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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Dezernat III
Finanzsteuerung
Rechnungsprüfung

B 03/0010/WP16
öffentlich
25.01.2010
B03/20

Maßnahmen Konjunkturpaket II – Anträge freier Träger
Beratungsfolge:
Datum

02.02.2010
10.02.2010

TOP:__
Gremium

FA
Rat

Kompetenz

Kenntnisnahme
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zustimmung zur Weiterleitung von
Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II an die benannten freien Träger zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Weiterleitung von Fördermitteln aus dem
Konjunkturpaket II an die benannten freien Träger.

Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich im Haushaltsjahr 2010 unmittelbar nicht, da nur Fördermittel
aus dem Konjunkturpaket II an freie Träger weitergeleitet werden. Ab dem Jahre 2012 wird der
städtische Eigenanteil in Höhe von 93.750,00 € (12,5% des Zuschusses) über einen Zeitraum von 10
Jahren durch einen pauschalen Abzug bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen nach Maßgabe
des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes getilgt.

Philipp

Vorlage B 03/0010/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.01.2010

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurde durch den Gesetzgeber beim Investitionsschwerpunkt
Bildungsinfrastruktur die Trägerneutralität vorgegeben. Daher sollen 10 % der für 2010 vorgesehenen
Ausgaben für energetische Sanierung an Schulen, dies entspricht 750.000,00 €, an freie Träger
weitergeleitet werden.
Hierbei ist die gleiche Zweckbestimmung wie bei den städtischen Maßnahmen vorgegeben. Ebenso
müssen die Träger einen Eigenanteil selbst tragen und die Maßnahme im Förderzeitraum des
Konjunkturpaketes II durchführen können. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien reduzierte sich die
Anzahl der förderfähigen Anträge gemäß Vorlage des Fachbereiches Finanzsteuerung vom
11.12.2009 für den Verwaltungsvorstand auf folgende fünf Maßnahmen:
St.-Ursula-Gymnasium

Energetische Sanierung der Bestandsfenster der Gebäudeteile St.
Ursula und der Schwimmhalle

Viktoriaschule

Energetische Sanierung des Traktes IV Kurbrunnenstraße

Marienschule/Pius-Gymnasium Fenstersanierung und Wärmedämmung
Waldorfschule

Energetische Verbesserungsmaßnahmen

Parzival-Schule

Thermische Sanierung der Fenster und Öffnungselemente

Die Verteilung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsvorstands vom
22.12.2009 unter Berücksichtigung des vom freien Träger zu übernehmenden Eigenanteils. Hieraus
ergeben sich folgende Zuschüsse an die freien Träger:
Ursulinenkongregation Calvarienberg-Ahrweiler e.V.

203.500,00 €

Evangelische Kirche im Rheinland – Das Landeskirchenamt

207.700,00 €

Bischöfliches Generalvikariat

196.800,00 €

Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Aachen e.V.

118.500,00 €

Verein zur Förderung der Anthroposophischen Heilpädagogik in Aachen e.V.

23.500,00 €

Die freien Träger haben Absichtserklärungen unterschrieben, in denen Sie sich zur Umsetzung der
vorgenannten Maßnahmen und zur Übernahme des Eigenanteils verpflichten. Des Weiteren wurde
Ihnen eine Übersicht der zu beachtenden Vorschriften und Verfahrensweisen übergeben, die als
Anlage beigefügt ist. Für die freien Träger gelten daher zwingend dieselben Fördervorschriften wie für
die Stadt Aachen.

Anlage/n:
Ablaufdarstellung

Vorlage B 03/0010/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.01.2010

Seite: 2/2

Bauverwaltung
- B 03 -

Aachen, den 18.01.2010
Konjunkturpaket II
hier: Abwicklung des Förderverfahrens für freie Träger
Grundlagen
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)

Erklärung der freien Träger zur Durchführung der Maßnahmen
Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und der Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz ZuInvG)
das Gesetz zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 02.04.2009, das am
7.4.2009 verkündet wurde,
der Ratsbeschluss vom xx.xx.2010
Prüfbescheinigung des Fachbereichs Rechnungsprüfung der Stadt Aachen
Maßnahmeanmeldung an den Zuschussgeber durch die Stadt
Annahme der Maßnahme durch den Zuschussgeber (Bestätigung als “Laufende Maßnahme”)

Abwicklung des Verfahrens
1.

Die Antragsteller (Freie Träger) legen der Bauverwaltung (B 03) der Stadt Aachen vollständige Unterlagen zu
ihren Maßnahmen, die in der Sitzung des Rates vom xx.xx.2010 als förderfähig anerkannt worden sind, vor.
Dazu wird das Formular „Anmelden einer Maßnahme aus dem Konjunkturpaket II bei der Bauverwaltung“
verwendet (siehe Anlage).
Die fachtechnische und rechnerische Richtigkeit der Maßnahmen im Sinne der Landesbauordnung NRW ist
durch schriftliche Bestätigung von Fachplaner/innen (staatlich anerkannte Sachverständige) nachzuweisen. Die
Fachplaner/Innen haben ihre Qualifikationen, sofern dies der Bauverwaltung noch nicht vorliegt, zu belegen.
Die freien Träger versichern schriftlich gegenüber der Stadt, dass es sich bei den angemeldeten Maßnahmen
eindeutig um zusätzliche Maßnahmen i.S.d. § 3a ZuInvG handelt. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen vor
dem 27.01.09 nicht finanziell eingeplant waren und nicht begonnen worden sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Voraussetzung der Zusätzlichkeit allein in der
Verantwortung der freien Träger liegt und daher ausdrücklich in dem Formular „Anmelden einer Maßnahme
aus dem Konjunkturpaket II bei der Bauverwaltung“ zu bestätigen ist.

