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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0140/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

08.10.2021
Dez. III / FB 61/300

Breslauer Straße - Ertüchtigung von Radverkehrsanlagen
(Planungs- und Ausführungsbeschluss Stufe 1)
Ziele:

Klimarelevanz
positiv

Beratungsfolge:
Datum
27.10.2021
11.11.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Mobilitätsausschuss, den Planungs- und Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung
zu Stufe 1a (Plan-Nr. 2021/07-01_L1 und 2021/07-01_L2, Anlage 3 und 4) zu fassen und die
Verwaltung mit der Ausarbeitung der Lagepläne für die 2. Stufe zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Planungs- und
Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung zu Stufe 1a (Plan-Nr. 2021/07-01_L1 und
2021/07-01_L2, Anlage 3 und 4). Außerdem beauftragt er die Verwaltung die Lagepläne für die 2.
Stufe zu erarbeiten.

Vorlage FB 61/0140/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.10.2021

Seite: 1/10

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-000-10100-300-1 Radweg Breslauer Straße
Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021*

Fortgeschrie
bener
Ansatz 2021

Fortgeschr
Ansatz

iebener

Gesamt-

2022 ff.

Ansatz

bedarf (alt)

2022 ff.

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

68.248

68.248

0

0

0

0

Ergebnis

68.248

68.248

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

- Verschlechterung

0

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020

PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)
Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrie
bener
Ansatz 2021

Fortgeschr
Ansatz

iebener

Gesamt-

2022 ff.

Ansatz

bedarf (alt)

2022 ff.

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.519.693,66*

1.519.693,66

2.400.000

2.400.000

0

0

Ergebnis

1.519.693,66

1.519.693,66

2.400.000

2.400.000

0

0

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 800.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem
Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 741.016,03 € abzügl. üpl. Deckung für eine andere Maßnahme
i.H.v. 21.322,37 €

Vorlage FB 61/0140/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.10.2021

Seite: 2/10

PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)
konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschrie
bener
Ansatz 2021

Fortgeschr

Folge-

Ansatz

iebener

Folge-

2022 ff.

Ansatz

kosten (alt)

2022 ff.

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

407.245,83**

407.245,83

560.000

560.000

0

0

476.809,33***

476.809,33

750.000

750.000

0

0

884.055,16

884.055,16

1.310.000

1.310.000

0

0

0

0

**Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 320.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020
i.H.v. 102.245,83 € abzügl. üpl. Deckung für eine andere Maßnahme i.H.v. 15.000 €
***Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 250.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020
i.H.v. 248.131,70 € abzügl. üpl. Deckung für eine andere Maßnahme i.H.v. 21.322,37 €

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0140/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.10.2021

Seite: 3/10

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

X
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Vorlage FB 61/0140/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.10.2021

Seite: 4/10

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
X

nicht
nicht bekannt

Die Maßnahme wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus. Durch das Anlegen der
Radverkehrsanlagen wird sich die Verkehrssicherheit der Radfahrer*innen erhöhen und es werden
mehr Verkehrsteilnehmer*innen zum Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad bewegt werden können.
Die Umgestaltung löst geringe zusätzliche CO2-Emissionen aus, da Markierungsarbeiten auf der
Fahrbahn vorgenommen und bauliche Trennelemente aufgebracht werden.

Vorlage FB 61/0140/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.10.2021

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Erläuterungen:
1.

Anlass

Der Mobilitätsausschuss hat die Verwaltung am 03.09.2020 mit der Erstellung der Vorplanung für
Radverkehrsanlagen an der Breslauer Straße beauftragt. Dabei sollen die Bedingungen des
Radentscheids beachtet werden.
Radentscheid:
Der Radentscheid Aachen hat als 3. Ziel Folgendes formuliert: “Jährlich werden an
Hauptverkehrsstraßen 5 km Radwege gebaut, die als Einrichtungsradwege mit 2,30 m Breite zwei
Knotenpunkte lückenlos verbinden. Sie werden baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kfz
geschützt. Die Radwege entstehen ohne Flächenminderung für Fußverkehr und ÖPNV und sind auch
von diesen baulich getrennt.” (vgl. https://radentscheid-aachen.de/ziele/)
2.

