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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0222/WP17
öffentlich
20.07.2015
Dez. III / FB 61/400

Rollefstraße, Verkehrsberuhigung
Bürgerantrag eines Anliegers vom 01.06.2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

02.09.2015

B-1

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, zur
Gewährleistung einer angemessenen Gehwegbreite an der schmalsten Stelle des Gehweges
Rollefstraße (zwischen Parkplatz Marienheim und Hauptzugang Marienheim) das dortige
aufgeschulterte Parken mit Hilfe einer Fahrbahnrandmarkierung 1,50 m auf den Asphalt zu schieben
(siehe Bild) und so den dortigen Gehweg um ca. 30 – 50 cm zu verbreitern. In den übrigen
Abschnitten reicht die vorhandene Gehwegbreite aus, um dem bestehenden Bedarf gerecht zu
werden.

Vorlage FB 61/0222/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.07.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Mit Antrag vom 03.06.2015 beklagen Vertreter einer anliegenden Einrichtung die hohen
Geschwindigkeiten sowie das Zuparken der Gehwege im Bereich des Altenheims sowie des
Kindergartens und beantragen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefährdungen. In einem
gemeinsamen Ortstermin am 12.06.2015 haben Vertreter der Polizei, des Bezirksamtes, der
Verkehrsplanung und der Straßenverkehrsbehörde die Situation diskutiert. Die Rollefstraße weist in
diesem Abschnitt eine asphaltierte Fahrbahnbreite von 7 m auf, die auf der Seite des Marienheims
von einem ca. 0,80 m breiten und auf der gegenüberliegenden Seite von einem 1,50 m breiten
gepflasterten Seitenstreifen jeweils mit aufgeschultertem Parken gesäumt wird. Während gegenüber
dem Marienheim eine durchgehend gleich breite Restgehwegfläche von ca. 1,40 m mit
hineinragenden Treppen besteht, schwankt die Gehwegbreite auf der Seite des Marienheims
zwischen 1,00 m und 1,70 m. Die engste Restgehwegbreite liegt im Teilstück zwischen Rollefstraße
und Haupteingang Marienheim.
Vor dem Haupteingang ist eine Ladezone mit Z. 286-10 und 286-20 StVO ausgeschildert, die
einerseits das Aufnehmen und Absetzen von Bewohnern des Marienheims durch Familienangehörige
ermöglichen soll und andererseits als Ausweichfläche für den Begegnungsverkehr dient, wenn die
verbleibende Restfahrbahn von 5 m in Einzelfällen für den Begegnungsverkehr nicht ausreicht. Diese
Regelung hat sich seit vielen Jahren bewährt und wird nach Einschätzung aller Fachdienststellen
auch weitgehend beachtet. Wenn dort vereinzelte Autos stehen, sind deren Fahrer oftmals dem
Marienheim zuzuordnen und wegen kurzer Erledigungen dort zu finden. Da eine Überwachung der
Ladezone durch die städtische Überwachungskräfte nur vereinzelt möglich ist, steht es den Anliegern
selbstverständlich frei, bei festgestellten Verkehrsverstößen auch durch eigene Drittanzeigen das
Freihalten der Ladezone zu den vorgenannten Zwecken zu unterstützen.
Der vorliegende Antrag ist der erste Antrag seit Jahren, der sich mit der Verkehrssituation in der
nördlichen Rollefstraße kritisch beschäftigt. Die teilnehmenden Dienststellen teilen nicht die
Auffassung des Antragstellers, dass in diesem kurzen und immer wieder mit Begegnungsverkehr
belegten Straßenstück Geschwindigkeiten deutlich über den erlaubten 30 km/h gefahren werden.
Auch aus Sicht der Verkehrsunfalllage ist das Teilstück unauffällig. Wenn es zu Behinderungen im
Verkehrsablauf kommt, sind es oftmals die Besucher der genannten Einrichtungen selbst, die durch
Halten in zweiter Reihe oder Falschparken zu Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses und
gleichzeitig damit aber auch zu langsamerer Fahrweise führen.
Sicherlich würde die Rollefstraße in der heutigen Zeit bei den jetzigen Erkenntnissen über
angemessene Mindestgehwegbreiten in anderen Querschnitten gebaut. Dies würde allerdings auch
zwangsläufig bedeuten, dass nur einseitiges Fahrbahnrandparken angeboten werden könnte. Dies
würde für die Anwohner einen erheblichen Parkraumverlust darstellen und besonders unter der
Berücksichtigung der Umgestaltung des Brander Marktes in jetziger Zeit nicht zu realisieren sein. Der
Gehweg zwischen dem Haupteingang Marienheim und der Hochstraße am Kindergarten vorbei ist mit
einer Breite von durchschnittlich 1,40 m auch für Behinderte und Familien mit Kleinkindern auf dem
Vorlage FB 61/0222/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.07.2015

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Weg zum Kindergarten durchaus akzeptabel. Lediglich das Teilstück zwischen der
Ringstraße/Ausfahrt des Parkplatzes Marienheim und dem Haupteingang Marienheim ist mit 1 m nicht
mehr zeitgemäß.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, in diesem Straßenstück durch eine Parkstreifenmarkierung in
1,50 m Asphaltbreite die dort parkenden Fahrzeuge um 30 bis 50 cm weiter in der Fahrbahn parken
zu lassen und somit den Gehweg entsprechend für die Nutzung durch die Fußgänger zu verbreitern
(siehe Fotomontage). Sollten in der hierdurch verengten Fahrbahn sich Fahrzeuge begegnen und
nicht aneinander vorbei kommen, bietet sich der Freiraum zwischen Ringstraße und Ausfahrt
Marienheim als Wartebereich bis zur Vorbeifahrt des Gegenverkehrs an.

Anlage/n:
Bürgerantrag
Fotomontage mit Markierungsvorschlag

Vorlage FB 61/0222/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.07.2015

Seite: 3/3

Rolle
fstra

ße

Parkstreifen Rollefstraße zwischen Ringstraße und Eingang Marienheim

1,50m