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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
E 26 - Gebäudemanagement
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung

Vorlage-Nr:

FB 45/0129/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

03.08.2021
FB 45/400

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt
Aachen gem. § 60 GO NRW - Beschaffen von mobilen
Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für
sämtliche städt. Grundschulen
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
26.08.2021
01.09.2021

Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Rat der Stadt Aachen

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem
Beschaffen von mobilen Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für sämtliche
städt. Grundschulen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, diese zu genehmigen.
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zu dem Beschaffen von mobilen
Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für sämtliche städt. Grundschulen.

Vorlage FB 45/0129/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

1) 5-030101-900-00100-992-3, 78310000
2) 5-030101-900-00100-992-3, 78650000
3) 5-030101-900-00100-992-3, 78150000

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Einzahlungen

0

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

3.497.000

2022 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

1) 980.000

Auszahlungen

2) 855.000

0

3) 3.420.000

Ergebnis

0

+ Verbesserung /

0

1.758.000

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

Die Deckung erfolgt aus:
1) 5-010604-900-01100-300-1, 78480000 (1.758.000 €)
2) 5-030101-900-00100-992-3, 68100000 (3.497.000 €)

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Vorlage FB 45/0129/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 2/4

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0129/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 3/4

Erläuterungen:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO
NRW)
Veranlassung
Es wird auf die Erläuterungen zu der in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung
verwiesen. Die von den Fraktionen unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung ist in Kopie beigefügt.

Anlage:
Dringlichkeitsentscheidung

Vorlage FB 45/0129/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.12.2021

Seite: 4/4

1

Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW
Beschaffen von mobilen Luftfiltergeräten sowie stationären raumlufttechnischen Anlagen für
sämtliche städt. Grundschulen
1. Erläuterungen:
Die Verwaltung hat gemeinsam mit Herrn Prof. Dirk Müller, Institutsleiter des Lehrstuhls für Gebäude- und
Raumklimatechnik der RWTH Aachen, ein Konzept für das Ausstatten der Aachener Grundschulen mit
Luftfiltergeräten für eine nachhaltige Luftreinigung erstellt. In einem interfraktionellen Gespräch mit
Vertreterinnen der Ratsfraktionen sowie der Verwaltung am 02.08.2021 wurden auf Basis dieses Konzepts
entschieden, dass alle Aachener Grundschulen mit stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT) mit
Außenluftanschluss und Wärmerückgewinnung ausgestattet werden sollen.
Die bereits bei erfolgten Neu- und Sanierungsarbeiten eingebauten dezentralen Lüftungsgeräte, welche an der
Innendecke des Klassenraums befestigt werden, haben sich bewährt. Das Lüftungsgerät hat einen
maximalem Volumenstrom von 870 m3/h und erreicht bei 30 Schülerinnen eine Lüftungsrate von 29
m3/h/Schüler1n. Diese Lüftungsstrategie mit maximalem Volumenstrom erfolgt bei der derzeitigen
Coronapandemie mit einem maximalen Schallpegel von 35 dB(A). Unter „Normalbedingungen'' beträgt der
Luftvolumenstrom 650 m3/h bei 30 dB(A). Ein weiteres Kriterium für fest eingebaute dezentrale Lüftungsgeräte
ist der sehr hohe Wärmerückgewinnungsgrad von 90 %, welcher dafür sorgt, dass keine elektrische
Zusatzheizung benötigt wird und so der Betrieb der Lüftungsgeräte äußerst effektiv zu bewerten ist.
Um dies für alle Grundschulen zu realisieren, ist das Beschaffen von 342 RLT-Anlagen erforderlich. Die
Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 12.500 € je RLT-Anlage, die Gesamtsumme beträgt folglich
4.275.000 €.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit Wirkung zum 11. Juni 2021 das bestehende
Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder
unter 12 Jahren ausgeweitet. Somit besteht die Möglichkeit, die vorbeschriebenen RLT-Anlagen zur
Förderung anzumelden. Die Förderquote beträgt 80 %. Seitens des Gebäudemanagements werden derzeit
bereits die entsprechenden Förderanträge bearbeitet, die separat je Schule gestellt werden müssen.
Da das Ausstatten der Grundschulen mit RLT-Anlagen nur sukzessive erfolgen kann, sollen ferner die
Klassenräume, in denen die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen unterrichtet werden, sowie
sämtliche Mehrzweckräume und die Räume, die gemäß der aktualisierten Empfehlung des
Umweltbundesamtes (UBA) vom 09,07,2021 in die Kategorie 2 (keine RLT-Anlage, Fenster nur kippbar) fallen,
mit mobilen Luftreinigern bestückt werden. Folglich müssen insgesamt 280 mobile Luftreiniger beschafft
werden, wovon 22 auf die Ausstattung der schlecht belüfteten Räume entfallen.
Die mobilen Luftfilter müssen folgende (technische) Anforderungen erfüllen:
Schalldruckpegel von max. 35 dB(A) bei einem Volumenstrom von 700 nvVh
Luftzufuhr über Kopf
Volumenstrombereich bis 1,200 m3/h
HEPA-Filter mit Vorfilter
Energieeffizienz mit maximal 275 W Anschlussleistung
Steckerfertige Lieferung
Die Kosten belaufen sich auf rund 3.500 € je Stück, so dass Gesamtkosten in Höhe von 980.000 € entstehen,

