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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Fachbereich Finanzsteuerung

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

B 03/0050/WP17
öffentlich
06.11.2015

Kommunalinvestitonsförderungsgesetz;
Ratsantrag der CDU-Fraktion und der SPD Fraktion Nr. 119/17
vom 30.09.2015
Ratsantrag der Grünen Fraktion vom 20.04.2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

11.11.2015
01.12.2015

Rat
FA

Entscheidung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss beschließt, die Projekte 1 – 3 bei der Bezirksregierung zur Förderung
anzumelden.
In Vertretung

Grehling

Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.09.2016

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Die Stadt hat einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten zu tragen.
Soweit ein Dritter (hier z.B. die ASEAG) an der Förderung partizipieren soll, so soll dieser ebenfalls den
Eigenanteil von 10 % erbringen, so dass die Gesamtförderung maximal 80 % beträgt.

Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.09.2016

Seite: 2/4

Erläuterungen:

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen informierte Mitte April im Rahmen des jährlichen „Stadtgespräches
Städtebauförderung“ die Vertreter der Stadt Aachen, dass die Bundesregierung einen
„Kommunalen Investitionsfonds“ für die Jahre 2015 – 2018 mit einem Volumen von 3,5 Mrd.
€ einrichten will. Schwerpunkt der Förderung aus diesem Investitionsfonds sollen demnach
energetische Maßnahmen an Gebäuden sein.
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen hat am 24. Juni 2015 den Entwurf
der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von
Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitonsförderungsgesetz –
KInvFöG NRW) eingebracht.
Im Rahmen der Verteilung der Mittel, die auf das Land NRW entfallen (1.125 Mrd. €) ist
aktuell ein Betrag in Höhe von insgesamt 14,7 Mio € für die Stadt Aachen vorgesehen.
Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:
1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser
b) Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung (auch Maßnahmen zur Bekämpfung
von Schienen und Industrielärm; Förderbereichserweiterung durch Städtetag)
c) Städtebau, einschließlich des altersgerechten Umbaus und Barriereabbaus (auch
im ÖPNV, Klarstellung durch Städtetag), ohne Abwasser und öffentlicher
Personennahverkehr
d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in
ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels
e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
f) Brachflächenrevitalisierung als Teil von Städtebaumaßnahmen (Klarstellung
durch Städtetag)
2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a)
Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
b)
Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
c)
Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der
Weiterbildung
3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz

Die Bezirksregierung hat am 22.09.2015 die Verwaltungen informiert, wie das Gesetz
umzusetzen ist.
Der Bewilligungsbescheid über 14.712.390,28 € ist am 09.10.2015 bei der Stadt
eingegangen.

Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.09.2016

Seite: 3/4

Auf der Grundlage der vorliegenden Ratsanträge schlägt die Verwaltung dem Rat der
Stadt vor, die Mittel wie folgt zu verwenden:
Volumen
1. U-3 Betreuung mit je 1.2 Mio in den Jahren 2016, 2017 und 2018 3.600.000 € *
2. Sanierung Städt. Einhard-Gymnasium
4.400.000 €
3. Anschaffung von Elektrobussen
6.700.000 €
*Die konkreten Projekte werden dem Rat der Stadt gesondert zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Die Projekte wurden einerseits aufgrund der Dringlichkeit (insb. Einhard-Gymnasium) und
zum anderen aufgrund des Schwerpunktes der Ziffern 2 und 3 der Förderrichtlinien
gewählt.
Dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD-Fraktion Nr. 119/17 bezüglich Investitionen
in den kommunalen Wohnungsbestand vermag die Verwaltung nicht zu folgen, da nur
unter weiter Auslegung der Ziffer 2 – die grundsätzlich lediglich die energetische
Sanierung begünstigt - der Fördervoraussetzungen eine Option möglich erscheint. Die
Projekte sind zeitkritisch abzuwickeln. Von daher möchte die Verwaltung bei der
Anmeldung der Projekte bei der Bezirksregierung kein Risiko eingehen, dass erst nach
langwierigen Diskussionen die Förderfähigkeit nur eingeschränkt attestiert wird oder gar
gänzlich zurückgewiesen wird.

Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.09.2016

Seite: 4/4