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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0151/WP17
öffentlich
20.10.2015
FB 45/100

Offene Anträge freier Träger zur Übernahme von Trägeranteilen
und Baukosten
hier Ratsantrag der CDU und SPD Fraktion vom 26.08.2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

01.12.2015

KJA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt:
1. die Übernahme des Trägeranteils der Caritas Lebenswelten für den Betrieb der zukünftigen
Kindertagesstätte Eintrachtstraße in Höhe von jährlich 91.200 € mit jährlicher Indexierung von
1,5 % als freiwillige Leistung der Stadt.
2. die Übernahme der über KiBiz nicht refinanzierbaren Mietkosten in Höhe von jährlich 62.000 €
für die Kita Eintrachtstraße.
3. die Übernahme der Planungskosten in Höhe von einmalig 2.400 € für den geplanten Umbau
des Wohngebäudes auf dem Flurstück der Kindertagesstätte Forster Linde für den Fall der
Nichtrealisierung der Maßnahme.
4. mit Ausnahme der v.g. Ziffer 1-3 des Beschlussvorschlage alle anderen Anträge der Freien
Träger von Kindertageseinrichtungen abzulehnen.
Die Verwaltung wird hinsichtlich der Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlages beauftragt, einen
Sondervertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abzuschließen. Je nach Gestaltung des Mietvertrages
verlängert sich die Laufzeit für die Dauer des Mietvertrages.

Vorlage FB 45/0151/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 1/12

finanzielle Auswirkungen
keine

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

Über die bereits etatisierten Mittel hinaus ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für
den städtischen Haushalt.

Vorlage FB 45/0151/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 2/12

Erläuterungen:
1.

Ausgangslage

Gemäß des Ratsantrags vom 26.08.2015 der CDU- und SPD-Fraktionen im Rat der Stadt Aachen
(Neue Möglichkeiten zum U 3-Ausbau) wurde die Verwaltung u. a. beauftragt, die derzeit noch offenen
Anträge zur Übernahme von Trägeranteilen zeitnah zur Entscheidung zu bringen. Hierbei soll insoweit
Bestandsschutz gelten, als dass die noch für die Zukunft zu entwickelnde Entscheidungsgrundlage
hierfür keine Anwendung finden soll.
Gemäß § 74a SGB VIII wird die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen durch Landesrecht
geregelt. In Nordrhein Westfalen ist dies durch das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern (KiBiz) durch den Landesgesetzgeber vorgenommen worden. Eine darüberhinausgehende
freiwillige Förderung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe ist als Förderung nach § 74 SGB
VIII zu werten. Neben den fachlichen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine solche Förderung
entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 74 Abs. 3 S. 1 SGB VIII).
2.

Anträge – Bewertung – Empfehlung

2.1

Anträge auf Übernahme des hälftigen Trägeranteils für Integrative Gruppe

Der Landschaftsverband Rheinland hat in den vergangenen Jahren die Schaffung und die laufende
Finanzierung von Plätzen für Kinder mit Handicap im Rahmen des Modells der integrativen Gruppen
neben der normalen KiBiz (und früher GTK) – Finanzierung als freiwillige Leistung besonders
gefördert. So wurden die Kosten für die in der Einrichtung zusätzlich beschäftigten therapeutischen
Kräfte in voller Höhe übernommen. Daneben gab es aber auch weitere freiwillige Förderungen. Es
wurde dem zuständigen Jugendamt der hälftige Jugendamtsanteil und dem Träger der hälftige
Trägeranteil für die integrativen Gruppen erstattet. Hintergrund für diese zusätzliche Finanzierung war,
dass integrative Gruppen deutlich höhere Betriebskosten verursachen als Regelgruppen. Hiermit
verbunden waren naturgemäß auch die Träger- und Jugendamtsanteile höher. Mit dieser freiwilligen
Zusatzförderung sollte der Anreiz für Träger und Jugendamt geschaffen werden, dennoch ein
bedarfsgerechtes Angebot für Kinder mit Handicap zu schaffen.
Im Rahmen des Übergangs auf das neue Finanzierungsmodell für die Förderung von Kindern mit
Handicap (Fink) des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), welches zum 01.08.2014 für das KitaJahr 2014/2015 in Kraft trat, wurde diese Trägeranteil- (und auch Jugendamtsanteil) Finanzierung
immer mehr abgeschmolzen (zuletzt 9.000 € je Gruppe) und zum 01.08.2014 endgültig eingestellt.
Ab dem Kita-Jahr 2014/2015 erhält der Träger der Einrichtung keinen zusätzlichen Zuschuss zum
Trägeranteil. Die nunmehr existierende „Fink-Pauschale“ dient zur Finanzierung von zusätzlichem
pädagogischem Personal bei gleichzeitigem Wegfall der Therapeutenförderung. Im Rahmen der noch
bis 31.07.2016 laufenden Übergangsfinanzierung der Therapeutenkosten durch den LVR werden die
Fink-Pauschalen mit dem LVR verrechnet.
Auf keinen Fall dürfen jetzt oder zukünftig die Fink-Mittel für eine Finanzierung des Trägeranteils
verwendet werden, sondern müssen für zusätzliches päd. Personal eingesetzt werden!
Vorlage FB 45/0151/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 3/12

