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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Bürger*innendialog und
Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 01/0056/WP18
öffentlich

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

01.03.2021

Ratsanfragen
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

10.03.2021

Hauptausschuss

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die nach der Geschäftsordnung fristgerecht eingereichten Ratsanfragen zur
Kenntnis.

Sibylle Keupen
Oberbürgermeisterin

Vorlage FB 01/0056/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.03.2021

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Von den Fraktionen bzw. Ratsmitgliedern wurden Ratsanfragen innerhalb der in § 13 Abs. 3 der
Geschäftsordnung für den Rat genannten Frist eingereicht, die als Anlage beigefügt sind.

Anlage/n:
Fristgerecht eingereichte Ratsanfragen

Vorlage FB 01/0056/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.03.2021

Seite: 2/2

An die
Oberbürgermeisterin
Frau Sibylle Keupen
Rathaus
52058 Aachen

Aachen, 02. Februar 2021 Az.: Af. 05/21

Ratsanfrage von Ratsherr Michael Servos
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in der Presse wurde mitgeteilt, dass das Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen
einen Leitfaden zur gendergerechten Sprache veröffentlicht hat. Aus diesem
Anlass möchte ich die folgenden Fragen an Sie richten:
1.

Im Haushalt 2020 wurde ein Budget iHv 40.000 € im Produkt 4-050101-935-8
zur Umstellung der wichtigsten Texte der Stadt Aachen (Broschüren, Flyer,
Online Veröffentlichungen) auf Leichte Sprache zur Verfügung gestellt.
Inwieweit wurde diese Aufgabe bewältigt?

2.

Gibt es einen Leitfaden der Stadtverwaltung zur Verwendung Leichter Sprache?

3.

Was sind die weiteren Planungen der Verwaltung bzgl. der Verwendung Leichter
Sprache?

4.

Welche Standards bzgl. Barrierefreiheit für Menschen mit besonderen
Herausforderungen (z.B. Blinde, Gehörlose, ...) erfüllt die Stadtverwaltung in
ihren Veröffentlichungen digital und analog?

5.

Welche Bestrebungen gibt es, diese Standards weiter zu erhöhen?

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen

Michael Servos
Ratsherr

Seite 1 von 1

Christoph Berg - Ratsanfrage Baumpflanzungen
Von:
An:
Datum:
Betreff:

Hermann Pilgram <pilgram@tema.de>
"oberbuergermeisterin@mail.aachen.de" <oberbuergermeisterin@mail.aachen....
Mittwoch, 3. Februar 2021 15:50
Ratsanfrage Baumpflanzungen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin
Die Beantwortung meiner Fragen zur Baumpflanzungen bzw. nicht erfolgten Baumpflanzungen wirft
weitere Fragen auf. Ich bitte um Beantwortung in der nächsten Ratssitzung bzw. in der nächsten
Sitzung des Hauptausschusses, wenn dieser ersatzweise tagt.
Ist dann eine Beantwortung nicht möglich, bitte ich um entsprechende Mitteilung.
Ich wiederhole mein Angebot, diese Frage mit der zuständigen Fachverwaltung auch ohne den
offiziellen Weg der Ratsanfrage zu klären.

1. In einer der Antworten ist die Rede von einer Definition „Bereich mit stadtklimatischer
Mehrfachbelastung“. Bei der Suche im Allris konnte diesen Begriff nicht finden. Welche
Bereiche in der Stadt Aachen fallen unter diese Kategorie?

2. Wo finde ich eine Information, z.B. eine Kartendarstellung, aus der die Bereiche deutlich
werden, für die die Kategorie „Bereich mit stadtklimatischer Mehrfachbelastung“ zutrifft?

3. In einer der Antworten ist auch von einer „Prioritätenliste“ die Rede. Wie sieht diese
Prioritätenliste konkret aus? Konkret: Wann werden wo Bäume gepflanzt bzw. sollen gepflanzt
werden?

4. Ist die Verwaltung, so wie ich, auch der Auffassung, dass eine einfach zu findende, einfach
zugängliche und regelmäßig aktualisierte öffentliche Information über geplante
Baumpflanzungen sinnvoll ist.

5. Wie sieht die Baumbilanz für 2020 aus? Da die Pflanzzeit „Winter“ vor und nach dem
Jahresende liegt, kann sich die Antwort auch auf Pflanzzeiten beziehen.
Im Voraus Danke für die Beantwortung.
Viele Grüße
Hermann Josef Pilgram

file:///C:/Users/CBerg/AppData/Local/Temp/XPgrpwise/601AC654Stadt-AC2AC-21...

