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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0256/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

07.10.2021
FB 61/ 300

Fahrradabstellkonzept – Ergebnisse des Gutachtens und weiteres
Vorgehen
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
27.10.2021
11.11.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen des
Fahrradabstellgutachtens zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen des
Fahrradabstellkonzeptes zur Kenntnis.

Vorlage FB 61/0256/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.10.2021

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Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Einzahlungen
Auszahlunge
n
Ergebnis

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

20xx

(neu)

0

0

Auswirkungen

bedarf

0

0

Ansatz

bedarf (alt)

Gesamt-

0

+ Verbesserung /

konsumtive

Gesamt-

0

- Verschlechterung

Ertrag

Fortgeschrieb

Ansatz

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0256/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.10.2021

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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 61/0256/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.10.2021

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nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 61/0256/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.10.2021

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Erläuterungen:
Gut nutzbare und in einer ausreichenden Anzahl vorhandene Fahrradabstellplätze, die eine sichere
und witterungsgeschützte Unterbringung von Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes ermöglichen, sind
neben der straßenräumlichen Infrastruktur für Radfahrende eine Grundvoraussetzung zum Umstieg
vom Pkw auf das Fahrrad. Die zunehmende Attraktivität des Radfahrens durch hochwertige
Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes erfordert eine diebstahlsichere, stufenlos erreichbare und zielnahe
Infrastruktur von Abstellmöglichkeiten, damit die Räder im Alltag auch tatsächlich uneingeschränkt
genutzt werden können.
Mit dem Bestreben hin zur Mobilitätswende und dem damit verbundenen Umstieg vom Pkw auf das
Fahrrad, hat sich die Stadt Aachen verpflichtet, den Radverkehr zu stärken. Hierzu gehört auch der
Ausbau der Abstellanlagen für Fahrräder im gesamten Stadtgebiet und an Verknüpfungspunkten, wie
z.B. Bushaltestellen.
Der Rat der Stadt Aachen hat am 06.11.2019 mehrheitlich die Ziele des Radentscheides beschlossen.
Das Ziel 5 c) des Radentscheides besagt, dass bis zum Ende des Jahres 2027, je 5.000 Plätze an
Fahrradbügeln außerhalb, sowie innerhalb des Alleenringes geschaffen werden sollen. Hinzu kommen
2.500 Plätze in bewachten Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen mit hohem Pendleraufkommen sowie
2.500 überdachte und beleuchtete Plätze an weiteren Bahnhöfen und Haltestellen.
Im Zuge des Luftreinhalteplans 2015 wurde erstmalig vorgeschlagen, ein Gesamtkonzept für das
Fahrradparken in der Stadt Aachen zu entwickeln. Am 12.09.2019 entschied der Mobilitätsauschuss
ein detailliertes Fahrradabstellkonzept durch ein externes Büro erarbeiten zu lassen. Nach einer
Ausschreibung der Leistungen erhielt das Büro verkehrskonzept, Aachen in Zusammenarbeit mit dem
Planerbüro Südstadt, Köln den Zuschlag. Über das Vorgehen der Büros, sowie die Ergebnisse wird im
Folgenden berichtet.
Die Gutachter werden die Ergebnisse des Gutachtens im Ausschuss im Rahmen einer Präsentation
vorstellen.
Vorgehensweise
Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet innerhalb des Alleenringes, inklusive den Bereichen
Claßenstraße, Intzestraße und den Vorbereich der Hauptmensa. Hinzu kommen Teile Burtscheids
und Teile des Frankenberger Viertels. Ebenfalls Teil der Untersuchung waren die Ausfallstraßen, die
Radvorrangrouten innerhalb des genannten Gebietes, die fünf Bahnhaltepunkte Aachens, die P+R
Plätze, wesentliche Bushaltestellen mit Verknüpfungsrelevanz, sowie CarSharing - Stationen.
Auf Basis mehrerer Begehungen des Untersuchungsraumes wurde das öffentliche Angebot an
Fahrradabstellanlagen sowie deren Auslastung erfasst. Gleichzeitig erfolgte die Einteilung der
jeweiligen Straßenabschnitte in Nutzungskategorein, unterschieden nach Wohnnutzung;
Mischnutzung, Einzelhandel, u.a. Die Bestandserhebung erfolgte mehrfach zu unterschiedlichen
Tageszeiten. Erfasst wurden neben den Fahrrädern an bestehenden Fahrradbügeln zudem frei
abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, z.B. an Laternen, Verkehrsschildern oder Kellerfenstern.
Sowohl die an Abstellanlagen angeschlossenen, als auch die frei abgestellten Fahrräder wurden in
einem geographischen Informationssystem aufgenommen und eine genaue Verortung kartographisch
dargestellt.
Die Bedarfsabschätzung beinhaltete ebenfalls die nicht sichtbaren Bedarfe der Bewohner*innen.
Dabei wurde die Einwohnerdaten der einzelnen Blöcke und die Stellplatzsatzung der Stadt Aachen
Vorlage FB 61/0256/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.10.2021

