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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 50/0105/WP17
öffentlich
15.10.2015

Eckpunkte für eine integrative Flüchtlingspolitik in Deutschland
Beratungsfolge:

TOP: - 7 -

Datum

Gremium

Kompetenz

28.10.2015

INT

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt das Strategiepapier der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz vom 21.09.2015 zur Kenntnis.

Prof. Dr. Sicking
( Beigeordneter )

Vorlage FB 50/0105/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 05.11.2015

Seite: 1/3

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebe-

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebe-

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Es ergeben sich keinen finanziellen Auswirkungen.

Vorlage FB 50/0105/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 05.11.2015

Seite: 2/3

Erläuterungen:
Die Verwaltung legt dem Integrationsrat das als Anlage beigefügte Strategiepapier der Beauftragten
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz vom
21.09.2015 zur Kenntnisnahme vor.

Anlage/n:
Anlage 1 - Strategiepapier der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz vom 21.09.2015

Vorlage FB 50/0105/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 05.11.2015

Seite: 3/3

Strategiepapier der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz vom 21.09.2015

Die Eckpunkte umfassen

1. Spracherwerb
2. Bildung von Anfang an – Kitas und Schule
3. Ausbildung
4. Arbeitsmarkt
5. Gesundheitswesen
6. Sozialer Wohnungsbau
7. Integration in die Gesellschaft.
Menschlich, ehrlich, gerecht – Eckpunkte für eine integrative
Flüchtlingspolitik in Deutschland

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin
Aydan Özoğuz hat am 21.09.2015 ein Eckpunktepapier für eine integrative Flüchtlingspolitik in
Deutschland vorgestellt.

Weltweit sind knapp 60 Millionen Menschen auf der Flucht, nur wenige davon suchen Schutz in der
Europäischen Union. Gleichwohl sind über 800.000 Asylsuchende, die dieses Jahr allein in
Deutschland erwartet werden, natürlich eine große Herausforderung für unser Land. Klar ist, wir
können nicht länger so tun, als ob uns die Krisen und Kriege dieser Welt nichts angehen würden.
Europa ist keine Insel, wir können und wir wollen uns nicht abschotten. Wenn es eine Lehre aus den
vergangenen Monaten gibt, dann die, dass sich die EU viel stärker als bisher bei der Bekämpfung der
Fluchtursachen engagieren muss, auch die Nachbarstaaten von Krisenregionen brauchen mehr
Unterstützung. Klar ist auch, dass die EU sich endlich auf ihre Grundwerte besinnen muss und eine
faire und verbindliche Verteilung der Flüchtlinge braucht. Voraussetzung dafür ist aber, dass die EUweiten gemeinsamen Standards bei der Aufnahme der Flüchtlinge und den Asylverfahren in allen
Mitgliedstaaten eingehalten werden. Kein Mitgliedstaat darf Schutzsuchende so schlecht behandeln,
dass sie alles tun, um zu verhindern, dort ihr Asylverfahren zu durchlaufen.

Für eine integrative Flüchtlingspolitik sind Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in der Pflicht: Der
Bund muss die Länder und Kommunen strukturell und dauerhaft bei den Kosten für die Unterbringung
und Versorgung unterstützen. Die Länder wiederum müssen ihre Kosten offenlegen und finanzielle
Hilfen des Bundes an ihre Kommunen weitergeben. Und während der Bund alles für schnellere
Asylverfahren unternehmen muss, sind die Länder aufgerufen, Maßnahmen in ihrer Verantwortung –
wie die Unterbringung der Flüchtlinge oder auch Rückführungen – ebenfalls zügig umzusetzen.

