Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0133/WP17-1
öffentlich
35022-2013
24.09.2015
FB 61/010 // Dez. III

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße /
Breitbendenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk AachenEilendorf im Bereich zwischen Brander Straße, Breitbendenstraße,
Hubert-Spickernagel-Staße, Franz-Delheid-Straße
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

21.10.2015

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße / Breitbendenstraße - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen Brander Straße,
Breitbendenstraße, Hubert-Spickernagel-Staße, Franz-Delheid-Straße in der vorgelegten Fassung
gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Vorlage FB 61/0133/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.10.2015

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB61/0133/WP17 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand
dieser Ratsvorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 805 ist seit dem 27.09.1999 rechtskräftig. Er wurde aufgestellt, um ein kinderund familienfreundliches Wohngebiet zu schaffen und ein energiebewusstes und solares Bauen zu
ermöglichen. Der Bebauungsplan wird derzeit umgesetzt, das Bebauungsplangebiet ist größtenteils
bebaut.
Um den Qualitätsanforderungen im Nahverkehr besser entsprechen zu können, soll eine Buslinie bis
an das Wohngebiet von der Von-Coels-Straße herangeführt werden. Aus diesem Grund soll im
Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße eine
Wendeanlage für Busse eingerichtet werden.
Das Plangebiet der I. Änderung umfasst diesen Kreuzungsbereich. Um Planungsrecht für die
Buswendeschleife zu schaffen, soll der Bebauungsplan so geändert werden, dass die nicht mehr
benötigte Festsetzung „Versorgungsfläche“ herausgenommen und stattdessen „Öffentliche
Verkehrsfläche“ festgesetzt wird. Die vorliegende I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 betrifft
ausschließlich den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.
Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes haben sich weitere Änderungserfordernisse ergeben,
die sich ausschließlich auf die Schriftlichen Festsetzungen beziehen. Die geplanten Änderungen der
Schriftlichen Festsetzungen erfolgen aus verfahrenstechnischen Gründen in einem gesonderten
Änderungsverfahren (II. Änderung Bebauungsplan Nr. 805).
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 auf Empfehlung der Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf hin den Aufstellungs- und den Offenlagebeschluss für diese I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 805 gefasst.
Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
fand in der Zeit vom 15.06.2015 bis einschließlich 17.07.2015 statt.
Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Behörden
eingegangen.
Eine weitere Beratung in der Bezirksvertretung und im Planungsausschuss ist daher nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 in der vorgelegten Fassung
als Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
Begründung zur Bebauungsplanänderung
Zusammenfassende Erklärung

Vorlage FB 61/0133/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 01.10.2015

Seite: 2/2

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Begründung
zur I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805
- Brander Straße/Breitbendenstraße im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf,
zwischen Brander Straße, Breitbendenstraße, Hubert-Spickernagel-Staße, Franz-Delheid-Straße
zur Satzung

Lage des Plangebietes

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805
- Brander Straße/Breitbendenstraße-

Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.09.2015

Inhaltsverzeichnis
1

Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 3
1.1 Beschreibung des Plangebietes .................................................................................................................... 3
1.2 Bestehendes Planungsrecht .......................................................................................................................... 3

2

Anlass der I. Änderung .............................................................................................................................................. 3

3

Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 3

4

Umweltbelange ........................................................................................................................................................... 4

5

Auswirkungen der Planung ....................................................................................................................................... 4

6

Kosten.......................................................................................................................................................................... 4

7

Plandaten..................................................................................................................................................................... 4

Seite 2 / 4

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805
- Brander Straße/Breitbendenstraße1
1.1

Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.09.2015

Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Beschreibung des Plangebietes

Das ca. 676m² große Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des neuen Wohngebietes Brander Straße/Breitbendenstraße,
im Kreuzungsbereich zwischen Hubert-Spickernagel-Straße, Franz-Delheid-Straße und Brander Straße. Es ist Teil des
Bebauungsplanes Nr. 805 - Brander Straße/Breitbendenstraße-. Die Fläche ist provisorisch befestigt und wird derzeit
schon versuchsweise als Buswendeschleife genutzt.
Der Bebauungsplan Nr. 805 befindet sich zurzeit in der Umsetzung. Das Plangebiet ist zum großen Teil bebaut und die
zentralen öffentlichen Grünflächen werden hergestellt. Die verkehrliche Erschließung des Wohngebietes erfolgt
ausschließlich durch den motorisierten Individualverkehr von der Von-Coels-Straße aus über die Brander Straße und die
Breitbendenstraße.

