Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
E 26 - Gebäudemanagement
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation, EGovernment und Informationstechnologie
Vorlage-Nr:
FB 45/0119/WP18
Status:
öffentlich
Datum:
Verfasser/in:
03.08.2021
FB 45/400
Sachstandsbericht Förderprogramm "DigitalPakt Schule NRW"
Ziele:
Klimarelevanz
keine
Beratungsfolge:
Datum
26.08.2021
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Vorlage FB 45/0119/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2021
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
1) 5-030302-900-01400-900-1, 78310000
2) 5-030302-900-01400-900-2, 78350000
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2021
Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis
Fortgeschriebener Ansatz
2021
Ansatz
-bener
2022 ff.
Ansatz 2022
ff.
0
0
1) 5.239.000
5.239.000
2) 4.382.977,78
4.382.977,78
-9.621.977,78
-9.621.977,78
+ Verbesserung /
Fortgeschrie
bedarf
bedarf
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Gesamt- Gesamt-
1) 4-030302-927-6, 52560000
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2021
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
2021
Fortgeschrie
Ansatz
-bener
2022ff.
Ansatz 2022
ff.
Folge-
Folge-
kosten
kosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
1) 4.382.977,78
4.382.977,78
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-4.382-977,78
-4.382.977,78
0
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 45/0119/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2021
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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
groß
nicht ermittelbar
x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
x
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0119/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2021
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Erläuterungen:
Mit der Vorlage „Sachstand Digitalisierung an den Schulen“ in der Sitzung des Ausschusses für
Schule und Weiterbildung am 08.12.2020 informierte die Verwaltung über den derzeitigen Sachstand
bezüglich der Entwicklung und der Maßnahmen im Bereich der Schuldigitalisierung. Nachdem
schließlich am 05.03.2021 die Stelle „Gesamtkoordination des Förderprogramms DigitalPakt Schule“
besetzt werden konnte, wurde intensiv an dem Umsetzen des Förderprogramms DigitalPakt Schule
gearbeitet.
Allgemeine Informationen - DigitalPakt Schule NRW
Im Rahmen des DigitalPakts kann die Stadt Aachen eine max. 90%ige Fördersumme von
8.659.780,00 Euro abrufen, wobei ein 10%iger Eigenanteil von 962.198,00 Euro durch die Verwaltung
zu leisten ist (sh. Vorlage des Schulausschusses vom 04.06.2020). Für die Anschaffung und
Verbesserung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen steht
der Stadt Aachen demzufolge ein Gesamtbudget von 9.621.198 Euro zur Verfügung.
Abb. 1:Förderbereiche des DigitalPakts Schule NRW
Das Förderprogramm „DigitalPakt Schule NRW“ wird differenziert in vier Förderbereiche (siehe Abb.
1). Für jeden Förderbereich ist ein separater Förderantrag zu stellen. Es können mehrere
Förderanträge je Förderbereich bis spätestens zum 31.12.2021 gestellt werden. Innerhalb eines
Förderantrags ist es möglich, Fördermittel für einzelne Maßnahmen zu verschieben. Es besteht daher
die Absicht, je Förderbereich möglichst einen gebündelten Förderantrag zu stellen, um eine
größtmögliche Flexibilität zu bewahren.