Nicht jeder Asylsuchende wird bei uns bleiben können, viele aber schon und manche ein Leben lang.
Bleiben wir also realistisch: Nur über eine nachhaltige Integration von Anfang an können wir
Konkurrenz- oder Neid-Debatten verhindern. Auf der anderen Seite ist es auch mit einem Hinweis auf
den Fachkräftemangel nicht getan. Deutschland wird weiter für die Einwanderung von Fachkräften
werben, aber diese Diskussion müssen wir strikt trennen von dem Recht auf internationalen Schutz:
Jeder Mensch hat das Recht, Asyl zu beantragen – und erhält Flüchtlingsschutz, wenn Verfolgung
oder Bürgerkriegsgefahren drohen. Die Qualifikation von Flüchtlingen spielt dabei keine Rolle.

Heute wissen wir: Es nützt niemandem, Flüchtlinge tatenlos in den Unterkünften herumsitzen zu
lassen und von unserer Gesellschaft abzuschotten bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. Das ist
verheerend für die Menschen, zum Nachteil für unsere Sozialsysteme und vollkommen unverständlich
für die Bevölkerung. Wer hier eine Bleibeperspektive hat, muss sofort Angebote zur Integration
bekommen. Und die Angebote müssen sinnvoll aufeinander aufbauen: Als Erstes sind Maßnahmen
zum Spracherwerb bereitzustellen, nur dann können weitere Maßnahmen zur Integration in die
Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt Erfolg haben. Und nur so können wir unnötige Folgekosten
vermeiden.

Früh einsetzende und nachhaltige Integrationsmaßnahmen wird es nicht zum Nulltarif geben. Das sind
jedoch gute Investitionen in die Zukunft. Dieser Aspekt muss noch viel stärker in die laufenden
Beratungen über den Umgang und die Kosten der Unterbringung, Versorgung und Integration von
Flüchtlingen einbezogen werden.

Deshalb schlage ich folgende Eckpunkte für eine integrative Flüchtlingspolitik vor:

1. Spracherwerb
• Mit dem Erwerb der deutschen Sprache steht und fällt die Integration. Zentrales Instrument zum
Spracherwerb sind und bleiben die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF). Diese Kurse (Umfang: 600 Stunden) sind für Asylbewerber und Geduldete mit
Bleibeperspektive sofort zu öffnen und die erforderlichen Mittel vom Bund bereitzustellen. Überfällig ist
auch, die Honorare und Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte zu verbessern.
• Bereits in den Erstaufnahme-Einrichtungen sollen erste Sprachmodule angeboten werden, mit denen
sich Flüchtlinge im Alltag verständigen können und in denen sie auch erste Kenntnisse über unser
Land erwerben.
2. Bildung von Anfang an – Kitas und Schule
• Wir brauchen mehr Kita-Plätze und den weiteren Ausbau des Programms „Schwerpunkt-Kitas
Sprache und Integration", um erste Sprachförderung für alle, nicht nur für Flüchtlingskinder,
anzubieten.
• Die Beschulung von Flüchtlingskindern und jugendlichen Flüchtlingen ist schon heute eine riesige
Herausforderung für alle Bundesländer. Die Kultusministerkonferenz ist gefordert, einheitliche

Bildungsstandards sicherzustellen und ein schlüssiges Konzept zu erarbeiten, wie Flüchtlingskinder
bundesweit in den Erstaufnahme-Einrichtungen und auch danach auf die Beschulung in Regelklassen
vorbereitet werden können.
• Für die Beschulung müssen die Bundesländer ausreichend qualifizierte Lehrkräfte und
Sozialpädagogen bereitstellen. Es muss sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche in
speziellen Lerngruppen („Willkommensklassen“) zunächst Deutsch lernen, um dann in die
Regelklassen integriert und die Schule mit Erfolg abschließen zu können. Das gilt für alle
Schulformen. An unseren Universitäten muss die Fortbildung „Deutsch als Zweitsprache“ massiv
ausgebaut werden, damit Lehrerinnen und Lehrer sich qualifizieren können.