Heutige Situation

Wie in Vorlage FB 61/0778/WP17 dargestellt, ist die 4-spurige Breslauer Straße eine angebaute
Hauptverkehrsstraße (HS III) gemäß der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008). Sie
befindet sich seit 2009 in der Baulast der Stadt Aachen und liegt überwiegend außerhalb der
geschlossenen Ortslage (Geschwindigkeitsbegrenzung: 70 km/h).
Eine Verkehrserhebung am Knoten Breslauer Straße/Berliner Ring ergab im Februar 2018 für den
gesamten Zählzeitraum (7:00-19:00 Uhr) eine Belastung der Breslauer Straße von 21.200 Kfz. In der
Morgenspitze (7:15-8:15 Uhr) wurden 1.700 Fahrzeuge und in der Nachmittagsspitze (16:30-17:30
Uhr) 2.100 Fahrzeuge auf der Breslauer Straße gezählt. Der Schwerverkehrsanteil beträgt pro Tag ca.
4,6 %.
Die Stadtbuslinie 47 verkehrt im Viertelstundentakt auf dem betrachteten Abschnitt. Die Linie 23
verstärkt den Linienverkehr am Nachmittag und zu den Randzeiten. Außerdem finden hier weitere
Verstärkerfahrten in den Hauptverkehrszeiten statt und die Straße wird als Hauptroute der Busse zu
dem ASEAG - Depot genutzt.
Entlang der Breslauer Straße stehen im öffentlichen Verkehrsraum keine Parkplätze zur Verfügung.
In dem betrachteten Abschnitt liegen die Knotenpunkte Breslauer Straße/Stolberger Straße, Breslauer
Straße/Dresdener Straße und Breslauer Straße/Berliner Ring, die bei der Fortführung der Planung
besonders berücksichtigt werden. Außerdem sind drei große Gewerbegrundstücke über Zufahrten
direkt an die Breslauer Straße angeschlossen. Auf dem Gelände der Hauptfeuerwache an der
Stolberger Straße sind bauliche Veränderungen geplant, die ggf. Veränderungen für die Zu- und
Abfahrt der Feuerwehr bedeuten.
3.

Planung

Bei der Planung werden die Prinzipien der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und
der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) beachtet.
Bei der Abwägung aller Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit der
Verkehrsteilnehmer*innen über die Leistungsfähigkeit und den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO,
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).
Vorlage FB 61/0140/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.10.2021