Förderbereich 2.1 – IT-Grundstruktur – insb. WLAN-Ausbau & IT-Infrastruktur
Im Rahmen von „Gute Schule 2020“ war es bereits möglich, folgende 23 Schulen mit
flächendeckendem WLAN sowie einer dem aktuellen Standard entsprechende IT-Infrastruktur
auszustatten:
Einhard-Gymnasium
Rhein-Maas-Gymnasium
Geschwister-Scholl-Gymnasium
St. Leonhard Gymnasium
Kaiser-Karls-Gymnasium
Anne-Frank-Gymnasium
Vorlage FB 45/0119/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2021
Seite: 4/9
Gemeinschaftshauptschule Drimborn
Luise-Hensel-Realschule
Maria Montessori Gesamtschule
Gesamtschule Brand
Heinrich-Heine-Gesamtschule
GGS Driescher Hof
GGS Brühlstraße
GGS Gerlachstraße
GGS Laurensberg
GGS Richterich
GGS Schönforst
EGS Annaschule
KGS Feldstraße
KGS Verlautenheide
KGS Beeckstraße
KGS Hanbruch
GGS Richterich/KGS Horbach
KGS Am Fischmarkt
Für alle weiteren Schulen wurde prioritär die Beantragung der Fördergelder zur Fortsetzung des
WLAN-Ausbaus und der Ertüchtigung der IT-Infrastruktur über den DigitalPakt angestrebt.
Beantragung
Eine grundlegende Voraussetzung zur Beantragung der Fördergelder ist die Darlegung einer
detaillierten Investitionsplanung pro Schule / pro Jahr. Dies beinhaltet u. a. eine Übersicht sämtlicher
erforderlicher Netzwerkkomponenten wie Accesspoints, Switche, Netzwerkschränke etc. ebenso wie
eine Kosten- sowie Zeitplanung über die Maßnahmen zur Ertüchtigung der IT-Infrastruktur, wie
Verkabelungs- und Installationsarbeiten und Materialkosten.
Da die Arbeiten insbesondere in dem Bereich der Ertüchtigung der IT-Infrastruktur sukzessive für
einzelne Schulen ausgeschrieben werden und oftmals lediglich in den Schulferien durchgeführt
werden können, ist mit einer flächendeckenden, standardgemäßen IT-Infrastruktur und WLANLandschaft an sämtlichen Schulen nach aktueller Zeitplanung Ende 2025 auszugehen. Insbesondere
in dem Hinblick auf die Erfahrungen durch den coronabedingten Distanz- bzw. Wechselunterricht ist
es das Ziel, allen Schulen in kürzester Zeit flächendeckendes WLAN zur Verfügung zu stellen, sodass
die Grundlage für das Lehren und Lernen mit und über digitale Medien geschaffen werden kann. Um
dieses Ziel zu erreichen, ist vorgesehen, die Schulen bereits vor dem endgültigen WLAN-Ausbau und
der Verbesserung der IT-Infrastruktur die für WLAN erforderliche Hardware (Accesspoints und
Switche) provisorisch, sprich ohne feste Installation, bereitzustellen. Dadurch wird den Schulen
ermöglicht, überall dort, wo bereits Netzwerkanschlüsse vorhanden sind, die Access Points
einzusetzen, um einen möglichst breiten WLAN-Empfang zu schaffen. Für dieses vorläufige Vorhaben
werden provisorische Switche benötigt, welche im Zuge der Ertüchtigungen der IT-Infrastruktur gegen
endgültige Switche ausgetauscht werden. Der Hintergrund ist, dass die endgültigen Switche in einem
ersten Schritt nicht installiert werden können, da teilweise Netzwerkschränke gegen neue Modelle
ausgetauscht werden müssen, was wiederum die zeitintensive Ertüchtigung der IT-Infrastruktur
voraussetzt. Der Austausch und die damit verbundene aufwendige Neukonfiguration der endgültigen
Switche kann entsprechend erst im Zusammenhang mit den IT-Infrastrukturmaßnahmen erfolgen.
Eine Förderung der provisorischen Switche über den DigitalPakt ist nicht möglich, da dies eine
unzulässige Doppelförderung im Sinne der Förderrichtlinie darstellen würde. Vor diesem Hintergrund
werden aus städtischen Mitteln (Schulen digital) im Umfang von ca. 20.000,00 Euro die zuvor
genannten provisorischen Switche angeschafft.
Vorlage FB 45/0119/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2021
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In einem zweiten Schritt wird dann der endgültige Ausbau der IT-Infrastruktur erfolgen.