03.02.2021

www.fraktion-dielinke-aachen.de

Fraktion Die Linke. • Verwaltungsgebäude Katschhof • 52058 Aachen

Frau
Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen
Rathaus/Markt – Fax 432-8008
52058 Aachen

Fraktion Die Linke
im Rat der Stadt Aachen
Verwaltungsgebäude Katschhof
Räume 137 – 139
52058 Aachen
Telephon: 0241 / 432 7244
fraktion.dielinke@mail.aachen.de

Aachen, 19. Februar 2021
Ratsanfrage: Corona-Situation in der Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung/
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - stationär/teilstationär und
ambulant)

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
aufgrund der weiter anhaltenden Covid-19- Pandemie muss die Arbeit in der Jugendhilfe
unter verschärften Hygienemaßnahmen stattfinden. Da die Arbeit der Jugendhilfe nur in
Ausnahmefällen in Online-Treffen stattfinden kann, ist es besonders wichtig, dass
Hygieneschutzmaßnahmen und Präventivtestungen sichergestellt werden.
Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wer zahlt die anfallenden Mehrkosten in der Jugendhilfe, die durch COVID 19
entstehen bzw. entstanden sind (z. B: Gesichtsmasken, Einmalhandschuhe,
Desinfektionsmittel, bisherige und zukünftige Testungen)?
2. Wo können sich freischaffende Einzelpersonen oder Träger ohne qualifiziertes
medizinisches Personal in der Jugendhilfe zukünftig präventiv testen lassen und wer
finanziert dies?
3. Welche Impfreihenfolge ist für die stationäre und ambulante Jugendhilfe vorgesehen?
4. Gibt es seitens FB 45 ein Beratungs- bzw. Unterstützungsangebot für das Personal in
der Jugendhilfe? Falls ja, wie sieht das Angebot konkret aus?

Mit freundlichen Grüßen

Leo Deumens

Katharina Hrvaćanin

Nadine van der Meulen

1
t/j..

CDU-Fraktion im Rat der Stadt - 52062 Aachen

Frau
Oberbürgermeisterin
Sybille Keupen
Rathaus
52058 Aachen

Eingang bei FB 01

24. Feb. 2021

E

FRAKTION IM RAT
DER STADT AACHEN

Geschäftsstelle:
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-Il.-Straße 1
52062 Aachen
Raum 111
Telefon 0241 / 432 -7211 und -7212
Fax
0241/432-7222
cdu.fraktion@mail.aachen.de
www.cdu-fraktion-aachen.de

Aachen, den 24. Februar 2021

RATSANFRAGE
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
laut einer Pressemitteilung der Stadt Aachen (81/21) tagte am 28. Januar 2021 unter Ihrer
Leitung der Runde Tisch „Continental Aachen". Am 04. Februar 2021 war auf der Internet­
präsenz der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu lesen, dass die IG Metall für die Beschäf­
tigten des Continental-Werkes in Babenhausen bereits ein Verhandlungsergebnis in Form
eines Sozialtarifvertragsentwurfes erreicht habe. Ein Ausdruck des Online-Artikels ist die­
sem Schreiben beigefügt. Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen an Sie rich­
ten:
1. Wie ist der aktuelle, Ihnen bekannte Sachstand bezüglich der Zukunft der Beschäf­
tigten des Aachener Continental-Werkes?
2. Mit welcher Zielsetzung betreiben Sie den Runden Tisch „Continental Aachen“?
3. Sehen Sie das für die IG-Metallmitglieder in Babenhausen erreichte Ergebnis als ein
Vorbild für das Aachener Continental-Werk und seine Beschäftigten an?
Mit freundlichen Grüßen

\
Jakob von Thenen
Ratsherr

Babenhausen als Vorbild für andere Continental-Werke?

^ranffurter^llgemeine

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/wirtschaft/babenhausen-als-vorbil...

