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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft,
Digitalisierung und Europa

Vorlage-Nr:

FB 61/0310/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

12.01.2022
Dez. III / FB 61/200

Vertikale Nachverdichtung für Gewerbe- und
Nahversorgungsbauten etablieren
Ratsantrag Nr. 007/18 der SPD vom 18.02.2021
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
25.01.2022
10.02.2022

Gremium
Zuständigkeit
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung Kenntnisnahme
Planungsausschuss
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Damit gilt der Ratsantrag Nr. 077/18 als behandelt.

Vorlage FB 61/0310/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.01.2022

Seite: 1/9

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0310/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.01.2022

Seite: 2/9

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
X

nicht bekannt

Vorlage FB 61/0310/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.01.2022

Seite: 3/9

Erläuterungen:
Im Februar 2021 hat die Fraktion SPD im Rat der Stadt beantragt, die Verwaltung zu beauftragen,
einen standardisierten Prozess zur vertikalen Nachverdichtung von Neubauten im gewerblichen
Bereich und im Sektor der Nahversorgung zu entwickeln (Anlage 1).
1.

Einleitung

Der aktuelle und zukünftige Bedarf an Wohnbau- und Gewerbeflächen in Aachen ist erheblich. Im
Kontext der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 wurden mehrere
Untersuchungen zum Flächenbedarf in Aachen durchgeführt. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass der
bis zum Jahr 2035 prognostizierte Flächenbedarf auf den unbebauten Potentialflächen im Bestand
und den neu dargestellten Flächen im FNP Aachen*2030 nicht gedeckt werden kann. Daher ist es
zwingend erforderlich, mit dem Grund und Boden in Aachen sorgsam und flächensparend
umzugehen. Gewerbegebiete und Standorte von Lebensmittelmärkten – insbesondere von
Discountern - stellen hierbei ein hohes Potential dar, da es sich meist um eingeschossige Gebäude
mit großen versiegelten Außenflächen (Parkplätze, Lagerflächen etc.) handelt. Bei einer hohen Dichte
spielen jedoch Umwelt- und Klimaaspekte sowie die städtebauliche Qualität eine besonders große
Rolle. Daher muss bei einer Nachverdichtung auch immer darauf geachtet werden, ein lebenswertes
Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen.
Die einzelnen Gewerbegebiete in Aachen sind sehr unterschiedlich. Der Gebietscharakter hängt von
der Art der Betriebe, der Lage im Stadtgebiet, der Topographie, der Gebietshistorie und vielen
weiteren Faktoren ab. Daher ist es nicht sinnvoll, für alle Gebiete ein einheitliches Verfahren zur
Nachverdichtung anzuwenden. Stattdessen müssen die Handlungsmöglichkeiten in dem jeweiligen
Gebiet erfasst und umgesetzt werden. Dies gilt für bestehende Gewebegebiete, für neue, als auch für
solche, die gerade eine Wandlung erfahren. Eine Aufstockung durch Wohnnutzungen ist in reinen
Gewerbegebieten jedoch grundsätzlich nicht möglich, da Wohnen hier nicht zulässig ist. Dies wäre nur
in Mischgebieten umsetzbar. Allerdings ist es gut vorstellbar, eine bessere Ausnutzung der Höhe
durch Büronutzungen in den Obergeschossen zu erreichen.
Eine mangelnde Ausnutzung von Grundstücksflächen ist auch bei Einzelhandelsstandorten
festzustellen. In der Regel handelt es sich um eingeschossige Gebäude mit großen ebenerdigen
Parkplätzen. Die Rahmenbedingungen der verschiedenen Aachener Einzelhandelsstandorte sind
jedoch sehr individuell. Nicht in jeder Lage ist eine ergänzende Wohnnutzung zulässig oder möglich.
Außerdem muss bei Bestandsgebäuden zunächst geprüft werden, ob eine Aufstockung aus
statischen Gründen möglich ist oder ob neu gebaut werden muss. Daher muss bei einer vertikalen
Nachverdichtung im Einzelhandel eine auf den Einzelfall zugeschnittene Lösung für den jeweiligen
Standort gefunden werden.
2.