Ausgenommen von diesem Vorgehen sind die in nachfolgender Grafik aufgeführten neun Schulen.
Für vier dieser Schulen erfolgten bereits im Rahmen von „Gute Schule 2020“ sämtliche
Vorbereitungen für Ausschreibungsverfahren sowie Planungen zur Durchführung des WLAN-Ausbaus
und Ertüchtigung der IT-Infrastruktur, für die übrigen fünf Schulen sind die entsprechenden Planungen
und Ausschreibung für das laufende Jahr vorgesehen. Um schnellstmöglich die ersten
Ausschreibungen und Maßnahmen vornehmen zu können, wurde beschlossen, einen separaten
Förderantrag für diese neun Schulen zu stellen.
Antrag 1: WLAN-Ausbau und Ertüchtigung der IT-Infrastruktur erfolgen parallel
Couven Gymnasium
Inda Gymnasium
4. Gesamtschule
GGS Brander Feld
GGS Am Lousberg
KGS Düppelstraße
KGS Karl-Kuck-
KGS Marktschule
KGS Passstraße
Schule
Brand
Tabelle 1: erster Förderantrag zum WLAN-Ausbau und Verbesserung der IT-Infrastruktur
Für alle verbleibenden Schulen (siehe Tabelle 2) müssen jegliche Ausschreibungsunterlagen und
planerischen Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur vorbereitet werden, sodass diese in
einem zweiten Förderantrag zusammengefasst wurden.
Antrag 2: Provisorisches WLAN mit späterer endgültiger Ertüchtigung der IT-Infrastruktur
Gemeinschaftshauptschule Aretzstraße
Hauptschule Burtscheid
Alkuinrealschule (nur ACs)
Hugo Junkers Realschule
FöS am Rödgerbach
Peter Härtling Schule
Martin-Luther-King Schule
KGS Bildchen
KGS Luisenstraße
GGS Montessori Mataréstraße
GGS Gut Kullen
GGS Am Haarbach
KGS Forster Linde
GGS Walheim
GGS Montessori Eilendorf
KGS Michaelsbergstraße
GGS Montessori Reumontstraße
KGS Birkstraße
KGS Kornelimünster
GGS Am Höfling
GGS Oberforstbach
GGS Vaalserquartier
KGS Höfchensweg
KGS Am Römerhof
GGS Auf der Hörn (nur ACs)
Tabelle 2: zweiter Förderantrag zum WLAN-Ausbau und Verbesserung der IT-Infrastruktur
Vorlage FB 45/0119/WP18 der Stadt Aachen
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Für die Antragsstellung ist zudem die Einreichung eines sehr umfangreichen technischpädagogischen Einsatzkonzeptes (tpEk) je Schule notwendig, welche gemeinsam mit den Schulen
sowie den beteiligten Fachabteilungen (E 26, FB 11/400 und EMZ) erarbeitet wurden.
Um nicht zu stark von den fortwährenden Preissteigerungen betroffen zu sein wurde geprüft, inwieweit
bereits erste Ausschreibungsverfahren in die Wege geleitet werden können. Die Bezirksregierung
Köln informierte die Abteilung Schule darüber, dass vorgelagerte Ausschreibungen unter dem
Vorbehalt der Förderung im Rahmen des DigitalPakt grundsätzlich ohne einen Zuwendungsbescheid
förderunschädlich möglich sind. Eine Auftragsvergabe ist allerdings erst möglich, sobald der positive
Förderbescheid vorliegt. Eine vorzeitige Beauftragung wäre somit förderschädlich. Da sowohl die
Bindefrist nach Ausschreibung i. d. R. einen Monat beträgt und diese nicht beliebig oft verlängert
werden kann als auch die Dauer der Förderantragsprüfung nicht näher bestimmt werden kann,
musste von einer vorzeitigen Ausschreibung abgesehen werden.
