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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0073/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

07.04.2021
FB 45/210

Auswahl der Familienzentren für das Kitajahr 2021/2022
- Landesförderung
- Kommunale Förderung
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
27.04.2021
28.04.2021
28.04.2021
28.04.2021
05.05.2021
05.05.2021
05.05.2021
09.06.2021

Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim

Zuständigkeit
Entscheidung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
1. Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem
Kinder- und Jugendausschuss, die nachfolgenden Einrichtungen für das Landesprogramm
Familienzentren 2021/2022 zu melden:


Kindertagesstätte Talbotzwerge, Talbotstraße 16, 52068 Aachen (VKM)



Kindertagesstätte Abenteuerland, Sittarder Straße 56, 52078 Aachen (AWO)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Weißwasserstraße 10, 52068 Aachen (Stadt
Aachen) (Kontingent des Vorjahres)

2. Die Bezirksvertretungen empfehlen dem Kinder- und Jugendausschuss, den bereits im Oktober
2008 zertifizierten Verbund Philipp Neri Weg 6 und11 durch folgende städtische Tageseinrichtungen
im Sozialraum 11 zu erweitern:


Städtische Tageseinrichtung für Kinder Reutershagweg 19, 52074 Aachen (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Steppenbergallee 210, 52074 Aachen (Stadt
Aachen)

3. Auf Grundlage der Vorlage „Förderung von Elterncafés in Kitas“ aus März 2016 wird dem Kinderund Jugendausschuss empfohlen, bei Wegfall einer Kindertagesstätte aus kommunaler Förderung
weitere Kindertagesstätten in die Förderung von Elterncafés zu überführen.
Dies ist in diesem Jahr nicht der Fall, jedoch soll die städtische Tageseinrichtung für Kinder
Reutershagweg 19 in den Verbund der Philipp-Neri-Wege 6 und 11 überführt werden, sie macht
Vorlage FB 45/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

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dadurch ein Kontingent für die Einrichtung eines Elterncafès frei.
Es wird daher dem Kinder- und Jugendausschuss empfohlen, ab Haushaltsjahr 2021 folgende
Kindertagesstätten in die Förderung von Elterncafés zu überführen:


Städtische Tageseinrichtung für Kinder Parkstr. 130 52072 Aachen (Stadt Aachen)

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt vorbehaltlich der Empfehlungen der
Bezirksvertretungen
1. die nachfolgenden Einrichtungen für das Landesprogramm Familienzentren 2021/2022 zu melden:


Kindertagesstätte Talbotzwerge, Talbotstraße 16, 52068 Aachen (VKM)



Kindertagesstätte Abenteuerland, Sittarder Straße 56, 52078 Aachen (AWO)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Weißwasserstraße 10, 52068 Aachen (Stadt
Aachen) (Kontingent des Vorjahres)

2. den bereits im Oktober 2008 zertifizierten Verbund Philipp Neri Weg 6 und11 durch folgende
städtische Tageseinrichtungen im Sozialraum11 zu erweitern:


Städtische Tageseinrichtung für Kinder Reutershagweg 19, 52074 Aachen (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Steppenbergallee 210, 52074 Aachen (Stadt
Aachen)

3. ab Haushaltsjahr 2021 folgende Kindertagesstätte in die kommunale Förderung von Elterncafés zu
überführen:


Städtische Tageseinrichtung für Kinder Parkstr. 130 52072 Aachen (Stadt Aachen)

Vorlage FB 45/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

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Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

30.000

30.000

90.000

90.000

0

0

Auszahlungen

30.000

30.000

90.000

90.000

0

0

0

0

0

0

0

0

Ergebnis
+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

638.300

638.300

2.037.700

2.037.700

0

0

716.300

716.300

2.271.700

2.271.700

0

0

0

0

0

0

0

0

-78.000

-78.000

-234.000

-234.000

0

0

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

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Erläuterungen:
1. Ausgangslage Landesförderung
Durch das Land NRW werden für das Kindergartenjahr 2021/2022 zwei Kontingente bewilligt, ein
weiteres Kontingent konnte aus dem Vorjahr übertragen werden.
Im Kindergartenjahr 2019/2020 war die Städt. Tageseinrichtung für Kinder Weißwasserstraße für die
Zertifizierung zum Familienzentrum benannt worden, aufgrund von strukturellen und personellen
Problemen wurde die Benennung zurückgezogen. Da sich die innerbetriebliche Situation wieder
stabilisiert hat, soll die Einrichtung für das Folgejahr 2021/22 erneut angemeldet werden.
Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder
beteiligt:


