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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0030/WP18
öffentlich
07.01.2021
FB 45/100

Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen
für das KiTa-Jahr 2021/2022
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

03.02.2021
03.02.2021
03.02.2021
03.02.2021
03.02.2021
03.03.2021
03.03.2021
09.03.2021
10.03.2021

Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Kenntnisnahme
Kinder- und Jugendausschuss
Anhörung/Empfehlung
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 zur
Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung
2021/2022 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit
verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93 sowie im Umfang
von 237 Plätzen für ü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur
Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I
c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
3. Darüber hinaus empfiehlt er, die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen,
zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 38 Plätzen in die Bedarfsplanung für die
Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden
Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu
übernehmen.

Vorlage FB 45/0030/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.08.2021

Seite: 1/5

Der Rat der Stadt Aachen beschließt
1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit
verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93 sowie im Umfang
von 237 Plätzen für ü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur
Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I
c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
3. Darüber hinaus beschließt er, die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen,
zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 38 Plätzen in die Bedarfsplanung für die
Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden
Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu
übernehmen.

Vorlage FB 45/0030/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.08.2021

Seite: 2/5

Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 sind
ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf
angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekoste

Folgekost

n (alt)

en (neu)

+ Verbesserung /

0

- Verschlechterung

0

Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Vorlage FB 45/0030/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.08.2021

Seite: 3/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O

vollständig

O

überwiegend (50% - 99%)

O

teilweise (1% - 49 %)

O

nicht

O

nicht bekannt

Vorlage FB 45/0030/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.08.2021

Seite: 4/5

Erläuterungen:
In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 der Stadt Aachen
vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende
Kindertagesstättenjahr 2021/2022 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse
zu erhalten.
Die Bedarfsplanung führt unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages
genannten Überbelegungen der Freien Träger zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 95,11 %
und im U3-Bereich von 47,53 % im Kindertagesstättenjahr 2021/2022, beginnend mit dem
01.08.2021. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“
sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht mit berücksichtigt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar
2021 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Anlage/n:
Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2021/2022

Vorlage FB 45/0030/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.08.2021

Seite: 5/5

Bedarfsplanung
für die Kindertagesbetreuung
in der Stadt Aachen für
das KiTa-Jahr 2021/2022

© Andreas Steindl

www.aachen.de

Impressum
Stadt Aachen
Die Oberbürgermeisterin
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
Tel.: 0241 432-0
Foto Susanne Schwier: Andreas Schmitter
Foto Heinrich Brötz: Bernd Schröder

Inhalt
Vorwort .................................................................................................................................................................... 4
Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie ...................................................................................................... 6
1.

Planungsrelevante Vorgaben und rechtliche Grundlagen der Bedarfsplanung ............................................... 8
1.1.

Rechtliche Grundlagen........................................................................................................................... 8

1.2.

Gruppenformen und Zeitkontingente nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ...................................... 9

1.3.

Stichtag für die Einschulung................................................................................................................... 9

1.4.

Relevante Beschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses der Stadt Aachen ................................... 9

1.4.1.

Beschluss des KJA vom 04.06.2013 (auszugsweise) ................................................................... 9

1.4.2.

Beschluss des KJA vom 03.03.2015 (auszugsweise) ................................................................... 9

1.4.3.

Beschluss des KJA vom 05.11.2019 (auszugsweise) ................................................................... 9

1.5.

Projekt Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze in frühkindlichen Bildungseinrichtungen in
Trägerschaft der Stadt Aachen ............................................................................................................ 10

2.

3.

Förderungen und Zuschüsse für besondere Betreuungsangebote und -formen ........................................... 10
2.1.

Eingruppige Einrichtungen ................................................................................................................... 10

2.2.

Waldkindergarten ................................................................................................................................. 11

2.3.

plusKiTa-Einrichtungen ........................................................................................................................ 11

2.4.

Zuschüsse für flexible Öffnungszeiten ................................................................................................. 11

2.5.

Zuschüsse für Fachberatung ............................................................................................................... 12

2.6.

KiTa-Investförderprogramm NRW 2025 und Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 ..................... 12

Besonderheiten und Entwicklungen im Bereich der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung ............. 13
3.1.

Entwicklung der inklusiven Betreuung vor dem Hintergrund des neuen Bundesteilhabegesetzes
(BTHG)…. ............................................................................................................................................ 13

3.2.

Definition und Entwicklung der planungsrelevanten Altersgruppen der 0 bis 6-Jährigen..................... 15

3.3.

Betreuungsangebote für Kinder aus Zuwanderungsfamilien ............................................................... 16

3.4.

Berücksichtigung anderer, nicht kibiz-geförderter Betreuungsformen ................................................. 16

3.5.

Besonderheiten im KiTa-Ausbau ......................................................................................................... 17

3.5.1.

Gesamtstädtische Ausgangslage ................................................................................................ 17

3.5.2.

Verzögerungen bzw. Verteuerungen bei Bauprojekten ............................................................... 17
2

3.5.3.

Nutzung systematischer Überbelegungen................................................................................... 18

3.5.4.

Prognoseherausforderungen....................................................................................................... 19

3.5.4.1.

Die Entwicklung der ü3-Versorgung........................................................................................ 19

3.5.4.2.

Wechselwirkungen mit umliegenden KiTa-Standorten............................................................ 19

3.5.4.3.

Wanderungsbewegungen (sozialraumübergreifende Wechselwirkungen) ............................. 19

3.5.4.4.

Bevölkerungsentwicklungen ................................................................................................... 20

3.5.4.5.

Planung der Gruppenstrukturen bei Neubaumaßnahmen ...................................................... 21

3.6.

Auslagerungen von Kindertagesstätten in Folge von Baumaßnahmen im Rahmen des
Betreuungsplatzausbaus ..................................................................................................................... 21

3.6.1.

Aktuelle Auslagerungsstandorte .................................................................................................. 21

3.6.2.

Notwendigkeit von Auslagerungsstandorten ............................................................................... 22

3.7.

Fachkräftemangel in KiTas .................................................................................................................. 22

3.8.

Belegplätze in KiTas für Unternehmen ................................................................................................ 23

3.9.

Sachstand und Entwicklung der Kindertagespflege ............................................................................. 23

4.

Ziele und Planungsgrundsätze der Stadt Aachen ......................................................................................... 24

5.

Planungsergebnisse für das KiTa-Jahr 2021/2022........................................................................................ 25

6.

5.1.

Altersbereich ü3  Versorgungsquote ü3 = 95,11 % ......................................................................... 25

5.2.

Altersbereich U3  Versorgungsquote U3 = 47,53 % ........................................................................ 25

5.3.

Entwicklung der Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden ................................................................. 25

5.4.

Fazit ..................................................................................................................................................... 26

Finanzielle Auswirkungen .............................................................................................................................. 28

Anlagen ................................................................................................................................................................. 29

3

Vorwort

Susanne Schwier
Beigeordnete für Bildung und Kultur, Schule,
Jugend und Sport

Heinrich Brötz
Leiter des Fachbereiches Kinder,
Jugend und Schule

Trotz der aktuell eher außergewöhnlichen Umstände schaffen wir es in Aachen, auch zum kommenden KiTa-Jahr
2021/2022 mehr Betreuungsplätze als im Vorjahr anbieten zu können; die Versorgungsquoten sowohl im Bereich
der U3- als auch der ü3-Plätze steigern sich und der Ausbau der Plätze schreitet voran.
Dass die Stadt Aachen seit einigen Jahren ein kontinuierliches Wachstum der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren
verzeichnet, freut uns sehr. Gleichzeitig bedeutet dies, dass wir uns auch in den kommenden Jahren weiter
anstrengen müssen, um das gesetzte Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung im Bereich der frühkindlichen
Bildung für die Stadt Aachen sicher zu stellen.
Mit dem neuen KiTa-Jahr 2021/2022 wird die Bedarfsplanung auch einen neuen Titel erhalten. Der Titel
fokussiert sich nicht länger ausschließlich auf die Betreuung in Kindertagesstätten, sondern wird auch die
bedeutsame Arbeit in der Kindertagespflege sowie weitere frühkindliche Betreuungsangebote berücksichtigen.
Wir müssen auch in Zeiten der durch die Covid-19 Pandemie ausgelösten Krise, dem dynamischen
Infektionsgeschehen und den täglich wechselnden Anforderungen für die Zukunft planen. Die Bedarfsplanung für
die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2021/2022 zeigt, dass dies gut gelungen ist.
Gerade in den letzten Monaten ist der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer verlässlichen und
bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen und Personal für die frühkindliche Bildung noch einmal deutlich
bewusst geworden. Umso wichtiger ist es, an dem Ausbau der Betreuungsangebote permanent weiter zu
arbeiten.
An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich bei allen Mitarbeiter*innen und Trägern der Kindertagesstätten
und der Kindertagespflege in Aachen für die Arbeit der letzten Monate, welche unter schwierigsten Bedingungen
zu leisten war und ist. Nur durch ihren großartigen Einsatz sowie ein hohes Maß an Flexibilität und gegenseitiger
Unterstützung ist es uns gelungen, die Betreuung „unserer Kleinsten“ dort, wo immer es möglich war, aufrecht zu
erhalten. Hierbei sind wir uns bewusst, dass auch von den Eltern viel verlangt wurde und die Einschränkungen
und kurzfristigen Veränderungen sie regelmäßig gefordert haben. Bei allen auch persönlichen Sorgen haben wir
das Gefühl, dass wir alle stets das Wohl des Kindes im Blick behalten haben und auch weiterhin behalten
werden.

4

Bedanken möchten wir uns auch bei den Vertreter*innen der Träger der freien Jugendhilfe und allen, die an
dieser Planung mitgewirkt haben. Dies war unter den aktuellen Bedingungen ein Kraftakt.
Aufgrund der besonderen Situation konnten zwei wesentliche und die Zukunft prägende gesetzliche
Veränderungen noch nicht in Gänze erfasst werden und in ihren Auswirkungen vollinhaltlich einfließen. Dies auch
deshalb, weil auf anderen Ebenen und bei weiteren Partnern gerade andere Prioritäten gelten.
So ist zum 01.08.2020 das „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ in Kraft getreten und
löste die bisher gültige Fassung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab. Neben einer Vielzahl an neuen und
richtungsweisenden Regelungen zur Stärkung der Kindertagesbetreuung (Personal, Finanzierung, Fachberatung,
Flexibilisierung der Betreuungszeiten u.v.m.) bedarf es noch deren Konkretisierung und Planung,
Konzeptionierung und Umsetzung vor Ort.
Neben der Novellierung des KiBiz wirkt sich auch die zum 1. Januar 2020 eingeführte, nächste Stufe des
„Gesetzes zur Stärkung und Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung
(Bundesteilhabegesetz – BTHG)“ sowohl auf die Kindertagesbetreuung vor Ort als auch auf die planerischen
Prozesse stark aus. Auch hier ist festzustellen, dass neue Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und inhaltliche
Ausgestaltung noch im Prozess sind und daher weitere Einflüsse auf das System der Kindertagesbetreuung vor
Ort, die Einrichtungen und letztlich die Kinder zu erwarten sind.
Wir stellen fest, dass wir hierzu mit unseren Partnern, insbesondere unseren freien Trägern der Jugendhilfe und
dem Landschaftsverband Rheinland in einem guten und konstruktiven Austausch sind.
Wir wünschen Ihnen eine interessante und anregende Lektüre.

Susanne Schwier
Beigeordnete für Bildung und Kultur, Schule,
Jugend und Sport

Heinrich Brötz
Leiter des Fachbereiches Kinder,
Jugend und Schule

5

Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie
Die seit März 2020 in Deutschland aufgetretene Corona-Pandemie hatte und hat auf den Betrieb der
Tageseinrichtungen für Kinder große Auswirkungen. Ausgehend von einer Schließung von Kindertagesstätten
und einem Betreuungsangebot lediglich für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen – später auch von
Alleinerziehenden – über einen eingeschränkten Regelbetrieb – zum Teil auch sehr kurzfristig und am
Wochenende – hin zum normalen Betrieb seit Anfang Juni, der in der Praxis allerdings an Grenzen stößt, gilt es
stets Schutz- und Betreuungsverordnungen und Empfehlungen des Bundes- und Landesministeriums
umzusetzen. Hier wurde in den KiTas aller Träger mit großer Verantwortlichkeit einem hohen Einsatz der Betrieb
immer wieder innerhalb von kurzer Zeit den geltenden Regularien angepasst.
Bewährt hatte sich die temporäre Einrichtung einer Clearingstelle – gemeinsam von StädteRegion und Stadt
Aachen –, in der die Nachweise hinsichtlich einer Systemrelevanz eingingen und bearbeitet wurden. Dadurch
konnten eventuelle Konflikte aus den KiTas und den Kindertagespflegestellen herausgenommen werden. Mit
Überführung in den eingeschränkten Regelbetrieb wurde die Clearingstelle wieder aufgelöst.
Die Auswirkungen der Pandemie auf die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen sind immens: Eltern sollen
nach Möglichkeit die KiTa nicht betreten, sondern ihre Kinder an der Eingangstüre übergeben; andernfalls findet
die Übergabe an die pädagogische Kraft in der Garderobe statt. Die Kommunikation mit den Eltern läuft über
Telefonate, Elternbriefe oder Mail. Die Eingewöhnung konnte dadurch ebenfalls nicht wie gewohnt stattfinden;
Eltern konnten nur in Ausnahmefällen ihre Kinder stundenweise in die Einrichtung begleiten, zum größten Teil
mussten die Mitarbeiter*innen den Übergang behutsam gestalten und die Kinder mit viel Nähe eingewöhnen.
Besondere Aktionen finden nur in sehr eingeschränktem Maße statt. Durch Empfehlung der
Kontaktbeschränkung finden kaum Ausflüge statt, durch die notwendigen Hygienemaßnahmen müssen personalintensive Angebote anders gestaltet werden.
Von besonderer Herausforderung ist im Alltag der Kindertagesstätten die Gratwanderung zwischen dem
Betreuungsbedarf auf der einen Seite und dem Schutz vor Infektionen auf der anderen Seite. Weiterhin sind bei
manchen Trägern eine erhebliche Anzahl von Mitarbeiter*innen aufgrund ihrer Vorerkrankungen oder
gesundheitlichen Verfassung von der direkten Betreuung am Kind freigestellt, da hier weder ein Mindestabstand
eingehalten werden kann noch sonstige notwendige Schutzmaßnahmen im erforderlichen Ausmaß umgesetzt
werden können. Auf Leitungsebene konnte das Risiko einer Infektion durch den Einsatz in mobiler Arbeit im
Homeoffice aufgefangen werden und viele KiTa-Leitungen nutzten und nutzen diese Möglichkeit. Für das
pädagogisch tätige Personal ist dies jedoch keine Option. Der Beginn der Herbst-/ Erkältungszeit führt zu einer
weiteren Anspannung der Situation, da Mitarbeiter*innen mit Erkältungssymptomen empfohlen wird, zumindest
ein bis zwei Tage zuhause zu bleiben, was zu ständigen Personalausfällen führt. Teilweise können dadurch eine
Aufsichtspflicht nicht gewährleistet und Betriebsführungen nicht gesichert werden.
Auch in der Kindertagespflege waren diese Herausforderungen zu meistern. Hier war jede
Kindertagespflegeperson herausgefordert, für ihre Kindertagespflegestelle Konzepte zu entwickeln für die
Übergabe der Kinder und die Eingewöhnung, die dem Infektionsschutz genügen.

6

Durch die veränderte Arbeitssituation der Eltern (Homeoffice, Kurzarbeit usw.) und vermutlich auch durch die
Sorge vor Ansteckung greifen Eltern vermehrt auch auf andere Betreuungsmodelle und -möglichkeiten – ggfs.
auch in Absprache mit dem Arbeitgeber – zurück.

7

1. Planungsrelevante Vorgaben
und rechtliche Grundlagen der
Bedarfsplanung
1.1. Rechtliche Grundlagen
§ 24 II SGB VIII (seit 01.08.2013)
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch
auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
§ 24 III SGB VIII:
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer
Tageseinrichtung.
§ 24 I SGB VIII:
Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in
Kindertagespflege zu fördern, wenn
• diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit geboten ist oder
• die Erziehungsberechtigten
o einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
o sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
•

o Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Buches erhalten.
Für alle Kinder bis zum Schuleintritt gilt:
Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

§ 4 II KiBiz (seit 01.08.2020)
Die Jugendämter erstellen für ihren Bezirk einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege und schreiben diesen jährlich fort. Der Bedarfsplan weist die
im Jugendamtsbezirk zur Bedarfsdeckung betriebsgenehmigten Plätze in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege aus. Er enthält die zur Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes voraussehbare
Entwicklung für einen mehrjährigen Zeitraum mit der Beschreibung erforderlicher Maßnahmen unter
Berücksichtigung besonderer sozialräumlicher und zielgruppenorientierter Belange.

8

1.2. Gruppenformen und Zeitkontingente nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Gemäß der Anlage zu § 33 KiBiz gilt Folgendes:
In allen Gruppenformen ist grundsätzlich ein Betreuungsumfang möglich von wöchentlich

Gruppenform

Welche Kinder werden betreut?

Anzahl Kinder pro Gruppe

Gruppenform I:
25 Std. / 35 Std. / 45 Std.

Im Alter von 2 bis 6 Jahren,
davon mind. 4, max. 6 Kinder im Alter
von 2 Jahren

20 Kinder

Gruppenform II:
25 Std. / 35 Std. / 45 Std.

Im Alter von unter 3 Jahren

10 Kinder

Gruppenform III:
25 Std. / 35 Std.

Im Alter von 3 Jahren und älter

45 Std.

25 Kinder
20 Kinder

Die Besonderheiten bei den Gruppenstrukturen sowie der Förderung von Kindern mit Behinderung werden in
Kapitel 3.1 näher erläutert.

1.3. Stichtag für die Einschulung
Bei der Bemessung des Platzbedarfes für die 3 bis 6-jährigen Kinder wird für das Kindergartenjahr
2021/2022 folgender Stichtag berücksichtigt: Kinder, geboren bis einschließlich 30.09.2015.

1.4. Relevante Beschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses der Stadt Aachen
1.4.1. Beschluss des KJA vom 04.06.2013 (auszugsweise)
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die Realisierung einer Versorgungsquote von 50 % für
die U3-Betreuung zu entwickeln und deren Finanzierung im Haushalt 2014 ff darzustellen.

1.4.2. Beschluss des KJA vom 03.03.2015 (auszugsweise)
Unter Berücksichtigung der Elternwünsche sollen ab dem KiTa-Jahr 2016/17 die 45-Stunden-Plätze
maximal dem entsprechenden prozentualen Anteil des KiTa-Jahres 2014/15 entsprechen, d.h. 75 % im
ü3-Bereich und 85 % im U3-Bereich, siehe Beschluss des KJA vom 03.03.2015 (Vorlagen-Nummer:
FB45/0058/WP17, Absatz 6).

1.4.3. Beschluss des KJA vom 05.11.2019 (auszugsweise)
Aufgrund des verstärkten Handlungsdrucks und -bedarfs im Innenstadtbereich darf die Verwaltung im
Sinne von übergreifenden (Ausbau-) Planungen die Sozialräume 1 bis 6 zu einem „Sozialraumcluster“
zusammenfassen und losgelöst von der derzeitigen, politisch beschlossenen Zielversorgungsquote im
U3-Bereich von 50 % bei Bedarf die Betreuungsplätze über entsprechende Maßnahmen ausbauen
(Vorlagen-Nummer: FB 45/0673/WP17).
9

1.5. Projekt Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze in frühkindlichen Bildungseinrichtungen
in Trägerschaft der Stadt Aachen
Im Kontext des Rechtsanspruches auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in
Kindertagespflege bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr orientiert sich die Stadt Aachen als
Trägerin von städtischen Kindertageseinrichtungen an der Maßgabe, Betreuungsplätze in
Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage von gerechten, transparenten und überprüfbaren Kriterien zu
vergeben.
Handlungsfelder
In Beachtung der Vorgaben der Rechtsprechung wurden drei Handlungsfelder für die Stadt Aachen
ausgemacht, die derzeit im Rahmen eines im März 2019 initiierten Projekts erarbeitet werden:
• Vergabekriterien
• Platzvergabeverfahren
• Platzmobilisierung im bestehenden Betreuungssystem
Die Projektleitung erfolgt über das Büro von Dezernat IV. In den Handlungsfeldern „Platzvergabeverfahren“
und „Platzmobilisierung im bestehenden Betreuungssystem“ erfolgt eine fachbereichsübergreifende
Zusammenarbeit unter Beteiligung der Fachbereiche Kinder, Jugend und Schule, Recht, Personal und
Organisation sowie dem Personalrat der allgemeinen Verwaltung.
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2020 die künftig anzuwendenden
Vergabekriterien einstimmig beschlossen (Vorlage: FB 45/0761/WP17). Diese sollen nach entsprechender
Beteiligung der Eltern-Mitwirkungsgremien zur Anwendung gebracht werden. Darüber hinaus wurde die
Verwaltung beauftragt, eine IT-Lösung zur Unterstützung des Vergabeverfahrens einzuführen.

2.

