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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0135/WP17
öffentlich
24.08.2015
45/200

Spielgruppe Augustinerbach von Uni und Kind e.V.
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

08.09.2015

KJA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis,
2. beauftragt die Verwaltung, die angepasste Beschreibung des Trägers als Grundlage zur
bestehenden Leistungsvereinbarung zu nehmen.

Vorlage FB 45/0135/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebe-

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamt-

bedarf

bedarf (alt)

20xx ff.

(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz 2016

Auswirkungen

2015

ner Ansatz 2015

ff.

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz 2016
ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

32.209.200

32.209.200

105.156.000

105.156.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Verschlechterung

Innerhalb des Ansatzes sind die 40.000,00 € für Uni und Kind mit eingeplant.
Mittel in ausreichender Höhe stehen auf PSP-Element 4-060101-901-9, 53180000 in 2015 ff. zur
Verfügung.

Vorlage FB 45/0135/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

Seite: 2/4

Erläuterungen:
1. Gründung der Spielgruppe
Der Verein „Uni und Kind“ e.V. ist eine in Elterninitiative geführte Spielgruppe für Kinder von
Studierenden und Angestellten der RWTH Aachen.
1993 wurde der Verein mit der Zielsetzung gegründet, die Kinderbetreuungssituation von
Studierenden und Beschäftigten der RWTH zu verbessern.
Die Einrichtung begann mit zwei Gruppen für Kleinkinder im Alter von ein bis drei Jahren mit einem
Betreuungsumfang von 20 bis 25 Stunden pro Woche.
Sie befindet sich in den Räumlichkeiten des Gebäudes Augustinerbach 2a.
Als Elterninitiative lebt „Uni und Kind e.V.“ von der aktiven Mitgestaltung der Eltern, wodurch sich die
Betreuungskosten relativ gering halten.
Da die Einrichtung nur mit finanzieller Unterstützung betrieben werden kann, wurde im Oktober 1995
aufgrund eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 20.06.1995 ein Vertrag mit dem Verein
über die Übernahme des Betriebskostenzuschusses geschlossen.
Der kommunale Zuschuss wurde mit Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 26.08.2008
auf der Grundlage der bestehenden Leistungsbeschreibung und Leistungsvereinbarung auf
40.000,00 € für eine Betreuung von 24 Kindern festgelegt.
2. Aktuelle Betreuungssituation
Uni und Kind e.V. hat in seiner Historie schon viele Wandlungen durchlaufen und passt sich immer
wieder den Bedürfnissen der Studierenden und der Angestellten der RWTH an.
Die Betreuung der Kinder sieht derzeit so aus, dass in Form einer Spielgruppe 24 Kinder in drei
Gruppen betreut werden.
In der Vormittagsgruppe werden die Kinder von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und in den zwei
Nachmittagsgruppen von 14.00 Uhr bis 17.30 bzw. 18.00 betreut.
Aufgrund der weiterhin bestehenden Vereinbarung zwischen Uni und Kind und der Stadt erfolgt die
Zahlung des kommunalen Zuschusses in Höhe von 40.000,00 € pro Jahr.
3. Geplante Veränderung des Betreuungsangebotes
Mit Schreiben vom 03.08.2015 hat Uni und Kind e.V. die Beibehaltung des kommunalen Zuschusses
bei Anpassung des Betreuungsangebotes zum 01.10.2015 beantragt.
Im Rahmen der Auditierung der RWTH Aachen erfolgte im Wintersemester 2013/2014 eine
Studierendenbefragung zu diesem Thema. Die Befragung zeigte unter anderem auf, dass großer
Bedarf an flexibler, bezahlbarer Kinderbetreuung auch im späten Nachmittagsbereich besteht. Zu dem
gleichen Ergebnis kam auch die Bedarfsabfrage bzw. zeigte das Buchungsverhalten der Eltern bei Uni
und Kind e.V. im Kindergartenjahr 2014/2015.
Die Eltern fordern zur besseren Planbarkeit eine Wochenbetreuungszeit von 20 Std/Woche.
Wegen der begrenzten Räumlichkeiten ist dann die Reduzierung des Platzangebotes von derzeit 24
Plätzen auf 20 Plätzen erforderlich.
Auch die Umwandlung einer Spielgruppe in eine Tageseinrichtung für Kinder ist wegen den
räumlichen Voraussetzungen nicht möglich.

Vorlage FB 45/0135/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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Hinsichtlich der geplanten Umstrukturierung wurde beim Landschaftsverband eine neue
Betriebserlaubnis beantragt. Am 11.08.2015 findet diesbezüglich eine Begehung in den
Räumlichkeiten von Uni und Kind e.V. statt. Auf Nachfrage beim Landesjugendamt wurde bereits eine
entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
4. Beibehaltung des kommunalen Zuschusses
Die geplante Umstrukturierung zum 01.10.2015 setzt voraus, dass in den Gruppen zukünftig zwei
Fachkräfte durchgängig anwesend sein müssen. Dies führt zwangsläufig zu einer Erhöhung der
Betriebskosten. Der Finanzierungsbedarf würde dann bei 158.000,00 € im Vergleich zum jetzigen
Bedarf von 126.000,00 € liegen.
Die benötigte Finanzierung im Falle der Umstrukturierung wurde beim AStA (Vertretung der
Studierenden der Fachhochschule Aachen) und der Hochschule beantragt.
Der AStA hat am 06.06.2015 die beantragten Mittel im Studierendenparlament genehmigt.
Der Antrag an die Hochschule auf Erhöhung des Zuschusses von bisher 20.000,00 € auf 30.000,00 €
wurde noch nicht entschieden. Dem Verein wurde mündlich mitgeteilt, dass der Antrag positiv
entschieden werden soll.
Wenn die Stadt Aachen, trotz Verminderung der Plätze für unter dreijährige Kinder, den kommunalen
Zuschuss beibehält, wäre die Finanzierung der neuen Gruppenstrukturierung lt. Aussage des Vereins
sicher gestellt (s. beigefügten Antrag der Elterninitiative vom 03.08.2015).Die Finanzierung würde
dann wie folgt aussehen:
Zuschuss AStA

62.000,00 €

(von bisher 45.000,00 €)

Zuschuss RWTH

30.000,00 €

(von bisher 20.000,00 €)

Elternbeiträge

26.000,00 €

(von bisher 21.000,00 €)

118.000,00 €
Beibehaltung des
Städtischen Zuschusses
Gesamtbetrag

40.000,00 €
158.000,00 €

5. Finanzielle Auswirkungen
Der kommunale Zuschuss für Uni und Kind e.V. wurde bisher in Höhe von jährlich 40.000,00 € für die
Betreuung von 24 Kinder gewährt. Der Betrag wird auch in den Folgejahren im städtischen Haushalt
berücksichtigt.
Eine Beibehaltung des Zuschusses bei reduzierter Platzzahl (von 24 auf 20), jedoch bei Einführung
erweiterter Betreuungszeiten, würde zu keiner Mehrbelastung des städtischen Haushaltes führen.
Die erweiterten Betreuungszeiten würden aber besser dem Bedarf der Eltern entsprechen.
6. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt dem KJA vor, den Zuschuss an Uni und Kind e.V. gemäß der bestehenden
Leistungsvereinbarung weiterhin zu gewähren.
Anlage/n:
Antrag von Uni und Kind e.V.
Vorlage FB 45/0135/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.08.2016

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