Aktuell liegen folgende Anträge vor:
Träger St. Jakob,

KiTa Kronenberg

2 Gruppen

Träger VKM,

KiTa Talbotstraße

3 Gruppen

Träger Caritas Lebenswelten

KiTa Scheibenstraße

2 Gruppen

Träger Caritas Lebenswelten

KiTa Im Klostergarten

2 Gruppen

Träger Caritas Lebenswelten

KiTa Raerener Straße

1 Gruppe

Träger Caritas Lebenswelten

KiTa Holsteinstraße

Gesamt

4 Gruppen
14 Gruppen

Die Träger der Einrichtungen mit integrativen Gruppen haben seinerzeit im Vertrauen auf die
zusätzliche Förderung zur Kompensation ihrer erhöhten Trägerleistung in Abstimmung und Wunsch
des Jugendamtes Aachen diese integrativen Gruppen geschaffen. Die Plätze werden im Rahmen der
Kindertagesstättenbedarfsplanung weiterhin dringend benötigt. Die Verwaltung kommt daher zum
Ergebnis, dass im Sinne einer bedarfsgerechten Planung von Plätzen für Kinder mit Handicap eine
Übernahme der ausfallenden Förderung durch die Stadt Aachen als freiwillige Leistung zu empfehlen
ist. Andererseits befindet sich der Bereich der integrativen Gruppen erheblich im Wandel und die
Frage der weiteren Entwicklung beim endgültigen Wegfall der Therapeutenfinanzierung zum
31.07.2016 bleibt abzuwarten. Fachlich wäre daher eine Übernahme zunächst befristet für die KitaJahre 2015/2106 und 2016/2017 zu empfehlen, sofern der Träger diese Gruppen nachweislich auch
weiter vorhält. Danach wäre unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung im Bereich der
inklusiven Förderung die Sachlage neu zu betrachten.
Die Übernahme für die beantragten 14 Gruppen würde – bei zuletzt seitens des LVR bewilligten
9.000 € je Gruppe - einen freiwilligen zusätzlichen und bisher nicht im städtischen Haushalt
hinterlegten Aufwand von 126.000 € bedeuten.
Die Verwaltung schlägt trotz positiver fachlicher Einschätzung vor, die Anträge auf zusätzliche
Bezuschussung abzulehnen, da die Mittel nicht im Haushalt eingestellt sind.
2.2.

Anträge für – rückwirkende – Übernahme von Trägeranteilen für bestehende
Einrichtungen/Gruppen

2.2.1

Antrag des Trägers Seemöwe gGmbH (Lothringer Straße)

Der Träger der Kindertagesstätte Seemöwe beantragt die rückwirkende Übernahme des Trägeranteils
für ihre eingruppige Einrichtung.
Im Rahmen der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe und der Überführung in die KiBizFörderung wurde der Träger ausführlich beraten. Dies auch in den finanziellen Abläufen und
besonders in der Notwendigkeit, den Trägeranteil aus eigenen Mitteln (ohne zusätzliche
Elternbeiträge) zu finanzieren. Eine Aussage, dass der Träger hierzu nicht in der Lage ist, ist nicht
getroffen worden und wäre Bestandteil der damaligen Vorlage gewesen. Vor diesem Hintergrund und
Vorlage FB 45/0151/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 4/12

der grundsätzlichen Bedeutung kann die Verwaltung weder eine rückwirkende noch zukünftige
komplette Trägeranteilübernahme empfehlen.
Eine Übernahme der Trägeranteile für die beantragte eingruppige Einrichtung würde zusätzliche
Kosten in Höhe von 33.893,63 € verursachen. Diese zusätzliche freiwillige Leistung ist im Haushalt
der Stadt Aachen bisher nicht hinterlegt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag auf Komplettübernahme des Trägeranteils fachlich wie auch
wegen fehlender Mittel im Haushalt abzulehnen.
2.2.2

Anträge auf Übernahme des Trägeranteils der Arbeiterwohlfahrt (AWO )

2.2.2.1 Antrag für alle Einrichtungen
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) beantragt für alle ihre bestehenden Kindertagesstätten mit Ausnahme
der neuen Kindertagesstätte Kalverbenden die Übernahme des kompletten Trägeranteils durch die
Stadt Aachen. Bisher hat die AWO - mit Ausnahme von Kalverbenden - eine sondervertragliche
Regelung, der ihr die Übernahme von 4% des Trägeranteils durch die Stadt Aachen als freiwillige
Leistung zusichert.
Folgende Einrichtungen sind von diesem Antrag betroffen:
KiTa Gartenstraße

(2 Gruppen)

KiTa Passstraße 10

(4 Gruppen)