Städtische Tageseinrichtung für Kinder Albert-Maas-Straße 32 (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Alfons-Gerson-Straße 26a (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Alfonsstraße 22-24 (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Am Pappelweiher 1 (Stadt Aachen) im Verbund mit
der Einrichtung Am Kupferofen 17 (Evangelische Kirchengemeinde)



Kindertagesstätte Guter Freund An der Birk 8 (AWO)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder An der Rahemühle 6 im Verbund mit dem städtischen
Montessori Kinderhaus Schurzelter Str. 21 (beide Stadt Aachen)



Kindertagesstätte St. Barbara Barbarastraße 6 (pro futura)



Städtische Tageseinrichtung Brunssumstraße 36 (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Eibenweg 16 (Stadt Aachen)



Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße 7 (Deutsches Rotes Kreuz)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Elsassstraße 64-72 (Stadt Aachen)



Katholische Tageseinrichtung für Kinder Feldstraße 49 im Verbund mit katholischer
Tageseinrichtung für Kinder Germanusstraße 24 (beide pro futura)



Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Freunder Landstraße 60 (ev. Kinder- und
Jugendhilfe Brand)



Kindertagesstätte Goerdeler Straße 10 (AWO)



Kindertagesstätte Großheidstraße 61 (AWO)



Kindertagesstätte Clara Fey Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten GmbH)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Johanniter Straße 4a (Stadt Aachen)



Katholische Kindertagesstätte St. Elisabeth Jülicher Straße 68 (pro futura) im Verbund mit der
städtischen Tageseinrichtug für Kinder Passstraße 25 (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Kirchberg 14 a 52076 Aachen (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Königsbergerstraße 100 Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Lindenstraße 27 (Stadt Aachen)



Kindertagesstätte Waldmeister Lintertstraße 148 (Lebenshilfe)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Philipp-Neri-Weg 6 im Verbund mit der städtischen
Tageseinrichtung Philipp-Neri-Weg 11 (beide Stadt Aachen)



Kindertagesstätte Anna Roles Raerener Str. 97 (Caritas-Lebenswelten GmbH)

Vorlage FB 45/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

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

Städtische Tageseinrichtung für Kinder Reimser Str. 69 (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Richtericher Straße 120 im Verbund mit der
städtischen Tageseinrichtung für Kinder Grünenthaler Straße 90 (beide Stadt Aachen)



Kindertagesstätte RoKoKo Robert-Koch-Straße 1a (SkF)



Kindertagesstätte Schikita Scheibenstraße 11 (Caritas Lebenswelten GmbH)



Kindertagesstätte Pusteblume Schillerstraße 10 (Studierendenwerk Aachen)



Kindertagesstätte Kunterbunt Sigmundstraße 8 (AWO)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Stettiner Straße 16 (Stadt Aachen)



Kindertagesstätte Schatzinsel Süsterfeldstraße 99 (SKF)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Wiesental 8 (Stadt Aachen)

Die Städt. Tageseinrichtung Stettinerstraße 16 befindet sich derzeit in der Zertifizierung. Damit sind
zum Sommer 2021 33 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde am Landesprojekt Familienzentren NRW
beteiligt.
Die folgenden Tageseinrichtungen sind weiterhin in der kommunalen Förderung


Städtische Tageseinrichtung für Kinder Am Höfling 10 (Stadt Aachen) im Verbund mit
Kindertagesstätte Branderhofer Weg 14 (Ev. Frauenverein Aachen)



Kindertagesstätte Holsteinstraße 5 (Caritas Lebenswelten)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 (Stadt Aachen)



Kindertagesstätte St. Monika Rollefstraße 2 im Verbund mit Kindertagesstätte Erlöserkirche
Hermann-Löns-Str.6 (beide pro futura)



Kindertagesstätte St. Fonleichnam Schleswigstraße 3 (pro futura)

2. Aktuelle Bewerbungssituation
Für das Kindergartenjahr 2021/ 2022 liegen zwei Bewerbungen von freien Trägern für eine
Zertifizierung zum Familienzentrum für die Landesförderung vor. Deshalb werden folgen
Tageseinrichtungen für Kinder vorgeschlagen:


Kindertagesstätte Talbotzwerge Talbotstraße 16 52068 Aachen (VKM)



Kindertagesstätte Abenteuerland Sittarder Straße 56 52078 Aachen (AWO)

Auf das übertragene Kontingent aus dem Vorjahr wird erneut die


Städtische Tageseinrichtung für Kinder Weißwasserstraße 10 52068 Aachen (Stadt
Aachen) vorgeschlagen.

