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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

E 42/0036/WP18

Federführende Dienststelle:
E 42 - Volkshochschule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

25.11.2021

Volkshochschule Aachen
Jahresabschluss zum 31.12.2020 und Lagebericht 2020
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
14.12.2021
26.01.2022

Gremium
Betriebsausschuss VHS
Rat der Stadt Aachen

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
1.

Der Betriebsausschuss Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2020

einschließlich dem Lagebericht 2020 mit dem Jahresverlust in Höhe von 4.608.225 €, der Zuführung
des städtischen Zuschuss in Höhe von 4.632.200 € und dem positiven Jahresergebnis in Höhe von
23.975 € zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss 2020 sowie den
Lagebericht 2020 festzustellen und das Jahresergebnis 2020 über das Eigenkapital- Rücklagekapital
zu verrechnen (§ 12 Abs. 5 Satzung der VHS).
Der Betriebsausschuss Volkshochschule beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5
EigVO NRW.
Weiterhin beantragt der Betriebsausschuss Volkshochschule seine Entlastung gem. § 4 EigVO
NRW durch den Rat der Stadt.
2.

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Volkshochschule beschließt der Rat der Stadt

Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 einschließlich des Lageberichtes
2020 mit dem Jahresverlust in Höhe von 4.608.225 € , der Zuführung des städtischen Zuschuss in
Höhe von 4.632.200 € und dem positiven Jahresergebnis in Höhe von 23.975 € gemäß § 4 EigVO
NRW festzustellen und das Jahresergebnis 2020 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu
verrechnen (§ 14 Abs. 4 Satzung der VHS). (§10 Abs. 6 EigVO).
Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule
für das Wirtschaftsjahr 2020 gem. § 4 EigVO NRW.

Vorlage E 42/0036/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.12.2021

Seite: 1/3

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Vorlage E 42/0036/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.12.2021

Seite: 2/3

Erläuterungen:

Gem. § 14 Abs. 3 der Satzung für die Volkshochschule Aachen ist der jeweilige Jahresabschluss
einschließlich des Lageberichtes von der Betriebsleitung nach den Vorschriften der §§ 21 – 26 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufzustellen und nach
Prüfung dem Betriebsausschuss Volkshochschule vorzulegen, der ihn mit dem Beratungsergebnis an
den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.
Der Jahresabschluss 2020 einschließlich des Lageberichtes 2020 wurde durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbH, Aachen geprüft. Der
Auftrag der Verwaltung dazu erfolgte aufgrund des Beschlusses des Betriebsausschusses Theater
und Volkshochschule vom 19.04.2018 und mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in
Herne.
Nach durchgeführter Prüfung ist der Prüfungsbericht dem Betriebsausschuss zuzuleiten.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2020 schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von
23.975 € ab, das der Rücklage zugefügt werden soll.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird ausschließlich der Prüfungsbericht, der den Jahresabschluss
und den Lagebericht 2020 umfasst, als Anlage beigefügt.

Hinweis:
Die Mitglieder des Betriebsausschusses Volkshochschule erhalten je eine gedruckte Ausfertigung des
Prüfungsberichtes zum 31.12.2020.
Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes und der damit verbundenen erheblichen
Kosten- und Zeitersparnis werden die Mitglieder des Rates der Stadt Aachen in Absprache mit dem
Fachbereich Verwaltungsleitung gebeten, bei Bedarf über das Programm „Allris“ im Intranet der
Stadtverwaltung Aachen Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.

Anlage/n:
Prüfungsbericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbH zum
31.12.2020

Vorlage E 42/0036/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.12.2021

Seite: 3/3

Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer
Vereidigter Buchprüfer · Steuerberater
Fachanwälte für Steuerrecht
Fachberater für Internationales Steuerrecht

Volkshochschule Aachen
Aachen

Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020
und des Lageberichtes
sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz

Gesellschafter:
Hauptniederlassung Aachen:
Dipl.-Kfm. Hans-Jörg Schreiber
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Dipl.-Finanzwirt Ralf Hündgen

Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht

Dipl.-Kfm. Dr. Guido Wollseiffen
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Dr. Peter Wiesmann

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht

Moritz Jacobs, M.Sc.

Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Dr. Sebastian Mirbach, M.Sc.

Steuerberater · Fachberater für Internationales
Steuerrecht

Niederlassung Alsdorf:
Dr. André Gerick

Rechtsanwalt · Vereidigter Buchprüfer
Steuerberater · Fachanwalt für Steuerrecht

Matthiashofstraße 47 - 49
52064 Aachen
Telefon (02 41) 4 70 86 - 0
Telefax (02 41) 4 09 84 - 81
E-Mail vbr@vbr.de
Internet www.vbr.de
USt-IdNr. DE121724189
Partnerschaft
Sitz Aachen
Amtsgericht Essen PR 3129

Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020
und des Lageberichtes
sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
der
Volkshochschule Aachen
Aachen

Ausfertigung

INHALTSVERZEICHNIS
Tz

1

Seite

A. PRÜFUNGSAUFTRAG

1

B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
9
16

21

I. STELLUNGNAHME ZUR LAGEBEURTEILUNG DURCH DIE BETRIEBSLEITUNG

2

II. FESTSTELLUNGEN GEMÄß § 321 ABS. 1 S. 3 HGB
1. Beachtung von sonstigen gesetzlichen und satzungsmäßigen
Regelungen

3

C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG

4

D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR RECHNUNGSLEGUNG
38
47
52

I. ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER RECHNUNGSLEGUNG
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
2. Jahresabschluss
3. Lagebericht

7
8
8

II. GESAMTAUSSAGE DES JAHRESABSCHLUSSES
55
57
58
74
75
83
151

154

1. Gesamtaussage
2. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
a) Vermögenslage
b) Finanzlage
c) Ertragslage
3. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses

9
9
9
13
14
16

E. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN
DES PRÜFUNGSAUFTRAGS

34

F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
UND SCHLUSSBEMERKUNG

35

INHALTSVERZEICHNIS

Anlagen zum Prüfungsbericht

Anlage

Bilanz

1

Gewinn- und Verlustrechnung

2

Anhang

3

Lagebericht

4

Bestätigungsvermerk

5

Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse nach § 53 HGrG

6

Rechtliche Verhältnisse
1. Rechtliche Verhältnisse
2. Entgeltordnung
3. Honorarrichtlinie
4. Steuerliche Verhältnisse
5. Überörtliche Prüfungen
6. Wichtige Verträge
7. Sitzungen: Rat der Stadt, Betriebsausschuss, Leitungsrat,
Mitarbeiterkonferenz, Volkshochschulkonferenz
(§§ 8, 9, 11, 12 und 24 der Satzung)
8. Besonderheiten der Personalwirtschaft (Rückstellungen
für Pensionsverpflichtungen der Beamten der VHS)

7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8

Technische und wirtschaftliche Grundlagen

8

Allgemeine Auftragsbedingungen

9

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abs.

Absatz

ARGE

Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender
(in der Stadt Aachen/StädteRegion Aachen)

Art.

Artikel

BAMF

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

BilMoG

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

DRS

Deutscher Rechnungslegungsstandard

EGHGB

Einführungsgesetz zum HGB

EigVO

Eigenbetriebsverordnung

EntschVO

Entschädigungsverordnung

EK

Eigenkapital

GO NRW

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

GV.

Gesetz- und Verordnungsblatt

HB

Handelsbilanz

HGB

Handelsgesetzbuch

HGrG

Haushaltsgrundsätzegesetz

IDW PS

Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer

IDW RS

Stellungnahmen zur Rechnungslegung des Instituts der
Wirtschaftsprüfer

IT

Informations-Technologie

i.V.

im Vorjahr

Lt.

laut

NRW

Nordrhein-Westfalen

Nr.

Nummer

p.r.t.

pro rata temporis

TEUR

Tausend Euro

Tz(n)

Textziffer(n)

S.

Seite

SchwbG

Schwerbehindertengesetz

VHS

Volkshochschule

vgl.

vergleiche

VOB

Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOL

Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen

1

A. PRÜFUNGSAUFTRAG
(

1)

Gemäß Beschluss des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule vom
26. Januar 2021 wurden wir zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2020 bestimmt.
Die Betriebsleiterin, Frau Dr. Blüggel, hatte uns dementsprechend - nach vorheriger Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne, GPA NRW, zum
Antrag (Schreiben vom 19. Februar 2021) - mit Prüfungsvertrag vom 22. / 23. Februar
2021 beauftragt, bei der
Volkshochschule Aachen
Aachen
- nachfolgend kurz Volkshochschule, VHS oder Eigenbetrieb genannt -

den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 unter Einbeziehung der Buchführung
sowie den Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGB i.V.m. § 106 GO NRW und der Verordnung
über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu
berichten. Da keine Hinderungsgründe nach § 319 HGB vorlagen, haben wir den Auftrag
angenommen. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
(

2)

Gemäß § 106 GO NRW ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung in entsprechender
Anwendung des § 53 HGrG auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu
prüfen und über die wirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalte zu berichten.

(

3)

Die Volkshochschule Aachen wird gemäß der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
i.V.m. der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) und der Satzung als QuasiEigenbetrieb geführt. Nach § 21 EigVO NRW ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der
aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den
Anhang für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des
Handelsgesetzbuches (HGB) finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EigVO
NRW nichts Anderes ergibt. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht
nach § 25 EigVO NRW aufzustellen.

(

4)

Gemäß § 106 GO NW sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebs
prüfungspflichtig. Die Jahresabschlussprüfung obliegt für 2020 der Gemeindeprüfungsanstalt. Die Gemeindeprüfungsanstalt bedient sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

(

5)

Gem. IDW-Prüfungshinweis PH 9.400.3 richtet sich der Prüfungsbericht und der
Bestätigungsvermerk an den geprüften Eigenbetrieb und ist an diesen zu adressieren.

2
(

6)

Der vorliegende Prüfungsbericht wurde unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt.

(

7)

Für die Durchführung dieses Prüfungsauftrages und unsere Verantwortlichkeit sind
- auch im Verhältnis zu Dritten - die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der Fassung vom 1. Januar
2017 mit dem Auftraggeber vereinbart worden, die diesem Bericht als Anlage 9 beigefügt
sind.

(

8)

Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an Dritte
bestimmt. Soweit er mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben wird oder Dritten
mit unserer Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich der Auftraggeber,
mit dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten
Haftungsbedingungen auch für mögliche Ansprüche des Dritten uns gegenüber gelten
sollen.

B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
I. STELLUNGNAHME ZUR LAGEBEURTEILUNG DURCH DIE BETRIEBSLEITUNG
(

9)

Die Betriebsleitung hat im Jahresabschluss (Anlagen 1 bis 3), insbesondere im Anhang
und im Lagebericht (Anlage 4), die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes beurteilt.

( 10)

Gemäß § 321 Abs. 1 S. 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschließenden
Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung im Jahresabschluss
und im Lagebericht Stellung. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebes unter Berücksichtigung
des Lageberichtes ein. Unsere Stellungnahme geben wir auf Grund unserer eigenen
Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes gewonnen haben.

( 11)

Das Geschäftsjahr 2020 ist gekennzeichnet durch einen gegenüber dem Vorjahr recht
deutlich erhöhten Jahresverlust; das Jahresergebnis verminderte sich von TEUR -4.321
um TEUR 287 (= 6,6 %) auf TEUR -4.608 im Berichtsjahr. Pandemiebedingt sanken
sowohl die Umsatzerlöse (TEUR -564, -11,2 %) sowie der Materialaufwand (TEUR -362,
-15,3 %), während die Personalaufwendungen (TEUR +42, +0,8 % %) sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR +29, +1,7%) geringfügig anstiegen.

( 12)

Auch nach Abklingen der pandemischen Lage und für die Zukunft werden sich
Jahresverluste bei dem Eigenbetrieb ergeben und zwar in der Hauptsache aufgrund des
Umstandes, dass eine öffentliche Aufgabe erfüllt werden muss. Hierdurch sind größere
Kostenminderungen und auch eine an die negative Ertragslage angepasste Steigerung
der Entgelte nur in eingeschränktem Maße möglich. Ein wichtiger Faktor liegt in der

3
Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse entsprechend der tariflichen Erhöhung der
Personalkosten. Auch das Wirtschaftsjahr 2021 wird aber noch deutlich von den
Auswirkungen der Covid19-Pandemie belastet werden, die durch Schließungen im
ersten Halbjahr 2021 entstandenen Einnahmenausfälle werden sich bis Jahresende
nicht kompensieren lassen.
( 13)

Hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes wird auf die Darstellung im vorliegenden Bericht hingewiesen, Tzn 58 bis 82. Dort werden auch die Problembereiche besprochen. Bei der
Interpretation der Kennzahlen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Volkshochschule Aachen um eine städtische Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ohne
wirtschaftliche Betätigung i.S.d. § 107 Abs. 1 GO NRW, aber verwaltet nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten i.S.v. § 107 Abs. 2 GO NRW (Quasi-Eigenbetrieb) handelt. Des
Weiteren muss bei der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise der Kennzahlen die
Tatsache Berücksichtigung finden, dass der Eigenbetrieb eine öffentliche Aufgabe erfüllen muss; insoweit handelt es sich bei der Darstellung der Kennzahlen in den meisten
Fällen eher um die Anzeige von Tendenzen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

( 14)

Die vorstehend aufgeführten Hervorhebungen werden teilweise unten in Abschnitt D.II.2.
durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage ergänzt.

( 15)

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die
Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes einschließlich der dargestellten Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich
zutreffend. Unsere Prüfung hat zunächst keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der
Fortbestand des Betriebes gefährdet wäre, soweit die Zuschüsse der Stadt Aachen und
des Landes NRW unverändert bleiben.

II. FESTSTELLUNGEN GEMÄß § 321 ABS. 1 S. 3 HGB
1. Beachtung von sonstigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen
( 16)

Nach § 321 Abs. 1 S. 3 HGB haben wir auch über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, die schwerwiegende Verstöße der Betriebsleitung oder
von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen.

( 17)

Bei der Durchführung unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass Jahresabschluss und
Lagebericht entgegen § 26 Abs. 1 EigVO NRW nicht bis zum Ablauf von 3 Monaten nach
Abschluss des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufgestellt worden sind.

( 18)

Gemäß § 26 Abs. 3 EigVO NRW stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss innerhalb
eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest und nimmt den geprüften Lagebericht

4
zur Kenntnis. Der Jahresabschluss und Lagebericht für 2019 sind am 24. März 2021
festgestellt worden.
( 19)

Gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung ist der Entwurf des Wirtschaftsplanes von der
Betriebsleitung dem Betriebsausschuss bis zum 30. September des dem Wirtschaftsjahr
vorhergehenden Wirtschaftsjahres vorzulegen. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2020
wurde im Betriebsausschuss am 10. Dezember 2019 behandelt.

( 20)

Gemäß § 26 Abs. 4 EigVO NRW ist u.a. der Jahresabschluss öffentlich bekannt zu
machen. Dies ist auf der Homepage der Stadt Aachen geschehen, worauf am 10. Juli
2021 in den lokalen Tageszeitungen hingewiesen wurde.

C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
( 21)

Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2020, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und dem Anhang (Anlage 3) und der Lagebericht (Anlage 4) sowie
die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und
der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.

( 22)

Den Lagebericht haben wir auch daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und
den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt; dabei haben
wir auch geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts
beachtet wurden und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
dargestellt sind.

( 23)

Durch die Betriebsleitung wurde der Gegenstand der Prüfung um die Prüfung nach § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert.

( 24)

Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes wurden nicht geprüft. Eine
Aufstellung des Eigenbetriebes über den bestehenden Versicherungsschutz haben wir
zu unseren Arbeitspapieren genommen. Eine abschließende Beurteilung, inwieweit die
betrieblichen Risiken damit ausreichend abgesichert sind, ist im Rahmen der Abschlussprüfung nicht möglich und muss einem versicherungstechnischen Sachverständigen vorbehalten bleiben.

( 25)

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der
Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über
den Lagebericht abzugeben.

5
( 26)

Wir haben die Prüfung den Monaten Juni bis Oktober 2021 - mit Unterbrechungen - in
den Geschäftsräumen der Volkshochschule Aachen sowie in unserem Büro durchgeführt. Anschließend erfolgte die Fertigstellung des Prüfungsberichts. Ursächlich für die
lange Periode der bis zur Fertigstellung der Prüfung waren urlaubsbedingte Unterbrechungen sowie knappe Personalressourcen in Folge der ausstehenden Neubesetzung von Stellen.

( 27)

Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 14. August 2020 versehene Vorjahresabschluss
zum 31. Dezember 2019; der Beschluss des Rates der Stadt Aachen über die
Feststellung für das Jahr 2019 erfolgte am 24. März 2021.

( 28)

Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchhaltungsunterlagen, die Belege sowie
das Akten- und Schriftgut des Eigenbetriebes.

( 29)

Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der
Betriebsleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden.

( 30)

Ergänzend hierzu hat uns die Betriebsleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden
Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind.

( 31)

In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. Weitere Vorgänge
von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind uns - bis auf
die um sich greifende Corona-Pandemie - bei unserer Prüfung nicht bekannt geworden.

( 32)

Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der
§§ 316 ff. HGB und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. In die Prüfung wurde die Einhaltung der Grundsätze der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
(HGrG) einbezogen.

6
Gem. § 317 Abs. 4a HGB hat sich die Prüfung jedoch nicht darauf erstreckt, ob der
Fortbestand des geprüften Eigenbetriebs oder die Wirksamkeit oder die Wirtschaftlichkeit der Betriebsleitung zugesichert werden kann.
( 33)

Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in
unseren Arbeitspapieren festgehalten.

( 34)

Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung
unserer vorläufigen Lageeinschätzung des Eigenbetriebes und eine Einschätzung der
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zugrunde. Die Einschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen
und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unternehmensstrategie
und die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus der Prüfung von Vorjahresabschlüssen, aus Gesprächen mit der Betriebsleitung und Mitarbeitern des Eigenbetriebes sowie aus Branchenberichten und der einschlägigen Fachpresse bekannt.

( 35)

Aus den bei der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich folgende
Prüfungsschwerpunkte:
 Forderungen an die Stadt Aachen,
 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten,
 Einzelsachverhalte mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

( 36)

Ausgehend von einer Beurteilung des IKS haben wir bei der Festlegung der weiteren
Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit
beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen
wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der
Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und
es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften
ausreichend zu prüfen.

( 37)

Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten des Eigenbetriebes
haben uns u.a. Kassenbelege, Ein- und Ausgangsrechnungen und sonstige Unterlagen
vorgelegen.

7

D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR
RECHNUNGSLEGUNG
I. ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER RECHNUNGSLEGUNG
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
( 38)

Die Finanzbuchhaltung des Eigenbetriebes erfolgt mit Hilfe einer (eigenen) EDV-Anlage
unter Verwendung des Programms "Kanzlei Rechnungswesen pro" der DATEV e.G.,
Nürnberg.

( 39)

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird extern über die Stadtverwaltung Aachen
abgewickelt.

( 40)

Die Anlagenbuchhaltung wird intern mit Hilfe einer EDV-Anlage über das Anlagenprogramm „Anlag“ der DATEV e.G., Nürnberg, verwaltet.

( 41)

Die Ordnungsmäßigkeit der Programme "Kanzlei Rechnungswesen pro" und "Anlag" der
DATEV e.G., Nürnberg, wurde durch die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und bestätigt.

( 42)

Das von dem Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Betriebszweck und -umfang angemessene Regelungen zur
Organisation und Kontrolle der Abläufe vor.

( 43)

Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne
Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete
Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden
zutreffend mit den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des
gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß weitergeführt.

( 44)

Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden,
führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht.

( 45)

Im Hinblick auf die IT-gestützte Rechnungslegung haben wir keine Sachverhalte
festgestellt, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die Sicherheit der für die Zwecke
der Rechnungslegung verarbeiteten Daten nicht gewährleistet ist.

( 46)

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften
Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem und Planungsrechnungen) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen
der Betriebssatzung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

8
2. Jahresabschluss
( 47)

Nach § 21 EigVO wurde der Jahresabschluss des Eigenbetriebes nach den Vorschriften
des HGB für große Kapitalgesellschaften und den gesetzlichen Regelungen der
Eigenbetriebsverordnung aufgestellt.

( 48)

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung der Bilanz (Anlage
1) erfolgt entsprechend der Vorschrift des § 266 HGB, § 22 Abs. 1 EigVO NRW. Die
Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) wurde entsprechend der Vorschrift des
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt, § 23 Abs. 1 EigVO NRW.