KiTa Goerdeler Straße

(4 Gruppen)

KiTa Großheidstraße

(3 Gruppen)

KiTa Sigmundstraße

(4 Gruppen)

Unbestritten ist, dass die Kindertagesstätten der AWO ein wichtiger und dringend notwendiger
Bestandteil der Kindertagesstättenplanung der Stadt Aachen sind. Die Argumentation der AWO, als
„armer Träger“ diese Generalübernahme für ihre Einrichtungen zu erhalten, kann dennoch nicht
nachvollzogen werden. Im Grundsatz hat der Gesetzgeber der unterschiedlichen wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit von Trägern durch die Definition von abgestuften Trägeranteilen (21%, 12%, 9%
und 4%) bereits Rechnung getragen. Eine ständige Beurteilung der individuellen wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit von freien Trägern von Kindertageseinrichtungen ist seitens der Verwaltung nicht
leistbar und am Ende auch nicht zielführend. Hinzu kommt, dass durch Änderungen der
Trägerstrukturen in den letzten Jahren (gGmbH´s, eV´s…) eine komplette Einbeziehung des ganzen
„namensgebenden“ Trägerverbundes ohnehin nicht möglich ist.
Würde dem Antrag der AWO gefolgt, hätte dies präjudizierende Wirkung auf die gesamte
Trägerlandschaft, so dass eine differenzierte Behandlung der Anträge auf Trägeranteilübernahme
kaum noch möglich wäre. Im Kern käme dies der Übernahme aller Trägeranteile im Umfange von ca.
3,3 Mio € für den Bereich der Stadt Aachen gleich.

Vorlage FB 45/0151/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 5/12

Die Übernahme für die beantragten 17 Gruppen würde einen freiwilligen zusätzlichen und bisher
nicht im städtischen Haushalt hinterlegten Aufwand von 130.419,30 € bedeuten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anträge auf Komplettübernahme des Trägeranteils fachlich als auch
wegen fehlender Mittel im Haushalt abzulehnen.
2.2.2.2 Antrag auf Übernahme des Trägeranteils für die ab dem KiTa-Jahr 2012/13 neu
geschaffenen U 3 Plätze
Betroffen sind folgende Standorte:
KiTa Passstraße 10
KiTa Goerdeler Straße
KiTa Großheidstraße
KiTa Sigmundstraße
Losgelöst vom o.a. Gesamtantrag hatte die AWO in der Vergangenheit die nachträgliche Übernahme
des Trägeranteils für die 2012/2013 geschaffenen zusätzlichen U 3 Plätze beantragt. Bereits in den
Verhandlungen der letzten Monate wurde der AWO erläutert, dass eine nachträgliche Antragstellung
für die Übernahme von Trägeranteilen von neuen U 3 Plätzen nicht zulässig ist und auch bereits bei
anderen Trägern (vgl. KJA vom 15.01.2013) abgelehnt wurde. Zudem lag die Schaffung der Plätze vor
der im Rahmen des runden Tisches „U 3 Ausbau“ diskutierten Antragsmöglichkeit. Eine Übernahme
hätte präjudizierende Wirkung für alle vor 2013/2014 geschaffenen neuen U 3 Plätze.
Eine rückwirkende Übernahme der Trägeranteile für die beantragten Plätze unter Einbeziehung des
ohnehin schon übernommenen Trägeranteils würde zusätzliche Kosten in Höhe von einmalig 39.700
€ verursachen. Zukünftig wäre zusätzlich laufend ein jährlicher Betrag von 19.500 € notwendig. Diese
zusätzliche freiwillige Leistung ist im Haushalt der Stadt Aachen bisher nicht hinterlegt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anträge auf komplette Übernahme des Trägeranteils für die in Rede
stehenden U 3 Plätze fachlich als auch wegen fehlender Mittel im Haushalt abzulehnen.
2.3 Anträge auf Übernahme von Trägeranteilen für zukünftige Einrichtungen/Gruppen
2.3.1

Antrag auf Trägeranteilübernahme der AWO für zwei zusätzliche Gruppen in der
Sigmundstraße

Bereits für das Kita-Jahr 2015/2016 war geplant, in der Einrichtung Sigmundstraße zwei zusätzliche
Gruppen einzurichten. Hierzu sollen – auf Vorschlag der Stadt - nicht mehr benötigte Büroräume der
städtischen Immobilie umgebaut werden. Hierfür können Fördermittel akquiriert werden. Die
Umsetzung der Maßnahme verzögert sich bis heute. Die Verwaltung geht davon aus, dass es gelingt,
die Maßnahme für das Kita-Jahr 2016/2017 zu realisieren.
Die AWO beantragt, losgelöst vom bereits bestehenden Sondervertag für diese Einrichtung, die volle
Trägeranteilübernahme für die beiden neuen Gruppen.

