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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Rechnungsprüfung

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0155/WP17
öffentlich
20.10.2015
45/200

Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 2015 - 5-060101-900-00300-300-2, 78180000
"Zuschüsse an freie Träger"
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

03.11.2015
11.11.2015

KJA
Rat

Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
1.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen seine Zustimmung zur Genehmigung von
überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000 € auf 5-060101-900-00300-300-2;
78180000 „Zuschüsse an freie Träger“ zu erteilen.

2.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt seine Zustimmung zur Genehmigung von
überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000 € auf 5-060101-900-00300-300-2;
78180000 „Zuschüsse an freie Träger“ zu erteilen.

Vorlage FB 45/0155/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.11.2015

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

1)

5-060101-900-00300-300-2; 68100000

2)

5-060101-900-00300-300-2; 78180000

3)

5-060101-800-00100-810-1; 78310000

4)

5-060101-800-00100-810-1; 78350000

investive

Ansatz

fortgeschriebener

Auswirkungen

2015

Ansatz 2015

Einzahlungen

1)

- 248.000

2)
3)

Auszahlungen

1)

4)

Ergebnis

- 248.000

293.000

2)

195.000

3)

149.700

4)

389.700

+ Verbesserung /

393.000

1)

Ansatz

fortgeschriebener

Gesamt-

Gesamt-

2016 ff.

Ansatz 2016 ff.

bedarf (alt)

bedarf (neu)

- 1.800.000
2)

4)

389.700

3)

175.000
4)

1.198.700
1.508.700

0

-Verschlechterung

- 1.800.000

0

0

0

0

0

0

2) 1.935.000

1.935.000
3)

120.000
124.700

1)

175.000

1.198.700
1.508.700

0

Deckung ist gegeben über 5-060101800-00100-810-1; 78310000 und

Deckung ist gegeben / keine

78350000

ausreichende Deckung vorhanden

1)

1-060101-800-4; 42910010

2)

1-060101-800-4; 53180010 Auflösung ARAP

3) 1-060101-800-4; 52560000
4) 4-060101-929-3; 53180000
konsumtive

Ansatz

fortgeschrieben

Ansatz

fortgeschriebener

Folgekosten

Folgekosten

Auswirkungen

2015

er Ansatz 2015

2016 ff.

Ansatz 2016 ff.

(alt)

(neu)

Ertrag

1)
2)

Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung

1)

-49.600

-49.600

1)

-868.800

1)

-868.800

0

0

58.600

78.600

949.800

1.009.800

0

20.000

3)

615.100

590.100

2.464.700

2.464.700

0

0

4)

