Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
E 26 - Gebäudemanagement
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung

Vorlage-Nr:

FB 45/0145/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

06.10.2021
FB 45/400

Umzug der KGS Michaelsbergstraße in das Schulgebäude
Malmedyer Str. 12, 52066 Aachen
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
27.10.2021
28.10.2021
02.11.2021
10.11.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Sie empfiehlt, dem Rat der Stadt Aachen die überplanmäßigen Mittel in Höhe von
105.000

€

bereitzustellen.

Sie

empfiehlt

ferner,

die

Verwaltung

vorbehaltlich

der

überplanmäßigen Mittelbereitstellung mit der Entwurfsplanung zu beauftragen und die
Kostenplanung bis zu der Leistungsphase 3 (Kostenberechnung) weiterzuentwickeln.
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die überplanmäßigen Mittel
in Höhe von 105.000 € bereitzustellen.

Er beschließt, die Verwaltung vorbehaltlich der

überplanmäßigen Mittelbereitstellung mit der Entwurfsplanung zu beauftragen und die
Kostenplanung bis zu der Leistungsphase 3 (Kostenberechnung) weiterzuentwickeln.
3. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Mittel in Höhe von 105.000 € überplanmäßig
bereitzustellen.
4. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt, die Planungsmittel in Höhe von 105.000 € überplanmäßig bereitzustellen.

Vorlage FB 45/0145/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x
PSP 5-030101-900-00100-990-7, SK 78650000

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2021

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2022 ff.

2022 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

105.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

-105.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

-105.000

0

Deckung ist gegeben aus

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

PSP 5-120102-000-11500300-1, SK 78520000

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 45/0145/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 2/6

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0145/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 3/6

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Am 11.03.21 wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung das Ergebnis der durchgeführten
Flächenraumanalyse für eine Unterbringung der KGS Michaelsbergstraße im Gebäude der GHS
Burtscheid vorgelegt. Ergebnis dieser Analyse war, dass die KGS Michaelsbergstraße in Form einer
2-zügigen Grundschule mit der Option der Mehrklassenbildung inkl. Räumlichkeiten der OGS im
Altbau der GHS Burtscheid untergebracht werden könnte. Die Schule würde in dem Neubau lediglich
die Verpflegungsküche und den Speiseraum nutzen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat am 11.03.21 die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis

genommen

und

diese

beauftragt,

die

Planungen

für

den

Umzug

der

KGS

Michaelsbergstraße auf Grundlage einer 2-Zügigkeit mit der Option einer Mehrklassenbildung nach
Möglichkeit in dem Altbau des Schulgebäudes Malmedyer Straße fortzuführen.
Gleichzeitig wurde darum gebeten, den Raumbedarf sowie die Raumaufteilung erneut zu überprüfen
und die Vertreter*innen der Schule in die weitere Planung mit einzubeziehen.
2. Vorgehen der Verwaltung
In mehreren Abstimmungsgesprächen wurde daher seitens der Verwaltung die vorliegende Planung
der Flächenbelegung mit der Schul- sowie OGS- Leiterin und weiteren Vertreter*innen der KGS
Michaelsbergstraße erarbeitet. Die Schulleiterin Frau Boing wurde in einem gemeinsamen Gespräch
am 06.10.21 erneut über den aktuellen Stand der Planung informiert und ist mit dem Ergebnis
einverstanden.
Als Basis der Planung wurde aufgrund der steigenden Anmeldezahlen und entsprechend dem
Beschluss vom 11.03.21 bereits von einer 2,5- Zügigkeit ausgegangen.
Die Flächenbelegung orientiert sich an dem bereits bestehenden Grundriss des Hauptschulgebäudes.
Durch das Einziehen oder den Wegfall von Trennwänden zwischen den einzelnen Räumen soll der
Grundriss für die Nutzung durch die KGS Michaelsbergstraße optimiert werden.
Da die Räumlichkeiten der OGS sowie die Mehrzweckräume der Schule untereinander multifunktional
genutzt werden, werden diese in der Planung nur als Multifunktionsräume bezeichnet. Die genaue
Gestaltung der Räume wird in der weiteren Planung noch mit der Schule abgestimmt.
Diese Multifunktionsräume sowie die Verwaltungsräume der OGS befinden sich gebündelt im 1.UG
und im Erdgeschoss. Die bisherige Lehrküche wird entsprechend der Bedarfe der OGS umgebaut.
Die Verwaltung verbleibt am jetzigen Standort der Verwaltung der GHS Burtscheid. Auf Wunsch der
Schule wurde das Kollegiumszimmer unmittelbar im darübergelegenen Raum platziert, sodass die
Laufwege möglichst kurz gehalten werden. Die 10 Klassenräume befinden sich hauptsächlich im 1.
und 2. Obergeschoss. Darüber hinaus kann noch ein weiterer Reserve-Unterrichtsraum für eine
Vorlage FB 45/0145/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 4/6