Förderungen und Zuschüsse
für besondere Betreuungsangebote
und -formen

2.1. Eingruppige Einrichtungen
Gemäß § 35 Abs. 1 KiBiz können eingruppige Einrichtungen, die am 28.02.2007 in Betrieb waren, einen
zusätzlichen Pauschalbetrag von bis zu 15.000 Euro erhalten. Über die Gewährung des Betrages
entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger der Einrichtung. Eine Auflistung der eingruppigen
Einrichtungen ist als Anlage 3 beigefügt.

10

2.2. Waldkindergarten
Gemäß § 35 Abs. 2 KiBiz können Waldkindergartengruppen einen zusätzlichen Pauschalbetrag von bis zu
15.000 Euro je Gruppe erhalten. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im
Benehmen mit dem Träger der Einrichtung.
Darüber hinaus erfolgte zum 01.08.2020 eine Anpassung der Anforderungen zur Erteilung einer
Betriebserlaubnis für Waldkindergartengruppen. Mit Blick auf die besonderen Rahmenbedingungen und der
(zumindest teilweisen) Nutzung von Betreuungsräumen im Wald ist zur Wahrung der Aufsichtspflicht und des
Kindeswohls zusätzliches Personal erforderlich. Ab dem KiTa-Jahr 2020/2021 ist pro Gruppe eine
zusätzliche Ergänzungskraft im Stundenumfang von 70 % der vertraglich festgelegten wöchentlichen
Betreuungszeit einzusetzen.

2.3. plusKiTa-Einrichtungen
Mit der KiBiz-Revision einher gingen auch sehr grundsätzliche Änderungen in der Fördersystematik der
bisherigen plusKiTa- und Sprachfördereinrichtungen, welche ab dem KiTa-Jahr 2020/2021 unter einen
Fördertatbestand zusammengefasst worden sind. Im Einvernehmen mit der AG § 78 KiTas und Tagespflege
und in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland wurde das KiTa-Jahr 2020/2021 noch als ein
weiteres Übergangsjahr festgelegt, in welchem die bisherigen Einrichtungen zunächst weiter gefördert
worden sind. Der Übergangszeitraum wurde von AG § 78 und Verwaltung genutzt zur Neukonzeption und
-definition der Förderkriterien. Hierfür wurde eine eigenständige Unterarbeitsgruppe der AG § 78 mit
Vertretungen aus Verwaltung und freier Träger eingerichtet zur Entwicklung neuer Förderkriterien. Die
Kriterien sowie ihre Entwicklung, die darauf basierende Auswahl der neuen plusKiTas ab dem KiTa-Jahr
2021/2022 und die Fördersumme je Einrichtung werden dem KJA am 09.02.2021 in einer separaten Vorlage
zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorlage: FB 45/0028/WP18).

2.4. Zuschüsse für flexible Öffnungszeiten
Mit Revision des KiBiz gewährt das Land nach § 48 jedem Jugendamt einen Zuschuss zur Flexibilisierung
von Betreuungszeiten. Dabei sind verschiedene familienunterstützende Angebote in der
Kindertagesbetreuung möglich wie z.B. Öffnungszeiten über 47 Wochenstunden und/oder an Wochenenden
und Feiertagen, Reduzierung der Schließtage im Kindergartenjahr usw. Bei der Konzeptionierung und
Inanspruchnahme der flexiblen Angebotsformen ist den alters- und entwicklungsbezogenen Bedürfnissen
der Kinder nach Kontinuität und Verlässlichkeit sowie den Bindungs- und Bildungsprozessen der einzelnen
Kinder Rechnung zu tragen; es gilt grundsätzlich der Beschluss des städtischen Kinder- und
Jugendausschusses für Aachen, dass die individuelle Betreuungszeit je Kind den Umfang von 45
Wochenstunden / 9 Stunden pro Tag nicht überschritten werden soll, eventuelle Ausnahmen laufen über den
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.
Die freien Träger wurden über die Möglichkeit der Förderung informiert, aktuell liegen dem Fachbereich
Kinder, Jugend und Schule drei Anträge vor.
Derzeit befindet sich der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in Überlegungen hinsichtlich der weiteren
Konzeptionierung von Modellen und Rahmenbedingungen flexibler Betreuungszeiten.

11

2.5. Zuschüsse für Fachberatung
Im Rahmen der Gesetzesnovelle des KiBiz wurde der Punkt Qualitätsentwicklung und Fachberatung neu
definiert. In § 6 wird insbesondere darauf abgehoben, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
eine fachliche Beratung aller Träger von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Personen regelhaft
vorsieht. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
1. Die Sicherstellung und Weiterentwicklung des Leistungsangebotes
2.
3.

Die Beratung bei der Organisation und Planung eines notwendigen Platzausbaus
Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der pädagogischen Arbeit

4.
5.

Die Organisation eines angebots-, einrichtungs-, und trägerübergreifenden fachlichen Austauschs
Die Information der Träger und Kindertagespflegepersonen über fachpolitische Entwicklungen und

Regelungsänderungen
6. Die Bereitstellung von Angeboten und trägerübergreifenden Arbeitshilfen
7. Die Mitwirkung an überörtlichen Evaluationen
Schon in der Vergangenheit wurde mit den freien Trägern kooperativ und partnerschaftlich insbesondere im
Rahmen der AG § 78 zusammengearbeitet. Hier fand in einer Vielzahl von Unter-AGs ein fachlicher
Austausch zu verschieden Themen statt. Darüber hinaus wurden anlassbezogen Beratungsgespräche
einzelnen Kindertageseinrichtungen oder bei Trägern angeboten. Auch die Teilnahme an Fortbildungen,
Fachtagungen wurde im Einzelfall ermöglicht.

2.6. KiTa-Investförderprogramm NRW 2025 und Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021
Bereits seit dem Jahr 2008 bestehen in der Investitionskostenförderung Förderungsmöglichkeiten von Bund
und Land, die über das Jugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland und die örtlichen öffentlichen
Träger der Jugendhilfe abgewickelt wurden.
Bei dem Förderprogramm „KiTa-Investitionsprogramm NRW 2025“ wurde die Logik der Förderung – von
Jugendamtbudgets zu einer Ausbaugarantie – weiterentwickelt und Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt
gefördert. Auch wurden Fördermöglichkeiten sowohl zur Schaffung von neuen als auch zum Erhalt von
vorhandenen Plätzen aufgenommen.
Das nun neu veröffentlichte und sich anschließende 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021“ entspricht in der Ausgestaltung des Fördergegenstandes dem KiTaInvestitionsprogramm NRW 2025. Erhöht und somit an die Preisentwicklung seit August 2017 angepasst
wurden die Förderhöhen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen.
Diese zentrale Aussage der Fördergarantie im Ausbau gilt es auf kommunaler Ebene entsprechend zu
würdigen und umzusetzen (Vorlage: FB 45/0683/WP17). Die Stadt Aachen ist bemüht, die über diese
Programme bereitgestellten Fördermittel maximal auszuschöpfen.

12

3. Besonderheiten und Entwicklungen
im Bereich der Bedarfsplanung für die
Kindertagesbetreuung
3.1. Entwicklung der inklusiven Betreuung vor dem Hintergrund des neuen
Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Nach den bisherigen KiBiz-Regelungen können in einer KiTa-Gruppe 1 bis maximal 6 Kinder mit (drohender)
Behinderung in einer Gruppe betreut werden. Bei Gewährung der FinK-Pauschale (FinK = Förderung
inklusiver Kinder) sind dann in der Regel entsprechend der nachfolgenden Übersicht in dieser Gruppe
Platzreduzierungen vorzunehmen:
Anzahl der Kinder
mit (drohender)
Behinderung

Gruppenform I und III
U3- oder ü3-Kinder
45 Std./Woche
(max. Gruppengröße)

Gruppenform III
ü3-Kinder
25 Std/Woche oder
35 Std./Woche
(max. Gruppengröße)

Gruppenform II
nur U3-Kinder
mit 25 / 35 / 45 Std./Woche
(max. Gruppengröße)

1

19

24

10

2

18

23

10

3

17

22

./.

4

16-17

18

./.

5-6

15-17

17

./.

In den Gruppenformen I und II können maximal zwei U3-Kinder mit (drohender) Behinderung aufgenommen
werden, ergänzend hierzu kann bei der Gruppenform II von einer Platzreduzierung abgesehen werden.
Zum 1. Januar 2020 ist die nächste Stufe des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung
von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) in Kraft getreten mit Regelungen für eine
wirksame und möglichst umfassende Teilhabe von Menschen mit (drohender) Behinderung. In diesem
Zusammenhang wurden auch signifikante Änderungen für die Betreuung von Kindern mit (drohender)
Behinderung in Kindertageseinrichtungen (auch Kindertagespflege oder Frühförderstellen) eingeführt,
insbesondere die Verlagerung der Zuständigkeit für sämtliche heilpädagogische Leistungen für Kinder mit
(drohender) Behinderung in der Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt an den überörtlichen Träger der
Sozialhilfe (Landschaftsverband Rheinland – LVR).
Durch diese Verlagerung der Zuständigkeit soll zum einen eine Vereinheitlichung der Bedarfsermittlung und
die auf das Kind ausgerichtete Leistungserbringung erreicht werden. Zum anderen soll der Leitgedanke
gestärkt werden, dass jedes Kind einen Anspruch darauf hat, grundsätzlich in jeder Kindertageseinrichtung
betreut zu werden und letztendlich auch in dieser Einrichtung bis zum Schuleintritt verbleiben zu können.

13

Gleichzeitig besteht jedoch die Wahrnehmung, dass sich der LVR in Bezug auf die Entwicklung von
Regelungen zu einem klaren Verfahren noch in einer Suchbewegung befindet, so dass in der Folge auch in
den KiTas und im Bereich der Verwaltung weiterhin Unklarheiten in Bezug auf die Umsetzung dieser
Neuerungen bestehen.
Die mit dem BTHG einhergehenden, umfangreichen Änderungen sind infolge dessen noch mit diversen
Fragestellungen verbunden:
1.) Rollenwechsel von KiTas und Trägern von Einrichtungen:
Die Träger von Kindertageseinrichtungen müssen sich konzeptionell neu aufstellen (u. a. im Bereich
Personaleinsatzplanung). Dies betrifft auch die Stadt Aachen in ihrer Rolle als Trägerin eigener
Einrichtungen: sie wurde mit Einführung des BTHG zur „Leistungserbringerin“ und gewährleistet die
Durchführung der heilpädagogischen Leistungen in ihren Einrichtungen.
Zudem wird die Beratung der Eltern, die Antragstellung und Hilfeplanung zwar vor Ort in den Kommunen
durchgeführt, allerdings nun direkt durch den Landschaftsverband (Fallmanagement). Nicht nur die
Zuständigkeit im Rahmen der Antragstellung und Beratung der Eltern ging somit auf den
Landschaftsverband über, sondern auch die inhaltlichen Gesamtinklusionsplanungsprozesse und Prüfungen.
Die Entwicklung eines gesamtstädtischen Inklusionskonzeptes wird hierauf abzustimmen sein.
2.) Auswirkungen auf die Bedarfs- und Personalplanung:
Die (Haupt-) Leistungen werden in Form einer sogenannten „Basisleistung I“ erbracht. In diesem
Zusammenhang können die Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem KiTa-Jahr 2020/2021 jeweils für
die Dauer eines KiTa-Jahres wählen, ob die Regelgruppenstärke bei Betreuung eines Kindes mit
Förderbedarf entsprechend und analog zur oben dargestellten Vorgehensweise abgesenkt wird (Modell
Gruppenstärkenabsenkung) oder gleichbleiben soll und dafür höhere Zuschüsse für Fachkräfte in Anspruch
genommen werden (Modell Zusatzkraftmodell). Nach den aktuellen Vorgaben des LVR muss eine Wahl des
Modells zum 1. April eines jeden Jahres für das zum 1. August beginnende KiTa-Jahr erfolgen. Da bereits
zum 15. März die Platzangebote an das Land gemeldet werden müssen, kann in der Folge eine mögliche
Veränderung des Modells nicht mehr in der örtlichen Bedarfsplanung und der Landesmeldung berücksichtigt
werden, obwohl sich ggfs. fördertechnische Konsequenzen ergeben.
Insgesamt führt insbesondere die Wahl des Modells der Basisleistung I in der Praxis sowohl im Bereich der
Bedarfs- als auch bei der Personalplanung zu diversen Frage- bzw. Problemstellungen. Während in den
ehemals integrativen Gruppen Plätze für Kinder mit Förderbedarf planbar waren, über eine entsprechende
Personalausstattung verfügten und die entsprechenden KiTas auch konzeptionell auf die Betreuung von
Kindern mit Förderbedarf vorbereitet und eingestellt waren, sieht das BTHG vor, dass jedes Kind in jeder
KiTa betreut werden kann und dort bis zum Schuleintritt verbleibt. Die weitgehendste Verteilung der Kinder
über das gesamte Stadtgebiet und allen Einrichtungen ist ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers und in der
Folge in der Umsetzung durch den LVR.
Verschiedene Auswertungen zur Inanspruchnahme von integrativen Plätzen haben bekräftigt, dass eine
Planbarkeit von entsprechenden Betreuungsangeboten – auch infolge des gestärkten Wunsch- und
Wahlrechts der Eltern und der positiven Entwicklungen im Bereich der Inklusion – nur noch bedingt möglich
ist. Zum einen ist es im Bereich der Bedarfsplanung somit schwierig, für das kommende KiTa-Jahr eine

14

Aussage zu treffen, in welchen KiTas Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung vorzuhalten sind und
zum anderen beeinflusst besonders das Modell der Gruppenstärkenabsenkung die Ausbauplanung.
Die Aufnahme eines Kindes mit (drohender) Behinderung führt grundsätzlich zu einem höheren Bedarf an
Personalstunden, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Im Modell Zusatzkraft ergibt sich die
zusätzliche Herausforderung, dass ein weiterer Personalstundenbedarf entsteht, der – gerade bei einer
unterjährigen Aufnahme eines Kindes – insbesondere auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel nicht
kurzfristig gedeckt werden kann.
Zur Klärung dieser Fragestellungen befindet sich der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule sowohl in der
internen Abstimmung mit den Fachabteilungen als auch im Austausch mit den freien Trägern sowie mit dem
LVR, wie diesen Herausforderungen sowohl auf planerischer als auch auf operativer Ebene begegnet
werden kann.

3.2. Definition und Entwicklung der planungsrelevanten Altersgruppen der 0 bis 6-Jährigen
Als Grundlage für die vorgelegte Planung sind auf Basis der tatsächlichen im Stadtgebiet Aachen
wohnhaften Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag 31.07 die sogenannten planungsrelevanten
Altersgruppen von zentraler Bedeutung. Hierbei werden die Meldezahlen um eine U3-Hochrechnung und
um den Stichtagsjahrgang ergänzt.
U3-Hochrechnung:
Neben der Anzahl der tatsächlich im Stadtgebiet Aachen wohnhaften Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum
Stichtag 31.07. werden im Rahmen der Bedarfsplanung auch Prognosewerte für Kinder berücksichtigt, die
voraussichtlich im Laufe des zu beplanenden KiTa-Jahres – hier: 2021/2022 – geboren werden (sogenannte
„U3-Hochrechnung“).
Stichtagsjahrgang:
Weiterhin beinhalten die U3-Kinder den sogenannten „Stichtagsjahrgang“ bzw. „hereinwachsenden
Jahrgang“. Hierbei handelt es sich um die U3-Kinder, die zwischen dem 01.11. des letzten KiTa-Jahres bis
zum 31.07. des Folgejahres das 3. Lebensjahr vollenden (Beispiel: für die Bedarfsplanung 2021/2022 sind
dies die Kinder, die zwischen dem 01.11.2018 und dem 31.07.2019 geboren worden sind). Diese Kinder
werden im Laufe des zu beplanenden KiTa-Jahres teilweise bereits einen ü3-Platz benötigen.
Im aktuellen KiTa-Jahr 2020/2021 (zum Stichtag 31.07.2019) konnte noch eine Stagnation der
planungsrelevanten Kinderzahlen im Alter von 0 bis 6 Jahren im Vergleich zum Vorjahr festgestellt werden.
Zum Stichtag 31.07.2020 – und somit maßgebend für das KiTa-Jahr 2021/2022 – verzeichnet die Stadt
Aachen jedoch erfreulicherweise ein erneutes Wachstum der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren, sowohl
insgesamt als auch in den beiden einzelnen Altersgruppen 0 bis 3 und 3 bis 6 Jahren (s. Anlage 9).
Weiterhin ergeben sich zum Teil größere Schwankungen in vereinzelten Sozialräumen: Insbesondere die
Sozialräume 2 (Hochschulviertel/Hörn), 5 (Burtscheid), 7 (Eilendorf) und 8 (Haaren) verzeichnen Anstiege
der planungsrelevanten Kinderzahlen. Aus diesen Schwankungen resultieren dementsprechend auch
Auswirkungen auf die Versorgungssituation in diesen Sozialräumen. Die Auswirkungen werden detailliert in
den sozialräumlichen Darstellungen (s. Anlage 2) beschrieben.
15

3.3. Betreuungsangebote für Kinder aus Zuwanderungsfamilien
Im Oktober 2020 leben ca. 170 Kinder aus neu zugewanderten Familien im Alter von 0 bis 6 Jahren im
Stadtgebiet Aachen, davon sind ca. 100 im Alter von 3 bis 6 Jahren. Insbesondere für die Kinder im Alter von
3 bis 6 Jahren, die zum Teil noch keine KiTa besucht haben, besteht mit Blick auf den anstehenden
Übergang in die Grundschule, ein hoher Bedarf für einen Betreuungsplatz in einer KiTa.
Auch wenn die Thematik zwischenzeitlich nicht mehr verstärkt in der öffentlichen Wahrnehmung zu sein
scheint, finden weiterhin in relevanter Anzahl Zuwanderungen statt. Ebenso leben weiterhin Kinder aus den
Familien in Aachen, die in 2015/2016 geflüchtet sind. Insofern ist das Ziel nach wie vor, auch diesen Kindern
schnellstmöglich einen Betreuungsplatz anbieten zu können.
Förderprogramm „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“
Neben dem regulären Platz in einer Kindertagesstätte gibt es diverse niederschwellige Betreuungsangebote
mit dem Ziel, die Kinder an den Besuch in einer Kindertagesstätte heranzuführen und die Familien gleichzeitig mit dem Bildungssystem vertraut zu machen.
Mit Hilfe dieser Maßnahmen können erste Angebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien, gerade für die Zeit, in
der sie noch in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind, durchgeführt werden.
Im Kalenderjahr 2020 wurden 8 Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in der Nähe und in
Flüchtlingsunterkünften gefördert und durchgeführt. Dabei wurden je nach Bedarf unterschiedliche Konzepte
umgesetzt, die aber alle im Kern die Vorbereitung auf die Kindertagesstätten beinhalteten. Träger dieser
Spielgruppen waren wie im Vorjahr das Helene-Weber-Haus, das Evangelische Erwachsenenbildungswerk
und der Akademische Verein.

3.4. Berücksichtigung anderer, nicht kibiz-geförderter Betreuungsformen
Die Plätze der anderen Betreuungsformen (privatgewerbliche Anbieter, Spielgruppen) fließen in die
Berechnung der Versorgungsquoten ein. Da die Angebote privat betrieben werden, besteht allerdings keine
Sicherheit über bzw. eine Einflussmöglichkeit auf die aktuellen Platzzahlen. Als Planungsgrundlage wird
daher auf die Platzzahlen zurückgegriffen, für die eine Betriebserlaubnis des LVR vorliegt (vgl. Anlage 5).
Die Berücksichtigung der in diesen Betreuungsformen angebotenen Plätze bringt eine Unsicherheit mit sich,
da die Anbieter jederzeit – auch kurzfristig – Plätze ausbauen oder abbauen können.
Neben den Schwankungen bei den Platzzahlen der privatgewerblichen Anbieter kommt es in den letzten
Jahren vermehrt zu vollständigen Schließungen ganzer Einrichtungen oder Angebote.
Neben der Schließung von Einrichtungen zeigt sich, dass immer häufiger Anbieter von privaten
Betreuungsangeboten einen Wechsel in die KiBiz-Förderung anstreben.
Sofern der Anbieter alle formalen Voraussetzungen erfüllt, wie z. B. die Anerkennung als freier Träger der
Jugendhilfe sowie eine gültige Betriebserlaubnis, ist ein Übergang in die KiBiz Förderung grundsätzlich
möglich.
Die Aufnahme in die KiBiz-Förderung wäre aber nur dann möglich, wenn über die KiTa-Bedarfsplanung ein
Bedarf an öffentlich geförderten KiTa-Plätzen bestätigt werden kann.