Am 12. Juli 2021 wurden die Förderanträge für den WLAN-Ausbau und IT-Infrastruktur bei der
Bezirksregierung Köln eingereicht, die aktuell durch die Bezirksregierung geprüft werden. Insgesamt
wurde für die WLAN- und IT-Infrastrukturmaßnahmen für die 34 Schulen eine Fördersumme von
1.580.237,38 Euro beantragt.
Sonderfall – KGS Am Fischmarkt
Der Pavillon der KGS Am Fischmarkt ist bisher nicht an das Netzwerk der Schule angebunden. Da der
Pavillon für Unterrichtszwecke jedoch stetig genutzt wird, wurde entschieden, einen separaten
Förderantrag für die Anbindung des Pavillons zu stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden
derzeit erarbeitet.
Förderbereich 2.3 – schulgebundene mobile Endgeräte
Laut Förderrichtlinien kann jeder Schule im Rahmen dieses Förderbereichs ein max. Budget von
25.000 € zur Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte wie Notebooks, Tablets, Convertables
und Zubehör eingeräumt werden.
Voraussetzung zur Anschaffung mobiler Endgeräte ist laut Förderrichtlinie eine entsprechende ITInfrastruktur je Schule oder eine Beantragung dieser über den DigitalPakt. Erst nach Erfüllung dieser
Vorgaben werden die Fördergelder an den Schulträger freigegeben.
Beantragung
Aufgrund des vorgegebenen finanziellen Rahmens wurde seitens der Verwaltung eine Bestellliste
entwickelt, in welcher eine Auswahl an Endgeräten inkl. der entsprechenden Anschaffungskosten
erfasst wurde. Diese wurde den Schulen per Mail am 26. April 2021 übersandt. Die Schulen konnten
so innerhalb des vorgegeben Budgets über die Verwendung der Mittel frei entscheiden bzw. eine
Auswahl treffen, welche Endgeräte in welcher Anzahl beschafft werden sollen.
Im Rahmen der Förderrichtlinie für das Beschaffen von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte wurden
bereits 1.800 Lehrer*innen-iPads bestellt, so dass nahezu jede Lehrkraft mit einem entsprechenden
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Ausdruck vom: 14.12.2021
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Endgerät ausgestattet werden konnte. Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung "Verordnung über
die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO DV I)" wird das
Verarbeiten von Daten auf privaten Endgeräten für Lehrer*innen nicht mehr möglich sein, sobald den
Lehrkräften persönliche Dienstgeräte wie Apple iPads vom Schulträger zur Verfügung gestellt werden.
Da insbesondere administrative Arbeiten mithilfe von iPads nur in einem begrenzten Rahmen möglich
sind, wurden die Schulen in o. g. Mailanschreiben darauf hingewiesen, bei Bedarf eine gewisse
Anzahl an Notebooks für die Lehrkräfte zu berücksichtigen, mit denen sowohl pädagogische als auch
administrative Tätigkeiten (insbesondere das Schreiben von Zeugnissen) realisiert werden können.
Weiterhin ist selbstverständlich die Anschaffung von Schüler-iPads oder -Notebooks möglich.
Auch für diese Fördersäule ist das Anfertigen der umfassenden tpEks für sämtliche Schulen
erforderlich, die letztlich auch durch die Schulleitungen zu unterzeichnen und dem Förderantrag
beizufügen sind. In den tpEks wurde je Schule u. a. der aktuelle Ist-Stand der vorhandenen
Endgeräte, der Anschaffungswunsch sowie fundierte pädagogische Begründungen zur Anschaffung
der Geräte dargelegt.