04.02.2021 - Aktualisiert: 04.02.2021,13:29 Uhr
https: //www.faz.net/-gzj-a8932

Gewerkschafter für Gnadenfrist

Babenhausen als Vorbild für andere
Continental-Werke?
Der Streit um die Zukunft des Continental-Werks in Babenhausen ist beigelegt:
Eine deutliche Mehrheit der IG-Metall-Mitglieder hat ein Verhandlungsergebnis
akzeptiert, das zum Vorbild für andere Standorte werden könnte.
Von FALK HEUNEMANN

© Michael Kretzer

Verlängerung: Das Continental-Werk in Babenhausen bekommt eine Gnadenfrist

Die IG Metall spricht von einem „klaren Votum“: 74 Prozent ihrer Mitglieder haben für die
Annahme eines Sozialtarifvertrags gestimmt, der den Stellenabbau im Armaturenwerk in
Babenhausen regelt. Ursprünglich hatte der Autozuliefererkonzern vorgehabt, in dem Werk
in Hessen bis zum Jahr 2025 mehr als 2600 der 3300 Arbeitsplätze abzubauen. Nun gibt es
eine Bestandsgarantie für einen Teil der Belegschaft bis zum Jahr 2028. Zudem sind
deutliche Aufschläge für Abfindungsangebote vorgesehen. Formell gilt dieses
Verhandlungsergebnis bislang nur für die IG-Metall-Mitglieder im Werk, er soll am 13.
Februar in Kraft treten. Ob er auf die gesamte Belegschaft ausgeweitet wird, ist noch zu
verhandeln. 50 Prozent wären für eine Annahme der Übereinkunft nötig gewesen.
Continental hatte sich im Herbst 2020 das Ziel gesetzt, bundesweit 13.000 Stellen
abzubauen. Damit will der Konzern zum einen Kosten einsparen, um die Transformation zu
Elektroantrieben zu bewältigen, zweitens aber auch die selbst gesteckten Renditeziele zu
erreichen. In Hessen gerieten dadurch mehr als 4500 Jobs ins Visier, unter anderem in
Babenhausen, Karben, Schwalbach und Frankfurt. Die Belegschaften hatten dort mehrfach

1 von 2

24.02.2021, 11:28

Babenhausen als Vorbild für andere Continental-Werke?

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/wirtschaft/babenhausen-als-vorbil...

dagegen protestiert, unter anderem mit Warnstreiks und Autoskorsos. Für Babenhausen war
der Jobabbau bereits vor mehr als einem Jahr angekündigt worden, deswegen sind dort die
Verhandlungen weiter fortgeschritten als an den anderen Standorten. Dort hoffen
Gewerkschafter, dass das Verhandlungsergebnis der Kollegen in anderen Werken
übernommen werden kann.
Abfindungen erst bei 200.000 Euro gedeckelt

Der Mitte Januar vereinbarte Kompromiss zwischen Management und Gewerkschaft sieht
für das Werk in Babenhausen vor, dass der Standort grundsätzlich bis mindestens 2028
erhalten bleibt. Betriebsbedingte Kündigungen sollen überdies bis 2022 ausgeschlossen und
bis 2024 nur in Ausnahmefällen erlaubt sein. Zudem haben beide Seiten einen
Abfindungsplan beschlossen, um Beschäftigte davon zu überzeugen, freiwillig zu gehen.
Darin sind ein Sockelbetrag von 10.000 Euro, mehrere Zuschläge für Betriebszugehörigkeit
und Kinder sowie eine Deckelung erst bei einem Betrag von 200.000 Euro vorgesehen.
Laut Modellrechnungen der IG Metall käme zum Beispiel ein 45 Jahre alter Vater, der 15
Jahre bei Conti ist und dort knapp 3000 Euro brutto im Monat verdient, auf eine zu
versteuernde Abfindung von 68.000 Euro. Mehrere Beschäftigte hatten sich enttäuscht
gezeigt, dass trotz der massiven Protestaktionen nicht mehr erzielt wurde. „Es bleibt ein
Kompromiss, der allen weh tut“, wird Streikleiter Uwe Zabel von der IG Metall zitiert. Die
Gewerkschaft habe aber kein besseres Ergebnis erzielen können.

Quelle: FAZ.NET

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001-2021
Alle Rechte Vorbehalten,

2 von 2

24.02.2021, 11:28

die unke.

