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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0246/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

07.10.2021
Dez. III / FB 61/200

Studierendenwohnen an der Karl-Marx-Allee 220;
hier: Durchführung einer Mehrfachbeauftragung
Ziele:

Klimarelevanz
nicht eindeutig

Beratungsfolge:
Datum
27.10.2021
04.11.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, den beigefügten Auslobungstext als Grundlage für eine
Mehrfachbeauftragung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt den beigefügten Auslobungstext als Grundlage für eine Mehrfachbeauftragung.

Vorlage FB 61/0246/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.01.2022

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0246/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.01.2022

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
X

nicht bekannt

Vorlage FB 61/0246/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.01.2022

Seite: 3/5

Erläuterungen:
1.
Ausgangslage
Bei dem circa 0,5 ha großen Plangebiet handelt es sich um den ehemaligen Standort des
Landesbetriebs Straßen.NRW. Die Nutzung des Dienstgebäudes wurde im Jahr 2013 aufgegeben,
seitdem liegt die Liegenschaft brach. Die vorhandenen Bauten innerhalb des Bereiches befinden sich
in einem schlechten Zustand und sind für eine Nachnutzung ungeeignet. Daher wird das Ziel verfolgt,
das brachliegende Grundstück neu zu ordnen und es wieder einer Nutzung zuzuführen. Durch die
Entwicklung kann das bereits erschlossene Gebiet und sein Baulandpotenzial genutzt werden. Auf
dem Grundstück soll geförderter Wohnraum für Studierende entstehen. Die planungsrechtliche
Grundlage für die Mehrfachbeauftragung bildet der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 516
„Diemstraße“, in dessen Geltungsbereich das Plangebiet liegt.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Burtscheid, an der Kreuzung zwischen Karl-Marx-Allee und
Adenauerallee. Bis 2021 war die Fläche im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW). Nach der Aufgabe des Standortes befasste sich der BLB
NRW mit der Veräußerung des Grundstückes. Da der Direktverkauf des Grundstückes gescheitert ist
hat der BLB NRW im Frühjahr 2020 ein Bieterverfahren durchgeführt. Mitte des Jahres 2021 wurde
das Grundstück an einen Investor verkauft. Die Veräußerung geschah mit der kaufvertraglichen
Verpflichtung nach Niederlegung der Bestandsbauten 100% geförderten Studierendenwohnungsbau
zu errichten und hierfür spätestens 18 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags einen Förderantrag
beim Land NRW einzureichen. In die Bedarfsabfrage im Zuge der Vorbereitung des Bieterverfahrens
war die Stadt Aachen eingebunden. Die Schaffung von geförderten und damit preisgünstigen
Wohnungen für Studierende adressiert die Wohnbedarfe der Stadt Aachen und steht im Einklang mit
den im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen erarbeiteten Zielen und Handlungsempfehlungen.
2.
Weiteres Verfahren
In Abstimmung mit dem Investor schlägt die Verwaltung vor, eine Mehrfachbeauftragung zur
Erarbeitung eines städtebaulichen und architektonischen Konzeptes durchzuführen. Vorgesehen ist
eine Teilnahme von voraussichtlich fünf Planungsbüros. Den Büros wird empfohlen, mit weiteren
Fachplanern, wie zum Beispiel Freianlagenplanern zusammen zu arbeiten. Begleitet wird die
Mehrfachbeauftragung von einer Jury. Diese besteht aus Vertreter*innen der Politik, der Verwaltung
und des Investors sowie externen Expert*innen.
Die Mehrfachbeauftragung soll voraussichtlich im IV. Quartal 2021 mit einem Kick-Off-Workshop
starten. Im Weiteren folgen zwei Entwurfsphasen sowie eine Zwischenpräsentation. Die
Abschlusspräsentation mit den finalisierten Entwürfen ist für März 2022 geplant. Das Ergebnis soll die
Grundlage für die weiteren Beratungen in den politischen Gremien bilden.
3.
Aufgabenstellung
In der Aufgabenstellung haben die städtischen Rahmenbedingungen für eine Entwicklung des
Grundstückes Berücksichtigung gefunden, diese betreffen insbesondere die grundsätzlichen
Anforderungen an den Klimaschutz, den Baumschutz sowie städtebauliche und verkehrsplanerische
Aspekte.
Ziel der Mehrfachbeauftragung ist es, ein tragfähiges und nachhaltiges Konzept für das Plangebiet zu
finden, welches qualitativen Wohnraum für Studierende bereitstellt und sich in die umliegende
Umgebung einfügt. In Hinblick auf die Mobilität ist ein Konzept zu entwickeln, welches eine gute
Infrastruktur für das Studierendenwohnen sicherstellt.
Neben den baulichen und städtebaulichen Zielen, die für das Vorhaben bedeutend sind, sollen
insbesondere auch die freiraumplanerischen Qualitäten des Standorts gesichert und gefördert
werden. Da das Plangebiet im Regionalen Grünzug Gillesbachtal liegt, soll so beispielsweise eine
bauliche Verdichtung vermieden und die Durchgängigkeit des Grünzugs entwickelt werden. Der
Vorlage FB 61/0246/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.01.2022

Seite: 4/5

Versiegelungsgrad sollte 40 % nicht überschreiten. Ebenso sind die zahlreichen Bäume und
Gehölzstrukturen an den Rändern des Gebietes zu berücksichtigen und zum Großteil zu erhalten.
Bei der Entwicklung der Fläche sind die Klimaschutzbelange zu berücksichtigen, so soll die
vorhandene Kalt- und Frischluftschneise in ihrer ökologischen Durchlässigkeit verbessert werden.
Hierzu soll eine Entsieglung und Begrünung der Flächen im östlichen Bereich des Plangebietes
stattfinden. Die Planung soll auf der aktuell rechtskräftigen planungsrechtlichen Grundlage, dem
Bebauungsplan Nr. 516 „Diemstraße“, basieren.
4.
Zeitplanung
Die Mehrfachbeauftragung wird unmittelbar nach dem politischen Beschluss im IV. Quartal 2021
beginnen und voraussichtlich im März 2022 abgeschlossen. Das Ergebnis wird im Anschluss daran
den politischen Gremien zur Beratung vorgestellt.

Anlage/n:
1.
2.
3.

Übersichtsplan
Luftbild
Auslobungstext

Vorlage FB 61/0246/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.01.2022

Seite: 5/5

1 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

2 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

3 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Impressum
Die Ausloberin:
KD Aachen Karl-Marx-Allee mbH & Co. KG
Bayenthalgürtel 26
50968 Köln
Ansprechpartner:
Corinna Kalscheuer
E-Mail-Adresse: kalscheuer@conkav-koeln.de
In Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen,
vertreten durch den Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Verfahrensmanagement:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 1
40210 Düsseldorf
Telefon: +49 211 936 545 – 210
E-Mail-Adresse: wettbewerbe@isr-haan.de
Instagram: isr_stadtundraum
www.isr-haan.de
Ansprechpartner:
Christina Drenker
Arwin Shooshtari
Layout, Konzept, Grafiken, Fotos:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, BLB NRW
Karten und Luftbilder:
©Geodaten NRW, Tim-online, Stadt Aachen, Geoportal der Stadt Aachen

4 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Inhalt
Impressum .....................................................................................................3
Vorwort .........................................................................................................5
Teil A – Verfahren ..........................................................................................6
1.

