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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0289/WP17
öffentlich
12.10.2015
Dez. III / FB 61/400

Verbesserung der Sicherheit für alle Benutzer des
Vennbahnradweges
zwischen Walheim Bahnhof und Schmithofer Straße 72
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim
vom 21.09.2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

28.10.2015

B4

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis, wonach wegen der auf dem gesamten Vennbahnweg vergleichbaren Probleme bei starker
Nutzung und der von der Verwaltung geschilderten Aspekte auf zusätzliche verkehrsregelnden
Maßnahmen im Bereich des Seniorenzentrums verzichtet wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Vorlage FB 61/0289/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.10.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Seit Inbetriebnahme des Vennbahnweges in den verschiedenen Teilabschnitten erfreut sich dieser
besonders an den Wochenenden sowie im Sommer sehr hoher Beliebtheit. Dabei stellen die
Teilstücke in Brand zwischen Trierer Straße und Münsterstraße (Einkäufe mit dem Fahrrad, Schüler
zur Gesamtschule sowie Neubaugebiet mit jungen Familien), zwischen Brand und Inda-Gymnasium
(Schüler auf ihren Fahrrädern sowie Wochenend-Spaziergänger) sowie an der Bahnhofsvision
Kornelimünster die am stärksten bevölkerten Teilstücke dar. Hinter dem Viadukt Iternberg nimmt
besonders bezüglich Spaziergängern die Nutzungsdichte deutlich ab.
Seit der Freigabe des Teilstückes zwischen Brand und Kornelimünster mit entsprechender Nutzung
haben Bürger immer wieder von der Verwaltung gefordert, verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum
Schutz der Fußgänger und Familien mit Kleinkindern zu ergreifen. So wurden
Geschwindigkeitsbeschränkungen für Radfahrer (15km/h), durchgezogene Markierungen zum
Trennen der beiden Fahrtrichtungen der Radfahrer oder zum Trennen zwischen Fußgängern und
Radfahrern bis hin zu Verboten für Inlineskater formuliert. Die Verwaltung hat alle
Nutzungseinschränkungen wegen zu erwartender Nicht-Beachtung zurückgewiesen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind für Radfahrer mangels Tachometerpflicht an Fahrrädern nicht
zu kontrollieren und Fußgängergruppen bzw. Familien mit Fahrrädern haben immer ein Interesse,
nebeneinander zu gehen bzw. zu radeln, um sich zu unterhalten. Vorgenommene
Fahrstreifenaufteilungen des durchgehend nur 2,50 Meter breiten Vennbahnradweges würden von
den Nutzern nicht akzeptiert werden.
Bei der Benutzung des Vennbahnradweges durch die unterschiedlichen Nutzergruppen gilt somit §1
Abs.2 der StVO mit der darin verbindlich festgeschrieben gegenseitigen Rücksichtnahme. Dies
funktioniert bei allen immer wieder subjektiv empfundenen Beeinträchtigungen durch andere Nutzer
offensichtlich gut. So hat die Polizei im Bereich des Seniorenwohnheimes Walheim im Zeitraum vom
01.10.2012 bis 30.09.2015 keinen Verkehrsunfall der Kategorie 1 bis 4 (Personenschäden oder
größere Sachschäden) verzeichnet.
Sicherlich ist aus heutiger Sicht der Vennbahnradweg bei der erlangten Nutzungsdichte fast schon zu
schmal. Besonders entlang der Eisenbahnstrecke der Firma EVS lässt er sich jedoch nicht
verbreitern. Für die bestehenden 2,50 Meter waren bereits zähe Verhandlungen mit der Firma EVS
als Eigentümer der benachbarten Gleisanlage erforderlich. Hier ist besonders im Abschnitt zwischen
Auf der Kier und Schmithofer Straße keine Verbreiterung mehr realistisch zu erreichen.
Wegen der im Vergleich zu Brander oder Münsteraner Teilstücken des Vennbahnweges eher
geringen Nutzung des Rad-/Gehweges im Bereich des Altenheimes Walheim halten Verwaltung und
Polizei es nicht für notwendig und auch nicht für verhältnismäßig, in Walheim erläuternde
Hinweisschilder aufzustellen. Auch würden diese nicht zur Sicherung der Vennbahnweg-Nutzung
beitragen. Erfahrungen der Polizei zeigen, dass eine solche Beschilderung meist nicht zur
Reduzierung von Fahrgeschwindigkeiten führt, jedoch soll genau dies durch die Beschilderung
erreicht werden. Auch aus Sicht der Polizei wäre die einzige Lösung zur Verbesserung der Sicherheit
auf dem Vennbahnweg eine Verbreiterung der Asphaltfläche und die Ausschilderung als getrennter
Vorlage FB 61/0289/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.10.2015

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Fuß- und Radweg, was jedoch aus den vorgenannten Gründen besonders in den Teilstücken neben
den Eisenbahnschienen nicht zu realisieren ist.
Aus den genannten Gründen und aufgrund der recht geringen Nutzungsdichte im Vergleich zu
anderen ebenfalls funktionierenden Teilabschnitten des Vennbahnweges hält die Verwaltung deshalb
keine besonderen Maßnahmen für den angesprochenen Teilabschnitt des Altenheimes für
angemessen.
Anlage/n:
- Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 21.09.2015

Vorlage FB 61/0289/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.10.2015

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