Aktueller Sachstand

2.1

Aktueller Sachstand Einzelhandel

Die in den vergangenen Jahrzehnten in Aachen entstandenen Lebensmittelmärkte wurden
überwiegend in eingeschossiger Bauweise, umgeben von großen Stellplatzflächen, errichtet. Von
Seiten der Betreiber (Vollsortimenter / Discounter) wird diese Ansiedlungsform nach wie vor
angestrebt. In den letzten Jahren wurden aber weniger Neuansiedlungen, sondern vermehrt
Verkaufsflächenerweiterungen an bestehenden Standorten nachgefragt. Die Entwicklung neuer
Standorte ist mittlerweile eher selten. Dies liegt nicht nur an den schwierigen und aufwändigen
Bauleitplanverfahren, sondern auch an dem Mangel an geeigneten Grundstücken in integrierten
Lagen. Wirtschaftlich tragfähige Vollsortimenter benötigen mittlerweile eine Verkaufsfläche von ca.
1.500 m², Discounter ca. 1.000 m². Hinzu kommen Lager-, Anliefer- und Stellplatzflächen, sodass
Grundstücksgrößen von mindestens 3.000 m² benötigt werden. Über das Zentren- und
Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen wird seit langem sichergestellt, dass Ansiedlungen in nichtintegrierten Lagen, z.B. in Gewerbegebieten, nicht weiterverfolgt werden. Neuansiedlungen sind nur in
zentralen Versorgungsbereichen oder in größeren Wohngebieten möglich. Gerade in diesen Lagen ist

Vorlage FB 61/0310/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.01.2022

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aber besonderer Wert auf gute städtebauliche Lösungen mit einer entsprechenden
Nutzungsmischung zu legen.
2.2

Aktueller Sachstand Gewerbeflächen

Der Bedarf nach Gewerbeflächen stellt sich nach den Erhebungen des Fachbereichs Wirtschaft,
Wissenschaft, Digitalisierung und Europa so dar, dass in den vergangenen zwei Jahren sowohl Büro,
Lager- und Logistikflächen als auch Produktionsflächen in erheblichem Maße nachgefragt wurden.
Hierbei wurden sowohl unbebaute Flächen als auch Brach- bzw. mindergenutzte Flächen
nachgefragt. Der festgestellte Bedarf in einer Größenordnung von rund 317 ha in den Jahren 2020
und 2021 konnte bei weitem nicht gedeckt werden. Erfüllt werden konnten Büroflächenbedarfe durch
verschiedene Neubauten wie das Blue Gate am Hauptbahnhof sowie die beiden Gebäude TIC und
das Alpha Space auf der Krefelder Straße. Diese Gebäude, wie auch die anderen in den vergangenen
Jahren entstandenen Neubauten, zeichnen sich durch eine maximal zulässige Mehrgeschossigkeit
aus. Die Gründe hierfür liegen zum einen in unternehmerischen Renditeerwägungen und zum
anderen in dem Bestreben, eine möglichst große Nutzfläche zu erhalten. Hallenflächen wurden in den
vergangenen zwei Jahren, abgesehen von Neubauten im Gewerbepark Brand und Flächen auf dem
TRIWO-Gelände, nur in einem sehr begrenzten Umfang errichtet.
3.

