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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung
und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 02/0028/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

08.04.2021
FB 02

Punktesammelsystem für Stadt und Einzelhandel (CDU Ratsantrag
061/18 vom 03.02.2021)
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
28.04.2021

Gremium
Zuständigkeit
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen zustimmend
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zum Ausbau des ‘Schenk lokal‘Karten-Konzepts zur Punktesammel-App voranzutreiben und regelmäßig über den Fortgang der
Angelegenheit zu berichten.

Vorlage FB 02/0028/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.04.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

- Verschlechterung

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

150.000

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

150.000

0

0

0

0

0

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Vorlage FB 02/0028/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.04.2021

Seite: 2/5

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
Nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 02/0028/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.04.2021

Seite: 3/5

Punktesammelsystem für Stadt und Einzelhandel (CDU Ratsantrag 061/18 vom 03.02.2021)
Die als Brandbeschleuniger wirkende Corona-Pandemie legt wie unter einem Brennglas die bereits
seit geraumer Zeit bestehenden Schwächen des stationären Handels und den Attraktivitätsrückgang
der Innenstädte offen. Auch die Gastronomie leidet hierdurch unter der zurückgehenden
Besucherfrequenz, die durch die pandemiebedingten Lockdown-Maßnahmen eine weitere deutliche
Einschränkung verzeichnet.
Um schon jetzt den sicherlich unvermeidbaren Entwicklungen im späteren Jahresverlauf mit
drohenden Geschäftsschließungen und zunehmendem Leerstand entgegen zu wirken, liegt es im
Gemeinwohlinteresse, besondere Maßnahmen zur Belebung des Aachener Einzelhandels für die Zeit
nach dem Lockdown zu treffen. Hierbei können – neben den zu erwartenden und ggf. durch einen
städtischen Fonds unterstützten Sonderaktionen des Handels und der Gastronomie selbst –
allgemeine Kaufanreize für Kundinnen und Kunden einerseits ein probates Mittel zur
Umsatzstärkung, andererseits auch zur Identifizierung mit Aachen als Einkaufsstadt sein.
In Anlehnung an bereits in anderen Städten erfolgreich initiierten sog. Loyality-Systemen prüft die
Verwaltung auf Vorschlag der Politik die Möglichkeit, städtische Betriebe bzw. der Stadt
angeschlossene Unternehmen in ein Punktesammelsystem einzubinden. (Punkte-)Gutschriften auf
Entgelte für die von ihnen angebotenen Leistungen wie ÖPNV, Parken, Museums- und
Theaterbesuche, Schwimmbad- oder Carolus-Thermen-Aufenthalte sowie Energieversorgung u.a.
können einen Anreiz schaffen, die hiermit erwirtschafteten (Punkte-)Guthaben zur Wahrnehmung
entsprechend zu entwickelnder Angebote des Aachener Einzelhandels sowie der örtlichen
Gastronomie einzusetzen. Um die Aachener Händler und Gastronomen als Partner zu gewinnen und
eine möglichst hohe Akzeptanz der Gutschriften zu schaffen, empfiehlt die Verwaltung – auch aus
Zeitersparnis-Gründen – das bereits mit ‘Einkaufen in Aachen‘ kooperierende Geschenkkartensystem
‘Schenk lokal Aachen‘ (Kooperation von ‘Einkaufen in Aachen‘ mit ‘Schenk lokal Köln‘) auszubauen.
Eine entsprechende Prüfung hat ergeben, dass dies technisch umsetzbar wäre. Hierbei würde eine
Weiterentwicklung geplant, die eine App zum Ergebnis hat, die sowohl personalisiert als auch
datenschutzrechtlich konform auf dem ‘Schenk lokal‘-Konzept aufsetzt bzw. mit ihm kooperiert. Das
Ergebnis könnte dann eine lokale (oder gar regionale) App á la PAYBACK sein. Da es für ‘Schenk
lokal‘ in Aachen aktuell bereits 88 Akzeptanzstellen gibt, hält die Verwaltung es für sinnvoll, hierauf
auf- und die Möglichkeiten auszubauen.
Wie die Fa. QDEGA Loyality Solutions, die die aktuell im Umlauf befindliche ‘Schenk lokal‘-Karte
entwickelt hat, nach einer ersten Anfrage mitteilt, liegen die Pläne für einen entsprechenden “Ausbau“
bereits in ihrer Schublade – von daher wird nun seitens der Verwaltung geprüft, ob und inwieweit eine
entsprechende Umsetzung tatsächlich erfolgen könnte.
Ein wichtiger Faktor – wenn nicht sogar der wichtigere – ist aber, wie die oben genannten Dienstleister
eingebunden werden und die Gutschriften entstehen bzw. finanziert werden. Die Politik muss hier die
entscheidenden Gespräche und Beschlüsse begleiten, damit die vg. Unternehmen bereit sind, auf
– wenn auch marginale – Einkünfte-Anteile zugunsten der Gutschrift zu verzichten und zudem ggf. die
eigenen Bezahlsysteme so umzustellen, damit z.B. Gutschriften per App eingescannt werden können.
Vorlage FB 02/0028/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.04.2021