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Planung und Umsetzung der Radverkehrsanlagen an der Breslauer Straße sollen in einem 2-stufigem
Verfahren erfolgen, um möglichst schnell eine Verbesserung für den Radverkehr erwirken zu können.
Stufe 1 soll kurzfristig mit wenigen baulichen Eingriffen umgesetzt werden und ermöglicht auf einer
langen Strecke von ca. 700 m unabhängig von den Knoten und mit lediglich drei Zufahrten zu
Gewerbegrundstücken Radverkehrsanlagen entsprechend den Standards des Radentscheides. Im
Vergleich zu anderen Straßen im Stadtgebiet ist die Einrichtung einer Protected Bike Lane (PBL) an
der Breslauer Straße im Abschnitt zwischen Stolberger Straße und Dresdener Straße verhältnismäßig
einfach zu realisieren. Zudem können weitere Erfahrungen mit Protected Bike Lanes und den dazu
notwendigen baulichen Trennelementen gesammelt werden.
Stufe 2 benötigt einen längeren Planungs- und Abstimmungsprozess mit verschiedenen
Fachbereichen der Verwaltung aufgrund umfangreicher Planungen und Umbauten – insbesondere für
die Knotenpunktbereiche. Diese sollen radentscheidkonform umgebaut werden. Auch soll der
Abschnitt Dresdener Straße bis Berliner Ring in der 2. Stufe mit einer PBL ausgestattet werden (s.u.).
Dazu muss nach umfangreicher Planung die Haushaltseinplanung angepasst werden.
Stufe 1
Die erste Stufe sieht die Anlage von 2,30 m breiten Radfahrstreifen zzgl. 0,50 m breiten
Sicherheitsstreifen und baulichen Trennelementen (Protected Bike Lane – PBL) zwischen Stolberger
Straße und Dresdener Straße in beiden Fahrtrichtungen vor. Vorgesehen sind anthrazitfarbene
flexible Pfosten. Bei einer Straßenbreite exkl. Nebenanlagen mit einer Breite von ca. 14,50 m
verbleiben zwei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr, wobei die Fahrtrichtung stadtauswärts einen
überbreiten Fahrstreifen mit einer Breite von 5,65 m erhält. Stadteinwärts steht eine Fahrspur mit einer
Breite von 3,25 m zur Verfügung. Für drei vollwertige Fahrspuren müsste die PBL auf eine Breite von
jeweils 2,00 m zzgl. 0,50 m breitem Sicherheitsstreifen reduziert werden. Diese Planungsvariante
wurde im Sommer 2020 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und im Mobilitätsausschuss beraten
und verworfen. Mit Beschluss vom 03.09.2020 beauftragte der Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit
der Erstellung der Vorplanung unter Beachtung der Bedingungen des Radentscheids (vgl. Vorlage-Nr.
FB61/1471/WP17). Linksabbiegespuren zu den Gewerbegrundstücken auf der Strecke sind im
Bestand nicht vorhanden und auch zukünftig nicht vorgesehen.
Am Knoten Breslauer Straße/Stolberger Straße wird der Querschnitt der Fahrbahn zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit verändert. Zwischen Hohenzollernplatz und Breslauer Straße erhält der
Radverkehr in beiden Richtungen einen 1,50 m breiten Schutzstreifen. Dem Kfz-Verkehr steht
stadtauswärts eine Geradeausspur zur Verfügung, die sich hinter dem Knoten in eine überbreite
Fahrspur aufweitet.
Stadteinwärts verschmälert sich die PBL aufgrund der reduzierten Platzverhältnisse auf 2,00 m vor
dem Knoten. Radfahrer*innen erhalten am Knoten einen vorgezogenen Aufstellbereich.
Stadtauswärts wird der Radverkehr vor dem Knoten Dresdener Straße in die Nebenanlage geführt.
Dazu ist eine Absenkung/Rampe am Ende der Busbucht vorgesehen. Auf diese Weise werden Radund Fußverkehr möglichst lange voneinander getrennt, um bereits in der 1. Stufe im
Warteflächenbereich ausreichend Fläche für Fahrgäste und Fußgänger*innen zur Verfügung zu
stellen und vor allem die Sicherheit der Fußgänger*innen zu erhöhen (vgl. Anlage 4, Stufe 1a L2).
Steht ein Bus an der Haltestelle, muss der Radfahrende warten oder auf der Kfz-Spur an dem
haltenden Bus vorbeifahren, und über die Rampe im vorderen Teil der Busbucht nach
Vorlage FB 61/0140/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 08.10.2021