3. Ausbildung
• Junge Asylbewerber und Geduldete müssen bei uns eine begonnene Ausbildung beenden können
und brauchen für die gesamte Dauer der Ausbildung einen regulären Aufenthaltstitel. Anschließend
müssen sie natürlich am Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Das Gesetz zur Neubestimmung des
Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (am 1. August 2015 in Kraft getreten) war mit der
Einführung der regelmäßigen Verlängerung der Duldung während der Ausbildung ein Anfang, reicht
aber nicht aus. In diesem Zusammenhang ist auch die starre Altersgrenze von 21 Jahren zu
überdenken, die Auszubildende von dieser Aufenthaltsmöglichkeit ausschließt.
• Es ist zu prüfen, wie die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit für
junge Asylbewerber und Geduldete geöffnet werden können. Die erforderlichen Mehrbedarfe sind im
Bundeshaushalt und nicht aus Beitragsmitteln bereit zu stellen.

4. Arbeitsmarkt
Den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Geduldete haben wir bereits nach drei Monaten
ermöglicht, nach 15 Monaten komplett ohne Vorrangprüfung. Weitere Maßnahmen sind aber
erforderlich:
• Die Vorrangprüfung sollte aufgehoben werden.
• Die berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF-Kurse) ist erheblich auszuweiten, damit
Flüchtlinge in Anknüpfung an die im Integrationskurs erworbenen allgemeinen Sprachkenntnisse auch
arbeitsspezifische Sprachkenntnisse erwerben können.
• Das Verbot der Leiharbeit für Asylbewerber und Geduldete in den ersten vier Jahren ihres
Aufenthalts muss jetzt fallen.
• Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sind auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten. Die
im Modellprojekt („Early Intervention“) erprobten Maßnahmen, mit denen einige Arbeitsagenturen die
Vermittlung von Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt gezielt vorantreiben, müssen in allen
Arbeitsagenturen und Jobcentern zur Anwendung kommen: Das Modell muss zur Regel werden.
Dafür ist es auch notwendig, die personelle Ausstattung zu verbessern und die interkulturelle Öffnung
weiter voranzutreiben. Denn klar ist: Auch wenn unter den Flüchtlingen Fachkräfte sind, so werden
doch viele bei der Integration in den Arbeitsmarkt Unterstützung benötigen.
• Sämtliche Instrumente zur Integration in den Arbeitsmarkt sind daraufhin zu überprüfen, ob sie auch
für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und für Geduldete zu öffnen sind. Die erforderlichen

Mittel sind im Bundeshaushalt einzustellen. Wir müssen auch die Wirtschaft beim Wort nehmen. Der
Ruf der Wirtschaft nach Fachkräften aus dem Ausland ist verständlich, aber sie muss weiter ihren
Beitrag für die Integration in die Ausbildung und in den Arbeitsmarkt für alle Menschen in unserem
Land leisten. Dazu gehört, bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Maßnahmen
berufsbegleitend einzurichten. Dazu gehört auch, keine Diskriminierung zuzulassen: Es ist
inakzeptabel, dass Bewerber allein aufgrund ihres fremd klingenden Nachnamens oder ihrer Herkunft
schlechtere Chancen haben.

5. Gesundheitswesen
Eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht. Jeder Mensch muss ohne
bürokratische Hürden zum Arzt gehen können. Deshalb brauchen wir die flächendeckende Einführung
der Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Das spart Bürokratie und Kosten. Ebenso sind die
Leistungseinschränkungen bei der Gesundheitsversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
zu überprüfen. Viele Flüchtlinge haben unvorstellbar Schreckliches in ihrer Heimat oder auf der Flucht
erlebt. Traumata, die nicht therapeutisch behandelt werden, können sich chronifizieren und dann zu
dauerhafter Krankheit führen. Deshalb müssen wir für traumatisierte Menschen eine frühzeitige
Behandlung sicherstellen und dafür sorgen, dass die darauf spezialisierten Behandlungszentren
bundesweit auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt werden.

