Bürger*innen hier zu
Planungsthemen informieren und zu den wöchentlichen Sprechzeiten mit der Verwaltung ins
Gespräch kommen.
Darüber hinaus finden dort zahlreiche Veranstaltungen und Ausstellungen zu den Themen
Mobilitätswende, Reallabor und weiteren Themen statt. Die Planbar soll auch in den kommenden
Jahren als Anlaufstelle für die Bürger*innen erhalten bleiben und lädt zum Austausch über den
Gestaltungsprozess am Theaterplatz ein.

Planbar / Foto Stadt Aachen

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Das Reallabor
Seit März 2020 wird die für die nächsten Jahre geplante Umgestaltung des Theaterplatzes in Aachen
temporär erprobt. Mit räumlichen Interventionen, kulturellen Angeboten und Veranstaltungen macht
die Stadt Aachen mögliche Zukünfte aus unterschiedlichen Perspektiven sicht- und erlebbar. Sie lädt
die Bürger*innen damit zu einem Dialog und einer aktiven Auseinandersetzung mit dem Stadtraum
ein. Mit diesem Angebot geht die Stadtverwaltung über die normalerweise praktizierten
Planungsabläufe hinaus. Sie richtete ein Reallabor ein, das von der Stadtgesellschaft sehr schnell als
Treffpunkt und Dialograum zur Stadtgestaltung begriffen und genutzt wurde.

Aktionen (Was wurde gemacht?)
Auftakt (Dezember 2019- Februar 2020)
Theaterportal auf dem Theatervorplatz 11.12.2019- Ende Januar 2020
Fotowettbewerb „Vorhang auf für den Theaterplatz“ 06. Januar- 14. Februar 2020
1. Informationsveranstaltung für Anwohner*innen und Gewerbetreibende am 17. Februar 2020

Drei Interventionen
Theatergärten Nordseite (seit März 2020)
Im Rahmen des Reallabors wurden ab März 2020 die Theatergärten auf der Nordseite des Theaters
realisiert. Im Zuge der Umgestaltung entstand ein neuer Aufenthaltsbereich, der durch temporäre
Begrünung, Außengastronomie und konsumfreie Sitzgelegenheiten belebt wurde. Wesentliche
Gestaltungselemente sind Hochbeete, Hochbeet-Sitzkombinationen und Holzrahmen sowie
raumbegrenzende Bambuskübel.

Theatergärten / Foto Jens Stachowitz
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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Tanzperformance „Urbane Intervention” (August/September 2020)
Von Ende August bis Anfang September 2020 bespielten Tänzer*innen der Compound Company
unter der künstlerischen Leitung von Yvonne Eibig vom Verein ARTbewegt an drei Tagen den
Stadtplatz und machten ihn zu einem erlebbaren Ort für Kultur. Die Tanzperformance wurde in
Kooperation mit Baukultur Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Mit der Performance sollten versteckte
Nischen und Seitenräume rund um das Theater erfahrbar gemacht, Potentiale und neue Nutzungen
gezeigt werden.

Tanzperformance / Foto Stadt Aachen

Temporäre Mobilstation – EMW 2020 / Foto Stadt Aachen

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Europäische Mobilitätswoche (September 2020)
Im Rahmen der EMW 2020 wurde die Beschränkung für den durchfahrenden Autoverkehr in der Zeit
vom 16.-22.09.2020 auf den gesamten Planungsraum ausgeweitet. Auf diese Weise konnten eine
geänderte Verkehrsführung erprobt und Aufenthaltsflächen erweitert werden. Mit einer Ergänzung der
Theatergärten im Bereich der südlichen Umfahrt, einer temporären Mobilstation sowie einem
begrünten Inselparcours im Bereich der Theaterstraße konnte der neu gewonnene Raum mit mehr
Aufenthaltsqualität genutzt werden. Eine partizipative Lichtinstallation an der Theaterrückseite sowie
ein umfangreiches Informationsangebot und Kulturprogramm rundeten die einwöchige Intervention ab.

Übersicht Interventionen - (Stadt Aachen – FB 61/500)

Auswertung des Reallabors
Im Rahmen des Reallabors wurden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt. Über qualitative
Interviews, die direkt vor Ort mit den Bürger*innen geführt wurden und Feedbackbögen wurden
Meinungen, Kritik und Anregungen zum Reallabor und zur zukünftigen Gestaltung des Theaterplatzes
von den Bürger*innen abgefragt.
Außerdem wurden Beiträge und Kommentare in den städtischen Social Media-Kanälen ausgewertet
sowie die Ergebnisse einer Umfrage der IHK zur EMW 2020 mit Einzelhändler*innen und
Gastronom*innen aus dem Umfeld des Theaterplatzes in die Gesamtauswertung des Reallabors
einbezogen.
Neben den 31 qualitativen Interviews, stellen die ausgefüllten Feedbackbögen zum Reallabor und zur
EMW 2020 den wichtigsten Bestandteil der Bürger*innenbeteiligung dar. Die Ergebnisse der
Auswertung sind in der Anlage zur Auslobung zusammengefasst. Weitere Informationen zum
Reallabor sind auf der Internetseite des Citymanagements der Stadt Aachen zu finden:
https://citymanagement-aachen.de/hausgemacht/reallabor-theaterplatz/

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Ergebnisse des Bürger*innen-Dialogs im Rahmen des VgV-Verfahrens
Mit dem Reallabor und der EMW wurde aufgezeigt, welche Qualitäten durch eine Umgestaltung
entstehen können und abgefragt, welche Wünsche und Ideen die Bürger*innen selbst haben. Um an
diesen Beteiligungsprozess anzuknüpfen, wurden im Rahmen des Realisierungswettbewerbs
„Theaterplatz +“ eine Stakeholder-Beteiligung im März 2021 sowie ein Bürger*innen-Dialog im April
2021 durchgeführt. Ziel dieser Veranstaltungen war es, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des
Reallabors und die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs zu informieren sowie inhaltliche Aspekte
für die Aufgabenstellung zu diskutieren sowie Wünsche, Ideen und Bedenken einzuholen. Um im
Vorfeld des Bürger*innen-Dialogs ein breites Stimmungsbild zu verschiedenen Aspekten, wie
Verkehrsgestaltung, Gestaltqualitäten oder Nutzungen zu erhalten, wurde eine Online-Umfrage
durchgeführt. Auch während der Veranstaltung gab es Gelegenheiten seine Fragen zu stellen und
diese im Rahmen von Diskussionsrunden zu besprechen.
Beide Formate fanden im Vorfeld des geregelten Wettbewerbsverfahrens digital statt. Während zur
Stakeholder-Beteiligung Anwohner*innen, Eigentümer*innen, Gewerbetreibende und anliegende
Institutionen des näheren Umfelds eingeladen wurden, richtete sich der Bürger*innen-Dialog an alle
interessierten Bürger*innen der Stadt Aachen.
Die Ergebnisse der Formate finden Eingang in die Aufgabenstellung des Wettbewerbs.

Ergebnisse der Stakeholder-Beteiligung
Die Stakeholder-Beteiligung wurde als digitaler Workshop durchgeführt, in dem Anwohner*innen,
Eigentümer*innen, Gewerbetreibende und anliegende Institutionen, wie z.B. die IHK sowie die HfMT
eingebunden wurden.
Von Seiten der Verwaltung wurden verschiedene Zielsetzungen der zukünftigen Gestaltung zur
Diskussion gestellt: eine Aufwertung des Planungsraums mit mehr Aufenthalts- und Stadtbildqualität,
eine offene, variable Gestaltung des Theaterplatzes und seine Nutzung als Ort der Kultur; neue
Impulse für Handel und Gastronomie; Klimaschutz und Inklusion sowie eine Verbesserung der Fußund Radwegeinfrastruktur wurden unter anderem benannt.
Einige der Teilnehmer*innen nahmen dazu Stellung und machten deutlich, was Ihnen im Hinblick auf
die zukünftige Gestaltung wichtig ist (siehe Anlage).
Ein relevantes Thema für die Anwesenden war auch die Verkehrsführung. Von Seiten der Verwaltung
wurden zwei Varianten für die zukünftige Führung des ÖPNV und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile
aufgezeigt. Einige der Anwesenden sprachen sich für die Führung der Busse auf der südlichen
Theaterseite aus. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung durch die Planungsteams im
Rahmen des Wettbewerbs gefunden werden soll.
Im Hinblick auf den MIV wurde die Situation während der EMW als sehr positiv aufgefasst. Der
Verkehr im Planungsraum wird von den meisten Anwesenden als störend empfunden und sollte weiter
reduziert werden. Wichtig ist es den Anliegenden, dass ausreichend Möglichkeiten für das Liefern und
Laden berücksichtigt werden.
Zudem wiesen die Teilnehmenden auf teilweise diffuse Verkehrssituationen im direkten Umfeld des
Planungsraums hin, die zu gefährlichen Situationen vor allem für den Fuß- und Radverkehr führen.
Der Ursulinenstraße mangele es z.B. an einer klaren Beschilderung, um eine illegale Befahrung der
Fußgängerzone zu verhindern und die Kapuzinergasse werde nicht ausreichend als Sackgasse
wahrgenommen.

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Für die Hartmannstraße wurde angeregt, die Befahrbarkeit von privaten Stellplätzen zu gewährleisten,
Lade- und Lieferzonen zu errichten sowie die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Erreichbarkeit
der Elisabethstraße sollte aufrechterhalten bleiben.
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Theaterplatzes wurde zudem vorgeschlagen, die
Verbindung zum Elisengarten und dem Elisenbrunnen zu verbessern.
Das zusammenfassende Ergebnisprotokoll befindet sich in der Anlage.

Stakeholderbeteiligung März 2021 (Foto scheuvens + wachten plus)

Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Vorfeld des Bürger*innen-Dialogs wurde eine Online-Umfrage zu wichtigen Themen des Projektes
durchgeführt. Insgesamt nahmen über 500 Bürger*innen daran teil. Die Fragestellungen sowie das
umfassende Meinungsbild kann der Anlage entnommen werden.
Die Ergebnisse der Umfrage wurden in die Präsentation zum Bürger*innen Dialog integriert und
diskutiert; darüber hinaus wurden ausgewählte Fragen den Teilnehmenden der Veranstaltung
nochmals live gestellt.
Der Bürger*innen-Dialog fand als digitale Veranstaltung statt und wurde auf dem Youtube-Kanal der
Stadt Aachen gestreamt. Neben Informationen zum Reallabor und den Rahmenbedingungen des
Wettbewerbs wurden durch den Impulsvortrag von Landschaftsarchitekt Hubertus Schäfer
(Gestaltungsbeirat der Stadt Aachen, Inhaber des Landschaftsarchitekturbüros Greenbox)
Gestaltqualitäten und Umsetzungsaspekte von realisierten Plätzen aufgezeigt.
Das Video des Bürger*innen-Dialogs kann weiterhin online angesehen werden:
(https://www.youtube.com/watch?v=1THJ0YSqJck).
Die Bürger*innen hatten während der Veranstaltung die Möglichkeit an den live-Umfragen via slido
(ein internetbasiertes Umfrage-Tool) teilzunehmen sowie sich über die Chats in slido oder youtube zu
äußern.
Die eingegangen Fragen und Anregungen wurden sowohl in der Veranstaltung besprochen und
diskutiert als auch anschließend in einem Ergebnisprotokoll thematisch zusammengefasst (siehe
Anlage).
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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
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Ein wichtiges Thema, wie auch bei der Stakeholder-Beteiligung, war die zukünftige Verkehrsführung
für alle Verkehrsteilnehmenden. Dabei wurde für den Fußverkehr die Verbindung vom Hauptbahnhof
über die Aachen-Münchner-Treppe und das Kapuziner Karree zum Theaterplatz als wichtig erachtet.
Die Gehwege sollten, wenn möglich, vom ruhenden Verkehr freigehalten werden. Die Straßenzüge
um den Theaterplatz sollten eine fahrradfreundliche Gestaltung mit einer ausreichenden Anzahl an
Fahrradparkplätzen erhalten.
Im Hinblick auf den ÖPNV wurde die Führung der Busse auf nur einer Seite des Theaterplatzes
befürwortet, um mehr Flächen für Außengastronomie zu erhalten.
Darüber hinaus gab es eine Eingabe zur Bündelung der verschiedenen Haltestellen auf dem
Theatervorplatz und zur Berücksichtigung der Regio-Tram im Rahmen des Verfahrens.
Die Verkehrsbelastung durch den MIV wurde kritisiert und in diesem Zusammenhang die komplette
Sperrung für durchfahrende Autos thematisiert (Hinweis: eine weitgehende Beschränkung für den
durchfahrenden MIV wurde für die dauerhafte Umgestaltung bereits beschlossen).
Zudem wurde auf die derzeitigen Konflikte zwischen dem MIV und dem Radverkehr hingewiesen;
diese sollen durch eine neue Verkehrsführung zukünftig reduziert werden.
Wichtig waren einigen Teilnehmer*innen weiterhin die Berücksichtigung von Flächen für das Liefern
und Laden und Stellplätze für Anwohner*innen und Nutzer*innen sowie für eingeschränkte
Personengruppen.
Für die Gestaltung des Theaterplatzes wünschten sich die Teilnehmenden, dass die unterschiedlichen
Bereiche in Beziehung zueinander gesetzt werden und der Platz im Kontext umgebender Stadtplätze
gestaltet wird. Eine Begrünung des Platzes durch Bäume oder bepflanzte Bereiche erachteten die
Bürger*innen aufgrund des Klimaschutzes als besonders wichtig. Gleiches gilt für die Integration von
Wasser in die Neugestaltung, z.B. durch die Offenlegung des Paubachs. Weiterhin sollen die Themen
Regenwassermanagement und Digitalisierung entsprechend berücksichtigt werden.
Insgesamt solle der Theaterplatz laut den Teilnehmenden gestalterisch ansprechend sein, qualitative
Aufenthaltsbereiche sowie Flächen für Veranstaltungen und Events aufweisen, barrierefrei und
abwechslungsreich gestaltet sein sowie konsumfreie Orte vorweisen.

Kooperation mit Baukultur NRW
Baukultur Nordrhein-Westfalen hat als Kooperationspartner den Reallaborprozess medial begleitet.
Ziel war eine Sensibilisierung für den Stadtraum im Bestand und die digitale Dokumentation des
Reallaborprozesses. Entstanden sind neben einem umfassenden Fotofundus auch vier Filme: Zwei
Drohnenfilme (Mai 2020 + EMW 2020), die den Reallaborprozess von oben dokumentieren, ein
dokumentarischer Film zur Tanzperformance durch die Filmemacherin Hannah Schwaiger sowie ein
Film, der Interviews und Ausschnitte aus den drei Interventionen zusammenfasst. Baukultur NRW hat
im Weiteren den Prozess, Erfahrungen und Ergebnisse des Reallabors in Form einer Broschüre
dokumentiert (siehe Anlage). Weitere Informationen zum Reallabor sind auch auf der Internetseite von
Baukultur NRW zu finden:
https://baukultur.nrw/projekte/theaterplatz-aachen-baukultur-in-der-raeumlichentransformation/https://baukultur.nrw/publikationen/phase-null-theaterplatz-aachen/

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Teil B – Aufgabe

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Ingenieur*innen
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1. Übergeordnete Zielsetzungen
Der Theaterplatz mit dem Kapuzinergraben und der Theaterstraße soll als lebendiger öffentlicher
Raum mit hoher Aufenthalts- und Stadtbildqualität im Herzen der Innenstadt entwickelt werden.
Mit dem Theater in seinem Zentrum kann der Stadtraum zur Bühne Aachens werden, zu einer
eleganten, belebten, urbanen Adresse, an der sich die Bürger*innen und Besucher*innen treffen,
flanieren und ausgehen.
Als Ort der Kultur können hier Aufführungen des Theaters ebenso stattfinden, wie Konzerte der
Hochschule für Musik und Tanz oder Veranstaltungen der freien Szene.
Die Umgestaltung soll den vielfältigen Nutzungen im Planungsraum eine attraktive Plattform geben,
sich zu präsentieren und durch Impulse für Handel und Gastronomie zu einer Belebung der
Innenstadt führen.
Eine Neuaufteilung des Straßenraums und Reduzierung des durchfahrenden Verkehrs
ermöglicht die Entwicklung zusätzlicher Flächen mit Gestalt- und Aufenthaltsqualität.
Die gleichzeitige Berücksichtigung von Aspekten der Stadtgestaltung und einer
zukunftsgerichteten Mobilität ist dabei Herausforderung und Chance gleichermaßen.
Als guter Ort für alle soll der Stadtraum allen Nutzer*innen offen stehen und entsprechend inklusiv
gestaltet werden.
Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Klimaverträglichkeit des Standortes ist ein
schlüssiges Grünkonzept zu entwickeln.
In Anlehnung an das Konzept „Aachener Bäche sichtbar und erlebbar machen“ soll die Zuführung
und Offenlegung des Paubachs und seine Integration in das Gestaltungskonzept geprüft werden.
Der Planungsprozess soll unter möglichst hoher Beteiligung der Bürger*innen durchgeführt
werden. Die Ergebnisse der im Planungsprozess durchgeführten Beteiligungsschritte werden den
Planungsteams als Maßgabe und Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt und in die
Aufgabenstellung integriert.

Theaterplatz (Foto Stadt Aachen)

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2. Nutzung und Ausstattung
Für den Theaterplatz, den angrenzenden Kapuzinergraben und die Theaterstraße soll ein attraktives
und Nutzer*innenfreundliches freiraumplanerisches wie auch verkehrliches Konzept entwickelt
werden.
An den Theatervorplatz sind besondere Ansprüche im Hinblick auf seine Gestaltung als
repräsentativer öffentlicher Raum mit hoher Aufenthalts- und Stadtbildqualität gestellt: er soll zum
offenen, lebendigen Ort der Begegnung werden, zur Stadtbühne vor dem Hintergrund der
historischen Theaterfassade.
Das Theater soll hier in geeigneter Form präsentiert und inszeniert werden und der Vorplatz als
variable Fläche für kulturelle Veranstaltungen sowie für die Außengastronomie genutzt werden
können. Aufgrund der erheblichen Windbelastung in diesem Bereich ist für die Durchführung von
Aufführungen ggfs. die Aufstellung von modularen Windschutzelementen notwendig. Überlegungen
zum Umgang mit dieser Thematik können im Rahmen des Nutzungskonzeptes aufgezeigt werden.

Kunstaktion Theaterportal Dezember 2019 (Foto Stadt Aachen)
Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, sollen attraktive Angebote zum konsumfreien Aufenthalt sowie
ggfs. eine Wasserfläche an geeigneter Stelle in die Platzgestaltung integriert werden.
Das in Kap. 5. Denkmale und Archäologie beschriebene Reiterdenkmal soll im Vorbereich des
Theaters in das Gestaltungskonzept eingebunden werden. Aufgrund seines Gewichts ist eine
Versetzung an einen anderen Standort wegen des damit verbundenen Aufwands kritisch zu
hinterfragen.

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Neben den Ansprüchen an die Gestaltqualität müssen vielfältige funktionale Anforderungen erfüllt
werden. Der Bereich längs des Portikus ist für Liefer- und Ladevorgänge freizuhalten. Im Brandfall
wird der Bereich vor dem Theater zudem als Sammelplatz für die Besucher*innen benötigt.
In und aus Richtung der Innenstadt sind querende Fußwegebeziehungen auf Höhe des
Kapuzinergrabens zu berücksichtigen; gleichzeitig wird der Vorplatz häufig diagonal gequert bzw. es
kommen, bei Veranstaltungen des Theaters, Besucher*innen aus unterschiedlichen Richtungen auf
das Theater zu. Grundsätzlich bestehen der Anspruch und die Chance, den Platz gestalterisch mit
seinen Seitenbereichen bzw. auch dem gegenüberliegenden Seitenbereich des Kapuzinergrabens zu
entwickeln und die trennende Wirkung von Verkehrsflächen nach Möglichkeit zu minimieren.
Das Nutzungskonzept für die Seitenbereiche des Theaterplatzes ist in Abhängigkeit von der
gewählten Verkehrsführung, der Grünvernetzung sowie unter Berücksichtigung der Potenziale
vorhandener Erdgeschossnutzungen zu entwickeln. Flächen für die Gastronomie sollen ebenso
Berücksichtigung finden wie Flächen mit Sitzmöglichkeiten zum konsumfreien Aufenthalt sowie
Flächen für kulturelle Nutzungen, z.B. im Bereich der Hochschule für Musik und Tanz (HfMT).
Darüber hinaus gibt es vielfältige funktionale und verkehrliche Anforderungen. Neben barrierefreien
Gehwegen in komfortabler Breite sind insbesondere die Zugänge und Zufahrten zu Gebäuden, Lieferund Ladeflächen, Flächen für die Anfahrbarkeit von Arztpraxen, Fahrradstellplätze sowie
freizuhaltende Bereiche für die Rangiervorgänge des Theaters zu berücksichtigen.
Im Bereich des Kapuzinergrabens sollen durch die Neuaufteilung des Straßenraums neben einer
konfliktfreien Führung von ÖPNV und Radverkehr attraktive und barrierefreie Seitenbereiche mit
komfortabler Breite für Fußgänger*innen entstehen. Die Stärkung der Grünvernetzung durch die
Ergänzung von Baumpflanzungen sowie die Option einer den Gehweg begleitenden Gewässerrinne
können wesentlich dazu beitragen, diese wichtige Fußwegebeziehung in Richtung Elisenbrunnen
aufzuwerten. An geeigneten Stellen können kleinere Flächen für die Außengastronomie vorgesehen
werden. Verkehrliche Anforderungen wie die ÖPNV-Haltestelle Alter Posthof, Taxi-Stellplätze, sowie
Flächen für das Liefern und Laden sollen stadtgestalterisch ansprechend in die Planung integriert
werden.
Im Bereich der Theaterstraße bis zur Borngasse bietet sich die Chance, mit breiten Fußwegen zum
Flanieren und der Fortsetzung der Baumallee den Boulevard-Charakter der Straße zu stärken und an
historische Gestaltqualitäten anzuknüpfen.
Im Rahmen der Neuaufteilung des Straßenraums sind die verkehrlichen Anforderungen des ÖPNV
ebenso zu berücksichtigen, wie eine attraktive und sichere Radwegeführung.
Die ÖPNV-Haltestelle Theaterplatz soll in ihrer Lage geprüft und ansprechend gestaltet werden.
Während der EMW 2020 wurde die Verlagerung der Haltestelle auf der südlichen Straßenseite in den
Bereich der Reisebushaltestelle an der HfMT positiv angenommen.
Darüber hinaus soll die Integration von Flächen für Taxi-Stellplätze, für das Liefern und Laden sowie
für Behindertenparkplätze geprüft werden.
Die gewählten Ausstattungselemente wie Außenmöblierung, Elemente der Begrünung und weitere
Bestandteile der Gestaltung sollen die Gesamtidentität des Ortes fördern, die Aufenthaltsqualität
verbessern sowie hochwertig und langlebig sein.
Da in der Innenstadt insgesamt und im Umfeld des Theaterplatzes im Besonderen ein Mangel an
Spielplätzen herrscht, ist die Berücksichtigung von – ggf. auch künstlerisch gestalteten oder in die
Flächengestaltung integrierten – Spielangeboten wünschenswert.
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3. Oberflächengestaltung und Materialität
Der Entwurf muss sowohl gestalterisch als auch technisch überzeugen. Der Theaterplatz soll inklusive
Kapuzinergraben als Einheit ablesbar sein; gleichzeitig ist eine gestalterische Anknüpfung an die
angrenzenden Räume der Theaterstraße und die öffentlichen Räume der Altstadt herzustellen.
Die Verkehrsflächen sollen gestalterisch integriert und als gestaltete öffentliche Räume entwickelt
werden.
Durch eine klare Entwurfsidee, zeitgemäße Formensprache, stimmige Farbigkeit, sorgfältig
entwickelte Details und geeignete Materialität soll ein hohes Maß an gestalterischer Qualität
entstehen.
Bei der Planung der Oberflächen ist auf eine gute und barrierefreie Begehbarkeit zu achten.
Unterbau und Materialien müssen den jeweils vorliegenden Belastungen standhalten; dies betrifft
insbesondere die Flächen, die durch den ÖPNV, als Aufstellflächen für die Feuerwehr bzw. als Lieferund Ladeflächen genutzt werden.
Die gewählten Materialien sollen nachhaltig, haltbar und wirtschaftlich in der Unterhaltung sein sowie
einen geringen Aufwand in der Instandhaltung verursachen.

