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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0041/WP18
öffentlich
25.01.2021
FB 45/100

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der
Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des
Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz – KiBiz), hier: Verlängerung der
Beitragsabsenkung
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

02.03.2021
09.03.2021
10.03.2021

Finanzausschuss
Kinder- und Jugendausschuss
Rat der Stadt Aachen

Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses dem Rat der Stadt
Aachen zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das
Kita-Jahr 2021/2022 die mit Ratsentscheid vom 17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die
Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
1. für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge zu erheben und
2. für Einkünfte zwischen 40.000,01 € und 54.000 € nur den halben Beitrag (abgerundet halbiert)
auf Grundlage der mit der 5.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle zu erheben,
zu verlängern.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zur Abmilderung der pandemiebedingten
wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die mit Ratsentscheid vom
17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
3. für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge zu erheben und
4. für Einkünfte zwischen 40.000,01 € und 54.000 € nur den halben Beitrag (abgerundet halbiert)
auf Grundlage der mit der 5.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle zu erheben,
zu verlängern.
Vorlage FB 45/0041/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.08.2021

Seite: 1/5

Auf Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses und des Finanzausschusses beschließt der Rat
der Stadt Aachen zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien
befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die Verlängerung der mit Ratsentscheid vom 17.06.2020
getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz – KiBiz), dass
1. für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge und
für Einkünfte zwischen 40.000,01 € und 54.000 € nur der halbe Beitrag (abgerundet halbiert) auf
Grundlage der mit der 5.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle erhoben werden.

Vorlage FB 45/0041/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.08.2021

Seite: 2/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz 20xx

ener Ansatz

ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekoste

Folgekost

n (alt)

en (neu)

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

1) 4-060101-901-9, SK 43210000
Fortgeschrieb

Ansatz

Auswirkungen

2021*

Ertrag

6.347.000

6.039.000

22.815.000

22.383.000

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

6.347.000

6.039.000

22.815.000

22.383.000

0

0

Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

ener Ansatz
2022

Ansatz 2022

Fortgeschrieb

konsumtive

ff.*

ener Ansatz
2022 ff.

-308.000

-432.000

keine ausreichende Deckung

keine ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

* Die Ansätze beruhen auf der 1. Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf 2021 ff.
und enthalten darüber hinaus keine weiteren Beschlüsse oder Korrekturen

Vorlage FB 45/0041/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.08.2021

Seite: 3/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O

vollständig

O

überwiegend (50% - 99%)

O

teilweise (1% - 49 %)

O

nicht

O

nicht bekannt

Vorlage FB 45/0041/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.08.2021

Seite: 4/5

Erläuterungen:
Aufgrund der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der Rat der Stadt Aachen in seiner
Sitzung am 19.06.2020 mit Wirkung zum 01.08.2021 die Änderung der Satzung über die Erhebung
von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des
Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) beschlossen.
Einhergehend mit dieser Beschlussfassung hat der Rat der Stadt zur Abmilderung der
pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien eine Absenkung der vorgesehenen Beiträge
auf Basis der über die 5. Änderungssatzung verabschiedeten Beitragstabelle beschlossen.
Hiernach sind auch Einkünfte zwischen 28.001 € und 40.000 € beitragsfrei und für Einkommen
zwischen 40.001 und 54.000 € wird nur der (abgerundete) halbe Beitrag erhoben.
Die Regelung war befristet für das Kita-Jahr 2020/2021.
Vorschlag der Verwaltung
In Anbetracht des fortdauernden pandemischen Infektionsgeschehens und der damit verbundenen –
auch finanziellen- Belastungen für Familien schlägt die Verwaltung vor, diese Regelungen auch für
das kommende Kita-Jahr 2021/2022 zu übernehmen und fortzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die vorgenannte pandemiebedingte Verlängerung der Beitragsabsenkung werden nach
aktueller Hochrechnung der Daten aus dem Beitragsverfahren voraussichtliche Ertragsverluste in
Höhe von insgesamt rd. 740.000 € entstehen. Diese verteilen sich mit rd. 308.000 € auf das
Haushaltsjahr 2021 und werden über pandemiebedingte Ertragsverluste verbucht. Die Ertragsverluste
im Umfang von rd. 432.000 € für das Hhj. 2022 sind über den Haushalt aufzufangen und werden über
die 2. Veränderungsnachweisung als Mehrbelastung der Ergebnisrechnung dargestellt.

Vorlage FB 45/0041/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.08.2021

Seite: 5/5