Diese Kindertagesstätten befinden sich nicht in der kommunalen Förderung.

Vorlage FB 45/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

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3. Planung für das Kindergartenjahr 2021/2022
Laut Schreiben vom 04.03.2021 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert
wurde eine Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo
benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres
Bildungs- und Armutsrisiko tragen.
Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2021/22 zwei weitere
Familienzentren zur Zertifizierung gemeldet werden können, die beide an einem Ort mit besonderem
Unterstützungsbedarf liegen. Ein nicht genutztes Kontingent wurde in dieses Jahr übertragen und soll
nun ebenfalls genutzt werden. Die Bewerbungsfrist endet zum 15.06.2021.
Des Weiteren ergeht der Vorschlag den Verbund der städtischen Tageseinrichtungen Philipp Neri
Weg 6 und 11 um zwei weitere städtische Tageseinrichtungen aus dem Sozialraum zu erweitern mit
dem Ziel, sich innerhalb des Stadtteils noch besser zu vernetzen und zudem die von Familien als
Hürde wahrgenommene Bundesstraße zu überwinden.
4. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm
4.1 Auswahlkriterien
Folgende Kriterien wurden für die Auswahl herangezogen:


Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien



zentrale Lage in Sozialräumen



Angebote für Kinder unter 3 Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren



Besonderheiten z.B. hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund



hoher Arbeitslosigkeitsanteil



Trägerpluralität (Gleichgewichtigkeit zwischen Einrichtungen von freien Trägern und
städt. Einrichtungen)

Bei Zugrundelegung der Trägerpluralität besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit
zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft in der Gesamtbetrachtung.
4.2 Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:
4.2.1 Kindertagestätte Talbotzwerge, Talbotstraße 16 52068 Aachen (VKM)
Die Kindertagesstätte Talbotzwerge betreut 55 Kinder, davon sind derzeit 18 Plätze für Kinder mit
besonderem Förderbedarf ausgerichtet. Die Kita liegt zentral im Aachener Norden und ist fußläufig
und mit ÖPNV gut erreichbar. Viele der Familien bringen ihre Kinder zu Fuß in die Kindertagesstätte.
Zurzeit betreut die Kita einen Anteil an Familien mit Migrationshintergrund von fast 60%. Der
Arbeitslosenanteil der Eltern ist ebenfalls hoch. Viele Eltern, insbesondere Mütter, sprechen schlecht
oder gar kein Deutsch. Sie leben sehr isoliert im Sozialraum und in ihrer Community. Durch
Sprachkurse, Elternkurse zur Erziehung, Sport- und weitere Bildungsangebote könnte diesen Familien
Vorlage FB 45/0073/WP18 der Stadt Aachen