Anlass und Ziel .................................................................................................... 6

2.

Allgemeine Verfahrensbedingungen .................................................................. 6

3.

Verfahrensgegenstand ....................................................................................... 6

4.

Ausloberin........................................................................................................... 6

5.

Management ...................................................................................................... 7

6.

Ablauf des Verfahrens ........................................................................................ 7

7.

Teilnehmerinnen ................................................................................................ 8

8.

Plangrundlagen ................................................................................................... 8

9.

Abschluss des Verfahrens ................................................................................... 8

10.

Urheberrecht des Verfahrensergebnisses ..................................................... 8

11.

Aufwandsentschädigung ............................................................................... 9

12.

Weitere Beauftragung ................................................................................... 9

13.

Beurteilungskriterien ..................................................................................... 9

14.

Jury, Sachverständige und Vorprüfer .......................................................... 10

15.

Abgabeleistungen und allgemeine Hinweise .............................................. 10

16.

Abgabetermine ............................................................................................ 13

17.

Terminübersicht .......................................................................................... 14
Teil B – Rahmenbedingungen ....................................................................... 16

1.

Lage im Stadtgebiet .......................................................................................... 16

2.

Plangebiet ......................................................................................................... 17

3.

Erschließung ..................................................................................................... 18

4.

Planungsbedingungen ...................................................................................... 18

5.

Umweltbelange ................................................................................................ 21
Teil C – Aufgabe ........................................................................................... 23

1.

Städtebauliche Ziele ......................................................................................... 23

2.

Bauliche Ziele .................................................................................................... 23

3.

Planungsvorgaben und Bauprogramm ............................................................. 25

4.

Barrierefreiheit ................................................................................................. 25

5.

Erschließung und ruhender Verkehr................................................................. 26

6.

Rahmenbedingungen aus den Umweltbelangen ............................................. 26

7.

Nachhaltigkeit ................................................................................................... 31

8.

Baukosten / Wirtschaftlichkeit ......................................................................... 31

5 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Vorwort
Die Ausloberin ist eine Tochtergesellschaft der Stefan Frey Immobilien-ProjektManagement AG. Die Gesellschaft ist als regionaler Projektentwickler und
Bestandshalter von Immobilien bekannt. Das Segment „studentisches Wohnen“ wird
systematisch ausgebaut. Zurzeit ist ein Haus in Köln fertiggestellt, ein weiteres in
Aachen in Bau.
Mit dem Grundstück an der Karl-Marx-Allee steht eine Fläche zur Verfügung, die
aufgrund ihrer exponierten Lage ein großes Potenzial darstellt der bestehenden
Nachfrage an studentischem Wohnen in der Stadt Aachen Rechnung zu tragen. Auch
sollen freiraumplanerische bzw. stadtklimatische Belange im Rahmen der Planung
Berücksichtigung finden, so dass hinsichtlich der Flächenversiegelung ein
behutsamer und schonender Umgang gefunden werden muss.
Im Rahmen der vorliegenden Mehrfachbeauftragung freut sich die KD Aachen KarlMarx-Allee mbH & Co. KG als Ausloberin auf spannende Entwürfe, die als Grundlage
zur Findung eines zukunftsweisenden – und an die Belange der Stadt Aachen
ausgerichteten – Stadtbausteins beitragen.

6 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Teil A – Verfahren
1. Anlass und Ziel
Das Plangebiet befindet sich an der Kreuzung zwischen Karl-Marx-Allee und
Adenauerallee im Aachener Stadtteil Burtscheid. Es wird das Ziel verfolgt, das
brachliegende Grundstück neu zu ordnen und ihm wieder eine Nutzung zuzuführen.
Durch die Entwicklung kann ein bereits erschlossenes Gebiet und sein
Baulandpotenzial genutzt werden.
Die steigende Zahl an Studierenden (mittlerweile über 58.000 Studierende)
verdeutlicht den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum bei gleichzeitiger Sicherung der
Wohnraumqualität in der Stadt Aachen. Am Standort des fünfgeschossigen
ehemaligen Verwaltungsgebäudes an der Karl-Marx-Allee besteht das Potenzial,
geförderten Wohnraum für Studierende zu realisieren.
Ziel der Mehrfachbeauftragung ist es, ein tragfähiges und nachhaltiges Konzept für
das Plangebiet zu finden, welches qualitativen Wohnraum für die vorgesehene
Zielgruppe bereitstellt und sich in die umliegende Umgebung einfügt.

2. Allgemeine Verfahrensbedingungen
Die Teilnehmenden sowie die Mitglieder der Jury, Sachverständigen und
Vorprüfenden erkennen
durch ihre Teilnahme/Beteiligung an
der
Mehrfachbeauftragung die nachfolgenden Regelungen als verbindliche Grundlage
der Auslobung an.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung
männlicher
und
weiblicher
Sprachformen
verzichtet.
Sämtliche
Personenbezeichnungen gelten gleichwohl und in vollem Umfang für alle
Geschlechter (m/w/d).
Die Verfahrenssprache ist deutsch.

3. Verfahrensgegenstand
Gegenstand des Verfahrens ist die Schaffung qualitativ hochwertigen Wohnraums
für Studierende. Dabei ist für das zu planende Objekt im Gesamtumfang von 100 %
der realisierbaren Bruttogrundfläche (BGF) (ohne Kellergeschoss) geförderter
Wohnraum zu errichten. Die Quote ist dabei so umzusetzen, dass der geförderte
Wohnraum in Gänze für die Zielgruppe Studierendenwohnen nach den
Wohnraumförderbestimmungen (WFB) errichtet wird.
Im Rahmen des Verfahrens sollen Entwürfe entstehen, die sowohl dem Ort als auch
der Nutzung als Studierendenwohnheim gerecht werden.

4. Ausloberin
Ausloberin ist die KD Aachen Karl-Marx-Allee mbH & Co. KG. Das Verfahren erfolgt
in Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen.

7 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

5. Management
Die Organisation und Betreuung des Verfahrens wird durch das Büro ISR Innovative
Stadt- und Raumplanung GmbH durchgeführt.

6. Ablauf des Verfahrens
Die Ausloberin hat sich in Abstimmung mit der Stadt Aachen dazu entschlossen, eine
Mehrfachbeauftragung zur Findung einer städtebaulichen Lösung für das Plangebiet
durchzuführen.
Die Auswahl der fünf teilnehmenden Büros erfolgt vorab durch die Ausloberin in
Abstimmung mit der Stadt Aachen. Es wird empfohlen, dass sich die teilnehmenden
Büros mit weiteren Fachplanern (Freianlagenplaner, etc.) verstärken.

