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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 61/0030/WP18
öffentlich
21.12.2020
Dez. III / FB 61/700

Überflutung von Kellerräumen in der Laachgasse und in der
Straße An der Wurm
- Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung vom 14.08.2020
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

13.01.2021

Bezirksvertretung Aachen-Haaren

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Vorlage FB 61/0030/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2020

Seite: 1/8

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Folgekoste

Folgekost

n (alt)

en (neu)

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

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Ausdruck vom: 21.12.2020

Seite: 2/8

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O

vollständig

O

überwiegend (50% - 99%)

O

teilweise (1% - 49 %)

O

nicht

x

nicht bekannt

Die hier vorgenommene Bewertung beruht auf die in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen des
Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) und der Regionetz GmbH, die allerdings erst nach ihrer
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Ausdruck vom: 21.12.2020

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Umsetzung eintreten. Sowohl der Umsetzungszeitpunkt als auch der konkrete Umfang der
Maßnahmen sind noch nicht bekannt.
Zum Umschluss des Kanals (Regionetz): Nicht messbare Auswirkungen auf den Klimaschutz haben
die in der Vorlage beschriebenen Abwassermaßnahmen, wenngleich der avisierte Umschluss eines
Teils des unbelasteten Niederschlagswassers aus dem Abwasserkanal und Einleitung in den
Haarbach bzw. in die Wurm ohne Zweifel einen ökologischen Mehrwert bedeutet. In Bezug auf die
Relevanz für die Klimafolgenanpassung sind die Umschlussmaßnahmen positiv zu werten, weil
dadurch zusätzliche Reserven im Mischwasserkanal geschaffen werden können, die bei den gerade
infolge des Klimawandels häufiger eintretenden, stärkeren Regenereignissen die Auswirkungen von
Überflutungen eindämmen, im Idealfall verhindern können.
Zur Renaturierung und Verbesserung der Durchgängigkeit der Wurm und evtl. dadurch bedingte
Auswirkungen auf den Klimaschutz / auf Klimafolgenanpassung muss sich der WVER äußern. Dies
wird erst möglich sein, wenn der Umfang der Maßnahme feststeht.