( 49)

Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte
bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitestgehend im Anhang.

( 50)

In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang (Anlage 3) sind die auf die Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben, die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Angaben nach § 24 EigVO NRW sind vollständig und zutreffend
dargestellt.

( 51)

Der Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen
Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den
ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

3. Lagebericht
( 52)

Die Prüfung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 (Anlage 4) hat ergeben, dass
der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen im Einklang steht und dass er insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des
Lageberichts wurden beachtet.

( 53)

Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben
nach § 289 Abs. 2 HGB vollständig und zutreffend sind.

( 54)

Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen
Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

9
II. GESAMTAUSSAGE DES JAHRESABSCHLUSSES
1. Gesamtaussage
( 55)

Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 264 Abs. 2 HGB i.V.m. § 106 GO NRW beachtet
wurde und der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.

( 56)

Im Übrigen verweisen wir auf die nachfolgende analysierende Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auf die weitergehenden Aufgliederungen und
Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses.

2. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
( 57)

Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse
beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen
Lage des Eigenbetriebes ausgerichtet. Zudem ist der Aussagewert von Bilanzdaten insbesondere auf Grund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt.

a) Vermögenslage
( 58)

In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2020 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31. Dezember 2019 gegenübergestellt (vgl. Anlage 1).

( 59)

Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem
langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem kurzfristig gebundenen Vermögen
zugeordnet.

( 60)

Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem
Eigen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine
Zuordnung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. kurzfristiger Verfügbarkeit erfolgt.

10
( 61)

Die Vermögens- und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr ergeben sich aus den folgenden Zusammenstellungen der Bilanzzahlen:

( 62)

VERMÖGENSSTRUKTUR

31.12.2020
TEUR
%

31.12.2019
TEUR
%

Veränderungen
TEUR
%

Langfristig gebundenes Vermögen
Anlagevermögen
Immaterielle
Vermögensgegenstände
- Entgeltlich erworbene Software

7

0,2

5

0,2

2

40,0

- Grundstücke und Bauten

108

3,7

117

4,3

-9

-7,7

- Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung

194

6,6

221

8,2

-27

-12,2

10

0,3

0

0,0

10

*

312

10,6

338

12,5

-26

-7,7

319

10,8

343

12,7

-24

-7,0

735

25,0

702

26,0

33

4,7

15

0,5

15

0,6

0

0,0

1.841

62,5

1.619

59,9

222

13,7

30

1,0

19

0,7

11

57,9

2.621

89,0

2.355

87,2

266

11,3

2

0,1

2

0,1

0

0,0

2

0,1

1

0,0

1

100,0

2.625

89,2

2.358

87,3

267

11,3

2.944

100,0

2.701

100,0

243

9,0

Sachanlagen

- Geleistete Anzahlungen /
Anlagen im Bau

Kurzfristig gebundenes Vermögen
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
- Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
- Forderungen gegen
verbundene Unternehmen
- Forderungen gegen
Stadt Aachen
- Sonstige
Vermögensgegenstände

Liquide Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten

Gesamtvermögen
* über 100 v.H. oder ohne Aussagewert

11
( 63)

KAPITALSTRUKTUR

31.12.2020
TEUR
%

31.12.2019
TEUR
%

Veränderungen
TEUR
%

Langfristig verfügbares Kapital
Eigenkapital
Stammkapital
Rücklagen
Jahresverlust

51

1,7

51

1,9

0

0,0

6.238

211,9

5.927

219,4

311

5,2

-4.608

-156,5

-4.321

-160,0

-287

6,6

1.681

57,1

1.657

61,3

24

1,4

542

18,4

333

12,3

209

62,8

375

12,7

369

13,7

6

1,6

Kurzfristig verfügbares Kapital
Fremdkapital
Rückstellungen
- Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
- Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
- Sonstige Verbindlichkeiten

Rechnungsabgrenzungsposten

Gesamtkapital

62

2,1

65

2,4

-3

-4,6

182

6,2

158

5,9

24

15,2

619

21,0

592

22,0

27

4,6

102

3,5

119

4,4

-17

-14,3

1.263

42,9

1.044

38,7

219

21,0

2.944

100,0

2.701

100,0

243

9,0

* über 100 v.H. oder ohne Aussagewert

( 64)

Das Gesamtvermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 243 (= 9 %) auf
TEUR 2.944, nachdem es bereits in der Vorperiode um TEUR 384 bzw. 16,6 %
gewachsen war. Diese Steigerung resultiert im Berichtsjahr im Wesentlichen aus einem
Anstieg der Forderungen gegen die Stadt Aachen (TEUR +222).

( 65)

Die VHS investierte im Jahr 2020 TEUR 31 in das Anlagevermögen, insbesondere in
den Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Angeschafft wurden vor allem
Möbel und EDV-Ausstattung für die Einrichtung der Unterrichtsräume. Bedingt durch
Abschreibungen i.H.v. TEUR 55 sank der relative Anteil des langfristig gebundenen
Vermögens am erhöhten Gesamtvermögen von 12,7 % in 2019 auf 10,8 % in 2020.

( 66)

Stichtagsbezogen relativ deutlich erhöht zeigen sich die Forderungen gegen die Stadt
Aachen (TEUR 1.841). Die von der VHS genutzten Bankkonten werden bei der Stadt
Aachen geführt, Einnahmen und Ausgaben erfolgen über zwei verschiedene Verrechnungskonten. Der Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten aus dieser Verrechnung erhöhte sich im Periodenvergleich insgesamt um TEUR 262 bzw. knapp 15 %,
gleichzeitig stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen gegenüber der Stadt Aachen um TEUR 43
respektive um TEUR 63. In Summe erfuhren die Forderungen gegen die Stadt Aachen,

12
unter Berücksichtigung weiterer Komponenten, eine Erhöhung um TEUR 222 bzw.
knapp 14 %.
( 67)

Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Periodenvergleich um 58 %
bzw. TEUR 11, was im Wesentlichen auf den Anstieg der debitorischen Kreditoren
zurückzuführen ist.

( 68)

Das Eigenkapital des Eigenbetriebes konnte im Berichtsjahr erneut gestärkt werden, es
erhöhte sich um 1,4 % auf TEUR 1.681. Bedingt durch das ebenfalls ausgeweitete
Gesamtkapital verringerte sich die bilanzielle Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes
dabei von 61,3 % auf 57,1 % zum Abschlussstichtag.

( 69)

Ursächlich für die positive Eigenkapitalentwicklung der letzten Jahre war eine deutliche
Verbesserung der Jahresergebnisse seit 2016. Im Jahr 2020 erhöhte sich der
Jahresverlust allerdings um TEUR 287 auf EUR -4,6 Mio., gleichzeitig stieg aber auch
der Zuschuss der Stadt Aachen zum Budget der VHS, welcher direkt in die Rücklagen
eingestellt wird, von EUR 4,5 Mio. auf EUR 4,6 Mio. und begründete damit die leichte
Stärkung des Eigenkapitals.

( 70)

Das kurzfristig verfügbare Kapital (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) erhöhte sich um
21 % bzw. TEUR 219 auf TEUR 1.263 und ist damit maßgeblich für die Ausweitung des
Gesamtkapitals verantwortlich. Ursächlich sind fast ausschließlich die Sonstigen
Rückstellungen, die sehr deutlich um 62,8 % bzw. TEUR 209 zulegten. Der Anstieg ist
hierbei vor allem auf die Rückstellungen für die eventuelle Rückzahlung von
Fördergeldern (TEUR 194) zurückzuführen. Bedingt durch die Covid19-Pandemie, die
über weite Teile des Jahres 2020 keinen normalen Betrieb der VHS ermöglichte, konnten
viele ursprünglich geplante Veranstaltungen nicht durchgeführt werden. Teilweise steht
in der Folge nicht fest, ob erhaltene Zuwendungen zurückgezahlt werden müssen,
weshalb eine entsprechende Rückstellung dotiert wurde.

( 71)

Die Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten um 15 % bzw. TEUR 24 ist auf den
stichtagsbezogenen Anstieg der kreditorischen Debitoren zurückzuführen.

( 72)

Die bereits im Berichtsjahr vereinnahmten Eintrittsgelder (Abonnenten, Vorkasse, Gutscheine/Gutschriften) sowie sonstigen Einnahmen, die das Wirtschaftsjahr 2021 betreffen, schlagen sich in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten nieder.
Während bereits erhaltene Teilnehmerentgelte bedingt durch die Pandemie im Periodenvergleich deutlich sanken, erhöhte sich der Bestand an noch nicht eingelösten
Gutscheinen und führte damit zu einem Rückgang dieses Abgrenzungspostens um
TEUR 17 auf TEUR 102.

13
( 73)

Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich in Kennzahlen im Jahresvergleich wie
folgt dar:
KENNZAHLEN

31.12.2020

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2017

31.12.2016

10,6

12,7

10,8

15,7

22,3

57,1

61,3

62,9

63,4

35,8

Anlagenintensität (in %)
Anlagevermögen
= ────────────────
Gesamtkapital

Eigenkapitalquote (in %)
Eigenkapital
= ────────────────
Gesamtkapital

b) Finanzlage
( 74)

Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung
auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) gemäß
DRS 2 (Deutscher Rechnungslegungsstandard Nr. 2) zur Kapitalflussrechnung mit
entsprechendem Vorjahresausweis erstellt:
KAPITALFLUSSRECHNUNG

+/+/+/-

-/+

+/-

Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten
Abschreibungen auf Gegenstände
des Anlagevermögens
Zu-/Abnahme der Rückstellungen
Ab-/Zunahme der Forderungen aus Lieferung
und Leistung sowie anderer Aktiva (soweit
nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit)
Ab-/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferung
und Leistung sowie anderer Passiva (soweit nicht
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit)
Verlust / Gewinn aus dem Abgang von
Gegenständen des Anlagevermögens

=

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

-

Auszahlungen für Investitionen in
das immaterielle Anlagevermögen
Auszahlungen für Investitionen in
das Sachanlagevermögen

-

=

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

+

Zuschuss der Stadt Aachen (Zuführung Rücklagen)

=

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

+

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode

=

Finanzmittelfonds am Ende der Periode

2020
TEUR

2019
TEUR

-4.608

-4.321

55
209

44
131

-267

-290

9

53

1
─────
-4.601
─────

0
─────
-4.383
─────

-6

-4

-25
─────
-31
─────

-133
─────
-137
─────

4.632
─────
4.632
─────
0

4.520
─────
4.520
─────
0

2
─────
2
═════

2
─────
2
═════

14
c) Ertragslage
( 75)

Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung
der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2020 und 2019 zeigt folgendes Bild
der Ertragslage und ihrer Veränderungen:

ERGEBNISSTRUKTUR

2020
TEUR

2019
%

TEUR

%

Veränderungen
TEUR
%

Umsatzerlöse

4.485

100,0

5.049

100,0

-564

-11,2

Gesamtleistung

4.485

100,0

5.049

100,0

-564

-11,2

47

1,0

50

1,0

-3

-6,0

-2.003

-44,7

-2.365

-46,9

362

-15,3

2.529

56,3

2.734

54,1

-205

-7,5

-5.365

-119,6

-5.323

-105,4

-42

0,8

Abschreibungen auf
das Anlagevermögen

-55

-1,2

-44

-0,9

-11

25,0

Sonstige betriebliche
Aufwendungen

-1.717

-38,3

-1.688

-33,4

-29

1,7

Betriebsergebnis

-4.608

-102,8

-4.321

-85,6

-287

-6,6

Jahresverlust

-4.608

-102,8

-4.321

-85,6

-287

-6,6

Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Rohergebnis
Personalaufwand

* über 100 v.H. oder ohne Aussagewert

( 76)

Die Gesamtleistung des Eigenbetriebes sank im Geschäftsjahr 2020 recht deutlich um
11 % bzw. TEUR 564 auf EUR 4,5 Mio. In der Gesamtleistung sind zum einen öffentliche
Zuwendungen in Höhe von TEUR 3.527 (i.V. TEUR 3.428) enthalten, die sich leicht um
2,9 % erhöhten. Weiterhin tragen Teilnehmerentgelte für Kurse sowie Studienreisen zur
Gesamtleistung bei, die jedoch in Folge der Covid19-Pandemie im Periodenvergleich
um 41 % bzw. TEUR 659 auf TEUR 929 absanken. Addiert man zu den öffentlichen
Zuwendungen den wirtschaftlich ähnlichen Zuschuss der Stadt Aachen zu den Betriebskosten i.H.v. EUR 4,6 Mio., so wird deutlich, dass im Pandemie-Jahr knapp 90 % der
Einnahmen der VHS aus öffentlichen Geldern gekommen sind.

( 77)

Der Materialaufwand sank gegenüber dem Vorjahr, vor allem bedingt durch reduzierte
Aufwendungen für Honorare, ebenfalls deutlich um TEUR 362 (= -15,3 %). An dieser
Stelle zeigt sich ebenfalls der Ausfall einer Vielzahl von Veranstaltungen im Jahr 2020.

( 78)

Der Personalaufwand insgesamt erhöhte sich leicht um TEUR 42 bzw. 1 % auf
EUR 5,4 Mio. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf tarifliche Gehaltssteigerungen
sowie eine Altersteilzeitvereinbarung zurückzuführen und weist dabei darauf hin, dass
im Bereich der VHS trotz Covid19-Pandemie keine Kurzarbeit angeordnet wurde. Die
Personalkosten allein besitzen damit einen Anteil von 119,6 % (Vorjahr: 105,4 %) an der

15
Gesamtleistung und zehren diese damit vollständig auf. Dies zeigt bereits deutlich, dass
öffentliche Projektmittel sowie Teilnahmegebühren in ihrer Höhe nicht ausreichend
bemessen sind, um die im Bereich der VHS anfallenden Aufwendungen zu decken.
( 79)

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zeigen sich gegenüber dem Vorjahr um
TEUR 29 bzw. 1,7 % erhöht und betragen TEUR 1.717. Neben vielen einzelnen, kleinen
Veränderungen erhöhten sich vor allem die Aufwendungen für Abgaben, Beiträge und
Versicherungen um TEUR 21 sowie der Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Aachen um
TEUR 17, während umgekehrt die Werbeaufwendungen um TEUR 29 reduziert wurden.

( 80)

Das Betriebsergebnis und damit der Jahresverlust haben sich im Vergleich zu 2019
um TEUR 287 bzw. -6,6 % auf TEUR -4.608 verschlechtert und sind damit unverändert
stark negativ.

( 81)

Im Folgenden soll die Ertragslage auch anhand von Kennzahlen zur Ergebnisstruktur im
Jahresvergleich dargestellt werden:

( 82)

Kennzahlen
Materialintensität
=

=

2019

2018

2017

2016

44,7

46,8

46,1

43,2

42,5

119,6

105,4

98,8

102,5

104,8

(in %)

Materialaufwand
────────────────
Gesamtleistung

Personalintensität

2020

(in %)

Personalaufwand
────────────────
Gesamtleistung

In den Kennzahlen Materialintensität und Personalintensität kommt jeweils der hohe
Anteil der Materialaufwendungen (insbes. Dozentenhonorare, Unterrichtsbedarf) und
der Personalaufwendungen im Verhältnis zur Gesamtleistung des Eigenbetriebes zum
Ausdruck.

16

3. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
3.1. Posten der Bilanz

AKTIVA
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte

( 83)

EUR
(i.V. EUR

6.760,00
4.790,00)

Entwicklung:

Konzessionen
und ähnliche Rechte

Vortrag
1.1.2020
EUR

Zugang

Abgang

Abschreibung

EUR

EUR

EUR

Stand
31.12.2020
EUR

4.790,00
═══════

5.732,85
════════

0,00
════════

-3.762,85
════════

6.760,00
═══════

Erläuterungen:
( 84)

Der Zugang betrifft EDV-Software.

II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken

( 85)

EUR
(i.V. EUR

108.305,00
117.165,00)

Zusammensetzung und Entwicklung:

1. Anmeldebereich Peterstraße
2. Umbau Gebäude Sandkaulbach
abzgl. Zuschuss für
Blindenarbeitsplatz
3. Umgestaltung Schreibmaschinenraum 2008
(Beratungsraum 215a)
4. Umgestaltung
Nähmaschinenraum
5. Umgestaltung Schreibmaschinenraum 2010
(Medienraum 215)
6. Umbau eines Unterrichtsraumes
zur Lehrküche im Gebäude
Sandkaulbach
7. Umgestaltung
DAF-Räume 225 & 226

Vortrag
1.1.2020
EUR

Zugang

Abgang

EUR

EUR

57.389,00

0,00

17.662,00

Abschreibung
EUR

Stand
31.12.2020
EUR

-175,97

-1.741,03

55.472,00

0,00

0,00

-536,00

17.126,00

2.924,00

0,00

0,00

-819,00

2.105,00

5.324,00

0,00

0,00

-1.209,00

4.115,00

2.727,00

0,00

0,00

-489,00

2.238,00

21.093,00

0,00

0,00

-3.086,00

18.007,00

10.046,00
────────
117.165,00
════════

0,00
───────
0,00
═══════

0,00
──────
-175,97
══════

-804,00
───────
-8.684,03
═══════

9.242,00
────────
108.305,00
════════

17
Erläuterungen:
( 86)

Die Abschreibungen für den Anmeldebereich Peterstraße und den Umbau Gebäude
Sandkaulbach erfolgen linear mit 2 % der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 50 Jahren und die Abschreibungen für die Umgestaltung des Schreibmaschinenraums aus 2008, des Nähmaschinenraums, des Schreibmaschinenraums aus 2010, den Umbau des Unterrichtsraumes zur Lehrküche im Gebäude Sandkaulbach sowie die Umgestaltung der DAFRäume erfolgen grundsätzlich linear mit 6,67 % der ursprünglichen Anschaffungs-/
Herstellungs-kosten unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 15 Jahren.

2. Betriebs- und Geschäftsausstattung

( 87)

EUR
(i.V. EUR

193.701,78
221.462,75)

Zusammensetzung und Entwicklung:

1. Sonstige Betriebs- und
Geschäftsausstattung
2. Geringwertige
Wirtschaftsgüter

Vortrag
1.1.2020
EUR

Zugang

Abgang

Abschreibung

EUR

EUR

EUR

Stand
31.12.2020
EUR

221.462,75

8.244,28

-928,47

-35.076,78

193.701,78

0,00
───────
221.462,75
═══════

7.634,33
───────
15.878,61
═══════

0,00
──────
-928,47
══════

-7.634,33
───────
-42.711,11
═══════

0,00
───────
193.701,78
═══════

Erläuterungen:
( 88)

Die Zugänge bei der sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen insbesondere die Einrichtung von Unterrichtsräumen mit EDV-Ausstattung und Möbeln.

3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

( 89)

EUR
(i.V. EUR

9.529,50
0,00)

Zusammensetzung und Entwicklung:

Umbau
Kundenzentrum

Vortrag
1.1.2020
EUR

Zugang

Abgang

Umbuchung

EUR

EUR

EUR

Stand
31.12.2020
EUR

0,00
═══════

9.529,50
═══════

0,00
══════

0,00
═══════

9.529,50
═══════

18
Erläuterungen:
( 90)

Ausgewiesen werden erste Investitionen in den Umbau des Kundenzentrums in der
Peterstraße.

Allgemeine Erläuterungen zum Anlagevermögen
( 91)

Für das Anlagevermögen wird ein Verzeichnis geführt, aus dem sich die Ursprungswerte
der angeschafften Vermögensgegenstände, das Jahr der Anschaffung, die Zugänge und
Abgänge, die Abschreibungen und die Restbuchwerte ergeben.

( 92)

Das Verzeichnis entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften.

( 93)

Die Zugänge wurden durch Stichproben unter Einbeziehung der Konten, Fremdrechnungen und sonstiger Unterlagen geprüft.

( 94)

Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen und richten sich
nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wobei auf Zugänge im Berichtsjahr die
Abschreibungen zeitanteilig ab dem Monat der Nutzung erfolgen (p.r.t.). Für Vermögensgegenstände von geringem Wert (geringwertige Wirtschaftsgüter) wird die Vereinfachungsregel angewandt. Sie werden sofort im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang behandelt, wobei für die Geringwertigkeit
von einer Obergrenze in Höhe von EUR 800,00 ausgegangen wurde.
Anlagenspiegel

( 95)

Der nach § 24 EigVO NRW zu erstellende Anlagenspiegel ergibt sich aus dem Anhang
(Anlage 3).

