Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft,
Digitalisierung und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
FB 02/0107/WP18
Status:
öffentlich
Datum:
Verfasser/in:
18.11.2021
Sachstand - Homeoffice-Einrichtung ermöglichen
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
18.11.2021
25.01.2022
Gremium
Zuständigkeit
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
Kenntnisnahme
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt den Sachstand „Homeoffice- Einrichtung
ermöglichen" zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Sachstand „HomeofficeEinrichtung ermöglichen“ zur Kenntnis.
Vorlage FB 02/0107/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.11.2021
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
*Für den Haushalt 2021 sind folgende konsumtive Mittel eingeplant:
Produkt
PSP-Element
Kostenart
Maßnahme
Hinweis
2021
2022
2023
2024
15.02.01
4-150201-967-1
49110000
Coronaertrag
Ertrag
-40T€
0€
0€
0€
„Beratung Fonds
Beratung den
Corona-
Einrichtung
Fonds zur
isolierung
v.Homeoffice“
Einrichtung v.
40T€
0€
0€
0€
Veränderungen gesamt
40T €
0€
0€
0€
Davon Coronaisolierung
-40T €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Homeoffice
15.02.01
4-150201-967-1
52920000/
Beratung den
Aufwand/
„Beratung Fonds
72920000
Fonds zur
Auszahlung
Einrichtung
Einrichtung v.
Corona-
v.Homeoffice“
Homeoffice
isolierung
Nettobelastung für den städtischen Haushaltsplan
Für den Haushalt 2021 sind folgende investive Mittel eingeplant:
Produkt
PSP-Element
Kostenart
Maßnahme
Hinweis
2021
2022
2023
2024
15.02.01
5-150201-900-
78680000-
Fonds zur
Ausz-
02300-900-1
Gewährung v
Beratung und
ahlung
„Fonds zur
Ausleihen v
Einrichtung von
(zinslose
Einrichtung von
sonstig inländ
Homeoffice
Darlehen)
Homeoffice“
Bereich
160T€
0€
0€
0€
0€
-80T€
-80T€
0€
160T€
-80T€
-80T€
0€
0€
0€
0€
0€
160T€
-80T€
-80T€
0€
übrige
Bereiche
15.02.01
5-150201-900-
68680000
Fonds zur
Einz-
02300-900-1
Rückflüsse v
Beratung und
ahlung
„Fonds zur
Ausleihung v
Einrichtung von
(zinslose
Einrichtung von
sonstig inländ
Homeoffice
Darlehen)
Homeoffice“
Bereich
(Rückzahlung
zinsloser
Darlehen)
Veränderungen gesamt
Davon Coronaisolierung
Nettobelastung für den städtischen Haushaltsplan
Vorlage FB 02/0107/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.11.2021
Seite: 2/5
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
groß
nicht ermittelbar
x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
x
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Vorlage FB 02/0107/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.11.2021
Seite: 3/5
Erläuterungen:
Mit Ratsantrag vom 03.02.2021 beantragte die CDU-Fraktion ein kommunales Programm zur
Förderung von Homeoffice zu erarbeiten, das Beratungsangebote für Arbeitgeber zur Umsetzung von
Homeoffice, Angebote zur Vernetzung mit Unternehmen sowie die Einführung zinsloser Darlehen für
Investitionen bei kleineren Unternehmen umfassen soll. Ziel war es, besonders kleinere Unternehmen
bei der Einrichtung von Homeoffice zu unterstützen, die nicht über die personellen oder finanziellen
Ressourcen verfügen, um ihren Mitarbeitenden diese Form des mobilen Arbeitens zu ermöglichen.
Für die Ausschusssitzungen im April 2021 wurden bereits verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung
von (Beratungs-)Angeboten zur Einrichtung von Homeoffice bei KMU aufgeführt.
So wurde in der Zwischenzeit u.a. das Serviceangebot für Unternehmen im Bereich
Digitalisierungsberatung um das Themenfeld „Einrichtung von Homeoffice" mit hilfreichen
Informationen weiter ergänzt. Diese umfassen bspw. eine Checkliste zum „Quick-StarTHomeoffice"
und Hinweise von unabhängigen Dritten zu Themen des Mitarbeiterschutzes. Zudem wird in diesem
Zusammenhang auf passende Förderprogramme zur Digitalisierung der Arbeitswelt hingewiesen, wie
z.B. „go-digital“ oder „Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU".