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Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren hat mit Schreiben vom 14.08.2020 an die
Bezirksvertretung Haaren die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Überflutung von Kellerräumen“
für die nächste Sitzung beantragt und die Verwaltung um einen Bericht gebeten. Da aufgrund der
Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit bis zur seinerzeit nächsten Sitzung am 02.09.2020 keine
abschließenden Recherchen aber auch kein Erörterungstermin mit den betroffenen Bürgern
durchgeführt werden konnten, wird in Absprache mit der Bezirksamtsleitung und dem neuen
Bezirksbürgermeister die Stellungnahme der Verwaltung hiermit in Gestalt einer Vorlage für den
ersten Sitzungstermin in 2021 vorgelegt.
Zwischenzeitlich hat ein Gesprächstermin mit den von der Überflutung der Grundstücke und teilweise
auch von Kellerräumen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in der Laachgasse und An der Wurm
stattgefunden. Beteiligt an diesem Termin war neben dem Bezirksamtsleiter auch Mitarbeitende der
für den Kanalbetrieb verantwortlichen Regionetz GmbH und der Fachverwaltung. Auf der Grundlage
der nun vorliegenden Erkenntnisse und auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme des
Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER), der wenige hundert Meter unterhalb des Haarener Kanalnetzes
am Hergelsmühlenweg ein Regenüberlaufbecken (RÜB) betreibt, äußert sich die Verwaltung wie folgt:
Öffentliche Abwasseranlagen werden nach den einschlägigen technischen Regelwerken bemessen.
Es gelten unterschiedliche Anforderungen: Kanäle müssen danach ausreichend leistungsfähig sein,
um ein Regenereignis mit einer Intensität (der so genannte Regenspende in l / s*ha), welches, je nach
Einzugsgebietsgröße, Fließzeit und Netzstruktur, statistisch nur einmal in 10 bzw. 20 Jahren
vorkommt, ableiten zu können. Die abwasserpflichtige Gemeinde ist somit nicht verpflichtet, Kanäle zu
bauen und vorzuhalten, die in der Lage sind, jeden Extremregen einwandfrei abzuleiten.
Bei der Gewitterzelle mit Starkregen, die in der Nacht vom 11.08. zum 12.08.2020 über Eilendorf in
nordwestlicher Richtung nach Haaren hinwegzog, und neben Überflutungsereignissen im Norden von
Eilendorf auch in der Laachgasse und An der Wurm Überflutungen zur Folge hatte, handelte es sich
nach Auskunft des WVER um ein so genanntes 100-jährliches Regenereignis. Das ist ein Regen mit
einer Regenspende, der statistisch nur einmal in 100 Jahren vorkommen dürfte.
Diese Aussage löste bei dem im Ortstermin versammelten Anwohner Unverständnis aus. Die
Anwohner argumentierten, dieselbe Antwort sei ihnen vor einigen Jahren, als es schon einmal eine
Überflutung gegeben habe, gegeben worden. Hierzu muss angemerkt werden, dass durch die
Zunahme der Starkregenereignisse in den letzten 10 bis 15 Jahren in der Tat der Eindruck entsteht,
dass 100-jährliche Regenereignisse auch mehrmals in einem Jahrzehnt auftreten können. Tatsache
ist, dass es sich bei der Wiederkehrzeit von einmal in 100 Jahren um einen statistischen Wert handelt,
und dass er immer fokussiert auf ein eng eingegrenztes Einzugsgebiet betrachtet werden muss. So
hat es in Aachen in den letzten 10 Jahren nach Kenntnisstand der Dienststelle FB 61 fünf
Starkregenereignisse, die als 100-jährliche Ereignisse eingestuft wurden, gegeben. Diese sind jedoch
alle in verschiedenen Einzugsgebieten der Kanalisation bzw. in verschiedenen Bereichen im
Stadtgebiet aufgetreten, während es in anderen Stadtteilen wenig oder gar nicht geregnet hat.
Gebiete, in denen Abwassersammler verlaufen, die das Abwasser aus mehreren Abwassernetzen
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zusammengeführt ableiten, weisen insofern häufiger einen Volleinstau auf und sind daher auch
häufiger von Überstauereignissen betroffen. So ist der subjektive Eindruck von Anliegern an
Abwassersammlern wie dem in der Laachgasse, dass sie bereits bei mehreren 100-jährlichen
Regenereignissen mehr oder weniger betroffen waren, nicht von der Hand zu weisen.
Zur Situation in den Straßenabschnitten Laachgasse und An der Wurm ist anzumerken, dass die
überwiegende Anzahl der Grundstücke auf gleichem Niveau wie die öffentlichen Verkehrsflächen liegt.
Ebenso sind die Eingänge zu den Häusern ebenerdig. Diese Höhensituation begünstigt ein
ungehindertes Übertreten des sich auf der Straße bei Starkregen ansammelnden Wassers, das nicht
von den Straßenabläufen aufgenommen werden kann, auf die privaten Grundstücke. Sofern Wasser
über die Bodeneinläufe oder Abflüsse von Sanitäreinrichtungen in Kellerräume eingedrungen ist, liegt
die Ursache in einer fehlerhaften Installation der Dachentwässerung vor der Rückstausicherung
begründet. Dann werden Kellerräume durch Oberflächenwasser des eigenen Daches, das gegen die
geschlossene Rückstauklappe fließt, geflutet. Das gleiche gilt für Lichtschächte an Kellerfenstern,
deren Entwässerung ebenso vor der Rückstausicherung an die Grundstücksentwässerung
angeschlossen ist, und unter Rückstau geraten kann. Bei einer ordnungsgemäßen, normgerechten
und gewarteten Grundstücksentwässerung mit Rückstausicherung an der richtigen Stelle (hierfür ist
der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich und nicht die Stadt) dürfte auch im Starkregenfall
keine Überflutung durch Rückstau eintreten.
Zu der Feststellung der SPD-Fraktion im Stadtbezirk Haaren, dass "...trotz der Sanierung des
Haarbach-gewölbes..." Schäden eingetreten seien, muss angemerkt werden, dass es keinen
Zusammenhang zwischen dem Haarbach und den Auswirkungen von Starkregenereignissen auf
privaten Grundstücken gibt, weil der verrohrte, sanierte Abschnitt des Haarbaches zwischen
Bogenstraße und Auf der Hüls verläuft und der durch Überflutung betroffene Bereich An der Wurm /
Laachgasse ca. 200 m weiter westlich hinter der Germanusstraße liegt. Außerdem erfolgte die
Sanierung des Bachprofils zur Erhöhung bzw. Wiederherstellung der Standsicherheit des
Bachgewölbes; die Leistungsfähigkeit (Querschnitt) wurde hingegen nicht vergrößert. Dazu bestand
aber auch keine Veranlassung. Eine Vergrößerung des Durchmessers eines verrohrten Gewässers
hätte zudem keinerlei verbesserte Abflusseigenschaften in der Kanalisation zur Folge.
Zu der von der SPD-Fraktion und auch von den Bürgern gestellte Frage, welche Maßnahmen der
WVER im Bereich der Wurm unmittelbar hinter der Bebauung „An der Wurm“ plant, äußert sich der
WVER in einer Stellungnahme vom 13.11.2020 sinngemäß wie folgt:
Im Abschnitt zwischen Alt-Haarener-Straße bis etwa am westlichen Ende des Parks am Benno-LevyWeg plant der WVER in Kooperation mit der Stadt Aachen eine Renaturierungsmaßnahme, wobei die
Stadt Aachen die dort befindliche Grünfläche umgestalten möchte. Der WVER bebasichtigt, der Wurm
eine größere ökologische Durchgängigkeit zu geben. Dazu soll die Böschung aufgeweitet und der
Lauf geringfügig verändert werden. In Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Kanals und dem
Abflussverhalten der Wurm hat diese Maßnahme jedoch keine Relevanz.