Kick-Off-Workshop | Vorbesprechung | Kolloquium
Zu Beginn des Verfahrens findet ein Kick-Off-Workshop statt. Hierbei werden die
Aufgabenstellung sowie der Ablauf des Verfahrens besprochen. Des Weiteren ist ein
Kolloquium geplant, in dem die Ausloberin den Teilnehmenden die wesentlichen
Rahmenbedingungen und Zielsetzungen der Mehrfachbeauftragung darlegt. Den
Teilnehmenden wird hierbei die Gelegenheit gegeben, die Aufgabenstellung mit der
Ausloberin zu diskutieren und Rückfragen zu stellen.
Entwurfsphase I
Es folgt die erste Entwurfsphase, in der die Teilnehmenden erste Konzepte für das
Plangebiet entwickeln. Hierbei sollen konzeptionelle Ansätze erarbeitet werden.
Zwischenpräsentation
Im Rahmen einer Zwischenpräsentation werden die konzeptionellen Ansätze in
Anwesenheit der Jury durch die Teilnehmenden präsentiert. Die Teilnehmenden
erhalten durch die Jury ein Feedback für die weitere Bearbeitung.
Entwurfsphase II
Es schließt die zweite Entwurfsphase an. Im Zuge dessen sollen die zuvor
entwickelten Ideen konkretisiert und finalisiert werden.
Abschlusspräsentation
Die finalisierten Konzepte werden in einer abschließenden Präsentation von den
Teilnehmenden der Jury vorgestellt. Im Anschluss daran tagt die Jury in nichtöffentlicher Sitzung.
Die Ausloberin behält sich vor, die Veranstaltungen (Vorbesprechung, Kolloquium,
Präsentationen, Jurysitzungen, etc.) gegebenenfalls als digitale Video-Konferenz
durchzuführen.

8 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

7. Teilnehmerinnen
Folgende fünf Büros wurden von der Ausloberin in Abstimmung mit der Stadt zur
Teilnahme an der Mehrfachbeauftragung ausgewählt:
1.
2.
3.
4.
5.

pbs architekten, Aachen
Knerer und Lang Architekten, Dresden und München
ACMS Architekten, Wuppertal
Molestina Architekten, Köln
Krampe Schmidt Architekten, Bochum

8. Plangrundlagen
Es werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•

Auslobung im pdf-Format
Vermessungsgrundlage mit Baumaufmaß (dwg, dxf)
Liegenschaftskataster
Wohnraumförderbestimmungen (WFB)
Luftbild
Probelayout als Orientierung
Formblatt Flächenberechnungsbogen
Formblatt Verfassererklärung
Vorgabe Umgriff Arbeitsmodell

Nach Erhalt der Plangrundlagen haben die Teilnehmenden die Gelegenheit, ihre
Rückfragen zu stellen. Die Rückfragen sind bis zu dem in der Terminübersicht
genannten Datum per Mail zu richten an:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Arwin Shooshtari
E-Mail-Adresse: shooshtari@isr-haan.de
Die Rückfragen werden im Rahmen des Kolloquiums beantwortet. Das Protokoll wird
im Anschluss an alle Beteiligte versendet.

9. Abschluss des Verfahrens
Das Ergebnis der Jurysitzung wird den Teilnehmenden unmittelbar nach Abschluss
mitgeteilt.

10. Urheberrecht des Verfahrensergebnisses
Das Urheberrecht, insbesondere der Schutz gegen Nachbau und das Recht der
Veröffentlichung der Entwürfe, vorbehaltlich der Veröffentlichung durch die
Ausloberin, verbleibt grundsätzlich bei den Verfassenden. Im Rahmen einer weiteren
Beauftragung werden gegebenenfalls abweichende Nutzungsregeln getroffen (die
Ausloberin behält sich in Abstimmung mit der Stadt Aachen vor, die Beauftragung
der Leistungsphasen an Dritte zu übergeben). Die Arbeiten werden nicht
zurückversandt. Sämtliche Ergebnisse dürfen durch die Ausloberin unter Angabe der
Verfassenden veröffentlicht werden.

9 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Da die Arbeiten ins Eigentum der Ausloberin übergehen, erfolgt keine Rückgabe der
Arbeiten.

11. Aufwandsentschädigung
Allen teilnehmenden Büros wird für die vollständige Bearbeitung eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 10.000,- € netto inklusive aller Nebenkosten
(Vervielfältigung, Reisekosten, Porto, Telefon, etc.) zur Verfügung gestellt.
Mit der Aufwandsentschädigung sind auch die Honorare für Beraterleistungen und
Planungsleistungen beteiligter Fachplaner bzw. Gutachter abgegolten, die durch die
Teilnehmenden in die Planung eingebunden werden.
Bei der weiteren Beauftragung können die geleisteten Honorare angerechnet
werden.

12. Weitere Beauftragung
Die Ausloberin beabsichtigt, gemäß Empfehlung der Jury einen der Teilnehmenden,
im Falle der Realisierung des Bauvorhabens, mit weiteren Planungsaufgaben zu
beauftragen. Der Auftraggeber überträgt hierbei mindestens die Leistungsphasen 1
- 4 (§ 34 HOAI). Die von der Jury zur weiteren Beauftragung empfohlenen
Teilnehmenden können sich für die Erbringung der Leistungsphasen durch weitere
Büros ergänzen. Die Ausloberin behält sich in Abstimmung mit der Stadt Aachen vor,
die Beauftragung der Leistungsphasen an Dritte zu übergeben.
Für den Bereich der Freiraumplanung kann vorab keine weitere Beauftragung in
Aussicht gestellt werden, da die Leistungen durch die Ausloberin ggfls. selbst
erbracht werden. Die freiraumplanerischen Leistungen der Mehrfachbeauftragung
werden durch die Aufwandsentschädigung abgegolten.
Die weitere Beauftragung steht grundsätzlich unter einem Genehmigungs- und
Finanzierungsvorbehalt. Die Ausloberin strebt ausdrücklich eine zeitnahe
Realisierung/Umsetzung des Vorhabens an.

13. Beurteilungskriterien
•
•
•
•
•
•
•

Architektonische und städtebauliche Identität sowie Qualität
Erfüllung der funktionalen Anforderungen sowie des vorgesehenen
Nutzungsprogramms
Wirtschaftlichkeit, Flächeneffizienz, Umsetzbarkeit und Realisierbarkeit
Qualität der Einbindung in die Umgebung
Ressourcenschonende Bebauung
Berücksichtigung der umweltrelevanten Belange
Innovationsgrad der vorgeschlagenen Lösung

10 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

14. Jury, Sachverständige und Vorprüfer
Stimmberechtigte Mitglieder
•
•
•
•
•
•
•
•

Herr Dipl.Kfm. Stefan Frey, KD Aachen Karl-Marx-Allee GmbH & Co. KG
Frau Corinna Kalscheuer, KD Aachen Karl-Marx-Allee GmbH & Co. KG /
ConKav GmbH
Frau Frauke Burgdorff, Stadtbaurätin Stadt Aachen
N.N., Mitglied des Planungsausschusses der Stadt Aachen
Frau Prof. Karin Damrau, Architektin, Gestaltungsbeirat der Stadt Aachen
(angefragt)
Frau Annette Paul, Architektin, Köln (angefragt)
Herr Prof. Stefan Werrer, Stadtplaner, Stuttgart (angefragt)
Herr René Rheims, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf (angefragt)

Stellvertreterinnen
•
•
•
•
•
•
•
•

Frau Antje Leucht, KD Aachen Karl-Marx-Allee GmbH & Co. KG
Frau Manuela Voigt, KD Aachen Karl-Marx-Allee GmbH & Co. KG
Frau Isabel Strehle, Architektin, Leiterin des Fachbereichs Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Mobilitätsinfrastruktur
N.N., Mitglied des Planungsausschusses der Stadt Aachen
Frau Prof. Yasemin Utku, Stadtplanerin, Gestaltungsbeirat der Stadt Aachen
(angefragt)
Herr Markus Schmale, Architekt, Grevenbroich (angefragt)
Herr Hermann Ulrich, Stadtplaner, Bonn (angefragt)
Herr Rüdiger Brosk, Landschaftsarchitekt, Essen (angefragt)

Vorprüfung und Beratung (nicht stimmberechtigt)
•
•

Fachämter der Stadt Aachen
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH

Die Ausloberin behält sich vor, weitere Berater und Vorprüfer zu benennen.