19
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

EUR
(i.V. EUR

735.068,37
702.261,58)

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)

( 96)

Zusammensetzung:

31.12.2020
EUR

31.12.2019
EUR

Zuschüsse

728.755,73

693.445,43

4.235,15

6.995,79

2.077,49
───────
735.068,37
═══════

1.820,36
───────
702.261,58
═══════

Teilnehmerentgelte
Übrige

Erläuterungen:
( 97)

Der Bilanzausweis stimmt mit den Personenkonten-Saldenlisten und den vorgelegten
Aufstellungen überein. Zur Prüfung der Forderungen wurden keine Saldenbestätigungen
angefordert, sondern andere Prüfungshandlungen vorgenommen.

( 98)

Am 28. April 2021 standen von den ausgewiesenen Forderungen noch TEUR 153 (rd.
21 %) offen; hierin enthalten waren wie in Vorjahren vor allem Forderungen gegen die
Euregio-Maas-Rhein aus EU-Projekten (TEUR 106) sowie Forderungen gegen das
BAMF (TEUR 54). Mit dem Eingang der Forderungen wird auskunftsgemäß gerechnet.

( 99)

Die Bildung einer Pauschalwertberichtigung wegen nicht im Einzelnen bekannter Risiken
des Forderungsausfalles, des Zinsverlustes und für Mahnkosten wurde wegen Geringfügigkeit verzichtet.

( 100)

Der Ansatz der Forderungen erfolgt zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

20
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

EUR
(i.V. EUR

15.100,00
15.265,00)

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)

( 101)

Zusammensetzung:

31.12.2020
EUR

31.12.2019
EUR

0,00

265,00

15.100,00
───────
15.100,00
═══════

15.000,00
───────
15.265,00
═══════

regio iT gesellschaft
für informationstechnologie mbh, Aachen)
Kulturbetrieb der Stadt Aachen E 49

Erläuterungen:
( 102)

Der Bilanzausweis stimmt mit den Personenkonten-Saldenlisten und den vorgelegten
Aufstellungen überein. Saldenbestätigungen lagen vor.

3. Forderungen an die Stadt Aachen

EUR
(i.V. EUR

1.841.251,37
1.618.998,17)

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)

( 103)

Zusammensetzung:

31.12.2020
EUR

31.12.2019
EUR

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

42.544,08

0,00

Sonstige Vermögensgegenstände

56.145,07

76.345,07

2.057.427,25

1.794.981,25

-314.865,03

-252.292,95

0,00
─────────
1.841.251,37
═════════

-35,20
─────────
1.618.998,17
═════════

Verrechnungskonten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten

Erläuterungen:
( 104)

Es handelt sich um Abwicklungskonten zwischen der Volkshochschule Aachen und den
Fachbereichen der Stadt Aachen.

( 105)

Die Forderungen an die Stadt Aachen zum Bilanzstichtag wurden durch Haushaltsüberwachungslisten, Saldenlisten und Aufstellungen nachgewiesen. Zur Prüfung der
Forderungen konnte keine Saldenbestätigung der Stadt Aachen vorgelegt werden. Es
wurde angeregt, zum nächsten Bilanzstichtag eine Saldenbestätigung anzufordern.

21
( 106)

Die Guthaben bei Kreditinstituten laufen auf die Stadt Aachen und werden bei dieser
geführt, das vorhandene Guthaben wird unter den Forderungen gegen die Stadt Aachen
als Verrechnungskonto ausgewiesen.

( 107)

Die Forderungen an die Stadt Aachen enthalten auch eine Forderung in Höhe von
EUR 56.145,07 zur vollständigen Übernahme des nicht durch die betriebliche Rücklage
gedeckten Fehlbetrages aus dem Jahr 2015, für welche der Betrieb keine vertragliche
Unterlage oder einen entsprechenden Ratsbeschluss zum Nachweis der Begründung
vorgelegt hat.

4. Sonstige Vermögensgegenstände

EUR
(i.V. EUR

29.670,95
18.596,77)

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)

( 108)

Zusammensetzung:

31.12.2020
EUR

31.12.2019
EUR

Debitorische Kreditoren

13.272,09

1.578,11

Geleistete Anzahlungen

14.597,48

11.869,61

1.065,50

4.533,00

735,88
───────
29.670,95
═══════

616,05
───────
18.596,77
═══════

Geldtransit
Sonstige

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

( 109)

Zusammensetzung:
Kassenbestände
Sparbuch Kaution

EUR
(i.V. EUR

2.018,82
1.818,44)

31.12.2020
EUR

31.12.2019
EUR

1.818,82

1.618,44

200,00
───────
2.018,82
═══════

200,00
───────
1.818,44
═══════

Erläuterungen:
( 110)

Für die ausgewiesenen Kassenbestände liegen unterschriebene Bescheinigungen von
nicht mit der Kassenführung betrauten Personen vor. Bei allen Kassenstellen wurden
unvermutete Kassenprüfungen vorgenommen. Hierüber wurden Protokolle gefertigt
und vorschriftsmäßig unterschrieben.

22
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

EUR
(i.V. EUR

2.102,20
1.124,70)

Erläuterungen:
( 111)

Die ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben i.S.v. § 250
Abs. 1 HGB.

23

PASSIVA
A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital

EUR
(i.V. EUR

51.129,19
51.129,19)

Erläuterungen:
( 112)

Das Stammkapital entspricht § 11 der Satzung für die Volkshochschule Aachen. Es gilt
die Satzung vom 20. Dezember 1995 in der Fassung des II. Nachtrages vom 6. April
2016, beschlossen vom Rat der Stadt Aachen.

( 113)

Vermögensträger des Eigenbetriebes ist die Stadt Aachen.

II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage

( 114)

EUR
(i.V. EUR

6.238.169,14
5.926.470,10)

Entwicklung:
Vortrag 1.1.2020

EUR
5.926.470,10

Entnahme in 2020 (Verlustabdeckung Vorjahr)

-4.320.500,96
─────────
1.605.969,14

Zuführung in 2020 (Zuschuss der Stadt Aachen)

4.632.200,00
─────────
6.238.169,14
═════════

Stand 31.12.2020
Erläuterungen:
( 115)

Der Rat der Stadt Aachen hat für die Volkshochschule Aachen einen Zuschuss
entsprechend dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2020 bewilligt, der wie beantragt
unterjährig auf insgesamt EUR 4.632.200,00 für 2020 aufgestockt wurde.

( 116)

Der Jahresverlust 2019 von EUR -4.320.500,96 wurde satzungsgemäß mit dem Rücklagekapital verrechnet.

24
III. Verlust

( 117)

EUR -4.608.224,91
(i.V. EUR -4.320.500,96)

Entwicklung:

EUR

Vortrag 1.1.2020 - Verlust des Vorjahres
Ausgleich durch Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage in 2020

Jahresverlust 2020
Stand 31.12.2020

-4.320.500,96
4.320.500,96
─────────
0,00
-4.608.224,91
─────────
-4.608.224,91
═════════

Erläuterungen:
( 118)

Betreffend den Ausgleich des Vorjahresverlustes mit der allgemeinen Rücklage im
Berichtsjahr Hinweis auf Tzn 114 bis 116.

B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen
( 119)

EUR
(i.V. EUR

541.777,72
332.747,59)

Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand
1.1.2020
EUR

Inanspruchnahme
EUR

Auflösung

Zuführung

EUR

EUR

Stand
31.12.2020
EUR

Mehrarbeitsstunden

67.614,81

-67.614,81

0,00

55.735,63

55.735,63

Urlaubsverpflichtungen

45.505,52

-45.505,52

0,00

54.197,29

54.197,29

Altersteilzeit

19.235,75

-3.776,51

0,00

31.474,58

46.933,82

Langzeitkonto

11.892,55

-11.892,55

0,00

12.008,22

12.008,22

Höhergruppierung

11.315,10

-8.271,01

-3.044,09

5.800,00

5.800,00

Abfindungen

47.573,91

-39.162,12

-8.411,79

8.500,00

8.500,00

5.416,25
────────
208.553,89
────────

-388,40
───────
-176.610,92
───────

0,00
───────
-11.455,88
───────

0,00
───────
167.715,72
───────

5.027,85
────────
188.202,81
────────

Energiekosten

52.120,00

-30.145,44

-12.054,56

41.900,00

51.820,00

Nebenkostenabrechnung

26.000,00

-3.752,88

-7.247,12

11.500,00

26.500,00

Unterlassene Instandhaltung

17.700,00

-17.447,23

-252,77

44.250,00

44.250,00

Urheberrechte

5.100,00

-354,05

-145,95

11.100,00

15.700,00

Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen

6.900,00

0,00

0,00

0,00

6.900,00

Personalkosten

Dienstjubiläen

Übrige

Eventuelle Rückzahlung
von Fördergeldern
Prüfungskosten

0,00

0,00

0,00

194.231,21

194.231,21

16.373,70
────────
124.193,70
────────
332.747,59
════════

-12.595,32
───────
-64.294,92
───────
-240.905,84
═══════

-2.778,38
───────
-22.478,78
───────
-33.934,66
═══════

13.173,70
───────
316.154,91
───────
483.870,63
═══════

14.173,70
────────
353.574,91
────────
541.777,72
════════

25
Erläuterungen:
Mehrarbeitsstunden
( 120)

Für das Guthaben der Mitarbeiter/innen an Mehrarbeitsstunden wurde zum Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet. Der Vorjahreswert wurde in voller Höhe in Anspruch
genommen.
Urlaubsverpflichtungen

( 121)

Die Rückstellung beinhaltet die Kosten des zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch
genommenen Urlaubs. Sie erfasst die Bruttoentgelte ggf. einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Vorjahresrückstellung wurde durch Inanspruchnahme verbraucht.
Dienstjubiläen

( 122)

Für Zuwendungen anlässlich von Dienstjubiläen wurde zum Bilanzstichtag eine
Rückstellung gebildet. Der Bewertung der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag liegt eine
Schätzung der Betriebsleitung zugrunde, ein versicherungsmathematisches Gutachten
wurde nicht eingeholt.
Energiekosten, Nebenkostenabrechnung

( 123)

Dargestellt ist die teilweise Inanspruchnahme der Vorjahresrückstellungen; Teilbeträge
wurden aufgelöst. Für ausstehende Energiekosten- und Nebenkostenabrechnungen des
Jahres 2020 wurden vorsorglich die ausgewiesenen Beträge den Rückstellungen
zugeführt.
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

( 124)

Für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von entstandenen Geschäftsunterlagen wurde in Vorjahren eine Rückstellung gebildet; die Rückstellung wurde in
unveränderter Höhe beibehalten. Die Berechnungsgrundlagen haben wir zu unseren
Arbeitspapieren genommen.
Prüfungskosten

( 125)

Der Rückstellung für die Prüfungskosten wurden die voraussichtlichen Aufwendungen
für die Prüfung und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2020 in Höhe von
insgesamt EUR 14 zugeführt.
Rückzahlung von Fördergeldern

( 126)

Aufgrund der im Berichtsjahr grassierenden Corona-Pandemie konnte eine Vielzahl von
Veranstaltungen nicht durchgeführt werden. Teilweise ist in der Folge ungeklärt, ob
gewisse Fördergelder zurückgezahlt werden müssen, weshalb eine Rückstellung in
entsprechender Höhe zu bilden war.

26
Anmerkung zur Bildung von Rückstellungen
( 127)

Entsprechend der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen (IDW
RS HFA 23), die die IDW-Stellungnahme HFA 1/1997 ersetzt, wären Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen der Beamten zu bilden, soweit sie für das Sondervermögen
„Volkshochschule Aachen“ tätig sind. Sofern eine Vereinbarung vorliegt, nach der die
juristische Person des öffentlichen Rechts das Sondervermögen gegen laufende
Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freistellt, ist dies bei der Bemessung
der Pensionsrückstellung im Jahresabschluss des Sondervermögens mindernd zu
berücksichtigen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Freistellungsvereinbarung hat die
juristische Person des öffentlichen Rechts die entsprechende originäre Pensionsverpflichtung zu passivieren. Mit Datum vom 11. November 2010 hat die Volkshochschule
Aachen mit der Stadt Aachen eine derartige Freistellungsvereinbarung abgeschlossen,
und zwar rückwirkend ab 2009, so dass die bisher notwendigen Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen der Beamten der Volkshochschule Aachen nicht mehr gebildet
werden müssen.
Im Übrigen sind die Rückstellungen nach Auskunft der Betriebsleitung ausreichend
dotiert.

C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 374.577,58 (i.V. EUR 369.290,37)

( 128)

EUR
(i.V. EUR

374.577,58
369.290,37)

Zusammensetzung:

31.12.2020
EUR

31.12.2019
EUR

Dozentenhonorare

126.220,73

147.954,34

248.356,85
────────
374.577,58
════════

221.336,03
────────
369.290,37
════════

Übrige Verbindlichkeiten

Erläuterungen:
( 129)

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag sind im Einzelnen durch eine Saldenliste und ergänzende Aufstellungen nachgewiesen. Der Ansatz
der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten
wurden keine Saldenbestätigungen angefordert, sondern andere Prüfungshandlungen
vorgenommen.

27
2. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen

EUR
(i.V. EUR

61.807,66
64.558,98)

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 61.807,66 (i.V. EUR 64.558,98)

( 130)

Zusammensetzung:

31.12.2020
EUR

31.12.2019
EUR

STAWAG Stadtwerke Aachen AG, Aachen

16.141,86

9.672,26

Gebäudemanagement der Stadt Aachen, Aachen

30.167,44

54.674,12

15.498,36
───────
61.807,66
═══════

212,60
───────
64.558,98
═══════

regio iT gesellschaft
für informationstechnologie mbh, Aachen

Erläuterungen:
( 131)

Die Verbindlichkeiten gegenüber der STAWAG Stadtwerke Aachen AG resultieren aus
dem Bezug von Wärme und Strom. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebäudemanagement der Stadt Aachen resultieren insbesondere aus dem Bezug von Porto,
weiterberechneten Mieten und Betriebskosten. Die Verbindlichkeiten gegenüber regio
IT, Aachen, resultieren aus EDV-Dienstleistungen und Hardware-Erwerb. Zur Prüfung
der Verbindlichkeiten wurden Saldenbestätigungen angefordert und eingesehen.

3. Sonstige Verbindlichkeiten

EUR
(i.V. EUR

182.202,48
158.449,29)

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 182.202,48 (i.V. EUR 158.449,29)
- davon aus Steuern:
EUR 57.811,30 (i.V. EUR 58.878,79)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 14.397,21 (i.V. EUR 14.580,34)

( 132)

Zusammensetzung:

31.12.2020
EUR

31.12.2019
EUR

Kreditorische Debitoren

33.801,12

6.717,62

Gehälter

70.230,11

71.123,86

Lohnsteuer

57.811,30

58.878,79

Sozialversicherung

14.397,21

14.580,34

5.618,45

5.689,89

344,29
───────
182.202,48
═══════

1.458,79
───────
158.449,29
═══════

Zusatzversorgungskasse
Sonstige

28
Erläuterungen:
( 133)

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten
bzw. Aufstellungen nachgewiesen.

D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

( 134)

Zusammensetzung:

EUR
(i.V. EUR

102.069,13
119.337,85)

31.12.2020
EUR

31.12.2019
EUR

Teilnehmerentgelte

49.207,72

99.128,72

Verschiedene Zuschüsse

12.265,06

15.419,83

0,00

328,00

40.596,35
───────
102.069,13
═══════

4.461,30
───────
119.337,85
═══════

Studienreisen
Noch nicht eingelöste Gutscheine/Gutschriften

Erläuterungen:
( 135)

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen i.S.v. § 250 Abs. 2 HGB.

29

3.2. Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse

( 136)

Zusammensetzung:

4.485.371,77
5.048.503,42)

2020
EUR

2019
EUR

Teilnehmerentgelte

860.683,70

1.478.495,04

Zuwendungen Land

1.558.163,56

1.536.843,50

Zuwendungen Bund

1.181.217,47

1.354.551,25

Zuwendungen Stadt

107.005,58

68.060,15

Zuwendungen Europäische Union

481.533,55

337.574,25

Sonstige Zuwendungen

198.680,37

130.885,20

68.165,50

109.024,50

2.213,20

2.518,70

10.835,69

9.004,86

16.873,15
─────────
4.485.371,77
═════════

21.545,97
─────────
5.048.503,42
═════════

Studienreisen
Werbeeinnahmen
Pacht und Vermietung
Sonstige Erlöse und Einnahmen

4. Sonstige betriebliche Erträge

( 137)

EUR
(i.V. EUR

Zusammensetzung:
Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen
Spenden
Erträge Sachanlagenverkäufe
Periodenfremde Erträge
Sonstige Erträge

EUR
(i.V. EUR

47.085,14
49.999,17)

2020
EUR

2019
EUR

33.934,66

26.138,20

0,00

3.245,00

20,00

380,00

9.283,54

15.719,62

3.846,94
───────
47.085,14
═══════

4.516,35
───────
49.999,17
═══════

Erläuterungen:
( 138)

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen für Energie- und Wasserkosten (TEUR 12, von
Rückstellungen für Nebenkostenabrechnungen (TEUR 7) sowie einer Rückstellung für
Abfindungen (TEUR 8).

( 139)

Die periodenfremden Erträge enthalten vor allem nachträglich erhaltene Nebenkosten
(TEUR 8).

30
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Unterrichtsbedarf,
Veranstaltungen und Kooperationen

( 140)

Zusammensetzung:
Unterrichtsbedarf, Veranstaltungen,
Kooperationen

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
(Dozentenhonorare und Prüfungen)

( 141)

Zusammensetzung:
Honorare Unterricht
Honorare Beratung, Projekte, Sonstiges
Prüfungskosten
Studienreisen

EUR
(i.V. EUR

580.926,45
510.198,16)

2020
EUR

2019
EUR

580.926,45
═══════

510.198,16
═══════

EUR
(i.V. EUR

1.422.636,24
1.854.562,21)

2020
EUR

2019
EUR

1.169.810,32

1.526.741,08

77.556,18

118.940,77

112.689,17

128.850,30

62.580,57
─────────
1.422.636,24
═════════

80.030,06
─────────
1.854.562,21
═════════

6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter

( 142)

Zusammensetzung:
Beamtenbezüge
Vergütungen kommunale Beschäftigte
Vergütungen behinderte Beschäftigte
Veränderung der Personalrückstellungen

EUR
(i.V. EUR

4.138.955,77
4.143.682,69)

2020
EUR

2019
EUR

178.436,45

160.251,53

3.883.309,82

3.864.936,43

46.962,23

45.898,50

30.247,27
─────────
4.138.955,77
═════════

72.596,23
─────────
4.143.682,69
═════════

31
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung

EUR
(i.V. EUR

1.226.076,54
1.178.937,44)

- davon für Altersversorgung:
EUR 412.899,22 (i.V. EUR 379.237,72)

( 143)

Zusammensetzung:

2020
EUR

2019
EUR

Beiträge zur Versorgung der Beamten

102.344,00

69.873,00

Beiträge zu Versorgungskassen

310.555,22

309.364,72

Beiträge zur Sozialversicherung

772.714,53

765.211,47

14.176,98

10.608,74

26.285,81
─────────
1.226.076,54
═════════

23.879,51
─────────
1.178.937,44
═════════

Beihilfen
Umlage Unfallversicherung

7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen

( 144)

Zusammensetzung:

55.157,99
43.718,90)

2020
EUR

2019
EUR

Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände

3.762,85

3.581,94

Abschreibungen auf Sachanlagen
(ohne Geringwertige Wirtschaftsgüter)

43.760,81

32.882,68

7.634,33
───────
55.157,99
═══════

7.254,28
───────
43.718,90
═══════

Geringwertige Wirtschaftsgüter

( 145)

EUR
(i.V. EUR

Wegen der Verteilung vgl. unsere Ausführungen und Darstellungen zum Anlagevermögen Tzn 85 bis 95 und den Anlagenspiegel im Anhang (Anlage 3).