4. Grünstrukturen und Klimaanpassung
Der Klimaschutz und die Klimaanpassung sind zentrale Aufgaben- und Handlungsfelder der Stadt
Aachen. Das Planungsgebiet des Theaterplatzes liegt vollständig im 'Vorsorgebereich Stadtklima', der
im Aachener Anpassungskonzept an die Folgen des Klimawandels definiert wurde. In den
zugehörigen Quartieren gibt es stadtklimatische Mehrfachbelastungen und die Tendenz zur
Ausbildung von Hitzeinseln. Hier ist es eine zentrale Notwendigkeit, das Lokal- und Bioklima durch
bauliche, gestalterische und technische Maßnahmen zu verbessern.
Im Aachener Freiraumkonzept 'Die Grüne Krone', in dem unter anderem strategische Aussagen zu
Straßen- und Platz-Grünräumen dargestellt sind, werden diese Belange aufgegriffen. Demzufolge sind
sowohl für den Theaterplatz als auch für die umliegenden Straßen der Erhalt und die Schaffung von
Baumstandorten und Pflanzflächen in besonderer gestalterischer Qualität gefordert. Die Integration
neuer Bäume im Bereich des Theaterplatzes sollte dabei konzeptionell auch im Zusammenhang mit
aktuellen und vor allem künftigen Standorten in der Theaterstraße betrachtet werden. Die Auswahl
von Baumarten, die sowohl an die Besonderheiten innerstädtischer Lagen, als auch an die
Anforderungen des Klimawandels angepasst sind, ist von grundlegender Bedeutung.
Bei der Planung der Grünstrukturen sind Belange der Pflege und Unterhaltung gleichermaßen zu
berücksichtigen.
Mit der Anlage von Vegetationsstrukturen ist ebenfalls der Aspekt des Regenwassermanagements
verknüpft. Für das auf versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser sind nach Möglichkeit
ein dezentrales Managementsystem und eine Nutzungsmöglichkeit für Straßenbäume und ggf.
weitere Grünstrukturen zu entwickeln. Für Bereiche, die nicht von der Kühlwirkung von Bäumen
profitieren können, sind andere Möglichkeiten der Beschattung zu prüfen und bei notwendigerweise
versiegelten Flächen Beläge zu wählen, die sich durch Sonneneinstrahlung möglichst wenig
aufheizen. Auch die Schaffung von offenen und bewegten Wasserflächen dient der Verbesserung des
Mikroklimas und ebenso, wie die anderen hier benannten Anforderungen, einer Verbesserung der
Aufenthaltsqualität für ein möglichst breites Spektrum an Alters- und Nutzungsgruppen.

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5. Erschließung, Mobilität & ruhender Verkehr
Zielsetzungen
Vor dem Hintergrund der zukünftigen verkehrlichen Rahmenbedingungen und des historischen sowie
städtebaulichen Kontexts gilt es, den Verkehrsraum neu zu ordnen und zu gestalten und dabei die
Aspekte der Stadtgestaltung und einer zukunftsgerichteten Mobilität gleichermaßen zu
berücksichtigen.
Gegenseitige Rücksichtnahme der verschiedenen Verkehrsarten und -teilnehmer*innen ist dabei
wesentliche Voraussetzung, um eine attraktive Zukunftsmobilität für alle in Aachen zu erreichen.
Für den Planungsraum wird eine weitgehende Verkehrsberuhigung durch eine Reduzierung der
zulässigen Geschwindigkeit angestrebt, die im Rahmen der weiteren Planung unter Berücksichtigung
straßenverkehrsrechtlicher Aspekte konkretisiert werden soll.
Die hohe Bedeutung für den ÖPNV wird zukünftig – insbesondere für den Kapuzinergraben –
fortgeführt; die Entscheidung über den Verlauf der Verkehrsführung im Bereich des Theaterplatzes ist
wesentlicher Teil der Planungsaufgabe.
Der Flächenanspruch des fließenden und ruhenden motorisierten Verkehrs ist im Einklang mit den
Raumansprüchen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu entwickeln. Flächen für das Liefern
und Laden sowie die Erreichbarkeit von Arztpraxen sollen auch weiterhin gewährleistet werden.
Das Radfahren im Planungsraum soll attraktiv und sicher sein und der Radverkehr gut an das Netz
der Fahrradwege in der Innenstadt angebunden werden. Der Kapuzinergraben ist als Teil des
Grabenrings, der im beschlossenen Radvorrangroutennetz die Aufgabe des innenstädtischen
Radverteilrings übernehmen soll, entsprechend leistungsfähig zu entwickeln.
Gemäß der Zielsetzungen der „Strategie für Fußgänger“ (2015) aus dem Verkehrskonzept
„Mobilitätsstrategie 2030“ sollen die Fußwege im Planungsraum attraktiv, gefahrlos nutzbar,
barrierefrei, begrünt und für Fußgänger jeden Alters entwickelt werden.
Darüber hinaus gilt es, die Zielsetzungen der Verkehrsentwicklungsplanungen „Mobilitätsstrategie
2030“ und „Vision Mobilität 2050“ sowie das Konzept der Premiumfußwege im Hinblick auf eine
zukunftsfähige Mobilität zu berücksichtigen (siehe Anlage).

Zukünftige Verkehrsführung des MIV
Die Aufenthaltsqualität des zukünftigen Theaterplatzes und seines direkten Umfelds soll durch eine
weitgehende Reduzierung des nicht notwendigen MIV-Durchgangsverkehrs verbessert werden. Aus
diesem Grund ist die beschlossene Beschränkung für den MIV ab den Knotenpunkten
Alexianergraben/Franzstraße sowie ab der Theaterstraße/Borngasse für die dauerhafte Umsetzung
Teil der Planungsaufgabe.
Der Planungsraum um den Theaterplatz (einschließlich Kapuzinergraben und Theaterstraße bis
Borngasse) soll weiterhin für den notwendigen Liefer- und Ladeverkehr (inkl. Bringen und Hohlen von
Besucher*innen der Arztpraxen), zufahrtsberechtigte Anwohner*innen, die Nutzer*innen von
Behindertenparkplätzen, für den ÖPNV sowie für Taxis zugänglich bleiben.
Die Anfahrbarkeit der zahlreichen Parkhäuser im Umfeld des Theaterplatzes muss weiterhin
vollumfänglich gewährleistet bleiben.
Eine Umfahrung des Planungsraums ist zukünftig über die Franzstraße und die Borngasse möglich,
die mehr Verbindungsfunktion für die Erschließung des Gesamtbereichs und die Aufnahme
verdrängter KFZ-Verkehre übernimmt. Perspektivisch wird im erweiterten Verkehrsraum um den
Knotenpunkt Alexianergraben/Franzstraße eine Reduzierung der Kfz-Verkehre durch die zukünftige
Ertüchtigung des Grabenrings als Radverteilerring erwartet.

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Zur Anpassung an die neue Verkehrssituation und die geringeren Verkehrsströme soll die Gestaltung
der Knotenpunkte Alexianergraben/Franzstraße und Theaterstraße/Borngasse überprüft und im
Rahmen der weiteren Umsetzung angepasst sowie die LSA-Steuerung optimiert werden. Darüber
hinaus ist die Anpassung der Radverkehrsführung im Kapuzinergraben und der Theaterstraße
zwischen Borngasse und Theaterplatz notwendig.
Die durch die veränderte Verkehrsführung ermöglichte zukünftige Neuaufteilung des Straßenraums
soll im Rahmen des Planungswettbewerbs entwickelt werden.
Die Ausgestaltung der neuen Zufahrtssituationen an der Theaterstraße und am Kapuzinergraben
muss die neue Verkehrsregelung gestalterisch so verdeutlichen, dass sie zu einer hohen Akzeptanz
der Nutzer*innen führt.
Durch eine Beschränkung des Theaterplatzes für den MIV ist die Erschließung der Hartmannstraße
nicht mehr gesichert. Derzeit können die Hartmannstraße und Teile der Elisabethstraße (wegen der
Baustelleneinrichtungsflächen in der Elisabethstraße) nur über den Kapuzinergraben angefahren und
verlassen werden. Ohne die Baustelleneinrichtungsflächen ist die Elisabethstraße heute als
Einbahnstraße von der Kleinmarschierstraße aus in Richtung Hartmannstraße befahrbar.
Die Einbindung der Elisabethstraße / Hartmannstraße in die zukünftige Verkehrsplanung soll im
Rahmen des Wettbewerbs auf konzeptioneller Ebene dargestellt werden.
Perspektivisch ist für diesen Bereich ein schlüssiges Gesamtkonzept erforderlich; eine zukünftige
Entwicklung der Hartmannstraße als Fußgängerzone erscheint möglich.

Zukünftige Verkehrsführung des MIV - (Stadt Aachen)

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Lichtsignalanlagen
Die Signalprogramme der LSA Alexianergraben/Franzstraße/Kapuzinergraben/Kleinmarschierstraße
und Borngasse/Theaterstraße müssen an die veränderte Verkehrsführung für den MIV angepasst
werden. Dabei soll der zukünftig unterbundene MIV-Verkehr auf dem Kapuzinergraben und auf der
Theaterstraße Richtung Theaterplatz auch signaltechnisch ausgesperrt werden und die frei
werdenden Zeiten für eine Optimierung der sich verändernden Kfz-Ströme genutzt werden.
Je nach Ausgestaltung des Theaterplatzes muss entschieden werden, ob und wie die
Verkehrsführung an der heutigen LSA Kapuzinergraben/Theaterplatz angepasst wird, um die
veränderte Verkehrsführung mit deutlich weniger MIV zu unterstützen.
An alle LSA soll auch in Zukunft eine gute signaltechnische Lösung für den Buslinienverkehr
angeboten und eingeplant werden, um die Wartezeiten für den Linienverkehr möglichst gering zu
halten.