16

3.5. Besonderheiten im KiTa-Ausbau
3.5.1. Gesamtstädtische Ausgangslage
In den ersten Jahren des U3-Ausbaus war der Bedarf an U3-Plätzen auf das gesamte Stadtgebiet
verteilt. Als Orientierung für den Ausbau dienen die Zielversorgungsquoten von 50 % im U3-Bereich
sowie 97 % im ü3-Bereich. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt niedrigen Versorgungsquoten (vorrangig
im U3-Bereich) in den einzelnen Sozialräumen, konnte der Bedarf für einen KiTa-Neubau nahezu
flächendeckend und unabhängig vom konkreten Standort bestätigt und gleichzeitig auf umfangreiche
Umwandlungspotentiale in den Bestandseinrichtungen zurückgegriffen werden.
Mit fortschreitender Verbesserung der Versorgungsquoten im U3-Bereich wird die detaillierte
sozialräumliche Betrachtung immer wichtiger, da in immer mehr Sozialräumen eine Näherung an die
Zielversorgungsquoten erreicht wird; zum Teil sind die Quoten bereits überschritten.
Neue Plätze lassen sich aktuell jedoch vorrangig fast nur noch über Neubauten realisieren. Ehemals
vorhandene Umwandlungspotenziale in Bestandseinrichtungen wurden bereits fast vollständig
ausgeschöpft. Für eine wirtschaftliche Betriebsführung wird ein Neubau grds. als 5 bis 6-gruppige
Einrichtung geplant, was zu einer größeren Anzahl an neuen Plätzen (u. a. auch viele ü3-Plätze) führt.
Wenn in einem Sozialraum zur Erreichung der Zielversorgungsquoten lediglich nur noch ein geringer
Ausbaubedarf besteht, werden bei Realisierung eines Neubaus diese Quoten über die neu
geschaffenen Plätze überschritten (vgl. auch Ziff. 3.5.4.1).
Bei der Entscheidung über den Bedarf eines KiTa-Neubaus, der mit hohen investiven bzw. laufenden
Kosten verbunden ist und daher ein langfristiger Bedarf (ca. 20 bis 25 Jahre) gegeben sein sollte,
müssen demnach alle relevanten Faktoren (u.a. in Kapitel 3.5.4.1 ff.) für eine möglichst gute Prognose
(auch mittel- bis langfristig) in die Überlegungen einbezogen werden.
Sämtliche Ausbaumaßnahmen orientieren sich eng an den Förderrichtlinien und Empfehlungen des
Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Hierzu entwickelte das städtische Gebäudemanagement einen
Leitfaden als Handreichung und Orientierungshilfe sowohl für Neubauten als auch für den Umbau
bereits bestehender Einrichtungen. Die dort enthaltenen Rahmenbedingungen sind für
Neubaumaßnahmen grundsätzlich umzusetzen, bei bestehenden Einrichtungen sind diese in
angemessener Weise zu berücksichtigen und entsprechend der gegebenen baulichen und räumlichen
Umstände anzupassen. Der Leitfaden des Gebäudemanagements ist öffentlich im Internet einsehbar
unter:
http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/planen_bauen/gebaeudemanagement/ABTEILUNGEN/4_Hochb
autechnisches_GM/Planungsbausteine_Kindergaerten.html

3.5.2. Verzögerungen bzw. Verteuerungen bei Bauprojekten
Die aktuellen baukonjunkturellen und coronabedingten Rahmenbedingungen, in denen auch die
Bauvorhaben im Bildungsbereich geplant und umgesetzt werden sowie eine heterogene
Kostenentwicklung, erschweren nach wie vor seriöse Prognosen in diesen Bereichen.

17

Hierzu gehören z. B.:
• erhebliche Hygieneaufwendungen und -anforderungen auf den Baustellen zur
•

Pandemieabwehr
20-Jahres-Hoch in der Bauumsatzentwicklung für öffentliche Bauvorhaben,

•
•

volle Auftragsbücher bei Planungsbüros, Baufirmen und Handwerkerschaft,
Personalengpässe und Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft,

•
•

Rohstoffmangel und Material-Verknappung,
Deponie-Engpässe und stark steigende Entsorgungskosten für Bauabfälle.

Diese Rahmenbedingungen gelten nicht nur für städtische Bauvorhaben, sondern gleichermaßen auch
für den privaten Bausektor (Investoren). Die Politik wurde hierüber durch die Vorlage des
Gebäudemanagements (E26) am 25.09.2018 im Betriebsausschuss für das Gebäudemanagement, am
29.11.2018 im Schulausschuss und am 04.12.2018 im Kinder- und Jugendausschuss informiert (vgl.
Vorlage: E 26/0143/WP17).

3.5.3. Nutzung systematischer Überbelegungen
Nach § 28 Abs. 2 KiBiz ist es grundsätzlich zulässig, je Gruppe eine Überschreitung von 2 Kindern
(Überbelegung) vorzunehmen. Losgelöst von dieser gesetzlich normierten Möglichkeit sind hierbei
jedoch auch andere Rahmenbedingungen wie die Betriebserlaubnis und räumliche Gegebenheiten
inklusive der Gruppenstrukturen zu beachten.
Von der Möglichkeit der Überbelegung wurde bereits in den vergangenen Jahren immer wieder von allen
Trägern Gebrauch gemacht. Hierdurch konnten u.a. unterjährig dringende Betreuungsbedarfe
abgedeckt bzw. strukturelle Übergänge in der Gestaltung der Altersstruktur (U3 zu ü3) abgefangen
werden.
Vor dem Hintergrund der steigenden Betreuungsbedarfe wurde erstmalig für das KiTa-Jahr 2019/2020
gemeinsam mit KiTa-Leitungen und unter Beteiligung des Personalrates eine systematische
Betrachtung von möglichen Überbelegungen für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen
vorgenommen, dies zunächst in zehn städtischen Tageseinrichtungen für Kinder.
Zum kommenden KiTa-Jahr 2021/2022 sind zum einen erneut in den bisherigen zehn städtischen
Kindertageseinrichtungen insgesamt 49 zusätzliche Plätze geplant (davon 22 U3 und 27 ü3). Zum
anderen zeigten auch weitere freie Träger der Jugendhilfe ihre Bereitschaft, den Zeitraum bis zur
Realisierung der aktuell geplanten und beschlossenen Ausbaumaßnahmen mittels zusätzlicher
Überbelegungspotenziale mit zu kompensieren. Hierüber können weitere insgesamt 38 Plätze geplant
werden, davon 11 im U3- und 27 im ü3-Bereich.
Die Träger machen dies abhängig davon, dass die Stadt Aachen die auf die Überbelegungsplätze
entfallenden Trägeranteile übernehmen wird. Die Verwaltung begrüßt die Bereitschaft der freien Träger,
im Übergangszeitraum bis zur Umsetzung der Neubauten, zusätzliche Plätze mittels systematischer
Überbelegungen im gesetzlich zulässigen aber auch fachlich vertretbaren Rahmen für das kommende
KiTa-Jahr zu schaffen. Die Verwaltung schlägt die Übernahme der Trägeranteile für diese zusätzlichen
Plätze für das KiTa-Jahr durch die Stadt Aachen vor.
18

Es ist vorgesehen, dass die Belegung dieser Überbelegungsplätze zentral und in enger Abstimmung mit
den KiTas und den freien Trägern durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule erfolgt.
Hinsichtlich der Bewirtschaftung und der Erarbeitung von Rahmenbedingungen wurde eine
Unterarbeitsgruppe der AG § 78 eingerichtet. Sobald ein Ergebnis in der Unterarbeitsarbeitsgruppe
erzielt werden konnte, wird dies ebenfalls dem KJA zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.5.4. Prognoseherausforderungen
3.5.4.1.

Die Entwicklung der ü3-Versorgung

Im Vergleich zum aktuellen KiTa-Jahr 2020/2021 kann für 2021/2022 ein positiver
Wachstumstrend der ü3-Plätze verzeichnet werden. Dies lässt sich insbesondere auf mehrere
Neubaumaßnahmen, die im Laufe des KiTa-Jahres 2021/2022 in Betrieb genommen werden
können – wie beispielsweise die Viktoriaallee im Frankenberger Viertel oder die KiTa im
Tuchmacherviertel in Brand – zurückführen.
Über einen KiTa-Neubau werden – neben der Schaffung von U3-Plätzen – auch in größerem
Umfang ü3-Plätze geschaffen, um eine Gruppenstruktur zu erhalten, die grundsätzlich den
Verbleib der Kinder bis zum Schuleintritt ermöglicht. KiTa-Neubauten sind somit in der Regel
mit einem hohen Anteil an neuen ü3-Plätzen verbunden.
Ausgehend von der Versorgungsquote im ü3-Bereich (vgl. Unterkapitel 5.1) ist gesamtstädtisch
zwar noch keine Überversorgung an ü3-Plätzen eingetreten. Gleichzeitig ist die Entwicklung der
ü3-Versorgung mit jeder fertiggestellten Ausbaumaßnahme neu zu prüfen und zu bewerten, um
gegebenenfalls frühzeitig gegensteuern zu können. Sofern die neuen ü3-Plätze zu einer
potentiellen Überversorgung im ü3-Bereich im betreffenden Sozialraum führen könnten, sind
sozialraumbezogen die hierdurch neuen Umwandlungspotentiale träger- und
einrichtungsübergreifend umzusetzen.
Hinsichtlich der haushalterischen Auswirkungen wird auf Ziffer 6 der Erläuterungen verwiesen.

3.5.4.2.

Wechselwirkungen mit umliegenden KiTa-Standorten

Durch die über einen KiTa-Neubau geschaffenen Betreuungsplätze (ca. 70 bis 100 Plätze)
ergeben sich Wechselwirkungen mit den umliegenden bereits bestehenden KiTa-Standorten.
Dort sowie ggfs. im gesamten Sozialraum ändert sich voraussichtlich die Nachfragesituation
aufgrund des neu geschaffenen Platzangebots.
Mögliche strukturelle Anpassungen in den Bestands-KiTas sollten daher frühzeitig mit in den
Blick genommen werden, um für diese Einrichtungen weiterhin ein qualitativ hochwertiges und
gleichzeitig bedarfsgerechtes Platzangebot gewährleisten zu können und den Fortbestand der
Einrichtungen zu sichern.

3.5.4.3.

Wanderungsbewegungen (sozialraumübergreifende Wechselwirkungen)

Infolge des fortschreitenden Betreuungsplatzausbaus haben sich in der Stadt Aachen vor allem
zwei Effekte eingestellt:
19

Zum einen findet in immer mehr Sozialräumen eine Annäherung an die Zielversorgungsquote
im U3-Bereich statt. Mit weiteren Neubauprojekten werden diese Zielversorgungsquoten in
Teilen überschritten. Zum anderen lassen die differenzierten Planungen/Analysen im
Ausbaubereich die Vermutung zu, dass die Bedarfe an Betreuungsplätzen je nach Sozialraum
unterschiedlich hoch ausfallen können.
Ein Grund für diese zum Teil voneinander abweichenden Betreuungsplatzbedarfe sind die
Wanderungsbewegungen zwischen den Sozialräumen, insbesondere zwischen den
benachbarten. Dies bedeutet, dass Kinder teilweise nicht in dem Sozialraum eine KiTa
besuchen, in welchem sie und ihre Familie wohnhaft sind. Die Gründe hierfür sind individuell
und vielfältig. Daher handelt es sich um eine nicht zu vernachlässigende Größenordnung.
Aufgrund dessen rücken diese Wanderungsbewegungen zwischen den Sozialräumen in der
Stadt Aachen stärker als neue Prognoseherausforderungen in den Fokus bei künftigen
Planungen im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus. Der Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule analysiert daher umfassend die Wanderungsbewegungen seit dem KiTa-Jahr
2008/2009. Im zuletzt ausgewerteten KiTa-Jahr 2018/2019 sind gesamtstädtisch knapp 1.400
Kinder gewandert.
Weiterhin wurden die Sozialräume 1 bis 6 aufgrund ihrer verstärkten, wechselseitigen
Wanderungsbewegungen planerisch zu einem sogenannten „Sozialraumcluster“ unter
Berücksichtigung der sozialräumlichen Grenzen zusammengefasst, in welchem die Verwaltung
losgelöst von der derzeitigen, politisch beschlossenen Zielversorgungsquote im U3-Bereich von
50 % bei Bedarf die Betreuungsplätze über entsprechende Maßnahmen weiter ausbauen kann.
In Bezug auf die jeweiligen Aspekte, die im Rahmen der Prüfung der Wanderungsbewegungen
berücksichtigt worden sind, wird auf die KJA-Vorlage vom 17.09.2019 (Vorlagen-Nummer: FB
45/0673/WP17) verwiesen.
Es ist zu betonen, dass es sich bei diesen Ausführungen weder um feststehende Planungen
oder Prognosen handelt, sondern ausschließlich um eine erste Projektierung der Thematik. Bei
Realisierung von Ausbaumaßnahmen oder Standortentscheidungen sind immer individuell
detaillierte Prüfungen der Räume, Wanderungsbewegungen und Wechselwirkungen
vorzunehmen. Darüber hinaus sind trotz jetziger inhaltlicher Fokussierung auf den
Innenstadtbereich die weiteren Sozialräume und Bezirke bei den Ausbauplanungen von
gleicher Relevanz.

3.5.4.4.

Bevölkerungsentwicklungen

Durch Baugebiete, Zuzüge und auch Geburtenraten gibt es laufende Veränderungen bei der
Bevölkerungsentwicklung in einem Sozialraum. Eine sozialräumliche, kleinteilige
Bevölkerungsprognose liegt für die Stadt Aachen jedoch noch nicht vor.
Gerade für den KiTa-Bereich ist es eine Herausforderung, verlässliche Prognosen auf sich
entwickelnde Platzbedarfe zu erstellen, da lediglich für wenige Jahre auf tatsächliche

20

Kinderzahlen zurückgegriffen werden kann. Prognosen für Folgejahre sind bei gleichzeitig
hohem Investitionsvolumen demnach von einer hohen Unsicherheit geprägt.

3.5.4.5.

Planung der Gruppenstrukturen bei Neubaumaßnahmen

KiTa-Neubauten werden grundsätzlich als 4 bis 6-gruppige Einrichtungen geplant, da diese
sowohl für den Betrieb als auch unter wirtschaftlichen Aspekten am sinnvollsten bewertet
werden.
Kinder sollen die Möglichkeit haben, von Beginn der Betreuung bis zum Schuleintritt in einer
KiTa zu bleiben. Damit dies gewährleistet werden kann, ist die Gruppenstruktur solcher
Einrichtungen so zu planen, dass die doppelte bis dreifache Anzahl an ü3-Plätzen im Vergleich
zu den angebotenen U3-Plätzen vorhanden ist.
Abhängig von den Versorgungsquoten im ü3-Bereich, die bereits in einem Sozialraum
vorhanden sind, kann die Realisierung eines KiTa-Neubaus zu einer ü3-Überversorgung
führen, sofern nicht gleichzeitig an anderen Standorten Anpassungen (Reduzierung von ü3Plätzen) erfolgen.

3.6. Auslagerungen von Kindertagesstätten in Folge von Baumaßnahmen im Rahmen des
Betreuungsplatzausbaus
Im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus sind häufig umfassende Baumaßnahmen in KiTas erforderlich.
Die Erfahrungen der letzten Jahre aus bereits erfolgten Baumaßnahmen haben gezeigt, dass umfassende
Baumaßnahmen nicht während des laufenden Betriebs der KiTas erfolgen sollten, da die Belastungen für die
Kinder, das Personal und die Elternschaft nicht zu vertreten sind. Hinzu kommen negative Auswirkungen auf
die Bauphase, da die Baumaßnahmen überwiegend lediglich während der Schließungszeiten der KiTas
(Wochenende, Ferien, Abendstunden etc.) durchgeführt werden können.

3.6.1. Aktuelle Auslagerungsstandorte
Derzeit stehen die nachfolgenden Auslagerungsstandorte – vorrangig für die städtischen Einrichtungen
– zu Verfügung:
1.) Pavillons Schagenstraße (Brand)
Im Pavillon Schagenstraße können bis zu sechs KiTa-Gruppen betreut werden.
Da die Baugenehmigung im November 2021 ausläuft, können die Räumlichkeiten nach dem Rückzug
der KiTas Lintertstraße 33 und Eibenweg 16 nicht weiter genutzt werden. Geplant ist, dass die KiTa
Eibenweg in den Schließtagen der Sommerferien zurückzieht und die KiTa Lintertstraße bereits im
Frühjahr 2021.
2.) GGS Am Haarbach
Es wurden Räumlichkeiten der GGS am Haarbach zur Verfügung gestellt, sodass dort die U3-Gruppe
der KiTa Eibenweg 16 untergebracht werden konnte. Die Inbetriebnahme der Auslagerung fand im
August 2019 statt, nach aktuellem Stand wird der Rückzug der KiTa in den Eibenweg im Sommer 2021
erfolgen. Zum 01.08.2021 ist geplant, dass eine Gruppenform I mit insgesamt 22 Kindern dort
übergangsweise realisiert wird. Die Versorgungsquoten im betreffenden Sozialraum 8 (Haaren) sind
21

infolge des Anstiegs der Kinderzahlen im Vergleich zum aktuellen KiTa-Jahr gesunken und aufgrund der
Verzögerung des Neubauprojektes im Ortskern ist in 2021/2022 noch keine Entlastung zu erwarten.
Daher wird übergangsweise diese Gruppe als „Vorläufergruppe“ für die neue KiTa realisiert.
3.) Ehemalige KiTa Reimserstraße (Preuswald)
Die KiTa Reimserstraße 63 hat 2016 ihren Betrieb in dem fünfgruppigen Ersatzneubau in direkter
Nachbarschaft aufgenommen. Seit dem Umzug der KiTa in den Neubau wird das ehemalige Gebäude
als Auslagerungsstandort für bis zu vier KiTa-Gruppen genutzt.
Nach dem Rückzug der, seit Sommer 2019 ausgelagerten, viergruppigen KiTa In den Küpperbenden 2
stehen die Räumlichkeiten ab Frühjahr 2021 wieder zur Verfügung.
4.) GGS Schönforst (Forst)
Die für Auslagerungszwecke genutzten freien Räume der GGS Schönforst werden nach Beschluss im
Schulausschuss am 20.08.2020 sowie im Kinder- und Jugendausschuss am 24.08.2020 nach Rückzug
der KiTa Stettiner Straße 16 im August 2020 weiterhin als zweigruppiger Auslagerungsstandort zur
Verfügung stehen. Ab 2021 werden die Räumlichkeiten von der KiTa Kaiserstraße 57 für die Zeit des
Neubaus der eigentlichen KiTa genutzt. Aufgrund der benötigten europaweiten Ausschreibung für den
Neubau ist die Bauzeit und somit der Zeitpunkt des Rückzuges noch nicht einzuschätzen.

3.6.2. Notwendigkeit von Auslagerungsstandorten
Im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus wird es auch in den nächsten Jahren weiterhin zu neuen,
teilweise umfassenden, Baumaßnahmen kommen, sodass fortwährend eine dringende Notwendigkeit an
Auslagerungsstandorten besteht. Gleichzeitig fragen vermehrt auch freie Träger an, ob die Stadt Aachen
bei der umbaubedingten Auslagerung ihrer KiTa-Gruppen unterstützen und helfen kann. Der
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule hat auf Anträge der Träger Caritas Lebenswelten, pro futura
und Arbeiterwohlfahrt eine Vorlage erstellt und mit Beschluss vom 09.06.2020 den Kinder- und
Jugendausschuss über die hohe Brisanz des Themas informiert (Vorlage: FB 45/0727/WP17). Dieser
beauftragte die Verwaltung, eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen der freien Träger einzurichten, um
gemeinsam neue Auslagerungsoptionen zu erarbeiten. Durch den Wegfall des sechsgruppigen
Auslagerungsstandortes in der Schagenstraße müssen zügig alternative Standorte gefunden werden,
um den KiTa-Ausbau weiter voranzubringen. Die Arbeitsgruppe mit Vertretungen der freien Träger und
aus der Verwaltung ist bereits gebildet und prüft derzeit verschiedene Lösungsmöglichkeiten.

3.7. Fachkräftemangel in KiTas
Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen ist auch weiterhin trägerübergreifend ein zunehmender
Fachkräftemangel zu verzeichnen, der dazu führt, dass vakante Stellen in den Einrichtungen immer wieder,
auch über einen längeren Zeitraum, nicht besetzt werden können. Gründe hierfür sind unter anderem der
weitere Platz-Ausbau sowie das altersbedingte Ausscheiden von vielen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen.
Laufende Einstellungen fangen Abgänge (bspw. durch Wegzüge oder Berentung) und Inaktivitäten (z. B.
Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot, Elternzeit, Langzeiterkrankungen) häufig nicht auf; nur in
Ausnahmefällen kann auf mehrere vorliegende Bewerbungen zurückgegriffen werden.
22

Kurzfristig führt der anhaltende Fachkräftemangel immer wieder dazu, dass bei überraschend auftretenden
Personalausfällen die Betriebsführung in Kindertagesstätten eingeschränkt bzw. gefährdet wird. In einigen
Fällen kann dem durch die Abordnung von Mitarbeiter*innen anderer KiTas begegnet werden, manchmal
jedoch müssen Eltern gebeten werden, für ihr Kind vorübergehend eine andere Betreuungsmöglichkeit zu
finden oder die Betreuungszeit in der KiTa muss reduziert werden.
Durch die bundeseinheitliche Regelung hin zu einer „Ausbildungsvergütung“ für Personen in der
praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher*in und dem hiermit verbundenen wahrnehmbar gestiegenen
Interesse an dieser Ausbildung wurden/werden zusätzliche Klassen durch die umliegenden Berufskollegs für
die Ausbildung zur/zum Erzieher*in und hierüber hinaus zum/zur Heilerziehungspfleger*in eingerichtet. Die
Ausbildung zum/zur Erzieher*in ist auch aufgrund der bestehenden KiBiz-Förderung (§ 47 Abs. 2 und 3
KiBiz) für Träger von Kindertageseinrichtungen attraktiv. Dies wird voraussichtlich aber erst mittelfristig zu
einer Entlastung im Bereich der Fachkräfte in der Tageseinrichtungen für Kinder führen. Außerdem wird
versucht, im benachbarten Ausland Fachkräfte zu akquirieren.
Hinzu kommen seit Beginn der Corona-Krise die Mitarbeiter*innen, die aufgrund von Vorerkrankungen
und/oder ihrem fortgeschrittenen Alter derzeit nicht in der Kinderbetreuung eingesetzt werden können, da der
Schutz vor einer Infektion nicht gewährleistet werden kann. Infektionen mit Grippe-/Corona-ähnlichen
Symptomen und zunehmende Quarantäne-verordnungen führen zusätzlich zu personellen Ausfällen und
dadurch manchmal auch zu einer Gefährdung der Betriebsführung. Um diesem Umstand zumindest teilweise
entgegenwirken zu können, wurden im Teil 3 der Personalverordnung ab dem 04. August 2020
Übergangsmaßnahmen während der Sars-CoV-2-Pandemie vereinbart, die das Spektrum der in einer Kita
potenziell zulässigen Qualifikationen leicht erweitert haben. Dies hat jedoch keine nennenswerte Wirkung
gezeigt.