Mehrklassenbildung über eine 2,5- Zügigkeit hinaus berücksichtigt werden. Der bestehende
Computerraum im 1. Obergeschoss soll zu einem Medienraum mit Bibliothek umgestaltet werden.
Die beiden Räume über der Hausmeisterwohnung im 1. und 2. Obergeschoss können aus
brandschutztechnischen Gründen voraussichtlich nur bedingt als Aufenthaltsräume genutzt werden.
Aus diesem Grund wurden diese zunächst als Lagerräume geplant. Ob das Büro für Schulsozialarbeit
im 1. Obergeschoss verbleiben kann und ob eine anderweitige Nutzung der vorgenannten
Lagerräume

ggf.

doch

möglich

ist,

wird

in

der

weiteren

Planung

durch

einen

Brandschutzsachverständigen überprüft.
Das Ergebnis der am 11.03.2021 vorgestellten Flächenraumanalyse hat sich bestätigt und bei
Betrachtung der Bilanz ergibt sich sogar ein Flächenüberhang von 4 Räumen / 534 qm. Dies umfasst
die Nutzung des gesamten Altbaus sowie die Verpflegungsküche und den Speiseraum des Neubaus.
In dem Neubau sind zunächst keine Änderungen erforderlich. Die übrigen Räumlichkeiten des
Neubaus könnten für eine weitere Nutzung zur Verfügung gestellt werden und wurden bei der
bisherigen Planung nicht berücksichtigt.
3. Bauordnungsrechtliche Aspekte und Barrierefreiheit
Die bestehende Schule wurde 1964 als eine sogenannte Volksschule genehmigt. Eine
genehmigungspflichtige

Nutzungsänderung

mit

Anpassungsverlangen

nach

aktueller

Landesbauordnung ist für das gesamte Objekt somit grundsätzlich nicht notwendig.
Das Verändern der Raumaufteilung und der Nutzung von Räumen ist genehmigungspflichtig. Es wird
davon ausgegangen, dass der barrierefreie Zugang zu der künftigen Aula nachzuweisen ist. Dass
weitere Maßnahmen für das Erreichen der Barrierefreiheit erforderlich sind, wird derzeit nicht erwartet.
Eine endgültige Klärung kann jedoch erst im weiteren Verfahren erfolgen.
Aufgrund der genehmigungspflichtigen Maßnahmen wird das Herstellen eines zweiten baulichen
Rettungsweges erforderlich sein. Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes sowie die
Rettungswegführung müssen ebenfalls im weiteren Verfahren geprüft werden.
4. Kostenrahmen
Aufgrund der beschriebenen Kriterien wurden zur Nutzungsanpassung als Variante 1 durch E26 der
Kostenrahmen ermittelt. Dieser umfasst das Projektbudget, die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN
276 und die Kosten der Ausstattung. Darüber hinaus sind zu der zu finanzierenden GesamtProjektsumme noch die Kosten des Projektmanagements, eine Kostenvarianz bei der aktuellen
Planungstiefe in Höhe von 30 % und ein Kostenrisiko gemäß den Vorgaben des Finanzministeriums
NRW in Höhe von 5 % enthalten. Zur Ermittlung der weiteren Kostenentwicklung wurde ein
Baupreisindex in Höhe von 8 % pro Jahr angenommen. Es wurde ein zeitnaher Projektbeginn und
eine Fertigstellung Mitte 2023 angenommen.

Vorlage FB 45/0145/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 5/6

Hiernach beträgt die Gesamt-Projektsumme 1.400.000 EUR, einschließlich 150.000 EUR für die
Betriebsausstattung. Als Planungsmittel sind für die Leistungsphasen 1-3 105.000 EUR zur Verfügung
zu stellen. Planungsmittel stehen in dem Haushalt 2021 nicht zur Verfügung und müssen
überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Mittel zur Umsetzung wurden für den Haushaltsplanentwurf
2022 für die § 13-Liste angemeldet.
Planungen gemäß der Leistungsbilder der HOAI liegen bisher nicht vor. Insofern fehlen sämtliche
damit verbundenen Erkenntnisse. Daher können die Kostenangaben noch nicht verifiziert werden,
dienen lediglich als erste Orientierung und müssen nachfolgend durch Planungen gefestigt werden.
5. Fazit und Ausblick
Die

