Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Fachbereich Umwelt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0298/WP17
öffentlich
02.11.2015
FB 61/010 // Dez. III
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2015 Beschilderung der Umweltzone
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.11.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 58.000€ im Produkt 120102 sowohl investiv (Kostenart 78350000,
Investitionsauszahlungen für Festwerte) als auch konsumtiv (Kostenart 52560000, Aufwendungen für
Festwerte).
Die Deckung erfolgt aus den in den Erläuterungen aufgeführten Maßnahmen.
(Philipp)
Oberbürgermeister
Vorlage FB 61/0298/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2015
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2016 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
58.000
0
0
0
58.000
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-58.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
58.000
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-58.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0298/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2015
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Erläuterungen:
Die Verwaltung hatte den Rat der Stadt letztmalig in Sitzung am 22.04.2015 über den Sachstand zum
Luftreinhalteplan Aachen (LRP) informiert.
Nach etwa 2-jähriger Vorbereitung durch eine Projektgruppe von Fachleuten und Akteuren aus
verschiedenen Bereichen hat die Bezirksregierung Köln (als planaufstellende Behörde) die
Fortschreibung zum LRP Aachen mit einem von Stadt und Projektgruppe gemeinsam entwickelten,
integrativen und nachhaltigen Maßnahmenkonzept im August 2015 verabschiedet. Als zusätzliche
Auflage hatte die Bezirksregierung Köln entschieden, eine Umweltzone für Aachen einzuführen. Der
aktuelle LRP ist seit dem 1. September 2015 in Kraft gesetzt worden. Die Umweltzone Aachen wird ab
1. Februar 2016 eingeführt.
Zwischenzeitlich wurde mit den Beteiligten das verkehrliche Einvernehmen erzielt und der
Geltungsbereich dieser Umweltzone festgelegt. Es wurde ein Verkehrszeichenplan erarbeitet, auf
dessen Grundlage die Straßenverkehrsbehörde die verkehrliche Anordnung gegenüber dem
Straßenbaulastträger getroffen hat.
Die Beschilderung der Umweltzone muss bis 1. Februar 2016 erfolgt sein.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Stadt Aachen fallen Kosten in Höhe von 58.000€ an, die bislang nicht im Haushalt
veranschlagt sind.
Da die Beschilderung als Festwert in der Bilanz angesetzt ist, ist dieser Betrag sowohl investiv
(Kostenart 78350000, Investitionsauszahlungen für Festwerte) als auch konsumtiv (Kostenart
52560000, Aufwendungen für Festwerte) bereitzustellen.
Eine Deckung kann aus den folgenden Maßnahmen erfolgen, da hier jeweils Mittel zur Verfügung
stehen, die im Haushaltsjahr 2015 nicht oder nicht vollständig benötigt werden:
investiv:
PSP-Element 5-120102-000-00300-300-1 – Grüner Weg, Umbau
37.000€
PSP-Element 5-120102-900-05900-300-1 – Berliner Ring, Bushaltestelle
12.500€
PSP-Element 5-120102-900-05300-300-1 – Charlottenburger Allee
Vorlage FB 61/0298/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2015
8.500€
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konsumtiv:
PSP-Element 4-120102-932-7 – Grenzübergang Köpfchen
20.300€
PSP-Element 4-120102-018-3 – Grüner Weg, Umbau
16.700€
PSP-Element 4-120102-959-3 – Berliner Ring, Bushaltestelle
12.500€
PSP-Element 4-120102-934-1 – Charlottenburger Allee
8.500€
Bei der Maßnahme „Grenzübergang Köpfchen“ führte die notwendige Verlagerung von Mitteln
zwischen den verschiedenen Kostenarten des PSP-Elements zu einer Einsparung bei den
konsumtiven Aufwendungen für Festwerte.
Die übrigen zur Deckung in Anspruch genommenen Maßnahmen kommen frühestens in 2016 zur
Ausführung. Soweit notwendig, sind die für die Umsetzung dieser Maßnahme benötigten investiven
und konsumtiven Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2016 haushaltsneutral erneut eingeplant
worden.
Vorlage FB 61/0298/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2015
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