Zukünftige Verkehrsführung des ÖPNV
Der ÖPNV soll auch weiterhin die Theaterstraße, den Kapuzinergraben und den Theaterplatz
befahren.
Für die zukünftige Verkehrsführung des ÖPNV auf dem Theaterplatz gibt es derzeit zwei
Planungsoptionen. Bei der Entscheidung über die zukünftige Verkehrsführung des ÖPNV sind
folgende Vor- und Nachteile der beiden Varianten zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen:
Variante A: ÖPNV-Führung auf beiden Seiten des Theaters

Variante A – ÖPNV-Führung auf beiden Seiten des Theaters (Stadt Aachen)
Die Variante sieht eine beidseitig des Theaters verlaufende Verkehrsführung für den ÖPNV vor.
Sie erzeugt insgesamt weniger Verkehrsfläche, da eine Bündelung verschiedener Verkehrsarten
(ÖPNV, Liefer- und Ladeverkehr, Radverkehr) auf jeweils einer Fahrspur möglich wäre.
Die betrieblich notwendigen Wendefahrten der ASEAG sind nur bei dieser Variante möglich. Diese

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werden z.B. bei am Elisenbrunnen endenden Linien notwendig, die dann in der anderen Fahrrichtung
wieder eingesetzt werden und um das Theater auf kurzem Wege und in kurzer Zeit wenden können.
Ohne die Wendemöglichkeit um das Theater ergeben sich deutlich längere Wendefahrten über den
Hauptbahnhof bis etwa zur Normaluhr, die zu hohen jährlichen Mehrkosten führen.
Mögliche Störungen der Aufenthaltsbereiche auf der nördlichen Seite durch vorbeifahrende Busse
könnten durch eine konsequente Einhaltung des Tempolimits sowie den perspektivisch
vollumfänglichen Einsatz von Elektrobussen reduziert werden.
Variante B: ÖPNV-Führung gebündelt auf der Südseite des Theaterplatzes

Variante B – ÖPNV-Führung gebündelt auf der Südseite des Theaters (Stadt Aachen)
Diese Variante sieht eine Bündelung der Fahrspuren für den ÖPNV auf der südlichen Theaterseite
vor. Variante B ermöglicht eine weitergehende Beruhigung der Aufenthaltsflächen im Bereich der
nördlichen Umfahrt, da dort keine Busse mehr fahren würden. Aufgrund der Nähe zur Altstadt, der
vielfältigen Erdgeschossnutzungen und der besseren Besonnung ist dieser Bereich für den Aufenthalt
besonders geeignet und wird entsprechend gerne besucht.
Allerdings müssten auch bei dieser Variante auf der Nordseite weiterhin Liefern und Laden,
Anliegerverkehre und auch Radverkehr erlaubt sein, weil eine Verlagerung des Radverkehrs auf die
Südseite – aufgrund der deutlich längeren Fahrtdauer (Umweg und Lichtsignalanlage) – nicht
angenommen werden würde. Die Bündelung der beiden ÖPNV-Spuren in Variante B würde im
Bereich der südlichen Umfahrt eine Verkehrsfläche von mindestens 6,50 bis 7,00 m Breite erfordern.
Im Kreuzungsbereich Theaterplatz/Kapuzinergraben wären entsprechend große Radien vorzusehen,
was zu deutlich größerem Platzbedarf als in Variante A führen und ggf. die Platzgestaltung
beeinträchtigen würde. Die Bündelung der beiden ÖPNV-Spuren in Variante B erschwert die Querung
für Fußgänger*innen insbesondere im Kreuzungsbereich Theaterplatz/Kapuzinergraben, wo auch der
Premiumfußweg 4 (Richtung Burtscheid) verläuft. Die stadtgestalterisch gewünschte Verbindung mit

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dem Theatervorplatz wäre deutlich schwieriger herzustellen und ohne Lichtsignalanlage (LSA) nicht
möglich.
Bushaltestellen im Planungsraum
Im Zuge der Umgestaltung soll die Lage der Bushaltestellen im Planungsraum zum Teil überprüft bzw.
neu bestimmt werden, mit dem Ziel, den Planungsraum bestmöglich zu bedienen sowie eine
möglichst hohe Aufenthaltsqualität im gesamten Planungsbereich sowie im Bereich der Haltestellen
zu gewährleisten. Die Lage der Haltestelle „Alter Posthof“ auf dem Kapuzinergraben in Richtung
Franzstraße ist beizubehalten.
Im Rahmen der EMW 2020 wurde die Haltestelle „Theaterplatz“ auf der südlichen Seite der
Theaterstraße in den Bereich der Reisebushaltestelle an der HfMT verlegt, zur Mobilstation erweitert
und insgesamt positiv angenommen.
Für die beiden Haltestellen „Theaterplatz“, die heute im Bereich der Theaterstraße verortet sind, ist zu
berücksichtigen, dass mindestens jeweils zwei Gelenkbusse die Haltestellen hinderungsfrei bedienen
können. Dies bedeutet eine Mindestlänge von ca. 40 m zuzüglich eines ausreichenden
Einfahrbereiches.
Für die Haltestelle Alter Posthof im Kapuzinergraben ist eine Mindestlänge von ca. 60m für jeweils
drei Gelenkbusse zu berücksichtigen.
Bei der Gestaltung der Haltestellenbereiche soll die Aufenthaltsqualität der Nutzer*innen im
Vordergrund stehen. Anforderungen an die Barrierefreiheit müssen entsprechend berücksichtigt
werden. Die zukünftigen Haltestellen „Theaterplatz“ sollen mit Fahrgastunterständen ausgestattet
werden. Für die Haltestelle „Alter Posthof“ am Kapuzinergraben kann an Stelle der beiden kleinen
Fahrgastunterstände eine gestalterisch integrierte Lösung entwickelt werden. Technische Anlagen,
wie etwa eine dynamische Fahrgastanzeige, sollen entsprechend berücksichtigt werden.
Eine Erweiterung der Haltestellen um zusätzliche Funktionen, wie z.B. Fahrradstellplätze oder
Bikesharing-Angebote, ist denkbar.
Regio-Tram
Bei der Bearbeitung der Planungsaufgabe ist auch die aktuelle Diskussion um die Einführung einer
Regio-Tram zu beachten. Im Kern geht es darum, dass die Planung für den Theaterplatz eine 7 Meter
breite Trasse entlang des Kapuziner-Grabens vorhalten muss. Die Bearbeitung im
Planungswettbewerb soll verdeutlichen, wie die mögliche Einpassung einer schienengeführten Tram
im Rahmen einer späteren Straßenraumanpassung verträglich geschehen kann.
Dies leitet sich wie folgt her:
In einer vom AVV im Frühjahr 2020 beauftragten zweistufigen Machbarkeitsstudie „Regio-Tram“ wird
die schienengebundene Anbindung der Städte Würselen, Alsdorf und Baesweiler sowie des
Südraumes der Städteregion Aachen an die Stadt Aachen geprüft.
In „Stufe 1“ sollen zunächst die grundsätzliche Machbarkeit und Umsetzbarkeit des Projekts geprüft
werden. An die erste Stufe schließt sich mit „Stufe 2“ eine Detaillierung der Untersuchung und
Konkretisierung der Planung an.
Im Dezember 2020 wurden erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorgestellt, die eine Anbindung
der nördlich gelegenen Kommunen per Regio-Tram befürworten.
Konkret soll es um eine Straßenbahn gehen, die vom Aachener Bushof aus im Wesentlichen entlang
der Krefelder Straße bis nach Baesweiler und zurück fährt.
Die Anbindung der südlichen Städteregion wird aufgrund der geringeren Fahrgastpotenziale weiterhin
mit dem Bus empfohlen.
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Zur Zeit wird die mögliche Streckenführung im Rahmen der Machbarkeitsstudie weiter untersucht.
Für den Fall, dass sich die Regio-Tram auch durch den Planungsraum entwickelt, ist die
Anpassungsfähigkeit der Planung zu gewährleisten.
Der Entscheidungsprozess bzgl. der Einführung der Tram und ihrer Streckenführung wird unter
Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Beteiligung relevanter politischer Gremien geführt werden.
Die Zeitdauer des Entscheidungsprozesses kann derzeit nicht benannt werden.
Weiterführende Informationen sind mit Veröffentlichung des zweiten Teils der Machbarkeitsstudie zu
erwarten.

Ruhender Verkehr/ Liefern und Laden
Unabhängig von der gewählten Verkehrsführung des ÖPNV sollen weiterhin alle Gebäude mit den
unterschiedlichen Nutzungen erreichbar bleiben. Insbesondere für die gewerblichen Nutzungen
müssen daher ausreichend Liefer- und Lademöglichkeiten eingeplant werden. Dazu zählt auch, dass
die Erreichbarkeit der am Theaterplatz liegenden Arztpraxen für mobilitätseingeschränkte Personen
gewährleistet sein muss.
Die Anfahrbarkeit von privaten Zufahrten und Stellplätzen, z.B. im Bereich des Kapuziner Karrees,
muss erhalten bleiben. Behindertenparkplätze sollen im Planungsgebiet in ausreichender, nach
Möglichkeit erhöhter Anzahl gegenüber dem heutigen Bestand (vier Parkplätze), eingeplant und so
verteilt werden, dass eine gute Abdeckung des Planungsraums gewährleistet ist. Es ist auf kurze
Wegeverbindungen zu den örtlichen Zielen, besonders ansässige Ärzte und Theater, zu achten.

Taxen, Reisebusse
Im Rahmen der Planung soll ein gut sichtbarer Standort für bis zu 6 Taxis in der Nähe des Theaters
eingeplant und in das gestalterische Konzept integriert werden. Für die Taxifahrer ist es wichtig, vom
Taxistand aus in möglichst viele Richtungen wegfahren zu können, um längere Umwege zu
vermeiden.
Für die Reisebushaltestelle soll ein neuer Standort außerhalb des Plangebiets gefunden werden.

Fußverkehr
Gemäß der Zielsetzungen der „Strategie für Fußgänger“ (2015) aus dem Verkehrskonzept
„Mobilitätsstrategie 2030“ sollen die Fußwege im Planungsraum attraktiv, gefahrlos nutzbar,
barrierefrei, begrünt und für Fußgänger jeden Alters entwickelt werden.
Da die Fußwege im Bestand oftmals zu schmal sind und den genannten Anforderungen nicht gerecht
werden, sollen sie bei der Neuaufteilung des Straßenraums in besonderem Maße berücksichtigt
werden.
Die Theaterstraße soll unter Berücksichtigung der historischen Vorprägungen als Boulevard zum
Flanieren mit entsprechend breiten Fußwegen umgestaltet werden.
Eine besondere Bedeutung kommt der Gestaltung übergeordneter Wegeverbindungen zu, die
wichtige öffentliche Räume miteinander verbinden. Der Premiumfußweg 4 führt vom Hauptbahnhof
kommend, über das Kapuziner Karree in Richtung Innenstadt und soll den Vorgaben aus dem
Konzept der Premiumfußwege entsprechend attraktiv gestaltet werden.
Im Bereich des Theaterplatzes ist ein wichtiger Teil der Aufgabenstellung zu prüfen, wie die
Querungen auf beiden Seiten des Platzes verbessert werden können. Dazu sind je nach
Entscheidung der Verkehrsführungen des ÖPNV Lösungen ohne und mit Lichtsignalanlage denkbar.
ÖPNV-Nutzer*innen sind in der Regel Fußgänger*innen. Der Aufenthaltsqualität und dem Komfort für
die zu Fußgehenden ist daher auch im Bereich der Bushaltestellen besonders Rechnung zu tragen.