2.

Der Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) prüft anhand der Unterlagen, ob die vorgelegte Maßnahme die
Voraussetzungen für die Förderung erfüllt.

3.

FB 14 erstellt eine Prüfbescheinigung, die dem B 03 zugeleitet wird. Eine Durchschrift der Prüfbescheinigung
erhält der freie Träger.

4.

Die Anmeldung der zuwendungsfähigen Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde erfolgt durch B 03 auf dem
vorgesehenen elektronischen Weg (IT.NRW).

5.

Während der Baumaßnahme sind dem FB 14 alle Aufträge in Kopie (per Mail) zuzusenden. Auf dieser Kopie
ist bei freihändigen Beauftragungen die Anzahl der Gegenangebote zu vermerken. Der Auftragstext ist so
ausführlich zu formulieren, dass die Arbeiten einwandfrei dem Konjunkturpaket II zugeordnet werden können.

6.

Die Durchführung der Maßnahmen (von der Ausschreibung über die Auftragsvergabe bis zur Abrechnung)
durch die Vorhabenträger erfolgt nach den geltenden Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung des
Vergaberechts. Die Bestimmungen der VOB werden beachtet und die Ausschreibungen werden zur
rechtssicheren Abwicklung durch die zentrale Vergabestelle der Stadt Aachen durchgeführt, sofern ein freier
Träger nicht über eine eigene Vergabestelle verfügt.

7.

Da jede Änderung einer gemeldeten Maßnahme der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen ist, sind die
freien Träger verpflichtet, solche Änderungen dem FB 14 und dem B 03 mitzuteilen. Es ist dann zu
entscheiden, ob hierfür eine neue Prüfbescheinigung durch FB 14 auszustellen ist.

8.

Abschlags- und Schlusszahlungen sind in Kopie unmittelbar dem FB 14 zur Kostenkontrolle zuzusenden.

9.

Die freien Träger teilen dem B 03 mit, wann und in welcher Höhe Mittel abgerufen werden müssen.

10.

Zur Vorbereitung eines Mittelabrufs sowie der Beendigungsanzeige mit Testat durch die örtliche
Rechnungsprüfung ist es erforderlich, dass die freien Träger dem B 03 eine Zusammenstellung aller
maßgeblichen Unterlagen vorlegen. Die Einzelrechnungen sind dabei von den freien Trägern sehr sorgfältig zu
prüfen und die sachliche und rechnerische Prüfung ist durch die staatlich anerkannten Sachverständigen
schriftlich darauf zu bestätigen. Darüberhinaus ist durch die Fachfirmen zu bestätigen, dass sie die in
Rechnung gestellten Arbeiten fachgerecht ausgeführt haben.

11.

B 03 erstellt die Mittelabrufe, die durch den Oberbürgermeister unterschrieben werden müssen und
anschließend an den Zuschussgeber gesendet werden. Dabei hat B 03 keinen Einfluss darauf, wie schnell
Mittel vom Zuschussgeber ausgezahlt werden.
Die abgerufenen Mittel werden unmittelbar nach Eingang bei der Stadt Aachen an die Freien Träger
weitergeleitet.

12.

Sobald dem FB 14 mit der Zusammenstellung der Maßnahmen nach Nr. 10 der Abschluss der Maßnahme vom
jeweiligen freien Träger mitgeteilt wurde, wird FB 14 die Gesamtkosten feststellen, das Testat gemäß Vordruck
erstellen und an B 03 senden. Von dem Testat erhält der jeweilige freie Träger eine Durchschrift.

13.

FB 14 wird die vorgelegten Unterlagen nur stichprobenhaft prüfen können und ist daher auf die sorgfältige
Vorarbeit der freien Träger angewiesen. Fehler, die durch mangelnde Sorgfalt auf Seiten der freien Träger zu
Rückforderungen seitens des Zuwendungsgebers führen, werden durch die Stadt Aachen an den freien Träger
weitergereicht.

Hinweise:

Auf Bauschildern während der Umsetzung und nach der Fertigstellung auf Plaketten (oder Ähnlichem)
ist auf die Förderung nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz in geeigneter Form hinzuweisen. Dabei
sind die Vorgaben der Styleguides der Landes- und der Bundesregierung zu beachten. Diese sind im
Internet zu finden unter folgendem Link: www.im.nrw.de/bue/411.htm#
Die Maßnahmen müssen in 2010 begonnen und spätestens in 2011abgeschlossen werden, wobei die
letzte Vergabeentscheidung bereits bis spätestens 31.12.2010 getroffen sein muss. Die Fertigstellung
eines selbständigen Abschnitts muss bis spätestens 30.09.2011 erfolgt sein, da die
Beendigungsanzeige (mit Testat der Rechnungsprüfung) 3 Monate nach Fertigstellung bei der
Bezirksregierung Köln vorliegen muss.
Die letztmögliche Zuschussauszahlung durch den Fördergeber erfolgt Ende 2011.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben der Kostengruppen 100 - 800 gemäß DIN 276.
Unter www.im.nrw.de/bue/364.htm# ist eine FAQ-Liste des Innenministeriums NRW zu finden.