3.8. Belegplätze in KiTas für Unternehmen
Ausgehend von dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen zur Förderung von betrieblich unterstützter
Kinderbetreuung und -bildung (Vorlage: FB 51/0172/WP16) vom 05.09.2012 gehen weiterhin immer wieder
Nachfragen von Unternehmen nach Belegplätzen ein. Wie auch bereits bei der Platzvergabe an auswärtige
Kinder ist eine besondere Prüfung in jedem Einzelfall notwendig, ob auf diese Plätze zur Sicherstellung des
Rechtsanspruchs (für vorrangig Aachener Kinder) verzichtet werden kann. Hier wird es nach Einschätzung
des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule in den meisten Sozialräumen eher zu einer Stagnation bei der
betrieblichen Kinderbetreuung und -bildung kommen.

3.9. Sachstand und Entwicklung der Kindertagespflege
Durch die Revision des Kinderbildungsgesetzes findet eine Anpassung der Rahmenbedingungen in
Kindertagespflege statt, wie z.B. die jährliche Indexierung der laufenden Geldleistung. Die bestehenden
Richtlinien der Stadt Aachen über die Förderung in Kindertagespflege von August 2018 wurden an die neuen
gesetzlichen Regelungen zum 01.08.2020 angepasst.
Es findet auf Grundlage der Kibiz-Revision eine grundsätzliche qualitative Stärkung statt. So wird ab dem
KiTa-Jahr 2022/2023 die Qualifikation auf Grundlage des Kompetenzorientierten Qualitätshandbuchs (QHB)
23

des DJI für alle neuen Kindertagespflegepersonen verpflichtend. Ebenso ist eine regelmäßige Teilnahme an
Fortbildungen und ein Anspruch auf Fachberatung vorgesehen; diese Aspekte werden in der Stadt Aachen
bereits seit Jahren mit guten Erfahrungen praktiziert und umgesetzt.
Weiterhin ist eine Erweiterung der Erlaubnis möglich: für eine Kindertagespflegeperson bis zu 10 Kinder, in
Großtagespflege bis zu 15 Kinder. Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher fachlichen Begleitung
diese Erweiterungen umgesetzt werden können, wird derzeit mit dem Verein für familiäre Tagesbetreuung
konzeptionell erarbeitet.

4. Ziele und Planungsgrundsätze
der Stadt Aachen
In der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung werden nachfolgende Ziele und Planungsgrundsätze
beachtet:
• Die Planung erfolgt sozialraumbezogen.
• Es wird davon ausgegangen, dass für ein bedarfsgerechtes Angebot für die Altersgruppe der 3- bis 6Jährigen eine Versorgungsquote von 97 % im ü3-Bereich und für die Altersgruppe der unter 3-Jährigen von
50 % vorgehalten werden muss.
• Aufgrund des verstärkten Handlungsdrucks und –bedarfs im Innenstadtbereich können die Sozialräume 1 bis
6 zu einem „Sozialraumcluster“ zusammenfasst werden. Im Sinne von übergreifenden (Ausbau-) Planungen
können daher die Betreuungsplätze bei Bedarf losgelöst von der derzeitigen, politisch beschlossenen
Zielversorgungsquote im U3-Bereich von 50 % über entsprechende Maßnahmen ausgebaut werden.
•
Bei der Planung und Realisierung von Neubauten sollen vorrangig Sozialräume mit hoher
Unterversorgung (niedrigen Versorgungsquoten) berücksichtigt werden.
•
Für Kinder mit besonderem Förderbedarf in allen Altersgruppen sollen bedarfsgerecht Betreuungsplätze
•
•

zur Verfügung stehen. Inklusive Plätze sind auch für die Altersgruppe U3 vorzuhalten.
Es wird davon ausgegangen, dass Kinder in der Regel frühestens erst mit einem Alter von 4 Monaten
zur Betreuung in eine Kindertageseinrichtung gegeben werden.
Bei der Anzahl der 45 Stunden Kontingente sollen die vom KJA beschlossenen Quoten von max. 75 %
im ü3-Bereich und max. 85 % im U3-Bereich möglichst eingehalten werden.

24

5. Planungsergebnisse für das
KiTa-Jahr 2021/2022
5.1. Altersbereich ü3  Versorgungsquote ü3 = 95,11 %
Insgesamt können im KiTa-Jahr 2021/2022 237 neue ü3-Plätze realisiert werden. Trotz des
gleichzeitigen Anstiegs der Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen gelingt es infolge mehrerer Inbetriebnahmen
von KiTa-Neubauten, die Versorgungsquote im ü3-Bereich im Vergleich zum Vorjahr gesamtstädtisch zu
steigern.
Dennoch ist der Bedarf für den Altersbereich ü3 gesamtstädtisch gerade noch ausreichend abgedeckt. Für
eine differenzierte sozialräumliche Betrachtung wird auf die Zusammenfassungen und Perspektiven der
einzelnen Sozialräume in dieser Vorlage verwiesen.
Eine erneute Verringerung der Versorgungsquote ist zu vermeiden, um die Versorgung der Kinder ab drei
Jahren weiterhin flächendeckend sicherstellen zu können. Obwohl die Versorgungsquote gesamtstädtisch
gesteigert werden kann, besteht nach wie vor noch ein Ausbaubedarf zur Erreichung der
Zielversorgungsquote. Daher gilt es weiterhin, die Quote in den Folgejahren über neu zu schaffende ü3Plätze weiter zu erhöhen. Entsprechende Maßnahmen befinden sich bereits in Planung. Es wird zurzeit
davon ausgegangen, dass nach Fertigstellung der Maßnahmen die angestrebte Versorgungsquote von 97 %
im ü3-Bereich im Stadtgebiet Aachen erreicht werden kann.
Darüber hinaus muss in einzelnen Sozialräumen aktuell ein temporäres deutliches Absinken der ü3Versorgungsquote festgestellt werden. Dies resultiert sowohl aus steigenden Kinderzahlen als auch aus
noch nicht in 2021/2022 fertiggestellten Ausbaumaßnahmen in diesen Bereichen. In diesen Sozialräumen, in
denen die Versorgungsquote aktuell auf ein kritisches Maß gesunken ist, gilt es zu prüfen, ob eine
Mitversorgung über benachbarte Sozialräume möglich ist.

5.2. Altersbereich U3  Versorgungsquote U3 = 47,53 %
Analog zum Altersbereich ü3 verzeichnet die Altersgruppe der unter 3-Jährigen einen Anstieg im Vergleich
zum Vorjahr. Auch hier gelingt es für das KiTa-Jahr 2021/2022, die Betreuungsplatzsituation im U3-Bereich
weiter auszubauen und die Versorgungsquote zu steigern. Insgesamt können 93 U3-Plätze infolge von
Gruppenerweiterungen und -umwandlungen sowie über in Betrieb gehende Neubauten realisiert werden.
Auch für die Folgejahre befinden sich Ausbaumaßnahmen (vorrangig Neubauten) in Planung bzw.
Realisierung, so dass mit einer weiteren Verbesserung der Versorgungsquote bis hin zur Erreichung der
Zielversorgungsquote zu rechnen ist.

5.3. Entwicklung der Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden
Mit Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 03.03.2015 (Vorlage FB 45/0058/WP17, Absatz 6)
sollen unter Berücksichtigung der Elternwünsche die Anteile der 45-Stunden-Plätze ab dem KiTa-Jahr
2016/2017 maximal bei 85 % im U3-Bereich und 75 % im ü3-Bereich liegen.

25

Die Planzahlen für die KiTa-Bedarfsplanung erreichen im 45 Stunden Bereich einen Prozentsatz von
78,75 % bei den U3-Plätzen
79,92 % bei den ü3-Plätzen.
Somit steigen die Quoten sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich im Vergleich zum Vorjahr leicht an.
Wohingegen die U3-Quote noch unter der aktuell politisch beschlossenen Quote liegt, befindet sich die
Quote im ü3-Bereich nach wie vor darüber (s. Anlage 10). Dies ist allerdings den gemeldeten, tatsächlichen
Bedarfen der Eltern geschuldet und kann – wie im Vorjahr – über die Unterschreitung der Quote im U3Bereich aufgefangen werden. Gleichzeitig wird von Seiten der Verwaltung die Problematik gesehen, dass die
o. a. Zielversorgungsquoten im Bereich der 45-Stunden-Plätze einer Anpassung bedürfen. Bei
Zugrundelegung der Annahme und dem Bestreben, dass U3-Kinder nach Vollendung ihres 3. Lebensjahres
in derselben Einrichtung bis zum Schuleintritt verbleiben können, ist es naheliegend, dass die Eltern auch
weiterhin einen 45-Stunden-Platz in Anspruch nehmen und den Betreuungsumfang nicht reduzieren
möchten. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass eher davon auszugehen ist, dass Eltern bei
fortschreitendem Alter ihrer Kinder stärker in das Berufsleben einsteigen bzw. zurückkehren möchten.
Insofern erscheint es nicht realitätskonform, wenn die Zielversorgungsquote im ü3-Bereich nur 75 % beträgt
und im U3-Bereich 85 %. Daher prüft die Verwaltung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine
Angleichung der beiden Quoten sinnhaft bzw. zielführend wäre und welche – insbesondere finanzielle –
Auswirkungen hieraus zu erwarten sein können. Eine Anpassung der Quoten wird für das KiTa-Jahr
2022/2023 angestrebt.

5.4. Fazit
Im Vergleich zum Vorjahr gelingt es mit der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 zwar
erfreulicherweise, trotz des Anstiegs der Kinderzahlen eine gesamtstädtische Steigerung der
Versorgungsquoten sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich zu schaffen.
Dennoch bestehen in beiden Altersbereichen insbesondere aus den nachfolgenden Gründen noch
Ausbaubedarfe zur Erreichung der beschlossenen Zielversorgungsquoten:
Steigende Kinderzahlen
Die grundsätzlich für die Stadt Aachen positiv zu begrüßende Steigerung der Kinderzahlen erhöht die
Bedarfe an Betreuungsplätzen insbesondere in den Sozialräumen, in denen die in Planung befindlichen
Ausbaumaßnahmen für das KiTa-Jahr 2021/2022 noch nicht zur Verfügung stehen.
Verzögerte Umsetzung von Baumaßnahmen
Wie unter Ziffer 3.5.2 erläutert, verzögern sich weiterhin zahlreiche Baumaßnahmen aufgrund der
Rahmenbedingungen und gehen deutlich später in Betrieb. Trotz vorausschauender Planung und einer
Vielzahl bereits erwirkter Baubeschlüsse kommt es, anders als erwartet, hierdurch nicht zu der angestrebten
zeitnahen Entlastung bzw. Steigerung der Versorgungsquoten. Dies trifft sowohl den öffentlichen wie auch
den privaten (Investoren) Bausektor, den öffentlichen Träger der Jugendhilfe wie auch die Träger der freien
Jugendhilfe.

26

Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Zeiträume, unabhängig davon, nach welchem Modell die
Baumaßnahme angelegt ist (städtische Baumaßnahme oder Investorenmodell), von der Erstplanung bis zur
Realisierung deutlich verlängert haben.
In Anbetracht der derzeitigen Einschätzungen ist daher trotz der beschlossenen Bauvorhaben mit einer
signifikanten Entlastung erst mit Umsetzung der bereits beschlossenen Baumaßnahmen zu rechnen. Dies
insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine weitere Steigerung der Platzzahlen aus dem Bestand heraus,
wie bereits mehrfach deutlich formuliert, nicht mehr möglich ist. Der Ausbau kann im Wesentlichen nur noch
über Neubauprojekte realisiert werden.
Insoweit gilt es unter den derzeitigen Rahmenbedingungen möglichst effizient für eine Beschleunigung der
Bauvorhaben Sorge zu tragen und weitere Verzögerungen zu vermeiden. Gleichzeitig gilt es,
Übergangslösungen bis zur Umsetzung der zahlreichen Baumaßnahmen zu schaffen: In einzelnen
Sozialräumen sind die Versorgungsquoten deutlich gesunken, sodass insbesondere in diesen Sozialräumen
nach kurzfristigen (Übergangs-) Lösungen gesucht wird. Hierzu bildet zum einen die systematische
Betrachtung von Möglichkeiten zur Überbelegung eine wichtige Unterstützung. Zum anderen ist
beispielsweise in Haaren eine „Vorläufergruppe“ des Neubaus im Ortskern in den frei werdenden
Räumlichkeiten der GGS Am Haarbach geplant, um kurzfristig für eine Entlastung zu sorgen.

27

6. Finanzielle Auswirkungen
Die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit verbundenen
haushalterischen Auswirkungen wurde auf Basis der neuen Förderbedingungen der verabschiedeten KiBizNovellierung zum 01.08.2020 für den Haushalt 2021 ff kalkuliert. Eingeflossen sind sämtliche bisher vom KJA
beschlossenen Sonderverträge (Trägeranteilübernahmen, Mietübernahmen und Regelungen zu den BetriebsKiTas). Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 wurden in Abstimmung mit der
Finanzsteuerung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates
zur Verfügung.
Für den weiteren Ausbau (U3 wie ü3) zur Erreichung der Zielversorgungsquoten (50 % U3; 97 % ü3) sind soweit
aktuell einschätzbar, die Betriebskostenzuschüsse neuer Kindertageseinrichtungen mit bereits vorliegenden
Beschlüssen mit ihren voraussichtlichen Inbetriebnahmen etatisiert.
Weiterhin wird, unter Bezug auf vorstehende Ausführungen, auf folgende fiskalische Risikofaktoren für die
mittelfristige Finanzplanung hingewiesen:
• Die zu erwartenden Bedarfe zur Versorgung von Kindern aus Zuwanderungsfamilien mit Zuweisung nach
Aachen sind nur eingeschränkt auf der Grundlage der aktuellen Datenlage berücksichtigt, ebenso wie ein
möglicher weiterer Anstieg der planungsrelevanten Kindergruppen.
• Der potentiell mögliche Wechsel von bisher „nicht KiBiz-geförderten Angeboten“ in die öffentliche KiBizFörderung wird zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen, ohne dass sich die Versorgungsquote
hierdurch nennenswert ändert. Wegfallende „andere Betreuungsformen“ führen zu einem erhöhtem KiBizgeförderten Ausbaubedarf, um die Zielversorgungsquoten zu erreichen und damit zu erhöhten, bisher nicht
etatisierten Aufwendungen.
• Die Folgen der Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Trägerlandschaft und letztlich die fiskalische
Abwicklung des laufenden KiTa-Jahres sind noch nicht einschätzbar.

28

Anlagen
Anl. 1

Anl. 2

Legende der verwendeten Abkürzungen
Sozialräumliche Darstellung
SR 1 Zentrum / Soers
SR 2 Hochschulviertel / Hörn
SR 3 Ostviertel / Rothe Erde
SR 4 Süd-West
SR 5 Burtscheid / Beverau
SR 6 Forst / Driescher Hof
SR 7 Eilendorf
SR 8 Haaren / Verlautenheide / Kalkofen
SR 9 Richterich / Horbach / Vetschau
SR 10 Alt-Laurensberg / Orsbach
SR 11 West / Gut Kullen / Vaalserquartier
SR 12 Brand
SR 13 Kornelimünster / Oberforstbach / Schleckheim
SR 14 Walheim / Schmithof
Zusammenfassung aller Sozialräume

Anl. 3

Eingruppige Einrichtungen

Anl. 4

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Anl. 5

Plätze in anderen Betreuungsformen

Anl. 6

Übersicht Trägerarten

Anl. 7

Übersicht alle Sozialräume

Anl. 8

Übersicht über die Planzahlen aller Einrichtungen

Anl. 9

Planungsrelevante Kinderzahlen

Anl. 10

Veränderung der wöchentlichen Betreuungsumfänge

Anl. 11

Prozessablaufdarstellung Koordination Betreuungsplatzausbau

29

Anlage 1: Abkürzungen
Legende der verwendeten Abkürzungen
TrA

Trägerart
s

städtisch

k

kirchlich



a

anderweitiger freier Träger



f

anderer kommunaler Träger



E

Elterninitiative



pK

plusKita-Einrichtung

W

Waldkita

e

eingruppige Einrichtung

ü3

Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung

U3

Kinder im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren

Gr. I

Gruppenform I nach KiBiz (Plätze für Kinder von 2 - 6 Jahren)

Gr. II

Gruppenform II nach KiBiz (Plätze für Kinder unter 3 Jahren)

Gr. III

Gruppenform III nach KiBiz (Plätze für Kinder von 3 Jahren und älter)

a

25 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang

b

35 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang

c

45 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang

i ü3

inklusive Plätze für Kinder ab 3 Jahren mit (drohender) Behinderung

i U3

inklusive Plätze für Kinder unter 3 Jahren mit (drohender) Behinderung

FInK

Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen

BTHG

Bundesteilhabegesetz

hp

heilpädagogische Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung

SchK

Plätze für Schulkinder

M

Montessori-Einrichtung

Anlage 2: Sozialräumliche Darstellung
Nachfolgend werden Angaben zu den einzelnen Sozialräumen unter folgenden Aspekten dargestellt:



Übersichtskarte mit den KiTa-Standorten im Sozialraum



Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen



Platzangebot in den KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze



weitere berechnungsrelevante U3-Plätze



Summe aller U3-Plätze



Versorgungsquoten ü3 und U3



Versorgungsquoten für Kinder mit Behinderung ü3 und U3



Herkunft der im Sozialraum betreuten Kinder



Auslastungsgrad in den KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum



Ausbaubedarfe Platzangebot U3 bei einer Versorgung von 35 / 45 / 50 / 55 % im Sozialraum



Perspektiven für den Sozialraum

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 1
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

803

Stichtagsjahrgang:

240

U3 Kinder:

833

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1

Einrichtung
Alfonsstraße 22/24
Boxgraben 99
Hof 11/13
Jülicher Straße 68
Krefelder Straße 199
Lothringer Straße 83
Mariabrunnstraße 17
Mühlenberg 12
Passstraße 10
Passstraße 123
Passstraße 25
Reumontstraße 52
Reumontstraße 52 (M)
Reumontstraße 7
Sigmundstraße 8
Strüver Weg 75
Wichernstraße 4
Wiesental 8
Wilhelmstraße 22
Wilhelmstraße 49/51
Jesuitenstraße 12
Martinstraße 14
Eintrachtstraße 7
Ferberberg 9
Wespienstraße (Neubau)
Zum Blauen Stein 28-34

1 Summe SR

TrA pK W
s
1
s
k
1
k
a
a
s
k
a
s
1
s
1
s
s
k
a 1
E
k
s
1
a
k
a
a
a 1
a
a
a
1

26

7

1

e

1

1

ü3
alle
51
17
52
46
33
78
34
36
48
50
34
36
34
73
16
45
34
20
26

i
ü3
alle
6
1
2
5

12
1

1

10
4

40
20
42
25

13

890

55

U3
alle
14
16
6
20
17
10
6
8
26
22
20
16
5
6
26
6
16
25
6
11
10
30
22
20

364

i
U3
alle

3

1

2

6

Gruppen
71
4
33
2
59
3
68
4
58
4
10
1
84
4
42
2
62
4
82
5
70
4
51
3
42
2
40
2
100
6
22
1
45
2
60
4
45
3
36
2
11
1
10
1
85
6
42
3
62
4
25
1

Plätze

1315

78

SchK

hp

8

8

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
105

Summe aller U3-Plätze:

490

SR 1 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

110,51%

VQ U3 im SR

48,94%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

7,20%

Altersbereich U3:

2,05%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

46,31%

Kind aus anderem SR:

49,63%

Kind außerhalb Aachen:

3,24%

Kind außerhalb BRD:

0,83%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

98,05%

Platzangebot im SR:

1233

belegte Plätze:

1209

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

11 Plätze

55% der Kinder:

61 Plätze

SR 1 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 1
Zentrum/Soers:
Projekte 2021/2022
Projekte freier Träger
Zum Blauen Stein 28-34
Für das KiTa-Jahr 2021/2022 beantragt der privat-gewerbliche Träger KiTa NordKinder die Aufnahme von 25 ü3Betreuungsplätzen in der KiTa Hoppi Polla (Zum Blauen Stein) in die KiBiz-Förderung. Die Aufnahme von neuen Plätzen
in die KiBiz-Förderung ist möglich, wenn über die KiTa-Bedarfsplanung ein entsprechender Bedarf bestätigt wird und der
Träger über die formalen Voraussetzungen verfügt.
Ausgehend von den untenstehenden perspektivischen Versorgungsquoten würde ein Bedarf an weiteren ü3-Plätzen im
Einzugsbereich der KiTa (im nördlichen Teil des Sozialraums) zunächst nicht befürwortet. Laut pädagogischem Konzept
wird die KiTa jedoch als ein „Naturkindergarten“ geführt, welcher somit – analog zu den WaldKiTas – als ein besonderes
überbezirkliches Betreuungsangebot gilt und sich das Einzugsgebiet infolge dessen nicht ausschließlich auf den
Sozialraum bezieht. Da gesamtstädtisch ein Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen bestätigt werden kann, werden die
25 ü3-Plätze der Einrichtung in die Bedarfsplanung aufgenommen.
Investorenprojekte
Wespienstraße
Die Verwaltung wurde seitens der Politik beauftragt, einen Mietvertrag über eine viergruppige KiTa am Standort
Wespienstraße zu schließen (vgl. Vorlage FB45/0747/WP17). Aktuell befindet sich der Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule in Abstimmungen mit dem Investor bezüglich des Mietvertrages und der Vorentwurfsplanung. Sofern zeitnah eine
Einigung erzielt wird, ist mit einer Fertigstellung im KiTajahr 2021/2022 zu rechnen. Über den Umbau einer
Bestandsimmobilie können voraussichtlich 2 neue U3-Gruppen (20 Plätze) sowie 2 neue ü3-Gruppen (42 Plätze)
realisiert werden.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2022/2023 ff.
Städtische Projekte
Franzstraße
Ein Gebäudeteil der ehemaligen Schule in der Franzstraße soll zu einer mindestens fünfgruppigen KiTa umgebaut
werden (vgl. Vorlage: FB 45/0496/WP17). Aktuell befindet sich die Verwaltung auf Grundlage des
fraktionsübergreifenden Ratsantrages vom 21.04.2020 (Nummer: 611/17) in neuen Überlegungen zur Planung des
Standortes.
Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit dem Handlungsbedarf für die städtische, zweigruppige KiTa Boxgraben
und die städtische, dreigruppige KiTa Lochnerstraße zu sehen. Für diese beiden Einrichtungen ist es erforderlich, einen
Ersatzstandort zu finden, um die vorhandenen Betreuungsplätze zu erhalten, da das Raumprogramm der KiTas nicht
mehr den Anforderungen des LVR entspricht. Eine Anpassung der Räumlichkeiten ist an dem Standort der BestandsKiTa Boxgraben nicht möglich.