15. Abgabeleistungen und allgemeine Hinweise
Für die Abgaben werden folgende Leistungen verlangt
Abgabe Zwischenpräsentation
•
•
•

•
•
•
•

Schematische Darstellung der Leitidee, ohne Maßstab
Schematische Darstellung der Nutzungsverteilung, ohne Maßstab
Schematische Darstellung des Grün- und Freiraumkonzeptes, ohne
Maßstab mit Aussagen zu:
o erhaltende, wegfallende sowie neu zu pflanzende Bäume
Schematische Darstellung des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes, ohne
Maßstab
Schwarzplan im Maßstab 1:2.000
Städtebaulicher Lageplan im Maßstab 1:500
Ggf. weitere zur Erläuterung des Konzeptes hilfreiche Piktogramme /
Prinzipskizzen

11 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Abgabe Abschlusspräsentation
•
•
•
•
•

•

•
•
•
•
•
•
•
•

Schematische Darstellung der Leitidee, ohne Maßstab
Schematische Darstellung der Nutzungsverteilung, ohne Maßstab
Schematische Darstellung des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes, ohne
Maßstab
Schwarzplan im Maßstab 1:2.000
Städtebaulicher Lageplan im Maßstab 1:500 mit Aussagen zu:
o Anzahl der Geschosse
o Erschließungsstruktur (inkl. Darstellung von Stellplätzen, TGZufahrten, etc.)
Freiraumplan im Maßstab 1:500 mit Aussagen zu:
o Lage Parkplätze, Zufahrten, Zuwegungen,
o Darstellung versiegelter und unversiegelter Flächen
o Darstellung der begrünten Dachflächen
Baumbilanzplan im Maßstab 1:500 mit Aussagen zu:
o erhaltende, wegfallende sowie neu zu pflanzende Bäume
Grundriss Erdgeschoss im Zusammenhang mit der Umgebung als Lageplan
im Maßstab 1:200
Grundriss Regelgeschoss im Maßstab 1:200
Ansichten im Maßstab 1:200
Längs- und Querschnitt durch Gebäudekörper im Maßstab 1:200
Eine perspektivische Darstellung zur Abbildung der räumlichen Qualitäten
als Fußgängerperspektive (keine fotorealistischen Renderings)
Ggf. weitere zur Erläuterung des Konzeptes hilfreiche Piktogramme /
Prinzipskizzen
Ein Gesamtarbeitsmodell im Maßstab 1:500 (nach vorgegebenen Umgriff)

Layoutvorgabe
Es sind die geforderten Leistungsbestandteile zu den Abgaben einzureichen als:
Zwischenpräsentation
•
•
•

Ein Satz à ein Präsentationsplan, DIN A0 Hochformat gemäß Probelayout
(s. Plangrundlagen), gerollt, einseitig bedruckt
Präsentationsplan, verkleinert auf DIN A3, farbig, auf DIN A4 gefaltet
Zwei Sätze Vorprüfpläne (auf DIN A4 gefaltet nach DIN) mit den
Darstellungen des Präsentationsplans und folgende zusätzliche Angaben:
Berechnung der GRZ, GFZ und BGF
Schematischer
Abstandsflächennachweis,
Darstellung
des
Rettungswegekonzeptes

Abschlusspräsentation
•
•
•

Ein Satz à drei Präsentationspläne, DIN A0 Hochformat gemäß Probelayout
(s. Plangrundlagen), gerollt, einseitig bedruckt
Ein Satz Präsentationspläne, verkleinert auf DIN A3, farbig, auf DIN A4
gefaltet
Zwei Sätze Vorprüfpläne (auf DIN A4 gefaltet nach DIN) mit den
Darstellungen der Präsentationspläne und folgende zusätzliche Angaben:
Berechnung der GRZ, GFZ und BGF
Schematischer
Abstandsflächennachweis,
Darstellung
des
Rettungswegekonzeptes

12 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Probelayout Zwischenpräsentation

Probelayout Abschlusspräsentation

Ergänzend zum Entwurf werden folgende Unterlagen gefordert:
•
•
•
•
•

Erläuterungsbericht, maximal zwei DIN A4 Seiten
Flächenberechnungsbögen gemäß Formblatt
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen auf DIN A4
Verfassererklärung gemäß Formblatt
Ein Gesamtarbeitsmodell im Maßstab 1:500 (nach vorgegebenen Umgriff)

13 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Digitaler Datenträger mit folgenden Dateien (für beide Abgaben):
•
•
•
•
•
•

Präsentationspläne und Vorprüfpläne als pdf-Dateien in hoher druckfähiger
Auflösung (300 dpi) und reduzierter Auflösung (150 dpi)
Zeichnungen als dwg / dxf-Dateien
Bilddaten (z.B. Lageplan, Perspektiven) als Einzeldateien im Dateiformat
jpg, tiff oder pdf
Erläuterungsbericht als pdf- und docx-Datei
Berechnungsbogen als pdf- und xls-Datei
Präsentationen als pdf und ppt.-Datei

16. Abgabetermine
Als Abgabetermin für die Arbeiten gilt das in der Terminübersicht genannte Datum.
Die Arbeiten müssen beim verfahrensbetreuenden Büro spätestens bis 16:00 Uhr
des genannten Tages eingehen. Es gilt nicht der Poststempel. Abzuliefern ist die
Arbeit mit einem Verzeichnis der eingereichten Unterlagen bei:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Kennwort „Karl-Marx-Allee 220“
Friedrich-Ebert-Straße 1
40210 Düsseldorf
Verspätet eingereichte Arbeiten werden nicht gewertet. Die erbrachten Leistungen
werden dann nicht vergütet.

14 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

17. Terminübersicht
Gestaltungsbeirat

27.10.2021

Bezirksvertretung

27.10.2021

Planungsausschuss

04.11.2021

Versand Auslobung

Mitte November 2021

Rückfragenfrist

Ende November 2021

Kick-Off-Workshop | Vorbesprechung |Kolloquium Anfang Dezember 2021
Abgabe Entwurfsphase I

Mitte Dezember 2021

Zwischenpräsentation

Mitte/Ende Dezember 2021

Abgabe Entwurfsphase II

Ende Februar 2022

Abschlusspräsentation

Anfang März 2022

(Terminschiene befindet sich in Abstimmung)
(Hinweis: Ggf. zweite Beratung in der Sitzung am 02.12.2021, Terminschiene würde
sich in diesem Fall anpassen)

15 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

urysitzung
(Terminschiene wird im Weiteren noch abgestimmt)

08.03.2022

16 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Teil B – Rahmenbedingungen
1. Lage im Stadtgebiet
Die kreisfreie Stadt Aachen ist eines der wirtschaftlichen, kulturellen und
touristischen Oberzentren im Dreiländerdreieck (Deutschland/Belgien/Niederlande)
und weist eine Einwohnerzahl von insgesamt ca. 255.000 Einwohnern auf. Die Stadt
Aachen verfügt über sechs (Fach-) Hochschulen mit entsprechenden Lehr- und
Forschungseinrichtungen. Aufgrund der Strahlkraft als Universitätsstadt leben
mittlerweile über 58.000 Studierende in Aachen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Aachen Mitte, im Stadtteil Burtscheid.
Burtscheid ist aufgrund seiner Lage sowie seiner Einkaufsmöglichkeiten,
gastronomischer Einrichtungen und Parks als Wohnstandort bei Studierenden
gefragt. Die Fachhochschule sowie die Katholische Hochschule Aachen sind vom
Plangebiet aus mit dem Rad und zu Fuß gut erreichbar. Die Anbindung zur RWTH
Aachen ist per Nahverkehr gegeben.