32
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

( 146)

Zusammensetzung:
Raummieten
Energiekosten
Instandhaltung und Reinigung
Werbung
Unterrichts- und Veranstaltungskosten
Versicherungen und sonstige Abgaben
Gebühren und Beiträge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Kommunikationskosten
Büro- und EDV-Kosten
Reisekosten
Prüfungskosten
Fremdleistungskosten
Verwaltungskostenbeitrag Stadt Aachen
Forderungsverluste
Sonstige Aufwendungen

EUR
(i.V. EUR

1.716.928,83
1.687.904,15)

2020
EUR

2019
EUR

575.585,57
148.330,52
268.864,99
93.362,02
9.215,31
65.202,56
20.527,93
29.550,42
62.184,58
130.184,72
2.971,74
13.753,70
31.439,65
256.600,00
338,00
8.817,12
─────────
1.716.928,83
═════════

581.847,61
149.591,35
250.858,58
118.252,09
16.565,95
44.906,80
17.819,65
35.231,94
40.993,02
135.753,32
14.886,24
14.197,22
17.132,05
239.700,00
2.216,40
7.951,93
─────────
1.687.904,15
═════════

Erläuterungen:
( 147)

Die Raummieten beinhalten u.a. „kalkulatorische“ Mieten für angemietete Räume der
Stadt Aachen, die unverändert auf dem Niveau einer Berechnungsunterlage aus 1999
ausgewiesen werden. Es liegen keine Quasi-Mietverträge mit Regelungsinhalten vor,
die ein Mietverhältnis üblicherweise betreffen. Es existiert weiterhin keine ausreichende
Regelung zwischen der Stadt Aachen und der Quasi-Mieterin Volkshochschule, aus der
hervorgeht, welche Reparaturen und Instandhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen die
Volkshochschule zu tragen hat. Auch der Wegfall der Nutzungsmöglichkeiten und die
Bereitstellung von neuen Nutzungsmöglichkeiten werden bisher nicht berücksichtigt.

( 148)

Der Verwaltungskostenbeitrag, den die VHS an die Stadt Aachen jährlich zu entrichten
hat, wird von dem Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20) der Stadt Aachen festgelegt
und ist im städtischen Zuschuss in gleicher Höhe enthalten.

33
( 149)

15. Ergebnis nach Steuern

EUR -4.608.224,91
(i.V. EUR -4.320.500,96)

17. Jahresverlust

EUR -4.608.224,91
(i.V. EUR -4.320.500,96)

Nachrichtlich:
( 150)

Der Jahresverlust von EUR -4.608.224,91 ist gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung mit dem
Rücklagekapital zu verrechnen.

34

E. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN
DES PRÜFUNGSAUFTRAGS
( 151)

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nrn. 1
und 2 HGrG und die hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der
Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten
IDW PS 720 (Stand 09.09.2010) „Berichterstattung über die Erweiterung der
Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet.

( 152)

Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit
der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden
sind.

( 153)

Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht, insbesondere in der
Anlage 6, dargestellt.
Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben,
die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsführung von Bedeutung sind.

35

F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
UND SCHLUSSBEMERKUNG
( 154)

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2020 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr
2020 (Anlage 4) der Volkshochschule Aachen, Aachen, den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Volkshochschule Aachen, Aachen:
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Volkshochschule Aachen, Aachen - bestehend
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Volkshochschule Aachen für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse


entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
Vorschriften der §§ 19 bis 26 der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und



vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des
§ 25 der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

36
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der §§ 19 bis 26 der Eigenbetriebsverordnung des
Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig,
anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
Vorschriften des § 25 der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes NordrheinWestfalen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die

37
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um
die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des § 25 der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes NordrheinWestfalen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht, den Vorschriften der §§ 19 bis 26 der Eigenbetriebsverordnung des
Bundeslandes Nordrhein-Westfalen entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu
erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 26 der Eigenbetriebsverordnung
des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus


identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder
unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

38


gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts
relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht
mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.



beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.



ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit
des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen
Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder,
falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.



beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die
zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.



beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des
Eigenbetriebs.



führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die
den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde

39
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte
Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu
den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit dem für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.“
( 155)

Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe
des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten
Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen)
bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird
verwiesen.
Aachen, den 29. Oktober 2021

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

Anlagen zum Prüfungsbericht

Anlage 1

Volkshochschule Aachen
Aachen
Bilanz zum 31. Dezember 2020
AKTIVA

PASSIVA
EUR

Vorjahr
EUR

A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
II.
1.
2.
3.

Sachanlagen
Bauten auf fremden Grundstücken
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

EUR

EUR

Vorjahr
EUR

51.129,19

51.129,19

6.238.169,14

5.926.470,10

A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital
6.760,00

108.305,00
193.701,78
9.529,50
311.536,28
318.296,28

4.790,00

117.165,00
221.462,75
0,00
338.627,75
343.417,75

II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage
III. Verlust
Verlust des Vorjahres
Ausgleich durch Verrechnung mit
der allgemeinen Rücklage
Jahresverlust

-4.320.500,96

-3.885.181,19

4.320.500,96
0,00
-4.608.224,91

-4.608.224,91
1.681.073,42

3.885.181,19
0,00
-4.320.500,96
1.657.098,33

541.777,72

332.747,59

374.577,58

369.290,37

61.807,66

64.558,98

182.202,48

158.449,29

618.587,72

592.298,64

102.069,13

119.337,85

2.943.507,99

2.701.482,41

B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

B. RÜCKSTELLUNGEN
735.068,37

702.261,58

15.100,00

15.265,00

1. Sonstige Rückstellungen

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

C. VERBINDLICHKEITEN

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)

3. Forderungen an die Stadt Aachen

1.841.251,37

1.618.998,17

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:

EUR 374.577,58 (i.V. EUR 369.290,37)

2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)

4. Sonstige Vermögensgegenstände

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:

29.670,95

18.596,77

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 61.807,66 (i.V. EUR 64.558,98)

3. Sonstige Verbindlichkeiten

EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)

2.621.090,69

2.355.121,52

2.018,82
2.623.109,51

1.818,44
2.356.939,96

- davon
a) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:

II. Kassenbestand

EUR 182.202,48 (i.V. EUR 158.449,29)
b) aus Steuern:
EUR 57.811,30 (i.V. EUR 58.878,79)
c) im Rahmen der sozialen Sicherheit:

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

2.102,20

1.124,70

EUR 14.397,21 (i.V. EUR 14.580,34)

D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

2.943.507,99

2.701.482,41

Anlage 2

Volkshochschule Aachen
Aachen
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2020

EUR
1. Umsatzerlöse
4. Sonstige betriebliche Erträge

5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Unterrichtsbedarf,
Veranstaltungen und Kooperationen
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
(Dozentenhonorare und Prüfungen)

EUR

Vorjahr
EUR

4.485.371,77

5.048.503,42

47.085,14

49.999,17

4.532.456,91

5.098.502,59

-580.926,45

-510.198,16

-1.422.636,24

-1.854.562,21
-2.364.760,37

-2.003.562,69
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung

-4.138.955,77

-4.143.682,69

-1.226.076,54

-1.178.937,44

- davon für Altersversorgung:
EUR 412.899,22 (i.V. EUR 379.237,72)

-5.365.032,31

-5.322.620,13

-55.157,99

-43.718,90

-1.716.928,83

-1.687.904,15

15. Ergebnis nach Steuern

-4.608.224,91

-4.320.500,96

17. Jahresverlust

-4.608.224,91

-4.320.500,96

7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Jahresverlust von EUR -4.608.224,91 ist gemäß § 14 Abs. 4
der Satzung mit dem Rücklagekapital zu verrechnen.

Volkshochschule Aachen,
Aachen

Anlage 3
1

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 31.12.2020

I.

Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1a HGB)
Die Volkshochschule Aachen mit Sitz in Aachen ist eine städtische Einrichtung ohne
eigene Rechtspersönlichkeit der Stadt Aachen (Quasi-Eigenbetrieb) und unterliegt
keiner Eintragungspflicht in ein Register.

II.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses (§§ 242 ff.
HGB)
Form und Darstellung - Jahresabschluss und Bekanntmachung
Die Vorschriften über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie über die Pflicht zur
Offenlegung einschließlich der zugehörigen Unterlagen wurden entsprechend der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom 16. November
2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Verordnung vom
22.03.2021 (GV. NRW. S. 348) auf das Geschäftsjahr 2020 angewendet.
Gemäß § 21 EigVO NRW wurden für den Jahresabschluss einschließlich Anhang die Vorschriften im Dritten Buch des HGB (in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)) für große Kapitalgesellschaften angewendet, soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts Anderes ergibt.
Die Bilanz wurde entsprechend der Vorschrift des § 266 HGB aufgestellt (§ 22 Abs. 1
EigVO NRW). Die bisher vorgesehene Bilanzposition „Allgemeine Rücklage“ wird weiterhin ausgewiesen, da diese Vorgehensweise die Regelung in § 265 Abs. 5 HGB gedeckt
ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend der Vorschrift des § 275 HGB
aufgestellt (§ 23 Abs. 1 EigVO NRW). Die neue EigVO NRW bleibt bei den Begriffen „Jahresgewinn“ und „Jahresverlust“, wo hingegen im HGB vom „Jahresüberschuss“ bzw. „Jahresfehlbetrag“ die Rede ist. Da die Begriffspaare synonym verwendet werden dürfen, soll
es hier bei den bisherigen Begrifflichkeiten bleiben.
Die Vorschriften der Bekanntmachung bzw. der öffentlichen Auslegung des festgestellten
Jahresabschlusses und Lageberichtes mit der Verwendung des Jahresergebnisses ergeben sich aus § 26 EigVO NRW. Der Jahresabschluss 2019 ist dem Rat der Stadt Aachen
am 24.03.2021 zur Feststellung vorgelegt und die Feststellung des Jahresabschlusses ist
am 10.07.2021 öffentlich bekannt gemacht worden
Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 wird der Jahresabschluss 2019 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

Volkshochschule Aachen,
Aachen
III.

Anlage 3
2

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§§ 284 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4 HGB)
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Die Sachanlagen sind bewertet zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt, insbesondere unter Beachtung des § 7 Abs.1 Satz 4 EStG.
Für Vermögensgegenstände von geringem Wert (geringwertige Wirtschaftsgüter) wird die
Vereinfachungsregel angewandt. Sie werden sofort im Jahr des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben, wobei für die Geringwertigkeit wie in den Vorjahren unverändert von einer
Obergrenze in Höhe von EUR 800,00 ausgegangen wurde.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Allgemeine Rücklage
Der jährlich gewährte Zuschuss der Stadt Aachen wird zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt und der Jahresverlust danach verrechnet. Diese Bilanzierungsmethode hat
den Zweck, dass nur die selbst erwirtschafteten Erträge der Volkshochschule in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden und folglich sich der Ausweis eines entsprechenden Jahresverlustes ergibt.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Rückstellungen sind gebildet worden für Verbindlichkeiten, die dem Grund nach bestanden, deren Höhe jedoch nicht feststand. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr sind grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Entsprechend der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen (IDW
RS HFA 23), die die IDW Stellungnahme HFA 1/1997 ersetzt, wären Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen der Beamten zu bilden, soweit sie für das Sondervermögen
„Volkshochschule Aachen“ tätig sind. Sofern eine Vereinbarung vorliegt, wonach die
juristische Person des öffentlichen Rechts das Sondervermögen gegen laufende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freistellt, ist dies bei der Bemessung der
Pensionsrückstellung im Jahresabschluss des Sondervermögens mindernd zu berück-

Volkshochschule Aachen,
Aachen

Anlage 3
3

sichtigen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Freistellungsvereinbarung hat die juristische Person des öffentlichen Rechts die entsprechende originäre Pensionsverpflichtung
zu passivieren. Mit Datum vom 11. November 2010 hat die Volkshochschule Aachen mit
der Stadt Aachen eine derartige Freistellungsvereinbarung abgeschlossen, und zwar
rückwirkend ab 2009, so dass die bisher notwendigen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten der Volkshochschule Aachen nicht mehr gebildet werden müssen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV.

Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.

Volkshochschule Aachen,
Aachen

Anlage 3
4

Volkshochschule Aachen,
Aachen

Anlage 3
5

Im Übrigen ergeben sich folgende Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen:
31.12.2020
EUR
Zugang in 2020:
Immaterielle Vermögensgegenstände:
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte (EDV-Software)
Bauten im Bau
Umbau Kundenzentrum

5.732,85
───────
9.529,50
───────

Betriebs- und Geschäftsausstattung:
Büro- und Geschäftsausstattung
Geringwertige Wirtschaftsgüter

8.244,28
7.634,33
───────
15.878,61
───────
31.140,96
═══════

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB)
31.12.2020
EUR
Forderungen gegen verbundene Unternehmen

15.100,00
══════
Bei den ausgewiesenen Forderungen handelt es sich vollumfänglich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Forderungen an die Stadt Aachen

1.841.251,37
════════

Zusammenstellung:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

42.544,08
2.113.572,32
-314.865,03
────────
1.841.251,37
════════

Volkshochschule Aachen,
Aachen

Anlage 3
6

Bei den Forderungen an die Stadt Aachen handelt es sich um Forderungen gegen
Gesellschafter.
3. Eigenkapital

Entwicklung Eigenkapital
31.12.2020
EUR

EUR

Stammkapital:
Stand 1.1.2020 = Stand 31.12.2020

51.129,19

Rücklagen:
Allgemeine Rücklagen:
Vortrag 1.1.2020
Zuführung (Zuschuss der Stadt Aachen)

Entnahmen (Verlustabdeckung 2019)

5.926.470,10
4.632.200,00
─────────
10.558.670,10
-4.320.500,96
─────────

6.238.169,14

Verlust:
Vortrag 1.1.2020
Ausgleich durch Verrechnung mit der
allgemeinen Rücklage

Jahresverlust 2020

4.320.500,96
-4.320.500,96
─────────
0,00
-4.608.224,91
─────────

-4.608.224,91
─────────
1.681.073,42
═════════

Volkshochschule Aachen,
Aachen
4.

Anlage 3
7

Rückstellungen

Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt.
Stand
01.01.2020
EUR

Inanspruchnahme
EUR

-Auflösung
+Zuführung
EUR

Stand
31.12.2020
EUR

Resturlaub
Mehrarbeitsstunden
Langzeitkonto
Dienstjubiläen
Höhergruppierung

45.505,52
67.614,81
11.892,55
5.416,25
11.315,10

45.505,52
67.614,81
11.892,55
388,40
8.271,01

+54.197,29
+55.735,63
+12.008,22

54.197,29
55.735,63
12.008,22
5.027,85

Abfindung

47.573,91

39.162,12

Altersteilzeit

19.235,75

3.776,51

208.553,89

176.610,92

800,00
800,00
1.300,00
13.473,70

0,00
0,00
645,00
11.950,32

16.373,70

12.595,32

Energiekosten
-2017
-2018
-2019
-2020

4.500,00
7.000,00
40.620,00

0,00

Nebenkostenabrechnung
-2017
-2018
-2019
-2020

6.000,00
8.000,00
12.000,00

Unterlassene Instandhaltung

17.700,00

Entwicklung:

Prüfungskosten
-2016
-2017
-2018
-2019
-2020

+5.800,00
-3.044,09
+8.500,00
-8.411,79
+31.474,58
-11.455,88
+167.715,72

5.800,00
8.500,00
46.933,82
188.202,81

-800,00
-800,00
-655,00
-523,38
+13.173,70
-2.778,38
+13.173,70

0,00
0,00
0,00
1.000,00
13.173,70

30.145,44
0,00

-4.500,00
-4.000,00
-3.554,56
+41.900,00

0,00
3.000,00
6.920,00
41.900,00

1.497,69
2.255,19
0,00

-6.000,00
-502,31
-744,81
+11.500,00

0,00
6.000,00
9.000,00
11.500,00

-252,77
+44.250,00

44.250,00

17.447,23

14.173,70

Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen

6.900,00

0,00

0,00

6.900,00

Urheberrechte
-2018
-2019
-2020

500,00
4.600,00
0,00

354,05
0,00
0,00

-145,95
+3.500,00
+7.600,00

0,00
8.100,00
7.600,00

0,00

0,00

194.231,21

107.820,00

51.699,60

332.747,59

240.905,84

+194.231,21
-19.700,40
+302.981,21
-33.934,66
+483.870,63

Evtl. Rückzahlung Fördergelder

339.401,21
541.777,72

3. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern
- davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit

2. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen

(14.397,21)
618.587,72

(14.397,21)

618.587,72

0,00

(0,00)

0,00
(0,00)

0,00

0,00

0,00

(0,00)

0,00
(0,00)

0,00

0,00

592.298,64

(14.580,34)

158.449,29
(58.878,79)

64.558,98

369.290,37

Es bestehen keine Sicherheiten für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten.

182.202,48
(57.811,30)

61.807,66

182.202,48
(57.811,30)

61.807,66

374.577,58

592.298,64

(14.580,34)

158.449,29
(58.878,79)

64.558,98

369.290,37

0,00

(0,00)

0,00
(0,00)

0,00

0,00

0,00

(0,00)

0,00
(0,00)

0,00

0,00

Insgesamt Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
im Geschäftsjahr bis zu 1 Jahr 1 - 5 Jahre über 5 Jahre
EUR
EUR
EUR
EUR

Insgesamt Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
im Geschäftsjahr bis zu 1 Jahr 1 - 5 Jahre über 5 Jahre
EUR
EUR
EUR
EUR

374.577,58

2019

2020

(§ 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)

Aufgliederung der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020

Volkshochschule Aachen,
Aachen
Anlage 3
8

5. Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten und Sicherheiten (§§ 268 Abs. 5 S. 1, 285 Nrn. 1 und 2 HGB)

Die Angaben zu den Restlaufzeiten und zur Besicherung der Verbindlichkeiten enthält
der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel.

Volkshochschule Aachen,
Aachen

Anlage 3
9

Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB)
31.12.2020
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

61.807,66
══════

Bei den ausgewiesenen Verbindlichkeiten handelt es sich vollumfänglich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

V.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4 HGB)
Zusammensetzung der Umsatzerlöse:

2020
EUR

2019
EUR

860.683,70

1.478.495,04

68.165,50

109.024,50

Landeszuweisungen

1.558.163,56

1.536.843,50

Drittmittel

1.968.436,97

1.891.070,85

2.213,20
─────────
4.457.662,93
─────────

2.518,70
─────────
5.017.952,59
─────────

27.708,84
─────────

30.550,83
─────────

4.485.371,77
═════════

5.048.503,42
═════════

Teilnehmerentgelte
Studienreisen

Werbeeinnahmen
Erlöse aus der gewöhnl. Geschäftstätigkeit
Sonstige Umsatzerlöse (Umgliederung wg.
BilRUG, insbesondere Kostenerstattungen)

Volkshochschule Aachen,
Aachen

Anlage 3
10

Entwicklung des Personalaufwandes:

2020
EUR

2019
EUR

178.436,45

160.251,53

3.883.309,82

3.864.936,43

Vergütungen nach dem SchwbG

46.962,23

45.898,50

Veränderung Rückstellung Urlaubsansprüche/
Mehrarbeitsstunden/Langzeitkonto

-3.071,74

42.831,15

Veränderung Rückstellung Nachzahlung
Gehälter

5.800,00

9.215,10

Veränderung Rückstellung Dienstjubiläen

-388,40

975,37

27.907,41

19.574,61

─────────
4.138.955,77
─────────

─────────
4.143.682,69
─────────

Löhne und Gehälter:
Beamtenbezüge
Vergütungen kommunale Beschäftigte

Veränderung Rückstellung Altersteilzeit

soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung:
Versorgungskasse Beamte

102.344,00

69.873,00

Versorgungskasse übrige Beschäftigte

310.555,22

309.364,72

Sozialversicherung übrige Beschäftigte

772.714,53

765.211,47

26.285,81

23.879,51

14.176,98
─────────
1.226.076,54
─────────
5.365,032,31
═════════

10.608,74
─────────
1.178.937,44
─────────
5.322.620,13
═════════

Umlage Unfallversicherung
kommunale Beschäftigte
Beihilfen

Volkshochschule Aachen,
Aachen

Anlage 3
11

Sonstige Pflichtangaben
Anzahl der Beschäftigten (§ 285 Nr. 7 HGB)
2020

2019

Direktorin

1

1

Beamte

3

3

86
───
90
═══

88
───
92
═══

Kommunale Beschäftige

Mitglieder der Betriebsleitung (Direktorin) und des Betriebsausschusses (§ 285 Nr.
10 HGB i.V.m. § 24 Abs. 1 EigVO NRW)
Betriebsleiterin
Frau Dr. Beate Blüggel, Direktorin

Betriebsausschuss
Für den Betrieb ist gemäß § 17 der Satzung ein Betriebsausschuss bestellt. Diese Aufgabe wird von dem Betriebsausschuss Theater und VHS wahrgenommen:

Mitglieder des Betriebsausschusses Theater und VHS im Zeitraum 01.01.2020 - 31.10.2020
Name

Beruf

Funktion

Josef Hubert Bruynswyck
Aida Beslagic-Lohe
Manfred Bausch
Maria Keller
Hermann Josef Pilgram
Hildegard Pitz
Sibylle Reuß
Dr. Margarethe Schmeer
Stephan Ballatré
Ruth Crumbach-Trommler
Matthias Fischer
Marianne Krott
Gunter von Hayn
Erika Monnartz

Beamter a. D.
Projektmanagerin
Geschäftsführer
Schulleiterin
Journalist
Sekretärin
Schulleiterin a. D.
Bürgermeisterin
Lehrer
Dipl.-Volkswirtin
Lehrer
Beamtin a. D.
Physiker
Schulleiterin a. D.