Ziel ist daher weiterhin, die KiTas Boxgraben und Lochnerstraße nach Fertigstellung des Umbaus der KiTa Franzstraße
an diesen Standort zu verlagern.
Hierdurch können die bereits bestehenden Plätze der KiTas Boxgraben und Lochnerstraße erhalten werden.
Luisenhöfe
Darüber hinaus wurde die Verwaltung von Seiten der Politik beauftragt, verbindlich Verhandlungen zur Realisierung
einer weiteren fünfgruppigen KiTa als Investorenmodell an dem Standort Blockinnenbereich Südstraße, Boxgraben und
Mariabrunnstraße (Luisenhöfe) zu führen (vgl. Vorlage: FB 45/0452/WP17).
Über einen fünfgruppigen KiTa-Neubau könnten voraussichtlich ca. 25 neue U3-Plätze und 55 neue ü3-Plätze
geschaffen werden. Aktuell finden Abstimmungen zwischen dem Investor, dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
und dem städtischen Gebäudemanagement zur Vorentwurfsplanung und Mietvertragserstellung statt.
Nach derzeitigem Planungsstand ist mit einer Fertigstellung zum Beginn des KiTa-Jahres 2024/2025 zu rechnen.
Weiterer Standort
Der Fachbereich 45 hat Stellung zur Nutzung einer Bestandsimmobilie im Sozialraum 1 bezogen und darin den Bedarf
an einer weiteren Kindertageseinrichtung signalisiert. In den folgenden Planungen soll eine KiTa berücksichtigt werden.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Insgesamt werden bei Realisierung der Maßnahmen Franzstraße und Luisenhöfe in der Innenstadt nach aktueller
Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht:
U3: 52,64 %
ü3: 122,28 %

Antrag privater Anbieter (NordKinder)
Für das KiTa-Jahr 2021/2022 beantragt die privat-gewerbliche KiTa NordKinder weiterhin die Aufnahme von 10 U3Betreuungsplätzen am Standort Normannenstraße in die KiBiz-Förderung.
Ein Wechsel von privat-gewerblichen Plätzen in die KiBiz-Förderung ist möglich, wenn über die Bedarfsplanung ein
entsprechender Bedarf bestätigt wird und der Träger über die formalen Voraussetzungen verfügt.
Die Verwaltung hat daher den Antrag im Hinblick auf die Bedarfslage im Sozialraum geprüft und kommt unter
Bezugnahme auf die oben genannten Versorgungsquoten nach Realisierung der bereits beschlossenen
Ausbaumaßnahmen zu dem Ergebnis, dass im Sozialraum kein Bedarf für eine weitere Einrichtung besteht.
Weitere Aspekte:
Durch die weitläufige Verteilung des Sozialraumes 1 auf den erweiterten Innenstadtbereich bis hin zur Soers ist bei der
Betrachtung des Platzangebots neben dem gesamten Sozialraum auch die Betrachtung der betroffenen Lebensräume
für eine Bedarfsanalyse heranzuziehen.
Für die relevanten Lebensräume, in denen die KiTa NordKinder liegt, wird im U3-Bereich eine Versorgungsquote von ca.
55 % mit den derzeit bestehenden Angeboten erreicht, so dass die Zielquote erreicht ist bzw. deutlich überschritten wird.
Weitere U3-Plätze würden damit zunächst die aktuelle Zielversorgungsquote im U3-Bereich überschreiten.
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen wird zum jetzigen Zeitpunkt ein Bedarf für zusätzlich geförderte KiBiz-Plätze
nicht gesehen; ein Wechsel von NordKinder in die KiBiz-Förderung wird daher für das KiTa-Jahr 2021/2022 nicht
befürwortet.

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 2
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

440

Stichtagsjahrgang:

126

U3 Kinder:

428

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden)
im Sozialraum:
SR
FB
45
2
2
2
2
2
2
2
2
2

Einrichtung
Bergdriesch 20
Bergstraße 16/18
Brunssumstraße 36
Johannes-von-den-DrieschWeg 2
Johanniterstraße 4a
Kreuzherrenstraße 3/5
Melatenerstraße 39
Melatenerstraße 30
Am Guten Hirten 11

2 Summe SR

TrA pK W
E
s
s

e
1

ü3
alle
17
59
57

30
18
1

23

80

4

22
71

2

27
16
22
22
22

86
50
22
44
95

5
3
2
3
5

375

3

180

56

s
k
a
a
a

59
34

1

U3
alle

i
U3
alle

Gruppen
17
1
89
5
75
4

k

9

i
ü3
alle

Plätze

558

SchK

hp

32

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
54

Summe aller U3-Plätze:

249

SR 2 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

82,03%

VQ U3 im SR

48,27%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

0,63%

Altersbereich U3:

0,00%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

44,44%

Kind aus anderem SR:

50,96%

Kind außerhalb Aachen:

3,83%

Kind außerhalb BRD:

0,77%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

95,60%

Platzangebot im SR:

546

belegte Plätze:

522

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

9 Plätze

55% der Kinder:

35 Plätze

SR 2 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 2
Hochschulviertel Hörn
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 2:
Im Vergleich zum Vorjahr 2020/2021 kann im Sozialraum 2 ein Wachstum der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren
verzeichnet werden. Damit einher geht ein leichtes Absinken der Versorgungsquoten. Die weitere Entwicklung bleibt hier
abzuwarten.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2022/2023 ff.
Projekte freier Träger
Rütscher Straße
Die Stadt Aachen ist mit dem Studierendenwerk weiterhin im Gespräch an der Rütscher Straße einen fünfgruppigen
KiTa-Neubau zu realisieren, um auf die hohe Platznachfrage zu reagieren.
Ein konkreter Zeitplan hinsichtlich Fertigstellung und Inbetriebnahme eines möglichen KiTa-Neubaus ist noch nicht
festgelegt.
Über die Maßnahme würden ca. 20 neue U3- und ca. 60 neue ü3-Plätze geschaffen werden.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Insgesamt würden bei Realisierung dieser Maßnahme nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen
Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht:
U3: 52,15 %
ü3: 94,59 %

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 3
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

594

Stichtagsjahrgang:

157

U3 Kinder:

574

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3

Einrichtung
Barbarastraße 6/8
Brabantstraße 27
Düppelstraße 5
Elsassstraße 64/72
Goerdeler Straße 10
Holsteinstraße 5a
Hüttenstraße 53
Scheibenstraße 11
Schleswigstraße 3
Stolberger Straße 126
Weißwasser Straße 10

3 Summe SR

TrA pK W
k
1
f
s
1
s
1
a 1
a 1
E
a 1
k
1
s
1
s
1

11

9

e

ü3
alle
28
16
52
37
60
40
22
18
68
52
33

426

i
ü3
alle

1
9
1
20

U3
alle
22
18
26
14
18

12
4
2
2

12
8
30
16
16

51

180

i
U3
alle

1

2
2

5

Gruppen
50
3
34
2
79
5
61
4
79
4
60
4
34
2
40
3
104
6
70
4
51
3

Plätze

662

40

SchK

hp

8

8

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
72

Summe aller U3-Plätze:

272

SR 3 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

77,82%

VQ U3 im SR

39,74%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

9,20%

Altersbereich U3:

2,50%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

54,58%

Kind aus anderem SR:

41,83%

Kind außerhalb Aachen:

2,94%

Kind außerhalb BRD:

0,65%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

97,30%

Platzangebot im SR:

629

belegte Plätze:

612

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

36 Plätze

50% der Kinder:

70 Plätze

55% der Kinder:

104 Plätze

SR 3 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 3
Ostviertel/Rothe Erde:
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 3:
Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Versorgungsquoten sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich leicht. Im U3-Bereich ist
dies auf einen Anstieg der Anzahl der Kinder unter 3 Jahren zurückzuführen, im ü3-Bereich werden Plätze entweder
zugunsten von U3- oder integrativen Plätzen umgewandelt.
Projekte 2021/2022
Projekte freier Träger
Schleswigstraße 3
Pro futura plant die Herrichtung der frei gewordenen Räumlichkeiten in dem Objekt Schleswigstraße 3 zwecks
Erweiterung der KiTa St. Fronleichnam von vier auf insgesamt sechs KiTa-Gruppen. Hierdurch können voraussichtlich
16 neue U3- und 14 neue ü3-Plätze geschaffen werden (vgl. Vorlage: FB 45/0484/WP17).
Mit einer Fertigstellung ist nach aktuellem Zeitplan im KiTa-Jahr 2021/2022 zu rechnen.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2022/2023 ff.
Investorenprojekte
Elsassstraße
Die Verwaltung wurde beauftragt mit einem Investor einen Mietvertrag über eine fünfgruppige KiTa in der Elsassstraße
abzuschließen (vgl. Vorlage: FB 45/0746/WP17). Über den fünfgruppigen KiTa-Neubau können voraussichtlich 54 neue
ü3 Plätze und 26 neue U3 Plätze geschaffen werden. Mit einer Fertigstellung ist nach aktuellem Stand im KiTa-Jahr
2023/2024 zu rechnen.
Projekte freier Träger
Holsteinstraße 5a
Die Caritas Lebenswelten ist in Überlegungen, die KiTa am Standort Holsteinstraße abzureißen und an selbiger Stelle
einen sechsgruppigen Neubau zu errichten. Derzeit befindet sich der Träger jedoch noch in Vorprüfungen, sodass ein
Fertigstellungstermin bislang nicht benannt werden kann. Über die Maßnahme können voraussichtlich 25 neue U3Plätze geschaffen werden, dies ist allerdings abhängig vom weiteren Verlauf und Machbarkeit des Projektes und kann
noch Änderungen unterliegen.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung der oben genannten Maßnahmen können nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen
Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht werden:
U3: 47,20 %
ü3: 86,25 %

Blockinnenbereich Kurfürsten-, Oranien-, Bismarckstraße, Adalbertsteinweg
Für die von Seiten des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen beabsichtigte Flächenentwicklung des
Blockinnenbereichs zwischen Kurfürsten-, Oranien-, Bismarckstraße und Adalbertsteinweg ist von Seiten des
Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der Bedarf für die Berücksichtigung einer KiTa angemeldet worden.

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 4
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

291

Stichtagsjahrgang:

62

U3 Kinder:

228

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden)
im Sozialraum:
SR
FB
45
4
4
4
4
4
4
4

Einrichtung
Lütticher Straße 320
Lütticher Straße 50a
Preußweg 158
Reimser Straße 69
Schillerstraße 10
Schillerstraße 85
Klemensstraße 27

4 Summe SR

TrA pK W
E
k
a
1
s
1
a
E
a

7

1

1

e

ü3
alle
73
32
30
45
40
18

238

i
ü3
alle

4

4

U3
alle
12
12
11
32
30
12
15

124

i
U3
alle

Plätze
85
44
42
81
70
30
15

1

1

367

Gruppen
4
2
2
5
5
2
1

SchK

hp

21

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
28

Summe aller U3-Plätze:

168

SR 4 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

82,66%

VQ U3 im SR

62,07%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

1,29%

Altersbereich U3:

1,26%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

38,82%

Kind aus anderem SR:

57,35%

Kind außerhalb Aachen:

1,18%

Kind außerhalb BRD:

2,65%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

96,05%

Platzangebot im SR:

354

belegte Plätze:

340

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

überschritten

55% der Kinder:

überschritten

SR 4 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 4
Süd-West:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2022/2023 ff.
Projekte freier Träger
Klemensstraße 27
Aktuell finden Gespräche mit dem Träger der Einrichtung statt, ob und inwieweit die KiTa Klemensstraße 27 – ggfs. auch
als Dependance-Standort – erweitert werden kann. Hier befindet sich der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule im
Gespräch mit dem Träger. Es sind allerdings noch diverse, zentrale Fragestellungen zu klären. Bei einer Erweiterung
würden bis zu 24 neue ü3-Plätze geschaffen werden.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Zwar befindet sich die ü3-Quote im Sozialraum noch unter der politisch beschlossenen Zielversorgungsquote, allerdings
kann diese infolge der o. g. geplanten Erweiterungsmaßnahme erhöht werden. Die Entwicklung der Bedarfe und der ü3Kinder ist weiterhin zu beobachten.
Durch die niedrige Versorgungsquote im ü3-Bereich wird Handlungsbedarf gesehen, sodass mögliche
Investorenprojekte oder aber die Berücksichtigung einer KiTa in einem geplanten
Bauvorhaben weiterhin zu prüfen sind. Gleichzeitig kann der ü3-Bedarf des Sozialraums aufgrund seiner Angrenzung an
den Innenstadtbereich, auch in Teilen über die gute Versorgungssituation im Sozialraum 1 mit abgedeckt werden.
U3: 62,07 %
ü3: 90,42 %

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 5
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

725

Stichtagsjahrgang:

184

U3 Kinder:

670

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5

Einrichtung
Am Chorusberg 7
Am Höfling 10
Amyastraße 15
Bayernallee 2
Bayernallee 7
Bendstraße 33
Bergische Gasse 5
Branderhofer Weg 55
Branderhofer Weg 14 (M)
Höfchensweg 35
Im Grüntal 47a
Im Klostergarten 2
In den Küpperbenden 2
Siegelallee 2a
Turpinstraße 2
Abteistraße 7-9
Kalverbenden 2-4
Viktoriaallee (Neubau)
Weißhausstraße 2

5 Summe SR

TrA pK W
k
s
k
s
a
a
E
E
a
a
s
a
s
a
k
a
a
a
a

e

19

1

1

ü3
alle
43
48
35
59
15
20
41
30
52
44
59
31
59
24
37

i
ü3
alle
1

i
U3
alle

18
11
18
17

10
6

48
58
20

723

U3
alle

17

20
21
22
21
16
8
16
3
18
10
32
26
10

287

1
1

2

Plätze
44
66
46
77
32
20
61
51
74
65
75
50
75
34
55
10
80
84
30

1029

Gruppen
2
3
2
4
2
1
4
3
4
4
4
3
4
2
3
1
5
5
2

58

SchK

20

16

20

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
84

Summe aller U3-Plätze:

388

hp

SR 5 Zsf

16

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

98,68%

VQ U3 im SR

48,55%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

4,23%

Altersbereich U3:

0,86%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

62,98%

Kind aus anderem SR:

32,96%

Kind außerhalb Aachen:

2,60%

Kind außerhalb BRD:

1,47%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

98,99%

Platzangebot im SR:

895

belegte Plätze:

886

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

12 Plätze

55% der Kinder:

52 Plätze

SR 5 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 5
Burtscheid/Beverau:
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 5:
Wohingegen der leichte Wachstumstrend der U3-Kinder im Vorjahr stagnierte, kann nun wieder ein Anstieg sowohl der
U3- als auch der ü3-Kinder festgestellt werden. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.
Projekte 2021/2022
Städtische Projekte
In den Küpperbenden 2
Auf Grundlage des Durchführungsbeschlusses im Dezember 2018 (vgl. Vorlage: FB 45/0564/WP17) wird die städtische,
viergruppige KiTa In den Küpperbenden über einen zweigeschossigen Anbau an den LVR-Standard angepasst.
Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für Umwandlungen von ü3- zu U3-Gruppen geschaffen.
Nach Durchführung der Baumaßnahme soll eine der vorhandenen ü3-Gruppen in eine U3-Gruppe umgewandelt werden,
so dass mit Hilfe dieser Maßnahme ca. 10 neue U3-Plätze geschaffen werden, während die Anzahl der ü3-Plätze um ca.
20 Plätze verringert wird.
Mit einer Fertigstellung ist voraussichtlich im Frühjahr 2021 zu rechnen.
Investorenprojekte
Viktoriaallee
Darüber hinaus befindet sich in diesem Sozialraum zur Verbesserung der Versorgungsquoten der Neubau einer
fünfgruppigen KiTa über ein Investorenmodell in der Viktoriaallee in Bau (vgl. Vorlage: FB 45/0523/WP17,
nichtöffentlich).
Hierdurch können voraussichtlich ca. 25 neue U3- und bis zu 59 neue ü3-Plätze realisiert werden. Mit einer
Fertigstellung ist voraussichtlich im Frühjahr 2022 zu rechnen.
Weiterer Standort
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule befindet sich derzeit mit einem freien Träger im Gespräch und in konkreten
Prüfungen zu einer Erweiterungsmaßnahme in diesem Sozialraum. Über die Maßnahme könnten nach aktuellem Stand
12 U3- und bis zu 60 ü3-Plätze realisiert werden.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Insgesamt werden bei Realisierung der zuvor genannten Maßnahmen nach aktueller Datenlage und den
voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht:
U3: 50,05 %
ü3: 103,81 %

Antrag privater Anbieter (Villa Luna)
Wie bereits in den Vorjahren hat der Träger der privat-gewerblichen KiTa Weißhausstraße (Villa Luna gGmbH) im
Rahmen der Meldungen zur KiTa-Bedarfsplanung 2021/2022 die Aufnahme von 68 Betreuungsplätzen (davon 24 U3und 44 ü3-Plätze) dieser Einrichtung in die KiBiz-Förderung beantragt. Ein großer Teil dieser Plätze wurde über
Investitionsmittel des Bundes gefördert.
Ein Wechsel von privat-gewerblichen Plätzen in die KiBiz-Förderung ist möglich, wenn über die KiTa-Bedarfsplanung ein
entsprechender Bedarf bestätigt wird und der Träger über die formalen Voraussetzungen verfügt.
Von den o. g. 68 Plätzen werden ab dem KiTa-Jahr 2021/2022 in einer Gruppenform II 10 U3- und in einer Gruppenform
III 20 ü3-Plätze als Belegplätze für die FH Aachen angeboten (s. hierzu Anlage 5) und nach erfolgter Prüfung in die
KiBiz-Förderung aufgenommen. Ausgehend von dem Ratsbeschluss vom 05.09.2012 sollen Angebote betrieblicher
Kinderbetreuung grundsätzlich gefördert werden, allerdings unter dem Vorbehalt, dass in den betreffenden Sozialräumen
ein ausreichendes Angebot für die dort wohnhaften Kinder vorhanden ist und auf diese Plätze zur Sicherstellung des
Rechtsanspruches verzichtet werden kann.
Die Aufnahme der übrigen 38 Plätze wurde von Seiten der Verwaltung im Hinblick auf die Bedarfslage im Sozialraum
geprüft und sie kommt zu folgendem Ergebnis:
Durch die o. g. geplanten Ausbaumaßnahmen können die Zielversorgungsquoten sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich
erreicht werden. Darüber hinaus sind bei der Schaffung und Förderung neuer Betreuungsplätze diejenigen Sozialräume
zu priorisieren, welche die geringsten Versorgungsquoten aufweisen. Hier besteht in einigen anderen Sozialräumen
größerer Handlungsbedarf als im Sozialraum 5. Weiterhin lassen sich anhand der Entwicklung der Kinderzahlen der
letzten Jahre im Sozialraum 5 deutliche Schwankungen feststellen. Hier muss die weitere Entwicklung und eine eventuell
eintretende Kontinuität abgewartet werden, um nicht ein Überangebot mit weiteren Maßnahmen zu schaffen.
Wechselwirkungen mit den angrenzenden Sozialräumen beobachtet werden. Darüber hinaus kann, wie oben
beschrieben, aktuell ein Absinken der U3-Kinder im Sozialraum verzeichnet werden.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und der bereits eingeleiteten Maßnahmen wird zum jetzigen Zeitpunkt ein
Bedarf für zusätzlich geförderte KiBiz-Plätze nicht gesehen; ein Wechsel der beiden weiteren Gruppen von Villa Luna in
die KiBiz-Förderung wird daher für das KiTa-Jahr 2021/2022 nicht befürwortet.
Aus Sicht der Verwaltung sollten die weitere Entwicklung der Kinderzahlen und die Realisierung der geplanten
Maßnahmen abgewartet werden.