17 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

2. Plangebiet
Auf der Plangebietsfläche befindet sich derzeit ein fünfgeschossiges und
vollunterkellertes
Verwaltungsgebäude,
das
im
Jahr
1965
in
Stahlbetonskelettbauweise mit vorgehängter Waschbetonfassade und Flachdach
errichtet wurde. Dieses Hauptgebäude wird durch ein aufgeständertes
eingeschossiges Verbindungsgebäude (ehemalige Kantine) sowie ein
zweigeschossiges Gebäude (ehemalige Hausmeisterwohnung) ergänzt.

Bis März 2013 wurde das Gebäude vom Landesbetrieb Straßenbau
Nordrheinwestfalen (NRW) genutzt. Seitdem steht es leer und soll im Zuge der
angestrebten Entwicklungsmaßnahme abgerissen werden.
Insgesamt beträgt die Grundstücksgröße des Plangebiets (Flur 3, Flurstück 1122) ca.
5.060 m². Dem Grundstück sind fünf Garagen, zwei Carports sowie ca. 40
Außenstellplätze zugeordnet. Im Osten wird das Plangebiet durch die Karl-MarxAllee begrenzt. Nördlich und westlich grenzt das Gelände des Vinzenzheims an. Im
Süden befindet sich ein dreigeschossiger Wohnkomplex. Durch zahlreiche Bäume
und Gehölzstrukturen an den Rändern des Gebietes wird dieses vom Vinzenzheim
und der Verkehrskreuzung abgegrenzt. Im Süden verläuft die Adenauerallee. Auf der
gegenüberliegenden Seite der Karl-Marx-Allee grenzen landwirtschaftliche Flächen
und das Naherholungsgebiet Gillesbachtal an.
Im Eingangsbereich befindet sich ein außenliegendes Kunstwerk des Künstlers Max
Kratz, welches grundsätzlich im Rahmen der Planung zu erhalten ist. Hier erwartet
die Ausloberin eine sinnvolle und dem Kunstwerk gerecht werdende Integration in
die Planung – dies kann im Innen- sowie im Außenbereich erfolgen.

18 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

3. Erschließung
Das Plangebiet liegt in verkehrsgünstiger Lage: in unmittelbarer Nähe befinden sich
die Bushaltestellen Vinzenzplatz (Linie 21), Buschhausen (Linien 21 und 33) sowie
Siegel (Linien 11, 30, 36, 51, 103 und SB63). Mit der Linie 21 gelangt man in ca. 15
Minuten an den Aachener Hauptbahnhof bzw. in die Innenstadt.

Die Erschließung des Plangebiets ist über die östlich verlaufende Karl-Marx-Allee
sichergestellt. Mit der Nähe zu der Bundesstraße 57 sowie zu den
Bundesautobahnen 4, 44 und 544 ist auch eine überregionale Anbindung gegeben.

4. Planungsbedingungen
Regionalplan
Der derzeit gültige Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, stellt den Geltungsbereich als
„Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Regionaler
Grünzug“ und „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dar.

19 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Plangebiet

Flächennutzungsplan
Im noch rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ist das
Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt.

Plangebiet

Im
nachfolgenden
Ausschnitt
des
in
Neuaufstellung
befindlichen
Flächennutzungsplans Aachen*2030 (Entwurfsstand: Offenlage) wird das Plangebiet
als Wohnbaufläche dargestellt. Ein geringfügiger Teil wird als gemischte Baufläche
dargestellt. Das Grundstück liegt in der „Belüftungsbahn Stadtklima“

20 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Plangebiet

Rechtskräftiger Bebauungsplan
Bebauungsplan Nr. 516 -DiemstraßeIm rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- aus dem Jahr 1965 ist das
Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Des Weiteren sind 1-5
Vollgeschosse – ohne Angabe von Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl
(GFZ) – festgesetzt. Gemäß BauNVO 1962 liegt die GRZ bei 0,3.

21 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

5. Umweltbelange
Altlasten
Es existieren keine Verdachtsflächen. Die Böden sind anthropogen vorgeschädigte
Böden.
Wasser/Grundwasser
Das Grundwasser steht am Ortsrand bei ca. 1,5 m unter Flur an und sinkt zum
Westen hin auf 3 m ab.
Landschaft
Durch eine Entwicklung des Standorts würde das im Gillesbachtal gelegene
Plangebiet nach Abriss der bisherigen Gebäude und durch eine Entsiegelung
aufgewertet werden können. Die wesentlichen Anforderungen für das Schutzgut
Landschaft sind der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes und eine Entsieglung
und Begrünung der Flächen im östlichen Bereich des Plangebietes. Der Grünzug
Gillesbachtal ist als Grünfläche zu erhalten und im Bereich des Plangebietes zu
entwickeln.
Biologische Vielfalt/Artenschutz
Sollte Baumbestand gefällt werden müssen, der Nistplätze von Vögeln oder
Quartiere von Fledermäusen aufweisen könnte, so sind im Vorfeld wie beim
Gebäudebestand entsprechende Artenschutzuntersuchungen durchzuführen.
Stadtklima/Lufthygiene/Klimaschutz
Das Plangebiet liegt in einer aus dem Aachener Wald kommenden Kaltluftbahn, die
für die Belüftung der Innenstadt eine wichtige Bedeutung hat. Der Kaltluftstrom
verläuft vom Siegeler Wald durch das obere Gillesbachtal über das Plangebiet
hinweg in das untere Gillesbachtal und überströmt dort den Bahndamm in Richtung
Frankenberger Viertel. Dementsprechend ist das Plangebiet durch die Signatur
„Belüftungsbahn Stadtklima“ im FNP 2030 überlagert.
Unter Rahmenbedingungen (Teil C; Punkt 6.) sind die entsprechenden detaillierten
Vorgaben für das Schutzgut Stadtklima (v.a. Kaltluft, vgl. auch Grünzug) zu finden.
In Hinblick auf den Klimaschutz sollten bei der weiteren Planung Aspekte wie bspw.
energieeffiziente Bauweise, regenerative Energieerzeugung, emissionsarme
Mobilität (Sharingangebote und E-Mobilität, Fahrradparken), Dach- sowie
Fassadenbegrünung Berücksichtigung finden.
Verkehrslärm
Die Adenauerallee stellt die Hauptlärmquelle für das Plangebiet dar. Die
Verkehrslärmsituation wird durch die Kreuzung Adenauerallee/Karl-Marx-Allee
verschärft. In der nachfolgenden Abbildung ist die Straßenverkehrslärmbelastung
(24 h Betrachtung) auf das Plangebiet dargestellt.

22 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Aus Lärmschutzgründen sollte die Bebauung im westlichen Teil des Grundstücks
geplant werden (abgerückt von der Kreuzungsmitte), wodurch der östliche Teil von
Bebauung freigehalten wird. Durch die Schaffung einer ruhigen Fassadenseite kann
eine gewisse Aufenthaltsqualität auch für etwaige nach Westen orientierte Balkone
erreicht werden.

