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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung
und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 02/0032/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

09.04.2021
FB 02

Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels (CDU Ratsantrag
054/18 vom 03.02.2021)
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
28.04.2021

Gremium
Zuständigkeit
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit. Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Förderrichtlinien weiter auszuarbeiten,
eine kleine Jury zu bilden, mit der Umsetzung zu beginnen und über den eingerichteten Fonds breit zu
informieren. Der Ausschuss ist zudem in seiner nächsten Sitzung über das Konzept und den
Sachstand zu unterrichten.

Vorlage FB 02/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.04.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

200.000

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

200.000

0

0

0

0

0

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Vorlage FB 02/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.04.2021

Seite: 2/5

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 02/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.04.2021

Seite: 3/5

Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels (CDU Ratsantrag 054/18 vom 03.02.2021)
Die mehrfach notwendig gewordenen Lockdown-Phasen und die damit verbundenen
Geschäftsschließungen belasten die Innenstädte und besonders Handel und Gastronomie. Viele
Einzelhändler*innen, Gastronom*innen, Dienstleister*innen und Handwerker*innen stehen vor einer
existenziellen Krise. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat bereits im Januar dieses Jahres
die Notwendigkeit dargestellt, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden sollten, die
Innenstädte und Ortskerne zu erhalten, weiterzuentwickeln und dem Handel und den Bürgerinnen und
Bürgern so ein attraktives Umfeld zu bieten. Hierzu wurde ein Innenstadt- und Ortskernfonds
vorgeschlagen, der mit zusätzlichen Mitteln aus einer neu zu schaffenden Abgabe für die großen
Onlinehändler zu speisen sein sollte.
Ein lokaler Fonds für Aachen sollte Gruppierungen und Akteursgemeinschaften in die Lage versetzen,
lokal-spezifische Marketingmodelle zu entwickeln und schnell umzusetzen, neue Aufmerksamkeit für
die Innenstadt und die Stadtteilzentren zu erzeugen und hilfreiche Image-Maßnahmen zur Darstellung
Aachens als Einkaufsstadt zu ermöglichen. Hier lässt sich auch auf bereits vorhandene Strukturen,
sowohl digital als auch analog, aufbauen.
Zur Koordination der diversen organisierten Straßen-, Werbe- und Interessengemeinschaften soll in
Kooperation mit dem Märkte- und Aktionskreis City (MAC), dem Einzelhandels- und
Dienstleistungsverband (EHDV) und auch der Kreishandwerkerschaft sowie Vertretern der
Stadtbezirke und Ortsteile mit hohem Handel-Anteil (wie z.B. Burtscheid) über mögliche konzertierte
Aktionen für die gesamte Stadt gesprochen und entsprechende, schnell umsetzbare Konzepte
entwickelt werden. Da sich bereits mit dem ersten ‘Soft-Lockdown‘ im November 2020 gezeigt hat,
dass der Handel ohne Gastronomie nicht (mehr) funktioniert, sollte auch der Hotel- und
Gaststättenverband (DeHoGa) eingebunden werden.
Im Hinblick auf die Vielzahl der eingereichten Ratsanträge in Verbindung mit den gleichzeitig
begrenzten Personalressourcen sowie dem politischen Wunsch folgend, einen Fonds mit
Förderrichtlinien aufzulegen, entwickelt die Verwaltung aktuell ein niederschwelliges, unbürokratisches
Verfahren; auf Realisierbarkeit und Praktikabilität wird dabei großer Wert gelegt.
Hierbei wird berücksichtigt werden, einen Zugang für Interessen-, Straßen- und
Werbegemeinschaften, Verbände, Netzwerke und Akteur*innengruppen aus Handel, Handwerk,
Gastronomie und Gewerbe zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit wird sowohl für die Innenstadt als
auch für die Stadtteile sichergestellt. Um eine gewisse Breitenwirkung erzielen zu können, ist geplant,
je Aktion eine Obergrenze bei z.B. 10.000 € festzulegen. Die Entscheidung über die Verteilung der
Fördermittel erfolgt durch eine kleine, kurzfristig – analog oder digital – tagende Jury, deren
Zusammensetzung im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte, z.B. wegen eigener Antragspläne,
noch genau auszuwählen ist; hier könnte ebenfalls eine direkte Beteiligung des Ausschusses durch
Entsenden des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters sichergestellt werden.
Die Verwaltung wird sodann durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit die Wahrnehmbarkeit und
öffentliche Wirkung des Fonds, insbesondere die positive Wirkung für eine Mehrzahl von
Gewerbetreibenden, sicherstellen.
Vorlage FB 02/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.04.2021

Seite: 4/5

Das durch den Fonds finanzierte und auf nachhaltige Effekte ausgelegte Maßnahmenpaket soll es
ermöglichen, nach Abebben der Pandemie sowohl die City als auch die Ortsteilzentren wieder
dauerhaft attraktiv zu machen und den Bürgerinnen und Bürgern ein gutes Einkaufserlebnis zu
ermöglichen. Zur Förderung entsprechender Maßnahmen nach dem Lockdown wurden seitens der
Politik 200.000 € in den Haushalt 2021 eingestellt.

Vorlage FB 02/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.04.2021

Seite: 5/5

CDU-Fraktion im Rat der Stadt - 52062 Aachen

Frau
Oberbürgermeisterin
Sybille Keupen
Rathaus
52058 Aachen

Geschäftsstelle:
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52062 Aachen
Raum 111

Nr. 054/18

Telefon 0241 / 432 -7211 und -7212
Fax
0241 / 432-7222
cdu.fraktion@mail.aachen.de
www.cdu-fraktion-aachen.de

CDU 21.006
Aachen, den 03. Februar 2021
RATSANTRAG
Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragt im Rat der Stadt Aachen folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fonds zur Förderung und Belebung des lokalen
Handels, Handwerks und Gewerbes in Aachen aufzulegen.
Begründung
Für den lokalen Einzelhandel, das Handwerk und Gewerbe stellen die pandemiebedingten
Einschränkungen besondere Herausforderungen dar. Umso wichtiger ist es, den Aachener
Einzelhandel und die Geschäfte des Handwerks und Gewerbes möglichst bald nach Ende
des Lockdowns zu beleben. Dies kann beispielsweise durch Werbeaktionen, Rahmenprogramme und anlässlich von Sonderöffnungszeiten (z.B. Late-Night-Shopping, verkaufsoffene Sonntage, …) geschehen.
Der Fonds soll die Interessengemeinschaften und Verbände bei den jeweiligen Maßnahmen unterstützen. Bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinien ist darauf zu achten, dass

keine unmittelbare Förderung einzelner Geschäftsinhaber oder Branchen erfolgt. Vielmehr
soll der Handel, das Handwerk und Gewerbe in Aachen und seinen Stadtteilen in seiner
Gesamtheit von diesem Fonds profitieren.
Mit freundlichen Grüßen

Iris Lürken
Fraktionsvorsitzende

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