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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0290/WP17
öffentlich
12.10.2015
Dez. III / FB 61/400

Beschilderung zum "Hospiz am Iterbach"
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim
vom 21.09.2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

28.10.2015

B4

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.

Vorlage FB 61/0290/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.10.2015

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die beiden städtischen Wegweiser einschließlich deren Montage in Höhe von
insgesamt 500 Euro werden aus dem Wirtschaftsplan des E18 GB 5 entnommen.

Vorlage FB 61/0290/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.10.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Im Vorfeld zum vorliegenden politischen Antrag hat bereits am 15.07.2015 kurz nach seiner Eröffnung
das Hospiz am Iterbach zwei Hinweisschilder Ecke Monschauer Straße / Walheimer Straße sowie an
der Einfahrt Eisenhütte beantragt. Wegen der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau für die
B258 Monschauer Straße hat die Straßenverkehrsbehörde den eingegangenen Antrag zur Prüfung
und Stellungnahme an straßen.nrw gesandt. Nach dortiger eingehender Prüfung hat straßen.nrw einer
Ausschilderung an der B258 Monschauer Straße nicht zugestimmt. Generell ist der Landesbetrieb bei
der Ausschilderung innerörtlicher Einzelziele an freien Strecken von Bundes- oder Landesstraßen
äußerst zurückhaltend. Ausgeschildert werden weitgehend nur abzweigende Fernziele, angrenzende
Orte oder innerörtliche Ziele mit einem erheblichen überörtlichen Zielverkehr meist mit hohem
Schwerlastanteil (z.B. Gewerbegebiete). Das Hospiz am Iterbach wurde als solches „innerörtliches
Ziel mit überörtlicher Verkehrsbedeutung“ nach Zeichen 415 StVO mit erheblicher Verkehrsbelastung
vom Landesbetrieb nicht eingestuft.
Eine weitere Möglichkeit der Ausschilderung an der B258 Monschauer Straße böten die „Richtlinien
zur Aufstellung nicht amtlicher Hinweiszeichen auf private Einrichtungen an Bundes- und
Landesstraßen im Lande Nordrhein-Westfalen“ gewesen. Diese erfassen Ziele, für die die Kriterien für
eine amtliche Wegweisung nach Zeichen 415 StVO (schwarz-weiß) und für touristische Hinweise
nach Zeichen 386 StVO (weiß-braun) nicht vorliegen, aber gleichwohl im Interesse der Sicherheit oder
Leichtigkeit des Verkehrs zur Orientierung der Verkehrsteilnehmer besondere Hinweise erforderlich
sind, damit diese in die Lage versetzt werden, dass Ziel aufzufinden. Letzteres ist der Fall, wenn die
unmittelbar zum Ziel führende Wegeverbindung (Zufahrt, Feldweg, Waldweg oder Straße mit ähnlich
untergeordneter Verkehrsbedeutung) von der Bundes- oder Landesstraße schwer erkennbar oder das
Ziel nicht sichtbar ist.
Auch hier sah der Landesbetrieb eine Anwendung auf den vorliegenden Antrag des Hospiz am
Iterbach als nicht gegeben, weil an gleicher Stelle bereits ein Wegweiser nach Walheim aus beiden
Fahrtrichtung der Monschauer Straße steht und das Hospiz ihre Besucher auf seine Lage in Walheim
und somit dem Folgen der Wegweiser „Walheim“ an der Monschauer Straße hinweisen kann.
Nach Abbiegen in die Walheimer Straße beginnt die städtische Baulast. Die Stadt wird an der Ecke
Walheimer Straße / Eisenhütte aus beiden Fahrtrichtungen der Walheimer Straße je einen Wegweiser
zum Hospiz am Iterbach in Fahrtrichtung Eisenhütte aufstellen (siehe beiliegendem Plan).
Überlegungen vor Ort, am Beginn der Walheimer Straße am Ende der Ausrundung Monschauer
Straße quasi hinter der Grenze der örtlichen Zuständigkeit von straßen.nrw je einen städtischen
Wegweiser zum „Hospiz am Iterbach“ aus beiden Fahrtrichtungen aufzustellen, um die Autofahrer auf
der Monschauer Straße zu informieren, haben der Stadtbetrieb, BA4 sowie die
Straßenverkehrsbehörde aus Verkehrssicherheitsgründen verworfen. Die Monschauer Straße ist in
beiden Fahrtrichtungen für Geschwindigkeiten bis 70km/h freigegeben. Im Berufsverkehr
ankommende Besucher des Hospizes würden bei spätem Erkennen der in der Einmündung
Walheimer Straße stehenden Hinweise ihre Fahrzeuge abrupt abbremsen, um das Abbiegen in die
Walheimer Straße noch zu schaffen. Die vom nachfolgenden Verkehr nicht erkennbaren und sich
Vorlage FB 61/0290/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.10.2015

Seite: 3/4

nicht aus dem Verkehrsfluss ergebenden Bremsvorgänge sind mit großer Auffahrunfallgefahr
verbunden. Deshalb werden diese für den Straßenverlauf der Monschauer Straße viel zu späten
Wegweiser in der abgehenden Walheimer Straße nicht als Alternativlösung aufgestellt.
Die Besucher des Hospiz am Iterbach sind deswegen in der Internet-Präsentation des Hauses und im
Schriftverkehr bezüglich der Erreichbarkeit auf den ausgeschilderten Abzweig nach Walheim und
unmittelbar anschließend auf die zukünftig vorhandenen Wegweiser zum Hospiz zu verweisen.

Anlage/n:
- Antrag der CDU Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 21.09.2015
- Antrag des Hospiz am Iterbach vom 15.07.2015
- Beschilderungsplan der Stadt Aachen für Walheimer Straße

Vorlage FB 61/0290/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.10.2015

Seite: 4/4

Innerörtliche Wegweisung zum „Hospiz am Iterbach“

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