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Radverkehr
Im Rahmen der Planung sollen Lösungsvorschläge für die Radverkehrsführung im gesamten
Planungsraum erstellt werden. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die konfliktfreie
Verkehrsführung von ÖPNV und Radverkehr zu richten. Dabei sind sowohl die Anforderungen an ein
sicheres Radfahren als auch die Belange eines störungsfreien Busverkehrs zu berücksichtigen.
Insbesondere der Kapuzinergraben soll als zukünftiger Radverteilerring für Radfahrende sicher und
komfortabel zu befahren sein sowie ausreichend leistungsfähig ausgelegt werden.
Es sollen alle Fahrbeziehungen für den Radverkehr angeboten werden.
Im Planungsraum müssen ausreichend viele Fahrradabstellanlagen eingeplant werden; die Anzahl der
Fahrradabstellanlagen im Planungsraum ist insgesamt deutlich zu erhöhen. Dabei sind die Bedarfe
des Theaters ebenso zu berücksichtigen wie die der anliegenden Nutzungen. Auf eine dezentrale
nutzungsbezogene Anordnung ist zu achten. Insbesondere auf der Nordseite und vor dem Theater ist
der Bedarf sowohl für Mitarbeitende als auch für die Besucher*innen des Theaters und der
anliegenden Geschäfte groß.
Die Stadtraumverträglichkeit von Anzahl und Aufstellorten ist im Rahmen des jeweiligen
Wettbewerbsbeitrags zu prüfen bzw. nachzuweisen.
Eine stadtgestalterisch verträgliche Integration von abschließbaren Abstellmöglichkeiten in den
Planungsraum, die auch höherwertige E-bikes und Fahrräder sicher aufnehmen können, soll im
Rahmen der Aufgabenstellung geprüft werden.

Zukunftsfähige Mobilität
Entsprechend der Verkehrsentwicklungsplanung in Aachen mit der Vision 2050 und der Strategie
2030 wird für das zukünftige Mobilitätsverhalten der Aachenerinnen und Aachener sowie der
Besucher*Innen der Stadt ein Netz von Sharing-Angeboten eine zunehmende Rolle spielen. An
Mobilstationen, die sich vornehmlich im Umfeld von Bushaltstellen befinden werden, sind in
unterschiedlichem Maß Leihfahrräder und –pedelecs, Lastenbikes, e-scooter und ggf. auch carsharing Angebote zu finden. Bei der Gestaltung des Planungsraums sind hierfür geeignete Standorte
zu finden. Wegen seiner innerstädtisch zentralen Lage ist der Planungsraum für Sharingangebote
besonders geeignet.
Gleichzeitig muss die Integration solcher Angebote stadtgestalterisch verträglich (d.h. hinsichtlich der
Dimensionierung und Anordnung auf den Ort abgestimmt) erfolgen.

Barrierefreies Planen
Der Theaterplatz soll als inklusiver, barrierefreier Stadtraum für alle Nutzergruppen entwickelt werden.
Um unterschiedliche Nutzer*innenanforderungen hinsichtlich möglicher Einschränkungen motorischer,
sensorischer oder kognitiver Art zu berücksichtigen, sollen folgende Planungsprinzipien angewendet
werden:
Zwei-Sinne-Prinzip: fehlt ein Sinn, muss die Möglichkeit bestehen, mittels eines anderen Sinns an
Informationen oder Orientierungshilfen zu kommen
Fuß-Rad-Prinzip: alle Bereiche die zu Fuß erreichbar sind, sollen auch mit dem Rollstuhl
erreichbar sein.
Weiter sind folgende Vorgaben und Empfehlungen zu berücksichtigen:
Bei der Planung aller Flächen ist die DIN 18040, Teil 3 als Grundlage zu verwenden.

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Übergänge zwischen unterschiedlichen Verkehrsflächen, besonders Fußgängerflächen und
Flächen für den motorisierten und nicht motorisierten Fahrverkehr, sollen visuell und taktil
bemerkbar sein.
Fußwegeverbindungen sollen ein geschlossenes Leitsystem aufweisen, das ggf. mit Rippen- und
Noppenplatten ergänzt wird.
Behindertenparkplätze sind nach den Regelstandards der Stadt Aachen zu planen.
Im Rahmen der Umgestaltung des Theatervorplatzes soll die Möglichkeit geprüft werden, einen
barrierefreien Zugang zum Haupteingang des Theaters sensibel zu integrieren, z.B. in Form einer
seitlich angeordneten Rampe. Der Bereich längs des Portikus ist von Anbauten freizuhalten.
Weiterhin soll nach Möglichkeit eine öffentliche Behindertentoilette mit 24-stündigem Zugang
(Euroschlüssel) im Umfeld des Theaterplatzes integriert werden, die die nächstgelegene
Behindertentoilette am Elisengarten / Ecke Hartmannstraße sinnvoll ergänzt.

Zur Abstimmung der Zielsetzungen und Vorgaben zur Barrierefreiheit im Rahmen der Umgestaltung
hat bislang eine Begehung des Platzes im Sommer 2020 sowie ein Abstimmungstermin Anfang des
Jahres 2021 mit Vertreter*innen der Aachener Kommission für barrierefreies Bauen stattgefunden.
Diese Abstimmung soll im weiteren Planungsprozess fortgeführt werden.

Feuerwehr – Rettungswege und Aufstellflächen
Für den Einsatz von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen und die dafür notwendigen Flächen ist die
Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift
Technische Baubestimmungen NRW zu beachten (siehe Anlage).
Die Zufahrten und Zugänge für die Feuerwehr zu den umliegenden Gebäuden sind sicherzustellen.
Beidseitig des Theaters muss eine mindestens 3m breite Durchfahrt sowie eine 5,50m breite Fläche
frei von schweren oder mit dem Boden verbundenen Gegenständen freigehalten werden.
Zu- oder Durchfahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen sind so zu
befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer Achslast von mindestens 11 t und einem
zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 18 t befahren werden können.
Die notwendigen Aufstellflächen sind zwingend zu gewährleisten.
Die jeweiligen Aufstellflächen dürfen höchstens 9m von den anzuleiternden Gebäuden entfernt liegen.
Liegt die anzuleiternde Stelle höher als 18m; verringert sich der Abstand auf höchstens 6m.
Die notwendigen Anleiterstellen an der Theaterfassade sind entsprechend zu berücksichtigen (siehe
Anlage). Künftige Baumstandorte sind im weiteren Planungsprozess mit den anzuleiternden Stellen
der Gebäude abzustimmen.
Der Vorplatz des Theaters ist im Brandfall als Sammelstelle für die Besucher*innen vorgesehen.

Anlieferung des Theaters
Damit der Spielbetrieb des Theaters aufrechterhalten werden kann, müssen folgende Vorgaben bzgl.
der Liefer- und Ladevorgänge des Theaters berücksichtigt werden:
Ladezone hinten:
Hinter dem Theater muss zum Be- und Entladen häufig mit Lkw und Hänger rangiert werden. Da es
sich um die Hauptanlieferungsmöglichkeit für die große Bühne handelt, finden hier die meisten
Ladevorgänge statt.
Die Hänger werden darüber hinaus als erweiterte Lagerfläche genutzt, daher parken sie auch links
und rechts neben der Laderampe. Zum Einparken der Hänger werden große Flächen zum Rangieren
benötigt.
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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Ladezone vorne:
Be- und Entladen für Kammerspiele und Vorderhaus. Hier wird die Zufahrt bzw. werden Teile des
Vorplatzes benötigt.
Ladezone südwestliche Seite:
Der Zugang zum Orchestergraben ist nur über eine Türe auf der südwestlichen Theaterseite möglich.
Die Instrumente müssen häufig zwischen Theater, Orchesterprobenraum und Eurogress hin- und
hertransportiert werden. Das Theater hat keine andere Möglichkeit, als die Instrumente auf der
südwestlichen Seite zu verladen.
Sonstiges:
Zum Rangieren der Hänger ist es weiterhin notwendig, dass die Fahrzeuge um das Theater
herumfahren können.
Die Ladesituationen werden in der Anlage bildlich dokumentiert.

6. Technische Infrastruktur / zukunftsgewandter Umgang mit
Niederschlagswasser
Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
Versorgungsinfrastruktur
Erneuert werden die Strom-, Gas-, -Wasser- und Fernwärmeleitungen sowie die Beleuchtung als Teil
der Versorgungsinfrastruktur.
Die Lage der zukünftigen Versorgungsleitungen ist auf dem Plan in der Anlage dargestellt.
Eine Erläuterung der geplanten Maßnahmen im Rahmen der Versorgungsnetzplanung wird ebenfalls
in der Anlage zur Verfügung gestellt.
Die Lage der Leitungstrassen ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Abwasserentsorgung
Die Lage der bestehenden Abwasserleitungen (siehe Anlage) ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Sie sollten nur in begründeten Einzelfällen zugunsten des Gestaltungsentwurfs bzw. seiner
technischen Realisierbarkeit unter Beachtung der a.a.R.d.T. umverlegt werden müssen.
Regenentwässerung
Angaben sowie Aussagen zur zukünftigen Entwässerung sind auf den Plänen darzustellen.
Vorhandene Straßeneinläufe sind zu beachten, ggfs. entwurfsbedingt zu nutzen oder neu zu setzen.
Hausanschlüsse
Die Lage der Hausanschlüsse (siehe Anlage) ist bei der Planung zu berücksichtigen. Notwendige
Sanierungsmaßnahmen an den Hausanschlüssen können im Rahmen der Umbauarbeiten
durchgeführt werden.

Zukunftsgewandter Umgang mit Niederschlagswasser
Neben den vorgenannten Hinweisen unter „Grünstrukturen und Klimaanpassung“ wird im Sinne des
zukunftsgewandten Umgangs mit Niederschlagswassers aufgrund der topographischen Lage eine
Auseinandersetzung mit dem Thema der Starkregenvorsorge erwartet. Grundlagen können schon in
Auftrag gegebene Starkregengefahren- und –risikokarten bilden.

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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
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Technische Infrastruktur des Theaters
Sprühflutlöschanlage / Löschwassertank
Die derzeitige Sprühflutlöschanlage des Theaters soll unter Einbeziehung eines angemessen groß
dimensionierten Erdtanks für die Bevorratung von Löschwasser erneuert werden.
Die Erneuerung ist im Rahmen der Umgestaltung vorgesehen, der Erdtank soll außerhalb des
Gebäudes platziert werden.
Derzeit werden die technischen Anforderungen, die notwendige Dimensionierung sowie die
genehmigungsrechtlichen Belange der Maßnahme geprüft.
Die Lage des unterirdisch angeordneten Vorratsbehälters kann im Bereich des Vorplatzes oder im
Bereich der rückwärtigen Anlieferung unter Berücksichtigung der vorhandenen Leitungsinfrastruktur
frei gewählt werden, eine Zuleitung ist dann zum Theater zu führen. Die Sprinklerzentrale befindet
sich im Untergeschoss des Theaters auf der nördlichen Seite.
In Abhängigkeit der Anordnung des Löschwasser-Vorratsbehälters sind der Frostschutz und eventuell
die Überfahrbarkeit (Lastklassen) zu beachten.
Versorgungsleitungen
In Abhängigkeit von der Lage des Löschwasserbehälters und den Leitungen muss eine
Wasseranschlussleitung zum Behälter berücksichtigt werden. Nach der Inbetriebnahme der
Löschwasseranlage werden einige Wasseranschlüsse im Theater außer Betrieb genommen werden.
Aus versorgungstechnischer Sicht sollten die Anschlussleitungen keine relevanten Auswirkungen auf
die Oberflächengestaltung haben.