Fraktion im Rat der Stadt Aachen
www.fraktion-dielinke-aachen.de

Fraktion Die Linke. ■ Verwaltungsgebäude Katschhof ■ 52058 Aachen

Eingang bei Fß 01

Frau
Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen
Rathaus/Markt - Fax 432-8008
52058 Aachen

25. Feb. 2021

Fraktion Die Linke
im Rat der Stadt Aachen
Verwaltungsgebäude Katschhof
Räume 137 - 139
52058 Aachen
Telephon: 0241 / 432 7244
fraktion.dielinke@mail.aachen.de

Aachen, 25. Februar 2021
Ratsanfrage: Wiederaufforstung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Regelungen für Baumfällungen gibt es in der Forstwirtschaft inner- und
außerhalb von Landschaftsschutzgebieten?
2. Wird kontrolliert und dokumentiert, ob eine nachhaltige Wiederaufforstung stattfindet
und steht dafür ausreichend Personal zur Verfügung?
3. Gelten für Bäume auf Bauland andere Schutzregelungen als für Bäume in der
Forstwirtschaft?
4. Wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es, um zu verhindern, dass der Baumbestand vor
einer Umwandlung in Bauland prophylaktisch zerstört wird?
5. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um Spekulationsgewinne aus der
Umwandlung von landschaftlichen Flächen in Bauland zu entziehen?
Begründung
Der Presse war zu entnehmen, dass ein bekannter Aachener Investor in großem Stile
Rodungen durchführt und dies damit begründet, dass er Forstwirtschaft betriebe.
Da das besagte Grundstück im Flächennutzungsplan als mögliches Bauland eingestuft wird,
liegt die Vermutung nah, dass eine Umwandlung angestrebt wird, bevor eine
Wiederaufforstung Erträge abwirft. In diesem Fall ist der Anreiz zur Aufforstung eher gering.
Mit freundlichen Grüßen

Leo Deumens

Andreas Nositschka

Malena Moog

DIEllNKE.

Fraktion im Rat der Stadt Aachen
www.fraktion-dielinke-aachen.de

Fraktion Die Linke. ■ Verwaltungsgebäude Katschhof ■ 52058 Aachen
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Eingang bei FB

Frau
Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen
Rath aus/Markt - Fax 432-8008
52058 Aachen

01

2 6. Feb. 2021

Fraktion Die Linke
im Rat der Stadt Aachen
Verwaltungsgebäude Katschhof
Räume ±0/
137 —- 139
r\dume
52058
52058 Aachen
Aachen
Telephon: 0241 / 432 7244
fraktion.dielinke@mail.aachen.de

Aachen, 26. Februar 2021

Ratsanfrage zu den Richtlinien bei der Übernahme von Musikpädagog*innen der
Musikschule in städtische Beschäftigungsverhältnisse nach TN/öD

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
mit unserem Antrag zur Tagesordnung an den Betriebsausschuss Kultur vom 19.11.2020
„Sachstandsbericht zur Personalsituation in der Musikschule“ baten wir um Einladung des
neuen Leiters der städtischen Musikschule.
Wir wollten erfahren, warum der interfraktionell gefasste Beschluss des Betriebsausschusses
vom 16.6.2015 zur Übernahme von Musikpädagog*innen der städtischen Musikschule in
Festanstellung im letzten Jahr ausgesetzt wurde. Leider war Herr Gassenmeier in der
Sitzung am 17.2.2021 nicht anwesend. Stattdessen wurden unsere Fragen von Herrn Olaf
Müller beantwortet, wodurch sich weitere Fragen ergaben, die wir nunmehr als offizielle
Ratsanfrage einreichen.
1. Nach welchen Richtlinien erfolgten die Stellenbesetzungen der Musikpädagog*innen
ab 2015 bis zur Neubesetzung der Musikschulleitung?
2. Aus welchen Gründen wurde die Umsetzung des o.g. Beschlusses mit der Besetzung
der neuen Leitung der Musikschule ausgesetzt?
3. Warum wurden die Mitglieder des Betriebsausschusses Kultur nicht über die
Aussetzung des Beschlusses informiert?
4. Welche Richtlinien gelten aktuell bei der Übernahme von Musikpädagog*innen in
Festanstellung?