Vorlage FB 45/0151/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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Die zusätzlichen U 3 Plätze werden aufgrund der Versorgungsquote im Sozialraum 1 (Zentrum/Soers)
von 41,62% für U 3 Plätze benötigt. Die Maßnahme wurde durch die Stadt Aachen zur sinnhaften und
nachhaltigen Gebäudenutzung mit der Möglichkeit Fördermittel zu akquirieren vorgeschlagen.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Übernahme des Trägeranteils in voller Höhe für diese beiden
Gruppen sinnhaft. Allerdings sind hierfür entsprechende Haushaltsmittel bisher nicht eingeplant.
Durch die Übernahme würden zusätzliche freiwillige Leistungen in Höhe von 15.800 € entstehen.
Die Verwaltung schlägt trotz positiver fachlicher Einschätzung vor, die Anträge auf zusätzliche
Bezuschussung abzulehnen, da die Mittel nicht im Haushalt eingestellt sind.
2.3.2

Antrag der Pfarrei St. Jakob für die zukünftige Einrichtung Kronenberg/ Händelstraße

Für die Kita der Pfarrei St. Jakob (Kronenberg 50) ist ein städtischer Ersatzbau in der Händelstraße
geplant. Hiermit einhergehend soll es zu einer Erweiterung um eine Gruppe auf dann eine
fünfgruppige Einrichtung kommen. Durch die dann mögliche Änderung der Gruppenstruktur können
voraussichtlich 20 neue U 3 Plätze geschaffen werden. Der genaue Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist
nach jetzigem Sachstand noch nicht zu präzisieren. Der Träger beantragt bereits jetzt die Übernahme
des Trägeranteils für die neue zusätzliche U 3 Gruppe.
Im Jahr 2011 wurde die Planung für den Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Händelstraße
beschlossen in dem Wissen, dass im Sozialraum 11 die u 3 - Versorgungsquote schon sehr gut ist.
Dies geschah mit Blick auf den angrenzenden Sozialraum 10, in dem die u 3 - Versorgungsquote
noch nicht so gut war. Die Einrichtung liegt randständig zum Sozialraum 4 in dem die u 3 Quote
zurzeit erst 38,74 % beträgt.
Die Kindertageseinrichtung der katholischen Pfarrgemeinde St. Jakob am Kronenberg 50 wird zurzeit
als viergruppige Kindertageseinrichtung betrieben. Für diese Einrichtung besteht eine befristete
Betriebserlaubnis. Es wären erhebliche Umbauarbeiten notwendig, um 4 Gruppen zu erhalten, die
über die Möglichkeiten der Pfarrgemeinde hinausgingen. Deshalb hat sich die Pfarrgemeinde für die
Trägerschaft der neuen Einrichtung beworben. Am 5.11.13 hat der Kinder- und Jugendausschuss
beschlossen, der Pfarrgemeinde die Trägerschaft der neuen Einrichtung zu übertragen.
Aus der Versorgungsquote des Sozialraums ergibt sich hieraus keine Notwendigkeit für eine
Trägeranteilübernahme. Diese liegt mit 55,14% für den u 3 Bereich im Soll. Gesamtstädtisch sind
diese Plätze trotzdem sehr wertvoll, besonders für den angrenzenden Sozialraum 4. Zudem hat der
Träger angeboten, seine ursprüngliche Kindertageseinrichtung der Stadt mietfrei zu überlassen, um
darin Großtagespflegestellen zu installieren. Dies ist aus Sicht der Verwaltung ein Angebot, welches
hilft die Kindertagespflege weiter zu etablieren und den u 3 Ausbau weiter voran zu bringen.
Inhaltlich ist deshalb dem Antrag der Pfarrgemeinde zuzustimmen.
Eine Übernahme der Trägeranteile für die fünfte Gruppe würde zusätzliche Kosten in Höhe von
jährlich ca. 21.000 € verursachen. Diese zusätzliche freiwillige Leistung ist in der mittelfristigen
Haushaltsplanung der Stadt Aachen bisher nicht hinterlegt.
Die Verwaltung schlägt trotz positiver fachlicher Einschätzung vor, die Anträge auf zusätzliche
Bezuschussung abzulehnen, da die Mittel nicht im Haushalt eingestellt sind.

Vorlage FB 45/0151/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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Hinsicht möglicher Mietzahlungen für die neue Einrichtung (städtischer Besitz) bleibt abzuwarten, ob
und in welchem Umfang hierfür ein Mietvertrag analog der neuen Verfahrensweise bei städtischen
Neubauten vereinbart werden kann. Hieraus ergeben sich möglicherweise Trägeranteile an der Miete
oder nicht refinanzierbare Kosten, deren Übernahme der Träger dann wohl beantragen wird.
Weiterhin angekündigt, aber noch nicht konkretisiert, ist ein Zuschuss für die Ersteinrichtung.
2.3.3

Antrag von profutura auf Übernahme der Trägeranteile für zwei neue U 3 Gruppen in
der Einrichtung Forster Linde