Beleuchtung
Für den Planungsraum soll ein gestalterisch kohärentes Beleuchtungskonzept erstellt werden, das an
die vorhandene Straßenbeleuchtung des Umfelds anknüpft.
Die Auswahl der Leuchtentypen für die Straßenbeleuchtung soll sich an den Vorschlägen aus dem
Gestaltungshandbuch der Stadt Aachen orientieren.
Für den Bereich des Theatervorplatzes ist eine Lösung zu entwickeln, die eine gute Ausleuchtung des
Platzes auch im Hinblick auf die Durchführung von Veranstaltungen ermöglicht (Effektbeleuchtung).
Die bestehende Beleuchtung zur Inszenierung des Theatergebäudes soll gestalterisch eingebunden
werden. Die derzeitige Anstrahlung des Theaters umfasst zwei Szenarien:
1) Es werden der Eingangsbereich und die Seitenflächen sowie wie der hintere Teil beleuchtet.
2) Bei Veranstaltungen werden zusätzlich die Fensterleibungen angestrahlt.
Die Grundlage der Beleuchtungsplanung (siehe Vorschlag lichttechnische Vorgaben in der Anlage)
umfasst im Ausbaubereich die Beleuchtungssituation D3 und ist entsprechend der
Beleuchtungssituation P2 zu beleuchten. In der Planung können zwei Dimmstufen gewählt werden,
um die verkehrsärmere Zeit zu berücksichtigen. Hier gelten dann die Situationen P3 und P4.
Die Straßenbeleuchtung in Aachen wird mit einen Telemanagement der Firma Philips (Citytouch)
gesteuert. Sofern andere Leuchten zum Einsatz kommen sollen, beispielsweise im Bereich des
Vorplatzes, ist eine Kompatibilität zum vorhandenen System Voraussetzung für eine individuelle
Steuerung im Rahmen von Veranstaltungen.
In Sinne einer energieeffizienten Beleuchtung gilt ein maximaler Verbrauch von < 25mW/lx/m². (ggf.)
Zur Vermeidung der Aufhellung des Nachthimmels ist auf den Einsatz von Spiegelwerfern zu
verzichten.
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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
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7. Paubachkanal / Wasser sichtbar machen
Fließendes Wasser in kastenförmigen Rinnen prägte über nahezu zwei Jahrtausende das Aachener
Straßenbild. Nun bietet sich die Chance, dieses Bild und die sinnliche Qualität von Wasser in den
Stadtraum zurückzuholen.
„Aachener Bäche sichtbar und erlebbar machen“ lautet das Konzept, das die Sichtbarmachung
der verrohrt unterhalb der Innenstadt durchfließenden Bäche zum Ziel hat und durch die Stadt Aachen
in Kooperation mit der Initiative „Aachener Bäche ans Licht“ entwickelt wird (siehe Anlage).
Die durch das Innenstadtkonzept 2022 geförderte Maßnahme verfolgt die gestalterischen
Zielsetzungen:
• Aachener Bäche und Quellen sichtbar und erlebbar machen,
• Aufenthaltsqualität erhöhen,
• Wasser als stadträumlichen Standortfaktor nutzen,
• Aspekte der Aachener Geschichte lesbar machen,
• Mikroklima verbessern (Klimafolgeanpassung in Stadträumen).
Auch für den Planungsraum bietet sich die Gelegenheit, Wasser in das Gestaltungskonzept zu
integrieren. Im Rahmen einer hydraulischen Untersuchung wurde der Nachweis erbracht, dass eine
(unterirdische) Zuleitung von Wasser des Paubachkanals vom Boxgraben über die Karmeliterstraße
und Franzstraße bis in den Bereich Kapuzinergraben / Theaterplatz möglich ist (siehe Anlage).
Aktuell untersucht und geprüft wird eine alternative Wasserzuführung für ein neues Bachgerinne am
Theaterplatz aus der Paubachdruckleitung (Boxgraben-Bendelstraße-Klappergasse/Rennbahn...) im
Hinblick auf die verfügbare Wassermenge und die vorteilhafteste Einleitungsvariante in den
Paubachkanal (entweder Schmiedstraße-Kleinmarschierstraße-Kapuzinergraben-Theaterplatz oder
Schmiedstraße-Münsterplatz-Hartmannstraße-Kapuzinergraben-Theaterplatz). Die aktuelle
Untersuchung geht davon aus, dass die erforderliche Wassermenge für ein neues Gerinne (s.o.)
geliefert werden kann, spätestens mit einer gewissen Ertüchtigung der Paubachdruckleitung.
Unabhängig von der Variante der Wasserzuführung ist davon auszugehen, dass der Paubach im
Bereich des Kapuzinergrabens an die Oberfläche geholt werden kann.
Im Rahmen des Planungswettbewerbs soll daher die Integration von Wasser in die
Oberflächengestaltung unter Berücksichtigung und Abwägung von weiteren Gestaltungsthemen
(Fußwegen, Baumpflanzungen, Aufenthaltsflächen …) geprüft werden.
Die Sichtbarmachung wäre z.B. in Form einer Gewässerrinne im Bereich des Kapuzinergrabens
möglich. Auch die Zuführung von Wasser als Gestaltungselement in den Bereich des Theaterplatzes
(z.B. zur Ausbildung einer Wasserfläche) ist denkbar.
Die verfügbare Wassermenge aus dem Paubachkanal wird mit bis zu 8,5 l/s angegeben.
Für die Gewässerrinne können in Anlehnung an historische Bachgerinne folgende Maße zugrunde
gelegt werden: Breite 50 cm, Tiefe 12 cm, angestrebte Wassertiefe fünf (5) cm.
Im weiteren Verlauf kann das Bachwasser entlang der Peterstraße und Blondelstraße zum WillyBrandt-Platz geführt und dort in eine eventuell offengelegte Pau wieder eingeleitet werden.

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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
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8. Wirtschaftlichkeit in Bau und Unterhaltung
Teil der Wettbewerbsaufgabe ist die Einhaltung eines finanzierbaren Kostenrahmens. Für die
Maßnahmen des Bestandsrückbaus, die Herstellung der neuen Oberflächen, die Entwässerung, die
Beleuchtung, die Möblierung und sonstiger Gestaltungselemente ist ein Kostenrahmen seitens der
Stadt Aachen von ca. 6.138.850 € inkl. Mehrwertsteuer vorgesehen.
Für die durch die Regionetz GmbH beauftragten Maßnahmen der Versorgungsinfrastruktur sind
insgesamt ca. 1.088.2850 € inkl. Mehrwertsteuer vorgesehen.
Der Entwurf ist so zu konzipieren, dass die anrechenbaren Baukosten für die Gesamtfläche
eingehalten werden können.
Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit sind nicht nur die Herstellungskosten sondern auch die künftigen
Betriebs-, Wartungs- und Unterhaltungskosten bei der Planung und späteren Ausführung der
Oberflächen und der Versorgungsinfrastruktur zu berücksichtigen. Daher soll auf die Auswahl
langlebiger Materialien geachtet werden.

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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Teil C – Verfahren

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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
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1 Ausloberschaft
Stadt Aachen
vertreten durch die Oberbürgermeisterin
in 52058 Aachen
diese vertreten durch Stadtbaurätin Frauke Burgdorff
Regionetz GmbH
Lombardenstraße 12-22
52070 Aachen
Telefon: 0241 41368-2930
Fax: 0241 41368-2999
info(at)regionetz.de
Geschäftsführer: Axel Kahl, Stefan Ohmen
Sitz der Gesellschaft: Aachen
Handelsregister-Nr.: HRB 12668 Aachen
UID: DE 814 121 361

Verfahrensbetreuung
Dieses Wettbewerbsverfahren wird betreut durch
scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbH
Friedenstraße 18
44139 Dortmund
Telefon: 0231-18998710
E-Mail: theaterplatz@scheuvens-wachten.de
Ansprechpartner: Martin Ritscherle, Susann Hollbach, Mona Steinhauer

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

2 Wettbewerb
Gegenstand des Wettbewerbs
Anlass des Wettbewerbs ist die Umgestaltung des Theaterplatzes sowie der daran angrenzenden
Straßenräume „Kapuzinergraben“ und „Theaterstraße bis Borngasse“ in der Aachener Innenstadt.
Dabei soll eine zeitgemäße Verkehrslösung entwickelt werden, die es ermöglicht, den Theaterplatz
und sein Umfeld entsprechend seiner Rolle im Stadtgefüge zu einem Bereich mit hoher Gestalt-,
Aufenthalts- und Nutzungsqualität zu entwickeln. Auftragsgegenstand sind daher die
Freiraumplanung, die Verkehrsplanung und zusätzliche Ingenieursleistungen für die notwendigen
Umbauarbeiten.
Gegenstand des Wettbewerbs ist:





Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung
Landschafts- und Freiraumplanung
Verkehrsplanung
Ingenieurbau

Die Aufgabe des Wettbewerbs wird im Aufgabenteil der Auslobung detailliert beschrieben.

Wettbewerbsart und Wettbewerbsbedingungen
Ausgelobt ist ein nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren.
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Teilnehmer*innen beschränkt, von denen 3 Teilnehmer*innen durch die
Ausloberschaft gesetzt wurden. Über das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren wurden entsprechend
9 weitere Teilnehmer*innen und eine angemessene Anzahl an möglichen Nachrücker*innen ermittelt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen
Voraussetzungen erfüllen.
Das Verfahren ist anonym.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die
Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
GPA und das Vereinigte Königreich.
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der vom BMVBS am 31.01.2013
herausgegebenen Fassung und die mit Einführungserlass vom 05.06.2014 des Ministeriums für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und des Finanzministeriums NRW bekanntgemachten
Hinweisen zugrunde, soweit in der Auslobung nichts anderes festgelegt ist.
Die Auslobung ist für Auslober*innen und Teilnehmer*innen sowie alle übrigen am Wettbewerb
Beteiligten verbindlich. An der Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbs hat der Ausschuss
Vergabe und Wettbewerb der Architektenkammer NRW beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde
dort unter der W 29/21 registriert.
Der Wettbewerb sowie der zu vergebende Planungsauftrag werden in deutscher Sprache
durchgeführt.

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
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Ingenieur*innen
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Die Wettbewerbsbekanntmachung ist am 30.04.2021 im EU-Amtsblatt (Tender European Daily unter
www.ted.europa.eu) mit Referenznummer 2021/S 087-2226148 veröffentlicht worden.

