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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0132/WP17
öffentlich
13.08.2015
45/301

Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
hier: Trägerverein Vineyard Aachen e. V.
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

08.09.2015

KJA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Anerkennung des Trägervereins Vineyard Aachen e. V. als Träger der Freien
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Vorlage FB 45/0132/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen
Durch die Anerkennung des Vereins ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

Vorlage FB 45/0132/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Der Trägerverein Vineyard Aachen e. V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 16.09.2014
die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SBG VIII.
Vineyard Aachen ist eine freie evangelisch-ökumenische Gemeinde. Sie ist Mitglied in der
Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) in Aachen.
Der Trägerverein Vineyard Aachen e. V. wurde 2007 gegründet.
Bereits seit über 20 Jahren ist Vineyard Aachen in der Kinder- und Jugendarbeit - zunächst im
Rahmen der kirchlichen Arbeit - aktiv.
Seit einigen Jahren engagiert sich der Verein im Stadtviertel und ist Mitglied im Arbeitskreis
Liebigstraße. Im Zuge dessen weitete er seine Tätigkeit auf die freizeitorientierte Kinder- und
Jugendarbeit für das Viertel aus. Im Rahmen der Stadtteilerneuerung Aachen-Nord konnte der Träger
mit Mitteln aus diesem Förderprogramm einen Erlebnispädagogen als Jugendleiter in geringfügigem
Umfang einstellen. Mittlerweile finanziert Vineyard Aachen den Einsatz des Jugendleiters vollständig
aus eigenen Mitteln.
Der Verein liegt mit seinen Räumen in der Liebigstraße in einem schwierigen Stadtviertel, in dem
häufig Beschwerden wegen Gewalt und Vandalismus durch Jugendliche laut werden.
Hier eröffnete der Verein 2013 eine Jugendkneipe, die "G-light-Bar", wodurch nun ein wöchentliches
offenes Angebot im Wohngebiet besteht. Hinzu kommen verbindliche Gruppenangebote mit
unterschiedlicher Thematik (z. B. Fahrradwerkstatt und Mädchengruppe) und besondere Aktivitäten
wie die diesjährige Ferienfahrt nach Italien.
Bislang finden sich im offenen Angebot eher jüngere Besucher ein.
Der Verein möchte auch die älteren Kinder und Jugendlichen des Wohngebiets ansprechen und ist
bemüht, sein Angebot auf den sicherlich vorhanden Bedarf an Freizeitbeschäftigung für die
Jugendlichen des Viertels abzustimmen.
Stellungnahme
Die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den
Grundsätzen der Anerkennung von Freien Trägern der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII der
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des
Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.
Im nachfolgenden Kriterienkatalog sind alle Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Danach ist die Anerkennung des Trägervereins Vineyard Aachen e. V. auszusprechen.

Anlage/n:
Antrag, Vereinssatzung, Kriterienkatalog

Vorlage FB 45/0132/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 3/3

Satzung des Vereins
,,Trägerverein Vineyard Aachen e.V.’’
§1
§ 1.1
§ 1.2
§ 1.3
§ 1.4

Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen ,,Trägerverein Vineyard Aachen e.V.“
Er ist im Vereinsregister eingetragen.
Sein Sitz ist Aachen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2
§ 2.1

Zweck
Ziel der Arbeit des Vereins ist die Trägerschaft der christlichen Gemeinde
„Vineyard Aachen“, die folgende Ziele hat:
Die Förderung der Religion.
Die Förderung der Jugendhilfe und Altenhilfe.
Die Förderung der Erziehung.
Die Förderung von Kunst und Kultur.
Die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie.
Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

§ 2.1.1
§ 2.1.2
§ 2.1.3
§ 2.1.4
§ 2.1.5
§ 2.1.6

§ 2.2
§ 2.2.1
§ 2.2.2
§ 2.2.3
§ 2.2.4
§ 2.2.5
§ 2.2.6
§ 2.2.7
§ 2.2.8
§ 2.2.9
§ 2.2.10
§ 2.2.11
§ 2.2.12
§ 2.2.13
§ 2.2.14
§ 2.2.15