Die KiTa St. Katharina, Forster Linde ist eine zweigruppige Einrichtung mit insgesamt 43 Plätzen für
Kinder von 2-6 Jahren. Sie wird vom Träger profutura GmbH betrieben. Die Einrichtung liegt im
Sozialraum 6 Aachen-Forst/Driescher Hof. Dieser Sozialraum weist aktuell mit 23,97 % die niedrigste
Versorgungsquote im U 3 Bereich auf, so dass hier der größte Handlungsdruck besteht. Daher
bestehen bereits seit längerer Zeit Überlegungen, die KiTa zu erweitern. Die bauliche Erweiterung
gestaltete sich aufgrund der Gebäudestruktur schwierig. Mit Schreiben vom 30.01.2015 hat der Träger
der Einrichtung im Rahmen der Darstellung eines neuen Solitärbaus auf dem Kita-Gelände sowohl
einen Baukostenzuschuss, als auch die Übernahme der Trägeranteile für die beiden geplanten neuen
U 3 Gruppen beantragt. Hierzu folgen weitere Ausführungen unter Ziffer 2.4.2 der Vorlage.
Losgelöst vom vorgenannten Antrag, der zunächst auch aufrechterhalten wird, hat sich in den letzten
Wochen eine neue Alternative ergeben, die zwischen Träger und Stadt thematisiert wurde. Hierzu
wird auf das aktuelle Schreiben des Trägers vom 23.09.2015 verwiesen. Im Kern soll ein bisher als
Wohngebäude genutztes Gebäude auf dem gleichen Flurstück umgebaut und dann für die beiden
angedachten U 3 Gruppen genutzt werden. Der Umbau würde über die Kirchengemeinde finanziert
und diese vermietet das Gebäude dann an den Träger weiter. Der Träger wiederum würde die
entstehenden Mietkosten über die KiBiz-Finanzierung decken. Technisch würde quasi ein
Investorenmodell mit anschließender Mietzahlung erfolgen. Die Verwaltung schätzt diese Überlegung
sehr positiv ein, da sie gegenüber der bisherigen Planung erhebliche Vorteile bietet. Die Verwaltung
geht davon aus, dass sich die im Anschluss zu zahlende Miete nicht über den Konditionen der bisher
üblichen Investoren/Mietmodelle bewegen wird. Ein investiver Zuschuss der Stadt wäre demnach
nicht erforderlich. Allerdings hält der Träger den Antrag auf Übernahme des entstehenden
Trägeranteils für beide neuen U 3 Gruppen, ergänzt um den Trägeranteil für die Mietzahlungen,
aufrecht. Vor dem Hintergrund des enormen Bedarfes an U 3 Plätzen im Sozialraum, und den doch
eher eingeschränkten Möglichkeiten des Ausbaus, würde die Verwaltung im Falle der Realisierung die
Übernahme der Trägeranteile wie beantragt empfehlen wollen. Allerdings entstehen hiermit
verbunden freiwillige Leistungen im Umfange von 39.400 €, die bisher nicht im Haushalt eingeplant
sind.
Die Verwaltung schlägt trotz positiver fachlicher Einschätzung vor, die Anträge auf zusätzliche
Bezuschussung abzulehnen, da die Mittel nicht im Haushalt eingestellt sind.
Weiterhin beantragt der Träger die Übernahme der entstehenden Planungskosten im Umfang von
2.400,00 € für den Fall, dass die Planungen nicht umgesetzt werden können. Die Verwaltung
empfiehlt diesem Antrag stattzugeben. Der Träger hat bereits mit vorherigen Bauplanungen ca 5.000
Vorlage FB 45/0151/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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€ Eigenmittel eingesetzt, ohne die Gewähr, dass diese auch umgesetzt werden. Die mit der
Verwaltung gemeinsamen Überlegungen werden sehr begrüßt und als gemeinsame Verantwortung
für eine bedarfsgerechte Versorgung im Sozialraum 6 mit U 3 Plätzen wahrgenommen. Im Falle der
Nichtrealisierung könnten die einmaligen Planungsmittel aus verfügbaren (konsumtiven)
Haushaltsmitteln gedeckt werden.
2.3.4

Antrag der Caritas Lebenswelten zur Übernahme der Trägeranteile für die neue
Einrichtung Eintrachtstraße