Ausschussvorsitzender
stv. Ausschussvorsitzende
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Sachkundiger Bürger
Sachkundige Bürgerin
Sachkundiger Bürger
Sachkundige Bürgerin
Sachkundiger Bürger
Sachkundige Einwohnerin

Zugehörigkeit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit

01.10.2004
02.07.2014
18.11.2009
01.10.2015
01.10.2004
02.07.2014
02.07.2014
01.10.2004
18.09.2019
02.07.2014
02.07.2014
27.02.2019
02.07.2014
08.03.2018

Volkshochschule Aachen,
Aachen

Anlage 3
12

Mitglieder des Betriebsausschusses VHS im Zeitraum 18.11.2020 - 31.12.2020
Name

Beruf

Funktion

Lisa Weskamp
Maria Keller
Ulla Griepentrog
Klaus-Dieter Jacoby
Nathalie Koentges
Hildegard Pitz
Karin Schmitt-Promny
Monika Annette Wenzel
Stephan Ballatré
Matthias Fischer
Dr. Nicole Giesen
Lorenz Hellmann
Marcus Lube
Stefanie Luczak
Brigitte Goebbels

Studentin
Schulleiterin
Lehrerin
Diplom-Ingenieur
Lehrerin
Sekretärin
Prokuristin
Ärztin
Lehrer
Lehrer
Anwältin
Schulleiterin a. D.
Unternehmensberater
Schulleiterin a. D.
Diplom-Pädagogin

Ausschussvorsitzende
stv. Ausschussvorsitzende
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundige Bürgerin
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundige Bürgerin
Sachkundige Einwohnerin

Zugehörigkeit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit

18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020
18.11.2020

Der Betrieb leistet keine Zahlungen an die Mitglieder des Betriebsausschusses.

Tätigkeitsvergütungen der Betriebsleitung (Direktorin) und des
Betriebsausschusses (§ 285 Nr. 9 HGB i.V.m. § 24 Abs. 1 EigVO NRW)
Direktorin (Betriebsleiterin)
Gesamtbezüge der Betriebsleitung: EUR 97.601,00
Betriebsausschuss
An den Betriebsausschuss wurden keine Tätigkeitsvergütungen gezahlt; sie erhielten vielmehr ein Sitzungsentgelt gem. § 1 EntschVO, welches jedoch von der Stadt Aachen gezahlt wird.

Muttergesellschaft bei Konzernstruktur
(§ 285 Nr. 14, 14a HGB)
Muttergesellschaft ist die Stadt Aachen.

Volkshochschule Aachen,
Aachen

Anlage 3
13

Gesamthonorar des Abschlussprüfers (ohne USt) für das Geschäftsjahr 2020
(§ 285 Nr. 17 HGB)
EUR
Abschlussprüfungsleistungen

10.250,00

GPA

1.000,00

Sonstige Beratungsleistungen
(u.a. IT Pauschale für DATEV eG: EUR 3.800,00)

4.300,00
───────
15.550,00
═══════

Latente Steuern (§ 285 Nr. 29 HGB)
Da bei der Volkshochschule wegen der Steuerbefreiung Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag nicht anfallen, ergeben sich auch keine latenten Steuern.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag (§ 285 Nr. 33 HGB)
Pandemiebedingt konnte der Präsenzbetrieb ab Januar 2021 nicht starten, was trotz
einer Umstellung zahlreicher Veranstaltungen auf digitale Angebote zu einem erheblichen Ertragsverlust bei den Teilnehmendenentgelten führt. Bis einschließlich
30.06.2021 konnten 926 Kurse (Ausfallquote 71,67 %) nicht durchgeführt werden. Der
finanzielle Verlust kann bis zum Stand vom 30.06.2021 durch die Bewilligung von Billigkeitsleistungen, gem. § 53 LHO NRW aufgrund der Corona-Pandemie und Zuschussleistungen nach dem Sozialdienstleistergesetz (SodEG) des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge und einer sehr sparsamen Bewirtschaftung der steuerbaren Positionen
im Wirtschaftsplan kompensiert werden. Das im August beginnende 2. Semester wird
unter den geltenden Hygienemaßnahmen im Präsenzbetrieb angestrebt.

Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss (§ 285 Nr. 34 HGB)
Das Jahresergebnis ist gem. § 14 (4) der Satzung der Volkshochschule Aachen über
das Eigenkapital – Rücklagekapital zu verrechnen. Führt die Verrechnung des Jahresergebnisses unter Berücksichtigung des städtischen Zuschusses zu einer Kapitalmehrung, soll diese dem Betrieb belassen werden. Führt die vorgenannte Verrechnung des
Jahresergebnisses zu einer Kapitalminderung gilt § 10 Abs. 6 der EigVO NRW.
Aachen, den 21.06.2021

gez.

Dr. Beate Blüggel
Direktorin der Volkshochschule

Anlage 4

Lagebericht

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4

1

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4

I.

Aufgaben und Profil der Volkshochschule Aachen
Weiterbildungszentrum der Stadt Aachen

Lebensbegleitendes Lernen ist unverzichtbar, um erfolgreich am gesellschaftlichen, kulturellen, digitalen und wirtschaftlichen Wandel teilzuhaben und diesen mitzugestalten. Als kommunales Weiterbildungszentrum der Stadt Aachen unterstützt die Volkshochschule Aachen das lebensbegleitende Lernen. Sie bietet der Aachener Bevölkerung ein breit gefächertes und qualitativ hochwertiges
allgemeines, berufliches, politisches und kulturelles Weiterbildungsangebot und erfüllt so eine unverzichtbare Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Unser Programm ist bedarfsgerecht und verlässlich. Wir reagieren mit ihm flexibel auf den aktuellen Bedarf und wecken dadurch neue Bildungsinteressen in wechselnden Kooperationen und Partnerschaften.
Wir führen Projekte und Auftragsdienstleistungen für besondere Zielgruppen durch, soweit sie im Einklang mit unserem Selbst- und Aufgabenverständnis stehen. Wir sind offen für Menschen aller sozialen Schichten, Milieus, Nationalitäten, Religionen, kulturellen Orientierungen und Altersgruppen. Wir
pflegen eine offene, barrierefreie Lernkultur, die an die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der
Bevölkerung anschließt. Wir sind bestrebt, auch diejenigen Bevölkerungsgruppen zu erreichen, die
aufgrund ihrer Lernbiografie den klassischen Bildungsinstitutionen distanziert gegenüberstehen. Als
öffentlich verantwortetes Weiterbildungszentrum ist die Aachener Volkshochschule parteipolitisch
und weltanschaulich unabhängig. Sie versteht sich als ein Forum, in dem die Bürger*innen mit
Vertreter*innen von Parteien, Gewerkschaften und Verbänden, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft zusammenkommen und als ein Ort der reflektierten öffentlichen Meinungsbildung im Licht konkurrierender Perspektiven und im freien Spiel der Argumente. Die Volkshochschule Aachen ist
 ein Standortfaktor für die Stadt Aachen, indem sie ein lebensbegleitendes, allgemeines, politisches
kulturelles und beruflich orientiertes Weiterbildungsangebot vorhält,
 ein sozialintegratives Bildungszentrum, in dem Menschen verschiedener Herkunft und
unterschiedlicher Lebenssituationen einander begegnen und sich miteinander verständigen
können,
 ein politisches Forum, in dem gesellschaftliche Teilhabe gefördert und zur Mitgestaltung ermuntert wird, wobei Themen auch kontrovers diskutiert werden,
 ein individueller Erfahrungs- und Erlebnisraum, der Orientierung und Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht,
 Zukunftsfaktor, indem sie fremdsprachliche, kulturelle, digitale und mediale Kompetenzen
vermittelt und für Nachhaltigkeit steht,
 Non-profit-Unternehmen in Form einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und unterliegt damit der Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns.
Die Volkshochschule Aachen arbeitet eng mit Partner*innen aus dem Bildungssystem, der Kultur, der
Wissenschaft, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung zusammen. Sie beteiligt sich
aktiv an der Entwicklung einer kommunalen Bildungslandschaft, die offene Zugänge, zweite Bildungschancen und Übergänge zwischen den Bildungsbereichen verbessert.
Die Orientierung an den Teilnehmer*innen ist die Basis unserer Unternehmenskultur:
 Das Bildungsangebot wird transparent und verständlich dargestellt.
 Differenzierte Beratungsleistungen orientieren sich an den Bedarfen der Ratsuchenden.
 Die Vorkenntnisse und Interessen der Teilnehmer*innen werden berücksichtigt.
 Die ausgewählten Veranstaltungsformate und Methoden ermöglichen aktive Beteiligung und
fördern selbstständiges Weiterlernen.
 Die Lernorganisationsformen und Unterrichtszeiten entsprechen den unterschiedlichen zeitlichen Möglichkeiten und Erwartungen unserer Kund*innen.

2

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4







Wohnortnahe Lernorte in den Stadtteilen, barrierefreie Räume und Online-Veranstaltungen
sichern neben den zentral gelegenen, verkehrstechnisch gut angebundenen Hauptgebäuden
die Erreichbarkeit der Angebote.
Eine sozialverträgliche Preisgestaltung und zusätzliche Ermäßigungsregelungen erleichtern
den Zugang.
Anmeldezeiten und -arten orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Kund*innen.
Ein professionelles Beschwerdemanagement nimmt die Anregungen und Beschwerden der
Kund*innen auf.
Die Geschäftsbedingungen sind gut verständlich formuliert und werden öffentlich kommuniziert.
Die Programm- und Serviceverantwortlichen sind für die Kund*innen erkennbar und zuverlässig erreichbar.

Die Volkshochschule Aachen arbeitet mit engagierten, fachlich und erwachsenenpädagogisch qualifizierten Dozent*innen zusammen, die ein wichtiger Faktor in der Qualität unseres Programmangebotes sind. Sie bekommen die für ihre Tätigkeit nötigen Unterrichtsmittel und werden durch Fortbildungsangebote kontinuierlich weiter qualifiziert. Hierdurch werden sie zum regelmäßigen Austausch
sowohl mit den planenden Pädagog*innen als auch untereinander angeregt. Die Mitarbeiter*innen
der Volkshochschule Aachen leben eine erfolgs- und leistungsorientierte Unternehmenskultur und
sichern damit die Zukunftsfähigkeit der Organisation.
Wir praktizieren auf allen Ebenen einen auf die Mitarbeiter*innen bezogenen Führungsstil. Die Mitarbeiter*innen werden in ihren Fortbildungsinteressen und ihrer innerbetrieblichen Weiterentwicklung
unterstützt. Die Programmbereichsleiter*innen haben eine eigene Budgetverantwortung und dadurch
eigenverantwortliche Handlungsspielräume. Die Volkshochschule Aachen betreibt ihre Qualitätsentwicklung auf der Basis des LQW (Lernorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung). Bis März
2020 ist sie auch nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Diese Zertifizierung wird nicht fortgeführt, da keine Maßnahmen mehr bei der Volkshochschule
stattfinden, die dies erfordern. Wir verfolgen die Verbesserung unserer Angebots-, Organisations-,
Service- und Ausstattungsqualität kontinuierlich. Wir bitten unsere Teilnehmenden, Dozenten*innen
und Kooperationspartner*innen regelmäßig um Feedback und unterziehen uns externen Qualitätsüberprüfungen. Ein internes Berichts-, Kommunikations- und Beteiligungssystem ist die Grundlage für
interne Veränderungs- und Optimierungsprozesse. Die Volkshochschule Aachen ist anerkannte Trägerin von Integrationskursen und Berufssprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF).
Programmbereiche der Volkshochschule Aachen bis 31.12.2020
Allgemeine Weiterbildung
Geschichte und Zeitgeschehen
Wege gegen das Vergessen
Psychologie und Pädagogik
Tanz
Kunst und Kommunikation
Kreativität
Philosophie und Religion
mit den Querschnittsaufgaben:
Öffentlichkeitsarbeit
Zielgruppenangebote (Junge VHS, Angebote für Frauen, Angebote 60 plus)
Ausstellungen

3

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
Beruf - Natur - Gesundheit
Recht und Finanzen
Arbeit und Leben
 Projekt NRW Weltoffen
 Projekt Demokratie leben
Sternwarte
Natur, Technik und Umwelt
Gesundheit und Sport
Deutsch für Deutsche
Alphabetisierung und Elementarbildung
Mathematik
Selbsthilfe (AKIS)
Berufliche Bildung, IT/Computeranwendungen und Wirtschaft
Weiterbildungsberatung
mit den Querschnittsaufgaben:
Projektsteuerung, Firmenkooperationen
Sprachen
Deutsch als Fremdsprache
Englisch
Weitere Sprachen
mit den Querschnittsaufgaben:
Prüfungen und Zertifikate
Fortbildung der Dozent*innen
College
Schulabschlusslehrgänge
mit der Querschnittsaufgabe:
Kooperationen mit Schulen
Offene Akademie

II.

Wirtschaftsbericht

1. Aktuelle Entwicklungen
Nach der Betriebsunterbrechung durch die Corona-Pandemie im März kann der Unterricht von Mai
an nur schrittweise wieder aufgenommen werden und wird im Dezember neuerlich unterbrochen. Die
Zeiten des Lockdowns und die pandemiebedingten Hygienemaßnahmen (insbesondere die Abstandsregelungen) führen zu deutlich geringeren Zahlen an Teilnehmer*innen. Im Geschäftsjahr sinken daher im Vergleich zum Vorjahr die Umsatzerlöse. Die betrieblichen Aufwendungen werden, soweit möglich, durch sparsame Bewirtschaftung angepasst. Die Prognosen in den Zwischenberichten
zum 31.03., 30.06. und 30.09. deuten auf einen negativen Jahresabschluss 2020 hin. Das im Entwurf
des Wirtschaftsplans 2020 eingeplante Risikoportal in Höhe von 201 TEUR kann erst mit der Prognose zum 31.12. geschlossen werden.

4

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
Verschiedene positive Entwicklungen wie
- die Zuschussanpassungen des Fachbereiches Finanzsteuerung (FB 20) für Investitionen
zum weiteren Ausbau der Digitalisierung in den von der Volkshochschule genutzten Gebäuden,
- die Bewilligung von Mitteln nach dem Sozialdienstleister Einsatzgesetz (SodeG) durch das
BAMF,
- die Erhöhung des Landeszuwendung nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) NRW um ca.
2%,
führen in Kombination mit einer sparsamen Bewirtschaftung der steuerbaren Positionen zu einem
positiven Jahresabschluss.

2. Geschäftsverlauf
Das Betriebsergebnis 2020 weist mit 4.608 TEUR einen um 287 TEUR höheren Jahresverlust gegenüber dem Vorjahr (mit 4.321 TEUR) aus. Dem gegenüber steht ein pandemiebedingter Rückgang von
564 TEUR bei den Umsatzerlösen, welcher hautsächlich auf Ertragsausfälle in den Positionen Teilnehmer*innenentgelte, Studienreisen/-fahrten und Zuwendungen des Bundes zurückzuführen ist. Die
Gesamtaufwendungen verringern sich durch eine sehr sparsame Bewirtschaftung der steuerbaren
Positionen (z.B. Materialaufwand) um 280 TEUR. Das Risikoportal in Höhe von 201 TEUR kann geschlossen werden. Durch den städtischen Zuschuss, in Höhe von 4.632 TEUR, wird der Jahresverlust
kompensiert, so dass 24 TEUR der Rücklage zugeführt werden können. Die Volkshochschule akquiriert weiterhin Drittmittel, um das prognostizierte Jahresergebnis zu erreichen und weitere Rücklagen
aufzubauen. Sie beantragt in 2020 insgesamt 7 Projekte (davon 5 ESF-Projekte im College), die alle
bewilligt und durchgeführt werden.

5

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
3. Darstellung der Lage des Eigenbetriebes
A. Analyse der Ertragslage
Die Ergebnisstruktur der beiden Geschäftsjahre 2020 und 2019 stellt sich wie folgt dar:
2020
TEUR

%

2019
TEUR

%

Veränderung
TEUR
%

ERGEBNISSTRUKTUR
Umsatzerlöse

4.485

100,0

5.049

100,0

-564

-11,2

Gesamtleistung

4.485

100,0

5.049

100,0

-564

-11,2

47

1,0

50

1,0

-3

-6,0

362

-15,3

Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand

Rohergebnis

-2.003

-44,7 **

-2.365

-46,9 **

2.529

56,4

2.734

54,1

-205

-7,5

Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche
Aufwendungen

-5.365
-55

-119,6
-1,2

-5.323
-44

-105,4
-0,9

-42
-11

0,8
25,0

-1.717

-38,3

-1.688

-33,4

-29

1,7

Betriebsergebnis

-4.608

-102,7

-4.321

-85,6

-287

6,6

Zinsaufwand

0

0,0

0

0,0

0

0,0

Finanzergebnis

0

0,0

0

0,0

0

0,0

-4.608

-102,7

-4.321

-85,6

-287

6,6

Jahresverlust

** Zahl wurde gerundet
Insgesamt wird im Jahr 2020 ein geringeres Betriebsergebnis als im Vorjahr erzielt. Die Umsatzerlöse verringern
sich durch die pandemiebedingten geringeren Teilnehmer*innenerträge und Drittmittel um 564 TEUR. Der Materialaufwand verringert sich um 362 TEUR, während sich die betrieblichen Aufwendungen um 29 TEUR (Kommunikationskosten u. Beraterverträge für das Projekt Bildungsportal) erhöhen. Der Jahresverlust erhöht sich im
Vergleich zum Vorjahr um 287 TEUR.

6

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4

Zusammensetzung der Umsatzerlöse:
2020
EUR
Teilnehmer*innenentgelte

2019
EUR

860.683,70 €

1.478.495,04 €

68.165,50 €

109.024,50 €

Landeszuweisungen

1.558.163,56 €

1.536.843,50 €

Drittmittel

1.968.436,97 €

1.891.070,85 €

2.213,20 €

2.518,70 €

27.708,84 €

30.550,83 €

4.485.371,77 €

5.048.503,42 €

Studienreisen/-fahrten

Werbeeinnahmen
Sonstige Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse verringern sich um 564 TEUR. Die Drittmittel enthalten Erträge aus Zuwendungen für
Projekte durch EU, Bund, Stadt und von sonstigen Fördermittelgebern.

2.213,20 € *

27.708,84 €

860.683,70 €

68.165,50 €

1.968.436,97 €

1.558.163,56 €

* Werbeeinnahmen sind in der Grafik wegen der kleinen Einheit nicht erkennbar
7

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
Personalaufwand
Die gesamten Aufwendungen für das Personal steigen im Vergleich zum Vorjahr um lediglich um 42 TEUR. Die
tariflichen Erhöhungen im Berichtszeitraum betragen inklusive Coronasonderzahlung 80 TEUR für die Beschäftigten. Die im Verhältnis geringe Steigerung der Personalkosten trotz tariflicher Erhöhung ist auf die zeitlich
verzögerte Wiederbesetzung von Stellen im Verwaltungsbereich zurückzuführen.

Personalentwicklung gem. § 24 Abs. 2 Ziff. 6 EigVO
Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten
Aus der nachfolgenden Übersicht geht die in den Wirtschaftsjahren 2020 und 2019 vorgesehene und tatsächliche Anzahl der Beschäftigten hervor. Stichtag ist jeweils der 30.Juni.