Seite: 4/5

Ebenso müssen der Aachener Einzelhandel und die Gastronomie von dem Mehrwert, den sie
hierdurch erzielen können, überzeugt werden. Hierzu wird es wichtig sein, ein problemloses Verfahren
zum Abwickeln/Abrufen der eingelösten Gutschriften anbieten zu können.
Seitens der Politik wurden im Haushalt 2021 150.000 € für Beratung, App-Entwicklung, Werbung und
Erstattungsleistungen veranschlagt.

Vorlage FB 02/0028/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.04.2021

Seite: 5/5

CDU-Fraktion im Rat der Stadt - 52062 Aachen

Frau
Oberbürgermeisterin
Sybille Keupen
Rathaus
52058 Aachen

Geschäftsstelle:
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52062 Aachen
Raum 111
Telefon 0241 / 432 -7211 und -7212
Fax
0241 / 432-7222
cdu.fraktion@mail.aachen.de
www.cdu-fraktion-aachen.de

Nr. 061/18

CDU 21.005
Aachen, den 03. Februar 2021

RATSANTRAG
Punktesammelsystem für Stadt und Einzelhandel
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragt im Rat der Stadt Aachen folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur anteiligen Rückerstattung von Leistungsentgelten, die von städtischen Unternehmen und Betrieben erhoben werden, in Form von
Gutscheinen für den Aachener Einzelhandel sowie die örtliche Gastronomie in Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden zu erarbeiten. Das Konzept soll der potenziellen
Kundschaft wie auch den Aachener Einzelhändlern bekanntgemacht werden. Das Konzept
ist dem Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung vorzustellen.
Begründung
Der pandemiebedingte Lockdown stellt eine große Herausforderung für den lokalen Einzelhandel sowie die Gastronomie in Aachen dar. Es drohen Geschäftsschließungen und
damit weitere Leerstände. Es ist daher im Gemeinwohlinteresse, besondere Maßnahmen
zur Belebung des Aachener Einzelhandels für die Zeit nach dem Lockdown zu treffen. Dabei nehmen allgemeine Kaufanreize für Kundinnen und Kunden eine herausragende Stellung ein.

Zahlreiche städtische Betriebe bzw. der Stadt angeschlossene Unternehmen verlangen
Entgelte für die von ihnen angebotenen Leistungen. Beispielshaft zu nennen: Entgelte für
das Parken, die Nutzung des ÖPNV-Angebots sowie den Besuch von Museen, Theateraufführungen und der Carolus-Therme. Die Wahrnehmung dieser Angebote führt nicht in jedem Fall zur gleichzeitigen oder späteren Wahrnehmung der Angebote des Aachener Einzelhandels sowie der örtlichen Gastronomie. Mit einer anteiligen Gutschrift der Leistungsentgelte kann ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, diese Angebote wahrzunehmen.
Dabei ist es wichtig, die Aachener Händler und Gastronomen als Partner zu gewinnen und
eine möglichst hohe Akzeptanz der Gutschriften zu schaffen. Zudem ist das Angebot in
der Bevölkerung bekanntzumachen. Es erscheint darüber hinaus sinnvoll, die Gutschriften
über eine App abzuwickeln.
Mit freundlichen Grüßen

Iris Lürken
Fraktionsvorsitzende

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