Beurteilungskriterien
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Arbeiten im Wettbewerb durch das Preisgericht
nach RPW 2013 herangezogen:
- Qualität der Freiraumgestaltung
- Aufenthalts- und Stadtbildqualität
- Nutzungskonzept und Funktionalität
- Einbindung des Stadttheaters in die Konzeption
- Anbindung an die benachbarten Stadträume
- Orientierung und Adressbildung
- Stadtverträgliche Einbindung der Mobilität
- Erfüllung der verkehrlichen Erfordernisse, Barrierefreiheit
- Würdigung von Denkmalpflege und Denkmalschutz
- Materialwahl und Ausstattung
- Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimawandelfolgen
- Realisierbarkeit
- Wirtschaftlichkeit in Bau und Unterhaltung, Haltbarkeit
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor,
die einzelnen Kriterien zu gewichten.

Preisgelder
Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellen die Auslober*innen nach Abschluss der Bearbeitung eine
Wettbewerbssumme von 130.500 Euro (brutto, inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19%) zur
Verfügung. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2013) ermittelt. Die Aufteilung ist
wie folgt vorgesehen: Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1. Preis:
2. Preis:
3. Preis:

53.000 Euro
32.500 Euro
20.000 Euro

Für Anerkennungen stehen insgesamt 25.000 Euro zur Verfügung.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme
vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.

Termine
Die Termine sind der Terminübersicht zu Beginn der Auslobung zu entnehmen.

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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
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Schriftliche Rückfragen und Kolloquium
Rückfragen zur Auslobung können ausschließlich per E-Mail bis zu dem in der Terminübersicht
genannten Datum an scheuvens + wachten plus unter der folgenden E-Mail-Adresse gestellt werden:
theaterplatz@scheuvens-wachten.de
Die beantworteten Rückfragen aller Teilnehmenden werden mit dem Protokoll des
Rückfragenkolloquiums Bestandteil der Auslobung und allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung
gestellt.
Ort und Zeitpunkt des Rückfragenkolloquiums sind der Terminübersicht zu entnehmen.

Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten
Die geforderten Leistungen sind vollständig, rechtzeitig und anonym - ohne Hinweise auf die
Verfasser – bis zu dem in der Terminübersicht genannten Zeitpunkt auf Kosten der
Wettbewerbsteilnehmer unter dem Kennwort "Wettbewerb Theaterplatz Aachen" einzureichen bei
scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh
Friedenstraße 18
44139 Dortmund
Es gibt zwei Möglichkeiten der fristgerechten Einreichung der Wettbewerbsbeiträge:
Möglichkeit A: Abgabe beim wettbewerbsbetreuenden Büro scheuvens + wachten plus
unter der oben angegebenen Adresse bis spätestens zu dem in der Terminübersicht genannten
Zeitpunkt zu folgenden Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
ODER
Möglichkeit B: Aufgabe bei einem Post-, Kurier- oder Transportdienst
bis zu dem in der Terminübersicht genannten Datum, unabhängig der genannten Uhrzeit.
Es gilt das auf dem Einlieferungsbeleg des Post-, Kurier- oder Transportdiensts angegeben
Aufgabedatum (Tag).
Der Teilnehmer sorgt dafür, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann.
Einlieferungsbelege sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf
Anforderung vorzulegen. Der Einlieferungsbeleg muss eindeutig lesbar sein.
Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusendung durch Post-, Kurier- oder Transportdienste als
Absender die Anschrift der Ausloberschaft zu verwenden:
Stadt Aachen - Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Zentrale Vergabestelle
Verwaltungsgebäude am Marschiertor
Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Über die Zulassung rechtzeitig bei Post-, Kurier- oder Transportdiensten eingelieferter
Wettbewerbsarbeiten, die später als 14 Tage nach dem Einlieferungsdatum eintreffen, entscheidet
das Preisgericht.

Bindende Vorgaben des Wettbewerbs – Zulassung der Wettbewerbsarbeiten
Es gibt für alle Teilnehmer keine bindenden Vorgaben im Wettbewerbsverfahren, außer der
fristgerechten Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten.
Im Zweifelsfall obliegt eine abschließende Entscheidung über die Zulassung der Wettbewerbsarbeiten
dem Preisgericht.

3 Akteure
Wettbewerbsteilnehmende
Die genauen Teilnahmevoraussetzungen, Teilnahmehindernisse und das Bewerbungsverfahren
(Teilnahmewettbewerb) waren der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt zu entnehmen. Die
Teilnahmehindernisse werden unter § 4.2 der RPW beschrieben. Berater, Fachplaner und
Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme
erfolgt auf eigene Verantwortung.
Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden folgende Büros durch die Ausloberschaft eingeladen:
1. Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln mit OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co.KG,
München
2. KRAFT.RAUM, Krefeld mit ambrosius blanke verkehr.infrastruktur, Bochum und Ingenieurbüro für
Tiefbautechnik F. Jaffke, Krefeld
3. Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Hannover mit SHP
Ingenieure, Hannover und BFT Planung GmbH, Aachen
Die Wettbewerbsteilnehmenden haben ihre Teilnahme am Wettbewerb schriftlich per Email bestätigt.

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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

Preisgericht
Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der
Auslobung gehört:

Fachpreisgericht








Michael Achten, Aachen, Ingenieur
Andrea Gebhard, München, Landschaftsarchitektin
Prof. Carsten Gertz, Hamburg, Verkehrsplaner
Carla Lo, Wien, Landschaftsarchitektin
Hubertus Schäfer, Köln, Landschaftsarchitekt
Daniel Schönle, Stuttgart, Architekt und Stadtplaner
Friedhelm Terfrüchte, Essen, Landschaftsarchitekt

Sachpreisgericht







Frauke Burgdorff, Stadt Aachen, Stadtbaurätin
Wilfried Ullrich – Stawag / Regionetz
Johannes Hucke – Grüne
Ernst Rudolf Kuehn – CDU
Norbert Plum – SPD
Dina Vivian Bharucha – Die Zukunft

Stellvertretendes Fachpreisgericht





Prof. Bart Brands, Hilversum, Freiraumplaner
Prof. Michael Koch, Berlin, Architekt und Stadtplaner
Dr. Hans-Juergen Krause, Aachen, Ingenieur
Joerg Thiemann-Linden, Bonn, Verkehrsplaner

Stellvertretendes Sachpreisgericht







Isabel Strehle – Stadt Aachen
Stefan Ohmen – Regionetz
Monika Wenzel – Grüne
Gaby Breuer – CDU
Marc Beus – Die Linke
Peter Blum – FDP

Sachverständige Beratung (ohne Stimmrecht):




ASEAG – Dr. Katrin Driessen
Citymanagement – Dr. Daniela Karow-Kluge
E 46/47; E49 Stadttheater/Musikdirektion; Kulturbetrieb - Michael Schmitz-Aufterbeck

Die Ausloberschaft behält sich vor, weitere Mitglieder*innen der Sachverständigen Beratung zu
benennen.

Vorprüfung
Die Vorprüfung erfolgt durch das Büro scheuvens + wachten plus in Zusammenarbeit mit weiteren
Beteiligten und ggf. den sachverständigen Berater*innen. Die Ausloberschaft behält sich vor, im
weiteren Verfahren weitere Vorprüfer*innen zu benennen.
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Wettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen,
Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

4 Wettbewerbsunterlagen
Folgende Unterlagen werden den Teilnehmern am Wettbewerb zum Zweck der Bearbeitung der
Wettbewerbsaufgabe zur Verfügung gestellt:
1.
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□

Plangrundlagen
Vermessergrundlage
Katastergrundlage Planungsraum und Umgebung
Versorgungsnetzplanung
Erläuterungen zur Versorgungsnetzplanung
Lageplan Paubachkanal & Entwässerung
Bestandspläne der Leitungsinfrastruktur
Theatergrundriss EG 1:200
Planungen der EMW 2020
(Fotos der) Pläne zu den historischen Bahnschienen am Theaterplatz
(Fotos der) Fundamente des Reiterdenkmals

2.
□
□
□
□
□

Gutachten
Lärmkartierung
Hydraulische Untersuchung Paubachkanal
Baumkataster Theaterstraße und Kapuzinergraben & Übersicht
Konzept Theaterstraße - Auszug Bestandsaufnahme - 3D Architekten und Scape
Landschaftsarchitekten – 2006
Vorschlag lichttechnische Vorgaben

3.
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□
□

Richtlinien und Konzepte
Denkmalsatzung Denkmalbereich Innenstadt
Anlage 7 Bodendenkmale Denkmalbereich Innenstadt
Flyer zur Denkmalbereichssatzung
Aachener Bäche - Machbarkeitsstudie
Aachener Bäche - Leitkonzept Übersicht
Aachen Innenstadtkonzept 2022
Freiraumkonzept Grüne Krone
Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Aachen
Konzept Premiumfußwege
Präsentation Gestaltung der Premiumfußwege
Vision Mobilität 2050
Aachen Mobilitätsstrategie 2030 Teil 1

4.
□
□
□
□
□

Reallabor und Beteiligung
EMW 2020 - Planungsanregungen aus der Bürgerschaft
Ergebnisprotokoll Stakeholderbeteiligung März 2021
Ergebnisprotokoll Öffentlichkeitsbeteiligung April 2021
Online Umfrage – März/April 2021
Phase 0 - Broschüre Baukultur NRW zum Theaterplatz

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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

5.
□
□
□

Politische Vorlagen
Vorlage Reallabor Dezember 2020
Vorlage Mobilitätsausschuss Februar 2020
Vorlage zu den Radverkehrsplanungen

6.
□
□
□

Formblätter
Vordruck Formblatt Verfassererklärung
Vordruck Formblätter zum Nachweis von Flächen, Stellplätzen
Vordruck Formblätter zum Nachweis von Kosten

7.
□
□
□
□
□
□
□

Sammlung Fotos, Luftbilder und Videos
Luftbild: senkrecht
Luftbild: schräg
Fotos: Ladesituation rückwärtiges Theater
Fotos: EMW 2020
Fotos: Planungsraum (Bestandsaufnahme nach Teilbereichen)
Fotos: Historische Fotos
Videos: Drohnenflug Baukultur NRW

Den Verfassern verpflichten sich, alle Daten, die von der Ausloberschaft im Rahmen der gesamten
Verfahrensdurchführung zur Verfügung gestellt wurden, ausschließlich zur Bearbeitung
Aufgabenstellung in dem Verfahren zu verwenden und diese nach Beendigung des Verfahrens zu
löschen bzw. zu vernichten.

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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
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5 Leistungen
Wettbewerbsleistungen
Präsentationspläne
Folgende Leistungen sind auf einem Plansatz mit maximal 4 Plänen im Format DIN A0 (in Überlänge
bis 1300 mm) – Hochformat jeweils mit Angabe der Kennzahl darzustellen. Die Präsentationspläne
sind gerollt einzureichen. Alle Darstellungen sind auf hellem Grund zu erstellen. Die Plandarstellungen
müssen genordet sein.
Das folgende Planlayout ist bei der Gestaltung der Präsentations- und Vorprüfpläne möglichst
einzuhalten (siehe Skizze):

Piktogramme ohne Maßstab und erläuternde Texte


Leitbild / Freie Darstellungen zur Erläuterung der Entwurfsidee

Piktogramme, Maßstab 1:2.000







Übergeordnete Einbindung (mit Darstellung Elisabethstraße/Hartmannstraße)
Erschließungskonzept und Organisation des ruhenden Verkehrs, Darstellung der Führung der
Verkehrsarten (MIV, ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr)
Nutzungskonzept
Grünvernetzung; Umgang mit Niederschlagswasser und der Sichtbarmachung von Wasser
Konzept für Nutzung des Platzes als Kulturort / für Veranstaltungen
Beleuchtungskonzept

Lageplan mit Darstellung der Gesamtsituation im Maßstab 1:500 mit
Darstellung











der freiräumlichen und stadträumlichen Einbindung,
der Bebauung als Dachaufsicht mit Geschosszahlen,
der bestehenden Freiraumstrukturen,
der Erschließung mit der Führung von Straßen, Fuß- und Radwegen, Darstellung von Zufahrten
und Eingängen, Darstellung der Fahrspuren,
der Erschließung des ruhenden Verkehrs, Lage und Anzahl der oberirdischen Stellplätze, Lieferund Ladeflächen,
der Freiflächen,
der Bepflanzung,
der Beleuchtung,
des Umgangs mit Wasser,
der Übergänge zu angrenzenden Quartieren, insbesondere der Knotenpunkte.