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dem haltenden Bus in die Nebenanlage fahren. Alternativ kann Variante 1b (Anlage 5) verfolgt
werden. Diese Variante sieht vor, den Radverkehr vor der Haltestelle in die Nebenanlage zu führen.
Da die Nebenanlage im Rahmen der kuzfristig umzusetzenden 1. Stufe nicht ausgebaut wird, müssen
sich Radfahrende und Fußgänger*innen wie heute die verfügbare Fläche teilen. Der Konflikt zwischen
ein- und ausfahrenden Bussen und dem Radverkehr wird in 1b vermieden und damit die Sicherheit für
den Radverkehr im Vergleich zu 1a erhöht. Jedoch wird die Sicherheit der schwächeren Fahrgäste
und Fußgänger*innen in Variante 1a (vgl. Anlage 4) seitens der Verwaltung höher bewertet.
Zusätzlich zu dem Bau der Rampe ist sowohl für 1a als auch für 1b die Asphaltierung der Busbucht
vorgesehen, um das heutige erneuerungsbedürftige Pflaster zu ersetzen. In der 2. Stufe sollen die
Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen zu barrierefreien Fahrbahnrandhaltestellen umgebaut werden.
Die dadurch gewonnene Fläche wird in der Nebenanlage für getrennte Verkehrsflächen für den Fußund Radverkehr genutzt.
Stadteinwärts erfolgt die Zusammenführung des Kfz-Verkehrs auf noch einer Geradeaus-Spur vor
dem Knoten Breslauer Straße/Dresdener Straße. Die zweite Spur ist als ein Bussonderstreifen
vorgesehen. Hinter dem Knoten wird die rechte Kfz-Spur an der Bushaltestelle zu einem
Radfahrstreifen, der für den Busverkehr freigegeben ist. Dieser geht hinter der Haltestelle in die
Protected Bike Lane über (vgl. Anlage 4).
Im Rahmen der 1. Stufe ist es nicht möglich den nördlichen Gehweg zwischen Dresdener Straße und
Berliner Ring freizugeben. Dieser ist heute aufgrund seines schadhaften Zustands gesperrt; die
Verkehrssicherheit ist nicht gegeben. Zudem besteht Abstimmungs- und Planungsbedarf bzgl. der
vorhandenen Grünstruktur und der Böschung, da der Hang zum Kauflandgelände abgängig ist. Die
nördliche Nebenanlage kann daher insgesamt nur nach einer umfänglichen Sanierung bzw.
Erneuerung wieder freigegeben werden. Die Erneuerung der schadhaften Gehwegbereiche ist in der
2. Stufe vorgesehen.
Weiterhin ist auch in der 1. Stufe vorgesehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu
reduzieren. Damit können die Verkehrssicherheit erhöht und gleichzeitig luftklimatische
Entlastungseffekte erzielt werden. Die Verzögerungs- bzw. Beschleunigungsstreifen an den Zufahrten
zu den drei großen Gewerbebetrieben können durch zusätzlich Sperrflächenmarkierungen verkürzt
werden, um die Fahrgeschwindigkeit der Kfz zu reduzieren und die Sicherheit der Radfahrenden zu
erhöhen. Die gewonnen Flächen können in der 2. Stufe begrünt werden (s. Planung 2. Stufe).
Es ist eine Roteinfärbung der PBL mit Kaltplastik vorgesehen. Für eine Rotmarkierung mit Epoxidharz
wäre zuvor eine vollständige Deckensanierung nötig, um dieses Material dauerhaft auf den
Untergrund aufzubringen. Eine Prüfung und Befahrung mit Fahrrädern hat ergeben, dass die
Fahrbahn im Bereich der geplanten PBL in ihrem heutigen Zustand ohne Komforteinbußen durch den
Radverkehr genutzt werden kann. Daher ist eine Kompletterneuerung der Fahrbahndecke für die
Umsetzung der PBL nicht erforderlich. Es werden lediglich einige wenige schadhafte Stellen
ausgebessert. Die Kosten für PBL und Rotmarkierung in Kaltplastik belaufen sich auf ca. 388.000 €.
Bei Markierung mit Epoxidharz wären es zusammen mit der dann notwendigen Asphaltmaßnahme ca,
1,1 Mio. €. Dann wäre die Maßnahme nicht kurzfristig umsetzbar, da zusätzliche Mittel bereitgestellt
werden müssten. Da Kaltplastik die Griffigkeitsanforderungen von ≥ 45 SRT-Einheiten (Skid
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Resistance Tester, nach DIN EN 1436) mit einem Wert ≥ 60 erfüllt und zeitnah zur Verfügung gestellt
werden kann, schlägt die Verwaltung die schnellere und günstigere Umsetzung mit Kaltplastik vor.
Die Situation für den Radverkehr wird sich an der Breslauer Straße deutlich verbessern, da den
Radfahrenden hinter den Trennelementen eine eigene, geschützte Verkehrsfläche unabhängig von
den Fußgänger*innen zur Verfügung steht.
Prüfung Signalisierung und Einstreifigkeit:
Die Prüfung der Spurreduktionen in der Hauptrichtung am Knoten Breslauer Straße/Stolberger Straße
auf jeweils eine Geradeaus-Rechts-Fahrspur stadtauswärts und stadteinwärts hat gezeigt, dass diese
ohne dauerhaften Rückstau funktioniert. Allerdings wird die Leistungsfähigkeit des Knotens sowohl
aufgrund der Anzahl der parallel fahrenden Radfahrer*innen, die die Rechtsabbieger behindern, als
auch in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Feuerwehranforderungen situativ variieren.
Die Spurreduktion am Knoten Breslauer Straße/Dresdener Straße auf eine Geradeaus-Spur kann in
der Spitzenstunde zu Rückstau führen.
Die Fahrtzeiten für den motorisierten Verkehr werden sich insgesamt erhöhen.
Stufe 2
Die 2. Stufe ist mit einem erheblich größeren Planungs- und Abstimmungsaufwand verbunden.
Folgende Ideen liegen vor:
-