Hinsichtlich der Notwendigkeit der Einrichtung und der zusätzlichen U 3 Gruppen wurde bereits im
Rahmen der Investorenvergabe und der Trägervergabe ausführlich im Ausschuss berichtet und
seitens der KJA auch entschieden. Auch wenn jetzt erst mit Schreiben vom 18.09.2015 ein
schriftlicher Antrag der Caritas Lebenswelten auf Trägeranteilübernahme vorliegt, war diese bereits
sehr früh vom Träger kommuniziert worden. Dies hatte zur Folge, dass im Rahmen der Beratungen zu
der Investorenvergabe und dem damit bereits vertraglich vereinbarten Mietpreis die Aufwendungen
der Stadt Aachen bei Übernahme der nicht refinanzierbaren Mietanteile und aller Trägeranteile
berechnet und haushälterisch hinterlegt wurden. Auch die im Nachgang erfolgte Erweiterung der
Gruppenzahl zur Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Raumfläche wurde entsprechend
berechnet und ist im Haushalt hinterlegt. Zusammengefasst bedeutet dies, dass die über KiBiz nicht
refinanzierbare Miete in Höhe von rund 62.000 € jährlich und der gesamte Trägeranteil für die
Einrichtung in Höhe von 9% derzeit rund 91.200 € jährlich im Haushalt hinterlegt sind.
Die Verwaltung empfiehlt vor dem Hintergrund der Historie den Antrag auf Übernahme der
Trägeranteile für die Einrichtung und der nicht refinanzierbaren Miete als freiwillige Leistung der Stadt
Aachen über den Abschluss eines Sondervertrages für die Dauer der Mietzeit zu übernehmen.
Der Träger beantragt darüber hinaus die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die
Ersteinrichtung. Da hierzu die Werte jedoch unter Einbindung möglicher Fördermittel noch zu
konkretisieren sind, kann die Verwaltung noch keine abschließende Empfehlung aussprechen.
Insbesondere die Frage der hierfür notwendigen Haushaltsmittel kann erst nach einer Konkretisierung
eingeschätzt werden.
2.3.5

Mietvertrag für den Ersatzneubau der Kita Talbotstraße des VKM; Antrag auf
Übernahme des vollen Trägeranteils für die neue 4. Gruppe (U 3)

Hinsichtlich der Anmerkungen des VKM im Rahmen seines Antrages zum neuen Mietvertrag und ggf.
neuer Mietkonditionen weist die Verwaltung darauf hin, dass diese Sachverhalte zwischenzeitlich in
der finalen Abstimmung sind. Hierzu wird auf die separate Vorlage „Neubau KiTa Talbotstraße –
Antrag des VKM auf Übernahme der Mietkosten“ verwiesen.
Mit Schreiben vom 20.10.2015 beantragt der VKM darüber hinaus die volle Übernahme des
Trägeranteils für die durch den Neubau nunmehr mögliche neue U 3 Gruppe. Der Träger VKM hat für
diese Einrichtung bereits eine sondervertragliche Regelung, die die freiwillige Übernahme des
Trägeranteils im Umfange von 4% durch die Stadt Aachen regelt. Beim Träger verbleiben somit noch
5% Trägeranteil am Einrichtungsbudget.
Vorlage FB 45/0151/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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Das Grundstück in der Talbotstraße, auf dem die Kindertagesstätte gebaut wurde, liegt im Sozialraum
8. In diesem Sozialraum ist eine Unterversorgung an U3 Plätzen zu verzeichnen (ca. 40 %
Versorgungsquote).
Hinzu kommt, dass die Talbotstraße sowohl in Nähe des Sozialraums 1 (Innenstadt) als auch des
Sozialraums 3 (Ostviertel) liegt. In diesen beiden Sozialräumen besteht ein hoher Bedarf an weiteren
U3 Plätzen, so dass neu geschaffene U3 Plätze in der Talbotstraße zur Entlastung beitragen werden.
Die Schaffung von 10 neuen U3 Plätzen im Rahmen des Neubaus wurde daher seitens der
Verwaltung aufgrund der Bedarfslage befürwortet. Der Antrag des Trägers ist daher nachvollziehbar.
Hierdurch würde ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von jährlich 8.500 € entstehen. Diese Mittel sind im
Haushaltsplanentwurf 2016ff nicht enthalten.
2.4

Anträge auf städtische investive Baukostenzuschüsse für die Schaffung neuer U 3
Plätze bei freien Trägern von Kindertageseinrichtungen