Mit Datum 20.Juli 2021 wurden die Anträge zur Zwischenprüfung bei der Bezirksregierung Köln online
eingereicht. Die Abteilung Schule wartet derweil auf entsprechendes Feedback, im Anschluss wird
dann das endgültige Einreichen des Förderantrags erfolgen. Insgesamt wurde für die Anschaffung von
schulgebundenen mobilen Endgeräten für die 57 Schulen eine Fördersumme von 1.425.00,00 Euro
kalkuliert. Es ist vorgesehen, sämtliche mobilen Endgeräte nach Erhalt des Förderbescheids in 2022
zu beschaffen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es insbesondere im Bereich der mobilen
Endgeräte erhebliche Lieferengpässe gibt.
Förderbereich 2.1 – Interaktions- und Anzeigetechnik
In der Vorlage Nr. FB45/0757/WP17, die in der Sitzung des Schulausschuss am 04.06.2020 beraten
wurde, wurde beschlossen, dass sämtliche Klassen- und Kursräume der städt. Schulen mit
Präsentationstechnik ausgestattet werden sollen.
Beantragung
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde in einem ersten Schritt eine umfassende Bestandserhebung
durchgeführt. Insgesamt wurden 407 auszustattende Klassen- und Kursräume ermittelt. Zudem ergab
die Bestandserhebung, dass die KGS Marktschule Brand, GGS Am Lousberg, KGS Feldstraße und
Peter-Härtling-Schule bereits vollständig über „Gute Schule 2020“ ausgestattet wurden. Gleiches gilt
für die KGS Verlautenheide, die derzeit über „Gute Schule 2020“ ausgestattet wird.
Überdies wurden sämtliche Klassenräume, die mit einem Beamer ausgestattet sind, dahingehend
untersucht, ob der jeweils vorhandene Beamertyp den Anforderungen einer aktuellen
Präsentationstechnik entspricht. Im Ergebnis wurden 157 veraltete Beamer in Klassen- und
Kursräumen identifiziert, die ebenfalls im Rahmen des DigitalPakts gegen zeitgemäße
Präsentationstechnik ausgetauscht werden.
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Analog zu den schulgebundenen mobilen Endgeräten wurden auch hier seitens der Verwaltung vier
Medienpakete geschnürt, zwischen denen die Schulen sich entscheiden konnten (siehe Anlage). Auf
das Anbieten von Deckenbeamern wurde bewusst verzichtet, da die Montage dieser im Rahmen von
„Gute Schule 2020“ häufig zu Komplikationen führte.
Die angebotenen Medienpakete wurden am 31. Mai 2021 per Mail an sämtliche Schulleitungen
verschickt. Bei spezifischen Rückfragen zur Wahl der Technik konnten die Schulen das
Beratungsangebot des EMZs nutzen.
Den vorgenannten, bereits ausgestatteten Schulen (mit Ausnahme der KGS Verlautenheide, die im
Rahmen der Ausstattung über „Gute Schule 2020“ interaktive Präsentationstechnik auswählen kann)
wurde überdies die Möglichkeit eingeräumt, jeweils einen Raum mit einem interaktiven Display
auszustatten. Hintergrund der Entscheidung ist, dass diese Schulen die Gelegenheit bekommen
sollen, den Umgang mit der gewünschten Präsentationstechnik im Unterricht zu erlernen.
Basierend auf den Anschaffungswünschen wurden auch hier die tpEks je Schule durch die Abteilung
Schule vorbereitet und den Schulen per Mail zur Unterzeichnung übersandt.
Derweil werden umfassende Zeit- und Kostenplanungen für die Beantragung der Fördergelder durch
die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der durchführenden Fachfirma erstellt. Nach aktueller Planung
würden im Frühjahr 2024 sämtliche Klassenräume mit Präsentationstechnik ausgestattet sein.
Ferner werden die Online-Antragsformulare und Anlagen vorbereitet mit dem Ziel, den Antrag Anfang
September 2021 der Bezirksregierung Köln zur Prüfung vorlegen zu können. Nach aktuellem Stand
wird sich das Gesamtbudget innerhalb dieser Fördersäule auf 4.639.711,82 Euro belaufen.
