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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0088/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

19.05.2021
FB 45/400

Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule
Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr
2021/2022
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
09.06.2021
10.06.2021
23.06.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Rat der Stadt Aachen

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen der Änderung der Schulart
der Städtischen Katholischen Grundschule Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule gemäß
dem Elternwunsch zu zustimmen, sofern mehr als die Hälfte der Eltern für eine Änderung der Schulart
gestimmt haben. Anderenfalls tritt keine Änderung der Schulart ein und die Grundschule bleibt eine
katholische Grundschule.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen der Änderung der
Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule
gemäß dem Elternwunsch zu zustimmen, sofern mehr als die Hälfte der Eltern für eine Änderung der
Schulart gestimmt haben. Anderenfalls tritt keine Änderung der Schulart ein und die Grundschule
bleibt eine katholische Grundschule.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen
Grundschule Düppelstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2021/2022, sofern mehr
als die Hälfte der Eltern für eine Änderung der Schulart gestimmt haben. Anderenfalls tritt keine
Änderung der Schulart ein und die Grundschule bleibt eine katholische Grundschule.

Vorlage FB 45/0088/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.05.2021

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0088/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.05.2021

Seite: 2/4

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0088/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.05.2021

Seite: 3/4

Erläuterungen:
Das SchulG NRW unterscheidet in § 26 Abs.1 für Grundschulen drei verschiedene Schularten und
zwar Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen. Die Städtische
Katholische Grundschule Düppelstraße ist eine katholische Bekenntnisschule. Nach § 27 Absatz 3
SchulG NRW ist eine bestehende Grundschule in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern
eines Zehntels der Schüler*innen dies beantragen und im dann durchzuführenden
Abstimmungsverfahren mehr als die Hälfte der Eltern der Schüler*innen für die Umwandlung stimmen.
Abstimmungsberechtigt sind die Eltern der Kinder, die die Grundschule Düppelstraße zum Stichtag
10. Januar 2021 besuchen (§§ 8 Abs. 3 S. 1, 5 Abs. 2, Abs. 6 BestVerfVO). Zu diesem Stichtag
besuchten 261 Schüler*innen die Städtische Katholische Grundschule Düppelstraße. Es lagen 37
ordnungsgemäße Anträge auf Einleitung der Umwandlung vor. Gemäß § 7 BestVerfVO wurde
festgestellt, dass das Einleitungsverfahren auf Umwandlung erfolgreich und das
Abstimmungsverfahren nach § 8 BestVerfVO durchzuführen ist.
Im Abstimmungsverfahren entscheiden die Eltern, deren Kinder am Stichtag (10. Januar 2021) die
Städtische katholische Grundschule Düppelstraße besuchten, ob die Städtische Katholische Schule in
eine Städtische Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird.
Die Eltern haben für jedes Kind nur eine Stimme. Für die Stimmabgabe hat die Stadt Aachen als
Schulträger festgelegt, dass diese vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie per Brief erfolgt (§ 8
Absatz 5 BestVerfVO) und zwar in der Zeit vom 05.05.2021 bis einschließlich zum 18.05.2021.
Die Abstimmungsunterlagen wurden den Eltern auf dem Postweg zugesandt.
Haben für die Umwandlung einer Grundschule Eltern gestimmt, die mehr als die Hälfte der die Schule
besuchenden Kinder vertreten, so ist die Umwandlung durchzuführen. Anderenfalls bleibt die
bisherige Schulart unverändert (§ 10 Absatz 1 BestVerfVO).
Nach Abschluss der Abstimmung wurden die Stimmzettel von zwei Mitarbeitern*innen des
Schulträgers gemeinsam ausgezählt. Anschließend wurde das Ergebnis durch eine Entscheidung
festgestellt. Das genaue Ergebnis wird in der Sitzung vorgelegt (auf Grund der Fristen zur Einreichung
der Vorlagen konnte das Ergebnis nicht in die Vorlage aufgenommen werden).
Die Entscheidung bedarf der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen und ist anschließend in
ortüblicher Weise bekannt zu machen.
Anlagen:
keine

Vorlage FB 45/0088/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.05.2021

Seite: 4/4