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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0120/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
E 26 - Gebäudemanagement

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

03.08.2021
FB 45/400

Sachstand zu Maßnahmen der Belüftung und Luftfilterung in
Turnhallen, Kitas und Schulen
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
24.08.2021
26.08.2021
01.09.2021
16.09.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Rat der Stadt Aachen
Sportausschuss

Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Vorlage FB 45/0120/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

1) 5-030101-900-00100-992-3, 68110000
2) 5-030101-900-00100-992-3, 78310000
3) 5-030101-900-00100-992-3, 78150000
4) 5-030101-900-00100-992-3, 78650000

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Einzahlungen

ener Ansatz
2021

1) 0

3.497.000

2) 0

980.000

3) 0

3.420.000

4) 500.000

1.355.000

-500.000

-2.258.000

Auszahlungen
Ergebnis

Fortgeschrieb

+ Verbesserung /

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

bedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

-1.758.000

0

Deckung ist gegeben aus

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

Gesamt-

5-010604-900-01100-300-1,
78480000

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Vorlage FB 45/0120/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 45/0120/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 3/7

Erläuterungen:

1) Bisherige Maßnahmen zur Luftverbesserung in Turnhallen, Kitas und Schulen
Die Lüftungssituation in städtischen Turnhallen wurde vor dem Hintergrund der pandemischen Lage
bereits in 2020 umfassend überprüft. Die Turnhallen mit Luftheizungsanlagen im Umluftbetrieb wurden
sukzessive auf Außenluftbetrieb umgerüstet, die Anlagen hygienisch gereinigt und nach Fertigstellung
zur Nutzung freigegeben. Bereits seit Jahresbeginn 2021 sind alle Turnhallen auf Außenluftbetrieb
umgestellt und in Nutzung. Alle Anlagen werden regelmäßig inspiziert.

Bei den Kitas im Gebäudebestand waren keine Maßnahmen zur besseren Belüftung angezeigt. Zum
einen ist eine ausreichende Lüftung über Fenster- und Außentüren in den Gruppenräumen schon
dadurch gewährleistet, dass für eine Betriebserlaubnis des LVR sämtliche Gruppen- und Nebenräume
mit Fenstern und z.T. auch Außentüren versehen werden müssen, die zum Lüften geöffnet werden
können. Zum anderen unterscheiden sich in diesem Bereich etwaige Infektionswege maßgeblich von
anderen Nutzergruppen. Infektionen werden in Kindertagesstätten in erster Linie über den engen
Kontakt befördert; die Kinder tragen keinen Mund-Nasen-Schutz. Laut einer Stellungnahme des
städteregionalen Gesundheitsamts benötigt eine Reduktion der Aerosole durch etwaige
Luftfiltergeräte nach Expertenaussagen (Prof. Exner, Uni Bonn und Mit-Autor der UBA-Empfehlung zu
dem Thema) mindestens 30-60 Minuten – und zwar nachdem die Kinder den Raum betreten haben
und eben diese Aerosole generieren. Das Übertragungsrisiko in diesem Nutzerbereich ist aber durch
den engen Kontakt untereinander gegeben, welches nicht durch die Luftfiltergeräte reduziert werden
kann. Folglich ist eine ohnehin nur ergänzende Anschaffung von mobilen Luftfiltern im Kita-Bereich
nicht zielführend.

In allen Kita-Neubauten werden jedoch bereits seit rund 10 Jahren mechanische Lüftungsanlagen
standardmäßig gemäß dem politisch beschlossenem städtischen Planungsleitfaden eingebaut. Diese
Anlagen dienen dem Schutz der Gebäudesubstanz, der energetischen Optimierung und der
nachhaltigen Verbesserung der Raumluft.

Bei den Schulen im Bestand wurden in einem ersten Schritt alle Fensteranlagen hinsichtlich einer
ausreichenden Öffnungsmöglichkeit überprüft und etwaige Defekte behoben. In allen Klassenräumen
ist eine ausreichende Fensterlüftung möglich. Bei Neubauten und im Rahmen von energetischen
Sanierungen werden ebenfalls seit rd. 10 Jahren Lüftungsanlagen in Klassenräumen installiert, aktuell
im Rahmen der Sanierungen des Inda Gymnasiums, Schulzentrums Hander Weg und GGS Am
Haarbach. Bereits in Vorjahren wurden die Schulen KGS Abteigarten, GGS Driescher Hof, KGS KarlKuck-Schule und das Einhard-Gymnasium ausgestattet.