Mit freundlichen Grüßen
)r

Leo Deumens

Ulla Epstein

An die
Oberbürgermeisterin
Frau Sibylle Keupen
Rathaus
52058 Aachen

Aachen, 27. Februar 2021 Az.: Af. 06/21

Ratsanfrage von Ratsherr Michael Servos
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
am 26.2. gegen ca. 22 Uhr wurde auf der Facebook Seite der Stadt Aachen
"Sibylle Keupen" (siehe Impressum) ein Kommentar zur Sitzung des Personalund Verwaltungsausschusses veröffentlicht.
Darin wird insbesondere formuliert, dass "Bürgerbeteiligung nicht von allen
gewünscht ist".
Die auf diese Weise einseitig aber im Namen der Oberbürgermeisterin und von
der Stadtverwaltung vorgenommene Bewertung schränkt den demokratischen
Diskurs ein. Die Ratsleute werden der Gefahr ausgesetzt, im Falle einer
unliebsamen Entscheidung gegen eine Verwaltungsvorlage von der Verwaltung
oder der Vorsitzenden des Rates, der Chefin der Verwaltung, öffentlich und auf
einem offiziellen Kanal der Stadt (erneut: siehe Impressum) für ihre abweichende
Auffassung oder politische Zielsetzung und ohne Möglichkeit der
Gegendarstellung bewertet zu werden. Dabei beruht die hier geäußerte
Bewertung ganz offensichtlich nicht auf Tatsachen und verzerrt die Diskussion
polemisch.
Dieses Vorgehen widerspricht meiner Wahrnehmung nach dem
Neutralitätsgebot für Amtsträger: "Staatliche Amtsträger dürfen ferner in der
öffentlichen Diskussion Vertreter anderer Meinungen weder ausgrenzen noch
gezielt diskreditieren, solange deren Positionen die für alle geltenden
rechtlichen Grenzen nicht überschreiten, namentlich nicht die allgemeinen
Strafgesetze verletzen."
Hierzu habe ich folgende Fragen:
1.

Woraus leitet die Verwaltung ab, dass Bürgerbeteiligung im allgemeinen
nicht von allen gewünscht sei? Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zur
Konzeptentwicklung und Organisation der Bürgerbeteiligung ist meines
Wissens nach einstimmig über alle Fraktionen erfolgt.

2.

Welcher Teil (Organisationseinheit und Person) der Verwaltung hat den Beitrag formuliert?

3.

Woher hat diese OE/Person die Informationen über die Aussagen zum Thema in der Sitzung des
Fachausschusses? Das Protokoll ist noch nicht beschlossen und der Presseartikel wurde meines Wissens nach
ohne die persönliche Anwesenheit eines Journalisten auf einseitiger Hörensagenbasis formuliert. Er gibt unter
anderem ausdrücklich subjektive und umstrittene Einschätzungen einzelner Sitzungsteilnehmer*innen wieder,
ohne die tatsächlichen Ereignisse zu beschreiben.

4.

Wie lässt sich die öffentliche, wertende Darstellung auf dem von der Verwaltung geführten Kanal mit der
Neutralitätspflicht der Verwaltung bzw. der Oberbürgermeisterin ans staatliche Amtsträgerin vereinbaren?

5.

Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um zukünftig den demokratischen Diskurs nicht durch nachgelagerte
offizielle Verlautbarungen einzuschränken? Wie soll sichergestellt werden, dass von den Verwaltungsvorschlägen
abweichende Entscheidungen nicht erneut auf diese Weise öffentlich durch die Verwaltung pauschaliert und
inkorrekt interpretiert und bewertet werden?

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen

Michael Servos
Ratsherr

CDU-Fraktion im Rat der Stadt - 52062 Aachen

Frau
Oberbürgermeisterin
Sybille Keupen
Rathaus
52062 Aachen

Geschäftsstelle:
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52062 Aachen
Raum 111
Telefon 0241 / 432 -7211 und -7212
Fax
0241 / 432-7222
cdu.fraktion@mail.aachen.de
www.cdu-fraktion-aachen.de

Aachen, den 01. März 2021
RATSANFRAGE
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
seit Ende Februar besetzen sogenannte Aktivist*innen Bäume auf einem Grundstück am Chorusberg, um eine Fällung ebendieser zu verhindern. Teile der Anwohnerschaft haben sich mit den
Baumbesetzenden solidarisiert. Indes war in der Ausgabe der Aachener Zeitung vom 26. Februar
2021 zu lesen, dass die Verwaltung die Fällung „abgesegnet“ habe. In diesem Zusammenhang
möchte ich folgende Fragen an Sie richten:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Schutzwürdigkeit der Bäume im Rahmen der Fällgenehmigung?
2. Wurden bereits Gespräche mit dem Grundstückseigentümer und der Anwohnerschaft mit
dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung geführt? Zu welchem Ergebnis kamen diese Gespräche?
3. Wie bewertet die Verwaltung die Baumbesetzungen in ordnungsrechtlicher Hinsicht?
4. Inwiefern sieht die Verwaltung in den Baumbesetzungen eine Gefahr für den Natur- und
Artenschutz?
Mit freundlichen Grüßen

Holger Kiemes
Ratsherr