Der Verein sucht seinen Zweck vor allem zu erfüllen durch:
Feiern von Gottesdiensten,
Einrichtung und Förderung von Gesprächsgruppen, kreativen und musikalischen
Gruppen und Teams verschiedenster Art,
Angebot von Seelsorge, Eheseminaren und Erziehungskursen
Kindergruppen, sowohl innerhalb der Gemeinde, als auch für die Kinder des
Stadtviertels und darüber hinaus
Jugendarbeit, sowohl innerhalb der Gemeinde, als auch als offene Arbeit für die
Jugendlichen des Stadtviertels und darüber hinaus
Jugendfreizeiten und Freizeitangebote für Jugendliche an Wochenenden
Arbeit mit jungen Erwachsenen und alten Menschen innerhalb der Gemeinde
und darüber hinaus
Arbeit im Stadtviertel durch verschiedene Aktivitäten und Mitarbeit in Gremien
(u.a. im AK Liebigstraße)
Mitarbeit in ökumenischen Gremien der Stadt Aachen (u.a. ACK) und darüber
hinaus
Durchführung von Konferenzen, Kursen, Seminaren und Freizeitangeboten
Herausgabe von Schrifttum und Arbeitshilfen,
Unterstützung und Hilfestellung missionarischer Arbeitsformen in der Region und
darüber hinaus,
Gemeindegründung
Errichtung und Führung von Einrichtungen zur Erreichung der unter §2.1
genannten Ziele,
Ansammlung von Mitteln und Weitergabe an andere steuerbegünstigte,
gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts im In‐ und
Ausland, die jene für steuerbegünstigte, gemeinnützige Zwecke im Sinne des
§2.1 dieser Satzung verwenden müssen.
1

§ 2.2.16

Schuldnerberatung und Vergabe von zinsverbilligten und zinslosen Darlehen, um
diese an in Not geratene Menschen weiterzugeben.

§3
§ 3.1

Basis
Der Verein bekennt sich mit den Kirchen der Reformation dazu, dass die Heilige
Schrift die alleinige Quelle und vollkommene Richtschnur des Glaubens, der
Lehre und des Lebens ist und dass das Heil allein im Glauben empfangen wird.
Er bekennt sich in Gemeinschaft mit der alten Kirche zu den altkirchlichen
Glaubensbekenntnissen, dem apostolischen, nicänischen und athanasianischen
Bekenntnis.
Der Verein bekennt sich zu den Werten und Prioritäten der weltweiten Vineyard‐
Bewegung, der Basis der weltweiten Ev. Allianz nach der Neuformulierung vom
6.4.1972 und der Lausanner Verpflichtung von 1974.
Die Arbeit des Vereins ist über konfessionelle Grenzen hinweg offen. So sind
Menschen anderer Konfessionen zur Mitarbeit ebenso willkommen, sofern sie
mit den Grundlagen des Vereins übereinstimmen.

§ 3.2

§ 3.3

§4
§ 4.1
§ 4.2
§ 4.3
§ 4.4

Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der
Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Auslagen, sowie von angemessenen
Vergütungen für Dienstleistungen bleiben hiervon unberührt.

§5

Freundeskreis
Der Verein unterhält zur Unterstützung seiner Arbeit einen Freundeskreis.

§6
§ 6.1

Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können alle volljährigen Mitglieder der Gemeinde
Vineyard Aachen werden, die die Satzung bejahen.
Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der
Vorstand, der seine Entscheidung nicht begründen muss.
Die Mitgliedschaft endet:
durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand,
durch Ausschluss aus dem Verein, der durch den Vorstand beschlossen werden
kann, sofern das Mitglied in erheblichen Maß gegen die Vereinsinteressen
verstoßen hat oder die Aufnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllt.
durch Beendigung der Mitgliedschaft in der Gemeinde oder durch Tod.