Soll- Zahl
der Beschäftigten

Ist-Zahl
der Beschäftigten

Ist-Zahl der Beschäftigten,
aufgeteilt
nach Beschäftigungsgruppen

Einsatzbereich

2020
2020

2019

2020

2019
Beamte

Kommunal
Beschäftigte

Betriebsleitung/
Leitungsbüro
davon

2

2

3

2

---

3

Vollzeitbeschäftigte

2

2

2

2

---

2

Teilzeitbeschäftigte

0

0

1

0

---

1

Pädagogische Abteilung
davon

48

51

49

49

---

49

Vollzeitbeschäftigte

31

32

30

32

---

30

Teilzeitbeschäftigte

14

15

15

14

---

15

Vollzeitbeschäftigte
befristet

2

1

2

2

---

2

Teilzeitbeschäftigte
befristet

1

3

2

1

---

2

Verwaltungsabteilung
davon

41

40

38

41

3

35

Vollzeitbeschäftigte

33

28

30

31

3

27

Teilzeitbeschäftigte

6

9

4

5

---

4

Vollzeitbeschäftigte
befristet

1

1

4

2

---

4

Teilzeitbeschäftigte
befristet

1

2

0

3

---

0

Gesamt

91

93

90

92

3

87

8

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4

Bemerkungen
In der Darstellung der Beschäftigten sind per 30. Juni 2020 drei Beamt*innen enthalten.
Anmerkung zu den Ist-Zahlen:
Vollzeitbeschäftigte sind auch die Beschäftigten, die zwar eine feste Teilzeitstelle haben, jedoch durch Zuteilung in Projekten eine (befristete) Stundenaufstockung haben.

B. Analyse der Finanzlage
Die Volkshochschule Aachen hat bis auf Wechselgeldkassen keine eigenen liquiden Mittel. Einzahlungen der
Teilnehmer*innen bzw. Einnahmen durch Fördergelder Dritter (Land, Bund, EU) werden über ein eigenes Konto abgewickelt. Der Zugriff auf dieses Konto liegt bei der Stadtkasse Aachen. Auszahlungen im Verhältnis zu
fremden Dritten werden über die Stadtkasse Aachen (Verrechnungskonto) abgewickelt. Weitere Einzelheiten
ergeben sich aufgrund der nachfolgenden Kapitalflussrechnung:

Kapitalflussrechnung

2020
TEUR

2019
TEUR

Periodenergebnis

-4.608

-4.321

55

44

+/- Abschreibungen / Zuschreibungen auf
Gegenstände des Anlagevermögens
+/- Zu-/Abnahme der Rückstellungen

209

+/- Ab-/Zunahme der Forderungen aus Lieferung
und Leistung sowie anderer Aktiva (sofern
keine Investitions- oder Finanzierungstätigkeit)

131 **

-267

-290

-/+ Ab-/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferung
und Leistung sowie anderer Passiva (sofern keine
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit)

9

53

-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von
Gegenständen des Anlagevermögens

1

0

+/- Zinsaufwendungen / Zinserträge

0

0

-4.601

-4.383

0

0

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen/immaterielle Anlagevermögen

-31

-137

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

-31

-137

=

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

+

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen
des Sachanlagevermögens/immateriellen Anlagevermögens

-

=

9

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4

+

Zuschuss der Stadt Aachen (Zuführung Rücklagen)

4.632

4.520

-

gezahlte Zinsen

0

0

=

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

4.632

4.520

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

0

0

+

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode

2

2

=

Finanzmittelfonds am Ende der Periode

2

2

** Zahl wurde gerundet

Da die Einnahmen und Ausgaben der Volkshochschule von der Stadt Aachen abgewickelt werden, ist davon
auszugehen, dass trotz des geringen Bestandes an eigenen liquiden Mitteln die Zahlungsverpflichtungen des
Eigenbetriebs jederzeit eingehalten werden können.

10

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
C. Analyse der Vermögenslage
Die Vermögensstruktur stellt sich wie folgt dar:
VERMÖGENSSTRUKTUR

2020
TEUR

%

2019
TEUR

7

0,2

5

0,2

2

40,0

108

3,7

117

4,3

-9

-7,7

194
10 **

6,6
0,3

221
0

8,2
0,0

-27
10

319

10,8

343

12,7

-24

-7,0

735
15
1.841
30

25,0
0,5
62,5
1,0

702
15
1.619
19

26,0
0,6
59,9
0,7

33
0
222
11

4,7

2.621

89,0

2.355

87,2

266

109,9

2

0,1

2

0,1

0

0,0

2.623

89,1

2.357

87,3

266

11,3

2

0,1

1

1

100,0

2.625

89,2

2.358

87,3

267

11,3

2.944

100

2.701

100

243

9,0

%

Veränderung
TEUR
%

Langfristig gebundenes Vermögen
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
Sachanlagen
Bauten auf
fremden Grundstücken
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Anlagen im Bau

-12,2
*

Kurzfristig gebundenes Vermögen
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen
- aus Lieferungen und Leistungen
- gegen verbundene Unternehmen
- an die Stadt Aachen
sonstige Vermögensgegenstände

Liquide Mittel

Rechnungsabgrenzungsposten

Gesamtvermögen

0,0 **

*
13,7
57,9

* über 100 v. H. oder ohne Aussagewert
** Rundung
Die Bilanzsumme erhöht sich gegenüber dem vorhergehenden Bilanzstichtag und zwar um 243 TEUR (= 9%)
auf 2.943 TEUR. Ursächlich hierfür ist insbesondere Zunahme beim Umlaufvermögen (um 266 TEUR). Die
Kennzahl „Anlagenintensität“ (Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme) hat sich im Vergleich zum
Vorjahr (2019: 12,7%) leicht verringert und liegt bei 10,8%.

11

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
Anlagevermögen
Für die Darstellung der Änderungen im Bestand der wichtigsten Anlagen wird auf den Anhang, Anlage 3, Seiten
4 bis 5 verwiesen.

Die Kapitalstruktur zeichnet sich wie folgt ab:
Kapitalstruktur
2020
TEUR

%

2019
TEUR

%

51

1,7

51

1,9

Veränderung
TEUR
%

Langfristig verfügbares Kapital
Eigenkapital
Stammkapital
Allgemeine Rücklage
Jahresverlust

6.238 **
-4.608
1.630

212,0
-156,6
55,4

5.927 **
-4.321
1.606

219,4
-160,0
59,4 **

0

0,0

311
-287
24

5,2
6,6
1,5

1.681

57,1

1.657

61,3

24

1,4

542

18,4

333

12,3

209

62,8

375
62
182
619

12,7
2,1
6,2
21,0

369
65
158
592

13,7
2,4
5,9
22,0

6
-3
24
27

1,6
-4,6
15,2
4,6

1.161

39,4

925

34,2

236

25,5

102

3,5

119

4,4

-17

-14,3

1.263

42,9

1.044

38,7

219

21,0

2.944

100,0

2.701

100,0

243

9,0

Kurzfristig verfügbares Kapital
Fremdkapital

Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
- aus Lieferungen und Leistungen
- gegenüber verbundenen Unternehmen
- sonstige Verbindlichkeiten

Rechnungsabgrenzungsposten

Gesamtkapital
* über 100 v. H. oder ohne Aussagewert
** Rundung

Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr (243 TEUR) ist zurückzuführen auf eine Zunahme beim Eigenkapital
(24 TEUR), der sonstigen Rückstellungen (209 TEUR), der Verbindlichkeiten (27 TEUR) und einer Verringerung
der Rechnungsabgrenzungsposten um (17 TEUR). Die Einzelheiten der Kapitalentwicklung des laufenden Geschäftsjahres sowie die Übersicht der Rückstellungen ist dem Anhang, Anlage 3, Seite 6 und 7 zu entnehmen.
Es sind Rücklagen in Höhe von 1.630 TEUR vorhanden.
12

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4

D. Kennzahlen Nutzungen der Volkshochschule
2020

2019

Kurse
Einzelveranstaltungen
Studienfahrten
Studienreisen
Ausstellungen

1.152
251
12
7
9

1.586
435
32
10
9

Summe

1.431

2.072

Teilnehmer*innen/Besucher*innen:

2020

2019

Studienreisen
Besucher*innen von Ausstellungen

12.783
5.040
192
84
4.746

19.180
11.294
690
146
4.746

Summe

22.845

36.056

52.407

66.857

2020

2019

191

195

1.045

1.453

Kursteilnehmer*innen
Einzelveranstaltungen
Studienfahrten

durchgeführte
Unterrichtstunden:

abgelegte Prüfungen:
Schulabschlüsse
Prüfungen

Die Werte wurden aus Statistik des Deutschen Volkshochschul-Verbands (DVV) der Jahre 2020 und 2019
entnommen.
Über das gesamte durchgeführte Volkshochschulangebot werden folgende quantitative Kennzahlen ermittelt,
bezogen auf die Nutzung der Teilnehmer*innen (TN) an Kursen, Einzelveranstaltungen und Ausstellungen, und
zwar die durchschnittliche Zahl der Teilnehmer*innen pro Veranstaltung (Ausstellungen ausgenommen).

13

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4

2020

2019

Durchschnitt TN je Kurs

11,1

12,1

Durchschnitt TN je Einzelveranstaltung

20,1

26,0

527,3

527,3

15,6

19,0

Durchschnitt TN je Ausstellung
Durchschnitt TN je Veranstaltung (außer Ausstellungen)

Anzahl der Veranstaltungen insgesamt

Jahr

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Kurse

2244

2069

2083

2334

2264

2088

1901

2053

1585

1586

1152

537

560

642

630

497

586

580

414

464

435

251

Studienfahrten

82

37

45

39

41

34

23

25

30

32

12

Studienreisen

12

10

8

10

5

4

3

9

6

10

7

Einzelveranstaltungen

14

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4

Kurse

Einzelveranstaltungen

Studienfahrten
Studienreisen

Entwicklung der Unterrichtseinheiten im
Kursangebot über 10-Jahre
90000

80000

70000

60000

50000

40000
2010

2011

2012

2013

2014

2015

15

2016

2017

2018

2019

2020

0

16
Beleg.

UE

Kurse
Grundbildung

Beleg.

UE

Kurse
Qualifikationen
IT - Organistation

Beleg.

UE

Kurse
Gesundheit

Beleg.

UE

Kurse
Kultur
Gestalten

Beleg.

Kurse
Politik
Gesellschaft
Umwelt
UE

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4

Kurse, Belegungen und UE der Programmbereiche

7000

6000

5000

4000

3000

2000

1000

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4

17

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4

III.

Prognosebericht

Die wichtigste Aufgabe besteht darin, nach den coronabedingten Betriebsunterbrechungen wieder zu
einem normalen Programmangebot zurückzukehren, das neue, digitale Anteile enthält. Außerdem soll
die Infrastruktur der Gebäude zeitgemäß ertüchtigt werden. Die Akquise von neuen Teilnehmer*innengruppen und von Drittmitteln wird vorangetrieben.


Für das Wirtschaftsjahr 2021 zeichnet sich eine angespannte finanzielle Lage ab, da der Präsenzbetrieb pandemiebedingt erst ab Juni 2021 sukzessive wieder aufgenommen werden
kann. Dem stehen positive Entwicklungen gegenüber: Der Fachbereich Finanzsteuerung erstattet die durch die Pandemie entstandenen Mehraufwendungen aus dem Jahr 2020 im Wirtschaftsjahr 2021. Das Land NRW gewährt den Zuschuss nach dem Weiterbildungsgesetz unabhängig von erbrachten Unterrichtsstunden. Bundes- und Landesmittel (SodeG und Notfallfonds NRW) können weiter für die Bewältigung der pandemiebedingten Verluste beantragt
werden.
18

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4





IV.

Das Kundenzentrum und der Eingangsbereich des Gebäudes Peterstraße werden umgebaut.
Ziel ist ein barrierefreier, moderner Eingangsbereich.
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung wird die Ausstattung der Unterrichtsräume in allen der Volkshochschule zugewiesenen Gebäuden mit Beamern und Apple TV
vorangetrieben. Dies wird begleitet durch die Qualifizierung der Dozenten*innen und die Entwicklung neuer Lehr- und Lernkonzepte. Die vorhandene Infrastruktur (WLAN) wird ausgebaut
und mit einer schnelleren Leitungsperformance versehen.
Die nach erfolgter Reorganisation inzwischen etablierte Organisationsstruktur im pädagogischen Bereich hat sich bewährt. Geringfügige Anpassungen werden in den Programmbereichen ab Januar 2021 umgesetzt. Die Reflektion zur Reorganisation der Verwaltungsabteilung
steht 2021 an.

Chancen und Risikobericht

1. Risikobericht
Branchenspezifische Risiken
Aufgabe der Volkshochschule als kommunales Weiterbildungszentrum der Stadt Aachen ist es, ein
attraktives Programmangebot für alle Bürger*innen vorzuhalten und gleichzeitig als eigenbetriebsähnliche Einrichtung wirtschaftlich zu handeln. Jedoch ist die Nachfrage des Angebots einerseits an ein
günstiges und bezahlbares Weiterbildungsangebot gekoppelt und andererseits auch abhängig von
der wirtschaftlichen Entwicklung in der Stadt. Außerdem sind Ermäßigungsregelungen politisch gewünscht und Teil des Selbstverständnisses.
Ertragsorientierte Risiken
Durch die Corona-Pandemie musste der Unterrichtsbetrieb im Semester I/2020 vom 16.03.2020 bis
24.04.2020 (College) bzw. 15.05.2020 (die anderen Programmbereiche) und im Semester II/2020
vom 16.12.2020 an unterbrochen werden. Nach der Unterbrechung im Frühjahr konnte der Unterrichtsbetrieb durch die geltenden Hygienevorschriften mit deutlich geringeren Zahlen an Teilnehmer*innen nur eingeschränkt fortgesetzt werden. Der hierdurch entstandene Ertragsverlust konnte
trotz gestiegener Anmeldezahlen in den Monaten August und September nicht bis zum Jahresende
kompensiert werden, Bis einschließlich 31.12.2020 konnten 1.197 Kurse nicht durchgeführt werden,
das führt zu einer Ausfallquote von 44,65 %. Das Ergebnis wurde im Vergleich zum Planansatz um
12,23 % unterschritten. Die Einnahmen von Drittmitteln sind an Zahl und Umfang von Projekten und
Auftragsmaßnahmen gekoppelt. Die ausgezahlten Zuschüsse des Bundes nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in Höhe von 85 % der Vorjahressumme haben den Verlust im Berichtszeitraum deutlich minimieren können. Insgesamt haben sich die Erträge leicht um 2,32 % zum Ansatz
gesteigert, was vor allem auf das Projekt TREE (Training for intergrating REfugees in the Euregio)
zurückzuführen ist. Die Landeszuweisung sinkt geringfügig um 2,02 %, was auf den geringeren Förderanteil des Landes NRW im Projekt TREE zurückzuführen ist. Eine sparsame Bewirtschaftung der
steuerbaren Positionen, insbesondere beim Personalaufwand und pandemiebedingt bei den Honoraren, führen im Wirtschaftsplan zu einer Minimierung der Aufwendungen um 6,68 % im Vergleich zum
Ansatz. Im Jahr 2021 werden erneute Anstrengungen notwendig sein, das Risikoportal in Höhe von
500 TEUR zu schließen. Ein großer Teil des Risikoportals ist bei den Teilnehmer*innenentgelten,
Studienreisen und Drittmitteln verankert, da durch die geltenden Hygienevorschriften seit der CoronaPandemie von deutlich geringeren Teilnehmer*innenzahlen in den Kursen ausgegangen werden
muss. Auch ist das zukünftige Anmeldeverhalten der Teilnehmer*innen schwer kalkulierbar, daher
kann es zu einer höheren Ausfallquote kommen. Für 2021 wird davon ausgegangen, dass das Risikoportal durch die Beantragung von Bundes- und Landesmitteln, durch Drittmittelakquise und spar19

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
same Bewirtschaftung weitestgehend geschlossen werden kann. Investitionen in die Infrastruktur und
für die Digitalisierung der Volkshochschule werden weiter notwendig sein, um ein qualitativ gutes und
modernes Angebot zu sichern. Der Qualitätssicherungsprozess wird weitergeführt, im Jahr 2021 steht
die Erneuerung der Testierung nach LQW an.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Wie bereits bei der Kapitalflussrechnung angemerkt, ist die Liquiditätssituation stabil, da die Einnahmen und Ausgaben der Volkshochschule von der Stadt Aachen abgewickelt werden. Die Volkshochschule ist auf den städtischen Zuschuss angewiesen. Sie hat wieder Rücklagen gebildet, die ihr in der
gesamten Höhe weiter zur Verfügung stehen müssen.

2. Chancenbericht
Die vielfältige Angebotspalette der Volkshochschule Aachen bietet immer wieder Möglichkeiten der
Neu-Ausrichtung und Schwerpunktverlagerung. Dabei ist es wichtig, neue Themen wie Bildung für
nachhaltige Entwicklung, neue Formate wie Online-Angebote und geeignete Bildungs- und Begegnungsmöglichkeiten für alle Menschen bereitzustellen. Die bedeutendste Herausforderung wird darin
liegen, trotz massiver Einschränkungen aufgrund der Bekämpfung der Pandemie ein qualitativ hochwertiges, bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, die Infrastruktur der Gebäude zeitgemäß zu gestalten und dem Digitalisierungsanspruch gerecht zu werden. Beim Ausbau digitaler Angebote stößt die
Volkshochschule aufgrund der Beschaffenheit der von ihr genutzten Gebäude an ihre Grenzen. Hier
sind erhebliche investive Finanzierungen notwendig. Durch das Qualitätsmanagement der Volkshochschule Aachen ist sichergestellt, dass ihr Angebot am Weiterbildungsmarkt höchste Ansprüche erfüllt.
3. Gesamtaussage
Risiken für die zukünftige Entwicklung liegen vor allem in der räumlichen und baulichen Situation des
Hauptgebäudes Peterstraße und in den Einschränkungen wegen der Pandemie. Für die Positionierung am Projektmarkt ist eine große interne Flexibilität Voraussetzung, um weiter Drittmittel einzuwerben. Der durch den Reorganisationsprozess ermöglichte Aufbau der Rücklagen stellt die Volkshochschule für die Zukunft finanziell solide auf. Durch die vorhandenen Rücklagen kann die barrierefreie
Neugestaltung des Eingangsbereiches und des Kundenzentrums realisiert werden. Die Infrastruktur
und die Digitalisierung (zeitgemäße Möblierung und Technik, in allen zugewiesenen Gebäuden) stellt
jedoch weiterhin eine massive Herausforderung dar, für die der Erhalt der gebildeten Rücklagen unabdingbar ist.

V.

Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Durch den Status der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist laut EigVO NRW wirtschaftliches Handeln geboten, doch werden diverse Finanzinstrumente (Kredite, Wertpapiere) nur seitens der Trägerin, der Stadt Aachen, eingesetzt und der Eigenbetrieb kann diese ohne eigene Rechtspersönlichkeit
nicht selbstständig verwenden. Zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruches erstellt die Volkshochschule Aachen die satzungsgemäß vorgeschriebenen Zwischenberichte mit einer Jahresprognose,
die vierteljährlich dem zuständigen Betriebsausschuss Volkshochschule, der Beigeordneten für Bildung und Kultur, der Stadtkämmerin und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Kenntnis gebracht
werden. Intern wird das Controlling durch monatliche Auswertungen begleitet. Für die Programmbereichsleiter*innen und für die Betriebsleitung werden die Auswertungen vierteljährlich und spezielle
20

Lagebericht 2020
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
Auswertungen nach Bedarf erstellt. Vor dem Hintergrund des Qualitätsmanagements werden Ziele
und Risiken für den Gesamtbetrieb sowie für die einzelnen Programmbereiche weiterhin auch innerhalb der jährlich stattfindenden Budgetfeedbackgespräche zwischen der Leitung, dem Finanzmanagement und den Programmbereichsleiter*innen nachgehalten. Dadurch können diese ständig bei Bedarf angepasst werden und so Eingang ins interne Controlling finden.

VI.

Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen werden von der Volkshochschule nicht unterhalten.

Aachen, den 01.10.2021

gez. Dr. Beate Blüggel
Direktorin der Volkshochschule

21

Anlage 5
1

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Volkshochschule Aachen, Aachen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Volkshochschule Aachen, Aachen -bestehend
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Volkshochschule Aachen für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse


entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
Vorschriften der §§ 19 bis 26 der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und



vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 25 der
Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Überein-

Anlage 5
2
stimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der §§ 19 bis 26 der Eigenbetriebsverordnung des
Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in
Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig,
anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des
Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht, den Vorschriften des § 25 der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des § 25 der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für
die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Anlage 5
3
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit
dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht, den Vorschriften der §§ 19 bis 26 der Eigenbetriebsverordnung des
Bundeslandes Nordrhein-Westfalen entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu
erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 26 der Eigenbetriebsverordnung
des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus


identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder
unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.



gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts
relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen,

Anlage 5
4
die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs
abzugeben.


beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.



ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des
Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb
seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.



beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.



beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des
Eigenbetriebs.



führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die
den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde

Anlage 5
5
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den
zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit dem für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.

Aachen, 29. Oktober 2021

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen
Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von
der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor
unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung
hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Anlage 6

Fragenkatalog § 53 HGrG

Anlage 6
1
Erweiterung des Prüfungsauftrags
Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen nach § 53 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
gemäß IDW Prüfungsstandard PS 720
Zur Prüfung nach § 53 HGrG hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation anhand des folgenden Fragenkreises zu untersuchen und in seine
Berichterstattung einzubeziehen.
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung
individualisierte Offenlegung der Organbezüge:

sowie

a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Geschäftsordnungen bestehen für die Organe, während die Satzung die Zuständigkeiten
der Betriebsleitung festlegt. Für die Bedürfnisse des Eigenbetriebes sind die Regelungen
ausreichend und durch die Dienstanweisung des Oberbürgermeisters für die Volkshochschule Aachen einschließlich der Geschäftsordnung zur Regelung der Geschäftsverteilung und Stellvertretung der Betriebsleistung sowie der Abteilungen (genannt
Programmbereiche und Verwaltung) geregelt. Des Weiteren sind Befugnisse der Mitarbeitenden in einer Organisationsverfügung seitens der Direktorin in der Volkshochschule
geregelt.
Die Verteilung der Aufgaben im Geschäftsverteilungsplan, ebenso die Einbindung der
Überwachungsorgane in die Entscheidungsprozesse der Betriebsleitung, sind sachgerecht.
b)

Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr haben mit Belangen für die VHS 2 Sitzungen des Stadtrates und 4
Sitzungen des Betriebsausschusses stattgefunden. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 durch den Stadtrat fand in der Sitzung v. 24. März 2021 statt. Hierüber
wurden entsprechende Niederschriften gefertigt.

c)

In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Frau Dr. Blüggel ist in der 12. Amtsperiode des WDR-Rundfunkrates in der Funktion des
stellvertretenden Mitglieds tätig. Des Weiteren ist Frau Dr. Blüggel im Vorstand des
Landesverbandes als Gleichstellungsbeauftragte der Volkshochschulen in NRW für die
Wahlperiode bis 2020, sowie im Vorstand des DVV und Gender und Diversity Ausschuss
des DVV tätig.

d)

Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan)
individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach

Anlage 6
2
Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Betriebsleitung steht im Anstellungsverhältnis, erfolgswirksame Komponenten
existieren nicht. Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen; sie
erhalten ein Sitzungsentgelt gemäß § 1 EntschVO NRW.
Zur Prüfung nach § 53 HGrG hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und in seine
Berichtserstattung einzubeziehen.
Fragenkreis 2:
a)

Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen

Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten, aus dem Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Im Rahmen der Reorganisation der Volkshochschule Aachen ist die Volkshochschule jetzt
wie folgt aufgestellt, jedem Programmbereich steht eine Programmbereichsleitung vor:
-

Programmbereich Allgemeine Weiterbildung mit der Querschnittsaufgabenbereiche
Öffentlichkeitsarbeit und Dozentenfortbildung
Programmbereich Beruf-Natur-Gesundheit mit dem Querschnittsaufgabenbereich
Projektsteuerung
Programmbereich Sprachen mit dem Querschnittsaufgabenbereich Prüfungen
Programmbereich College mit dem Querschnittsaufgabenbereich Schulkontakte.

Die neue Struktur der Kernverwaltung mit 2 Verwaltungssachgebieten mit einer
Verwaltungsleitung mit der Querschnittsaufgabe des Qualitätsmanagements (Testierung
nach Lernerorientierte Qualitätssteigerung in der Weiterbildung - LQW)
-

Sachgebiet Finanzen und Kundenzentrum
Sachgebiet Allgemeine Verwaltung und infrastrukturelles Management

Notwendige Anpassungen erfolgten in Berichtzeitraum, z. B. durch Schaffung einer zusätzlichen IT-Koordinationsstelle im Sachgebiet Allgemeine Verwaltung und Infrastrukturelles Management.
Das Organigramm über den organisatorischen Aufbau der VHS wird regelmäßig aktualisiert
und im Online-Handbuch der VHS allen Mitarbeiterinnen zur Verfügung gestellt. Im Übrigen
entspricht die vorhandene Organisation des Eigenbetriebes der Größe des Unternehmens.
b)

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan
verfahren wird.

c)

Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und
dokumentiert?

Anlage 6
3
Es finden regelmäßig Aufklärungen und Schulungen zur Korruptionsprävention statt. Die
Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergeben sich aus den Einzelregelungen des internen Kontrollsystems, d.h. jährlich erfolgt u.a. über das städtische Intranet die Veröffentlichung der Richtlinien über die Annahme von Belohnungen und Geschenke durch Angehörige des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Aachen. Gleiches gilt für die Verfahrensabläufe für UVgO / VgV- und VOB-Ausschreibungen. Hier wurde zudem noch eine
detaillierte „Ablaufbeschreibung für UVgO-Ausschreibungen“ für Dienst- und Lieferleistungen publiziert. Neben dem städtischen Korruptionsbeauftragten (Leiter des Rechtsamtes) ist der Fachbereich Rechnungsprüfung – FB 14 – der Stadt Aachen mit der
Korruptionsprävention befasst.
d)

Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen,
Kreditaufnahme und Kreditgewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese
nicht eingehalten werden?
Die Befugnisse der Organe sind in der Satzung aufgeführt und werden auch eingehalten.
Für Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung gibt es die UVgO und eine entsprechende
Dienstanweisung der Stadt. Für die Sachbearbeitung bestehen Dienstanweisungen, nach
denen auch verfahren wird. Sie werden kontinuierlich aktualisiert bzw. überarbeitet. Siehe
hierzu Fragenkreis 1 a) Abs. 3, es gilt die Dienstanweisung für die VHS mit Wirkung des
30.06.2016.

e)

Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Es besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation von allen Verträgen, (z.B.
Projektverträge, Kooperationsverträge, Rahmenverträgen) in einer Aktenverwaltung und in
digitaler Form.

Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a)

Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Der Planungsprozess ergibt sich aus der EigVO NRW. Folgende Planungsrechnungen
werden erstellt: jährlicher Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan, Stellenübersicht),
5-jähriger Finanzplan (mittelfristige Finanzplanung). Das Planungswesen entspricht den
Bedürfnissen des Eigenbetriebs.

b)

Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Die Planabweichungen werden grundsätzlich monatlich systematisch untersucht und in
Gesprächen mit den Produktverantwortlichen rückgekoppelt. Einmal halbjährlich werden im
Leitungsrat der Volkshochschule (Abteilungsleitungen und Direktorin) gemeinsam mit der
Finanzteamleitung Budgetfeedback-Gespräche geführt.

c)

Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?

Anlage 6
4
Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den besonderen Anforderungen des
Eigenbetriebs.
d)

Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Entfällt; der Eigenbetrieb hat keine eigenen liquiden Mittel; Kredite dürfen nicht
aufgenommen werden, da die Finanzierung durch die Stadt Aachen erfolgt.

e)

Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Entfällt; der Eigenbetrieb hat keine eigenen liquiden Mittel; Kredite dürfen nicht aufgenommen werden, da die Finanzierung durch die Stadt Aachen erfolgt.

f)

Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Entgelte werden grundsätzlich vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt.
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen
zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Das Mahnverfahren für ausstehende Teilnehmerentgelte wird mit Hilfe der SQL-Version
des VHS-Verwaltungsprogramms „Kufer SQL“ und des DATEV-Programms durchgeführt.

g)

Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens und umfasst es alle
wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Das Controlling ist beim Sachgebiet Finanzen in der Verwaltungsabteilung angesiedelt und
umfasst alle wesentlichen Unternehmensbereiche.

h)

Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung
besteht?
Entfällt; Tochterunternehmen und wesentliche Unternehmensbeteiligungen bestehen nicht.

Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a)

Hat die Geschäfts- / Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Wie in den Vorjahren bilden insbesondere die im Rahmen des LQW (Lernorientierte
Qualitätstestierung in der Weiterbildung) erarbeiteten strategischen Ziele die Grundlage für
das Risikomanagement. Die interne Risikoidentifikation erfolgt in einer Risikomatrix nach
Produkten mit Abweichungskontrolle. Ergänzend hierzu erfolgt zum Quartalsende eine
Auswertung der Kennzahlen Kurse, Einzelveranstaltungen, Teilnehmende, Unterrichtseinheiten jeweils im Dreijahresvergleich für jedes Produkt der VHS. Als Steuerungsunter-

Anlage 6
5
stützung wird zusätzlich die Kennzahl Personal (Verwaltung/ Hauptamtlich pädagogisch
tätiges Personal) in das Verhältnis zu den erteilten Unterrichtsstunden gesetzt um den
Einsatz der vorhandenen Personalressourcen darzustellen und ggf. zu optimieren. In den
halbjährlichen o.g. Budget-Feedbackgesprächen werden diese Auswertungen besprochen.
b)

Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Ja, die Risikoeinschätzung war zutreffend. Wirtschaftspläne wurden weitgehend eingehalten. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass das Risikomanagement nicht
funktioniert.

c)

Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die Risikoidentifikation erfolgt durch die Programmbereichsleitenden und der Verwaltungsleitung / Betriebsleitung in Zusammenarbeit mit dem Finanzcontrolling. Für das
operative Risikomanagement wurde eine Matrix entwickelt, die zu einer einheitlichen;
transparenten Darstellung der Risiken in den Produktbereichen führt.

d)

Werden diese Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
Im Geschäftsjahr 2020 wurden die im Wirtschaftsplanentwurf enthaltenen Risiken vom
Finanzcontrolling in diese Matrix eingepasst und mit den Programmbereichen abgestimmt.
Die zukünftigen Bewertungen der Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und
Bestandsgefährdung sollen von den Programmbereichsleitenden selbst erfolgen. Diese
werden dann auch in den halbjährlichen (und bei Bedarf öfteren) Budgetgesprächen im
Leitungsrat mit der Betriebsleitung, den Programmbereichsleitenden, der Verwaltungsleitung und der Finanzteamleitung erörtert und analysiert.
Die monatlichen Auswertungen werden bei entsprechenden Abweichungen zu den
Budgetvorgaben von dem Finanzcontrolling direkt mit den betreffenden Programmbereichen besprochen und finden Eingang in die halbjährlichen Budgetgespräche,
gekoppelt mit den Qualitätszielen zwischen der Betriebsleitung und den Produktverantwortlichen.
Für die Projekte finden neben dem direkten Controlling zum Finanzplan ebenfalls „Firstlevel-Prüfungen“ durch das Projektcontrolling statt, unter Berücksichtigung der betreffenden
Förderrichtlinien und der einzelnen Finanzpläne. Bei einem Projekt erfolgte zudem eine
Abschlussprüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Aachen.

Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a)

Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzierungsinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich
festgelegt?
Dazu gehört:
- Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
- Mit welchen Partner dürfen die Produkte (Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?

Anlage 6
6
- Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
- Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich
zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)?
Entfällt; der Eigenbetrieb hat keine eigenen Liquiden Mittel und die gesamte Finanzierung
sowie Girokontenverwaltung erfolgt durch die Stadt Aachen.
b)

Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
Keine Anwendung

c)

Hat die Geschäfts- / Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechende Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
- Erfassung der Geschäfte
- Beurteilung der Geschäfte zu der Risikoanalyse
- Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
- Kontrolle der Geschäfte
Keine Anwendung

d)

Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende
Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Keine Anwendung

e)

Hat die Geschäfts- / Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Keine Anwendung

f)

Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die
offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Versorgen geregelt?
Keine Anwendung

Fragenkreis 6: Interne Revision
a)

Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens / Konzerns entsprechende interne
Revision / Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese
Funktion durch eine andere Stelle ggf. welche wahrgenommen?
Für den Bereich der gesamten Stadtverwaltung, also auch für die VHS, ist als Interne
Revision der Fachbereich Rechnungsprüfung – FB 14 – der Stadt Aachen installiert.

b)

Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernleitung im Unternehmen?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
s.o. Nein, es besteht keine Gefahr von Interessenskonflikten, weil die durchführenden
Projektleiter bzw. Programmbereichsleitenden und die Prüfer/innen nicht identisch sind.

Anlage 6
7
c)

Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Der Fachbereich Rechnungsprüfung - FB 14 – hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 1
Projekt (Demokratie Leben) geprüft. Auch erfolgt eine Unbedenklichkeitsprüfung und
Freigabe nach § 104 Abs.1 Ziffer 3 GO NRW für die Software KuferSQL und DATEV-Pro
für jedes Update. Die Richtlinien über die Annahme von Belohnungen und Geschenken
durch Angehörige des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Aachen wurden durch das
Mitarbeiterportal der Stadt Aachen zur Kenntnis gebracht.

d)

Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
s.o.

e)

Hat die Interne Revision / Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
Nein

f)

Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen
Revision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision die Umsetzung ihrer
Empfehlungen?
s.o.

3)

Zur Prüfung nach § 53 HGrG hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführungstätigkeit anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und in
seine Berichtserstattung einzubeziehen.

Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden
Beschlüssen des Überwachungsorgans
a)

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht
eingeholt worden ist?
Nein, solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.

b)

Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des
Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es ist keine Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans erfolgt.

c)

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?

Anlage 6
8
Entfällt; solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
d)

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des
Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es wurden keine wesentlichen Verstöße der Betriebsleitung gegen Gesetz, Satzung,
Geschäftsordnung und bindende Beschlüsse der Überwachungsorgane festgestellt; es wird
jedoch auf die Feststellungen im Prüfungsbericht verwiesen.

Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a)

Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität /
Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen wurden grundsätzlich angemessen geplant und vor ihrer Realisierung auf
Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft und genehmigt.

b)

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen / Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu
ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Größere Investitionen werden grundsätzlich durch ein geregeltes städtisches Vergabeverfahren öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben unter Beteiligung der Bauverwaltung
der Stadt Aachen (B 03) bzw. des städtischen Gebäudemanagements (E 26), so dass ein
Preisvergleich möglich ist. Die Vergabevorschriften und Ablaufbeschreibungen für Dienstund Lieferleistungen nach UVgO/VgV und Dokumentation der Fachdienststelle sind den am
Verfahren Beteiligten bekannt.

c)

Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Überwachung erfolgt durch eigenes Personal bzw. durch den Fachbereich Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26).

d)

Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Bei den abgeschlossenen Investitionen haben sich grundsätzlich keine Überschreitungen
ergeben.

e)

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossenen wurden?
Es haben sich keine Anhaltspunkte hierfür ergeben.

Anlage 6
9
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a)

Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Die Prüfung hat keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergaberegelungen ergeben.

b)

Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Konkurrenzangebote werden grundsätzlich eingeholt.

Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a)

Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Über wichtige Geschäftsvorgänge und die quartalsmäßigen Zwischenberichte des laufenden Wirtschaftsplans werden von der Geschäftsführung (Betriebsleitung), dem
Betriebsausschuss, der Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport,
der Kämmerin und dem Fachbereich Rechnungsprüfung grundsätzlich regelmäßig und für
bedeutsame Änderungen, wie Änderungen im laufenden Wirtschaftsplan dem Rat der Stadt
berichtet.

b)

Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens / Konzerns und in den wichtigsten Unternehmens- / Konzernbereichen?
Die Berichte sind im Hinblick auf die Größe des Eigenbetriebes ausreichend.

c)

Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
Unterrichtet?
Die Unterrichtung erfolgte grundsätzlich zeitnah.
Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte
Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen
vor und wurde hierüber berichtet?
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle
sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen wurden nicht
festgestellt.

d)

Zu welchen Themen hat die Geschäfts- / Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Entfällt, da es sich um Eigenbetrieb handelt.

e)

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder
der unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Berichtserstattung nicht in allen Fällen
ausreichend war.

Anlage 6
10
d)

Gibt es eine D&O-Versicherung?
Nein; für alle Mitarbeiter der Stadt Aachen, also auch für den Betriebsleiter bzw. die
Betriebsleiterin der VHS, ist jedoch eine Vermögenseigenschadenversicherung bei der
GVV-Kommunalversicherung abgeschlossen.
Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der
D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Entfällt.
Eine D&O-Versicherung wurde für die Vorstandsmitglieder und die Geschäftsleitung
abgeschlossen. Ein Selbstbehalt wurde nicht vereinbart.
Entfällt.

g)

Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen gelegt
worden?
Es liegen keine Anhaltspunkte für derartige Interessenkonflikte vor.

Zur Prüfung nach § 53 HGrG hat der Abschlussprüfer die Vermögens- und Finanzlage anhand
der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und in seine Berichtserstattung einzubeziehen.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a)

Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen.

b)

Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Es bestehen keine auffälligen Bestände.

c)

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Es bestehen keine stillen Reserven.

Fragenkreis 12: Finanzierung
a)

Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen
zusammen?
Die gesamte Finanzierung wird von der Stadt Aachen übernommen. Die Eigenkapitalquote
sank im Geschäftsjahr 2020 trotz eines erneuten Zuwendungsüberhanges einhergehend
mit einer Stärkung des Eigenkapitals von 61,3 % auf 57,1 %, was insbesondere auf
stichtagsbezogen erhöhte sonstige Rückstellungen unter anderem in Zusammenhang mit
pandemiebedingt zurückzuerstattenden Mitteln, zurückzuführen ist.

Anlage 6
11
Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen lnvestitionsverpflichtungen
finanziert werden?
Investitionen sind nur im Rahmen der Zuschussgewährung und der vorhandenen
Rücklagen möglich.
b)

Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der
Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Der Eigenbetrieb als Teil des Konzerns „Stadt Aachen“ ist zwingend auf Zuschüsse der
Stadt Aachen zur Abdeckung der Jahresverluste angewiesen.

c)

In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz- / Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten?
Der Eigenbetrieb hat Fördermittel in Höhe von TEUR 3.527 erhalten (EU, Bund, Land NRW,
Sonstige).
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und
Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden.
Es haben sich keine dementsprechenden Anhaltspunkte ergeben.

Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a)

Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Der Eigenbetrieb verfügt bisher über eine im Verhältnis zum Jahresverlust geringe Eigenkapitalausstattung. Das Jahresergebnis ist gem. § 14 (4) der Satzung der Volkshochschule
Aachen über das Eigenkapital – Rücklagekapital zu verrechnen.
Führt die Verrechnung des Jahresergebnisses unter Berücksichtigung des städtischen
Zuschusses zu einer Kapitalmehrung, soll diese dem Betrieb belassen werden.

b)

Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Es wurde ein Jahresverlust (TEUR 4.608) ermittelt, der aus den laufenden Zuschüssen
finanziert wird.

Fragenkreis 14: Rentabilität / Wirtschaftlichkeit
a)

Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusammen?
Das Betriebsergebnis (Jahresverlust) resultiert aus dem Gesamtbetrieb der Volkshochschule.

b)

Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Der Jahresverlust ist nicht von einmaligen Vorgängen geprägt.

Anlage 6
12
c)

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. den Gesellschaften eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Leistungsbeziehungen zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt Aachen werden
überwiegend zu angemessenen Konditionen abgewickelt, jedoch liegen für die angemieteten Räume der Stadt Aachen keine Mietverträge mit Regelungsinhalten vor, die ein
Mietverhältnis üblicherweise betreffen. Vielmehr sind diese dauernden Duldungen aufgrund
von Absprachen.

d)

Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Das Konzessionsabgaberecht ist für den Eigenbetrieb nicht anzuwenden.

Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a)

Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von
Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Die Volkhochschule hat eine öffentliche Aufgabe zu erfüllen und dient ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützigen Zwecken (Satzung). Dadurch können nur Entgelte verlangt
werde, die bedarfsgerecht sind, so dass Verluste immanent sind.

b)

Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Hinweis auf Antwort zu Punkt a).

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung
der Ertragslage
a)

Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Hinweis auf Antwort zu Punkt 15 a).

b)

Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Kursangebotes, um so neue Zielgruppen zu
erreichen. Weiterführung der bestehenden Projekte und Maßnahmen durch Drittmittelfinanzierung durch z.B. das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Akquisition
von Fördermittel für neue Projekte. Einstellungen von kostengünstigeren Personal beim
Ausscheiden aus Altersgründen.