2.4.1

Caritas Lebenswelten – Holsteinstraße

Die KiTa Holsteinstraße ist eine viergruppige Einrichtung mit insgesamt 60 Plätzen für Kinder von 3-6
Jahren. Sie wird vom Träger Caritas Lebenswelten e.V. betrieben und war früher der Kindergarten der
Pfarrei St. Josef. Die Planungen für den Umbau sind mit der Kirchengemeinde als Eigentümerin des
Gebäudes abgestimmt. In allen Gruppen werden Kinder mit und ohne Behinderung betreut.
Aufgrund der schlechten räumlichen Bedingungen des Gebäudes ist der Träger bereits seit mehreren
Jahren mit der Verwaltung, dem Bistum, der Kirchengemeinde und auch dem Landschaftsverband
Rheinland (LVR) im Gespräch. Nach Aussage des LVR ermöglicht die derzeitige räumliche Situation
keinen dauerhaften Betrieb von vier Gruppen, sodass nur noch für das laufende Kita-Jahr eine
Betriebserlaubnis erteilt wurde.
Das Landesjugendamt sieht unter den gegebenen räumlichen Umständen langfristig nur die
Möglichkeit für den Betrieb von zwei KiTa-Gruppen vor.
Eine Reduzierung von Gruppen wird mit Blick auf die Versorgungsquoten für den Sozialraum weder
von Seiten des Trägers noch vom FB 45 befürwortet. Die Einrichtung liegt im Sozialraum 3 AachenOst.
Für das laufende KiTa-Jahr 2014/2015 weist der Sozialraum folgende Versorgungsquoten auf:
Ü 3: 78,53 %
U 3: 30,66 %.
Der Erhalt der Einrichtung mit vier Gruppen ist für die Versorgung des Sozialraums sowohl im U 3- wie
auch Ü 3 Bereich dringend geboten. Aufgrund der befristeten Betriebserlaubnis und mit Blick auf die
räumliche Situation, die bereits seit mehreren Jahren Thema ist, sieht die Verwaltung dringenden
Handlungsbedarf.
Der Träger hat eine Architektin mit der Planung zur Anpassung der Räume beauftragt.
Mit den vorliegenden Planungen wäre es zukünftig möglich, in allen vier Gruppen auch Kinder unter
drei Jahren aufzunehmen und damit bis zu 20 U 3 Plätze zu schaffen.
Die Gesamtbaukosten der Maßnahme werden auf 978.733,46 € geschätzt. Beim Bistum hat der
Träger einen Zuschuss in Höhe von 120.000 € beantragt. Der Träger sieht sich in der Lage weitere
Vorlage FB 45/0151/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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80.000 € zuzüglich des Eigenanteil von 40.000 € i.R.d. U 3 Investitions-Förderprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ aus eigenen Mitteln zu finanzieren(Trägerleistung
insgesamt somit 120.000 €).
Aufgrund des neu aufgelegten U 3 Investitions-Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung
2015-2018“ kann für die Maßnahme ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden.
Da es sich bei der Maßnahme vorrangig um einen Anbau sowie kleiner Umbauten im Bestand
handelt, ist davon auszugehen, dass die Förderung für An-/Neubau gewährt wird.
Diese umfasst 20.000 € pro neu geschaffenem U 3 Platz. Gefördert werden 90% der förderfähigen
Gesamtsumme, demnach:
20.000 € x 20 U 3 Plätze = 400.000 €, davon 90%
= Fördersumme: 360.000 €
Caritas Lebenswelten beantragt mit Schreiben vom 10.10.2014 einen städtischen Zuschuss in Höhe
der verbleibenden 378.733,46 € die zur vollständigen Finanzierung der Baumaßnahme erforderlich
sind. Mit Schreiben vom 17.09.2015 macht der Träger deutlich, dass er für die geplante
Baumaßnahme eine Entscheidung für das kommende Kita-Jahr 2016/2017 im Rahmen der
Kindertagesstättenbedarfsplanung erwartet. Im Übrigen wäre er gezwungen, das Projekt fallen zu
lassen und eine Reduzierung auf die vom LVR vorgesehene Gruppenzahl von zwei Gruppen
vorzunehmen.
Die notwendige Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis für den Bestand von vier
Gruppen mit der Schaffung von zusätzlichen U 3 Plätzen zu verknüpfen erscheint, sowohl aufgrund
der Möglichkeit Fördermittel zu beantragen, der Versorgungsquote im Sozialraum, als auch zur
Erreichung einer langfristig gesicherten Nachfrage und Belegung der Plätze, sinnvoll. Der Träger
bringt neben den Fördermitteln Eigenmittel und Mittel des Bistums im Umfange von insgesamt
240.000 € mit ein.
Die Verwaltung kommt daher zum Ergebnis, dass eine Förderung der beabsichtigten Baumaßnahme
durch die Stadt Aachen mit einem investiven Baukostenzuschuss bei entsprechender Zweckbindung
und dinglicher Absicherung sinnhaft und zu empfehlen ist.
Allerdings stehen hierfür im Haushalt der Stadt keine Mittel zur Verfügung und Deckung aus anderen
Positionen ist nicht möglich. Die Verwaltung schlägt trotz positiver fachlicher Einschätzung vor, den
Antrag auf Bezuschussung abzulehnen, da die Mittel nicht im Haushalt eingestellt sind.
2.4.2

Pro futura – Forster Linde

Hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit und der Übernahme des Trägeranteils für die
geplanten zwei neuen U 3 Gruppen wird auf die Ausführungen zu Ziffer 2.3.3 verwiesen.
Der Träger hatte mit Schreiben vom 30.01.2015 zunächst einen Antrag auf Fördermittel für einen
Neubau zur Schaffung von neuen U 3 Plätzen auf dem Gelände der Kita Forster Linde gestellt. In
diesem legt er dar, dass er nicht in der Lage ist, die Finanzierungslücke zwischen den Baukosten und
den in Aussicht stehenden Fördermitteln vollständig aus eigenen Mitteln zu decken, ohne dies zu
konkretisieren.
Vorlage FB 45/0151/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 11/12

Die Gesamtbaukosten der Maßnahme werden bisher auf 796.418 € geschätzt.
Da es sich bei der Maßnahme um einen Neubau handelt, ist davon auszugehen, dass die Förderung
für An-/Neubau gewährt wird.
Diese umfasst 20.000 € pro neu geschaffenem U 3 Platz. Gefördert werden 90% der förderfähigen
Gesamtsumme, demnach:
20.000 € x 16 U 3 Plätze = 320.000 €, davon 90%
= Fördersumme: 288.000 €
Da der Träger wie auch die Verwaltung eine Realisierung der Variante 2.3.3 favorisieren, wird der
Antrag seitens des Trägers zwar aufrechterhalten, in der Bearbeitung jedoch einvernehmlich
zunächst zurückgestellt.