Maßnahmen und Vorgehensweise

3.1

Maßnahmen in der Bauleitplanung

Bei neuen Bauvorhaben werden bereits verschiedene Instrumente angewendet, um eine nachhaltige,
flächensparende Entwicklung zu gewährleiten. So wird in der Bauberatung auf entsprechende
Maßnahmen hingewiesen. Außerdem werden bei Bedarf private Vorhaben im Gestaltungsbeirat
vorgestellt und bewertet. Wenn eine Planung nicht den städtebaulichen Zielen entspricht, wird in nach
§ 34 BauGB beurteilten Bereichen oft ein Aufstellungsbeschluss gefasst, um die Ziele für das Gebiet
zu formulieren und in ein anschließendes Bebauungsplanverfahren zu überführen. Mit einem
Aufstellungsbeschluss besteht außerdem die Möglichkeit, eine Zurückstellung oder
Veränderungssperre zu veranlassen, um eine ungewünschte Bebauung zu verhindern.
Einzelhandel
Wie der Ratsantrag richtig dargestellt, ist Bauland in innerstädtischen Lagen zu wertvoll, um hier nur
eingeschossige Baukörper und große Stellplatzflächen zu entwickeln. In diesem Sinne werden derzeit
an der Bismarckstraße eine neue Wohnbebauung und ein großflächiger Lebensmittelmarkt in dichter
und flächensparender Bauweise realisiert.
Das Ziel, nicht nur den Standort und die Größe der Märkte, sondern auch die Dichte,
Nutzungsmischung und Raumbildung zu steuern, sollte auch weiterhin bei künftigen Entwicklungen
verfolgt werden. Hierfür ein standardisiertes Verfahren zu entwickeln, ist aus Sicht der Verwaltung
jedoch nicht zielführend, da jeder Standort und seine Rahmenbedingungen individuell zu betrachten
sind. Da großflächige Lebensmittelmärkte in der Regel nicht ohne Bauleitplanung (Sondergebiete)
realisiert werden können, besteht immer die Möglichkeit, über den Bebauungsplan zu steuern. Im
Planungsausschuss wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, Planungsrechtschaffung für Dritte nur
noch über vorhabenbezogene Bebauungspläne umzusetzen. Ergänzende Anforderungen können
dann in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Die Kombination von Wohnen und
(großflächigen) Lebensmittelmärkten kann allerdings auch zu Konflikten führen, da Anlieferung,
Zufahrten und Stellplatzanlagen Emissionen verursachen, die eine Wohnqualität stark beeinträchtigen
können. Hier sind geeignete Lösungen in Zusammenarbeit mit künftigen Projektentwicklern zu
erarbeiten. So wird derzeit in Kooperation mit der RWTH Aachen ein studentischer Wettbewerb
durchgeführt, um eine gute städtebauliche Lösung mit innovativen Ansätzen für einen neuen
Einzelhandelsstandort in Walheim zu entwickeln.
Gewerbegebiete
Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an neuen Gewerbeflächen in Aachen bei begrenzten
Flächenressourcen ist es zwingend erforderlich, so sparsam wie möglich mit der vorhandenen Fläche
umzugehen. Wie in dem Ratsantrag beschrieben, bringt die Versiegelung immer neuer Flächen viele
Vorlage FB 61/0310/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.01.2022