1.2

Bestehendes Planungsrecht

Der Bebauungsplan Nr. 805 –Brander Straße/Breitbendenstraße – ist seit dem 24.09.99 rechtskräftig. Er wurde
aufgestellt, um ein kinder- und familienfreundliches Wohngebiet zu schaffen und ein energiebewusstes und solares
Bauen zu ermöglichen. Der Bebauungsplan setzt neben den Verkehrsflächen im Wesentlichen „Allgemeines Wohngebiet“
und eine zentrale „öffentliche Grünfläche“ fest. Im nördlichen Planbereich, in der Verlängerung der Brander Straße setzt
der Bebauungsplan eine ca. 219m² große Fläche als „Versorgungsfläche (Heizanlage)“ für Nahwärmeversorgung auf
Basis von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) fest.

2

Anlass der I. Änderung

Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt derzeit für den motorisierten Individualverkehr von der Von-Coels-Straße aus,
über die Brander Straße und die Breitbendenstraße. Um den Qualitätsanforderungen im Nahverkehr besser entsprechen
zu können, soll eine Buslinie bis an das Wohngebiet von der Von-Coels-Straße herangeführt werden. Aus diesem Grund
soll im Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße eine Wendeanlage für
Busse eingerichtet werden. Die Haltestelle ist in der Brander Straße geplant. Eine komplette Durchfahrung des Gebietes
durch den Linienbus ist aufgrund der schmalen Straßenquerschnitte im Gebiet und einer fehlenden zweiten
Erschließungsmöglichkeit, z.B. über die Schlackstraße, nicht möglich.

3

Ziel und Zweck der Planung

Der Bebauungsplan setzt im Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße
„Öffentliche Verkehrsfläche“ und „Versorgungsfläche, Heizanlage“ mit einer überbaubaren Fläche, GRZ 1,0 und
zweigeschossig fest. Diese Festsetzung erfolgte, um hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Nahwärmeversorgung auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu schaffen. Mittlerweile wurde aber ein großer Teil
der Bebauung realisiert und alle genehmigten Bauvorhaben haben eine individuelle Lösung für die Versorgung mit
Wärme gewählt, so dass die planungsrechtliche Festsetzung für eine zentrale Versorgungsfläche mit der
Zweckbestimmung Heizanlage nicht mehr erforderlich ist. Diese Fläche soll nun für die ÖPNV-Anbindung als
Buswendeschleife genutzt werden. Die Anordnung der Buswendeschleife und einer Haltestelle an der Brander Straße ist
an dieser Stelle aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, da bei Realisierung des Altenheimes die Buswendeanlage und die
Haltestelle direkt vor der Tür liegen und gerade für die älteren Menschen eine gute Möglichkeit für Mobilität schafft.

Seite 3 / 4

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805
- Brander Straße/Breitbendenstraße-

Begründung zur Satzung
Fassung vom 07.09.2015

3.1.
Jugend- und Familienfreundlichkeit
Mit der Anbindung des Wohngebietes an den öffentlichen Personennahverkehr wird die eigenständige Mobilität für Kinder
und Jugendliche erleichtert. Auch für die älteren Menschen bietet die direkte Anbindung des Wohngebietes an den
Öffentlichen Personennahverkehr eine bessere Möglichkeit für eine selbstbestimmte Mobilität.

3.2.
Klimaschutz
Die attraktive Anbindung des Wohngebietes an den öffentlichen Personennahverkehr wirkt sich positiv auf den
Klimaschutz aus, da die Möglichkeit zur Reduzierung des Individualverkehrs und damit Reduzierung des Co2-Ausstoßes
geschaffen wird.

4

Umweltbelange

Von der Änderung des Bebauungsplanes und der Festsetzung einer Verkehrsfläche sind keine negativen Auswirkungen
auf die Umwelt zu erwarten.

5

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzung der Versorgungsfläche ist obsolet, da alle bisher genehmigten Bauvorhaben über eine eigene
Energieversorgung verfügen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird Planungsrecht geschaffen, um eine
verkehrliche Anbindung des Wohngebietes an den öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen. Diese Anbindung
verringert den motorisierten Individualverkehr und schafft ein attraktives Angebot für die Mobilität.