2

Der Bund sowie das Land haben ein Förderprogramm „Luftförderprogramm 11“ in Aussicht gestellt, welches
eine 100%ige Förderung der mobilen Luftfilter für die Räume der vorgenannten Kategorie 2 vorsehen soll. Die
übrigen 258 mobilen Luftfilter (für Räume der Kategorie 1) werden nach derzeitigem Kenntnisstand aus städt,
Mitteln finanziert werden müssen.

2. Veranlassung der Dringlichkeitsentscheidung
In der ergänzenden Empfehlung des UBA zu dem Thema Innenraumlufthygiene vom 09.07.2021 äußert sich
dieses zu stationären Lüftungsanlagen sowie mobilen Luftreinigern wie folgt:

„In Räumen der Kategorie 2 (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen
mit minimalem Querschnitt) kann als technische Maßnahme die Zufuhr von Außenlu ft durch den Einbau
einfach und rasch zu installierenden Zu- und Abluftanlagen erhöht werden. Alternativ ist der Einsatz mobiler
Luftreiniger sinnvoll.
Für Räume der Kategorie 2 sind mobile Luftreinigungsgeräte somit, neben der eingeschränkten Lüftung, ein
wichtiges Element eines Maßnahmenpakets, die Konzentration virushaltiger Partikel in Innenräumen durch
Filtration zu reduzieren oder luftgetragene Viren mittels Luftbehandlungsmethoden (UV-C, lonisation/Plasma)
zu inaktivieren.
In Räumen der Kategorie 2 kann als technische Maßnahme die Zufuhr von Außenluft durch den Einbau
einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen erhöht werden. Alternativ ist der Einsatz mobiler
Luftreiniger sinnvoll. Fachgerecht positioniert und betrieben ist ihr Einsatz wirkungsvoll, um während der
Dauer der Pandemie die Wahrscheinlichkeit indirekter Infektionen zu minimieren. "
Auf Grundlage dieser aktuellen, differenzierten Stellungnahme des UBA werden der Bund und das Land nun
die Anschaffung von mobilen Luftreinigern fördern. Da sich auch die Stadt Aachen stets an den Empfehlungen
des UBA orientiert hat, sollen nun schnellstmöglich die Räume der Kategorie 2 ausgestattet werden.
Überdies besteht für die jüngeren SuS bisher keine Möglichkeit, einen Impfschutz gegen das Coronavirus zu
erhalten. Insbesondere bei den SuS der 1. und 2. Klassen ist zudem nicht davon auszugehen, dass diese im
Bereich des Infektionsschutzes ausreichend geübt sind, um die Regeln zum Schutz vor Covid19 konsequent
zu befolgen. Daher ist seitens der Verwaltung vorgesehen, über die 22 Räume hinaus die Klassenräume
dieser Zielgruppe sowie sämtliche Mehrzweckräume ebenfalls mit mobilen Luftfiltern zu versehen, um
möglichst kurzfristig nach dem Ende der Sommerferien einen hohen Grad an Infektionsschutz zu erzielen.
Aufgrund der Dringlichkeit kann ein Verhandlungsverfahren durchgeführt werden, welches die Vergabe auf ca.
10 Tage reduziert. Die Ausschreibung wird beinhalten, dass die mobilen Luftfilter seitens des Herstellers direkt
zu den jeweiligen Schulen geliefert und dort fachmännisch aufgestellt werden.
Gleichzeitig soll unmittelbar nach der Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung mit dem sukzessiven
Einbau von RLT-Anlagen in den Grundschulen begonnen werden. Auch hier sollen prioritär die Räume der 1.
und 2. Klassen herangezogen werden mit dem Ziel, die dann nicht mehr benötigten mobilen Luftfilter in den
Klassenräumen der 3. und 4. Klassen aufstellen zu können.
Aufgrund der Dringlichkeit kann hier ebenfalls ein Verhandlungsverfahren durchgeführt werden, welches die
Vergabe auf ca. 10 Tage reduziert. Derzeit wird davon ausgegangen, dass mit dem Einbau der RLT-Anlagen
im Oktober begonnen werden kann mit dem Ziel, wöchentlich eine Schule auszustatten, sofern die Installation
der Lüftungsgeräte auch während des Schulbetriebs erfolgen kann.
So soll innerhalb kürzester Zeit eine möglichst flächendeckende Ausstattung sämtlicher Grundschulen mit
einer Kombination aus stationären und mobilen Luftfiltern erreicht werden.