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Nachteile mit sich, insbesondere für Umwelt und Klima. Dabei bieten gerade Gewerbegebiete ein
hohes Einsparpotenzial für CO2-Emissionen und besitzen somit eine Schlüsselrolle zur Erreichung
der Klimaziele. Nachhaltige Gewerbestandorte haben aber auch für die Unternehmen eine wichtige
Bedeutung. Die Wahl eines zukunfts- und wettbewerbsfähigen Standortes kann entscheidend zum
unternehmerischen Erfolg beitragen.
In vielen bestehenden Gewerbegebieten liegen strukturelle Probleme vor, wie Nutzungskonflikte,
Mindernutzungen oder Modernisierungsrückstände. Im Jahr 2018 wurde im Zusammenhang mit
einem Ratsantrag zum Thema Nachverdichtung von Gewerbeflächen (Nr. 365/17 vom 17.05.2018)
eine Evaluation der Aachener Gewerbegebiete hinsichtlich ihrer Flächenausnutzung durchgeführt.
Diese kam zu dem Ergebnis, dass viele Unternehmen die maximale Höhe, die nach den
Bebauungsplan-Festsetzungen möglich wäre, nicht ausnutzen. Stattdessen wurden Gewerbehallen
meist eingeschossig gebaut und Stellplätze ebenerdig angelegt (Vorlage FB 61/1017/WP17).
Um zukünftig sparsamer mit der Fläche umzugehen und eine großflächige eingeschossige Bauweise
zu verhindern, soll bei der Aufstellung neuer Gewerbegebietsbebauungspläne je nach Lage und Ziel
eine Mindestgeschossigkeit oder eine Mindesthöhe festgesetzt werden. Sinnvoll kann hierbei auch
eine gestaffelte Höhe sein, welche zur Straße hin höher ist und im rückwärtigen Bereich niedrigere
Gebäude zulässt. Die festgesetzte Höhe hängt stark von der späteren Nutzung ab. Der
Bebauungsplan sollte im besten Fall den Bedarf widerspiegeln. Im Dienstleistungssektor zum Beispiel
ist eine höhere Bauweise sinnvoll und sollte entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Beim produzierenden Gewerbe hingegen wird heutzutage meist in die Fläche gegangen, da der
Betriebsablauf die Produktion auf einer Höhe erfordert. Hier sind gebietsübergreifende Konzepte und
eine intensive Beratung besonders wichtig, um diesen Betrieben Flächen anbieten zu können und
gleichzeitig schonend mit dem Boden umzugehen.
Gerade in Gewerbegebieten ist es besonders wichtig, Maßnahmen zur Reduktion von Stellplätzen
umzusetzen (Car Sharing, Shutteling, überdachte Fahrrad-Stellplätze, Ladeinfrastruktur etc.). Des
Weiteren sollen zukünftig keine ebenerdigen Parkplätze mehr angelegt werden, sondern Parkplätze
ausschließlich gestapelt werden, z.B. in Parkdecks oder Tiefgaragen. Ein gutes Beispiel hierfür ist der
Neubau einer Krankenkasse in der Gut-Dämme-Straße, bei welcher die notwendigen Stellplätze in
einem Parkdeck im Blockinnenbereich abgedeckt werden.
Zusätzlich sollen die Stellplatzflächen einen weiteren Nutzen z.B. durch Solaranlagen oder
Dachbegrünung erfüllen. In der Regel handelt es sich bei Bebauungsplänen für Gewerbegebiete um
sogenannte „Angebotsbebauungspläne“, bei denen die zukünftigen Nutzer*innen nicht bekannt sind.
Solange die Art des Betriebes und die Anzahl der Beschäftigten nicht bekannt sind, kann der
Bebauungsplan die Anzahl der zu schaffenden Stellplätze nicht festlegen. Dies kann nur im Rahmen
der anschließenden Vermarkung bzw. eines anschließenden Vergabeverfahrens auf Grundlage eines
Mobilitätskonzeptes erfolgen. Es gibt die Überlegung, zukünftig städtische Grundstücke über
Konzeptverfahren zu vergeben (Ratsantrag Nr. 101/18 „Konzeptvergabe bei Gewerbeflächen“,
Beratung im AAWR am 25.01.2022, im PLA am 10.03.2022 und im WLA am 05.04.2022).
Städtebauliche Gebote gemäß §§ 175 ff. BauGB
Das Baugesetzbuch sieht verschiedene Gebote vor, um dringend erforderliche und kurzfristig
umzusetzende städtebauliche Maßnahmen zu realisieren. Diese Gebote werden in der Praxis jedoch
nur selten angewandt, da die Umsetzung sehr aufwändig und oft mit langwierigen juristischen
Auseinandersetzungen verbunden ist. Wenn, erfolgen sie meist im Zusammenhang mit
Städtebauförder- oder Sanierungsmaßnahmen oder sie werden bei einer zwingend erforderlichen
Umsetzung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes angewandt.
Das BauGB sieht folgende Gebote vor:
 Baugebot
 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
 Rückbau- und Entsiegelungsgebot

Vorlage FB 61/0310/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.01.2022

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Die Gemeinde (die Stadt) kann einen Eigentümer durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer
bestimmten Frist sein im Besitz befindliches Grundstück zu bebauen, marode Gebäude mit
Missständen oder Mängeln instandzusetzen oder zurückzubauen. Dabei sollte die Maßnahme
wirtschaftlich zumutbar sein. Die Umsetzung der Gebote erfordert mehrere Schritte. Zunächst sieht §
180 BauGB die in einen Sozialplan mündende Erörterung vor, anschließend die Dokumentation der
Mängel mit einer Kostenermittlung, zuletzt den schriftlichen Bescheid mit einer Fristsetzung. Gerade
das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot setzt allerdings voraus, dass Missstände oder
Mängel vorliegen und insbesondere die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht mehr gewahrt
sind.
Der planerische, zeitliche und personelle Aufwand ist bei der Anwendung dieser Gebote sehr hoch
und die Ergebnisse sind kaum vorherzusehen.
3.2

