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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0136/WP17
öffentlich
24.08.2015
45/200

Vertretungsregelung in der Kindertagespflege in der Stadt Aachen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

08.09.2015

KJA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. beschließt die Umsetzung der vorgeschlagenen Vertretungsregelung in Kindertagespflege für
die Stadt Aachen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch nicht vor der Rechtskraft der
Haushaltssatzung 2016.
^

Vorlage FB 45/0136/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 1/5

finanzielle Auswirkungen
1) Aufwendungsersatz (193.216 € / Jahr) und Kalt-Miete Großtagespflegestellen (30.000 € /
Jahr)
Die zusätzlich erforderlichen Mittel für den Aufwendungsersatz und die Kalt-Miete der
Großtagespflegestellen wurden für den Haushaltsentwurf 2016ff bei PSP 4-060101-918-9;
52910000 (Sachkonto neu) angemeldet.
Deckung für die Kalt-Miete erfolgt aus der Position Großtagespflegestellen LENA PSP 4-060101929-3; 53180000.
2) Einrichtungszuschuss Großtagespflegestellen (29.000 € einmalig)
Mittel in ausreichender Höhe stehen auf PSP 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 zur
Verfügung.
Die folgenden Ansätze entsprechen dem Haushaltsplanentwurf 2016ff
1) PSP 4-060101-918-9; 52910000 (Sachkonto neu)
2) PSP 5-060101-900-00300-300-2; 78180000

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2016

Einzahlungen
Auszahlungen

2)

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2017 ff.

2016

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

2017 ff.

bedarf
(neu)

0

0

0

0

0

0

939.900

939.900

118.800

118.800

0

0

0

0

0

0

0

0

Ergebnis
+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist durch Anmeldung

Deckung ist durch Anmeldung

für den Haushaltsentwurf

für den Haushaltsentwurf

2016ff gegeben

2016ff gegeben

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2016

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

2017 ff.

2016

2017 ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

223.200

223.200

669.600

669.600

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

1)

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist durch Anmeldung

Deckung ist durch Anmeldung

für den Haushaltsentwurf

für den Haushaltsentwurf

2016ff gegeben

2016ff gegeben

Verschlechterung

Vorlage FB 45/0136/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 2/5

Erläuterungen:
1. Gesetzliche Verpflichtung
Gemäß § 23 Abs. 4 SGB VIII ist für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine andere
Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.
Darüber hinaus regelt § 22 Abs. 2 KiBiz, als Voraussetzung für den Landeszuschuss, dass u.a. für
Ausfallzeiten der Tagespflegeperson eine gleichermaßen geeignete Betreuung durch transparente
Regelung des Jugendamtes sichergestellt wird.
Gleichzeitig darf eine Kindertagespflegeperson gemäß § 43 SGB VII, § 4 Abs. 1 Kibiz nicht mehr als
fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreuen.
2. Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V.
Der Verein „Familiäre Tagesbetreuung e.V.“ ist die von der Stadt Aachen beauftragte Fachberatungsund

Fachvermittlungsstelle

für

Kindertagespflege.

Dieser

hat

in

Zusammenarbeit

mit

Kindertagespflegepersonen folgenden Vorschlag ausgearbeitet:
Die Vertretungsregelung gilt für Ausfallzeiten der Tagespflegepersonen (z.B. Urlaub, Krankheit). Die
Krankheit ist durch Einreichen eines ärztlichen Attests ab dem 1. Tag beim Verein nachzuweisen.
Der Verein hat das Stadtgebiet in 5 Bezirke eingeteilt. Diese sind:
Bezirk 1: 52068, 52078

=> Ostviertel/ Nordviertel, Brand

Bezirk 2: 52070, 52076, 52080 => Soers, Kornelimünster/ Wahlheim, Eilendorf/ Haaren
Bezirk 3: 52072

=> Richterich

Bezirk 4: 52062, 52064, 52074 => Aachen Mitte, Vaalserquartier, Laurensberg
Bezirk 5: 52066, Kinderfrauen