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die Anbahnung von Kontakten außerhalb ihrer Community und das Erlernen der deutschen Sprache
ermöglicht werden.
Auch die Benennung zur PlusKita unter Hinzuziehung der Kriterien Beitragsstufe, Bildungsindex der
Eltern und die gesprochene Sprache in der Familie zeigt die Unterstützungsbedürftigkeit der Familien.
Es gibt einen großen Bedarf an Beratung und Unterstützung im Alltag, in Erziehungsfragen,
Schuldnerberatung, Freizeitgestaltung, Erläuterungen zur Ernährung oder der altersgemäße
Mediengebrauch von Kindern.
Diese und weitere Themen sollen im Rahmen der Arbeit als Familienzentrum aufgegriffen werden.
4.2.2 AWO Kita Abenteuerland Sittarder Straße 56
Im Dezember 2019 eröffnete die Kita Abenteuerland, Sittarderstraße 56, und bietet Platz für 84 Kinder
ab Geburt bis zum Eintritt in die Schule. Zum Kindergartenjahr 2021/ 22 wird die Einrichtung
PlusKITA und nimmt zudem am Bundesprogramm Sprachkita „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt
ist“ teil. Beide Angebote zielen auf Familien mit Migrationshintergrund und eher niedrigem
Bildungsstand.
Die Kita Abenteuerland liegt im Stadtteil Forst/ Driescher Hof und ist sowohl mit öffentlichen
Verkehrsmitteln als auch - aufgrund ihrer zentralen Lage - zu Fuß gut erreichbar. Die Lebenssituation
der Kinder ist in hohem Maße durch den Migrationshintergrund der Eltern gekennzeichnet
(Migrationsanteil 98%).
Als Familienzentrum können Angebote auf drei Ebenen vorgehalten werden:
1. das Basisangebot zur hochwertigen Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder
2. ein Beratungsangebot für Eltern und Angebote zur Elternbildung
3. Strukturen der Kooperation mit anderen Akteuren aus dem Sozialraum
4.2.3 Städt. Tageseinrichtung für Kinder Weißwasserstraße 10, 52068 Aachen
Die Kindertagesstätte Weißwasserstraße liegt im Aachener Osten „Rothe Erde“. In der Kita werden
derzeit 50 Kinder aus 12 Nationen betreut. Der Anteil der Familien mit Zuwanderungsgeschichte liegt
bei 70%. In Rothe Erde leben vorwiegend Familien mit geringem Einkommen in Mietwohnungen. Die
meisten Kinder der Kita haben einen eingeschränkten Zugang zu Bildung und zur deutschen Sprache.
In den Familien finden sich vielschichtige Probleme, die die Bildungschancen und Gesundheit der
Kinder beeinträchtigen. Arbeitslosigkeit, soziale und wirtschaftliche Probleme begleiten die Familien in
ihrem Lebensalltag.
Die Kita wurde in einer Siedlung mit Übergangswohnheimen erbaut, die derzeit als Wohnheime für
Obdachlose Erwachsene genutzt werden. Ein öffentlicher Spielplatz liegt direkt neben der Kita. Ein
Familienzentrum an diesem Standort bietet die Möglichkeit, allen Menschen des Stadtteils eine
niederschwellige Anlaufstelle für Beratung und Bildung zu geben. Die vielfältigen Angebote sind
speziell für Familien und Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte zugeschnitten, um diese
frühzeitig zu erreichen und den Kindern den Zugang in unser Bildungssystem zu erleichtern.

Vorlage FB 45/0073/WP18 der Stadt Aachen

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4.3 Erweiterung des Familienzentrums im Verbund Philipp-Neri-Weg 6 und 11 durch die
Kindertagesstätten Reutershagweg 19 und Steppenbergallee 210
4.3.1 Städtische Tageseinrichtung für Kinder Reutershagweg19 (ehemals integrativ)
Die Städt. Tageseinrichtung für Kinder Reutershagweg liegt im Sozialraum 11 der Stadt Aachen, im
Wohngebiet Gut Kullen. Die Einrichtung liegt in gemischter Wohnbebauung mit einer hervorragenden
Infrastruktur. Sie stellt im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes bis zu 70 Plätze in 4 Gruppen zur
Verfügung. Drei der vier Gruppen verfügen über eine lange Tradition als integrative Gruppen. Nun
befindet sich die gesamte Einrichtung mit ihrem multiprofessionellen Team auf dem Weg zur
Inklusion.
Die Einrichtung besuchen viele Familien aus unterschiedlichen Familienstrukturen: Familien mit einem
hohen Bildungsanspruch, Familien mit Migrationshintergrund (mehr als 50%), Familien mit
Fluchterfahrungen, Familien, die von Armut bedroht sind, Familien die durch das Jugendamt betreut
sind u.v.m. Der Anspruch der KiTa-Mitarbeiter*innen ist, die Bildungschancen aller Kinder zu
verbessern und die Familien zu begleiten und zu unterstützen, dabei den inklusiven Gedanken zu
leben und Vielfalt als Chance zu sehen.
4.3.2 Städtische Tageseinrichtung für Kinder Steppenbergallee 210
Die Kindertagestäte Steppenbergallee liegt in einem reinen Wohngebiet von Ein- und Zweifamilienhäusern. Das angrenzende Landschaftsschutzgebiet und der verkehrsberuhigte Bereich ergeben eine
ruhige Umgebung.
Zum Einzugsgebiet der Einrichtung gehören die Siedlung Steppenberg, Gut Kullen und die direkte
Umgebung des Uniklinikums. Dieses Einzugsgebiet hält eine sehr unterschiedliche Familienstruktur
vor: eine sehr ländlich und bildungsnah orientierte Elternschaft mit einem hohen Bildungsanspruch
trifft hier durch strukturelle Veränderungen auf Familien mit Migrationshintergrund, die z.T. sozial
benachteiligt sind.
Ein großer Baustein der pädagogischen Arbeit in dieser Einrichtung ist die musikalische
Früherziehung als ein Element der Sprachbildung und wichtiger Aspekt in der Bildung der
Sozialkompetenz. Die Einrichtung arbeitet sehr eng mit der Musikschule Aachen zusammen.
Durch die geplante Verbunderweiterung findet eine bessere Vernetzung statt, so dass alle Familien
von den unterschiedlichen Angeboten profitieren können.