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berücksichtigt. Ein weiterer Baustein der Bedarfsabschätzung war das Meldeportal „Radbügel für
Aachen“, in dem Bürger*innen im Zeitraum von Mitte April 2020 bis Ende August 2020 einen Bedarf
an neuen Fahrradabstellanlagen melden konnten. Des Weiteren wurde auch sie Straßenraumnutzung
und die Bedarfe der Hochschulen berücksichtigt.
Ergebnisse
Im Folgenden werden wesentliche Ergebnisse des Gutachtens vorgestellt. Eine umfassendere
Darstellung wird im Mobilitätsausschuss durch die Präsentation der beauftragten Gutachter erfolgen.
Fahrrad-Abstellbedarfe
Um sich der Frage zu nähern, welche und wie viele Abstellanlagen wo benötigt werden, wurden im
Rahmen des Konzeptes unterschiedliche Aspekte und Bedarfe berücksichtigt:


Erhebungsdaten abgestellter Fahrräder



Online-Portal „Radbügel für Aachen“



Bedarf der Anwohner*innen



Bedarf der Hochschule



Sonstige Bedarfe (Einzelhandel, Dienstleistungen)

Insgesamt wird von einem Mehrbedarf von 4.674 Abstellanlagen ausgegangen Der zusätzliche Bedarf
durch den Faktor „Wohnen“ liegt bei 3.535 neuen Abstellanlagen, durch die Hochschule wurde ein
zusätzlicher Bedarf von 1.050 Abstellanlagen ermittelt. Die restlichen 89 zusätzlichen Abstellanlagen
ergeben sich aus sonstigen Bedarfen (Einzelhandel, etc.)
Beispielhaft ist in der folgenden Tabelle der zusätzliche Bedarf in Höhe von über 3.500
Fahrradabstellmöglichkeiten im Untersuchungsgebiet, alleine durch den Faktor „Wohnen“ dargestellt
(Tabelle1). Bei der Abschätzung wurden die Einwohnerdaten der einzelnen Blöcke, die Anteile von
Gebäuden ohne Möglichkeit des ebenerdigen Abstellens von Fahrrädern und Ansätze aus der
Stellplatzsatzung der Stadt Aachen herangezogen um den Bedarf von Bewohner*innen an
Abstellanlagen abzuschätzen.

Vorhandene

Zusätzlicher

Abstellmöglichkeiten Bedarf
im Straßenraum

(Wohnen)