23 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Teil C – Aufgabe
1. Städtebauliche Ziele
Ziel ist es, einen qualitätsvollen architektonischen sowie städtebaulichen Baustein
im Rahmen der Neugestaltung für das Plangebiet im Aachener Stadtteil Burtscheid
zu entwickeln, der in Gänze auf die Zielgruppe Studierendenwohnen ausgerichtet ist.
Um die architektonische und städtebauliche Qualität an dem Standort zu sichern,
hat sich die Ausloberin in Abstimmung mit der Stadt Aachen dazu entschieden, die
vorliegende Mehrfachbeauftragung durchzuführen. Der neue Baustein soll der
Lagegunst sowie der Nachfrage an Studierendenwohnplätzen gerecht werden und
gleichzeitig ein ansprechendes und qualitätsvolles Erscheinungsbild ausstrahlen. Des
Weiteren soll das Gesamtkonzept den strukturellen Abläufen und
Wohnbedingungen der Studierenden gerecht werden. Dabei sollen die vorhandenen
Innenentwicklungspotenziale erkannt und ausgeschöpft werden. Da das Gebiet
bereits erschlossen ist, besteht die Chance das Baulandpotenzial zur Entwicklung von
Wohnraum für Studierende zu nutzen.
Neben den baulichen und städtebaulichen Zielen, die für das Vorhaben bedeutend
sind, sollen insbesondere auch die freiraumplanerischen Qualitäten des Standorts
gesichert und gefördert werden. Da das Plangebiet im Regionalen Grünzug
Gillesbachtal liegt, soll so beispielsweise eine bauliche Verdichtung vermieden und
die Durchgängigkeit des Grünzugs entwickelt werden. Die vorhandene Kalt- und
Frischluftschneise soll in ihrer ökologischen Durchlässigkeit verbessert werden.
Von den teilnehmenden Büros werden Konzepte erwartet, die Aussagen zur
nachhaltigen Planung treffen (z.B. durch die verwendeten Ressourcen).

2. Bauliche Ziele
Im Rahmen der Planung sind die laut Wohnraumförderbedingungen des Landes
NRW einzuhaltenden Entwurfsqualitäten zwingend nachzuweisen, um die
Grundlage für eine spätere Förderfähigkeit der Baumaßnahme zu gewährleisten.
Diese betrifft z.B. Dichte, Raumgrößen, Schwellenfreiheit, Bewegungsflächen,
Grünflächen, Anzahl Zugänge.
Die Aufteilung der Wohnheimplätze soll in einer Quote von ca. 80%
Individualwohnheimplätzen und 20% Wohnheimplätze in einer Wohngemeinschaft
vorgesehen werden.
Die Ausloberin geht nach ersten Flächenanalysen von der Realisierung von
mindestens 200 Apartments auf dem Grundstück aus.
Die Möblierung der Individualwohnheimplätze sowie der Wohngemeinschaften soll
möglichst standardisiert werden, so dass Küchen mit gleichen Elementen und Maßen
eingesetzt werden können und die Ausstattung der Schlafräume mit gleichen
Elementen für alle Räume möglich ist.
Individualwohnheimplätze
Die Individualwohnheimplätze sollen jeweils aus einem Wohnschlafraum, einem
Vorraum, einem Sanitärraum und einer Kochgelegenheit bestehen. Der

24 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Wohnschlafraum zur Nutzung durch eine Person soll die Größe von 14 m² nicht
unterschreiten und möglichst die Größe von 16 m² nicht überschreiten.
Wohngemeinschaft
Die Wohnheimplätze in einer Wohngemeinschaft sollen maximal für zwei
Studierende ausgelegt werden. Sie sollen mit einem Vorraum inklusive.
Kochgelegenheit und einem Essplatz pro Person ausgestattet werden, einem
Wohnschlafraum pro Person von je mindestens 14 m², maximal 16 m² sowie mit
Sanitärräumen für maximal je zwei Studierende.
Zusätzlich sind Gemeinschaftsräume zum Aufenthalt für die Bewohnerinnen und
Bewohner vorzusehen, deren Gesamtfläche insgesamt mindestens 1 m² pro
Wohnheimplatz beträgt. Für größere Wohnheime mit mehr als 60 Wohnheimplätzen
und mehreren Eingängen sind darüber hinaus zusätzlich 0,5 m² pro weiteren
Wohnheimplatz hinzuzurechnen. Insgesamt müssen pro Wohnheim nicht mehr als
100 m² Gemeinschaftsfläche errichtet werden, die sich auch in kleinere
Raumeinheiten aufteilen können. Hier sollen unterschiedliche Qualitäten der
Gemeinschaft möglich sein, welche sowohl kleinere Lerngruppen als auch
Gemeinschaftsaktivitäten berücksichtigen. Darüber hinaus sind in jedem Wohnheim
Wasch- und Trockenräume in angemessener Größe vorzuhalten, welche mit
professionellen Wasch- und Trockenautomaten ausgestattet werden.
Des Weiteren sind die notwendigen Fluchtwege, Brandschutzabschnitte und
Rettungswege der Feuerwehr zu berücksichtigen.
Die Entwürfe sollen trotz einer großen Anzahl an Bewohnerinnen und Bewohnern
eine leichte Orientierung ermöglichen. Diese kann gegebenenfalls auch durch ein
geeignetes Farbkonzept für die unterschiedlichen Nutzungsbereiche oder
Hauseingänge gewährleistet werden. Dabei gilt es zu überlegen, ob zusätzlich zu den
obligatorischen Gemeinschaftsflächen weitere Begegnungsstätten (z.B. auf
Dachterrassen) geschaffen werden.
Es werden nur Gebäude mit maximal 60 Wohnheimplätzen für Studierende an einem
Hauseingang gefördert. Dabei zählen Wohnheimplätze in Wohngemeinschaften pro
Person. Bei mehr als 120 Bewohnerinnen und Bewohnern sollten daher mehr als 3
Hauseingänge eingeplant werden, welche separat als Individual-Zugang abzulesen
sind.
Bei der Grundrissgestaltung sind natürlich belüftete und belichtete Treppenhäuser
vorzusehen.
Für die einzelnen Wohnheimplätze sollen zwingend kleine Austrittsmöglichkeiten in
Form von Balkonen, etc. als durchlaufende Elemente vorgesehen werden; auf
Loggien sollte – aufgrund der negativen thermischen Belange – verzichtet werden.
Brandschutz
In Bezug auf den Brandschutz sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
•
•
•

Bildung von maximal 40 m langen Brandabschnitten durch Anordnung von
Brandwänden.
Öffnungslose Brandwände als Außenwände, wenn deren Abstand weniger
als 2,50 m zur Grundstücksgrenze beträgt.
Abtrennung der Wohneinheiten untereinander durch F90 - Trennwände.

25 Mehrfachbeauftragung
•

•

•

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Sicherstellung von zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen, wobei
die Entfernung von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums bis in den
Treppenraum einer notwendigen Treppe oder einem Ausgang ins Freie
nicht mehr als 35 m (Lauflänge) betragen darf.
Gewährleistung der Feuerwehraufstellflächen zur Sicherstellung des 2.
Rettungsweges, sofern der 2. Rettungsweg über anleiterbare Stellen
vorgesehen ist.
Anordnung von notwendigen Fluren, wenn mehr als 4 Wohnungen an einen
Treppenraum angeschlossen werden.