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 6
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

697

Stichtagsjahrgang:

162

U3 Kinder:

548

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6

Einrichtung
Albert-Maas-Straße 32
Am Kupferofen 17
Am Pappelweiher 1
Forster Linde 5
Johannstraße 15/17
Königsberger Straße 100
Lintertstraße 148
Lintertstraße 33
Mataréstraße 9 (M)
Obere Drimbornstraße 46
Robert-Koch-Straße 1a
Stettiner Straße 16
Stettiner Straße 4
An der Birk 8
Sittarder Straße 55

6 Summe SR

TrA pK W
s
1
k
s
1
k
s
1
s
1
a
a
s
1
E
a 1
s
1
k
1
a 1
a 1

15

10

e

ü3
alle
67
34
54
36
105
49
31
20
51
30
63
38
60
52
54

744

i
ü3
alle
6
7
1
1
5
5
1

U3
alle
5
8
12
6

1
2

24
8
13
12
20
12
20
9
26
26

33

201

4

i
U3
alle

2
2

1

5

Gruppen
78
4
42
2
73
4
42
2
106
5
74
4
46
3
40
3
64
3
50
3
75
4
62
4
70
4
79
5
82
5

Plätze

983

55

SchK

hp

8
8

15

15

16

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
69

Summe aller U3-Plätze:

290

SR 6 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

108,23%

VQ U3 im SR

43,91%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

6,57%

Altersbereich U3:

2,58%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

68,17%

Kind aus anderem SR:

29,68%

Kind außerhalb Aachen:

1,61%

Kind außerhalb BRD:

0,54%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Platzangebot im SR:
Auslastung:

98,94%

belegte Plätze:

940
930

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

7 Plätze

50% der Kinder:

40 Plätze

55% der Kinder:

73 Plätze

SR 6 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 6
Forst/Driescher Hof:
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 6:
Der positive Wachstumstrend der Kinderzahlen aus den Vorjahren kann zunächst nicht weiter fortgesetzt werden:
sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich ist eine leichte Absenkung der Kinderzahlen zu verzeichnen.
Projekte 2021/2022
Städtische Projekte
Johannstraße 15/17
Die beiden Einrichtungen in der Johannstraße wurden im KiTa-Jahr 2020/2021 zusammengeführt. Die Betreuung der
U3-Kinder ist ab dem KiTa-Jahr 2021/2022 laut dem Landschaftsverband Rheinland allerdings nicht mehr möglich.
Folglich erfolgt eine Gruppenumwandlung der bestehenden Gruppenform I in eine Gruppenform III. Der Fachbereich
Kinder, Jugend und Schule ist in Gesprächen zur Errichtung einer weiteren KiTa im Sozialraum, um die wegfallenden
U3-Plätze aufzufangen und die Versorgungsquote insgesamt zu verbessern. Darüber hinaus bestehen Überlegungen
dahingehend, ü3-Plätze aus der Johannstraße in diesen geplanten Neubau zu verlagern, um keine neuen ü3-Plätze zu
schaffen und somit einer Überversorgung entgegenzuwirken.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Weitere Ausbaumaßnahmen sind aktuell nicht geplant, sodass es zunächst bei den Versorgungsquoten für 2021/2022
verbleibt:
U3: 43,91 %
ü3: 106,21 %

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 7
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

483

Stichtagsjahrgang:

119

U3 Kinder:

395

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden)
im Sozialraum:
SR
FB
45
7
7
7
7
7
7
7
7

Einrichtung
Am Kleebach 24
Apolloniaweg 12
Bayersbusch 2
Kaiserstraße 57
Kaubendenstraße 18
Kirchweidweg 2
Lindenstraße 27
Stapperstraße 32

7 Summe SR

TrA pK W
s
k
s
1
s
1
a
k
s
s
1

8

3

e

ü3
alle
62
23
53
40
25
69
52
62

386

i
ü3
alle

8

U3
alle
18
10
12

1
1
2

50
14
22
12

12

138

i
U3
alle

Plätze
80
33
73
40
75
84
76
76

1

1

537

Gruppen
4
2
4
2
6
4
4
4

SchK

hp

30

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
50

Summe aller U3-Plätze:

204

SR 7 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

79,42%

VQ U3 im SR

42,71%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

2,31%

Altersbereich U3:

0,72%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

76,69%

Kind aus anderem SR:

14,94%

Kind außerhalb Aachen:

6,77%

Kind außerhalb BRD:

1,59%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

97,29%

Platzangebot im SR:

516

belegte Plätze:

502

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

11 Plätze

50% der Kinder:

35 Plätze

55% der Kinder:

59 Plätze

SR 7 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 7
Eilendorf:
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 7:
Im Vergleich zum Vorjahr kann infolge eines Anstiegs der Kinderzahlen im Bereich der 3-6-Jährigen ein leichtes
Absinken der ü3-Versorgungsquote festgestellt werden.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2022/2023 ff.
Städtische Projekte
Kaiserstraße 57
Am Schulstandort Kaiserstraße ist ein Montessori-Lernzentrum mit Schul- und KiTa-Standort in Planung. Im Rahmen
dieses Projektes soll ein fünfgruppiger Ersatzbau für die KiTa Kaiserstraße realisiert werden, da die bestehenden
Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen einer KiTa entsprechen und die Schaffung von U3-Plätzen in den
aktuellen Räumen nicht möglich ist (vgl. Vorlage: FB 45/0375/WP17).
Das Projekt wird europaweit ausgeschrieben. Aufgrund intensiver Abstimmungsgespräche und der notwendigen
Anpassungen der Planungen an die Gegebenheiten des bestehenden Gebäudekomplexes, befindet sich das
Fertigstellungsdatum der Maßnahme derzeit noch in Klärung. Bisher ist davon auszugehen, dass die Baumaßnahme
2021 begonnen wird.
Über die Maßnahme werden ca. 20 neue U3- und ca. 30 neue ü3-Plätze geschaffen.
Breitbenden
Auf der unbebauten Fläche an der Breitbendenstraße in südlicher Randlage von Eilendorf ist ein mindestens
sechsgruppiger KiTa-Neubau geplant. Mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme ist voraussichtlich Ende 2023 zu
rechnen. Derzeit prüft die Verwaltung die Realisierung von acht Gruppen. Mit einer achtgruppigen KiTa würden ca. 40
neue U3- und ca. 80 neue ü3-Plätze geschaffen.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung der Maßnahmen werden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die
folgenden Quoten erreicht:
U3: 55,27 %
ü3: 100,62 %
Allerdings wird bei der Berechnung der Versorgungsquoten in diesem Sozialraum die Betriebs-KiTa „Karlinis“, die eine
reine Betriebs-KiTa mehrerer Unternehmen ist, mit berücksichtigt.
Die Betriebs-KiTa wird ausschließlich von Kindern der Mitarbeiter*innen dieser Unternehmen besucht, die zu einem
großen Teil nicht im Sozialraum Eilendorf wohnhaft sind.
Insbesondere mit den Planungen für einen achtgruppigen Neubau in Breitbenden werden die Betreuungsplätze im
Sozialraum gut ausgebaut. Ob und inwieweit nach der Realisierung noch ein Bedarf besteht, ist in Abhängigkeit der
Entwicklung der Kinderzahlen zu prüfen.

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 8
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

446

Stichtagsjahrgang:

120

U3 Kinder:

367

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden)
im Sozialraum:
SR
FB
45
8
8
8
8
8
8
8

Einrichtung
Auf Überhaaren 20
Eibenweg 16
Feldstraße 49
Germanusstraße 24
Großheidstraße 61
Gut-Knapp-Straße 1
Talbotstraße 16

8 Summe SR

TrA pK W
s
1
s
1
k
1
k
a
s
1
a
1

7

5

e

ü3
alle
96
56
32
34
50
54
25

347

i
ü3
alle

1
12

U3
alle
11
16
16
16
12
24
12

18

107

1
2
2

i
U3
alle

6

6

GrupPlätze pen
107
5
73
4
50
3
52
3
62
3
79
4
55
4

478

SchK

hp

26

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
47

Summe aller U3-Plätze:

175

SR 8 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

78,62%

VQ U3 im SR

38,84%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

3,73%

Altersbereich U3:

4,54%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

80,00%

Kind aus anderem SR:

16,52%

Kind außerhalb Aachen:

3,48%

Kind außerhalb BRD:

0,00%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

98,71%

Platzangebot im SR:

466

belegte Plätze:

460

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

28 Plätze

50% der Kinder:

50 Plätze

55% der Kinder:

73 Plätze

SR 8 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 8
Haaren/Verlautenheide/Kalkofen:
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 8:
Der Anstieg an Kindern im Alter von 0-3 Jahren aus dem Vorjahr setzt sich zwar nicht weiter fort. Demgegenüber sind
allerdings die Kinder im Alter von 3-6 Jahren angestiegen.
Projekte 2021/2022
Städtische Projekte
GGS Am Haarbach
Durch den o. g. kurzfristigen Anstieg der Kinder über 3 Jahren sinkt auch die ü3-Versorgungsquote ab. Um dieser Folge
entgegen zu wirken und die Versorgungssituation im Sozialraum bis zur Fertigstellung des Neubaus im Ortskern zu
stabilisieren, wird eine Vorläufergruppe der neuen KiTa geplant. Aktuell werden Räumlichkeiten der GGS Am Haarbach
in Abstimmung mit der Schule für Auslagerungszwecke während KiTa-Umbaumaßnahmen genutzt. Bis Sommer 2021 ist
dort die KiTa Eibenweg 16 ausgelagert, nach ihrem Auszug soll dort zum 01.08.2021 die geplante Vorläufergruppe in
Betrieb genommen werden. Um dem Bedarf sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich zu begegnen, wird die Gruppe als
Gruppenform I für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren geführt. Die Plätze werden gemeinsam mit den Plätzen der
städtischen KiTa Auf Überhaaren 20 angemeldet. Nach Fertigstellung der KiTa Ortskern Mitte wird die Gruppe in den
Neubau überführt. Dies wird frühzeitig kommuniziert, da die Trägerschaft der neuen KiTa noch nicht feststeht. Für die
KiTa ist eine Interessensbekundung und Entscheidung durch den KJA vorgesehen.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2022/2023 ff.
Städtische Projekte
Haaren Ortskern Mitte
Nach längerem Beratungsprozess wird nun im rückwärtigen Bereich der Grundstücke an der Friedensstraße und der AltHaarener Straße inklusive des rückwärtigen Bereiches des Bezirksamtes ein sechsgruppiger KiTa-Neubau geplant (vgl.
Vorlage: FB 45/0652/WP17). Vor Baubeginn ist zunächst entsprechendes Baurecht zu schaffen. Mit einer Fertigstellung
der Baumaßnahme ist voraussichtlich Ende 2023 zu rechnen. Über die Maßnahme werden ca. 30 neue U3- und ca. 70
neue ü3-Plätze geschaffen.
Eibenweg 16
Für das Gebäude der städtischen KiTa besteht Sanierungsbedarf. Darüber hinaus sind im Bestand bauliche
Anpassungen im Sinne der Betriebserlaubnis vorzunehmen. Eine entsprechende Sanierung ist aktuell in Umsetzung. Mit
der Fertigstellung wird in der ersten Jahreshälfte 2021 gerechnet.
Projekte freier Träger
Großheidstraße 61
Die AWO plant, die bisher dreigruppige KiTa Großheidstraße um eine Gruppe zu erweitern und im Zuge dessen die
Gruppenformen zu verändern. Hierfür sind bauliche Maßnahmen notwendig, sodass mit der Umsetzung im KiTa-Jahr
2022/2023 zu rechnen ist. Über diese Maßnahme werden voraussichtlich 10 U3-Plätze geschaffen.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung der Maßnahme werden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die
folgenden Quoten erreicht:
U3: 46,38 %
ü3: 90,23 %

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 9
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

283

Stichtagsjahrgang:

54

U3 Kinder:

228

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
9
9
9
9
9

Einrichtung
Fassinstraße 4
Grünenthaler Straße 90
Parkstraße 130
Richtericher Straße 120
Wiesenweg 26

9 Summe SR

TrA pK W
k
s
s
s
k

5

e

ü3
alle
36
41
56
50
34

i
ü3
alle

217

U3
alle
6
13
18
22
8

67

i
U3
alle

Plätze
42
54
74
72
42

284

Gruppen
2
3
4
4
2

SchK

15

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
28

Summe aller U3-Plätze:

110

SR 9 Zsf

hp

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

77,18%

VQ U3 im SR

41,35%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

0,00%

Altersbereich U3:

0,00%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

78,49%

Kind aus anderem SR:

14,34%

Kind außerhalb Aachen:

6,09%

Kind außerhalb BRD:

1,08%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

97,89%

Platzangebot im SR:

285

belegte Plätze:

279

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

10 Plätze

50% der Kinder:

23 Plätze

55% der Kinder:

36 Plätze

SR 9 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 9
Richterich/Horbach/Vetschau:
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 9:
In den vergangenen Jahren konnte eine leicht steigende Tendenz der Kinderzahlen beobachtet werden. Sollte sich diese
Tendenz auch künftig weiter fortsetzen, wird der Bedarf einer weiteren Einrichtung im Sozialraum gegeben sein.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2022/2023 ff.
Aktuell befinden sich im Sozialraum zwar keine konkreten Ausbaumaßnahmen in der Umsetzung. Vor dem Hintergrund
der oben genannten Tendenz befindet sich der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in Prüfung für einen einen
weiteren KiTa-Standort.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Rund 22 % der Kinder, die im KiTa-Jahr 2019/2020 eine KiTa in Richterich besucht haben, waren nicht in diesem
Sozialraum bzw. im Stadtgebiet Aachen wohnhaft, hiervon pendelten 7 % außerhalb Aachens ein. Aktuell kann daher
durch die sehr guten Versorgungsquoten des Sozialraums 10 weiterhin davon ausgegangen werden, dass ein Großteil
der Bedarfe dort aufgefangen wird.
U3: 41,35 %
ü3: 77,18 %

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 10
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

221

Stichtagsjahrgang:

57

U3 Kinder:

183

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden)
im Sozialraum:
SR
FB
45
10
10
10
10
10

Einrichtung
An der Rahemühle 6
Laurentiusstraße 38/40
Laurentiusstraße 90
Schurzelter Straße 21
Hander Weg 95

10 Summe SR

TrA pK W
s
k
s
s
a

5

e

ü3
alle
79
50
53
44
20

i
ü3
alle

246

U3
alle
24
16
12
26
10

88

i
U3
alle

GrupPlätze pen
103
5
66
3
65
3
70
4
30
2

334

SchK

hp

17

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
23

Summe aller U3-Plätze:

126

SR 10 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

109,17%

VQ U3 im SR

56,63%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

0,00%

Altersbereich U3:

0,00%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

59,63%

Kind aus anderem SR:

36,70%

Kind außerhalb Aachen:

3,36%

Kind außerhalb BRD:

0,31%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

100,31%

Platzangebot im SR:

326

belegte Plätze:

327

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

überschritten

55% der Kinder:

überschritten

SR 10 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 10
Alt-Laurensberg/Orsbach:
Projekte 2021/2022
Projekte freier Träger
Hander Weg 95
Die KiTa Hander Weg wird zum Kindergartenjahr 2021/2022 eine Gruppenformumwandlung von einmal Gruppenform I
zu einmal Gruppenform II und einmal Gruppenform III vornehmen. Hierdurch werden fünf U3-Plätze geschaffen.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Da der Sozialraum im U3-Bereich die Zielquote von 50% bereits erreicht hat und auch im ü3-Bereich eine ausreichende
Versorgung aufweist, wird aktuell kein Handlungsbedarf gesehen.
U3: 56,63 %
Ü3: 109,17 %

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 11
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

434

Stichtagsjahrgang:

126

U3 Kinder:

387

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden)
im Sozialraum:
SR
FB
45
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11

Einrichtung
Gartenstraße 25
Hanbrucher Straße 14a
Keltenstraße 25
Kronenberg 132
Händelstraße 10
Lochnerstraße 60
Philipp-Neri-Weg 11
Philipp-Neri-Weg 6
Reutershagweg 19
Steppenbergallee 210
Steppenbergallee 3/5
Steppenbergallee 7/11
Vaalser Straße 153

11 Summe SR

TrA pK W
a
1 1
E
k
s
1
k
s
1
s
s
s
1
s
E
E
a

e

13

1

4

1

1

ü3
alle
40
16
34
39
53
46
39
36
46
56
35
35
20

495

i
ü3
alle

6
9
1
1
7

24

U3
alle
5
8
20
18
12
22
20
9
16
15
20
26

191

i
U3
alle

Plätze
40
21
42
65
81
59
62
56
63
72
50
55
46

1

1

2

712

Gruppen
2
1
2
4
5
3
4
3
4
4
3
4
3

SchK

hp

42

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
50

Summe aller U3-Plätze:

258

SR 11 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

112,96%

VQ U3 im SR

54,28%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

5,09%

Altersbereich U3:

1,44%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

55,87%

Kind aus anderem SR:

38,40%

Kind außerhalb Aachen:

1,72%

Kind außerhalb BRD:

4,01%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

98,59%

Platzangebot im SR:

708

belegte Plätze:

698

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

überschritten

55% der Kinder:

3 Plätze

SR 11 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 11
West/Gut Kullen/Vaalserquartier:
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2022/2023 ff.
Sowohl die städtische, dreigruppige KiTa Lochnerstraße als auch die zweigruppige KiTa an der Gartenstraße in
Trägerschaft der AWO sind baulich sowie räumlich in einem so schlechten Zustand, dass eine Sanierung und
Anpassung nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich wäre.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Versorgungsquoten wurden die nachfolgenden Maßnahmen beschlossen:
Projekte freier Träger
Gartenstraße 25
Die AWO plant einen Ersatzneubau der KiTa Gartenstraße am selben Standort (vgl. Vorlage: FB 45/0497/WP17).
Dadurch soll die KiTa von 2 auf 4 Gruppen erweitert werden. Der Träger rechnet derzeit mit einer Fertigstellung der
Baumaßnahme im KiTa-Jahr 2022/2023. Über die Maßnahme werden ca. 20 neue U3-Plätze geschaffen.
Städtische Projekte
Lochnerstraße 60
Mit Fertigstellung der KiTa Franzstraße soll die KiTa Lochnerstraße in den KiTa-Neubau Franzstraße (Sozialraum 1)
überführt (vgl. Vorlage: FB 45/0527/WP17). Dadurch fallen die vorhandenen Plätze der KiTa Lochnerstraße im
Sozialraum 11 weg (12 U3- und 48 ü3-Plätze).
Investorenprojekte
Lochnerstraße 52-54
Über ein Investorenprojekt soll ein weiterer KiTa-Neubau in der Lochnerstraße realisiert werden. Geplant ist eine
viergruppige KiTa in einem Wohnbaugebiet (mit integrierter Wohnbebauung). Mit der Fertigstellung ist nach jetzigem
Kenntnisstand 2023 zu rechnen. Durch die Maßnahme werden 20 U3- und 40 ü3-Plätze geschaffen (vgl. FB

45/0735/WP17).
Campus Boulevard
Die RWTH plant am Campus Boulevard die Errichtung einer achtgruppigen Betriebs-KiTa. Nach derzeitigem
Planungsstand ist mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme 2025 zu rechnen.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung der Maßnahmen (Verlagerung Lochnerstraße, Ersatzneubau Gartenstraße und Neubau
Lochnerstraße/Junkerstraße) werden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die
folgenden Quoten erreicht:
U3: 60,17 %
ü3: 111,26 %

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 12
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

498

Stichtagsjahrgang:

99

U3 Kinder:

413

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12

Einrichtung
Franz-Wallraff-Straße 2
Freunder Landstraße 60
Hermann-Löns-Straße 6
Jackstraße 5/7
Nordstraße 6
Rollefstraße 2
Schagenstraße 61
Auf der Ell 20
Benediktusstraße 45
Tuchfabrik Becker (Neubau)

12 Summe SR

TrA pK W
s
a
k
s
1
E
k
s
1
a
s
1
a

e

10

1

3

1

ü3
alle
57
56
58
44
18
57
61

i
ü3
alle
1

12
1
2

16
12
23
24
25

16

160

71
59

481

U3
alle
17
17
16
10

i
U3
alle

Plätze
75
73
74
66
18
74
75
23
95
84

657

Gruppen
4
4
4
4
1
4
4
2
5
5

SchK

37

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
51

Summe aller U3-Plätze:

226

SR 12 Zsf

hp

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

96,82%

VQ U3 im SR

46,77%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

3,03%

Altersbereich U3:

0,00%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

85,24%

Kind aus anderem SR:

12,15%

Kind außerhalb Aachen:

2,26%

Kind außerhalb BRD:

0,35%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

98,46%

Platzangebot im SR:

585

belegte Plätze:

576

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

16 Plätze

55% der Kinder:

40 Plätze

SR 12 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 12
Brand:
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 12:
Die Entwicklung in den vergangenen drei Jahren – das Absinken der Anzahl der Kinder unter 3 Jahren bei gleichzeitigem
Anstieg der Kinder über 3 Jahren – setzt sich nicht weiter fort, sondern kehrt sich nun ins Gegenteil um.
Projekte 2021/2022:
Investorenprojekte
Tuchfabrik Becker
Über ein Investorenprojekt soll ein fünfgruppiger KiTa-Neubau im Bereich der ehemaligen Tuchfabrik Becker realisiert
werden.
Mit der Fertigstellung der Maßnahme wird Ende 2021 gerechnet. Durch die Maßnahme werden neue 26 u3 und 59 ü3
Plätze geschaffen (vgl. FB 45/0730/WP17).
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2022/2023
Investorenprojekte
Schagenstraße
Auf dem Grundstück der bisherigen Pavillon-KiTa Schagenstraße soll durch ein Investorenprojekt eine sechsgruppige
KiTa innerhalb eines Wohnbauprojektes errichtet werden. Das Projekt wird europaweit ausgeschrieben. Es kann zum
jetzigen Planungsstand noch kein Fertigstellungsdatum genannt werden.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung dieser Maßnahme würden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die
folgenden Quoten erreicht:
U3: 53,82 %
ü3: 109,71 %
Es ist zu erwarten, dass es durch den Neubau und die in diesem Zuge geschaffenen neuen Betreuungsplätzen zu
Wechselwirkungen mit den umliegenden Sozialräumen kommt. Hier sind insbesondere die Sozialräume 13 und 14 zu
nennen.
Aufgrund der hohen Nachfrage pendeln zurzeit Kinder in KiTas der angrenzenden Sozialräume aus. Mit Inbetriebnahme
des Neubaus ist ein Rückgang dieser Pendelbewegung zu erwarten, so dass Auswirkungen auf die Bedarfe in den
Sozialräumen 13 und 14 zu erwarten sind, die strukturellen Veränderungen bei den Bestands-KiTas nach sich ziehen
könnten.