Innenstadt-Mitte

1.383

636

+ 46%

Innenstadt-Nord

575

229

+ 40%

Innenstadt-Nordost

220

121

+ 55%

Innenstadt-Ost

813

395

+ 49%

Innenstadt-Südost

378

329

+ 87%

Innenstadt-Süd

449

532

+ 118%

Innenstadt-Südwest

269

121

+ 45%

Innenstadt-Nordwest

1.193

42

+ 4%

Innenstadt-Gesamt

5.280

2.405

+ 46%

Vorlage FB 61/0256/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.10.2021

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Burtscheid

392

454

+ 116%

Frankenberger Viertel

635

676

+ 106%

Gesamt

6.307

3.535

+ 56%

Tab.1 Zusätzliche Bedarfe an Abstellanlagen durch Wohnen
Bei den zusätzlichen Bedarfen an Hochschulen wurde angenommen, dass für jeden vierten Sitzplatz
in einem Hörsaal oder Seminargebäude ein Abstellplatz für ein Fahrrad erforderlich ist. Der Gutachter
ermittelt daraus einen Zielwert von 3.570 Abstellplätzen im Hochschulbereich. Da sich bereits 2.520
Abstellmöglichkeiten an den entsprechenden Gebäuden befinden, ergibt sich hier ein Mehrbedarf von
1.050 Abstellplätzen.
Weitere Erläuterungen zur Bedarfsermittlung werden im Rahmen der Präsentation durch das
Planungsbüro dargestellt.
Planungskriterien
Die Ansprüche der Fußgänger*innen dürfen beim Aufstellen von Fahrradbügeln nicht eingeschränkt
werden. Dies gilt ebenso im Bereich von Bushaltestellen, bei denen Ein- und Ausstiege der Fahrgäste
störungsfrei durchgeführt werden müssen. Wo im Seitenraum nicht ausreichend Platz für das
Aufstellen von Fahrradbügeln vorhanden ist, wird die Umwandlung eines Pkw Parkstandes
vorgenommen. Zudem wird differenziert zwischen Kurzzeit-Fahrradparken und LangzeitFahrradparken. Kurzzeit-Parker*innen benötigen einen Abstellplatz möglichst nah am Ziel, während
bei Langzeit-Parker*innen der Wunsch nach einem witterungsgeschützten, sicheren Abstellplatz
wächst. Hierfür wird unter Umständen auch ein längerer Weg in Kauf genommen.
Standortvorschläge
Im Rahmen des Gutachtens wurden Standortvorschläge für verschiedene Arten von Abstellanlagen
erarbeitet.
Fahrradbügel stellen eine verhältnismäßig kostengünstige und flexible Lösung dar und können
beispielsweise anstelle von Pollern aufgestellt werden, auch um unzulässiges Parken zu unterbinden.
Qualitativ hochwertig sind kleine Fahrradhäuser, die in ihren Abmessungen, denen eines Parkstandes
entsprechen. Praktiziert wird dieses Vorgehen bereits in einigen niederländischen Städten. Aufgestellt
werden die Fahrradhäuser unter Berücksichtigung freizuhaltender Sichtdreiecke im Bereich vor oder
hinter Einfahrten, da dort die zusätzlich benötigte Rangierfläche bereits gegeben ist. Auch auf
Senkrecht- oder Schrägparkständen können sie zum Einsatz kommen sowie im Alleenbereich
(gegebenenfalls Oppenhoffallee oder Viktoriaallee). Die Belange des Baumschutzes sind hierbei zu
beachten.
Fahrrad-Sammelgaragen benötigen deutlich mehr Fläche und sind aufwendiger zu installieren. Daher
eignen sich nur wenige Flächen zum Aufstellen.
Parkhäuser und Ladenlokale
Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen 15 Parkhäuser. Diese können potenziell auch dem
Fahrradparken dienen. Die Rücksprache mit verschiedenen Anbietern ergab, dass einige Anbieter an
einer Erweiterung ihrer Dienstleistungen durch das Fahrradparken interessiert sind. Im Rahmen des
Förderprojektes #AachenMoove! wird in ausgewählten Parkhäusern der APAG künftig Fahrradparken
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angeboten. Wichtig ist dabei ein einheitliches Buchungssystem, dass in allen Fahrradparkhäusern,
allen Parkhäusern, als auch im Straßenraum, gleich ist. Nur durch eine leichte Bedienung, Buchung
und Abrechnung kann das gesicherte Fahrradparken erfolgreich betrieben werden.
Leerstehende Ladenlokale werden ebenfalls als Möglichkeit für das Fahrradparken genannt. Im
Regelfall stehen Ladenlokale häufig nur für einen begrenzten, oftmals kurzen Zeitraum, zur Verfügung
und können somit nur temporär als Fahrradparkmöglichkeit genutzt werden. Hinzu kommt, dass ein
Betreiber gefunden werden muss, der zu Anfang Investitionen (Fahrradständer, Personal. Etc.) tätigen
muss. Leerstehende Ladenlokale sind in diesem Fall aus den genannten Gründen eher weniger
geeignet.
Bei einer dauerhaften Umnutzung von Ladenlokalen wäre im Einzelfall ein Betreibermodell zu prüfen.
Bahnhöfe
An Bahnhöfen stellen attraktive, gut gestaltete und gesicherte Fahrradabstellanlagen einen
wesentlichen Faktor für ein intermodales Mobilitätsverhalten dar und können zur Aktivierung noch
vorhandener Potenziale des Umstieges beitragen. Auf Grund der in der Regel längeren Parkdauer,
sollte ein entsprechender Anteil der Abstellanlagen überwacht und überdacht sein.
An den fünf Bahnhöfen in Aachen existieren bereits Planungen, die im Rahmen von grundsätzlichen
Überplanungen berücksichtigt werden.
Weitere Verknüpfungspunkte und Mobilstationen
Bike+Ride-Anlagen (B+R) sind vor allem im Süden und Norden der Stadt eine sinnvolle Ergänzung
zum ÖPNV. Auch der Ausbau von Mobilstationen ist wichtig, um einen einfachen Umstieg zwischen
den verschiedenen Verkehrsmitteln gewährleisten zu können. Bestehende Park+Ride-Anlagen (P+R)
können zu Mobilstationen ausgebaut werden. Dort könnte künftig nicht nur der Umstieg zwischen Pkw
und ÖPNV, sondern auch der Umstieg zwischen Fahrrad und ÖPNV möglich sein. An bestehenden
Cambio Stationen sollte möglichst auch mindestens eine Abstellmöglichkeit für das Fahrrad bestehen.
Marketing
Ein gut funktionierendes Marketing ist wichtig, um die verschiedenen Abstellmöglichkeiten
bestmöglich zu bewerben. Hier helfen Flyer für die Radstation, Einführungsaktionen für
Fahrradparkhäuser und vieles mehr. Broschüren zum Umgang mit Fahrradstellplätzen in
Neubauvorhaben können von Anfang an in bestimmten Institutionen ausliegen und so den Umgang
mit neu zu schaffenden Abstellanlagen erleichtern.

