Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal, Organisation, E-Government
und Informationstechnologie
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0017/WP18
öffentlich
FB 11/510
11.02.2021
Frau Oldenburg
Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich Stadtentwicklung, planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Steuerung von
Infrastrukturmaßnahmen zum Bau und zur Unterhaltung von
Straßen, Gas-, Wasser-, Kanal-, Fernwärme-, Strom- und
Telekommunikationsnetzen im Aachener Stadtgebiet in
Kooperation mit der Regionetz GmbH
Ziele:
Klimarelevanz
keine
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
25.02.2021
10.03.2021
Personal- und Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen für den Stellenplan 2021 die Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich
Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Steuerung von
Infrastrukturmaßnahmen zum Bau und zur Unterhaltung von Straßen, Gas-, Wasser-, Kanal-,
Fernwärme-, Strom- und Telekommunikationsnetzen im Aachener Stadtgebiet in Kooperation mit der
Regionetz GmbH, ausgewiesen nach Entgeltgruppe 12 TVöD.
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
beschließt der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich
Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Steuerung von
Infrastrukturmaßnahmen zum Bau und zur Unterhaltung von Straßen, Gas-, Wasser-, Kanal-,
Fernwärme-, Strom- und Telekommunikationsnetzen im Aachener Stadtgebiet in Kooperation mit der
Regionetz GmbH, ausgewiesen nach Entgeltgruppe 12 TVöD.
Vorlage FB 11/0017/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.05.2021
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
20xx
ner Ansatz 20xx
20xx ff.
Fortgeschriebener Ansatz 20xx
ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Auswirkungen
Ertrag
Ansatz
2021
(HHPLE)
Ansatz
Fortgeschriebe-
2022 ff.
ner Ansatz 2021
(HHPLE
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2022
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
2021)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
45.200 €
0€
271.200 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
45.200 €
0€
271.200 €
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-45.200 €
-271.200 €
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer
Vollzeitstelle, ausgewiesen nach Entgeltgruppe 12 TVöD (technische Sachbearbeitung) in Höhe von
90.400 Euro jährlich (gemäß KGSt - Materialien 2019/2020).
Da von einer Besetzung der Stelle frühestens ab dem 01.07.2021 auszugehen ist, werden für das
Haushaltsjahr 2021 die hälftigen Personalkosten zu Grunde gelegt.
Vorlage FB 11/0017/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.05.2021
Seite: 2/5
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
groß
nicht ermittelbar
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Vorlage FB 11/0017/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.05.2021
Seite: 3/5
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O
vollständig
O
überwiegend (50% - 99%)
O
teilweise (1% - 49 %)
O
nicht
O
nicht bekannt
Vorlage FB 11/0017/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.05.2021
Seite: 4/5
Erläuterungen:
Als einer der größten Netzbetreiber in der Region bündelt die Regionetz GmbH, nachfolgend kurz
Regionetz genannt, alle Aufgaben rund um den Bau, den Betrieb und die Netzwirtschaft in den
Bereichen Strom-, Gas-, Wärme- und Wassernetze in der Stadt Aachen. Darüber hinaus erfolgt die
Betriebsführung des Abwasserbereiches in Aachen durch die Regionetz.
Sehr hohe Sanierungsbedarfe seitens der Regionetz sowie im Bereich der Verkehrsinfrastruktur
seitens der Stadt Aachen erfordern zunehmend immer mehr Abstimmungsbedarfe zwischen den
Beteiligten bzw. den Auftraggebern, um entsprechende Maßnahmen im geplanten Zeit- und
Kostenrahmen umsetzen zu können, Synergien in der Planung zu nutzen und übermäßige
Belastungen für die Bürger*innen durch Baustellen im Stadtgebiet zu vermeiden.
Zur verbindlichen Steuerung (zeitliche Festlegung von Maßnahmen(-paketen), verbindliche Planung,
Kommunikation, Bau und Umsetzung von geplanten Budgets bzw. Haushaltsansätzen) anstehender
Infrastrukturmaßnahmen zum Bau und zur Unterhaltung von Straßen, Gas-, Wasser-, Kanal-,
Fernwärme-, Strom- und Telekommunikationsnetzen bedarf es somit einer deutlich engeren
Kooperation zwischen der Regionetz und der Stadt Aachen.
Dies erfordert die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle in der Abteilung FB 61/700 Straßenplanung und -bau, Koordinierungsstelle Abwasser im FB 61, deren Aufgabenschwerpunkt die
federführende Zusammenführung und Auswertung aller relevanten Informationen ist, um zeitliche,
räumliche und organisatorische Zusammenhänge transparent offenzulegen und die erforderlichen
Abstimmungen herbeizuführen.
Als Pendant wird diese entsprechende Funktion ebenfalls bei der Regionetz gebildet. Der Bedarf beider
Funktionen resultiert aus den Erkenntnissen des im letzten Jahr begonnen Projektes
„Maßnahmenabstimmung Regionetz/ Stadt Aachen“, welches seitens der Stadt Aachen
aufgabenbezogen von FB 61 und E 18 betreut wird.
Durch eine ständige Betreuung der Gesamtmaßnahmenübersicht, die alle anstehenden
Infrastrukturmaßnahmen seitens der Stadt Aachen und der Regionetz zusammenfassen soll, können
auf beiden Seiten kritische Rahmenbedingungen innerhalb einzelner und auch im Hinblick auf
verschiedene Projekte untereinander frühzeitig identifiziert und bei Konflikten zeitnah entsprechende
Lösungsansätze erarbeitet werden.
Vorlage FB 11/0017/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.05.2021
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