§ 6.2
§ 6.3
§ 6.3.1
§ 6.3.2

§ 6.3.3
§7
§ 7.1
§ 7.2

Organe
Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
2

§8
§ 8.1
§ 8.2

§ 8.3

§ 8.4
§ 8.4.1

§ 8.4.2
§ 8.4.3
§ 8.4.4
§ 8.4.5
§ 8.4.6
§ 8.4.7
§ 8.4.7.1

§ 8.4.8
§ 8.5

§9
§ 9.1

§ 9.2
§ 9.2.1
§ 9.2.2
§ 9.2.3
§ 9.2.4

Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden und im Verhinderungsfall
vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung
und unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen einberufen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß
eingeladen ist und mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit
gefasst. Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll
festzuhalten, das vom Vorsitzenden und Protokollführer zu unterschreiben ist.
Aufgaben der Mitgliederversammlung (MGV)
Die MGV genehmigt die Tagesordnung. Anträge für die Tagesordnung sind
spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand
einzureichen. Weitere Tagesordnungspunkte können nur für ein beratendes
Gespräch aufgenommen werden.
Die MGV genehmigt das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung.
Die MGV nimmt den Jahresbericht entgegen.
Die MGV genehmigt den Rechnungsabschluss.
Die MGV benennt zwei Kassenprüfer.
Die MGV entlastet den Vorstand.
Die MGV wählt aus ihrer Mitte den Vorstand für die Dauer von vier Jahren.
Wiederwahl ist möglich.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus, so kann der
Vorstand ein neues Mitglied benennen, das das Amt des Ausscheidenden
übernimmt. Die nächste MGV muss dies durch eine Wahl bestätigen.
Die MGV beschließt mit mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder über
Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf schriftlichen Antrag von
mindestens 30% der Mitglieder einberufen werden.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung muss spätestens sechs Wochen
nach Antragstellung einberufen werden.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus bis zu vier von der Mitgliederversammlung gewählten
Vorstandsmitgliedern:
* dem stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender),
* dem Schatzmeister,
* bis zu zwei Beisitzern
und Kraft Amtes dem/der Hauptleiter/in der Gemeinde als 1. Vorsitzenden.
Der Vorstand strebt bei allen Entscheidungen Einmütigkeit an.
Aufgaben des Vorstandes
Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Er bearbeitet die Anträge auf Aufnahme in der Mitgliedschaft.
Er stellt hauptamtliche Mitarbeiter/innen an.
Die Vertretung des Vereins nach $26 BGB erfolgt durch den ersten oder zweiten
Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinschaftlich.
3

§ 10
§ 10.1.
§ 10.2
§ 10.3
§11

Finanzen
Die Finanzierung der Aufgaben des Vereins erfolgt durch:
Beiträge und Spenden, insbesondere aus dem Mitglieder‐ und Freundeskreis,
Zuschüsse,
sonstige Einnahmen.
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Vineyard Förderverein
Deutschland e.V. mit Sitz in München, der es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke im Sinne des §2 dieser Satzung zu verwenden hat.
Beschlossen am 11.1.2015

4

Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Kriterien
• nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,
• der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom
14.04.1994 und
• der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen
vom 20.12.1994

Profil des Trägers

Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig
sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen
Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder
überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe muss aber sowohl

Der Träger bietet selbst Leistungen gem. § 11ff SGB VIII an und trägt somit
unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei.

•
•

nach der Satzung als auch
in der praktischen Arbeit

Trägerverein Vineyard Aachen e.V.
Liebigstraße 10-12
52070 Aachen

Die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung und die
praktische Arbeit deutlich.
Zu den Schwerpunkten der bisher geleisteten Arbeit gehören:
• Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
• außerschulische Jugendbildung

als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt Die Anerkennung bezieht sich auf die Tätigkeit des Trägers in der Stadt Aachen
erscheinen.
für den o.g. Bereich der Jugendarbeit.
Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf
welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die
Anerkennung bezieht.
Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele
liegt vor
verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische
Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der
Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als
gemeinnützig erkannt worden ist.

Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
Im Einzelnen

Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls
folgende Kriterien herangezogen werden:
• Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,

•

Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und
Teilnehmerinnen,

•

Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen,

Der Verein Vineyard e.V. leistet Jugendarbeit im o.g. Sinne vor allem durch die
offene Jugendarbeit mit dem wöchentlichen Betrieb der G-light-Bar.
Zusätzlich gibt es noch spezielle Gruppenangebote wie z.B. die Mädchengruppe,
die Crash-Kids oder das Werkstattprojekt.
In den Ferien unternimmt der Verein eine Jugendreise nach Italien.
In Kooperation mit der Grundschule Feldstraße führt Vineyard e.V. eine Theater
AG durch.
Darüber hinaus leistet der Verein Gemeinwesenarbeit im Viertel Aachen - Nord.
Das offene Angebot besuchen ca. 15-40 Kinder und Jugendliche, meist sind die
Besucher im Alter zwischen 9 und 12Jahre.
Die Gruppenangebote werden jeweils von ca. 5-10 Kindern Jugendlichen
wahrgenommen.
An der Jugendreise nehmen ca. 20 Jugendliche teil.
Bei der Theater AG beteiligen sich 10 Kinder.
1 Jugendleiter, Wald- und Erlebnispädagoge, 450,- € - Job
3 Dipl. Sozialpädagoginnen, Ehrenamt
1 Heilerziehungspfleger, Ehrenamt
7 feste Mitarbeiter aus verschiedenen Berufssparten, Ehrenamt

2

•

Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und
anderen öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe,

Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen öffentlichen und freien
Trägern ist gegeben.

•

Solidität der rechtlichen, organisatorischen und
finanziellen Verhältnisse

liegt vor

Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Die Vineyardgemeinde Aachen ist bereits seit über 20 Jahren innerhalb der
möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr kirchlichen Gemeinde in der Jugendarbeit aktiv. Der Trägerverein der Vineyard
als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist
Aachen e.V. wurde 2007 gegründet.
Im Rahmen der Stadtteilerneuerung Aachen Nord erweiterte der Träger 2011
sein Angebot für die Jugend des Viertels und konnte mit Mitteln aus diesem
Förderprogramm einen Jugendleiter einstellen. 2013 eröffnete der Verein ein
Jugendcafé, die „G-light-Bar“, wodurch nun ein offenes Angebot besteht.
Die sichere Beurteilung des Trägers ist somit möglich.
Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und
von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der
Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden
kann
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1
Nr. 4 SGB VIII)

Der Träger erfüllt durch seine Kinder – und Jugendarbeit im Viertel einen
wesentlichen Teil der Aufgaben der Jugendhilfe.

Gemäß der vorliegenden Satzung des Trägervereins Vineyard e.v. bietet der
Träger eine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden
Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen
und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des
Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie,
Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

3

Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
•

den vollständigen satzungsmäßigen Namen;

Trägerverein Vineyard e.V.

•

die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);

•

eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der
Organisationsform;

Liebigstraße 10-12
52070 Aachen
Tel: 0241-501444
buero@vineyard-aachen.de
siehe vorliegende Satzung

•

Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes;

1. Vorsitzende:
Birgit Schindler, 60 Jahre
Ev. Theologin und Gemeindeleiterin
Von Stauffenberg-Str. 3
52080 Aachen
2. Vorsitzender:
Arthur Kühn, 43 Jahre
Erlebnispädagoge und Forstwirt
Hostetstraße 142a
52223 Stolberg
Schatzmeisterin:
Ute Comanns, 58 Jahre
Hausfrau und Bankkauffrau
Schönauer Friede 73
52072 Aachen
Beisitzer:
Winfried Comanns, 58 Jahre
Architekt
Schönauer Friede 73
52072 Aachen
4

Beisitzerin:
Elke May, 52 Jahre
OGS Betreuerin
Wiesenstr. 76
52222 Stolberg
•

Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden);

./.

•

Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung;

•

Höhe des monatlichen Beitrages;

Der Trägerverein Vineyard e.V. hat 9 Mitglieder,
die Vineyardgemeinde Aachen hat 170 Mitglieder
kein Mitgliedsbeitrag

•

Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe

2011

Dem Antrag soll beigefügt werden:

liegt vor

•

die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil
einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;

•

Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der
AO;

liegt vor

•

ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung;

liegt vor

•

ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Auszüge liegen vor;
Internetauftritt: www.vineyard-aachen.de
bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger,
liegt vor

•

5