Konzept
In Tabelle 2 sind die Vorschläge für neu zu schaffende Abstellplätze dargestellt, unterteilt in
Fahrradbügel im Seitenraum, Fahrradbügel unter Inanspruchnahme von Parkständen, kleine
Fahrradhäuser und Plätze in Fahrrad-Sammelgaragen, dargestellt für die jeweiligen Bereiche des
Untersuchungsgebietes.

Gesamt

davon

Kleine

im

Fahrradhäuschen Sammelgaragen inanspruchter

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Plätze in

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Anzahl

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Seitenraum
Innenstadt-

Parkstände

924

560

8

20

44

272

68

7

20

27

224

124

3

20

10

Innenstadt-Ost

518

228

7

-

36

Innenstadt-

452

270

8

-

27

670

180

16

90

60

152

40

5

-

16

51

19

1

-

4

3.263

1.489

55

150

224

819

221

31

44

85

Burtscheid

592

150

7

58

55

Gesamt

4.674

1.860

93

252

364

Mitte
InnenstadtNord
InnenstadtNordost

Südost
InnenstadtSüd
InnenstadtSüdwest
InnenstadtNordwest
InnenstadtGesamt
Frankenberger
Viertel

Tab. 2: Vorschläge für neu zu schaffende Abstellplätze
Die Ergebnisse des Gutachtens werden im Ausschuss durch die Gutachter detailliert vorgestellt.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren die Aufstellung von neuen Fahrradbügeln intensiviert.
Die GIS-basierten Standortvorschläge aus dem vorliegenden Konzept erleichtern das Festlegen der
neuen Standorte sowie das Aufstellen der Fahrradbügel. Hierdurch wird mit einer schnelleren
Umsetzung der Fahrradbügel gerechnet.
Im Rahmen des Förderprojektes #AachenMooVe! werden modulare Fahrradparkhäuser geplant.
Diese gelten als Pilotprojekte für das weitere Vorgehen in Bezug auf gesicherte Fahrradparkhäuser
und Sammelschließanlagen. Wichtig ist bei allen Fahrradparkhäusern eine Einheitlichkeit im
Buchungssystem. Eine einfache Zugänglichkeit ist die Voraussetzung für die Attraktivität des
gesicherten Fahrradparkens.
Das Fahrradparken an den Aachener Bahnhöfen ist Bestandteil grundsätzlicher Überplanungen bzw.
Umbaumaßnahmen (z.B. Aachen West und Eilendorf). Am Hauptbahnhof (Nordseite) entsteht bereits
eine Radstation mit 400 gesicherten Stellplätzen. Für ein weiteres Fahrrad-Parkhaus im
Böschungsbereich des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor (Standort: Zollamtstraße) hat der
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Mobilitätsausschuss in seiner Sitzung am 02.09.2021 den Planungsbeschluss gefasst. Hierdurch
werden perspektivisch ca. 200 Fahrrad-Stellplätze entstehen.
Auch der Ausbau von Mobilstationen ist Bestandteil weiterer Planungen der Verwaltung. Hierbei sind
neben ÖPNV Angeboten, Pkw Parkplätzen, Velocity Stationen und Cambio Stationen auch sichere
Fahrradparkplätze von Bedeutung.
Für den Bau der 5.000 Stellplätze an Fahrradbügeln außerhalb, sowie innerhalb des Alleenringes
werden Kosten in Höhe von rund 450.000 € erwartet. Die Kosten für gesicherte Fahrradparkhäuser
werden deutlich höher ausfallen, können zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht genau beziffert
werden. Für kleine Fahrradparkhäuser kann von einem Preis zwischen 4.000 € - 6.000 €
ausgegangen werden. Für größere Sammelanlagen können Kosten zwischen 60.000 € - 80.000 €
entstehen. Je nach Ausstattung (Ladeinfrastruktur, Doppelstockparker, etc.) muss mit deutlich
höheren Kosten gerechnet werden.
Im Haushaltsplan 2021 sind für das Fahrradparken in den Jahren Folgejahren Mittel in Höhe von
jährlich
325.000 € für das Fahrradparken eingeplant:
Die weitere Standortplanung zusätzlicher Fahrradbügel sowie von Fahrradparkhäusern wird in
gesonderten Vorlagen vorgestellt.

Anlage/n:
1. Präsentation Ergebnisse des Fahrradabstellkonzept (wird zur Sitzung durch die Gutachter
vorgelegt)

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