339.900

339.900

1.019.700

1.019.700

0

0

0

0

0

0

0

0

964.000

959.000

3.565.400

3.625.400

0

20.000

- 5.000

60.000

Deckung ist gegeben / keine

Deckung ist gegeben über 4-

ausreichende Deckung vorhanden

060101-929-3; 53180000

Vorlage FB 45/0155/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.11.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Zum KiTa-Jahr 2015/2016 ist die KiTa Kalverbenden in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in
Betrieb gegangen.
Es handelt sich bei dieser KiTa um einen 5-gruppigen Neubau.
Bauseits wurde die KiTa ausschließlich mit den festen Einbauten (Küche, Teeküche, Kinderspülen,
Garderoben, Wickeltische) bestückt, so dass eine vollständige Ausstattung der KiTa mit Möbeln,
Teppichen, Spielmaterial etc. erforderlich war.
Für die Grundausstattung von vollständigen KiTa Neubauten, die von freien Trägern übernommen
werden, ist die Gewährung eines städt. Zuschusses vorgesehen.
Die Mittel für die Ausstattung der KiTa Kalverbenden wurden auf dem PSP 5-060101-800-00100-8101; 7831000 etatisiert, da bei Beginn der Planungen noch nicht bekannt war, dass die KiTa von einem
freien Träger übernommen wird und daher zunächst als städt. KiTa geplant wurde.
Es wurden zunächst Mittel in Höhe von 75.000 € vorgesehen.
Erfahrungen aus den letzten Projekten haben gezeigt, dass bei der Ausstattung neuer Gruppen mit
15.000 – 20.000 € zu kalkulieren ist.
Bei der Festlegung der Höhe des Zuschusses an die AWO wurde sich zusätzlich an der Förderhöhe
für Ausstattung der Investitionskostenförderung des Landes orientiert.
Diese liegt bei 1.700 €/ U3 Platz.
Kalkuliert man diese Summe für die 22 U3 Plätze der KiTa Kalverbenden und setzt für ü3 Plätze einen
geringeren Zuschuss in Höhe von 1.000 € an, wird im Ergebnis ein Zuschuss in Höhe von insgesamt
100.000 € als erforderlich und realistisch gewertet.
Ein von der AWO mit einem Ausstatter von KiTas erstellter Anforderungskatalog wies Kosten für
Ausstattung von über 100.000 € aus, so dass mit dem Zuschuss keine Finanzierung über Bedarf
erfolgte.
Mit Bescheid vom 12.05.2015 wurde der AWO ein Zuschuss in Höhe von 100.000 € gewährt.
Der Zuschuss wurde mit der Auflage versehen, dass er zum Zweck der Betreuung von Kindern im
Alter von 0-6 Jahren in den Räumlichkeiten Kalverbenden einzusetzen ist und die Betreuungsplätze in
diesen Räumlichkeiten für eine Dauer von mindestens 5 Jahren bereit zu stellen sind. Die
verausgabten Mittel für die angeschafften Einrichtungsgegenstände sind von Seiten der AWO über ein
Inventarverzeichnis und Einreichung der Rechnungen nachzuweisen.
Um die Mittel für die Ausstattung, die nun als Zuschuss an die AWO ausgezahlt werden mussten,
haushalterisch korrekt auszuzahlen, erfolgte die Auszahlung aus 5-060101-900-00300-3001;78180000 „Zuschüsse an freie Träger“.

Vorlage FB 45/0155/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.11.2015

Seite: 3/4

2. Verlagerung
Bei PSP-Element 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 sind Mittel in Höhe von 293.000 € in 2015
etatisiert.
Bei der Mittelfreigabe in Höhe von 100.000 € für die KiTa Kalverbenden wurde nicht beachtet, dass
die vorgenannten Haushaltsmittel bereits insgesamt für beantragte und bewilligte Zuschüsse an freie
Träger gebunden waren. Da diese Mittel noch nicht im entsprechenden EDV-Verfahren vorgemerkt
waren, wurden bei der Auszahlung an die AWO fälschlicher Weise noch freie Mittel ausgewiesen.
Damit die bereits bewilligten Zuschüsse an die entsprechenden freien Träger ausgezahlt werden
können ist es erforderlich, die für die KiTa Kalverbenden vorgesehenen Ansätze der PSP-Elemente 5060101-800-00100-810-1; 78310000 (75.000 €) und 5-060101-800-00100-810-1; 7 78350000
(25.000 €) zur Deckung für die Mehrauszahlungen beim PSP-Element 5-060101-900-00300-300-2;
78180000 zu verwenden.
Da die Bereitstellung der Mittel die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NRW überschreitet, ist vor der
Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

3. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, Mittel in Höhe von 75.000 € von PSP-Element 5-060101-800-00100-8101; 78310000 sowie in Höhe von 25.000 € von PSP-Element 5-060101-800-00100-810-1; 78350000
auf das PSP-Element 5-060101-900-00300-300-2 zu verlagern und damit einer überplanmäßigen
Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 100.000 € zuzustimmen, um die Weiterleitung der
bewilligten Fördermittel an freie Träger in diesem Jahr vornehmen zu können.

Vorlage FB 45/0155/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 26.11.2015

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