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Der Wasserverband führt weiter aus, dass bei hohem Wasserstand in der Wurm und zeitgleicher
Vollfüllung des Regenüberlaufbeckens am Hergelsmühlenweg der Überlauf aus dem Becken nicht in
das Gewässer entlasten kann. Diese Gegebenheit führt vermutlich zum Rückstau ins Kanalnetz. Dies
müsse der WVER allerdings noch gesondert untersuchen. Bei fallendem Wasserspiegel im Gewässer
kann es durchaus zu dem von den Anliegern in der Laachgasse / An der Wurm festgestellten,
„schlagartigen“ Abfließen des eingestauten Wassers in das Kanalnetz kommen. Darüber hinaus
wurde die Datenaufzeichnung zum RÜB Hergelsmühlenweg vom Betrieb des WVER geprüft. Danach
weist das Regenüberlaufbecken im Regelbetrieb keine Besonderheiten auf. Auch die so genannte
Entlastungsrate (das ist der Betriebszustand, bei dem das Abwasser nicht vollständig zur Kläranlage,
sondern mechanisch gereinigtes Abwasser bei eintretenden Regenereignissen - u. a. auch zum
Schutz der Kläranlage vor Überlastung - in die Wurm abgeschlagen wird), liegt bei 12,6 % und damit
deutlich unter dem in der Betriebsgenehmigung genehmigten Grenzwert von 25 %.
Zu der Frage der SPD-Fraktion, die auch aus dem Kreise der Anlieger gestellt wurde, welche
Maßnahmen nun geplant und durchgeführt werden, erklärt die Regionetz GmbH, dass sie im
Einzugsgebiet Haarener Gracht, das auch in den Abwassersammler in der Laachgasse entwässert,
Untersuchungen durchführen werde, um das etwa Ende der 80er Jahre aufgegebene Trennsystem
zumindest teilweise wieder zu aktivieren. Vor ca. 35 Jahren wurde das im Bereich Bogenstraße /
Haarener Gracht vorhandene Trennsystem wegen der festgestellten Gewässerverunreinigungen des
Haarbaches in ein Mischsystem umgewandelt. Der Grund für die Verunreinigungen waren
festgestellte Falschanschlüsse von Hausanschlüssen für Schmutzwasser am Regenwasserkanal. Die
Zusammenführung beider Leitungen in einem Mischwasserkanal hatte jedoch zur Folge, dass auch
das Niederschlagswasser zur Kläranlage geleitet wurde bzw. auch heute noch geleitet wird, und
dadurch Kanäle stärker mit Niederschlagswasser beaufschlagt wurde als vorher.
In den letzten 30 Jahren hat sich aber die Kameratechnik für Kanaluntersuchungen, bedeutend
weiterentwickelt, so dass heute Falschanschlüsse schneller geortet und darauf folgend mittels
Umschlussarbeiten beseitigt werden können. Damit könnte die Trennkanalisation in Haaren zumindest
abschnittsweise wieder in Betrieb genommen werden. So könnte beispielsweise das gesamte
Niederschlagswasser der Neubausiedlung „Am Gutshof“ statt der Kläranlage dem Haarbach in der
Haarener Gracht zugeführt werden, weil in dieser Siedlung in 2009 vorsorglich eine Trennkanalisation
verlegt wurde. Durch diese Maßnahmen verspricht sich die Regionetz GmbH zusätzliche Reserven
bei den hydraulischen Kapazitäten im Schmutz- bzw. Mischwassersammler, die die Situation in der
Laachgasse und An der Wurm entschärfen können.
Zur Frage aus dem Bezirksamt nach der Entwässerung des Bebauungsplangebietes
„Burghöhenweg“: Die Entwässerung der geplanten Bebauung der Erschließung wirkt sich nach
Mitteilung der Regionetz GmbH nicht verschärfend auf die Entwässerungssituation in der Laachgasse
/ An der Wurm aus, weil dieses Entwässerungsnetz über Heimstraße und Hergelsmühlenweg einige
hundert Meter weiter westlich in den Abwassersammler, der aus der Laachgasse kommt, einmündet.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aktuell nicht. Von der Regionetz GmbH durchgeführte
Planungen und daraus resultierende Abwassermaßnahmen im Bereich Bogenstraße / Haarener
Gracht werden aus dem Investitionsentgelt finanziert, das über den Kanalgebührenhaushalt
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Ausdruck vom: 21.12.2020

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refinanziert wird. Die vom WVER im Bereich der Wurm vorgesehenen Maßnahmen am Gewässer
werden der Stadt Aachen über die Verbandsumlage in Rechnung gestellt werden. Die hiermit
verbunden Aufwendungen wird der WVER bei der Vorstellung seiner Planung in der Bezirksvertretung
Haaren beziffern können. Da Gewässerausbaumaßnahmen in der Regel aus Förderprogrammen
gefördert werden, wird die Stadt indirekt davon profitieren. Wann der WVER die Maßnahme im
Stadtbezirk Haaren vorstellen wird, ist der Verwaltung nicht bekannt, da die Planung noch nicht
abgeschlossen ist.

Anlage/n:
Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 14.08.2020

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