Maßnahmen in der Vermarktung (Beratung)

Im Rahmen der Vermarktung von gewerblichen Grundstücken, Bestandsgebäuden sowie
Nahversorgungsbauten wird darauf geachtet, Eigentümer*innen, Investoren sowie interessierte
Unternehmen frühzeitig auf Potenziale der Nachverdichtung und damit zusammenhängende
Fördermaßnahmen aufmerksam zu machen und zu beraten. Besondere Bedarfe werden dabei bei
klimaschutzrelevanten Anpassungen (Beratungsleistungen zur klimatischen Gebäudeanpassung, zu
klimaschutzgerechtem und energieeffizientem Bauen sowie zu innovativen und nachhaltigen
Technologien) gesehen. Über das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Aachen und den damit
bereitgestellten Ressourcen können diese Beratungen, u.a. im Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft,
Digitalisierung und Europa über die Stellen Innovationsmanagement und
Energiekooperationsmanagement sichergestellt werden. Die Klimacheckliste kann dabei zukünftig als
Grundlage der Beratungen genutzt werden. Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der
Maßnahmen, insbesondere im Sinne der Nachverdichtung, ist jedoch die jeweilige Konsensfindung
mit den interessierten Unternehmen, Investor*innen und Eigentümer*innen.
4.

Best Practice

Nachfolgend werden Bespiele aufgeführt, bei denen durch die Kombination verschiedener Nutzungen,
wie Einzelhandel, Dienstleistungen, Wohnen, Kita und Parken eine flächensparende Entwicklung
gelungen ist.
Bismarckstraße / Viktoriaallee
Dies ist ein Beispiel für die Kombination aus Einzelhandel und Wohnen in einer verdichteten
städtischen Lage. Durch die wohnortnahe Versorgung und die gute fußläufige Erreichbarkeit konnte
zusätzlich die Anzahl der Stellplätze stark reduziert werden.
Vaalser Straße / Neuenhofer Weg
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um die Erweiterung eines Gewerbebetriebes. Statt hierfür neue
Flächen in Anspruch zu nehmen, werden die notwendigen Stellplätze auf dem vorhandenen
Grundstück durch Unterbauung und Aufstockung eines ebenerdigen Parkplatzes abgedeckt.
Krefelder Str. 199
Hier wurden Einzelhandel, Dienstleistungen und eine Kita in einem Gebäudekomplex kombiniert.
Außerdem wurde für eine optimale Ausnutzung der Fläche die Dachfläche des Vollsortimentes als
Außenbereich der Kita genutzt.
Prager Ring / Gut Dämmestraße
Bei diesem Beispiel werden Gebäude- und Außenflächen für Büronutzungen und Einzelhandel
gemeinschaftlich genutzt. Darüber hinaus wurde ein Parkdeck errichtet, welches das Parken für alle
Nutzungen abdeckt.

Vorlage FB 61/0310/WP18 der Stadt Aachen

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5.