Weitere Schritte
Nach aktueller Kalkulation wird eine verbleibende Fördersumme von voraussichtlich rd. 1,9 Mio. Euro
für weitere Anschaffungen zur Verfügung stehen. Sobald die Kostenkalkulation für die Anzeige- und
Präsentationstechniken abgeschlossen werden konnte, wird das Kompetenzteam Schulen digital
darüber beraten, inwieweit bspw. die Fördersäule digitale Arbeitsgeräte bedient werden kann.
Anlage:
Medienpakete Präsentationstechnik
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DigitalPakt | Förderbereich: Interaktions- & Anzeigetechnik
Medienpaket 1 | interaktives Display | Touchscreen
Medienpaket 2 | passives Sony-Display
In diesem Medienpaket ist folgendes enthalten:
Komponente
Beschreibung
Clevertouch Impact Plus
75 Zoll großer interaktiver Touchscreen mit diversen Anschlussmöglichkeiten wie
USB, HDMI, Displayport, VGA etc.. Beinhaltet zwei interaktive Stifte zum
Schreiben am Touchscreen. Lautsprecher sind integriert.
Medienpaket 3 | passives Clevertouch Display
In diesem Medienpaket ist folgendes enthalten:
Abbildung
Komponente
Beschreibung
Sony Display
75 Zoll großes Sony-Display mit diversen Anschlussmöglichkeiten. Beinhaltet Apps
wie AirPlay und Chromecast, wodurch das Spiegeln bspw. einer iPad-Oberfläche
schnell und einfach ermöglicht wird. Eine 5 Jahre Vor-Ort-Service-Garantie ist
inbegriffen.
Der Vorteil dieser Lösung ist, dass neben der Präsentation von Inhalten weitere
innovative und interaktive Anwendungen & Methoden in den Unterricht integriert
werden können.
Medienpaket 4 | passiver Beamer | Ultrakurzdistanzbeamer
In diesem Medienpaket ist folgendes enthalten:
Abbildung
Komponente
Beschreibung
Clevertouch Impact
75 Zoll großes Clevertouch-Display mit diversen Anschlussmöglichkeiten.
Beinhaltet diverse Apps, die u. a. das Spiegeln mit einem iPad ermöglichen.
In diesem Medienpaket ist folgendes enthalten:
Abbildung
Komponente
Beschreibung
Epson Ultrakurzdistanzbeamer
(EB-735F)
Der Ultrakurzdistanzbeamer EB-735F kann eine Bildbreite von bis zu 250 cm
projizieren (im Vergleich: Ein 75 Zoll Display hat eine Bildbreite von 170 cm; ein 86
Zoll Display von 195 cm). Ein Vor-Ort-Service von 5 Jahren sowie eine
Lampengarantie von 5 Jahren oder max. 20.000 Stunden sind inbegriffen.
Der Vorteil dieses Displays ist die hohe Robustheit.
Der Vorteil dieses Displays ist die hohe Leuchtkraft, wodurch eine hohe
Bildbrillianz erreicht wird.
Abbildung
Der Vorteil dieses Beamers ist die hohe Bildspannweite.
PC-Modul
Neben den bereits vorinstallierten Apps wird durch dieses PC-Modul zudem die
Möglichkeit geschaffen, den Touchscreen wie einen PC zu nutzen. Das
Betriebssystem ist Windows 10 Pro.
Projektionsboard & Lautsprecher
Lautsprecher (Aktivbox Kindermann Set 50+) und ein entsprechend großes
Whiteboard sind in der Bestellung inbegriffen. Die Installation & Montage ist
ebenfalls enthalten.
Wandmontage über Pylonensystem
Eine sehr robuste Aluminium-Rahmenkonstruktion. Einfache Handhabung mittels
höhenverstellbarem Schiebegriff. Auf- und Abfahren des Displays ist manuell sehr
leichtgängig und einfach möglich.