Ergänzend wurde die digitale „Road Show Weiterbildung & Neue Arbeitswelt", die regelmäßig als Teil
des Newsletters von FB 02 und auf der Webseite der Stadt Aachen erscheint, thematisch weiter
ausgebaut und dient nun ebenfalls der Sensibilisierung zum Thema Homeoffice bzw, mobiles
Arbeiten. Vernetzungsangebote in Form von (digitalen) Veranstaltungen mit regionalen
Kooperationspartnern werden im Kontext der digitalen Transformation der Arbeitswelt zukünftig auch
nach Möglichkeit und bei Bedarf die Themenfelder Homeoffice bzw. hybride Arbeitswelten umfassen.
Zur Fragestellung der Vergabe zinsloser Darlehen an kleinere Unternehmen, die kein Mutter-,
Tochter- oder Schwesterunternehmen der Stadt Aachen darstellen, ist die rechtliche Durchführbarkeit
geprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass die Vergabe an die vorgenannten Unternehmen
rechtlich nicht möglich ist.
Das Verbot begründet sich in § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Demnach
ist die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) ausschließlich
Kreditinstituten Vorbehalten.
Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben,
der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (vgl. §1 Abs. 1 KWG).
Der Betrieb eines Bankunternehmens ist der Stadt Aachen jedoch gemäß § 107 Abs. 6
Gemeindeordnung NRW untersagt. Dies bedeutet, dass die Gewährung von Darlehen an Dritte, an
denen die Stadt Aachen nicht beteiligt ist (Konzern), nicht erfolgen darf. Demnach darf die Stadt
Aachen nicht als Darlehensgeber tätig sein und die vorgeschlagene Darlehensgewährung ist nicht
umsetzbar. Zudem sind Unternehmen aufgrund der aktuellen Bedingungen auf dem Finanzmarkt bei
der Vergabe von Krediten / Darlehen nicht auf vergünstigte Konditionen, die sie ggf. über die Stadt
Aachen erhalten würden, angewiesen.
Alternativ zur Einführung zinsloser Darlehen wurde die Umsetzung von Leasing-Verträgen mit
Unternehmen für die Bereitstellung von Hardware geprüft. Dies ist ebenso wie die Vergabe zinsloser
Darlehen kommunalrechtlich nicht möglich, da es sich auch hier um ein kreditähnliches
Rechtsgeschäft handelt.
Vorlage FB 02/0107/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.11.2021
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Zudem haben sich bei den Unternehmen keine Bedarfe abgezeichnet, bei der Inanspruchnahme von
individuellen Beratungsdienstleistungen zur Einrichtung von Homeoffice, wie bspw. zur IT-Sicherheit
oder der Erfassung von Arbeitszeitmodellen. Mit diesen Fragestellungen mussten sich die
Unternehmen bereits zu Beginn der Corona-Pandemie auseinandersetzen und dementsprechende
Lösungen herbeiführen.
Die o.g. Service- bzw, Vernetzungsangebote sollen in der Form weitergeführt bzw. aktualisiert
werden. Die Forderung der Einführung von zinslosen Darlehen für Unternehmen zur Einrichtung von
Homeoffice aus dem Ratsantrag kann jedoch nicht umgesetzt werden.
Auch wenn die bereitgestellten Mittel somit nicht originär für ein Darlehensprogramm eingesetzt
werden können, bestehen im Rahmen der Entwicklung der Smart City Aachen vielfältige
Handlungsansätze. So haben etwa die Unternehmen und deren Beschäftigte Unterstützungsbedarfe
bei der Information über, der Schulung zu und dem Einsatz von digitale(n) Technologien, Tools und
Anwendungen. Hier können beispielsweise passgenaue Informationsangebote und flexibel nutzbare
Digitalisierungsgutscheine eine unmittelbare Wirkung für die Beschäftigten erzeugen. Die Verwaltung
wird daher die im Haushalt 2021 bewilligten Mittel in das Jahr 2022 übertragen, entsprechend nutzen
und die zuständigen Ratsausschüsse hierüber unterrichten. Zu diesem Zweck muss eine
Umwandlung der investiven Mittel i. H. v. 160.000 € in konsumtive Mittel erfolgen.
Anlage/n:
Vorlage FB 02/0107/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.11.2021
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