=> Burtscheid

Die Vertretung soll durch zwei sich ergänzende Formen erfolgen:
1. durch 2 Großtagespflegestellen in jeweils einem Bezirk
2. durch frei gehaltene Plätze bei einzelnen Tagespflegepersonen in den anderen drei Bezirken.
2.1. Vertretung in Form von Großtagespflegestellen
Gemäß § 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) können sich 2 bis 3 Tagespflegepersonen in einem Verbund
zusammenschließen (Großtagespflege) und bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen.
Es sollen zwei Großtagespflegestellen „ohne Kinder“ mit jeweils 2 Kindertagespflegepersonen
eingerichtet werden. Die zu vertretenen Tagespflegepersonen suchen die Großtagespflege
regelmäßig zur Beziehungspflege auf (1x monatlich verpflichtend). Sie sollen dort die Räume für
Angebote nutzen, die durch die Großtagespflegepersonen organisiert werden. Die Kinder lernen so
die Großtagespflegepersonen, den Stützpunkt und die anderen Kinder kennen. Ergänzend besuchen
die in den Großtagespflegestellen tätigen Tagespflegepersonen die Tagespflegepersonen, die sie
vertreten, um neben den Kindern auch die Eltern kennenzulernen.
Die Großtagespflegepersonen erhalten für diese Leistung dauerhaft die laufende Geldleistung einer
Betreuung für 5 bzw. 4 Tageskinder entsprechend des Betreuungsumfanges von jeweils 35
Wochenstunden, unabhängig vom tatsächlichen Vertretungsfall und den tatsächlichen wöchentlichen

Vorlage FB 45/0136/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 3/5

Betreuungsstunden. Somit ist die maximale Betreuungszeit für den Vertretungsfall auf 35 Std./ Woche
begrenzt, auch wenn das Vertretungskind im Normalfall mehr als 35 Std./Woche betreut wird.
Die tätigen Kindertagespflegepersonen haben, wie alle Kindertagespflegepersonen in Aachen, einen
Selbstständigenstatus.
2.2. Freihaltepauschale
In den übrigen drei Bezirken sollen jeweils 5 Plätze freigehalten werden, jeweils ein Platz bei einer
Kindertagespflegeperson. Räumlich nah beieinander wohnende Tagespflegepersonen mit jeweils
maximal 4 Kindern schließen sich somit für den Vertretungsfall zusammen. Wenn eine
Tagespflegeperson ausfällt, können die Kinder durch eine ihnen bekannte Tagespflegeperson betreut
werden.
Für den freigehaltenen 5. Platz erhalten die Tagespflegepersonen eine monatliche Pauschale i. H. v.
292,22 €. (Dieser Betrag orientiert sich an der Empfehlung von Sell/ Kukula (2013):
„Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege“)
Wird der Betreuungsplatz in Anspruch genommen, wird zusätzlich zu der Freihaltepauschale die
übliche Geldleistung entsprechend der Betreuungsstunden des Vertretungskindes gezahlt.
3. Bewertung der Vorschläge durch die Fachabteilung
Aus Sicht der Fachabteilung sind beide Modelle grundsätzlich umsetzbar. Das Modell der
Großtagespflegestelle macht in den Stadtteilen Sinn, wo viele Tagespflegepersonen tätig sind und es
somit auch häufiger zu gleichzeitigen Ausfällen mehrerer Tagespflegepersonen kommen kann.
Das Modell der Freihaltepauschale ist dort sinnvoll, wo im Verhältnis weniger Tagespflegepersonen
tätig sind, die räumliche Nähe aber die Zusammenarbeit und den Austausch untereinander fördert.
Daher wird nach Gesprächen mit dem Verein vorgeschlagen, beide Modelle anzuwenden, um den
unterschiedlichen Bereichen Rechnung zu tragen.
Für die Stadtteile Burtscheid/ Forst (Bezirk 5) und Laurensberg/Richterich/AC West (Bezirk 3 oder 4)
wird die Einrichtung jeweils einer Großtagespflegestelle in den Fokus genommen.
In den übrigen drei Bezirken werden jeweils 5 Plätze bei verschiedenen Tagespflegepersonen
freigehalten.
Bisher wurde keine Statistik über die Ausfälle und die Vertretungen geführt.
Sofern sich zeigt, dass ein anderer Bedarf an Vertretungsplätzen besteht, ist zu prüfen inwiefern die
Regelung in den Folgejahren ausgeweitet oder zurück gebaut werden kann.
Insgesamt wird das beschriebene Modell der Vertretungsregelung zunächst auf 3 Jahre befristet und
dann evaluiert.
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1. Konsumtive Auswirkungen
Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2016 ff wurde bei PSP Tagespflege PSP 4-060101-918-9 ein
neues Sachkonto 52910000 für die Vertretung Kindertagespflege i. H. v. insgesamt 223.200€/Jahr
eingerichtet. Die Aufwendungen setzen sich aus dem Aufwendungsersatz für die
Kindertagespflegepersonen und der Raum-Kalt-Miete zusammen:
Vorlage FB 45/0136/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 4/5

