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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 62/0012/WP17
öffentlich
01.10.2015
Herr Rave

Straßenrechtliche Widmung eines Parkplatzes im Bereich der
Marktschule
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

28.10.2015

B-1

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, den neu ausgebauten
Parkplatz im Bereich der Marktschule Brand (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 925 tlw.) dem
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Parkplatz wird
nicht beschränkt.

Vorlage FB 62/0012/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.10.2015

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finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 62/0012/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.10.2015

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Erläuterungen:

Der neu ausgebaute Parkplatz im Bereich der Marktschule Brand (Gemarkung Brand, Flur 7,
Flurstück 925 tlw.) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung
der Verkehrsfläche erfüllt.
Der neue Parkplatz ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3
Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) –
Gemeindestraße/Anliegerstraßen usw. - zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Weg wird
nicht beschränkt.

Anlage/n:

1 Übersichtsplan

Vorlage FB 62/0012/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 14.10.2015

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