Anlage/n:
Gesamtübersicht der Antragslage
Antragsschreiben der freien Träger

Vorlage FB 45/0151/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 12/12

Anlage 1
Ziffer der
Vorlage

Träger

Einrichtung

Datum des
Antrags

St. Jakob

Kronenberg

14.05.2014

VKM

Talbotstraße

25.04.2014

Caritas
Lebenswelten

Scheibenstraße

11.04.2014

Caritas
Lebenswelten

Im Klostergarten

11.04.2014

Caritas
Lebenswelten

Raerener Straße

11.04.2014

Caritas
Lebenswelten

Holsteinstraße

11.04.2014

Seemöwe gGmbH

Lothringer Straße

03.05.2015

2.1

2.21
2.2.2.1

AWO

Übernahme hälftiger
Trägeranteil für
integrative Gruppen
Übernahme hälftiger
Trägeranteil für
integrative Gruppen
Übernahme hälftiger
Trägeranteil für
integrative Gruppen
Übernahme hälftiger
Trägeranteil für
integrative Gruppen
Übernahme hälftiger
Trägeranteil für
integrative Gruppen
Übernahme hälftiger
Trägeranteil für
integrative Gruppen
Übernahme des
Trägeranteils

12.09.2013,
Übernahme des
14.03.2014,
alle AWO
gesamten Trägeranteils
Einrichtungen (ohne 02.02.2015,
für alle Einrichtungen der
Kalverbenden)
29.06.2015
AWO

2.2.2.2
AWO

Inhalt des Antrags

Passstraße,
Gorderlerstraße,
Großheidstraße,
Sigmundstraße

14.03.2014,
02.02.2015

Rückwirkende
Übernahme der
Trägeranteile für in
2012/2013 geschaffene
U 3 Plätze

Finanzbedarf

Fachliche
jährlich
Befürwortung Mittel im
oder
durch die
Haushalt
einmalig
Verwaltung

18.000 €

jährlich

ja

nein

27.000 €

jährlich

ja

nein

18.000 €

jährlich

ja

nein

18.000 €

jährlich

ja

nein

9.000 €

jährlich

ja

nein

36.000 €

jährlich

ja

nein

33.900 €

jährlich

nein

nein

130.400 €

jährlich

nein

nein

39.700 € einmalig

nein

nein

Anlage 1
Ziffer der
Vorlage

Träger

Einrichtung

Datum des
Antrags

Inhalt des Antrags

AWO

Passstraße,
Gorderlerstraße,
Großheidstraße,
Sigmundstraße

14.03.2014,
02.02.2015

Laufende Übernahme
der Trägeranteile für in
2012/2013 geschaffene
U 3 Plätze

19.500 €

jährlich

nein

nein

Sigmundstraße

16.01.2015,
28.01.2015,
02.02.2015,

Übernahme Trägeranteile
für die beabsichtigte
Erwetigerung um 2
Gruppen

15.800 €

jährlich

ja

nein

Kronenberg/händel 11.10.2013,
straße
10.10.2013

Übernahme Trägeranteil
für geplante neu U 3
Gruppe

21.000 €

jährlich

ja

nein

Forster Linde

Übernahme Trägeranteil
30.1.2015, für 2 neue U3 Gruppen;
22.09.2015 Trägeranteil Miete (noch
in Klärung)

39.400 €

jährlich

ja

nein

Caritas
Lebenswelten

Eintrachtstraße

Übernahme Trägeranteil
18.09.2015 und nicht refinanzierbare
Mietkosten

153.200 €

jährlich

ja

ja

Caritas
Lebenswelten

Eintrachtstraße

18.08.2015

Einrichtungszuschus

VKM

Talbotstraße

04.08.2015

Nicht refinanzierbare
Mietkosten

Caritas
Lebenswelten

Holsteinstraße

10.10.2014,
17.09.2015

Baukostenzuschuss

379.000 € einmalig

ja

nein

Pro Futura

Forster Linde

30.01.2015

Baukostenzuschuss; vgl.
aber auch 2.3.3

2.3.1
AWO

2.3.2
St. Jakob
2.3.3
Pro Futura

2.3.4

2.3.5
2.4.1
2.4.2

Finanzbedarf

Fachliche
jährlich
Befürwortung Mittel im
oder
durch die
Haushalt
einmalig
Verwaltung

noch zu
klären
noch zu
klären

noch zu
klären