durchgeführte

Machbarkeitsstudie

hat

ergeben,

dass

die

Unterbringung

der

KGS

Michaelsbergstraße in dem Altbau des Schulgebäudes der GHS Burtscheid sowie die Nutzung der
Verpflegungsküche und des Speisesaals im Neubau möglich ist.
Bei der Berücksichtigung der Bedarfe einer 2,5-zügigen Grundschule ergibt sich anhand der
Flächenraumorientierung eine positive Bilanz. Bis auf minimale Abweichungen der Größe des
Sekretariats

und

einzelner

Differenzierungsräume

können

alle

Richtwerte

der

Flächenraumorientierung eingehalten werden.
In der weiteren Planung sind insbesondere die Aspekte der Rettungswegführung,
Brandschutzmaßnahmen im Bestand sowie der Barrierefreiheit mit weiteren Sachverständigen im
Detail abzustimmen. Seitens der Verwaltung wird beabsichtigt, im nächsten Schritt externe Planer in
dieser Sache zu beauftragen.

Anlage:
-

PowerPoint-Präsentation

Vorlage FB 45/0145/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 6/6

Flächenanalyse
Gebäudenutzung
durch KGS Michaelsbergstraße

Malmedyer Straße
Lehrerparkplatz

Gebäudebestand:
Schulgelände der Hauptschule
„Malmedyer Straße“ bestehend aus:

Schulgebäude
Pavillon

Schulhof

E 26 / 45 – Projektentwicklung und zentrale Fachaufgaben

Turnhalle

• Hautgebäude von 1964
• Turnhalle von 1964
• Pavillon mit Mensa 2000

Malmedyer Straße
Anlass:
Beschluss Schulausschuss vom 11.03.2021: Flächenraumanalyse für eine Unterbringung der
KGS Michaelsbergstraße vornehmlich im Altbau der GHS Burtscheid
Aufgabestellung:
• Flächenuntersuchung für die Unterbringung der 2,5 zügigen Grundschule KGS
Michaelsbergstraße in den bestehenden Räumlichkeiten von GHS Burtscheid
• Schaffung von Multifunktionsräumen, sowie Räume für die OGS
• Klärung der bauordnungsrechtlichen Zusammenhänge – genehmigungspflichtige
Nutzungsänderungen
E 26 / 45 – Projektentwicklung und zentrale Fachaufgaben

Malmedyer Straße
Bauliche Maßnahmen:
• Neuaufteilung einzelner Räume
• Neugestaltung des Schulgeländes
Baurechtliche Gegebenheiten
• Genehmigter Bestand von 1964 als „Volksschule“ – keine Nutzungsänderung bei einer Nutzung
als Grundschule
• Änderung der Rettungswegführung durch die geplante Raumtrennung (2. baulicher RW) –
genehmigungspflichtig
• Konkrete Maßnahmen und Gestaltungsideen in der Entwurfsplanung
E 26 / 45 – Projektentwicklung und zentrale Fachaufgaben

Malmedyer Straße
Flächenuntersuchung
Untergeschoss
•

Multifunktionsräume

E 26 / 45 – Projektentwicklung und zentrale Fachaufgaben

keine baulichen Maßnahmen

Malmedyer Straße
Mensa

Flächenuntersuchung
Erdgeschoss

Neugestaltung
Schulhof

2. RW

OGS

E 26 / 45 – Projektentwicklung und zentrale Fachaufgaben

2. RW

•
•
•

2. RW Lernküche und Multifunktionsraum
Neugestaltung Schulhof
Trennwände (+/-) in einzelnen Räumen

Malmedyer Straße
Flächenuntersuchung
Kollegiumszimmer

Differenzierungsräume

E 26 / 45 – Projektentwicklung und zentrale Fachaufgaben

1. Obergeschoss
•
•
•

2. RW Klassenraum (zugunsten der STP)
Trennwände (+/-) in einzelnen Räumen
Kollegiumszimmer

Malmedyer Straße
Flächenuntersuchung
2. Obergeschoss
•

E 26 / 45 – Projektentwicklung und zentrale Fachaufgaben

keine baulichen Änderungen

Malmedyer Straße
Fazit:
• 2,5-zügige Grundschule und Nachmittagsbetreuung können im Schulgebäude
Malmedyer Straße untergebracht werden.
• Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Nutzung als Grundschule ist nicht
notwendig. In der vertiefenden Entwurfsphase ist zu prüfen, ob die Nutzung der einzelnen
Räume vom Bestand gedeckt ist.
• Als größere Mehrzweckräume stehen die neue Aula als auch im Bedarfsfall der Speisesaal zur
Verfügung.
• Weitere Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit, etc. ergeben sich im Rahmen der
Entwurfsplanung und des eventuellen Baugenehmigungsverfahrens.
E 26 / 45 – Projektentwicklung und zentrale Fachaufgaben

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

E 26 / 45 – Projektentwicklung und zentrale Fachaufgaben