3

3. Finanzielle Auswirkungen
Für das Beschaffen der stationären RLT-Anlagen fallen folgende Kosten (Investive Auszahlungen) an:
4.275.000 € (davon 80%ige Förderung des Bundes: 3.420.000 €).
Für das Beschaffen der mobilen Luftfilter fallen folgende Kosten an:
980.000 € (davon 100%ige Förderung des Bundes für 22 Anlagen: 77.000 €).
Die Deckung der Kosten (Investiven Auszahlungen) erfolgt aus dem PSP-Element
5-010604-900-01100-300-1 "Sanierung Neues Kurhaus" in Verbindung mit der Kostenart 78480000
in Höhe von 1.758.000 € (Eigenanteil raumlufttechnische Lüftungsanlagen und mobile Anlagen) sowie dem
PSP-Element 5-030101-900-00100-992-3 "RLT Sanierung und Beschaffungen" in Verbindung mit der
Kostenart 68100000 in Höhe von 3.497.000 € (80%ige Förderung vom Bund für stationäre RLT-Anlagen sowie
100%ige Förderung vom Bund für 22 mobile Anlagen).
Die Mittelbereitstellung erfolgt bei den PSP-Element 5-030101-900-00100-992-3 "RLT Sanierung und
Beschaffungen" in Verbindung mit den folgenden Kostenarten:
78310000 in Höhe von
980.000 € (280*3.500 €)
78650000 in Höhe von
855.000 € (20% von 342*12.500 €)
78150000 in Höhe von 3.420.000 € (80% von 342*12.500 €)

4. Beschluss
Gemäß § 60 GO NRW treffen die Unterzeichner/innen folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Für die Aachener Grundschulen werden die o. g. stationären RLT-Anlagen sowie mobilen Luftfilter zu dem
nächstmöglichen Zeitpunkt beschafft.

'Äschen, den 04.08.2021

Sibylle Keupen

i/ ^

Oberbürgermeisterin

Grüne-Fraktion
Ratsmitglied

CDU-Fraktion
Ratsmitglied

'Rafsmitglied

T,H(99^x
FDP Fraktion
Ratsmitglied

Ratsmitglied