3. Planungsvorgaben und Bauprogramm
Als Nutzungsperspektive sind die Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans Nr.
516 (Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt) zu beachten. So
sollen weiterhin maximal 5 Vollgeschosse vorgesehen werden. Die damalige, dem
Bebauungsplan zugrunde liegende Bauordnung für das Land NRW sah keine
Staffelgeschosse vor. Eine Befreiung von den Festsetzungen zur maximal zulässigen
Geschossigkeit ist denkbar, wenn eine überzeugende städtebauliche Lösung
entwickelt wird. Voraussetzung ist, dass die Staffelgeschosse den Regelungen der
heutigen BauO NRW entsprechen. Für das Verfahren gilt die BauNVO 1962, weshalb
für eine Bebauung mit drei und mehr Vollgeschossen höchstens eine GRZ von 0,3
zulässig ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die maximale Förderfähigkeit in Bauvorhaben bei
vier Vollgeschossen liegt. Darüber hinaus wären Staffelgeschosse mit den
Förderbestimmungen verträglich.
Die Nutzungsperspektive des Grundstücks in eine Wohnnutzung bleibt somit
bestehen. Ein Bestandsschutz für die vormalige Nutzung als Büro- und
Verwaltungsgebäude besteht nicht.
Es sollen maximal 40 % der Grundstücksfläche versiegelt werden (inklusive aller
Nebenanlage, Stellplätze und Zuwege).Die Ausloberin hat sich mit Kauf des
Grundstücks dazu verpflichtet, auf der Liegenschaft in einem Gesamtumfang von 100
% der realisierbaren Bruttogrundfläche (BGF) (ohne Kellergeschoss) geförderten
Wohnraum durch Neubau zu errichten. Die Quote ist dabei so umzusetzen, dass der
geförderte Wohnraum vollständig für die Zielgruppe Studierendenwohnen nach den
Förderbedingungen der Wohnraumförderbestimmungen (WFB) errichtet wird.
Der so geschaffene Wohnraum soll für die Dauer von mindestens 25 Jahren (ab
Bezugsfertigkeit) ausschließlich als geförderter Wohnraum entsprechend der in der
Förderzusage getroffenen Zweckbindung genutzt werden.

4. Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit aller Wohnheimplätze ist zu sichern. Dazu gehören die
stufenlose Erschließung der Hauseingänge, aller gemeinschaftlich genutzten Räume,
Flächen und Nebenanlagen sowie der Aufzüge. Bei der Gestaltung von
Wegeverbindungen sollte eine ebenerdige und schwellenlose Nutzbarkeit
sichergestellt werden.
Die Anforderungen der neuen Landesbauordnung sind zu berücksichtigen.

26 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

5. Erschließung und ruhender Verkehr
Die Erschließung des Plangebietes ist über die östlich der Plangebietsgrenze
verlaufenden Karl-Marx-Allee sichergestellt. Die Zufahrt sollte möglichst im
nördlichen Teil des Grundstücks und möglichst weit entfernt vom Knoten mit der
Adenauerallee liegen.
Eine Kfz-Erschließung von der Adenauerallee ist nicht möglich und ist auch wegen
des dortigen dichten Baumbestandes auf dem Grundstück ausdrücklich nicht
möglich.
Eventuelle Toranlagen sind ist so vorzusehen, dass die einfahrenden Fahrzeuge nicht
im Seitenraum (Gehweg und Radfahrstreifen) der Karl-Marx-Allee auf ihre Einfahrt
warten müssen. Dazu darf ein Tor nicht an der Grundstücksgrenze, sondern erst
hinter der ausreichend großen Wartefläche auf dem Privatgrundstück angeordnet
werden. Eine abschließende Prüfung hierzu erfolgt im Rahmen der Bauanträge.
Unmittelbar neben dem Plangebiet liegt das Grundstück des Vinzenzheims. Ein Teil
der dortigen Beschäftigten nutzt zur An- und Abreise die Haltestelle „Vinzenzplatz“
im Bereich des Antragsgrundstücks auf der Karl-Marx-Allee. Im Rahmen der ohnehin
anstehenden Veränderungen auf dem Gelände sollte eine fußläufige Durchwegung
im nördlichen Teil des Grundstücks vorgesehen werden, um den Beschäftigten einen
kürzeren und komfortableren Weg zur Haltestelle zur ermöglichen.
Der Stellplatzbedarf richtet sich nach der Stellplatzsatzung der Stadt Aachen und
sollte mit innovativen neuen Mobilitätskonzepten kombiniert werden. So ist zu
erwarten, dass die Anzahl der Radfahrer im Verhältnis zur PKW-Nutzung wesentlich
höher ist, so dass eine mögliche Kompensation der PKW-Stellplätze erfolgen soll.
Weitere Konzepte zur Reduzierung des motorisierten Verkehrs sind ausdrücklich
erwünscht.
Ein Konzept zur Ausstattung der Gesamtanlage mit Fahrradstellplätzen,
gegebenenfalls auch in Doppelparkanlagen, soll aufgestellt werden. Dabei sollten die
Stellplätze in oberirdischen freizugänglichen Bereichen im Außenraum (in
unmittelbarer Nähe zu den geplanten Eingangsbereichen) sowie im Untergeschoss
untergebracht werden.
Ebenso sollten Flächen für die Schaffung öffentlich zugänglicher, geteilter
Mobilitätsangebote geprüft und nach Möglichkeit vorgehalten werden, die eine
alternative Verkehrsmittelwahl zur Unterstützung der Mobilitätswende
ermöglichen.
Wegen der zu erwartenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen (Pkw wie auch
Zweirad) sollten bei den Parkierungsanlagen Ladeinfrastrukturen für solche
Fahrzeuge geschaffen werden.

6. Rahmenbedingungen aus den Umweltbelangen
Die Prinzipien der Schwammstadt (Klimafolgeanpassungen) sowie weitere
Richtlinien und Satzungen der Stadt Aachen sind zu beachten (u.a. Integriertes
Klimaschutzkonzept,
„Circular
Cities
Convention“
(für
nachhaltige
Kreislaufwirtschaft).

27 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Stadtklima
Das Plangebiet im liegt im Regionalen Grünzug Gillesbachtal, daher ist im Rahmen
von baulichen Entwicklungen von einer Verdichtung abzusehen und die
Durchgängigkeit des Grünzugs zu erhalten und zu entwickeln. Die Funktion des
regionalen Grünzugs ist durch eine ökologische Durchgängigkeit sowie die
Verbesserung der Kalt- und Frischluftsituation herzustellen.
Durch die vorhandene Bebauung im Bereich des Plangebiets ist die Kaltluftbahn
derzeit stark verengt (im Kreuzungsbereich Adenauerallee/Karl-Marx-Allee nur ca.
60-70 m gegenüber einem deutlich größerem für die Kaltluftströmung verfügbaren
Querschnitt nördlich und südlich des Kreuzungsbereichs von ca. 100-120 m). Die
Mächtigkeit des Kaltluftstroms liegt im Bereich des Plangebiets bei ca. 15 bis 20 m.
Die bisherige Verengung der Kaltluftbahn ist durch eine Entsiegelung und Entfernung
des östlich gelegenen Baukörpers aufzulösen, um die Belüftungswirkung im
Frankenberger Viertel zu erhöhen. Die Entsiegelung dient dabei auch der
Wiederherstellung des Regionalen Grünzugs Gillesbachtal.
Aus stadtklimatischer Sicht wird eine Verbreiterung der Kaltluftbahn auf ca. 80-90 m
mit einer einhergehenden Vergrößerung der für den Kaltluftabfluss wichtigen
unversiegelten Fläche westlich der Kreuzung um ca. 15-20 m angestrebt. Dafür ist
der östliche Teil des Plangebietes von Bebauung freizuhalten (siehe nachfolgende
Abbildung).

