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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sport
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 52/0026/WP17
öffentlich
24.08.2015

Durchführung von Hallenfußball-Turnieren in städt. Sporthallen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

10.09.2015

SpA

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt, die Vergabe der Hallen-Fußballturniere zukünftig entsprechend dem Konzept, das bei dem
Gesprächstermin am 05.07.2015 mit dem StadtSportBund, dem Fußball Verband Mittelrhein, Kreis
Aachen und den Aachener Fußballvereinen festgelegt wurde, zu regeln.

In Vertretung

(Schwier)
Beigeordnete

Vorlage FB 52/0026/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.08.2015

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Vorlage FB 52/0026/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.08.2015

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Am 21. Februar 1986 hatte der Sportausschuss unter Beteiligung des Kreisfußballverbandes, des
StadtSportBundes

Aachen,

des Betriebssportverbandes

Aachen

und der Verwaltung

eine

interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet, die ein Konzept für die Zulassung von Hallen-Fußballturnieren
im Seniorenbereich erarbeitet hat. Diesem Konzept schloss sich der Sportausschuss in seiner Sitzung
am 27.06.1986 auch an.
Hierzu gehörten u.a.
-

die Festlegung einer maximalen Anzahl an Turniertagen im Winterhalbjahr vom 01.10.bis zum
31.03. eines jeden Jahres.

-

die Belange der hallentypischen Sportarten haben Vorrang vor den Belangen der
fußballspielenden Vereine.

-

Hallenfußballturniere sind entgeltfrei, wenn kein Eintrittsentgelt von den Zuschauern erhoben
wird.

Dieses Konzept wurde im Laufe der Jahre immer wieder den aktuellen Gegebenheiten, z.B.
Erweiterung des Sporthallenangebots durch den Neubau von Sporthallen und damit verbunden dann
die Erhöhung der maximalen Turniertage, angepasst. Der Sportausschuss wurde dann entsprechend
beteiligt und hat dieses Konzept durch neue Beschlüsse auf Vorschlag der Sportverwaltung auch
angepasst.
In den letzten Jahren haben immer mehr Aachener Fußballvereine Anträge auf Durchführung von
Hallenfußballturnieren gestellt, so dass es einer erneuten Anpassung bedarf; insbesondere da die
Belange der hallenspezifischen Sportarten Vorrang haben. Hierbei war aber auch festzustellen, dass
die Anzahl der Senioren-/A- und B-Jugendturnieren rückläufig ist und die Anträge auf Bambini bis CJugendturniere zugenommen hat.
Die Sportverwaltung hat daraufhin mit dem StadtSportBund Aachen und dem Fußballverband
Mittelrhein, Kreis Aachen, alle Aachener Fußballvereine zu einem Gesprächstermin am 05.07.2015
eingeladen.

Die Beteiligten einigten sich nach einer eingehenden Diskussion an diesem Termin auf

folgendes Konzept, das Grundlage für die Vergabe der Hallenfußballturniere durch den Fachbereich
Sport in Zukunft sein sollen:
1. Hallenfußballturniere werden nur im Winterhalbjahr (01.10. bis 31.03.) zugelassen.
2. Die Anträge für Hallenfußballturniere müssen bis zum 15.06.für das kommende Winterhalbjahr
dem Fachbereich Sport in schriftlicher Form vorliegen.
3. Die Anzahl der Turniertage wird ab der Saison 2016/2017 auf maximal 18 Tage, sofern die
Termine der hallentypischen Sportarten dies zulassen, festgelegt. Nicht in dieses Kontingent
gehören der Sparkassen Cup und die Hallenfußballmeisterschaft der Senioren.

Vorlage FB 52/0026/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.08.2015

Seite: 3/4

4. Meldet ein Verein mehrere Turniere an, so sollen die Turniertage möglichst, wenn es die
Belegungssituation in den Sporthallen zulässt, an 2 aufeinander folgenden Wochenendtagen
stattfinden.
5. Der Fachbereich Sport und der StadtSPortBund entscheiden gemeinsam nach folgenden
Kriterien über die Reihenfolge der Turniere, die im kommenden Winterhalbjahr durchgeführt
werden:
a. Formale Voraussetzungen
-

Mitglied im StadtSportBund Aachen

-

Mitglied im Fachverband des LSB

-

Regelmäßige Teilnahme und fristgerechte Abgabe der Bestandserhebungen
des LSB

-

Vorlage der Freistellungsbescheide beim Fachbereich Sport

-

Teilnahme an verpflichtenden Sitzungen des Fachverbandes

b. Jugendturniere haben Vorrang vor Seniorenturnieren.
c. Pro Jahr max. 4 Turniertage/2 Turniere pro Verein
d. Anzahl der Turniertage im vorherigen Winterhalbjahr
-

Der Verein, der im letzten Winterhalbjahr kein Turnier durchführen konnte,
wird im darauffolgenden Winterhalbjahr vorrangig behandelt.

6. Der Fachbereich Sport informiert die Antragsteller zeitnah über das Ergebnis und weist
entsprechend die Zeiten zu.

Alle Hallenfußball-Turniere bleiben unter der Voraussetzung, dass kein Eintrittsentgelt von den
Zuschauern erhoben wird, weiterhin gemäß dem Sportausschussbeschluss vom 27.06.1986
entgeltfrei. Wird jedoch ein Eintrittsentgelt erhoben, so zahlt der Veranstalter ein Entgelt an die
Stadt in Höhe von 25,-- €/Stunde, höchstens jedoch 150,-- € je Veranstaltungstag. Kommerzielle
Veranstaltungen bleiben von dieser Regelung unberührt.

Anlage/n:
- keine

Vorlage FB 52/0026/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 27.08.2015

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