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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 61/0065/WP18
öffentlich
04.02.2021
Dez. III / FB 61/400

Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit am Fußgängerüberweg
Freunder Landstraße, Höhe Kolpingstraße
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion Aachen-Brand sowie der
FDP Aachen-Brand vom 02.12.2020
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

03.03.2021

Bezirksvertretung Aachen-Brand

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach
der Fußgängerüberweg Freunder Landstraße / Kolpingstraße in den letzten 3 Jahren nicht
unfallauffällig ist und es deshalb beim Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom
12.09.2018 verbleibt.

Vorlage FB 61/0065/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.02.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekoste

Folgekost

n (alt)

en (neu)

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Vorlage FB 61/0065/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.02.2021

Seite: 2/5

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O

vollständig

O

überwiegend (50% - 99%)

O

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

O

nicht bekannt

Vorlage FB 61/0065/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.02.2021

Seite: 3/5

Erläuterungen:
Die CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand sowie die FDP in der Bezirksvertretung Aachen-Brand legen
in ihrem gemeinsamen Antrag vom 02.12.2020 dar, dass es in den letzten Monaten vermehrt zu
Unfällen, insbesondere mit Kindern, am Fußgängerüberweg Freunder Landstraße / Kolpingstraße
gekommen sei, und bittet um Prüfung, welche Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit
ergriffen werden können.
Die Fachverwaltung hat daraufhin die Polizei um Mitteilung der in den letzten 3 Jahren (2018 bis
2020) dort aktenkundigen Verkehrsunfälle gebeten.
Die Polizei hat im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 folgende Unfälle aufgenommen:
- 05.06.2018, 15.33h: Ein 35-jähriger PKW-Fahrer biegt aus der Kolpingstraße nach links in die
Freunder Landstraße ab und übersieht offensichtlich einen von rechts stadtauswärts fahrenden 79jährigen PKW-Fahrer. Beide PKW stoßen leicht zusammen.
- 20.11.2019, 08.30h: Eine 58-jährige PKW-Fahrerin will aus der Kolpingstraße in die Freunder
Landstraße ausbiegen, lässt mehrere von links kommende PKW noch durchfahren. Sie übersieht aber
wegen tief stehender Sonne einen ebenfalls von links kommenden 61-jährigen Radfahrer und erfasst
beim Ausbiegen in die Freunder Landstraße diesen Radfahrer.
- 25.06.2020, 18.40h: Ein 9-jähriger Junge befährt mit seiner Mutter und seiner Schwester mit den
Rädern die Freunder Landstraße in Fahrtrichtung Stolberg (unklar, ob in der Fahrbahn oder auf dem
Gehweg). Nach Aussagen des in gleicher Richtung fahrenden 47-jährigen PKW-Fahrers wechselt der
Radfahrer dann ohne Vorankündigung über den Fußgängerüberweg die Straßenseite in Richtung
Kolpingstraße. Der überraschte Autofahrer kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasst den
Jungen.
- 27.11.2020, 09.03h: Eine aus Richtung Stolberg ankommende 67-jährige Autofahrerin erkennt eine
über den Fußgängerüberweg querende Passantin erst recht spät und bremst stark ab, um sie nicht zu
erfassen. Eine nachfolgende 30-jährige Autofahrerin kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und fährt
auf den 1. PKW auf.
Sowohl die für eine Hauptverkehrsstraße (Landesstraße 220) geringe Zahl von 4 Verkehrsunfällen in
3 Kalenderjahren als auch die unterschiedlichen Entstehungsgeschichten ( tief stehende Sonne,
Auffahrunfall durch plötzliches Bremsen, Missachtung der Vorfahrt beim Ausbiegen,
unvorhergesehenes Nutzen des Fußgängerüberweges mit Fahrrädern) lassen diesen
Fußgängerüberweg nicht als Unfallhäufungsstelle einstufen, die einen Handlungsbedarf erforderlich
macht. Besonders bleibt festzuhalten, dass in den letzten 3 Jahren kein einziger Unfall unter
Beteiligung von querenden Kindern auf dem Weg von bzw. zur Kindertagesstätte aufgenommen
wurde, wie es aus der dortigen Elternschaft immer wieder dargestellt wird. Schließlich wäre vielleicht
der letzte Auffahrunfall bei einer geringeren erlaubten Höchstgeschwindigkeit vielleicht zu verhindern
gewesen, die übrigen aber wohl nicht. Die Einstufung der dort geltenden innerörtlichen
Vorlage FB 61/0065/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.02.2021

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Höchstgeschwindigtkeit von 50 km/h als verkehrsgefährdend und unfallträchtig ist auf dieser
Landesstraße innerhalb der Ortslage Brand nicht gegeben.
Es liegen somit entgegen der Darstellungen einiger Bürger*innen keine neuen Erkenntnisse vor, die
ein Abweichen von dem Beschluss der Bezirksvertretung Aachen Brand vom 12.09.2018 rechtfertigt,
so dass am Beschluss vom 12.09.2018 festzuhalten ist.

Anlage/n:
Gemeinsamer Antrag der CDU-Bezirksfraktion und der FDP Brand vom 02.12.2020

Vorlage FB 61/0065/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 04.02.2021

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