6

Kosten

Die Errichtung der Wendeanlage kann bei der Herstellung der Erschließungsstraßen im Gebiet erfolgen. Mittel stehen
hierfür in den eingeplanten Haushaltsmitteln für den Endausbau der Straßen bereit.

7

Plandaten

Plangebietsgröße / Öffentliche Verkehrsfläche

ca. 676m²

Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.10.2015 die
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 -Brander Straße/Breitbendenstraße- als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den 22.10.2015
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

Seite 4 / 4

FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Zusammenfassende Erklärung
gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805
- Brander Straße / Breitbendenstraße im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf
im zwischen Brander Straße und Breitbendenstraße

Lage des Plangebietes

Seite 1 / 3

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805
-Brander Straße/Breitbendenstraße-

Zusammenfassende Erklärung
zur Satzung

Zusammenfassende Erklärung
1. Verfahrensablauf
04.03.2015

Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf

Empfehlung an den Planungsausschuss, die Änderung und gemäß
§ 3 Abs. 2 die öffentliche Auslegung der I. Änderung in der
vorliegenden Fassung zu beschließen;

26.03.2015

Planungsausschuss

Beschluss zur Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 die öffentliche
Auslegung der I. Änderung in der vorliegenden Fassung;

15.06. bis 17.07.2015

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
der öffentlichen Belange;

19.08.2015

Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf

Mitteilung der Verwaltung, dass keine Eingaben zur Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung eingegangen sind;

27.08.2015

Planungsausschuss

Mitteilung der Verwaltung, dass keine Eingaben zur Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung eingegangen sind;

21.10.2015

Rat der Stadt Aachen

Beschluss der I. Änderung Bebauungsplan als Satzung gem. § 10
BauGB

2.

Ziel der Bebauungsplanaufstellung

Der seit 1999 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 805 –Brander Straße/Breitbendenstraße –wurde aufgestellt, um ein
kinder- und familienfreundliches Wohngebiet zu schaffen und ein energiebewusstes und solares Bauen zu ermöglichen.
Zurzeit findet die Umsetzung des Bebauungsplanes statt. Die Baustraßen sind hergestellt, zahlreiche Wohnhäuser
wurden bereits errichtet und zurzeit wird die öffentliche Grünfläche angelegt. Um den Qualitätsanforderungen im
Nahverkehr besser entsprechen zu können, soll das Wohngebiet an den Öffentlichen Nahverkehr angebunden und eine
Buslinie bis an das Wohngebiet von der Von-Coels-Straße herangeführt werden. Da eine komplette Durchfahrung des
Gebietes durch den Linienbus aufgrund der schmalen Straßenquerschnitte im Gebiet und einer fehlenden zweiten
Erschließungsmöglichkeit, z.B. über die Schlackstraße, nicht möglich ist, soll im Kreuzungsbereich Hubert-SpickernagelStraße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße eine Wendeanlage für Busse eingerichtet werden.
Der Bebauungsplan Nr. 805 setzt aber für diesen Bereich „Versorgungsfläche (Heizanlage)“ fest. Diese Festsetzung ist
obsolet, da alle bisher realisierten Gebäude über eine eigene Energieversorgung verfügen.
Um Planungsrecht für eine Buswendeschleife zu schaffen, wird der Bebauungsplan so geändert, dass die Festsetzung
„Versorgungsfläche (Heizanlage)“ herausgenommen und stattdessen „Öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt wird.
3.

Berücksichtigung der Umweltbelange

Von der Änderung des Bebauungsplanes sind keine Umweltbelange betroffen.
4.

Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Von der Möglichkeit, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern, wurde von der Öffentlichkeit kein Gebrauch gemacht.
Seite 2 / 3

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805
-Brander Straße/Breitbendenstraße4.

Zusammenfassende Erklärung
zur Satzung

Berücksichtigung der Behördenbeteiligung

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden 3 Behörden/sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese haben sich
nicht zur beabsichtigten Änderung geäußert.
Diese Zusammenfassende Erklärung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen in seiner
Sitzung am 21.10.2015 die I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße/Breitbendenstraße – als Satzung beschlossen hat.

Aachen, den 22.10.2015
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

Seite 3 / 3