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 13
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

214

Stichtagsjahrgang:

45

U3 Kinder:

186

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
13
13
13
13
13
13

Einrichtung
Nerscheider Weg 187 (M)
Alfons-Gerson-Straße 26a
Gangolfsweg 6
Oberforstbacher Straße 332
Raerener Straße 97
Schwinningstraße 98

13 Summe SR

TrA pK W
s
s
k
s
a
k

6

e

ü3
alle
70
69
34
20
23
33

249

i
ü3
alle

4

4

U3
alle
24
24
8
20
7
12

95

i
U3
alle

Plätze
94
93
42
40
35
45

1

1

349

Gruppen
5
5
2
3
2
2

SchK

16

19

16

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
23

Summe aller U3-Plätze:

134

hp

SR 13 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

124,36%

VQ U3 im SR

61,49%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

8,79%

Altersbereich U3:

1,57%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

67,27%

Kind aus anderem SR:

27,88%

Kind außerhalb Aachen:

4,85%

Kind außerhalb BRD:

0,00%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

95,38%

Platzangebot im SR:

346

belegte Plätze:

330

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

überschritten

55% der Kinder:

überschritten

SR 13 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 13
Kornelimünster/Oberforstbach/Schleckheim:
In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum
Da der Sozialraum im U3-Bereich die Zielquote von 50% bereits überschritten hat und auch im ü3-Bereich eine sehr gute
Versorgung aufweist, wird aktuell kein Handlungsbedarf gesehen.
U3: 61,49 %
ü3: 124,36 %

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022 - SR 14
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

171

Stichtagsjahrgang:

36

U3 Kinder:

128

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
14
14
14
14

Einrichtung
Kirchberg 14a
Falkenberg 2
Hahner Straße 32
Pastor-Franzen-Straße 8

14 Summe SR

TrA pK W
s
s
s
k

4

e
1
1

2

ü3
alle
63
14
23
30

130

i
ü3
alle
2

U3
alle
35
6
12

2

53

i
U3
alle

GrupPlätze pen
100
6
20
1
23
1
42
2

185

SchK

10

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
16

Summe aller U3-Plätze:

84

SR 14 Zsf

hp

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

80,27%

VQ U3 im SR

54,91%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

1,10%

Altersbereich U3:

0,00%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

85,71%

Kind aus anderem SR:

8,57%

Kind außerhalb Aachen:

5,14%

Kind außerhalb BRD:

0,57%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

97,22%

Platzangebot im SR:

180

belegte Plätze:

175

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

überschritten

55% der Kinder:

0 Plätze

SR 14 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 14
Walheim/Schmithof:
In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Da der Sozialraum im U3-Bereich die Zielquote von 50% bereits überschritten hat, wird aktuell kein Handlungsbedarf
gesehen.
Obwohl sich die Versorgungsquote im ü3-noch unter der politisch beschlossenen Zielversorgungsquote befindet, können
mögliche Bedarfe im ü3-Bereich über die sehr gute Versorgung des angrenzenden Sozialraums 13 aufgefangen werden.
U3: 54,91 %
ü3: 80,27 %

Sozialräume des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule

99

10
10
88
11
22
33

77

11
11

12
12
55

66

44

13
13
Nr.
Nr.Sozialraum
Sozialraum
Sozialraum
Nr.
Sozialraum
Nr.
Nr.
Sozialraum
Zentrum/Soers
Zentrum/Soers
Zentrum/Soers
11111 Zentrum/Soers
Zentrum/Soers
222 Hochschulviertel/Hörn
Hochschulviertel/Hörn
Hochschulviertel/Hörn
Ostviertel/Rothe
Ostviertel/RotheErde
Erde
Erde
Ostviertel/Rothe
Erde
33333 Ostviertel/Rothe
Ostviertel/Rothe
Erde
Süd-West
Süd-West
Süd-West
44444 Süd-West
Süd-West
555 Burtscheid/Beverau
Burtscheid/Beverau
Burtscheid/Beverau
Forst/Driescher
Forst/DriescherHof
Hof
Hof
Forst/Driescher
Hof
66666 Forst/Driescher
Forst/Driescher
Hof
Eilendorf
Eilendorf
Eilendorf
77777 Eilendorf
Eilendorf
888 Haaren/Verlautenheide/Kalkofen
Haaren/Verlautenheide/Kalkofen
Haaren/Verlautenheide/Kalkofen
Richterich/Horbach/Vetschau
Richterich/Horbach/Vetschau
Richterich/Horbach/Vetschau
99999 Richterich/Horbach/Vetschau
Richterich/Horbach/Vetschau
10
10 Alt-Laurensberg/Orsbach
Alt-Laurensberg/Orsbach
Alt-Laurensberg/Orsbach
10
Alt-Laurensberg/Orsbach
10
10
Alt-Laurensberg/Orsbach
11
11
11 West/Gut
West/Gut
West/GutKullen/Vaalserquartier
Kullen/Vaalserquartier
Kullen/Vaalserquartier
12
12 Brand
Brand
Brand
12
Brand
12
12
Brand
13
13 K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
13
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
13
13
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
14
14
14
Walheim/Schmithof
Walheim/Schmithof
14
14
14 Walheim/Schmithof
Walheim/Schmithof
Walheim/Schmithof
Walheim/Schmithof

14
14

Stand:
Stand: Oktober
Oktober 2009
2009

Übersicht Bedarfsplanung 2021/2022
- alle Sozialräume (SR)
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3-Kinder:

6.300

Stichtagsjahrgang:

1.587

U3 Kinder:

5.567

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14

Einrichtung
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR

alle Summe SR

Anzahl
Kitas pK W
26
7 1
9
11
9
7
1 1
19
15
10
8
3
7
5
5
5
13
4 1
10
3
6
4

145

42

3

2

ü3
alle
890
375
426
238
723
744
386
347
217
246
495
481
249
130

7

5947

e
1
1

1

1
1

i
ü3
alle
55
3
51
4
17
33
12
18

24
16
4
2

239

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

U3
alle
364
180
180
124
287
201
138
107
67
88
191
160
95
53

2235

i
U3
alle
6
5
1
2
5
1
6

2
1

29

Plätze
1315
558
662
367
1029
983
537
478
284
334
712
657
349
185

8450

Gruppen
78
32
40
21
58
55
30
26
15
17
42
37
19
10

480

SchK

hp
8
8

20
15

16
16

16

35

163
47
700

Summe aller U3-Plätze: 3174

SR alle Zsf

64

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3

95,11%

VQ U3

47,53%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Stadtgebiet:
Altersbereich ü3:

4,47%

Altersbereich U3:

1,48%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

62,08%

Kind aus anderem SR:

33,65%

Kind außerhalb Aachen:

3,15%

Kind außerhalb BRD:

1,12%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2020)
Auslastung:

97,96%

Platzangebot im SR:

8009

belegte Plätze:

7846

Differenz:

-163

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Stadtgebiet bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

165 Plätze

55% der Kinder:

499 Plätze

SR alle Zsf

Anlage 3: Eingruppige Einrichtungen

Sozialraum

Einrichtung

Trägerart

Sozialraum 1:

Strüver Weg 75

E

Sozialraum 2:

Bergdriesch 20

E

Sozialraum 5:

Bendstraße 33

a

Sozialraum 11:

Hanbrucher Straße 14a

E

Sozialraum 12:

Nordstraße 6

E

Sozialraum 14:

Falkenberg 2

s

Hahner Straße 32

s

Anlage 4: Betrieblich unterstützte
Kinderbetreuung, öffentliche Förderung
nach KiBiZ
SR 1 – Passstraße 10 (AWO)
Die KiTa Passstraße 10 ist eine viergruppige Einrichtung.
Seit dem KiTa-Jahr 2013/2014 sind alle vier Gruppen KiBiz gefördert und die KiTa weist folgende
Gruppenstruktur auf:
1 x GF I (20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren)
2 x GF II (je 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren)
1 x GF III (20 – 25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren)
In einer der Gruppenformen II werden betriebliche Belegplätze angeboten.
Für das KiTa-Jahr 2021/2022 werden in dieser Gruppe weiterhin 8 U3-Plätze für Beschäftigte der E.V.A.
reserviert (3 Plätze GF IIb, 5 Plätze GF IIc).
Gefördert werden diese Plätze gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen
Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom
15.01.2013 (Vorlage FB 51/0229/WP16).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für die
reservierten Plätze durch die E.V.A. gezahlt wird.

SR 1 – Passstraße 123 (Stadt Aachen)
Die städtische KiTa Passstr.123 wird als fünfgruppige KiTa betrieben.
In der Gruppenform Ic sind zwei Belegplätze für die Compagnie de SAINT-GOBAIN, Zweigniederlassung
Deutschland, ab dem KiTa-Jahr 2018/2019 realisiert worden.
Gefördert werden diese Plätze gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen
Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom
03.07.2018 (Vorlage FB 45/0504/WP17).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für die
reservierten Plätze durch SAINT-GOBAIN gezahlt wird.

SR 2 – Johanniterstraße 4a (Stadt Aachen)
Die städtische KiTa Johanniterstraße wird aktuell als fünfgruppige Einrichtung betrieben. Die Räume der
ehemaligen Großtagespflegestelle wurden zur Einrichtung einer weiteren KiTa-Gruppe genutzt. Hier werden
auf Grundlage des KJA-Beschlusses vom 14.03.2017 (Vorlage FB 45/0339/WP17) seit dem KiTa-Jahr
2018/2019 9 Belegplätze (davon 7 U3-Plätze und 2 ü3-Plätze) mit Belegrecht der RWTH vergeben.

Die Finanzierung erfolgt auch hier gemäß des Ratsbeschlusses vom 05.09.2012 (Kostenübernahme 50%
Nettokostenanteil der Stadt Aachen).

SR 2 – Am Guten Hirten 11 (educcare)
Für den fünfgruppigen KiTa-Neubau an der Süsterfeldstraße/Am Guten Hirten wurden 10 Belegplätze
(hiervon 8 U3- und 2 ü3-Plätze) für die RWTH eingerichtet.
Gefördert werden diese Plätze gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen
Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom
09.07.2019 (Vorlage FB 45/0650/WP17).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für die
reservierten Plätze durch die RWTH gezahlt wird.

SR 3 – Brabantstraße 27 (StädteRegion)
Zum KiTa-Jahr 2013/2014 ist die KiTa von einer auf zwei Gruppen erweitert worden. Hierbei ist eine Gruppe
die Betriebs-KiTa-Gruppe der StädteRegion Aachen. Die 2. Gruppe (Gruppenform II) steht für Kinder aus dem
Wohnumfeld zur Verfügung.
Die geplante Gruppenstruktur ist seit dem KiTa-Jahr 2014/2015:
1 x Gruppenform I (20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren)
1 x Gruppenform II (10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren)
Zudem werden dem Justizzentrum Aachen in einer der beiden Gruppen seit dem KiTa-Jahr 2014/2015 fünf
Belegplätze zur Verfügung gestellt.

SR 7 – Verbund-KiTa Aachen-Eilendorf Kaubendenstraße/Ecke Kellerhausstraße (educcare)
Die Verbund-KiTa Aachen-Eilendorf-Süd in Trägerschaft von educcare wurde zum 01.01.2015 in Betrieb
genommen. Die KiTa ist eine reine Betriebs-KiTa, in der alle Plätze für beteiligte Unternehmen (Grünenthal,
FEV, Babor, Blitzschutzbau Rhein-Main, Mäurer & Witrz) reserviert sind.
Folgende Gruppenstruktur ist für das KiTa-Jahr 2021/2022 vorgesehen:
Insgesamt 6 Gruppen, davon
1 Gruppe für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren (insgesamt 25 Plätze)
5 Gruppen für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (insgesamt 50 Plätze)
Gefördert wird diese KiTa gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen Betreuungsplätzen
vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom 19.06.2012 (Vorlage FB
51/0172/WP16).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für diese
Plätze durch die beteiligten Unternehmen erfolgt.

SR 9 – Grünenthaler Straße 90 (Stadt Aachen)
Das DWI – Leibniz-Institut für Interaktive Materialien e. V. hat bei der Stadt Aachen nachgefragt, ob 2
Belegplätze eingeräumt werden können. Die Prüfung hat ergeben, dass dies in der städtischen
Kindertageseinrichtung Grünenthaler Straße 90 möglich erscheint. Hier laufen entsprechende Abstimmung
mit dem Ziel, die Plätze ab dem KiTa-Jahr 2021/2022 zur Verfügung zu stellen.

SR 10 – An der Rahemühle 6 (Stadt Aachen)
Auf Anfrage der Kanzlei Farago wurde in der städtischen KiTa An der Rahemühle 6 ein Belegplatz vergeben.
Gefördert wird dieser Platz entsprechend des Ratsbeschlusses zur Förderung von betrieblichen
Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom
18.02.2020 (Vorlage FB 45/0706/WP17).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für den
reservierten Platz durch die Kanzlei gezahlt wird.

SR 11 – Campus Boulevard (RWTH Aachen)
Die RWTH plant am Campus Boulevard die Errichtung einer achtgruppigen Betriebs-KiTa. Nach derzeitigem
Planungsstand ist mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme 2025 zu rechnen.

SR 14 – Kirchberg 14 (Stadt Aachen)
In der KiTa Kirchberg 14 wurden in der Gruppenform IIc sind 3 Belegplätze und in der Gruppenform IIIc 4
Belegplätze für die Bundeswehr, vertreten durch das Bundeswehr Dienstleistungszentrum Aachen,
eingerichtet. Für die sieben Belegplätze wird auch bei Bedarf eine Randzeitenbetreuung (7.00 – 17.00 Uhr)
organisiert.
Gefördert werden diese Plätze gemäß Beschluss des KJA vom 24.04.2018 (Vorlage FB 45/0480/WP17).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für die
reservierten Plätze durch die Bundeswehr gezahlt wird. Die Kosten für die Randzeitenbetreuung erstattet die
Bundeswehr auf Basis einer jährlichen Pauschale, sofern die Randzeitenbetreuung mindestens von einem
Kind pro Jahr genutzt wird.

Anlage 5: Plätze in anderen Betreuungsformen
1 Anzahl

U3
Spielgruppe

1 Anzahl

U3

1

Anzahl
ü3
KiTa

SR

KiTa

Betreuungsart

Name

Träger

1

Augustinerbach 2a

Spielgruppe

Spielgruppe Uni und Kind

Uni und Kind e. V.

1

Jülicher Straße 369

privatgewerbl.

Bon KiDz

Bon KiDz GmbH

4

9

1

Normannenstraße 39

privatgewerbl.

NordKinder

Rebecca Hoven-Boon

4

6

5

Weißhausstraße 2

privatgewerbl.

Villa Luna

Dr. Jürgen Reul Villa Luna
Kindertagesstätten GmbH

20

60

11

Campus Boulevard 60

privatgewerbl.

Vincerola

Vincerola GmbH

48

42

11

Pauwelsstraße 30

privatgewerbl.

Schneebergkids

Klinikum Aachen

72

78

12

Auf der Ell 20

Privatgewerbl.