Anlage 7.1
1

Rechtliche Verhältnisse (Punkt 1. bis 8.)
1. Rechtliche Verhältnisse
Der Rat der Stadt Aachen hat mit Beschluss vom 13. Dezember 1995 und Wirkung ab
1. Januar 1996 die bis zu diesem Zeitpunkt als städtisches Amt geführte Volkshochschule
in einen Eigenbetrieb nach Maßgabe der Bestimmungen des § 107 Abs. 2 GO NRW
umgewandelt (Quasi-Eigenbetrieb).
Die Volkshochschule der Stadt Aachen - VHS - ist eine städtische Einrichtung ohne eigene
Rechtspersönlichkeit, aber ohne wirtschaftliche Betätigung i.S.d. § 107 Abs. 1 GO NRW.
Die wirtschaftliche Betätigung der Einrichtungen der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe) ist Voraussetzung für die Anwendung der Eigenbetriebsverordnung NRW, EigVO NRW.
Nach den genannten Vorschriften handelt es sich bei der VHS nicht um einen Eigenbetrieb
i.S.d. § 1 EigVO NRW i.V.m. § 107 Abs. 1 GO NRW, sondern um einen Eigenbetrieb i.S.d.
§ 1 EigVO NRW i.V.m. § 107 Abs. 2 GO NRW, zwar ohne wirtschaftliche Betätigung, aber
verwaltet nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, soweit es mit dem öffentlichen Zweck
vereinbar ist.
Die VHS ist Sondervermögen der Stadt, § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW.
Des Weiteren wird die VHS geführt nach den Vorschriften des Ersten Gesetzes zur
Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande NRW (Weiterbildungsgesetz - WbG),
der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO).
Nach § 21 EigVO NRW sind für den Eigenbetrieb anzuwenden die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang für
den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des HGB, soweit
sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt. Nach § 26 EigVO NRW ergeben sich die
Bekanntmachungsvorschriften.
Seit dem 28. April 2016 gilt die Satzung vom 6. April 2016.
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 51.129,19. Vermögensträger ist die
Stadt Aachen.
Nach § 2 der Satzung ist Gegenstand des Unternehmens die Erfüllung der Vorgaben
durch das Weiterbildungsgesetz und die Satzung. Dazu gehört ein bedarfsgerechtes und
flächendeckendes Weiterbildungsangebot in allen Sachbereichen des Weiterbildungs-

Anlage 7.1
2
gesetzes. Die VHS hält ein ständig verfügbares und qualitativ hochwertiges Angebot unter
Berücksichtigung der orts- und bevölkerungsspezifischen Bildungsbedürfnisse vor.
Sie bietet Teilhabemöglichkeit für alle unter zumutbaren Bedingungen, insbesondere für
durch Vorbildung und soziale Situation benachteiligte Gruppen.
Das Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Nach § 3 der Satzung ist die Gemeinnützigkeit der VHS festgelegt, wonach der Betrieb
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient i.S.d. §§ 51 ff. der
Abgabenordnung.
Die Betriebsleitung (Direktor bzw. Direktorin) ist in § 4 der Satzung geregelt. Der Direktor
bzw. die Direktorin der VHS ist Betriebsleiter bzw. Betriebsleiterin i.S. des § 2 EigVO
NRW. Die mit dieser Stellung verbundenen Sonderrechte ergeben sich abschließend aus
der Satzung und aus der Dienstanweisung, die der Oberbürgermeister am 30.06.2016
erlassen hat. Zur Betriebsleiterin war im Berichtsjahr Frau Dr. Beate Blüggel, Direktorin,
bestellt.
Die Vertreter des Betriebsleiters bzw. der Betriebsleiterin sind in § 4 Abs.2 der Satzung
geregelt. Der Direktor bzw. die Direktorin der VHS hat zwei Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen. Für den pädagogischen Bereich wird eine Stellvertretung aus den Programmbereichen benannt, für die Verwaltung ist die Stellvertretung die Verwaltungsleitung. Die Befugnisse des Leitungsrates sind in § 15 Abs.1 der Satzung geregelt. Er hat
beratende Funktion gegenüber dem Direktor bzw. der Direktorin der VHS und klärt
Verfahrensfragen. Die Mitglieder des Leitungsrates sind der Direktor bzw. die Direktorin
der VHS, die Programmbereichsleitenden und die Verwaltungsleitung, weitere Mitarbeitende können hinzugezogen werden. Die Aufgaben der Mitarbeiterkonferenz ergeben
sich aus § 15 Abs.2 der Satzung. Sie berät zur Vorbereitung von Entscheidungen des
Direktors bzw. der Direktorin und zur Koordinierung der Arbeit der VHS alle die VHS
betreffenden Fragen von wesentlicher Bedeutung.
Die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses sind in § 7 der Satzung geregelt und
werden seit dem 1. November 2004 vom „Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule“ wahrgenommen. Die Zusammensetzung des Ausschusses regelt der Rat der
Stadt Aachen durch Beschluss. Die Mitglieder werden im Anhang zum Jahresabschluss
genannt.
In § 8 der Satzung wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Aachen über die
Angelegenheiten, die ihm nach der Gemeindeordnung NRW, der Eigenbetriebsverordnung NRW und der Hauptsatzung vorbehalten sind, entscheidet.

Anlage 7.1
3
In § 9 der Satzung wird auf die gesetzliche Stellung des Oberbürgermeisters hingewiesen
bzw. die Stellung des Beigeordneten bzw. der Beigeordneten festgelegt. Der Oberbürgermeister ist Dienstvorgesetzter des gesamten Personals einschließlich des Betriebsleiters bzw. der Betriebsleiterin der VHS. Die Interessen der VHS werden innerhalb der
Stadtverwaltung von dem Beigeordneten bzw. der Beigeordneten für das Dezernat IV Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport, wahrgenommen. Der Beigeordnete bzw.
die Beigeordnete ist Vorgesetzter der Betriebsleitung i.S. des § 1 Abs. 3 der „Dienstordnung der Stadt Aachen“, beschränkt auf Weisungen zur Erhaltung der Einheitlichkeit der
Verwaltungsführung der VHS und der allgemeinen Verwaltung.
Gemäß § 16 dient die Volkshochschulkonferenz der Mitwirkung der Teilnehmer und der
Mitarbeiter der Volkshochschule an einer bedarfsgerechten Planung und Durchführung
von Lehrveranstaltungen.

Anlage 7.2

2. Entgeltordnung
Gemäß § 19 der Satzung der VHS ist bestimmt, dass für die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS in der Regel Entgelte erhoben werden. Es handelt sich um privatrechtliche Entgelte und nicht um öffentliche Gebühren.
Die aktuell gültige Entgeltordnung wurde vom Rat der Stadt Aachen am 17. Januar
2007 mit Wirkung zum 1. Februar 2007 beschlossen.
Gemäß § 5 der neuen Entgeltordnung ist die Höhe der Entgelte für Kurse und Lehrgänge festgesetzt, und zwar insbesondere:
Je Unterrichtseinheit (= 45 Minuten)
für die einzelnen Fachbereiche/Produkte

EUR

Alphabetisierung und
Elementarbildung (Sockelbetrag)

EUR

10,00

Sternwarte Gruppenführungen

EUR

35,00 bis 100,00

Schulabschlüsse (Aufnahmegebühr)

EUR

5,00 bis 10,00

0,50 bis

8,00

Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen mit auswärtiger Unterbringung, Studienfahrten und Studienreisen müssen mindestens durch
entsprechende Einnahmen gedeckt sein.
Für Zertifikatsprüfungen können, wenn der Prüfling zum Personenkreis nach § 4 Nr.
1 der Entgeltordnung gehört, evtl. bestimmte Ermäßigungen gewährt werden.

Anlage 7.3

3. Honorarrichtlinie
Mit Verfügung vom 22. Juli 2019 wurden durch die Betriebsleitung Honorarrichtlinien
für die VHS erlassen. Es handelt sich um Regelungsbestimmungen einschließlich der
Festlegung von Vergütungen für freiberuflich selbstständig tätige Lehrkräfte
(Dozenten/innen und Referenten/innen).
Diese trat für alle Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Beratungen, die ab dem
1. Oktober 2019 begannen, mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Zuletzt mit Verfügung vom 1. Januar 2021 wurden durch die Betriebsleitung neue
Honorarrichtlinien für die VHS erlassen.
Diese trat für alle Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Beratungen mit sofortiger Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Anlage 7.4

4. Steuerliche Verhältnisse
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, soweit sie einen Betrieb gewerblicher Art unterhält (§ 1 Abs. 1 Nr. 6
KStG i.V.m. § 4 Abs. 1 KStG). Ein Betrieb gewerblicher Art einer juristischen Person
des öffentlichen Rechts ist jede Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen
Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person des öffentlichen Rechts wirtschaftlich heraushebt.
Zu den Betrieben gewerblicher Art einer Gebietskörperschaft zählt auch die Unterhaltung einer Volkshochschule, soweit die übrigen Voraussetzungen des § 4 KStG
erfüllt sind.
Im Rahmen der Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG in Verbindung mit §§ 51
bis 68 AO ist der Betrieb gewerblicher Art Volkshochschule Aachen, soweit er nach
der Satzung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient, von der Körperschaftsteuer befreit. Die
Steuerbefreiung ist insoweit ausgeschlossen, als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird.
Gemäß § 3 Nr. 6 GewStG besteht im vorstehenden Umfang Befreiung von der
Gewerbesteuer.
Nach der Bestimmung des § 4 Nr. 22 a) UStG sind Vorträge, Kurse und andere
Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von Volkshochschulen
durchgeführt werden, von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden.
Die Volkshochschule Aachen wird beim Finanzamt Aachen-Stadt unter der SteuerNr. 201/5903/3324 geführt und für Zwecke der Umsatzsteuer unter der Steuernummer der Stadt Aachen, Steuer-Nr. 201/5928/0108.
Zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 5. Januar 2021 hat das Finanzamt die Befreiung von der Körperschaftsteuer gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und von der Gewerbesteuer gem. § 3 Nr. 6 GewStG für das Jahr 2019 erteilt, da die Körperschaft ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken i.S.d.
§§ 51 ff. AO dient.
Eine steuerliche Außenprüfung fand bei der Volkshochschule bisher nicht statt.

Anlage 7.5

5. Überörtliche Prüfungen
Die Zuschussgeber nehmen in regelmäßigen Zeitabständen nach ihren Zuwendungsrichtlinien (z.B. Verwendungsnachweis) Überprüfungen vor.

Anlage 7.6
1

6. Wichtige Verträge
Mietverträge
- Aachen, Peterstraße, Couvenstraße (Schulungs-, Seminar- und Büroräume) SaGeBau Sanierungs- und Gewerbebau AG & Co. KG, Aachen, Mietvertrag vom 4. Juli
1996 und Nachtragsvertrag vom 20. Dezember 1996 für 10 Jahre vom 1. August
1996/1. Januar 1997 bis 31. Juli 2006 mit einmaligem Verlängerungsrecht für weitere
5 Jahre. Das Optionsrecht wurde in 2006 ausgeübt, so dass sich der Vertrag bis 31. Juli
2011 verlängert. Am 7. Juni 2011 wurde eine Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag
abgeschlossen. Hiernach werden die Räume zu den bestehenden Konditionen weitervermietet. Der Vertrag kann mit einer Frist von 9 Monaten von beiden Vertragsparteien
gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines
Monats - schriftlich - erfolgen und wird zum Ende des darauf folgenden neunten Monats
wirksam. Durch Verkauf der Immobilie durch die Fa. SaGeBau Sanierungs- und
Gewerbebau AG & Co. KG, Aachen, an die Fa. (AC) Aachener Immobiliengesellschaft
mbH, Aachen, mit Wirkung zum 31. Dezember 2011, ist das bestehende Mietverhältnis
auf den neuen Eigentümer übergegangen. Bis zum Ende der Prüfung war auskunftsgemäß von keiner Vertragspartei eine Kündigung ausgesprochen worden.
- Aachen, Couvenstraße (Kellerräume) SaGeBau AG & Co. KG, Aachen, Mietvertrag zum 1. September 1974 bzw. zum 1. Juni
2007 unbefristet mit jährlichem bzw. einmonatigem Kündigungsrecht. Durch Verkauf
der Immobilie durch die Fa. SaGeBau Sanierungs- und Gewerbebau AG & Co. KG,
Aachen, an die Fa. (AC) Aachener Immobiliengesellschaft mbH, Aachen, mit Wirkung
zum 31. Dezember 2011, ist das bestehende Mietverhältnis auf den neuen Eigentümer
übergegangen. Bis zum Ende der Prüfung war auskunftsgemäß von keiner Vertragspartei eine Kündigung ausgesprochen worden.
- Aachen, Hammerweg 4 (Turnhalle, Flur, kleiner Umkleideraum, Toiletten) Mietverträge von extern angemieteten Räumen liegen der Hausverwaltung nicht vor.
Bewirtschaftungs- und Pachtvertrag
- Cafeteria „Cafe Pause“ Aachen, Peterstraße Frau Sabine Elsen, Vertrag vom 10. Mai 2000 mit Wirkung vom 1. Juni 2000 für die
Überlassung der Räumlichkeiten mit der Einrichtung. Der Vertrag lief bis 31. Mai 2001
und danach unbefristet mit jährlichem Kündigungsrecht. Er wurde in gegenseitigem
Einverständnis zum 30.09.2020 aufgelöst worden.

Anlage 7.6
2
- Cafeteria im Raum N 2, Aachen, Sandkaulbach Herr Winfried Janssen, Vertrag vom 27. Juli 2011 mit Wirkung vom 1. August 2011 für
die Überlassung der Räumlichkeiten mit der Einrichtung. Der Vertrag gilt über einen
Zeitraum von 1 Jahr. Er verlängert sich stillschweigend einmalig um 2 Jahre, wenn er
nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht wiederum mindestens 3
Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung
besteht entsprechend § 15 des Pachtvertrages. Der Vertrag endet automatisch ohne
Kündigung, wenn die Stadt Aachen das Gebäude Sandkaulbach für die Belange der
Volkshochschule nicht mehr zur Verfügung stellt.
Dienstleistungsverträge
- Sicherheitsdienst Fa. OK! Security, Übach-Palenberg, Vertrag vom 25. April 2018 mit Wirkung vom
1. Mai 2018 für den Sicherheitsdienst im Gebäude Peterstraße 21-25.
Dieser Vertrag endete zum 30.04.2020.

Anlage 7.7

7. Sitzungen: Rat der Stadt, Betriebsausschuss, Leitungsrat,
Mitarbeiterkonferenz, Volkshochschulkonferenz (§§ 8, 9, 11, 12
und 24 der Satzung)
Es fanden folgende Sitzungen im Geschäftsjahr statt:
2

Sitzungen des Rates der Stadt für die Belange der VHS,

3

ordentliche Sitzungen und 1 Sondersitzung des Betriebsausschusses
(„Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule“) für die Belange der VHS,

36
8

Sitzungen des Leitungsrates,
Sitzungen der Mitarbeiterkonferenz.

In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 2. März 2021 wurde der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Kalenderjahr 2019 einstimmig zur Kenntnis
genommen, weiterhin wurde die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2019 gemäß § 5 EigVO NRW beschlossen
In der Sitzung des Rates der Stadt Aachen vom 22 Januar 2020 wurde der
Wirtschaftsplan 2020 der Volkshochschule festgestellt.
In der Sitzung des Rates der Stadt Aachen vom 24. März 2021 wurde auf Empfehlung
des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule mehrheitlich beschlossen,
den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 einschließlich des Lageberichtes 2019 festzustellen und das Jahresergebnis 2019 über das Eigenkapital Rücklagenkapital zu verrechnen. Weiterhin wurde die Entlastung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule für das Wirtschaftsjahr 2019 gemäß § 4
EigVO NRW beschlossen.

Anlage 7.8
1

8. Besonderheiten der Personalwirtschaft
(Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten der VHS)
Für Pensionsverpflichtungen der Beamten sind nach der IDW-Stellungnahme zur
Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen (IDW RS HFA 23, verabschiedet am
24. April 2009), die die IDW-Stellungnahme HFA 1/1997 ersetzt hat, Rückstellungen
zu bilden, soweit Beamte für ein Sondervermögen tätig sind. Danach wären Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Pensionsverpflichtungen für die in
rechtlich unselbständigen Sondervermögen der Stadt Aachen tätigen Beamten zu
bilden. Die §§ 249 und 253 HGB sowie der Artikel 28 EGHGB sind grundsätzlich
anzuwenden.
Für die Volkshochschule Aachen sind bzw. waren seit dem 1. Januar 1996 (Errichtung des Eigenbetriebes) 12 Beamte tätig. Als Pensionszusage gilt die erste Berufung in das Beamtenverhältnis.
Für unmittelbare Pensionszusagen, die vor dem 1. Januar 1987 erteilt wurden (sog.
Altzusagen), sowie für sämtliche mittelbaren und ähnlichen Pensionsverpflichtungen
besteht ein Passivierungswahlrecht. Wird dieses Wahlrecht nicht ausgeübt, ist dieser
Betrag im Anhang anzugeben. Bei Berufung in das Beamtenverhältnis nach den o.g.
Fristen, ergibt sich eine Passivierungspflicht. Diese ist bei der VHS für 1 Beamtin
gegeben.
Die Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen ist für
die Anwendung von Art. 28 EGHGB von Bedeutung. Unter „unmittelbaren Verpflichtungen“ sind solche zu verstehen, die ohne Zwischenschaltung eines anderen
Rechtsträgers zwischen dem verpflichteten Betrieb und den Anspruchsberechtigten
bestehen. Dabei handelt es sich insbesondere um Pensionsverpflichtungen auf
Grund von (unmittelbaren) Zusagen. Unter mittelbaren Pensionsverpflichtungen sind
solche zu verstehen, die zwar unmittelbar von einem anderen Rechtsträger erfüllt
werden, für die das Trägerunternehmen aber einzustehen hat (Anm. 164 und 165 zu
§ 249 HGB, Beck’scher Bilanz-Kommentar, 6. Auflage 2006).
Diese Versorgungsverpflichtungen sieht die vorgenannte Stellungnahme IDW RS
HFA 23 (ehemals Nr. 1/1997) als originäre Pensionsverpflichtungen des Sondervermögens an, obwohl das Beamtenverhältnis unverändert im Verhältnis zur öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft besteht. Wegen der wirtschaftlichen Zugehörigkeit der Verpflichtungen zum Geschäftsbetrieb des Sondervermögens gilt dies auch,
wenn intern abweichende Vereinbarungen bestehen. Sofern eine Vereinbarung vor-

Anlage 7.8
2
liegt, nach der die juristische Person des öffentlichen Rechts das Sondervermögen
gegen laufende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freistellt, ist dies bei
der Bemessung der Pensionsrückstellung im Jahresabschluss des Sondervermögens
mindernd zu berücksichtigen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Freistellungsvereinbarung hat die juristische Person des öffentlichen Rechts die entsprechende
originäre Pensionsverpflichtung zu passivieren.
Die EigVO NRW enthält nunmehr in § 22 Abs. 3 eine eigenständige Vorschrift für die
Behandlung von Pensionsrückstellungen für die bei den Eigenbetrieben beschäftigten
Beamtinnen und Beamten. Hiernach sind grundsätzlich die Pensionsrückstellungen
in der Bilanz des Eigenbetriebes auszuweisen, soweit die Gemeinde den Eigenbetrieb nicht gegen entsprechende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen
freistellt. Für die endgültige Umsetzung dieser Vorschrift wird eine Frist eingeräumt;
sie ist spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2012 anzuwenden.
Mit Datum vom 11. November 2010 hat die Volkshochschule Aachen mit der Stadt
Aachen eine derartige Freistellungsvereinbarung abgeschlossen, und zwar rückwirkend ab 2009, so dass die bisher notwendigen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten der Volkshochschule Aachen nicht mehr gebildet
werden müssen bzw. entsprechende Anhangangaben entfallen.

Anlage 8

Technische und wirtschaftliche Grundlagen
Die Stadt Aachen als Trägerin des Eigenbetriebes stellt diesem zur Erfüllung seiner
gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben im Wesentlichen ihre Betriebsgebäude
in der Peterstraße/Couvenstraße (Unterrichtsräume u.a.) sowie Sandkaulbach
(Unterrichtsräume u.a.), Am Hangeweiher (Sternwarte) sowie Räume im städtischen
Gebäude in der Eintrachtstraße in der Trierer Straße zur Verfügung.
Des Weiteren stehen der VHS weitere Unterrichtsräume und Turnhallen in verschiedenen städtischen Schulen zur Verfügung.
Für die Überlassung der Nutzflächen verrechnet die Stadt mit der Volkshochschule
(VHS) gemäß Schreiben vom 24. Juni 1999 eine kalkulatorische Miete von insgesamt
EUR 477.000,00.