Auf der Grundlage einer aktuellen, nunmehr stärker differenzierten Stellungnahme des
Bundesumweltamtes vom 09.07.2021 werden voraussichtlich der Bund und das Land die Anschaffung
von mobilen Luftreinigern mit einem „Luftförderprogramm II“ für Schulräume fördern, die in die sog.
„Kategorie 2“ fallen (sh. nachstehende Erläuterungen unter Punkt 2). Insgesamt betrifft dies in
sämtlichen städt. Schulen nur 22 Räume und keinen Klassenraum. Zu berücksichtigen ist jedoch,
Vorlage FB 45/0120/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 4/7

dass für die jüngeren Schülerinnen und Schüler (SuS) bisher keine Möglichkeit besteht, einen
Impfschutz gegen das Coronavirus zu erhalten. Zudem ist insbesondere bei den SuS der 1. und 2.
Klassen nicht davon auszugehen, dass diese im Bereich des Infektionsschutzes ausreichend geübt
sind, um die Regeln zum Schutz vor Covid19 konsequent zu befolgen. Daher werden seitens der
Verwaltung über die 22 Räume hinaus die Klassenräume dieser Zielgruppe sowie sämtliche
Mehrzweckräume ebenfalls mit mobilen Luftfiltern ausgestattet, um möglichst kurzfristig nach dem
Ende der Sommerferien einen hohen Grad an Infektionsschutz zu erzielen. Ein entsprechender
Dringlichkeitsbeschluss, insgesamt 280 mobile Luftfilteranlagen in den 1. und 2. Klassen sowie
sämtlichen Mehrzweckräumen zu installieren, wurde bereits mit Datum 04.08.2021 gefasst.

Darüber hinaus sollen künftig in allen Schulen im Bestand stationäre dezentrale Lüftungsanlagen unabhängig von der Durchführung umfassender energetischer Sanierungen und somit zeitlich
vorgezogen - eingebaut werden, um eine nachhaltige, langfristig effektive und lüftungstechnisch
optimale Situation zu schaffen.

2) Darstellung der aktuellen Förderkulisse von Bundes- und Landesförderung für den Einsatz von
mobilen Luftfiltergeräten an Kitas und Schulen

Mobile Luftfiltergeräte
Es ist ein Luftförderprogramm II des MHKBG mit einer Förderquote von 100% angekündigt. Diese
Förderung ist nur für Schulräume der Kategorie 2 (schlecht belüftbare Räume) möglich. Die
Klassenräume, die mit mobilen Luftreinigern ausgestattet werden sollen, entsprechen mit Ausnahme
von 22 Räumen der Kategorie 1 (sh. Punkt 1).

Stationäre Lüftungsgeräte in den Klassenräumen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die Maßnahme über die BAFA mit 80% der
förderfähigen Ausgaben. Die Fördermittel sind insgesamt begrenzt und der zeitliche Eingang der
Förderanträge maßgeblich für die Bewilligung. Mit der Antragstellung wurde aus diesem Grund
begonnen. Für jede Schule ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Bereits im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen Hander Weg, Inda-Gymnasium und GGS Am
Haarbach wurde dieses Förderprogramm in Anspruch genommen, seinerzeit noch mit einer
geringeren Förderquote von 55 %.

Vorlage FB 45/0120/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 5/7

3) Darstellung der Kosten und Zeitschiene für den Einsatz mobiler und fest installierter Anlagen
Mobile Luftfiltergeräte
Kosten:
280 Stück á 3.500 € = 980.000 €, davon
voraussichtlich 100 % Förderung von 22 Geräten = 77.000 €

Die Vergabe kann aufgrund der Dringlichkeit mit einer Dauer von 10 Tagen durchgeführt werden. Die
Ausschreibung wurde am 06.08.2021 in die Wege geleitet. Sofern entsprechende Liefermengen
vorhanden sind, könnte die Auslieferung nach aktuellem Stand Anfang September erfolgen.

Die Umsetzung der 280 mobilen Luftreiniger erfolgt in der Form, dass die Geräte von dem
entsprechenden Hersteller zu den jeweiligen Schulen geliefert und in den Klassenzimmern aufgestellt
werden. Diese Leistung wird mit der Ausschreibung gefordert.