Aus stadtklimatischer Sicht geforderte Baugrenze im Bereich der Kaltluftbahn
Gillesbachtal – mit Bemaßung bzw. Darstellung der Verbreiterung der Kaltluftbahn.

28 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Im westlichen Teil des Plangebietes sollten die Baukörper, der Kaltluftfließrichtung
entsprechend, mit ihrer Längsseite in etwa von Süd nach Nord ausgerichtet sein
(keine Riegelbebauung).
Die Begrenzung der Versiegelung der Grundstücksfläche auf maximal 40 % (inklusive
aller Nebenanlage, Stellplätze und Zuwege) leistet ebenfalls einen Beitrag zur
Klimaanpassung und zum Klimaschutz.
Grün- und Freiraumplanung
Der Freiraum ist für die Nutzer*innengruppen (Studierende) ansprechend mit hoher
Aufenthaltsqualität für diese zu gestalten. Eine intensive Durchgrünung sowie eine
Dachbegrünung sind umzusetzen, wobei die Vorgaben der Grün- und
Gestaltungssatzung mindestens einzuhalten sind. Eine Kombination mit PV-Anlagen
(Solar-Grün-Dach) wird empfohlen. Aus stadtklimatischer Sicht wird auch eine
Fassadenbegrünung gefordert.
Die Prinzipien der Schwammstadt sind neben der städtebaulichen Planung generell
bei der Frei- und Grünraumplanung zu beachten und umzusetzen.
Die Anforderungen und Beschränkungen durch den Baumbestand - siehe
Rahmenbedingungen - sind zu beachten.
Auf die Einhaltung der Grün-, Spiel- und Freiflächen von mind. 1/3 Grundstücksfläche
im geförderten Wohnungsbau ist zusätzlich zu achten.
Baumschutz
Vor dem Baugrundstück, im Bereich der angrenzenden, öffentlichen Verkehrsfläche
(Karl- Marx- Allee), befinden sich vier städt. Baumhasel, die zu erhalten sind.
Weiterhin befindet sich auf der Nachbarparzelle ein weiterer, geschützter Ahorn
(Kenn.-Nr. 17).
Je nach zukünftig geplanter baulichen Nutzung des betroffenen Grundstückes, für
die geschützten Bäume mit den Kenn.- Nr. 14, 15 und 16 kann im Zuge eines
offiziellen
Baugenehmigungsverfahrens
(unter
Vorbehalt)
eine
Ausnahmegenehmigung (Fällung) in Aussicht gestellt werden.
Die übrigen, auf dem Baugrundstück und Nachbargrundstück befindlichen
geschützten Bäume sowie die städt. Straßenbäume sind im Zuge einer Neubebauung
zwingend zu erhalten.
In Bezug auf eine Neubebauung des betroffenen Grundstückes zum Schutz und
Erhalt des Baumbestandes sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
1.

Um die wertvollen sechs Linden (Kenn.- Nr. 5 – 10) unbeschadet zu erhalten,
ist eine eventuell zukünftig erforderliche Baugrube oder jegliche bauliche
oberirdische Anlage außerhalb der Kronentraufbereiche plus 1,50 m
vorzusehen.

2.

Je nach zukünftig geplanter baulichen Nutzung des Grundstückes, ist das
aufgehende Kellermauerwerk des vorhandenen Gebäudes, welches
angrenzend der v. g. Linden verläuft, zu erhalten.

3.

Bezüglich der geschützten Hainbuche mit der Kenn.- Nr. 11 (im Lageplan als
Buche bezeichnet) ist unterhalb des derzeit unbefestigten

29 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

Kronentraufbereiches jegliche bauliche Nutzung im Rahmen der
Baumschutzsatzung nicht möglich.
4.

Unterhalb der derzeit unbefestigten Kronentraufbereiche der v. g. Bäume
sowie der städtischen Straßenbäume mit den Kenn-Nr. 1 - 4 ist das Anlegen
von neuen Wegen oder Plätzen, das Verlegen von neuen Leitungen jeglicher
Art sowie jeglicher Bodenauf- oder Abtrag unzulässig.

5.

Zum Schutz und Erhalt der Straßenbäume sowie der auf dem
Baugrundstück befindlichen Linden, ist die Grundstückserschließung
ausschließlich über die derzeit bereits vorhandenen und zum Teil
großräumig angelegten Grundstückszufahrten vorzusehen. Ebenso sind
durch mögliche
Feuerwehraufstell- bzw. Bewegungsflächen (u.a.
Feuerwehrdrehleiter) im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereiche dieser
Bäume nicht zu beeinträchtigen. Dies gilt gleichermaßen auch für den
zukünftig zu erwartenden Kronenzuwachs in Höhe und Breite. Je nach
Gebäudeplanung ist unter Berücksichtigung des verbleibenden
Baumbestandes ein fest installierter 2. Rettungsweg einzuplanen.

Den Plangrundlagen ist ein Baumbestandsplan mit KennNr. der Bäume beigefügt, die
unter die Baumschutzsatzung fallen.
Als Grundlage für die Planung gilt ein Lageplan mit dem gesamten vorhandenen
Baumbestand mit Aussagen zu Erhaltung und Vitalität (befindet sich zurzeit noch in
Erstellung und wird den Plangrundlagen beigefügt). Dieser Plan mit jeglichem
Baumbestand mit Informationen hinsichtlich Vitalität und Erhalt ist, neben den
bereits oben genannten Restriktionen bzgl. der Bäume die unter Baumschutzsatzung
fallen, zwingend zu beachten.

30 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

31 Mehrfachbeauftragung

Studierendenwohnen Karl-Marx-Allee 220 - Aachen

7. Nachhaltigkeit
Konzepte, die den Nachhaltigkeitsgedanken berücksichtigen und fördern, werden
ausdrücklich begrüßt.

8. Baukosten / Wirtschaftlichkeit
Für die Planung gibt es ein enges Kostenkorsett. Hier ist die Wirtschaftlichkeit der
geplanten Bebauung von großer Bedeutung Daher soll die Wirtschaftlichkeit des
Gebäudes durch eine möglichst hohe Anzahl an Wohnheimplätzen im Verhältnis zur
bebauten
Fläche/Kubatur
nachgewiesen
werden.
Die
in
den
Wohnraumförderungsbestimmungen
geforderten
Anforderungen
und
Mindestgrößen sind dabei zu berücksichtigen.
Eine wirtschaftliche Herangehensweise an die Planung, die Flächenressourcen, die
Umsetzung, die verwendeten Bauprodukte und die Nachhaltigkeit ist für die
Ausloberin als zukünftige Betreiberin der Anlage von großer Bedeutung. Es wird ein
kostensparender Umgang mit jeglichen Ressourcen erwartet.