6. Sozialer Wohnungsbau
• Wir brauchen mehr sozialen Wohnungsbau und mehr Wohnraum mit bezahlbaren Mieten – für alle
Menschen in unserem Land! Die Kompensationsmittel des Bundes an die Länder sind deshalb für den
Zeitraum bis 2019 zu verdoppeln.
• Es ist zu prüfen, ob der Bund seine Liegenschaften im Portfolio der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) prioritär für den sozialen Wohnungsbau und die Einrichtung von
Unterkünften bereitstellen kann.

7. Integration in die Gesellschaft
• Die Flüchtlingsaufnahme wäre aktuell ohne die vielen zehntausenden Ehrenamtlichen nicht zu
leisten. Es ist wichtig, dieses unglaubliche Engagement zu erhalten. Deshalb: Ehrenamt braucht
Hauptamt an seiner Seite, damit Motivation nicht verloren geht und sich keine Überforderung einstellt.
Deshalb

habe

ich

im

September

ein

Projekt

über

3,5

Millionen

Euro

mit

der

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gestartet. Das kann aber nur ein Anfang sein.
Wir brauchen bundesweit Anlaufstellen bei den Wohlfahrtsverbänden für alle Ehrenamtlichen, damit
nicht jede Initiative das Rad neu erfinden muss.
• Wir brauchen an der Schnittstelle zwischen Ehren- und Hauptamt auch 10.000 zusätzliche Stellen im
Bundesfreiwilligendienst, die im Bereich der Unterstützung von Flüchtlingen einzurichten sind.
• Viele Flüchtlinge kommen aus muslimisch geprägten Herkunftsstaaten, wie Syrien oder Irak. Umso
wichtiger ist es, die deutschen muslimischen Gemeinden und Verbände einzubinden und ihre
Kompetenzen zu nutzen. Sie haben eine ganz andere, nicht minder wichtige Beziehungsebene zu

dieser Gruppe und können sie bei der frühen Integration unterstützen. Dafür müssen wir die
Gemeinden und Verbände aber auch stärker in der Projektvergabe berücksichtigen.
• So hilfsbereit unser Land in diesen Tagen ist. Wir dürfen nicht übersehen, dass es auch andere
Tendenzen in unserem Land gibt. Und dass das menschenverachtende Weltbild von Rechtsradikalen
auch in Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und in Angriffen auf Ehrenamtliche oder
Kommunalpolitiker mündet. Für rechte Hetzer und Menschenfeinde gibt es Null Toleranz. Wichtig ist,
die Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus zu stärken und im Bundeshaushalt
entsprechend die Mittel aufzustocken. Die genannten Eckpunkte können eine integrative
Flüchtlingspolitik sicherstellen. Eine Politik, die menschlich, ehrlich und gerecht ist. Das ist eine
nationale Kraftanstrengung, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam schaffen müssen. Wichtig
ist, dass wir koordiniert vorgehen: Wer bei uns im Land bleibt, muss sofort Deutsch lernen können.
Nur dann werden die weiteren Integrationsschritte z.B. am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt klappen.
Auch mit Blick auf die hohen Flüchtlingszahlen ist klar: Wir stehen vor einem fundamentalen Wandel.
Unsere Gesellschaft wird weiter vielfältiger werden, das wird auch anstrengend, mitunter schmerzhaft
sein. Unser Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden. Es liegt an uns, ob wir darin
dennoch eher die Chancen sehen wollen oder die Schwierigkeiten. Eine Einwanderungsgesellschaft
zu sein heißt, dass sich nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, integrieren müssen. Alle müssen
sich darauf einlassen und die Veränderungen annehmen. Schon heute hat jeder fünfte Bürger einen
Migrationshintergrund: Deutschland ist längst nicht mehr der ethnisch homogene Nationalstaat, für
den ihn viele immer noch halten. Es wird Zeit, dass sich unser Selbstbild den Realitäten anpasst,
davon profitieren wir alle.

Montag, 21. September 2015