Wandhalterung
Eine robuste Wandhalterung. Diese wird fest installiert und ist starr.
Wandhalterung
Eine robuste Wandhalterung. Diese wird fest installiert und ist starr.
Apple-TV
inkl. Lizenz & Halterung
Ein Apple-TV (32 GB 4. Gen.) inkl. Halterung und Lizenz werden installiert, sodass
eine kabellose Verbindung mit einem iPad problemlos möglich ist.
Seitenflügel
Je Display sind zwei Seitenflügel inbegriffen (1x Lineatur, 1x Quadrate, 2x Blanco).
Die Seitenflügel besitzen ein Alu-Profil Natur Eloxal und sind allseitig abgerundet
mit Sicherheitsecken aus Kunststoff. Die Seitenflügel sind projektionsoptimiert,
beschreibbar, trocken abwischbar und magnethaftend.
Medienanschlussfeld
Die Installation eines Medienanschlussfeldes ist vorgesehen, wodurch ebenfalls
eine schnelle und einfache Verbindung zum Display aufgebaut werden kann. Das
Medienanschlussfeld wird i. d. R. in der Nähe des Bildschirms installiert.
Medienanschlussfeld
Die Installation eines Medienanschlussfeldes ist vorgesehen, wodurch ebenfalls
eine schnelle und einfache Verbindung zum Display aufgebaut werden kann. Das
Medienanschlussfeld wird i. d. R. in der Nähe des Bildschirms installiert.
Medienanschlussfeld
Die Installation eines Medienanschlussfeldes ist vorgesehen, wodurch ebenfalls
eine schnelle und einfache Verbindung zum Display aufgebaut werden kann. Das
Medienanschlussfeld wird i. d. R. in der Nähe des Bildschirms installiert.
Demontage & Entsorgung
vorhandener Tafel
Bei der Bestellung eines interaktiven Displays wird das alte herkömmliche
Tafelsystem ausgetauscht und entsorgt.
Lieferung & Montage
Bei der Bestellung eines passiven Displays bleibt das herkömmliche Tafelsystem
bestehen. Der Bildschirm ist ein ergänzendes Medium. In Kombination mit einem
iPad wird eine Teilinteraktivität ermöglicht.
Lieferung & Montage
Bei der Bestellung eines passiven Displays bleibt das herkömmliche Tafelsystem
bestehen. Der Bildschirm ist ein ergänzendes Medium. In Kombination mit einem
iPad wird eine Teilinteraktivität ermöglicht.
Lieferung & Montage
Bei der Bestellung eines passiven Beamers bleibt das herkömmliche Tafelsystem
bestehen. Der Beamer ist ein ergänzendes Medium. In Kombination mit einem
iPad wird eine Teilinteraktivität ermöglicht.
Eine entsprechende Verkabelung und Installation ist inbegriffen.
Eine entsprechende Verkabelung und Installation ist inbegriffen.
Anzahl zu bestellender Medienpakete
Anzahl zu bestellender Medienpakete
Anzahl Ihrer Klassenräume ohne Präsentationstechnik
Bitte tragen Sie nachfolgend ein, welches Medienpaket Sie sich für welchen Klassenraum wünschen. Fügen Sie bei Bedarf weitere Zeilen hinzu, sollten die vorhandenen nicht
ausreichen.
Kurze Beschreibung zum Einsatz der Präsentationstechnik
Medienpaket
Klassenraum
Sonstiges
Hier können Sie bspw. eintragen, ob Sie bereits Apple-TVs angeschafft und im Rahmen eines Medienpakets installieren lassen möchten.
Lieferadresse
Bitte tragen Sie hier Ihre Lieferadresse ein.
Eine entsprechende Verkabelung und Installation ist inbegriffen.
Anzahl zu bestellender Medienpakete
Eine entsprechende Verkabelung und Installation ist inbegriffen.
Anzahl zu bestellender Medienpakete