1. Aufwendungsersatz für die Kindertagespflegepersonen
a) bei Großtagespflegestellen (GTP)
651€ (Freihaltepauschale für 35 Std./Woche) x 9 Plätze x 12 Monate x 2 Großtagespflegestellen =
140.616 €/Jahr
b) bei Freihaltepauschale
292,22 € x 15 Plätze x 12 Monate = 52.600 €/Jahr (gerundet)
Somit ergeben sich jährliche konsumtive Kosten ab 2016 ff i. H. v. insgesamt 193.216 €.
Im Bereich der Freihaltepauschale kann festgehalten werden, dass ein Vertretungsplatz
292,22€/Monat kostet. Die Vertretungstagespflegeperson erhält zusätzlich zur Freihaltepauschale die
übliche Geldleistung entsprechend der Betreuungsstunden des Vertretungskindes. Diese Geldleistung
wiederum fällt bei der ausgefallenen Kindertagespflegeperson entsprechend der Richtlinie weg.
Bei der Großtagespflegestelle fällt die übliche Geldleistung an die abwesende
Kindertagespflegeperson ebenfalls entsprechend der Richtlinie weg.
Die Gesamtkosten für die Vertretung sind abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.
Im Rahmen der Evaluation werden die tatsächlichen Kosten je Modell betrachtet.
2. Raum-Kalt-Miete für Großtagespflegestellen
Nach den bisherigen Erfahrungen wird hier von durchschnittlich 15.000 € pro Jahr pro
Großtagespflegestelle ausgegangen. Somit ergeben sich zusätzlich jährliche konsumtive Kosten ab
2016ff i.H.v. 30.000 € für die Raum-Kalt-Miete.
4.2. Einmaliger investiver Einrichtungszuschuss für die Großtagespflegestellen
Die beiden bisherigen Großtagespflegestellen haben einen freiwilligen Einrichtungszuschuss i. H. v.
10.000 € zzgl. der Investitionskostenfördermittel für 9 Plätze i. H. v. 4.500 € erhalten. Die
Tagespflegepersonen können für die freigehaltenen Plätze keine Fördermittel beantragen. Somit
erhöht sich der freiwillige Zuschuss zur Erreichung der gleichen Förderleistung wie bei den anderen
Großtagespflegestellen auf 14.500 € je Großtagespflegestelle.
Die Einrichtungszuschüsse für 2016 i. H. v. 29.000 € können aus der Position Zuschüsse an freie
Träger PSP 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 gezahlt werden.
4.3. Koordinierungskosten beim Verein
Der Verein hat zusätzlichen Koordinierungsaufwand durch die Umsetzung der Vertretungsregelung.
Es wurde vereinbart, dass der Verein im Rahmen einer Probephase im ersten Jahr auf eine
entsprechende Aufwandserhöhung verzichtet.
Ab 2017 ff muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Festbetragsfinanzierung des Vereins
PSP 4-060101-918-9; 53180000 entsprechend des erhöhten Koordinierungsaufwandes angepasst
wird. Diese Beurteilung erfolgt anhand der Erfahrungswerte zum erforderlichen Mehraufwand in 2016.

Vorlage FB 45/0136/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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