Vorlage FB 45/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

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4.4 Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm
Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor, die


Kindertagesstätte Talbotzwerge, Talbotstraße 16, 52068 Aachen (VKM)



Kindertagesstätte Abenteuerland Sittarder Straße 56, 52078 Aachen (AWO)

und für das übertragene Kontingent aus dem Vorjahr die


Städtische Tageseinrichtung für Kinder Weißwasserstraße 10, 52068 Aachen (Stadt
Aachen) (Kontingent des Vorjahres)

für das Landesprogramm Familienzentren 2021/2022 mit der erhöhten Förderung zu melden, da die
Einrichtungen in sozial benachteiligten Stadtteilen liegen.
5. Ausgangslage und Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung
Im Haushaltsjahr 2021 befinden sich weiterhin 5 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen
Förderung:


Städtische Tageseinrichtung Am Höfling 10 (Stadt Aachen) im Verbund mit Kindertagesstätte
Branderhofer Weg 14 (Evangelischer Frauenverein Aachen)



Kindertagesstätte Holsteinstraße 5 (Caritas Lebenswelten)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 (Stadt Aachen)



Kindertagesstätte St. Monika Rollefstraße 2 im Verbund mit Kindertagesstätte Erlöserkirche
Hermann-Löns-Straße 6 (pro futura)



Kindertagesstätte St. Fronleichnam Schleswigstraße 3 (pro futura)

Die vorgeschlagenen Kindertagesstätten für die Landesförderung machen keine Kontingente frei.
Gleichzeitig liegen zur Aufnahme in das Programm kommunale Familienzentren keine Bewerbungen
vor.
Aus diesem Programm werden außerdem folgende Kindertagesstätten in der Durchführung von
Elterncafés gefördert:


Städtische Tageseinrichtung für Kinder Matarestraße (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Stolberger Straße (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Johannstraße 15 (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Gut-Knapp-Straße 1 (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Passstraße 25 (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Auf Überhaaren (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Schagenstraße 61 (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Kronenberg 132 (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Passstraße 123 (Stadt Aachen)



Städtische Tageseinrichtung für Kinder Schurzelter Straße 21 (Stadt Aachen)



Kindertagesstätte St. Elisabeth, Jülicher Straße 68 (pro futura)



Kindertagesstätte St Germanus, Germanusstraße 24 (pro futura)



Kindertagesstätte Tivolino, Krefelder Straße 199 (Lebenshilfe Aachen e.V.)

Vorlage FB 45/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

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Die Kindertagesstätte Reutershagweg wurde ebenfalls gefördert. Wird der Verbunderweiterung
zugestimmt, würde laut Vorlage „Förderung von Elterncafés in Kitas“ aus März 2016 (FB
45/0167/WP17) eine weitere Kindertagesstätte mit der Einrichtung eines Elterncafés gefördert werden
können.
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Kindertageseinrichtung laut der Prioritätenliste der oben
erwähnten Vorlage zusätzlich für ein Elterncafé vorzusehen und ab Haushaltsjahr 2021 finanziell zu
fördern:


Städtische Tageseinrichtung für Kinder Parkstraße 130 52072 Aachen

Vorlage FB 45/0073/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

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