Es liegen noch keine Erfahrungen bezüglich der Wartungskosten vor. Mit einer Schätzung von 300 € 400 € je Gerät (der Hepa Filter sollte einmal jährlich ausgetauscht werden) liegen die jährlichen
Wartungskosten geschätzt bei 84.000 € bis 112.000 €.

Die Betreiber-Verantwortung für diese mobilen Anlagen obliegt dem Bedarfsträger.

Stationäre Lüftungsgeräte in den Klassenräumen
Kosten:
342 Stück á 12.500 € = 4,275 Mio. €, davon
20 % Eigenanteil: 855 Tsd. €
80 % Förderung: 3,42 Mio. €

Dies ist ein aufgrund überschlägiger Daten ermittelter Ansatz.
Die Verwaltung geht von einer Umsetzung ab Oktober aus, mit dem Ziel, wöchentlich eine Schule
auszustatten. Dieses anspruchsvolle Ziel kann nur umgesetzt werden, wenn die Installation der
Lüftungsgeräte innerhalb der Schulzeit erfolgt. Dies erfordert die Bereitschaft der Schulen, tageweise
einzelne Klassenräume aus der Nutzung nehmen. Nur so ist das gemeinsame Ziel, kurzfristig
effiziente Lüftungsanlagen in Aachener Schulen einzurichten, umsetzbar.

Die mobilen Luftreiniger werden nach der Inbetriebnahme der stationären Lüftungsanlagen auf weitere
Unterrichtsräume ohne Lüftungsanlagen, sprich Klassenräume der 3. und 4. Klassen, verteilt.

Vorlage FB 45/0120/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 6/7

Die Wartungskosten sind gemäß der letzten Ausschreibung mit 250 € je Anlage anzusetzen. Bei einer
Anzahl von 342 Stück ergeben sich zusätzliche Wartungskosten von 85.500 €/Jahr.

Die Betreiberverantwortung für die stationären Anlagen obliegt dem Gebäudemanagement. Es wird
ein personeller Mehraufwand für die Organisation der erforderlichen regelmäßigen Wartungen
anfallen.

Anlagen:
-

Tagesordnungsantrag der Grüne-Fraktion vom 02.08.2021

-

Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 13.07.2021

-

Ratsantrag Nr. 179/18 der CDU-Fraktion vom 28.07.2021

Vorlage FB 45/0120/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 7/7

Grüne Fraktion im Rat der Stadt - 52062 Aachen

An die Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Ratsfrau Ulla Griepentrog
Grüne Fraktion
Verwaltungsgebäude Katschhof
52062 Aachen

Geschäftsstelle
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52062 Aachen
Grüne

0241 / 432 -7217

Aachen, 02.08.2021

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des ASW am 26.08.21
Sehr geehrte Frau Griepentrog,
die Fraktion der GRÜNEN beantragt, folgenden Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses
für Schule und Weiterbildung am 26.08.21 aufzunehmen:
Sachstand zu Maßnahmen der Belüftung und Luftfilterung in Turnhallen, Kitas und Schulen
Die Verwaltung wird gebeten, einen aktuellen Sachstand über folgende Punkte zu geben:
•
•

•

Bisherige Maßnahmen zur Luftverbesserung in Turnhallen, Kitas und Schulen
Darstellung der aktuellen Förderkulisse von Bundes- und Landesförderungen für den Einsatz
von mobilen Luftfiltergeräten an Kitas und Schulen (inkl. der Rahmenbedingungen für das
Einholen von Fördermitteln dieser Bundes- und Landesförderungen)
Darstellung der Kosten und Zeitschiene für den Einsatz mobiler und fest installierter
Luftfiltergeräte (Ausschreibung, Beschaffung, Installation, Wartung)

Begründung
Trotz aktuell niedriger Inzidenzen wird die Corona-Pandemie das Kita- und Schulleben auch im kommenden Schuljahr weiter maßgeblich prägen. Kommunal wie auf Landes- und Bundesebene wird intensiv diskutiert, das bisherige Maßnahmenpaket aus Maskentragen, Testen und Lüften um den Einsatz von Luftfiltergeräten an Schulen und Kindertageseinrichtungen zu erweitern. Auch in Aachen ist
in dieser Hinsicht über die Sommerferienzeit noch einiges seitens Politik und Verwaltung auf den
Weg gebracht worden.
Was wir brauchen, sind schnelle und handlungsorientierte Lösungen. Das bedeutet auch, individuelle
Lösungen für einzelne Schulen und Räume zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen

Pola Heider
Schulpolitische Sprecherin
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