Haus Sonnenschein

Haus Sonnenschein gGmbH

5

13

Pascalstraße 71

Pascals Zwerge

Pascals Zwerge

14

Hasbach 23

Pascals Wichtel

Pascals Zwerge

private
Betriebsspielgruppe
privatgewerbl.
Betriebskita

20

27
10
47

1 Basis

ist die Betriebserlaubnis des LVR

KiTa

163

195

Anlage 6: Übersicht Trägerarten
SR
FB
45

Einrichtung

1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
3
3
3
3
3
4
4
4
4
4
5
5
5
5
5
6
6
6
6
6
7
7
7
7
7
8
8
8
8
8
9
9
9
9
9
10
10
10
10
10

städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen

ü3
i

U3
i

251
137
241

29
7
19

1

58
10
54

128
20
61
17

1
2

53
20
8
12
12
24

127
12
78
22

14
4
33

13

4

45
12

40
43

36
17
47

32
12
102
41

135
66
170
71

94
48
64
30

41
14
24
10

32
9
61
10

270
82
156

20

59
26

28
14

36
10
50

210
66
25

11
1

2
4
12

e

ü3
Gr. I

U3
Gr. I
41
36
22
6

74
10
175

1

97
100
48
16
47
70
32

17
29
12

47
84
40

19
32
18

16
32
32
30
48

6
8
12
11
12

90
49
142

6
1
3

3

pK
4
1
2

W

1

Gr. II Gr. III

1
4
2
3

1
1

1

3
1
1

97
34
44

41
10
16

10
22
8

109
32
31

14
48

6
14

47

133
22

5

1
2
2

13

2

1
4

1

6

261
154
179
34
34
81
44
127
115

24
16

38

113

10

20

8

558

662

8

367

293
145
479 1029
112
457
154
322
50
345
117
75

537

259
102
117

478

200
84

238
66
30

16

983

10971

63
50

SchK hp

493
290
510 1315
22
250
130
161
17

1

1
16

Anzahl
Anzahl Plätze
Plätze im SR

334

16

25

Anlage 6: Übersicht Trägerarten
11
11
11
11
11
12
12
12
12
12
13
13
13
13
13
14
14
14
14
13

städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
Summen:

3
1

1
1

3

78
34
14
16

34
8
6
5

65
18
20
35

184
53
46
70

15
9

16
28
15

6
12
5

57
20
60

217
87
100
18

15
1

28
67
23

12
20
7

56

131

14
30

6
12

35

1

2

4

86

1
1

377
123
86
126
311
148
180
18

1

2

227
87
35

712

657

349

16

143
42
185

42

3

7

2054

772

1463

3893

239

29

8450

25

64

Anlage 7: Übersicht aller Sozialräume
2021/2022

Planungsvariante

ü 3 U3 ü3
SR I a I a I b
1
45
2
9
2
3
19
4
103
39
5
24
6
1 26
7
8
13
26
9
18
10
11
3
12
2
13
41
14
12
2 1 380

U3
Ib
21
8
10
34
18
14
22
18
5
11
7

ü3 U3
I c I c II a II b
216 84
42
138 50
30
168 65
5
39
9
26
242 82
23
212 75
36
59 19
6 23
162 49
36 15
7
4
95 29
4
8
139 46
4 12
57 23
5 24
15 77 24
14
10 32
8
5
193 1672 578 26 252

FInK
II c III a
217 10
92
100
55
164
76
67
40
36
36
122
108
42
30
1185 10

III b
120
32
25
103
83
139
9
33
30
43
131
39
24
811

i
ü3
III c Ib
499 1
194
239
71
339 1
425
162
163 1
122
103
310
291
92 2
62
3072 5

i
i
i
i
ü3 ü3 ü3 U3
Ic IIIb IIIc Ib
4
3 22
1
7
7 29
3
5
1
5
2 16
7
2 3
7
10

3

2
2

BTHG
i
i i i
i
i
i
U3 U3 U3 ü3 ü3 ü3 ü3
Ic IIb IIc Ib Ic IIIb IIIc
1 1
3
5 17
2
3
2
3
5
1
1
9
1
1
6
3
1
1

11
9

1

1

1

i
U3
IIc
1

1
2
2
4

2
1

6
5

2
41

Versorgungsquoten

i
i
i
U3 U3 U3
Ib Ic IIb
1 2

1
1

2
18 106

4

2

5

5

16

48

5

6

2

5

Plätze
1315
558
662
367
1029
983
537
478
284
334
712
657
349
185
8450

Grup- ü3
pen SchK
78
32
40
21
58
20
55
15
30
26
15
17
42
37
19
10
480 35

hp
8
8
16
16

16
64

VQ ü3 im VQ U3 im
SR
SR
110,51% 48,94%
82,03%
48,27%
77,82%
39,74%
82,66%
62,07%
98,68%
48,55%
108,23% 43,91%
79,42%
42,71%
78,62%
38,84%
77,18%
41,35%
109,17% 56,63%
112,96% 54,28%
96,82%
46,77%
124,36% 61,49%
80,27%
54,91%
95,11%
47,53%

Anlage 7: Übersicht aller Sozialräume
Plätze im Sozialraum, davon:
SR
SR 1
SR 2
SR 3
SR 4
SR 5
SR 6
SR 7
SR 8
SR 9
SR 10
SR 11
SR 12
SR 13
SR 14
alle SR

Plätze im SR
1315
558
662
367
1029
983
537
478
284
334
712
657
349
185
8450

ü3

ü3 i

890 55
375 3
426 51
238 4
723 17
744 33
386 12
347 18
217
246
495 24
481 16
249 4
130 2
5947 239

Regel ü3
U3
364
180
180
124
287
201
138
107
67
88
191
160
95
53
2235

U3 i
6
5
1
2
5
1
6

2
1
29

SR
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14

ü3
ü3
I
III
261 629
149 226
187 239
142
96
281 442
236 508
85
301
175 172
62
155
113 133
142 353
59
422
118 131
44
86
2054 3893

Summen nach Gruppenform
FinK
BTHG
Regel U3
FinK
i
i
i
i
i
i
ü3
ü3 ü3
ü3 U3 U3 U3 U3
I
III
I
III
I
II
I
II
5
25 3
22 105 259
2
1
2
58 122
7
36
8
75 105 3
2
3
1
43
81
6
1
10 100 187
5
18 1
9
89 112
1
7
5
42
96
1
8
10
67
40
1
20
47
40
48
3
13 1
7
53 138
1
11
5
23 137
4
39
56
2
18
35
46 124 5
64 772 1463 4
7

BTHG
i
i
U3 U3
I
II
3
1

1
2
4
4

1

1
1
11

7

Versorgungsquoten
Kinder mit Behinderung
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR
SR

VQ
KmB ü3
7,20%
0,63%
9,20%
1,29%
4,23%
6,57%
2,31%
3,73%

VQ
KmB U3
2,05%

5,09%
3,03%
8,79%
1,10%
4,47%

1,44%

2,50%
1,26%
0,86%
2,58%
0,72%
4,54%

1,57%
1,48%

Anlage 8: Übersicht über die Planzahlen aller Einrichtungen
Planung

2021/2022
SR
FB
45
5
6
13
1
5
2
5
7
6
6
5
6
10
7
12
8
3
5
5
7
5
12
2
5
2
1
3
5
5
2
3
8
1
3

Einrichtung
Abteistraße 7-9
Albert-Maas-Straße 32
Alfons-Gerson-Straße 26a
Alfonsstraße 22/24
Am Chorusberg 7
Am Guten Hirten 11
Am Höfling 10
Am Kleebach 24
Am Kupferofen 17
Am Pappelweiher 1
Amyastraße 15
An der Birk 8
An der Rahemühle 6
Apolloniaweg 12
Auf der Ell 20
Auf Überhaaren 20
Barbarastraße 6/8
Bayernallee 2
Bayernallee 7
Bayersbusch 2
Bendstraße 33
Benediktusstraße 45
Bergdriesch 20
Bergische Gasse 5
Bergstraße 16/18
Boxgraben 99
Brabantstraße 27
Branderhofer Weg 14 (M)
Branderhofer Weg 55
Brunssumstraße 36
Düppelstraße 5
Eibenweg 16
Eintrachtstraße 7
Elsassstraße 64/72

FInK
BT
ü 3 U3 ü3
TrA pK W e FIn HG BTH
Ia Ia Ib
K GA G ZK
a
s
1
1
s
s
1
1 1
k
1
a
s
11
s
1 8
k
7
s
1
1
1
k
11
a
1
1
7
s
4
k
a
s
1
7
k
1
s
a
s
1
1
16
a
1
s
1
E
1
E
s
2
3
s
f
5
a
E
s
s
1
1
s
1
1
a
1
1 1
10
s
1
1

U3
Ib

ü3
Ic

U3
II a II b
Ic

II c
10

11

5
8
3

6
2
3
3
3
4

2

32
37
7
27
24
24
7
28

12
12
3
5
12
8
3
8

24
28
14
15

9
12
6
6
6

6

10
2

2

6
2

11
17
11
52

2
6
4
12

14
14
12
10
8

6
6
6
4
2

10

5
5
5

15
7
5
23
10
12
11

4

4

16
11

10

14
5
5

10
20
10
10
7
5
21
12
20
10
20
10

BTHG

i i
i
i
i i i i i i
i
i
i i i i
ü3
Plät- GrupIII a III b III c ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3 ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3
Sch hp
ze
pen
Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc
K
10
1
56
2
4
78
4
19 50
93
5
10
41
2
4
71
4
18 25
1
44
2
11 28
2
95
5
66
3
21 26
80
4
42
2
30
2
4
1
73
4
46
2
38
1
79
5
16 31
103
5
7
16
33
2
23
2
5
60
107
5
50
3
15 30
77
4
32
2
2
35
6
2
73
4
20
20
1
20
29 42
95
5
17
17
1
41
61
4
7
36
89
5
33
2
34
2
74
4
30
51
3
10 33
75
4
38
1
79
5
44
1
73
4
10 10
1
3 4 5
2
85
6
29
3
6
1
61
4

Anlage 8: Übersicht über die Planzahlen aller Einrichtungen
14
9
8
1
6
12
12
13
11
8
3
8
9
8
14
11
11
10
12
1
5
3
3
5
5
5
12
1
2
2
6
1
7
5
7
11
14
7
4

Falkenberg 2
Fassinstraße 4
Feldstraße 49
Ferberberg 9
Forster Linde 5
Franz-Wallraff-Straße 2
Freunder Landstraße 60
Gangolfsweg 6
Gartenstraße 25
Germanusstraße 24
Goerdeler Straße 10
Großheidstraße 61
Grünenthaler Straße 90
Gut-Knapp-Straße 1
Hahner Straße 32
Hanbrucher Straße 14a
Händelstraße 10
Hander Weg 95
Hermann-Löns-Straße 6
Hof 11/13
Höfchensweg 35
Holsteinstraße 5a
Hüttenstraße 53
Im Grüntal 47a
Im Klostergarten 2
In den Küpperbenden 2
Jackstraße 5/7
Jesuitenstraße 12
Johannes-von-den-Driesch-Weg 2
Johanniterstraße 4a
Johannstraße 15/17
Jülicher Straße 68
Kaiserstraße 57
Kalverbenden 2-4
Kaubendenstraße 18
Keltenstraße 25
Kirchberg 14a
Kirchweidweg 2
Klemensstraße 27

s
k
k
a
k
s
a
k
a
k
a
a
s
s
s
E
k
a
k
k
a
a
E
s
a
s
s
a
k
s
s
k
s
a
a
k
s
k
a

1
1

6
5

8
9
16

3
6

14
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Anlage 8: Übersicht über die Planzahlen aller Einrichtungen
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Königsberger Straße 100
Krefelder Straße 199
Kreuzherrenstraße 3/5
Kronenberg 132
Laurentiusstraße 38/40
Laurentiusstraße 90
Lindenstraße 27
Lintertstraße 148
Lintertstraße 33
Lochnerstraße 60
Lothringer Straße 83
Lütticher Straße 320
Lütticher Straße 50a
Mariabrunnstraße 17
Martinstraße 14
Mataréstraße 9 (M)
Melatenerstraße 30
Melatenerstraße 39
Mühlenberg 12
Nerscheider Weg 187 (M)
Nordstraße 6
Obere Drimbornstraße 46
Oberforstbacher Straße 332
Parkstraße 130
Passstraße 10
Passstraße 123
Passstraße 25
Pastor-Franzen-Straße 8
Philipp-Neri-Weg 11
Philipp-Neri-Weg 6
Preußweg 158
Raerener Straße 97
Reimser Straße 69
Reumontstraße 52
Reumontstraße 52 (M)
Reumontstraße 7
Reutershagweg 19
Richtericher Straße 120
Robert-Koch-Straße 1a

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Anlage 8: Übersicht über die Planzahlen aller Einrichtungen
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1
1
9
1
1
1

Rollefstraße 2
Schagenstraße 61
Scheibenstraße 11
Schillerstraße 10
Schillerstraße 85
Schleswigstraße 3
Schurzelter Straße 21
Schwinningstraße 98
Siegelallee 2a
Sigmundstraße 8
Sittarder Straße 55
Stapperstraße 32
Steppenbergallee 210
Steppenbergallee 3/5
Steppenbergallee 7/11
Stettiner Straße 16
Stettiner Straße 4
Stolberger Straße 126
Strüver Weg 75
T albotstraße 16
T uchfabrik Becker (Neubau)
T urpinstraße 2
Vaalser Straße 153
Viktoriaallee (Neubau)
Weißhausstraße 2
Weißwasser Straße 10
Wespienstraße (Neubau)
Wichernstraße 4
Wiesental 8
Wiesenweg 26
Wilhelmstraße 22
Wilhelmstraße 49/51
Zum Blauen Stein 28-34

k
s
a
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E
k
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25

1

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Summen: 145 42 3 7

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25
36
36
35
35
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1
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1

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32
32
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14

6

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18
40
18
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40

1

1

6

6

1

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2 5

2

2

1

4

4

3

25

2 1 380 193 1672 578

26 252 1185

10 811 3072

5 41 18 106

4

2 5

5

16

48 5

74
75
40
70
30
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70
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50
55
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70
70
22
55
84
55
46
84
30
51
62
45
60
42
45
36
25

8450

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3
5
2
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6
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1
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3
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2
3
4
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2
3
2
1

480 35

8

64

Anlage 9: Planungsrelevante Kinderzahlen im U3- und ü3-Bereich
Entwicklung der planungsrelevanten1 Altersgruppen U3 und ü3
in der Stadt Aachen
8000

7500
6952
7000

6700

7036

7058
6957

7070

7154

6730

6708
6564

6603

U3

6593

ü3

6500

6000

6248

6228

6201
6052

5968
5500

5835

5786

5788

6190

6300

6061

5914

5000

4500

4000

1

Die planungsrelevanten U3-Kinder beinhalten neben der tatsächlichen Anzahl der U3-Kinder zum Stichtag 31.07.2020 und dem U3-Stichtagsjahrgang auch eine Hochrechnung
der U3-Kinder für die Folgejahre bis 2022 zur prognostischen Ermittlung künftiger Betreuungsplatzbedarfe.

Anlage 10: Veränderung wöchentl. Betreuungsumfänge nach Platzzahl & in %
wöchentliche Betreuungsumfänge nach Platzzahl
ü3
SR 25 Std

wöchentliche Betreuungsumfänge in %

U3

35 Std

45 Std

insg.

25 Std

ü3

U3

35 Std

45 Std

insg.

SR

25 Std

35 Std

45 Std

insg.1

25 Std

35 Std

45 Std

insg.

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370

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1,06%

18,41%

80,53%

100,00%

17,57%

82,43%

100,00%

2

2

41

335

378

38

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180

2

0,53%

10,85%

88,62%

100,00%

21,11%

78,89%

100,00%

3

29

448

477

15

170

185

3

6,08%

93,92%

100,00%

8,11%

91,89%

100,00%

4

128

114

242

61

64

125

4

52,89%

47,11%

100,00%

48,80%

51,20%

100,00%

5

144

596

740

43

246

289

5

19,46%

80,54%

100,00%

14,88%

85,12%

100,00%

6

115

662

777

52

154

206

6

14,80%

85,20%

100,00%

25,24%

74,76%

100,00%

7

167

231

398

45

87

139

7

41,96%

58,04%

100,00%

32,37%

62,59%

100,00%

8

23

342

365

18

95

113

8

6,30%

93,70%

100,00%

15,93%

84,07%

100,00%

9

59

158

217

7

9

51

67

9

27,19%

72,81%

100,00%

10,45%

13,43%

76,12%

100,00%

10

48

198

246

4

19

65

88

10

19,51%

80,49%

100,00%

4,55%

21,59%

73,86%

100,00%

11

49

470

519

4

20

169

193

11

9,44%

90,56%

100,00%

2,07%

10,36%

87,56%

100,00%

12

135

362

497

5

24

131

160

12

27,16%

72,84%

100,00%

3,13%

15,00%

81,88%

100,00%

13

82

171

253

30

66

96

13

32,41%

67,59%

100,00%

31,25%

68,75%

100,00%

14

36

96

132

15

38

53

14

27,27%

72,73%

100,00%

28,30%

71,70%

100,00%

1230

4944

6186

454

1783

2264

19,88%

79,92%

100,00%

20,05%

78,75%

100,00%

12

7

27

0,19%

Anzahl Plätze ü3+U3 gesamt

5,04%

1,19%

%-Verteilung ü3+U3 gesamt

SR

25 Std

35 Std

45 Std

insg.

SR

25 Std

35 Std

45 Std

insg.

alle

39

1684

6727

8450

alle

0,46%

19,93%

79,61%

100,00%

1Aufgrund

von Auf- oder Abrundungen sind Differenzen in den Prozentangaben in den Gesamtsummen möglich.

Anlage 11: Prozessabläufe bei KiTaNeubauten
a) Prozessablaufdarstellung eines Investorenprojektes bei Vergabe an einen freien Träger

Bedarfsanfrage einer Kindertagesstätte durch einen Investor

Prüfung des Bedarfs im entsprechenden Sozialraum sowie Prüfung verschiedener
Merkmale des angefragten Standortes

Besprechung der Vorentwurfsplanung mit Investor, Gebäudemanagement, päd.
Teamleitung
Entgegennahme eines Mietangebotes

Nach Abstimmungen der Planungen mit dem LVR sowie intern – Verhandlungen zu den
Mietkonditionen

Vorlage für Bezirksvertretung (BV), Kinder- und Jugendausschuss (KJA) und Wohnungsund Liegenschaftsausschuss (WLA) zum Abschluss eines Mietvertrages zu den
verhandelten Konditionen unter Berücksichtigung der benötigten finanziellen Mittel
Aufnahme der Plätze in die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung

Abschluss des Mietvertrages

Start des Interessenbekundungsverfahrens
Prüfung durch Koordination Betreuungsplatzausbau und päd. Teamleitung

Vorlage zur Vergabe der Trägerschaft über BV und KJA
Unter Berücksichtigung der fin. Auswirkungen je Träger und der päd. Kriterien sowie weitere
Anforderungen
Information über die Trägerschaft an die Träger und den Investor
Information an den Träger über Förderantrag beim LVR

Anlage 11: Prozessabläufe bei KiTaNeubauten
Ausführungsplanung/Detailplanung
Mit Gebäudemanagement, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Investor und Träger

Parallel: Mietvertragsverhandlung Untermietvertrag zwischen Gebäudemanagement und
Träger
Beteiligung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule
Beantragung der Betriebserlaubnis durch den Träger
Beantragung von Fördermitteln durch den Träger
Meldung der Platzzahlen für die Bedarfsplanung durch den Träger

Beantragung von Trägeranteilen (Kindpauschalen, Miete) und ggfs. städtischen
Ausstattungszuschuss bei Nichtbewilligung der Fördermittel

Vorlage zur Übernahme der Trägeranteile und Zahlung eines städtischen Zuschusses über
KJA auf Antrag des Trägers

Begehung der Einrichtung einen Monat vor Inbetriebnahme (Investor,
Gebäudemanagement, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Träger, Unfallkasse)
Meist ein Termin für die Übergabe von Investor an Stadt sowie Stadt an Träger
Erstellung eines Abnahmeprotokolls

Fertigstellung
Rückzug/Umzug/Einzug der KiTa

Fertigstellung
Beseitigung offener Punkte aus dem Protokoll

Anlage 11: Prozessabläufe bei KiTaNeubauten
b) Prozessablaufdarstellung städtischer Bau und freier Träger

Anfrage für den Bedarf einer Kindertagesstätte durch z.B. Immobilienmanagement,
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen etc.

Prüfung des Bedarfs im entsprechenden Sozialraum sowie Prüfung verschiedener
Merkmale des angefragten Standortes

Vorlage für Bezirksvertretung (BV) und Kinder- und Jugendausschuss (KJA) zur
Bereitstellung der Planungsmittel unter Angabe der Gruppen

Besprechung der Vorentwurfsplanung mit Gebäudemanagement, pädagogischen
Teamleitungen, Unfallkasse und LVR

Vorlage für BV, KJA und Planungsausschuss zur Realisierung der Baumaßnahme unter
Berücksichtigung der finanziellen Mittel – Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein,
Zuschüsse für Ausstattung und Außengelände werden eingeplant
Aufnahme der Plätze in die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung

Start des Interessenbekundungsverfahrens
Prüfung durch Koordination Betreuungsplatzausbau und päd. Teamleitung

Vorlage zur Vergabe der Trägerschaft über BV und KJA
Unter Berücksichtigung der fin. Auswirkungen je Träger und der päd. Kriterien sowie weitere
Anforderungen

Information über die Trägerschaft an die Träger
Information über Förderantrag beim LVR

Ausführungsplanung/Detailplanung
mit Gebäudemanagement, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und Träger

Anlage 11: Prozessabläufe bei KiTaNeubauten

Parallel: Mietvertragsverhandlung Untermietvertrag zwischen Gebäudemanagement und
Träger
Beteiligung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule

Beantragung der Betriebserlaubnis durch den Träger
Beantragung von Fördermitteln durch den Träger
Meldung der Platzzahlen für die Bedarfsplanung durch den Träger
Vorlage zur Übernahme der Trägeranteile und Zahlung eines städtischen Zuschusses
über KJA auf Antrag des Trägers

Begehung der Einrichtung einen Monat vor Inbetriebnahme (Gebäudemanagement,
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Träger, Unfallkasse)
Erstellung eines Abnahmeprotokolls

Fertigstellung
Rückzug/Umzug/Einzug der KiTa

Fertigstellung
Beseitigung offener Punkte aus dem Protokoll

Anlage 11: Prozessabläufe bei KiTaNeubauten
c) Prozessablaufdarstellung städtischer Bau und Stadt Aachen als Träger

Anfrage für den Bedarf einer Kindertagesstätte durch z.B. Immobilienmanagement,
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen etc.

Prüfung des Bedarfs im entsprechenden Sozialraum sowie Prüfung verschiedener
Merkmale des angefragten Standortes

Vorlage für Bezirksvertretung (BV) und Kinder- und Jugendausschuss (KJA) zur
Bereitstellung der Planungsmittel unter Angabe der Gruppen

Besprechung der Vorentwurfsplanung mit Gebäudemanagement, pädagogischen
Teamleitungen, Personalrat, Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS), Unfallkasse,
Kitaleitung und LVR

Vorlage für BV, KJA und Planungsausschuss zur Realisierung der Baumaßnahme unter
Berücksichtigung der finanziellen Mittel – Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein,
Zuschüsse für Ausstattung und Außengelände werden eingeplant
Aufnahme der Plätze in die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung

Beantragung von Fördermitteln für die Maßnahme

Ausführungsplanung/Detailplanung
mit Gebäudemanagement, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, päd. Teamleitung,
Kitaleitung, Unfallkasse, AGS, Personalrat

Parallel: Beantragung der Betriebserlaubnis und Ausstattung der Kita durch das Team
Bewirtschaftung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule
Personalbesetzung durch das Team Personaleinsatzplanung

Anlage 11: Prozessabläufe bei KiTaNeubauten

Begehung der Einrichtung einen Monat vor Inbetriebnahme (Gebäudemanagement,
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, AGS, Unfallkasse, Personalrat)
Erstellung eines Abnahmeprotokolls

Fertigstellung
Rückzug/Umzug/Einzug der KiTa

Fertigstellung
Beseitigung offener Punkte aus dem Protokoll