Radverkehrsanlagen/PBL zwischen Dresdener Straße und Berliner Ring inkl. Führung des
Radverkehrs in der Nebenanlage am Knoten Breslauer Straße/Berliner Ring

-

Umbau der Knotenpunkte Breslauer Straße/Stolberger Straße und Breslauer Straße/Dresdener
Straße: Radverkehr in der Nebenanlage; nach Möglichkeit radentscheidskonform; abgesetzte
Furten; Änderung der Signalisierung; Rückbau freiliegender Rechtsabbieger am Knoten
Stolberger Straße

-

Anrampung der Knotenbereiche an den Zufahrten der drei großen Gewerbegrundstücke

-

Barrierefreier Umbau der Haltestelle Dresdener Straße in beiden Fahrtrichtungen: möglichst
optimaler Haltestellenausbau mit Hochbord und taktilen Elementen; barrierefreie
Fahrbahnrandhaltestellen vorgesehen

-

Umbau der Nebenanlagen: Verbreiterung der Flächen für Rad- und Fußverkehr (Trennung der
Verkehrsarten)

-

Erneuerung der schadhaften Gehwegbereiche (vor allem zwischen Dresdener Straße und
Berliner Ring)

-

Optimierung und Ausbau der Grünstrukturen: Begrünung/Bepflanzung der ehemaligen
Verzögerungs- bzw. Beschleunigungsstreifen und ggf. Nachpflanzen weiterer Baumstandorte
entlang der Breslauer Straße

Bei den Planungen wird großen Wert auf eine verträgliche und sichere Signalisierung gelegt.
Im Rahmen des Planungsprozesses zu Stufe 2 werden frühzeitig geeignete Dialog- und
Beteiligungsformate vorgesehen.
Vorlage FB 61/0140/WP18 der Stadt Aachen

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4.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die notwendigen Fahrbahnmarkierungsarbeiten inkl. Trennelemente belaufen sich für
die 1. Stufe exklusive Roteinfärbung der Radverkehrsanlagen überschlägig auf ca. 220.000 €. Hinzu
kommen Kosten von ca. 18.000 € für die Asphaltierung der Bushaltestelle und den Bau der Rampe für
Variante 1a und zusätzlich ca. 20.000 € für die Sanierung schadhafter Flächen im Bereich der KfzSpuren. Die Mittel (in Summe 258.000 €) stehen im PSP-Element 5-120102-000-10100-300-1
„Radweg Breslauer Straße“ (rd. 68.200 €) und im PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1
„Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ (189.800 €) zur Verfügung.
Die Kosten für die Roteinfärbung in Kaltplastik belaufen sich überschlägig auf ca. 130.000 € und
stehen ebenfalls im PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 „Radverkehrsmaßnahmen
(Sofortprogramm)“ zur Verfügung.
5.

KAG-Beiträge

Die Umsetzung der 1. Stufe löst keine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW
(KAG) aus. Ob und inwieweit Maßnahmen der Stufe 2 unter die KAG-Beitragspflicht fallen, kann erst
bei Vorliegen einer Planung präzise beurteilt werden. Die Verwaltung wird hierüber im Zuge des
weiteren Planungsprozesses berichten.
6.

Fazit und Empfehlung

Im Ergebnis wird empfohlen, die vorgeschlagene Planung gemäß Stufe 1a (Anlage 3 und 4) mit
beidseitig 2,80 m breiten Radfahrstreifen, die einen 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen mit baulichen
Trennelementen (Protected Bike Lane) enthalten, weiter zu verfolgen und den Planungs- und
Ausführungsbeschluss für diese Stufe zu fassen.
Des Weiteren wird empfohlen, die Verwaltung mit der Ausarbeitung der Lagepläne für die 2. Stufe zu
beauftragen.

Anlage/n:
Anlage 1 - Breslauer Straße, Bestandsplan L1
Anlage 2 - Breslauer Straße, Bestandsplan L2
Anlage 3 - Breslauer Straße, Planung Stufe 1 L1
Anlage 4 - Breslauer Straße, Planung Stufe 1a L2
Anlage 5 - Breslauer Straße, Planung Stufe 1b L2

Vorlage FB 61/0140/WP18 der Stadt Aachen

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