Standorte mit Nachverdichtungspotential

5.1

Gewerbe

Eisenbahnweg / Madrider Ring
Ein mögliches Pilotprojekt für ein neues nachhaltiges Gewerbegebiet könnte das
Bebauungsplangebiet Eisenbahnweg / Madrider Ring darstellen. Die Fläche befindet sich im
städtischen Besitz und wird zurzeit durch Kleingärten sowie als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Auf
dem Grundstück sollen anhand von Festsetzungen im Bebauungsplan und einer
Vermarktungsstrategie Kriterien für eine nachhaltige Gewerbeentwicklung mit angemessener Dichte
angewendet werden.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Zielsetzung bei bestehenden, älteren
Gewerbegebietsbebauungsplänen sowie bei Bereichen mit älteren Aufstellungsbeschlüssen noch den
heutigen Anforderungen an eine flächensparende, nachhaltige Gewerbegebietsentwicklung
entsprechen. Hier ist es gegebenenfalls erforderlich, neue Beschlüsse zur Aufstellung oder Änderung
eines Bebauungsplanes zu fassen.
Rahmenplanung Liebighöfe
Auf dem Gelände der ehemaligen Diskothek starfisch im Gewerbegebiet Grüner Weg haben die
neuen Eigentümer angefangen die bestehenden Hallen für Veranstaltungen und Eventmanagement
zu aktivieren. Gleichzeitig wird anhand einer Rahmenplanung das Nachverdichtungspotential für einen
gewerblichen Nutzungsmix ausgelotet. Angestrebt werden Gebäudehöhen bis zu VII Geschosse um
auch die Versiegelung zu begrenzen und einen möglichst hohen Begrünungsgrad zu erhalten. Dies
kann jedoch nur gelingen, wenn die erforderlichen Stellplätze gestapelt werden und wenn gleichzeitig
ein Mobilitätskonzept zur Aktivierung vielfältiger Mobilitätsträger von Anfang an mit entwickelt wird.
Einzelhandel

5.2

Voraussetzung für einen Um- oder Neubau mit ergänzender Wohnnutzung ist, dass der Standort
integriert ist, da nach dem Zentren- und Nahversorgungskonzept zentrenrelevante Sortimente nur in
einem zentralen Versorgungsbereich oder in einem großen Wohngebiet zulässig sind. Nach heutiger
Einschätzung haben folgende Einzelhandels- bzw. Discounterstandorte nach diesem Kriterium ein
Potential zur Nachverdichtung:

6.

Jülicher Str. 56-64 (ehemaliger Kaisers/EDEKA)
Eynattenerstr. 26 (Lidl)
Reinhardstr. 1 (Lidl)
Neuhausstr. 10 (Netto)
Reumonderstr. 577 (Penny)
Forster Str. 5 (Aldi)
Königsberger Str. 1 (REWE)
Krugenofen 62-70 (REWE)
Von-Coels-Straße 206 (REWE)
Fazit

Sowohl bei der Einzelhandels- als auch bei der Gewerbeentwicklung sind Potentiale für eine vertikale
Nachverdichtung vorhanden. In neuen Gewerbegebieten kann dies, sofern möglich, über
entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan in Verbindung mit Vermarktungsstrategien
umgesetzt werden. Ergänzend hierzu bietet der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung
und Europa an- und umsiedlungswilligen Unternehmen und Investoren Beratungsdienstleistungen an,
um eine nachhaltige und ansiedlungsfreundliche Atmosphäre im Stadtgebiet Aachen zu ermöglichen.
Des Weiteren führt die Flächenknappheit im Stadtgebiet Aachen dazu, dass in Zukunft kaum neue
Gewerbeflächen hinzukommen werden. Im Zuge dessen wird daher insbesondere im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden Herzogenrath, Alsdorf und
Eschweiler in den entsprechenden Gremien ebenfalls verstärkt auf eine nachhaltige und
flächensparende Entwicklung hinzuwirken sein.
Vorlage FB 61/0310/WP18 der Stadt Aachen

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Auch im Einzelhandel werden kaum noch neue Standorte entwickelt. Daher ist eine Nachverdichtung
zum Beispiel durch ergänzende Wohnnutzung nur dann möglich, wenn an bestehenden Standorten
Änderungen vorgesehen werden. Über eine Beratung der Eigentümer*innen und anschließende
Bebauungsplanverfahren kann die Umsetzung neuer städtebaulicher Ziele in die Wege geleitet
werden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Möglichkeiten zur Nachverdichtungen im
Einzelfall zu prüfen sind und die Umsetzung stets von den Rahmenbedingen des jeweiligen
Standortes sowie der Bereitschaft der Eigentümer*innen abhängt. Dieses planerische Ziel wird bei
allen aktuellen sowie zukünftigen Planungen verfolgt.

Anlage/n:
Ratsantrag Nr. 007/18 der SPD vom 18.02.2021

Vorlage FB 61/0310/WP18 der Stadt Aachen

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