Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Vorlage-Nr:
FB 02/0055/WP18
Federführende Dienststelle:
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft,
Digitalisierung und Europa
Status:
öffentlich
Datum:
05.05.2021
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat V
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Verfasser/in:
Vorstellung des Aachener Instituts für Rettungsmedizin
Ziele:
keine
Beratungsfolge:
Datum
01.06.2021
Gremium
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Informationen und den Statusbericht
des Aachener Instituts für Rettungsmedizin & zivile Sicherheit zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Klimarelevanz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz für den Klimaschutz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
groß
nicht ermittelbar
x
Die Maßnahme hat folgende Relevanz für die Klimafolgenanpassung:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
Vorlage FB 02/0055/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.05.2021
Seite: 1/2
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
x
nicht bekannt
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen hat gem. § 7a Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes NRW (RettG) darauf hinzuwirken,
dass zur Durchführung der Rettungsdiensteinsätze und deren Abwicklung geeignete Qualitäts–
managementstrukturen geschaffen werden, welche unter Mitwirkung aller Beteiligten anhand einer
differenzierten Datenerfassung und -auswertung eine regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozessund Ergebnisqualität des Rettungsdienstes ermöglichen sollen, um daraus etwaige Verbesserungen
zu ermitteln und deren Umsetzung zu realisieren. Nach § 7 Abs. 3 RettG ist der Rettungsdienst in
medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von einer Ärztlichen
Leitung Rettungsdienst zu leiten und zu überwachen. Der Einsatz und die Effizienz des
Rettungsdienstes sowie dessen Qualität müssen laufend hinterfragt und ggf. verbessert werden. Den
Vorgaben der Entwicklung von Wissenschaft und Technik muss sich der Rettungsdienst laufend
anpassen. Zur Bündelung der notwendigen innovativen Weiterentwicklung der prähospitalen
Notfallversorgung und medizinischen Gefahrenabwehr und des Vorgehens im Bereich der zivilen
Sicherheit im Rahmen einer strategischen, anwenderorientierten und wissenschaftlichen
Zusammenarbeit haben die Stadt Aachen und die Uniklinik RWTH Aachen ein gemeinsam getragenes
Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS) gegründet.
Das Institut ist Ergebnis der langjährig erprobten Kooperation zwischen dem Fachbereich 37 –
Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Aachen und der Uniklinik RWTH Aachen und soll ein stabiler
Garant für eine hochwertige notfallmedizinische Kompetenz in der Region und darüber hinaus
werden. Eine akademisch fundierte Aus-, Fort- und Weiterbildung des ärztlichen und nichtärztlichen
Rettungsdienstpersonals sowie die Entwicklung zukunftsorientierter Instrumente der Rettungsmedizin
sichern die bestmögliche Versorgung aller Patientinnen und Patienten. Der Rat der Stadt Aachen hat
in seiner Sitzung am 19.06.2019 mit Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplanes 2019 der Stadt
Aachen die Gründung des ARS beschlossen. Eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung zur
Einrichtung des ARS wurde von der Stadt Aachen und dem Uniklinikum RWTH Aachen am
24.09.2019 unterzeichnet und hiermit das Institut offiziell gegründet.
Der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst und insbesondere die Aachener Bürgerinnen und
Bürger profitieren von den wissenschaftlichen Erkenntnissen und der langfristigen Umsetzung von
Ergebnissen im operativen Tagesgeschäft. Hierdurch wird eine kontinuierliche Verbesserung der
Versorgung sowie des materiellen und personellen Ressourceneinsatzes sichergestellt.
Anlage/n:
Die Präsentation der Ausschusssitzung wird im Nachgang zur Sitzung zum Protokoll hinzugegeben.
Vorlage FB 02/0055/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.05.2021
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