Entwurfsplan Theaterplatz / Kapuzinergraben im Maßstab 1:250 mit Darstellung





der Freiflächengestaltung:
der Oberflächen und Materialität,
der Bepflanzung,
der Möblierung,

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




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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
nach RPW 2013

der Beleuchtung,
der Barrierefreiheit,
der Entwässerung,
des Umgangs mit Wasser.

Querschnitte im M 1:100








1 Straßenschnitt - Theaterstraße / Borngasse
1 Straßenschnitt - Kapuzinergraben Süd
1 Straßenschnitt - Kapuzinergraben Nord
1 Schnitt - Theaterplatz / längs
1 Schnitt - Theaterplatz + Kapuzinergraben / quer
Die entwurfsrelevanten Höhenpunkte sind in Plan und Schnitt anzugeben.
Die Lage der Schnitte ist im Lageplan zu verorten

Drei Details der Freiraumgestaltung im M 1:50 mit Darstellung








der Oberflächengestaltung,
der Materialien,
der Farbigkeit,
der Möblierung,
der Beleuchtung,
der Vegetation,
der Entwässerung.

Funktions-Isometrie


Mit Darstellung der Nutzungsverteilung im öffentlichen Raum

2 Perspektiven



Vogelperspektive – von Südwesten auf Theaterplatz / Hauptfassade Stadttheater
Fußgängerperspektive – Blickwinkel und Standort frei zu wählen / Bereich Theaterplatz

Mehrleistungen - Leistungen, die nicht in der Auslobung gefordert wurden - werden durch die
Vorprüfung auf den Plänen abgedeckt und von der Beurteilung ausgeschlossen.

Erläuterungsbericht der Wettbewerbsarbeit
Mit dem Erläuterungsbericht auf 3 DIN A 4 – Seiten sollen die wesentlichen Aspekte und Qualitäten
des Beitrages im Hinblick auf die Freiraum-, Verkehrs- und Ingenieurplanung dargestellt werden.

Kostenschätzung
Kostenschätzung nach DIN 276 HOAI in der 1. Gliederungsebene

Formblätter
ausgefüllte Formblätter Flächen, Kosten

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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
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nach RPW 2013

Verfassererklärung
Das ausgefüllte Formblatt „Verfassererklärung“ und die Erklärungen zur DSGVO sind in einem fest
verschlossenen Umschlag mit der Bezeichnung „Verfassererklärung“ und der Kennzahl der Arbeit
einzureichen.

Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
Liste, DIN A4

Prüfpläne in A0 und A3



1 Satz Vorprüfpläne DIN A0 gerollt (analog Präsentationspläne, einfache Papierqualität)
1 Satz Präsentationspläne als DIN A3 Verkleinerungen

Datenträger


alle eingereichten Präsentationspläne als einzelne Bild-Dateien (.jpg/tiff, 150 dpi im Originalformat
DIN A0 und DIN A3) und als PDF-Datei
 Daten aller eingereichten Texte und Formblätter als word oder excel-Dokument
 Daten aller eingereichten Pläne (Lagepläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten) als CAD-Daten
(dxf/dwg-Dateien)
 Die einzureichenden CAD-Daten sind derart anzulegen, dass diese ohne Layout und mit
übersichtlicher Layerstruktur durch die Vorprüfung nachvollziehbar sind. Layerstruktur und
Layernamen sind entsprechend verständlich anzulegen und ggf. hervorzuheben.
 Zwecks Nachvollziehbarkeit der wesentlichen Flächenkenndaten sind folgende Flächen in den
CAD-Daten durch die Teilnehmer als geschlossene Polygone und auf entsprechend benannten
Layern anzulegen:
1. Öffentliche Freiflächen
2. Öffentliche Verkehrsflächen

Kennzeichnung des Wettbewerbsbeitrages - Anonymität
Die einzureichenden Wettbewerbspläne sind in allen Teilen nur am oberen rechten Rand durch eine
Kennzahl aus sechs arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Erläuterungsbericht,
Berechnungsbögen und Modell sind anlog zu kennzeichnen. Bei der digitalen Abgabe der Daten ist
bei der Benennung folgende Methodik zu verwenden: Kennzahl_Dateiname.Dateityp (Beispiel:
123456_Blatt1.TIF).
Bei den digitalen Daten ist ebenfalls die Anonymität sicherzustellen. Es empfiehlt sich,
sicherheitshalber die Dokumente vorher zu kopieren und zu überprüfen, ob sowohl die Datei- als auch
die Benutzer-Info tatsächlich keine Hinweise mehr auf den Benutzer geben.
Jede/r Wettbewerbsteilnehmer/-in trägt die Verantwortung für die Wahrung seiner Anonymität.

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6 Abschluss des Wettbewerbs
weitere Beauftragung
Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberschaft
den / die federführende*r Vertreter*in einer Preisträgergemeinschaft
unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorprüfung mit
den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung
entgegensteht.
Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) 8. VgV), an dem die
Preisträger beteiligt werden.
Die den Verhandlungen zugrunde liegenden Zuschlagskriterien wurden bereits mit der EU-weiten
Bekanntmachung mitgeteilt. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts wird
hierbei mit 50 %, die Honorarforderung mit 25 % sowie die Belange Projektumsetzung /
Personaleinsatz mit 25 % berücksichtigt werden. Die weiteren Kriterien werden mit der Aufforderung
zur Angebotsabgabe des VgV-Verfahrens detailliert mitgeteilt.
Folgende Leistungen sollen durch die Stadt Aachen vergeben werden:


Objektplanung Freianlagen (Leistungsphasen 1-3; 5-9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11),
Honorarzone IV, LP 6 – 9 in Teilen



Objektplanung Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 1-3; 5-9 gem. HOAI § 47 i. V. m.
Anlage13), Honorarzone IV, LP 6 – 9 in Teilen

Folgende Leistungen sollen durch die Regionetz GmbH vergeben werden:


Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 1-3; 5-7 gem. HOAI § 43 i. V. m. Anlage
12), Honorarzone III, LP 6 – 7 in Teilen

Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Eine stufenweise
Beauftragung ist vorgesehen.
Darüber hinaus ist die Beauftragung folgender Besonderer Leistungen vorgesehen:
 Örtliche Bauüberwachung
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der
Geldgeber.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des
Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der
Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde
gelegt wird.

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Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmer die Regularien und
Termine des Wettbewerbs an. Für die Vergabe von Planungsleistungen für Sonderfachleute werden in
Abhängigkeit vom Auftragswert gegebenenfalls eigene Vergabeverfahren notwendig.
Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs
umgesetzt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur
weiteren Bearbeitung der Aufgabe Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.

Ergebnis und Öffentlichkeit
Die Ausloberschaft informiert die Teilnehmer*innen unverzüglich über das Ergebnis durch Versendung
des Protokolls der Preisgerichtssitzung.
Soweit ein*e Preisträger*in wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung oder Verstoßes gegen
Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, wird das Preisgeld zu gleichen Teilen unter den
weiteren Preisträger*innen verteilt.
Die Ausloberschaft wird alle Wettbewerbsarbeiten unter Offenlegung der Verfasser*in veröffentlichen.
Nach Abschluss des Wettbewerbs werden zudem alle Arbeiten öffentlich ausgestellt. Die genauen
Daten und der Ausstellungsort werden rechtzeitig veröffentlicht.

Eigentum, Urheberrecht Verwendungsrechte
Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge werden gem. den
Vorgaben des § 8 (3) RPW Eigentum der Ausloberschaft und werden nicht zurückgesendet. Sie
dürfen von der Ausloberschaft veröffentlicht werden und für den vorgesehenen Zweck genutzt
werden, wenn der/die Verfasser*in mit der weiteren Bearbeitung beauftragt ist. Alle Rechte nach dem
Urheberrechtsgesetz verbleiben bei den Verfassern. Der Ausloberschaft werden die Rechte zur
Erstveröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge ohne
weitere Vergütung eingeräumt. Dies gilt für die gesamte Wettbewerbsarbeit und auch für
Teilausschnitte, solange der Entwurfszusammenhang gewahrt bleibt und der/die Namen der
Entwurfsverfasser genannt werden.
Die Verfasser*innen stellen die Ausloberschaft von den Rechten Dritter an den eingereichten
Unterlagen frei.

Datenschutz
Jede*r Teilnehmer*in, Preisrichter*in, Sachverständige, Vorprüfer*in, Gast und Auftragnehmer*in
willigt durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass seine/ihre personenbezogenen
Daten im Zusammenhang mit dem oben genannten Wettbewerb beim verfahrensbetreuenden Büro in
einer Datei geführt werden. Eingetragen werden Büro, Name, Anschrift, Telefon, Email,
Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Verfahrens können auf Wunsch diese Daten gelöscht
werden (durch formlose schriftliche Mitteilung).

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Stadtplaner*innen,Verkehrsplaner*innen und
Ingenieur*innen
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Rückversand
Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberschaft nach Abschluss der Ausstellung auf
Anforderung zurückgesandt oder können – nach Absprache – abgeholt werden. Sollte innerhalb einer
Frist von 4 Wochen nach Beendigung der Ausstellung keine Anforderung zur Rücksendung oder ein
Abholtermin vereinbart worden sein, erklärt der/die Teilnehmer*in, auf sein Eigentum an
Planunterlagen und Modellen der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.

Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen in der Auslobung sowie auf und in den Planunterlagen wurden
durch die Ausloberschaft sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch wird keine Haftung, Garantie oder
Gewähr dafür übernommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur
Verfügung gestellt worden sind.
Für Beschädigung oder Verlust von Wettbewerbsarbeiten haftet die Ausloberschaft auf Kostenersatz
für die Ausbesserung oder Wiederbeschaffung der beschädigten bzw. verlorenen Unterlagen, wenn
sie diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden
pflegt.

Nachprüfung
Wettbewerbsteilnehmende können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung
festgelegte Verfahren bei der Ausloberschaft rügen. Die Grundlage der Frist ist im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 160 der GWB) verankert. Die Ausloberschaft trifft ihre Feststellung
im Benehmen mit der Architektenkammer.
Zuständige Vergabekammer
Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2 - 10
50667 Köln
Deutschland

Änderungsvorbehalt
Die Ausloberschaft behält sich das Recht vor, Änderungen und Ergänzungen in der Auslobung und
der Aufgabenstellung bis zum Versand der Auslobung an die ausgewählten Architekturbüros und dem
Start der Bearbeitungsphase vorzunehmen. Änderungen und Ergänzungen im Rahmen des
protokollierten Rückfragenkolloquiums während der Bearbeitungsphase sind davon ausgenommen.

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